Daten
Kommune
Pulheim
Größe
133 kB
Datum
05.07.2017
Erstellt
28.06.17, 18:31
Aktualisiert
28.06.17, 18:31
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
204/2017
Erstellt am:
20.06.2017
Aktenzeichen:
IV/61 ri/sh
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
nö. Sitzung
Termin
Umweltausschuss
X
05.07.2017
Planungsausschuss
X
05.07.2017
Betreff
Fortschreibung Regionalplan Regierungsbezirk Köln
hier: Zwischenstand Potentialstudie für Windenergiekonzentrationszonen in der Stadt Pulheim
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
X nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
X nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
X nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
ja
nein
Vorlage Nr.: 204/2017 . Seite 2 / 3
Beschlussvorschlag
1. Der Umweltausschuss / der Planungsausschuss nimmt das vorgelegte Gutachten des Büros Döpel zur Windenergieanlagen-Konzentrationsplanung zur Kenntnis.
2. Der Umweltausschuss empfiehlt / der Planungsausschuss beschließt: Die Verwaltung wird beauftragt, vor der Erarbeitung eines konkreten Beschlussvorschlages zur Abgrenzung von WEA-Konzentrationszonen in Pulheim die Auswirkungen der zu erwartenden veränderten Landesvorgaben auf die Konzentrationszonenplanung zu prüfen.
Erläuterungen
In seiner Sitzung vom 09.03.2016 beauftragte der Planungsausschuss der Stadt Pulheim die Verwaltung mit der Vorbereitung zur Erstellung eines Fachgutachtens zwecks Ermittlung geeigneter Flächen für die Nutzung regenerativer Energien auf dem Stadtgebiet Pulheims. Entsprechende Angebote sollten eingeholt werden (Vgl. Vorlagen-Nr. 56/2016).
Mit Schreiben vom 21.06.2016 wurde das Büro Döpel Landschaftsplanung aus Göttingen mit der Erstellung eines Fachgutachtens / eines gesamtstädtischen Plankonzeptes zur Darstellung von Konzentrationszonen für Windenergieanlagen
beauftragt.
Resultierend aus der Arbeit des Landschaftsplanungsbüros in Zusammenarbeit und in Abstimmung mit der Verwaltung
liegt heute ein Zwischenstand des Gutachtens „Potentialstudie für Windenergiekonzentrationszonen in der Stadt Pulheim“ vor (Anlage 1). Es wurde das gesamte Stadtgebiet systematisch nach geeigneten Flächen für die Errichtung von
Windenergieanlagen untersucht. Auf der Grundlage von harten (bspw. Naturschutzgebiete, festgelegte Siedlungsbereiche, Gebäude im Außenbereich, Leitungstrassen und weitere) und weichen Tabuzonen (FFH-Gebiete, Landschaftsschutzgebiete und weitere) wurden geeignete Flächen für die Ausweisung von Windenergiekonzentrationszonen ermittelt. Nach Festlegung von Mindestabständen zu Siedlungsgebieten im Innen- und Außenbereich, zu Einrichtungen für
Sport- und Freizeit und Erholungseinrichtungen im Außenbereich wurden die verbleibenden Flächen bzgl. der vorhandenen Windhöffigkeit untersucht.
Im Ergebnis ist eine Liste von Gunsträumen entstanden, die als potentielle Windenergiekonzentrationszone im Flächennutzungsplan ausgewiesen werden könnten. Das Ergebnis des Gutachtens wird den ersten Schritt zur anstehenden
Flächennutzungsplanänderung darstellen, dessen Beschluss der konkreten Planziele bzw. Inhalte jedoch in die zweite
Jahreshälfte verschoben wird (Begründung nachstehend).
Die Standorte der potentiellen Konzentrationszonen werden im Ausschuss durch einen Vertreter den Landschaftsplanungsbüros Döpel vorgestellt.
Die Planung von WEA-Konzentrationszonen in Pulheim ist im Lichte der Abstandsvorschriften zu Siedlungen und zur
bestehenden Erdbebenmessstation im Ortsteil Pulheim deutlich erschwert. Bereits der 5-km-Radius zur Erdbebenmessstation – der zur Vermeidung von Vibrationsübertrag der Errichtung von WEA entgegensteht – bestreicht einen großen
Teil des Stadtgebietes. Der Rest des Stadtgebietes fällt in den 5-10-km-Radius, in dem ebenfalls Bedenken bestehen,
die aber ggf. innerhalb von Genehmigungsverfahren grundsätzlich ausgeräumt werden könnten (die bestehende WEAKonzentrationszone ist ca. 7 km von der Messstation entfernt). Die polyzentrische Siedlungsstruktur führt mit den jeweils
zu beachtenden Abständen bereits mit den Maßgaben der bisherigen Regelungen zu geringen verbleibenden Potenzialflächen. Mit den im Koalitionsvertrag der künftigen Landesregierung NRW angekündigten Neuregelungen zugunsten
erhöhter Abstandsregelungen wird sich dies möglicherweise verstärken. Dort ist vorgesehen, künftig einen Mindestabstand von 1.500 m zu Reinen und Allgemeinen Wohngebieten einzuhalten.
Die Verwaltung schlägt daher vor, zunächst eine sachliche Aufklärung hierüber zu betreiben und rechtliche Rahmenbedingungen zu prüfen, bevor ein Vorschlag für die konkrete Darstellung von Konzentrationsflächen für Windenergieanla-
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gen im Flächennutzungsplan bzw. als Grundlage für die Diskussion mit der Regionalplanungsbehörde zum Beschluss
vorgelegt wird.