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Beschlussvorlage (Anlage II)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
209 kB
Datum
11.07.2017
Erstellt
19.06.17, 18:32
Aktualisiert
19.06.17, 18:32

Inhalt der Datei

Anlage II Stellungnahme der Fachämter zu den Budgetabweichungen (ab 10.000 €) zum 1. Budgetbericht 2017: Budget-Nr. 010 010.10 Bezeichnung Dezernat I Haupt- und Personalamt Verbesserung (+) Verschlechterung (-) Begründung der Fachämter 50.640 € Produkt Politische Gremien entspricht Die Verbesserung in diesem Produkt (rd. 40 T€) ist im Wesentlichen auf zwei Faktoren zurück+ 1,0 % zuführen: Es haben sich bei den Erstattungen der Fraktionszuwendungen Mehreinnahmen von 7.600 € ergeben. Darüber hinaus hat der Rat am 20.12.2016 beschlossen, auf zusätzliche Aufwandsentschädigungen für Ausschussvorsitzende zu verzichten. Durch diese Haushaltskonsolidierungsmaßnahme ergibt sich eine Verbesserung von 32.500 € Produkt Service und Organisation Es hat sich eine Mehreinnahme in Höhe von rd. 30.000 € vom Land aufgrund der Mehrbelastungen für die öffentlichen Auftraggeber im Rahmen der Umstellungsphase des Tariftreue- und Vergabegesetzes (TVgG NRW) ergeben. Dem hingegen ist bei den Aufwendungen für die Stellenbesetzungsverfahren mit Mehraufwendungen in Höhe von ca. 15.000 € zu rechnen. 010.30 Rechtsamt 020 020.32 Dezernat II Amt für öffentliche Ordnung 82.500 € Durch mehrere Vergleiche wurden sämtliche Verfahren im BP 109 beendet. entspricht Der vor verschiedenen Gerichten ausgetragene Streit um die Konzession für das Pulheimer + 54,6 % Strom- und Gasnetz dauert nun schon mehrere Jahre an und eine rein juristische endgültige Klärung ist selbst mittelfristig nicht zu erwarten. Daher sind alle an dieser Auseinandersetzung Beteiligten zur Ansicht gelangt, auch angesichts der zunehmend komplexeren Rahmenbedingungen des Energienetzmarktes den Versuch zu unternehmen, eine sachgerechte Lösung zu suchen. Sichtbares Zeichen dieses gemeinsamen Einigungswillens ist, dass ein Ruhen der laufenden Rechtsstreitigkeiten erreicht werden konnte. Bei Beilegung der Verfahren führt dies zu Einsparungen in Höhe von 75.000 €. Zudem werden zusätzliche Kostenerstattungen in Höhe von 7.500 € erwartet. 16.570 € Produkt Rettungsdienst: entspricht Im Produkt 02/08/01 wird eine positive Abweichung in Höhe von rd. 20.800 € prognostiziert, + 3,4 % verursacht durch die verspätete Betriebszeitenerweiterung des Notarztdienstes auf 24 Stunden zum 01.04.17. Es wird davon ausgegangen, dass der Ansatz bei den Einnahmen aus Notarztgebühren erreicht wird, da die Gebührenerhöhung ab 04/2017 die geringeren Einnahmen in der Zeit von Januar bis März 2017 aufgrund einer geringeren Anzahl an Einsatzfahrten ausgleicht. 1 Anlage II Budget-Nr. Bezeichnung Verbesserung (+) Verschlechterung (-) Begründung der Fachämter Darüber hinaus führen weitere geringfügige Veränderungen in diesem Amtsbudget sowohl bei den Aufwendungen als auch bei den Erträgen per Saldo zu der insgesamt ausgewiesenen nebenstehenden Verbesserung. Das Ergebnis des Gebührenhaushaltes Rettungsdienst wird im Rahmen der Betriebsabrechnung 2017 ermittelt und bei den Gebührenkalkulationen für die Jahre 2019 ff. berücksichtigt. 020.40 Schulverwaltungs-, Kultur und Sportamt 63.250 € Produkt Realschulen: entspricht Da der Umzug der KGS Kopfbuche an den Standort Escher Straße ins Jahr 2019 verschoben + 0,5 % wurde, bleibt die Lehrküche zur Nutzung der verbleibenden GHS-Klassen am Standort der Hauptschule und wird nicht an den Standort der Realschule Pulheim umgesetzt. Die für den Umzug veranschlagten Mittel i.H.v. 10.000 € werden in 2017 nicht benötigt. Darüber hinaus wurden für die Erneuerung der Lehrküche der Realschule Pulheim Mittel aus dem Programm "Gute Schule 2020" bewilligt. Produkt Zentrale schul- und schülerbezogene Leistungen: Aufgrund der Verschiebung des Umzugs der KGS Kopfbuche entstehen zusätzliche Schülerfahrtkosten i.H.v. rd. 7.000 €. Diese Kosten wären gem. der gesetzlichen Entfernungsregelung am Standort Escher Straße nicht entstanden. Dieser Mehraufwand kann aus den o.g. nicht benötigten Umzugskosten der Lehrküche finanziert werden. Produkt Volkshochschule und Musikschule: Aufgrund der vorliegenden Bescheide über die Umlage für die Volkshochschule sowie die Musikschule La Musica kann in diesem Produkt derzeit von einer Verbesserung von rd. 11.000 € ausgegangen werden. Im Rahmen der Ermächtigungsübertragung gem. § 22 GemHVO wurden auch die Abschreibungen für die Beschaffung von geringwertigen Wirtschaftsgütern von 2016 nach 2017 übertragen. Diese Aufwendungen werden durch die ertragswirksame Auflösung der allgemeinen Investitionspauschale in gleicher Höhe gedeckt. Da lediglich Aufwands- bzw. Auszahlungsermächtigungen übertragen werden können, ergibt sich eine Verbesserung im Budget durch außerplanmäßige Erträge bei der Position „Erträge aus der Auflösung GWG“ von rd. 39.000 €. Darüber hinaus führen weitere geringfügige Veränderungen in diesem Amtsbudget sowohl bei den Aufwendungen als auch bei den Erträgen per Saldo zu der insgesamt ausgewiesenen nebenstehenden Verbesserung. 2 Anlage II Budget-Nr. 020.50 Bezeichnung Sozialamt Verbesserung (+) Verschlechterung (-) Begründung der Fachämter - 751.640 € Produkt Hilfen für Asylbewerber: entspricht Nach den ersten Monatsabrechnungen zeigt sich, dass der prognostizierte Haushaltsansatz - 45,9 % der Landeszuweisung nach dem FlüAG in Höhe von 6,5 Mio. € nicht zu erreichen sein wird. Es werden 4 Mio. € prognostiziert. Dies ergibt eine Verschlechterung i.H.v. 2,5 Mio. €. Ursächlich liegt dies an der Beschleunigung bei den Asylverfahren. Bei dem neuen Abrechnungsverfahren werden nur Personen berücksichtigt, die sich noch im Asylverfahren befinden und Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten. Trotz Neuzuweisungen ist die Quote der abrechenbaren Personen bedingt durch schnellere Verfahren rückläufig. Die Entscheidung des Bundesamtes für Migration über einen Asylantrag erfolgt seit Anfang dieses Jahres in vielen Fällen erheblich früher als prognostiziert. Infolgedessen hat ein Teil der Flüchtlinge bereits vor Erfüllung der Voraussetzung nach § 2 AsylbLG aufgrund ihres geänderten Aufenthaltsstatus einen vorrangigen Leistungsanspruch nach dem SGB II (Jobcenter). Die Beschleunigung der Asylverfahren führt folglich zu Entlastungen auf der Ausgabenseite i.H.v. 1,32 Mio. € gegenüber der Haushaltsplanung. Es verbleibt eine Verschlechterung von 1,18 Mio. €. Bei den Benutzungsgebühren für städtische Unterkünfte sowie Kostenerstattungen für anteilige Stromkosten wird in 2017 eine Steigerung in Höhe von 142.000 € gegenüber der Planung erwartet. Da es in der Stadt Pulheim zu wenig preiswerten Wohnraum gibt, verbleiben die Flüchtlinge länger in den städtischen Übergangsheimen, obwohl sich für die Stadt keine Unterbringungspflicht aus dem AsylbLG ergibt. Verstärkt wird dieser Effekt durch die Wohnsitzauflagen. Die betroffenen Personen dürfen für die Dauer von drei Jahren ihren Wohnsitz nicht in eine andere Kommune verlagern. Die erwartete Verbesserung bei den Erstattungsleistungen von Sozialleistungsträgern i.H.v. 105.000 € orientiert sich an der aktuellen Einnahmeentwicklung. Diese ist insbesondere auf Erstattungsleistungen vom Jobcenter und der Familienkasse zurückzuführen, da ein Teil der Flüchtlinge aufgrund ihres erteilten Aufenthaltstitels dort vorrangige Leistungsansprüche besitzen. Bis über den Antrag auf SGB II-Leistungen durch das Jobcenter entschieden wurde, verbleiben die Menschen im städtischen Leistungsbezug. Rückwirkend erfolgt die Erstattung der Kosten. Im Rahmen der Ermächtigungsübertragung gem. § 22 GemHVO wurden auch die Abschreibungen für die Beschaffung von geringwertigen Wirtschaftsgütern von 2016 nach 2017 übertragen. Diese Aufwendungen werden durch die ertragswirksame Auflösung der allgemeinen Investitionspauschale in gleicher Höhe gedeckt. Da lediglich Aufwands- bzw. Auszahlungsermächtigungen übertragen werden können, ergibt sich eine Verbesserung durch außerplanmä3 Anlage II Budget-Nr. Bezeichnung Verbesserung (+) Verschlechterung (-) Begründung der Fachämter ßige Mehrerträge im Budget bei der Position „Erträge aus der Auflösung GWG“ von 50.000 €. Produkt Unterhaltsvorschussleistungen: Ursprünglich waren bereits zum 01.01.2017 weitgreifende Änderungen des UVG vorgesehenen. Hierfür wurden bei der Haushaltsaufstellung entsprechend zusätzliche Mittel bereitgestellt. Die Änderungen sollen nunmehr (aller Voraussicht nach) aber erst zum 01.07.2017 in Kraft treten. Daher wurden die Ansätze der Ertrags- sowie Aufwandsseite entsprechend angepasst. Insgesamt wird für dieses Produkt eine Verbesserung von rd. 130.000 € prognostiziert. Darüber hinaus führen weitere geringfügige Veränderungen in diesem Amtsbudget sowohl bei den Aufwendungen als auch bei den Erträgen per Saldo zu der insgesamt ausgewiesenen nebenstehenden Verbesserung. 020.51 Jugendamt 139.800 € Produkt Förderung von Kindern in Tagesbetreuung: entspricht Der LVR hat mit Bescheid vom 05.05.2017 die Kita-Förderung für das Jahr 2017/2018 mitge+ 1,5 % teilt. Danach ergeben sich Mehreinnahmen von insgesamt 124.330 € gegenüber den kalkulierten Ansätzen für das Haushaltsjahr 2017. Dem stehen Mehrausgaben durch die Weiterleitung der Landeszuweisung bei der Position „Zuschuss zu Betriebskosten für KiTas freier Träger“ i.H.v. 96.000 € gegenüber. Bei den Aufwendungen „Betriebskostenabschläge an freie Träger“ stehen die Bewilligungsbescheide ab dem 01.08. – 31.12.17 noch aus. Nach Erstellung der Bescheide steht erst endgültig fest, ob der Ansatz ausreicht. Im Rahmen der Ermächtigungsübertragung gem. § 22 GemHVO wurden auch die Abschreibungen für die Beschaffung von geringwertigen Wirtschaftsgütern von 2016 nach 2017 übertragen. Diese Aufwendungen werden durch die ertragswirksame Auflösung der allgemeinen Investitionspauschale in gleicher Höhe gedeckt. Da lediglich Aufwands- bzw. Auszahlungsermächtigungen übertragen werden können, ergibt sich eine Verbesserung durch außerplanmäßige Erträge im Budget bei der Position „Erträge aus der Auflösung GWG“ von rd. 19.200 €. Bei der Position „Auflösung/Herabsetzung Wertberichtigung Forderungen“ wurden bereits Mehrerträge i.H.v. 4.700 € verbucht. Diese sind durch Aufhebung von Niederschlagungen entstanden. Aufgrund der Erhöhung der Elternbeiträge ab dem 01.08.17 (Vorlage 357/2017; Rat 04.04.2017) kann mit Mehreinnahmen von mindestens 74.700 € gerechnet werden. Unklar ist, ob die für 2017 veranschlagten Aufwendungen zur Finanzierung der Tagespflege ausreichen werden (rd. 3,32 Mio. €). Für das Jahr 2017 wurden Aufwendungen für 260 Fälle kalkuliert. Da zurzeit noch Neuaufnahmen (ab dem 01.08.17) und Beendigungen zum 31.07.2017 bearbeitet werden, ist unklar, ob die Gesamtzahl insgesamt überschritten wird. 4 Anlage II Budget-Nr. Bezeichnung Verbesserung (+) Verschlechterung (-) Begründung der Fachämter Produkt Beratung und ambulante Hilfen zur Erziehung (Beratungszentrum): Gegenüber dem Haushaltsansatz ergeben sich Mehreinnahmen bei den Landeszuweisungen für das Beratungszentrum gemäß Bescheid vom 19.04.2017 i. H. v. rd. 10.500 €. Darüber hinaus führen weitere geringfügige Veränderungen in diesem Budget sowohl bei den Aufwendungen als auch bei den Erträgen per Saldo zu der insgesamt ausgewiesenen nebenstehenden Verbesserung. 030 030.20 Dezernat III Amt für Stadtfinanzen 116.100 € Produkt Finanzmanagement: entspricht Aufgrund des Zahlungsverhaltens der Schuldner kommt es zu höheren Erträgen aus Säum+ 9,1 % niszuschlägen (rd. 20.000 €). Unter Berücksichtigung von höheren Kontoführungsgebühren (rd. 6.000 €) kommt es in diesem Produkt voraussichtlich zu einer positiven Abweichung von rd. 14.000 €. Produkt ÖPNV: Es ergibt sich eine Verbesserung von rd. 100.250 €. Im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten 2016 ist aufgefallen, dass es sich bei den Maßnahmen "Bushaltestelle Aquarena", "Buswarteplatz Sinnersdorf" und "Bushaltestelle Rathausstraße" ganz oder teilweise um konsumtive Maßnahmen handelt (vgl. auch Vorlage Nr. 20/2017). Aufgrund dessen mussten die geplanten Erträge aus der Auflösung von Sonderposten und die Abschreibungen angepasst werden. Für den Bau des Buswarteplatzes in Sinnersdorf erhält die Stadt Pulheim voraussichtlich 20.000 € von der Nahverkehr Rheinland GmbH. Der Aufwand 2016 für die Bushaltestelle Aquarena ist zunächst um rund 68 T€ niedriger als veranschlagt prognostiziert, da die Lichtsignalanlage erst nach Fertigstellung des Neubaus der Eisenbahnbrücke über K20/Hauptstr. errichtet werden soll. Dies wird voraussichtlich im Jahr 2019 möglich sein. Die Umlagen für den ÖPNV fallen gemäß dem Kreishaushalt niedriger an, als ursprünglich veranschlagt. Eine Nachzahlung für 2016 ist in 2017 nicht zu erwarten. 030.26 Immobilienmanagement 967.680 € Produkt An- und Verkauf entspricht Gegenüber der fortgeschriebenen Haushaltsplanung ergibt sich im Produkt „An- und Verkauf“ + 9,2 % eine Verbesserung von rd. 962.910 €. Durch den Verkauf von Grundstücken kann gegenüber der Haushaltsplanung eine Verbesserung von rd. 3,23 Mio. € ausgewiesen werden. Dies ist auf Verkäufe zurückzuführen, die ursprünglich für das Jahr 2016 geplant waren. In gleicher 5 Anlage II Budget-Nr. Bezeichnung Verbesserung (+) Verschlechterung (-) Begründung der Fachämter Höhe kommt es zu einer Verschlechterung des Haushaltsjahres 2016. Demgegenüber stehen Verkäufe, die in 2017 nicht mehr realisiert werden können (Verschlechterung von rd. 2,27 Mio. €). 040 040.003 Dezernat IV Koordinierungsstelle Umweltschutz 040.63 Bauordnungsamt 040.66 Tiefbauamt 32.010 € Produkt Koordinierungsstelle Umweltschutz entspricht Die Kosten für die externe Beratung im Rahmen der Erstellung des Klimaschutzkonzeptes + 2,6 % fallen voraussichtlich um 15 T€ geringer an als geplant. Diese Restmittel sollen in das Jahr 2018 für die Umsetzung von konzipierten Maßnahmen übertragen werden. Darüber hinaus ergeben sich Mehrerträge in Höhe von rd. 17 T€ aus der Abrechnung des ökologischen Ausgleichs im BP 113. 123.480 € Es wird eine positive Abweichung von rd. 123.480 € prognostiziert, die sich im Wesentlichen entspricht aus Mehreinnahmen bei den Baugenehmigungsgebühren ergibt. Die Verbesserung ist insbe+ 62,1 % sondere auf überdurchschnittlich viele Bauvorhaben im Bereich Geschosswohnungen und größeren Wohn- und Geschäftshäusern zurückzuführen. 2.526.460 € Produkt Öffentliche Verkehrsflächen: entspricht Es ergibt sich eine Verbesserung von rd. 2,34 Mio. €. Die Maßnahmen Umbau Knoten Rat+ 25,2 % hausstr./Steinstraße, Umbau des Knotens L 183/K6, Umbau Kreisverkehrs am Parkplatz Steinstraße sowie die Verbreiterung der Fahrbahn an der Brücke Am Kleekamp können im laufenden Jahr nicht mehr realisiert werden. Für diese Maßnahmen werden lediglich Mittel für die Planung von insgesamt rd. 340.000 € benötigt. Im Rahmen der Ermächtigungsübertragungen sind die eingesparten Mittel in 2017 in Höhe von rd. 2,22 Mio. € voraussichtlich in das Jahr 2018 zu übertragen. Außerdem kann die Sanierung der Fußgängerbrücke in Sinthern/Geyen sowie die Sanierung verschiedener Brückenbauwerke im Stadtgebiet nicht mehr in 2017 durchgeführt werden. Die Mittel von 105.000 € sind auch voraussichtlich in das Folgejahr zu übertragen. Insgesamt belaufen sich die voraussichtlichen Ermächtigungsübertragen in das Jahr 2017 auf rd. 2,33 Mio. €. Weiterhin ergeben sich Mehrerträge von rd. 10.000 € im Bereich der Parkgebühren. Produkt Verkehrsanlagen: Es ergibt sich eine Verbesserung von rd. 185.000 €. Diese Verbesserung ist auf den Ausbau verschiedener Straßenbeleuchtungsmaßnahmen zurückzuführen, die nicht mehr im laufenden Jahr realisiert werden können. Es sind folglich Ermächtigungen von rd. 185.000 € voraussichtlich in das Folgejahr zu übertragen. 6 Anlage II Budget-Nr. Sonderbudgets 820 Bezeichnung Gebührenhaushalte Abfallwirtschaft Verbesserung (+) Verschlechterung (-) Begründung der Fachämter 92.690 € Es ergibt sich eine Verbesserung von rd. 92.690 €. Die Verwertungskosten und zu zahlenden entspricht Unternehmerentgelte werden voraussichtlich 3-4 % unter den Kalkulationsannahmen eintref+ 58,0 % fen. Die Abfallgebühren werden voraussichtlich geringfügig (- 25.570 €) unter dem kalkuliertem Wert eintreten, da sich nach der Jahresveranlagung vom Februar 2017 im weiteren Jahresverlauf erfahrungsgemäß wenig verändern wird. Dagegen werden die Erträge aus Papiererlösen aufgrund der weiterhin angestiegenen Marktpreise voraussichtlich über den kalkulierten Annahmen liegen (+ 54.420 €). Zentrale Budgets Personalkosten 1.200.000 € Nach einer aktualisierten Kalkulation ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt mit einer Unterschreientspricht tung des Personalkostenbudgets 2017 um rund 1,2 Mio. € zu rechnen, die im Wesentlichen + 3,1 % durch folgende Umstände bedingt sind: - Einige der in 2017 neu ausgewiesenen Stellen konnten bislang nicht oder nicht in vollem Umfang besetzt werden. Zudem sind zeitweilige, teils noch andauernde Vakanzen vorhandener Stellen zu verzeichnen. - Ferner wurden die für den Winterdienst eingeplanten Mittel für Bereitschafts- und Streudienste nicht benötigt. - Etliche Langzeiterkrankte verursachen ebenfalls eine Minderausgabe. Finanzmasse 1.639.510 € Im Bereich der Gewerbesteuer können zum 31.12.2017 voraussichtlich Mehrerträge in Höhe entspricht von rd. 1,2 Mio. € realisiert werden. Dies ist hauptsächlich auf höhere Nachveranlagungen für + 3,5 % Vorjahre zurückzuführen, die bei Aufstellung des Haushaltes nicht bekannt oder prognostizierbar waren. Durch das höhere Gewerbesteueraufkommen muss auch eine höhere Gewerbesteuerumlage prognostiziert werden (230 T€), sodass per Saldo lediglich rd. 1,0 Mio. € im städtischen Haushalt verbleiben. Im Bereich der Zinsen für Investitionskredite kann voraussichtlich eine Einsparung von 600 T€ erzielt werden. Dies ist der guten Liquiditätslage zu Beginn des Jahres 2017 geschuldet, die eine Kreditaufnahme zum jetzigen Zeitpunkt nicht notwendig machte. Durch das weiterhin günstige Zinsniveau bleiben die Istergebnisse in diesem Bereich hinter der vorsichtigen Haushaltsplanung zurück. Entgegen der Presseberichterstattung zu den Ergebnissen der Maisteuerschätzung 2017 würden sich bei den Positionen „Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer“ und „Gemeinde7 Anlage II Budget-Nr. Bezeichnung Verbesserung (+) Verschlechterung (-) Begründung der Fachämter anteil an der Umsatzsteuer“ Mindereinnahmen von rd. 400 T€ ergeben. Auf Nachfrage hat der Städte- und Gemeindebund NRW dazu wie folgt Stellung genommen: „Während die kürzlich mitgeteilten regionalisierten Daten auf der (nur) schematisch für ganz Deutschland vorgenommenen Regionalisierung beruhen, wurden die in den letztjährigen Orientierungsdaten enthaltenen Werte aus den Haushaltsansätzen des nordrhein-westfälischen Landeshaushalts abgeleitet. Die schematische Regionalisierung, die zeitnah zur jeweiligen Steuerschätzung vom baden-württembergischen Finanzministerium für ganz Deutschland erarbeitet wird, wirft nicht mehr als bloße Orientierungswerte für die jeweiligen Länder aus, die von diesen dann weiterverarbeitet werden. So lagen etwa auch die Gemeindeanteile, die mit den Orientierungsdaten 2016 für 2017 prognostiziert wurden, über dem, was die damalige schematische Regionalisierung angenommen hatte. Das Land NRW hat in der Vergangenheit schon mehrfach eine günstigere Prognose zugrunde gelegt als die schematische Regionalisierung, und sah sich durch die (späteren) Ist-Zahlen in ihrem Handeln auch bestätigt. Vor diesem Hintergrund halten wir es für gut vertretbar, zunächst auch mit dem jeweils höheren Wert – d. h. demjenigen der letztjährigen Orientierungsdaten – zu planen.“ Aufgrund dieser Empfehlung erfolgte in der Prognose keine Abweichung von den Planwerten. 8