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Beschlussvorlage (Integriertes kommunales Klimaschutzkonzept für die Stadt Pulheim (IKKP))

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
161 kB
Datum
11.07.2017
Erstellt
23.06.17, 10:15
Aktualisiert
23.06.17, 10:15
Beschlussvorlage (Integriertes kommunales Klimaschutzkonzept für die Stadt Pulheim (IKKP)) Beschlussvorlage (Integriertes kommunales Klimaschutzkonzept für die Stadt Pulheim (IKKP)) Beschlussvorlage (Integriertes kommunales Klimaschutzkonzept für die Stadt Pulheim (IKKP)) Beschlussvorlage (Integriertes kommunales Klimaschutzkonzept für die Stadt Pulheim (IKKP)) Beschlussvorlage (Integriertes kommunales Klimaschutzkonzept für die Stadt Pulheim (IKKP))

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 193/2017 Erstellt am: 07.06.2017 Aktenzeichen: IV/003 Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung nö. Sitzung Termin Umweltausschuss X 05.07.2017 Planungsausschuss X 05.07.2017 Rat X 11.07.2017 Betreff Integriertes kommunales Klimaschutzkonzept für die Stadt Pulheim (IKKP) Veranlasser/in / Antragsteller/in CDU-Fraktion und Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen x ja nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen x ja nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: x ja nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) derzeit nicht quantifizierbar — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: ja x nein Vorlage Nr.: 193/2017 . Seite 2 / 5 Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): Zu Teilbeschluss 1: Bei der Umsetzung von Maßnahmen aus dem zum Beschluss vorliegenden Klimaschutzkonzept fallen Kosten in unterschiedlicher Höhe an. Mit dem Beschluss des Klimaschutzkonzeptes werden noch keine konkreten Maßnahmenumsetzungen beschlossen. Diese erfordern jeweils einen gesonderten Beschluss der zuständigen Fachausschüsse. Insofern kann die Höhe der für die Umsetzung von Maßnahmen aus dem Klimaschutzkonzept benötigten Haushaltsmittel zum jetzigen Zeitpunkt nicht beziffert werden. Zu Teilbeschluss 2: Die voraussichtlichen Kosten für die Schaffung einer auf 3 Jahre befristeten Stelle einer Klimamanagerin/eines Klimamanagers inkl. möglicher Förderung durch den Bund können der Anlage 2 zur Vorlage entnommen werden. Vorlage Nr.: 193/2017 . Seite 3 / 5 Beschlussvorschlag Der Umweltausschuss und der Planungsausschuss empfehlen dem Rat zu beschließen, der Rat beschließt 1. die Umsetzung des in der Anlage 1 beigefügten Integrierten Klimaschutzkonzeptes für die Stadt Pulheim. Die Verwaltung wird mit dem Aufbau eines Klimaschutz-Controllings beauftragt. Die Umsetzung der im Integrierten Klimaschutzkonzept vorgeschlagenen Maßnahmen erfolgt vorbehaltlich der Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel und der notwendigen Beschlüsse der betroffenen Fachausschüsse. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Möglichkeit der befristeten Einstellung einer Klimamanagerin/eines Klimamanagers zu prüfen. Sollte der notwendige Eigenanteil finanzierbar sein, wird die Verwaltung beauftragt, unmittelbar nach den Sommerferien eine entsprechenden Förderantrag beim Projektträger Jülich (Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit) zu stellen. Bei Bewilligung der Förderung wird die Verwaltung beauftragt, die entsprechend notwendigen haushaltsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen. Erläuterungen Aufgrund eines Antrags der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen hatte der Umweltausschuss in seiner Sitzung am 11.03.2015 die Erarbeitung eines Integrierten kommunalen Klimaschutzkonzeptes für die Stadt Pulheim beschlossen. Im September 2016 hatte die Erarbeitung des mit Bundesmitteln geförderten Integrierten Klimaschutzkonzeptes begonnen. Nach ca. einem Jahr Erarbeitungsphase unter intensiver Öffentlichkeits- und Akteursbeteiligung liegt nun der Endbericht des Konzeptes zur Beschlussfassung vor (s. Anlage 1). Zuletzt war in den Umweltausschusssitzungen am 08.03.2017 und am 10.05.2017 über das Integrierte Klimaschutzkonzept für Pulheim berichtet worden. In der Sitzung am 08.03.2017 wurde der Zwischenbericht zum Klimaschutzkonzept durch Herrn Tippkötter von dem mit der Erarbeitung beauftragten Büro infas enermetric Consulting GmbH aus Greven vorgestellt. Der Ausschuss hatte in der o.g. Sitzung u.a. einstimmig beschlossen, das in dem Zwischenbericht beschriebene Klimaschutzszenario als Grundlage für die Entwicklung von Strategien und die Entwicklung von Klimaschutzmaßnahmen in Pulheim zu wählen. Folgende hieraus abgeleitete Klimaziele wurden zudem durch den Umweltausschuss beschlossen:  Die Treibhausgasemissionen sollen von 6,2 t/Einwohner im Referenzjahr 2015 auf 4,4 t/Einwohner im Jahr 2030 und 1,7 t/Einwohner im Jahr 2050 reduziert werden.  Die CO2-Emissionen im Stadtgebiet Pulheim sollen ausgehend von 2015 um 30% bis zum Jahr 2030 und um 73% bis zum Jahr 2050 reduziert werden.  Der Endenergiebedarf soll bis zum Jahr 2030 um 19% und bis zum Jahr 2050 um 54% gesenkt werden. Zur Konkretisierung der beschlossenen Klimaziele wurden in Abstimmung mit dem Klimabeirat des Weiteren quantitative und qualitative Teilziele sowie Teilziele mit Vorbildfunktion der Stadtverwaltung für Pulheim festgelegt. Näheres hierzu kann dem Kapitel 7 „Klimaziele“ des Endberichtes entnommen werden. Als wichtiges Ergebnis des Integrierten Klimaschutzkonzeptes wurde, neben der Gewinnung von Akteuren, die sich für den Klimaschutz engagieren, von Anfang an die Entwicklung von realistischen und umsetzbaren Maßnahmen für die Vorlage Nr.: 193/2017 . Seite 4 / 5 Aufnahme in einen Gesamtmaßnahmenkatalog angestrebt. Im Rahmen von Workshops, Projektteamsitzungen (Projektgruppe der Stadtverwaltung), Klimabeiratssitzungen, individuellen Einzelgesprächen und durch den fachlichen Input des beauftragten Büros sind bei der Erstellung des Klimaschutzkonzeptes insgesamt 98 Maßnahmen ermittelt worden. In einem mehrstufigen Auswahlprozess, an dessen Beginn die Maßnahmen zunächst nach Handlungsfeldern sortiert und mit möglichen Akteuren verknüpft wurden, wurde am Ende in Abstimmung mit dem Klimabeirat in seiner 4. Sitzung am 19.05.2017 aus allen Maßnahmen eine Liste mit insgesamt 34 zielführenden und grundsätzlich umsetzungsfähigen Maßnahmen erstellt. Teilweise wurden hierfür Maßnahmen aus der o.g. Gesamtliste gebündelt und unter einem neuen Punkt zusammengefasst. Die 34 Maßnahmen wurden im Konzeptbericht in Form von Maßnahmensteckbriefen im Kapitel 8 „Maßnahmenkatalog“ konkretisiert und, sofern möglich, u.a. mit Angaben zu Kosten, Treibhausgaseinsparpontentialen und Laufzeiten hinterlegt. Im Hinblick auf die zukünftige Umsetzung von Maßnahmen sollen die Maßnahmensteckbriefe den entsprechenden Gremien aus Politik und Verwaltung als Entscheidungsgrundlage für eine weitere Priorisierung dienen. Neben den 34 ausgewählten und bereits im Rahmen der Konzepterstellung näher untersuchten Maßnahmen, wurden aber auch alle anderen Maßnahmen in ihrer ursprünglich genannten Form aus der o.g. Gesamtliste in das Konzept aufgenommen und können bei Bedarf im zukünftigen Klimaschutzprozess für Pulheim herangezogen und genauer untersucht werden. Die Maßnahmen teilen sich auf in 77 Maßnahmen, die aus fachlicher Sicht sinnvoll und grundsätzlich umsetzbar sind (s. Maßnahmenliste 1 im Anhang 1 des Endberichts) und 21 Maßnahmen, die aus fachlicher Sicht als nicht sinnvoll (weil z.B. ohne nennenswerte Wirkung auf das Klima), nicht umsetzbar oder aber als durch die Stadt nicht beeinflussbar angesehen werden und die deshalb nicht weiter untersucht werden sollen (s. Maßnahmenliste 2 im Anhang 2 des Endberichts). In den 77 positiv bewerteten Maßnahmen enthalten und in der Maßnahmenliste 1 kenntlich gemacht sind die o.g. TOP 34 Maßnahmen, für die Maßnahmensteckbriefe erarbeitet wurden. Im Rahmen der Umsetzung der Maßnahmenvorschläge des Integrierten Klimaschutzkonzeptes ist eine weitere Priorisierung notwendig und sinnvoll. Dabei werden auch die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel betrachtet und geprüft. Selbstverständlich wird die Maßnahmenumsetzung in den jeweils zuständigen Fachausschüssen thematisiert und zum Beschluss vorgelegt. Parallel zur Erstellung des Maßnahmenkatalogs sind in den letzten Wochen mit der Verstetigungsstrategie, dem Controlling-Konzept sowie der Kommunikationsstrategie drei weitere wichtige Bausteine des Klimaschutzkonzeptes erarbeitet worden, die in Zukunft zu einer erfolgreichen Umsetzung von klimawirksamen Maßnahmen beitragen werden. Im Endbericht sind diese Bausteine im Kapitel 9 „Verstetigungsstrategie“ zusammengefasst. Das Controlling-Konzept soll die Rahmenbedingungen zur kontinuierlichen Erfassung und Auswertung der Verbräuche und Treibhausgasemissionen festlegen, um so u.a. auch die Wirksamkeit der Maßnahmen im Hinblick auf die Erreichung der gesetzten Klimaschutzziele überprüfen und die Maßnahmen bzw. Maßnahmenumsetzung ggf. entsprechend anpassen zu können. Der Aufbau eines Controlling-Systems wird als wichtiger Baustein des Klimaschutzkonzeptes vom Fördergeber gefordert. Die Kommunikationsstrategie beschreibt die Öffentlichkeitsarbeit in der Phase der Projektumsetzung in den nächsten 10 bis 15 Jahren. Mit Hilfe der auf Pulheim zugeschnittenen Kommunikationsstrategie soll es gelingen, den Klimaschutz dauerhaft in Pulheim zu verankern. Der Wissens- und Informationstransfer wird als essentiell für eine erfolgreiche Klimaschutzarbeit angesehen und soll zielgruppenspezifisch erfolgen. Ein weiteres wichtiges Instrument stellt die Verstetigungsstrategie dar. Mit Hilfe der Verstetigungsstrategie soll das Querschnittsthema „Klimaschutz“ dauerhaft in der Verwaltung verankert werden. Daher soll das innerhalb der Verwaltung dezernatsübergreifend gebildete Projektteam auch in der Umsetzungsphase beibehalten werden. Die politische Verankerung soll durch eine Prozessbegleitung des Klimabeirates sichergestellt werden. Dieser fungiert als Verbindungsstelle zu internen und externen Akteuren. Vorlage Nr.: 193/2017 . Seite 5 / 5 Um die Vielzahl der Projektvorschläge und Klimaschutzmaßnahmen strukturiert bearbeiten und umsetzen zu können und die umfangreich notwendige Öffentlichkeitsarbeit durchführen zu können, ist die Einrichtung eines Klimamanagements notwendig. Diese Aufgaben können mit dem vorhandenen Personal nicht geleistet werden. Auch aus Sicht des Fachbüros und der Erfahrung aus anderen Städten ist die Stelle einer Klimamanagerin/eines Klimamanager erforderlich, um die erfolgreiche Umsetzung des Konzeptes zu gewährleisten. Eine entsprechende Stelle kann im Anschluss an den Beschluss des Klimaschutzkonzeptes ebenfalls mit 65 % gefördert werden. In der Anlage 2 sind die Möglichkeiten der Förderung sowie die Kosten umfassend dargestellt. Die Verwaltung prüft zurzeit, ob die für 2018 sowie 2019 und 2020 bestehenden Finanzierungslücken gedeckt werden können. Sollte eine Finanzierung möglich sein, wird vorgeschlagen, die Verwaltung zu beauftragen, den Förderantrag für eine Klimamanagerin/einen Klimamanager unmittelbar nach den Sommerferien zu stellen, so dass bei Bewilligung von einer Einstellung frühestens zum Januar 2018 ausgegangen werden kann. Der offizielle Durchführungszeitraum für die Erarbeitung des Integrierten Klimaschutzkonzeptes endet laut Zuwendungsbescheid am 31.08.2017. Bei einer öffentlichen Abschlussveranstaltung am 31.08. soll das Konzept der interessierten Öffentlichkeit vorgestellt werden.