Daten
Kommune
Pulheim
Größe
194 kB
Datum
17.05.2017
Erstellt
08.05.17, 18:35
Aktualisiert
08.05.17, 18:35
Stichworte
Inhalt der Datei
Entwurf Begründung Bebauungsplan Nr. 133 Pulheim
Beschleunigtes Verfahren gem. § 13a BauGB
Frühzeitige Beteiligung
Stand April 2017
Bebauungsplan Nr. 133 Pulheim – Am Bahnhof
Begründung zum Aufstellungsbeschluss
Stand April 2017
Stadt Pulheim
Amt 61
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Entwurf Begründung Bebauungsplan Nr. 133 Pulheim
Beschleunigtes Verfahren gem. § 13a BauGB
Frühzeitige Beteiligung
Stand April 2017
BEGRÜNDUNG ZUM AUFSTELLUNGSBESCHLUSS
des Bebauungsplanes Nr. 133 Pulheim im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB.
Entwurf für die frühzeitige Beteiligung
Inhaltsverzeichnis
1.
Lage und räumlicher Geltungsbereich
2.
Planerfordernis
3.
Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan
4.
Bestehende Rechtsverhältnisse
5.
Bestand
6.
Inhalt des Planentwurfs
7.
Umweltbelange
8.
Kosten
Stadt Pulheim
Amt 61
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Entwurf Begründung Bebauungsplan Nr. 133 Pulheim
Beschleunigtes Verfahren gem. § 13a BauGB
Frühzeitige Beteiligung
1.
Stand April 2017
Lage und räumlicher Geltungsbereich
Das Grundstück des alten Bahnhofs liegt längsseits der Bahnstrecke an der Straßenkreuzung „Am Bahnhof/
Mittelstraße“ westlich des Stadtzentrums von Pulheim und ist in Privatbesitz. In unmittelbarer Umgebung befindet
sich Mischnutzung, vorwiegend mit Wohnhäusern und vereinzelt Gastronomie.
Der südliche Teil des Gebäudes (ehemalige Güterhalle) wurde bisher durch die Pulheim-Frechener Eisenbahnfreunde (PFE) genutzt. Im Hauptgebäude besteht das EG aus Leerstand (war früher ein Aufenthaltsraum für
Reisende) und im 1.OG eine Mietwohnung (bis 2007 Wohnung für Aufsichts-/ Bereitschaftspersonal/ Fahrdienstleiter) angesiedelt sowie im nördlichen Teil des Gebäudes ein Kiosk. Diese Nutzung wurde aufgegeben und künftig soll der Bahnhof für Bürozwecke und Gastronomie/Kiosk genutzt werden.
Der aufzustellende Bebauungsplan umfasst die Flurstücke 948, 949 und 1017 (Flur 16, Gemarkung Pulheim).
Nördlich grenzen die Flurstücke 1001 und 1003 an sowie östlich die Mittelstraße mit den Flurstücken 1003, 948
und 949. Südlich befinden sich die Flurstücke 956 und 950 mit der öffentlichen Parkfläche (P&R-Hochgarage)
und westlich die Gleise mit dem Flurstück 1071.
2.
Planerfordernis
Für das Plangebiet gilt der Bebauungsplan „Bahnhofsumfeld Pulheim“, Nr.35.9 (1994). Das Bahnhofsgebäude ist
als Fläche für Bahnanlagen festgesetzt und unterliegt somit nach §38 BauGB nicht der Planungshoheit der
Kommune. Durch die Entwidmung bzw. Freistellung der Fläche mit der Bekanntgabe des Freistellungsbescheides vom 18.01.2017 werden die Flurstücke 948, 949 und1070 von den Bahnbetriebszwecken freigestellt.
Dadurch endet die Eigenschaft als Betriebsanlage der Eisenbahn und die Flächen fallen wieder vollständig in die
Planungshoheit der Stadt Pulheim zurück, sodass sie beplant und entwickelt werden können.
Die Stadt Pulheim beabsichtigt beim Bahnhof die Wiedernutzbarmachung einer innerörtlichen und zentral gelegenen Fläche. Es handelt sich daher um eine Maßnahme der Innenentwicklung, sodass ein Bebauungsplan
gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt wird. Die Voraussetzungen gemäß § 13a Abs. 1
BauGB sind erfüllt, da die zulässige Grundfläche im Sinne des § 19 Abs. 2 BauNVO deutlich unterhalb des
Schwellenwertes von 20.000 m² liegt.
Die Erschließung ist über das öffentliche Straßennetz gesichert.
3.
Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan
Im Flächennutzungsplan der Stadt Pulheim ist das Bebauungsplangebiet als gemischte Baufläche dargestellt.
Es steht dem Entwicklungsgebot gem. § 8 Abs. 2 Satz 1 BauGB nicht entgegen, wenn einzelne Vorgaben des
Flächennutzungsplans nicht detailgenau in den Bebauungsplan übernommen werden. Flächennutzungspläne
enthalten keine parzellenscharfen Darstellungen, sodass den Gemeinden ein gewisser Gestaltungsspielraum
zugestanden wird.
Da der Bebauungsplan gem. § 13a BauGB aufgestellt wird, kann von den Darstellungen des Flächennutzungsplanes abgewichen werden, sofern keine Beeinträchtigung der städtebaulichen Entwicklung des Gemeindegebietes erfolgt. Da es sich um eine kleine Fläche des Gemeindegebiets handelt, wird die geordnete städtebauliche
Entwicklung durch den Bebauungsplan nicht beeinträchtigt. Der Flächennutzungsplan ist dann gem. § 13a Abs. 2
Nr. 2 BauGB im Wege der Berichtigung anzupassen. Dies erfolgt durch einen dem Satzungsbeschluss folgenden
einfachen Beschluss des Rates. Es ist dann für das gesamte Bebauungsplangebiet Sondergebiet (SO) darzustellen.
Stadt Pulheim
Amt 61
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Entwurf Begründung Bebauungsplan Nr. 133 Pulheim
Beschleunigtes Verfahren gem. § 13a BauGB
Frühzeitige Beteiligung
4.
Stand April 2017
Bestehende Rechtsverhältnisse
Der Regionalplan weist für die Fläche „Allgemeinen Siedlungsbereich“ aus.
Im Flächennutzungsplan ist das Gebiet als gemischte Baufläche dargestellt, welche im Rahmen der Berichtigung
in ein Sondergebiet (SO) geändert wird.
Für das Plangebiet gilt der Bebauungsplan „Bahnhofsumfeld Pulheim“, Nr.35.9 (1994). Das Bahnhofsgebäude ist
als Fläche für Bahnanlagen festgesetzt.
5.
Bestand
Das Plangebiet umfasst derzeit das Gebäude des alten Bahnhofs, der unter Denkmalschutz steht und sanierungsbedürftig ist. Der Bahnhof besteht aus einem Hauptgebäude, welches im EG als Aufenthaltsraum für Reisende genutzt wurde und im 1.OG eine Wohnung für Aufsichts-/ Bereitschaftspersonal besitzt. Im nördlichen Teil
des Gebäudes war ein Kiosk angesiedelt. Der südliche Teil des Gebäudes wurde bisher durch den PulheimFrechener Eisenbahnfreunde (PFE) genutzt. Westlich grenzen der Bahnsteig und die Bahntrasse an.
6.
Inhalt des Planentwurfs
Durch die Entwidmung wird das Plangebiet von den Bahnbetriebszwecken freigestellt und der Sonderstatus als
Bahnfläche aufgehoben. Die Fläche fällt damit in die Planungshoheit der Kommune.
Das städtebauliche Konzept sieht eine Nutzungsänderung von Wohn- und Gewerbenutzung hin zu Büro- und
Gewerbenutzung vor. Im EG, OG und DG sowie im südlichen Teil des Gebäudes sollen Büroräume entstehen.
Im nördlichen Teil des Gebäudes soll ein Kiosk/Bistro für Reisende und die Bürger Pulheims angesiedelt werden.
Als Art der baulichen Nutzung wird daher ein Sondergebiet nach (§ 11 BauGB) festgesetzt.
Die neue Nutzung erfordert Sanierungsmaßnahmen des Gebäudes, um die Anlage an heutige Standards und
Anforderungen an Arbeitsplätze zu bieten. Der Baukörper soll dabei nicht verändert werden und der Charakter
„Bahnhof“ weiterhin bestehen bleiben. Die Sanierungsmaßnahmen sind in Bezug auf Denkmalschutz und Brandschutz mit den zuständigen Behörden abzustimmen.
7.
Umweltbelange
Nach § 13 Abs. 3 wird beim vereinfachten Verfahren nach § 13a BauGB von der Durchführung einer Umweltprüfung abgesehen. Dennoch wurde durch das Kölner Büro für Faunistik eine Artenschutzprüfung durchgeführt, um
auszuschließen, dass es durch die Umbaumaßnahmen und Sanierung des Dachgeschosses zu Gefährdungen
artenschutzrechtlich relevanter Arten kommen könnte. Das Ergebnis der Artenschutzprüfung vom 24.04.2017 ist,
dass es keine Hinweise auf aktuelle oder ehemalige Vorkommen von Fledermäusen oder von gebäudebrütenden
Vogelarten gibt. Es wurden auch keine Strukturen gefunden, die eine besondere Eignung für artenschutzrechtlich
relevante Fledermäuse oder Vögel aufweisen. Die Sanierung des Dachgeschosses im Bereich des Bahnhofs
Pulheim ist daher artenschutzrechtlich zulässig.
Da die Bahntrassen direkt an das Bahngebäude angrenzen wird auch ein Immissionsschutz-/Schallgutachten
erstellt. Dabei sollen in Bezug auf die geplante künftige Nutzung als Büroräume die Lärm- und Erschütterungsbelastung im Zusammenhang mit gesunden Arbeitsverhältnissen (§ 136 (3) 1 BauGB) geprüft werden. Das fertige
Gutachten wird erst zur Offenlage vorgelegt werden können, erste Ergebnisse zeigen jedoch eine Vereinbarkeit
der Planung bezüglich beider Störquellen.
Stadt Pulheim
Amt 61
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Entwurf Begründung Bebauungsplan Nr. 133 Pulheim
Beschleunigtes Verfahren gem. § 13a BauGB
Frühzeitige Beteiligung
8.
Stand April 2017
Kosten
Durch das Bebauungsplanverfahren entstehen keine über die Planungskosten hinausgehenden Kosten.
Pulheim, den 26.04.2017
Planungsamt
Stadt Pulheim
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