Daten
Kommune
Pulheim
Größe
131 kB
Datum
17.05.2017
Erstellt
08.05.17, 18:35
Aktualisiert
08.05.17, 18:35
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
124/2017
Erstellt am:
13.04.2017
Aktenzeichen:
IV/61 - bu
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
Planungsausschuss
X
nö. Sitzung
Termin
17.05.2017
Betreff
Bebauungsplan Nr. 133 Pulheim
Bereich: Am Bahnhof / Mittelstraße
- Aufstellung gemäß § 13 a BauGB
- Aufstellungsbeschluss, Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB und Beteiligung der Behörden
gemäß § 4 (1) BauGB
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung/Bürger
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
X nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
X nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
X nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
ja
nein
Vorlage Nr.: 124/2017 . Seite 2 / 2
Beschlussvorschlag
1.
Der Planungsausschuss der Stadt Pulheim beschließt, den Bebauungsplan Nr. 133 Pulheim (Bereich: Am Bahnhof/Mittelstraße) im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20.10.2015 (BGBl. I S. 1722) aufzustellen.
Ziel der Planung ist die Nachnutzung des alten Pulheimer Bahnhofs, der durch die Entwidmung der Bahnbetriebszwecke in die Planungshoheit der Stadt Pulheim zurückfällt. Das städtebauliche Konzept sieht eine Büro- und Gewerbenutzung vor.
Lage und Abgrenzung des Geltungsbereiches sind aus anliegender Planskizze ersichtlich.
– Aufstellungsbeschluss
2.
Es wird festgestellt, dass die Voraussetzungen für die Aufstellung des Plans gemäß § 13a Abs. 1 BauGB vom
23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20.10.2015 (BGBl. I S. 1722) erfüllt sind.
3.
Der Plan erhält die Bezeichnung „Bebauungsplan Nr. 133 Pulheim".
4.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 13a (3) Nr. 2 BauGB i.V.m. §§ 3 (1)
und 4 (1) oder §§ 3 (2) und 4 (2) vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes
vom 20.10.2015 (BGBl. I S. 1722) durchzuführen.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt während 3 Wochen in den Sprechstunden der Verwaltung.
Erläuterungen
Das alte Bahnhofsgebäude Pulheim steht mit Ausnahme des Schuppens seit Jahren leer und wurde durch die Eigentümerin an eine Privatperson veräußert, nachdem die Stadt Pulheim auf einen Kauf verzichtet hat.
Da der geltende Bebauungsplan 35.9 Pulheim das Gebäude noch als Fläche für Bahnanlagen festsetzt, ist eine Planrechtsänderung erforderlich, um eine Revitalisierung des denkmalgeschützten Gebäudes mit neuen Nutzungen vornehmen zu können. Die Eigentümerin beantragte daher die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens mit dem Ziel einer
Umnutzung in Dienstleistung und Gastronomie/ Kiosk. Die Verwaltung schlägt daher den oben stehenden Beschluss
vor, um mit dem Bebauungsplan Nr. 133 Pulheim – Am Bahnhof – eine entsprechende Sondergebietsfestsetzung vorzunehmen.
Nähere Inhalte sind dem anliegenden Begründungsentwurf zu entnehmen. Die – inhaltlich positiven - Gutachten zu den
Aspekten Artenschutz, Schallschutz und Erschütterungen sind erst zur Offenlage relevant und werden daher nur im
Ratsinformationssystem angefügt.