Daten
Kommune
Pulheim
Größe
128 kB
Datum
11.07.2017
Erstellt
23.06.17, 10:15
Aktualisiert
23.06.17, 10:15
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
205/2017
Erstellt am:
21.06.2017
Aktenzeichen:
IV/61 sh
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
nö. Sitzung
Termin
Planungsausschuss
X
05.07.2017
Umweltausschuss
X
05.07.2017
Rat
X
11.07.2017
Betreff
Erschließungsanlage Kirchtalsweg Stommeln, Abschnitt zwischen Eckumer Weg und Bahndamm
Beitrittsbeschluss zur Prüfung gem. § 125 Abs. 2 BauGB der Verwaltung
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
X nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
X nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
X nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
ja
nein
Vorlage Nr.: 205/2017 . Seite 2 / 2
Beschlussvorschlag
Der Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Pulheim, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat bestätigt das Ergebnis der verwaltungsintern vorgenommenen planrechtsersetzenden Entscheidung gem. § 125
Abs. 2 BauGB für die Erschließungsanlage Kirchtalsweg Bereich zwischen Eckumer Weg und Bahndamm und beschließt dieses.
Erläuterungen
Mit Schreiben vom 28.01.2015 wurde das Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Demografie um die gemeindliche
Prüfung gem. § 125 Abs. 2 BauGB für die damals anstehende Erschließungsbeitragsabrechnung für o.g. Erschießungsanlage gebeten.
Die Prüfung der Verwaltung hat ergeben, dass den Anforderungen des § 1 Abs. 4 bis 7 BauGB entsprechend den damaligen Gegebenheiten entsprochen wurde. Auch zum Zeitraum der durchgeführten Prüfung standen keine anderslautenden Erkenntnisse entgegen. Das Ergebnis wurde Amt 601 mit Schreiben vom 22.10.2015 mitgeteilt.
Laut jüngerer Rechtsprechung muss die Feststellung per Beschluss durch den Rat erfolgen bzw. der Rat den Beschluss
der Verwaltung bestätigen.