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Beschlussvorlage (Erschließungsanlage Kirchtalsweg Stommeln, Abschnitt zwischen Eckumer Weg und Bahndamm Beitrittsbeschluss zur Prüfung gem. § 125 Abs. 2 BauGB der Verwaltung)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
128 kB
Datum
11.07.2017
Erstellt
23.06.17, 10:15
Aktualisiert
23.06.17, 10:15
Beschlussvorlage (Erschließungsanlage Kirchtalsweg Stommeln, Abschnitt zwischen Eckumer Weg und Bahndamm
Beitrittsbeschluss zur Prüfung gem. § 125 Abs. 2 BauGB der Verwaltung) Beschlussvorlage (Erschließungsanlage Kirchtalsweg Stommeln, Abschnitt zwischen Eckumer Weg und Bahndamm
Beitrittsbeschluss zur Prüfung gem. § 125 Abs. 2 BauGB der Verwaltung)

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 205/2017 Erstellt am: 21.06.2017 Aktenzeichen: IV/61 sh Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung nö. Sitzung Termin Planungsausschuss X 05.07.2017 Umweltausschuss X 05.07.2017 Rat X 11.07.2017 Betreff Erschließungsanlage Kirchtalsweg Stommeln, Abschnitt zwischen Eckumer Weg und Bahndamm Beitrittsbeschluss zur Prüfung gem. § 125 Abs. 2 BauGB der Verwaltung Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ja X nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja X nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja X nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): ja nein Vorlage Nr.: 205/2017 . Seite 2 / 2 Beschlussvorschlag Der Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Pulheim, folgenden Beschluss zu fassen: Der Rat bestätigt das Ergebnis der verwaltungsintern vorgenommenen planrechtsersetzenden Entscheidung gem. § 125 Abs. 2 BauGB für die Erschließungsanlage Kirchtalsweg Bereich zwischen Eckumer Weg und Bahndamm und beschließt dieses. Erläuterungen Mit Schreiben vom 28.01.2015 wurde das Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Demografie um die gemeindliche Prüfung gem. § 125 Abs. 2 BauGB für die damals anstehende Erschließungsbeitragsabrechnung für o.g. Erschießungsanlage gebeten. Die Prüfung der Verwaltung hat ergeben, dass den Anforderungen des § 1 Abs. 4 bis 7 BauGB entsprechend den damaligen Gegebenheiten entsprochen wurde. Auch zum Zeitraum der durchgeführten Prüfung standen keine anderslautenden Erkenntnisse entgegen. Das Ergebnis wurde Amt 601 mit Schreiben vom 22.10.2015 mitgeteilt. Laut jüngerer Rechtsprechung muss die Feststellung per Beschluss durch den Rat erfolgen bzw. der Rat den Beschluss der Verwaltung bestätigen.