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Mitteilungsvorlage (Erstellung eines Mobilitätskonzeptes Hier: Weiteres Vorgehen)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
125 kB
Datum
12.07.2017
Erstellt
03.07.17, 18:31
Aktualisiert
03.07.17, 18:31
Mitteilungsvorlage (Erstellung eines Mobilitätskonzeptes	
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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 185/2017 . Seite 1 / 3 Vorlage Nr.: 185/2017 Erstellt am: 06.06.2017 Aktenzeichen: Mitteilungsvorlage Gremium Ausschuss für Tiefbau und Verkehr TOP ö. Sitzung X nö. Sitzung Termin 12.07.2017 Betreff Erstellung eines Mobilitätskonzeptes Hier: Weiteres Vorgehen Mitteilung Mit Beschluss vom 29.04.2015 (Vorlage Nr. 148/2015) wurde die Verwaltung beauftragt, ein Mobilitätskonzept für alle Verkehrsteilnehmer und Verkehrsteilnehmerinnen zu erarbeiten. Die Erstellung eines Mobilitätskonzeptes kann im Rahmen der Klimaschutzinitiative des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB), vertreten durch den Projektträger Jülich, gefördert werden. Hierbei handelt es sich konkret um ein Klimaschutzteilkonzept im Bereich Mobilität in Kommunen. Voraussetzung für eine Antragstellung ist, dass die Kommune bereits ein integriertes Klimaschutzkonzept entwickelt hat und die Erstellung eines Mobilitätskonzeptes als Maßnahme angibt. Der Entwurf eines integrierten Klimaschutzkonzeptes, der dies entsprechend vorsieht, wird dem Rat am 11.07.2017 zur Beschlussfassung vorgelegt. Inhaltliche Beschlüsse von Ratsgremien zu dem Mobilitätskonzept vor Erhalt des Zuwendungsbescheids sind förderschädlich und sind daher vor Erhalt des Zuwendungsbescheides nicht sinnvoll. Allerdings wird die Verwaltung zuvor bereits konzeptionelle Vorschläge und die Vergabe der externen Leistungen vorbereiten. Nach positiver Beschlussfassung des integrierten Klimaschutzkonzeptes, wird die Verwaltung den Antrag auf Erstellung eines Klimaschutzteilkonzeptes im Bereich Mobilität in Kommunen, beim Projektträger Jülich, einreichen. In der Regel dauert die Bearbeitung eines Antrages zwischen drei und fünf Monaten. Nach Erhalt des Zuwendungsbescheides wird die Verwaltung umgehend mit der Vorbereitung einer Vergabe, zwecks Erstellung eines Mobilitätskonzeptes, an ein geeignetes Ingenieurbüro beginnen. Das Konzept selber muss nach der Auftragsvergabe innerhalb von zwölf Monaten abgeschlossen werden. Zudem hat der Projektträger die Erstellung des Klimaschutzteilkonzeptes an einige Vorgaben geknüpft, an die sich die Kommune auf jeden Fall halten muss. Vorlage Nr.: 185/2017 . Seite 2 / 3 Folgende Inhalte müssen im Konzept enthalten sein: 1. Energie- und Treibhausgasbilanz Erfassung von verkehrsspezifischen Verkehrsdaten und Erstellung einer Energie- und Treibhausgasbilanz auf Grundlage dieser Verkehrsdaten pro Verkehrsleistung 2. Potenzialanalyse Ermittlung der kurz-, mittel-, und langfristigen Potenziale zur Reduzierung der verkehrsbedingten Treibhausgasemissionen 3. Akteursbeteiligung Relevante Akteuere bei der Umsetzung mit einbinden 4. Maßnahmenkatalog Übersicht über die wichtigsten bereits durchgeführten Klimaschutzmaßnahmen Beschreibung von kurz-, mittel- und langfristigen Klimaschutzmaßnahmen 5. Verstetigungsstrategie Organisatorische Einbindung des Themas Mobilitätskonzept in der Verwaltung 6. Controlling-Konzept Entwickelt Rahmenbedingungen für die Erfassung der Änderungen am Modal-Split sowie die daraus sich ergebende Treibhausgasminderungen 7. Kommunikationsstrategie Konzept in der Bevölkerung verbreiten Die Verwaltung geht zurzeit von folgendem Zeitplan aus: August 2017  Einreichung des Antrags beim Projektträger Jülich Dezember 2017  Erhalt des Zuwendungsbescheides Januar 2018  Ausschreibung zur Findung eines Verkehrsplanerbüros Februar 2018  Beschluss des TVA zur Wahl des Büros Mai 2018  Auftragserteilung und Beginn der Erarbeitung eines Mobilitätskonzeptes März/April 2019  Beschluss des Mobilitätskonzeptes durch TVA/Rat Vorlage Nr.: 185/2017 . Seite 3 / 3 Der Ablauf der Erstellung des Mobilitätskonzeptes ist in drei Abschnitte gegliedert: 1. Grundlagenermittlung sowie Bestandsanalyse der Verkehrsdaten in Pulheim In den ersten Monaten wird eine sorgfältige Grundlagenermittlung durchgeführt. Hierbei sollen, wie auch vom Projektträger verlangt, die Verkehrsdaten in Pulheim erfasst und eine Energie- und Treibhausgasbilanz erstellt werden. Hierzu sollen, sofern nicht vorhanden, Bürgerbefragungen hinsichtlich des Mobilitätsverhaltens und des Verkehrsmittels, durchgeführt werden. 2. Durchführen von Workshops zur Ideensammlung der Pulheimer Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen Im nächsten Schritt werden die Pulheimer Bürgerinnen und Bürger in Workshops gebeten, Ideen zur Zukunftsmobilität in Pulheim mit einzubringen. Diese Workshops dienen auch zur Erstellung des Maßnahmenkatalogs im Mobilitätskonzept. 3. Dokumentation und Konzepterstellung Im letzten Schritt werden die eingebrachten Ideen ausgewertet und mit der Konzepterstellung begonnen. Das Hauptziel des Mobilitätskonzeptes soll es sein, die Verkehrsabläufe für Fußgänger, Fahrrad- und Kfz-Nutzer unter Berücksichtigung des öffentlichen Personennahverkehrs zu optimieren und Vorschläge, für die weitere Gestaltung der hierzu erforderlichen Verkehrswege und Verkehrsdienstleistungen zu geben. Dabei soll eine Abstimmung mit den Nachbarkommunen über das Stadt-Umland-Netzwerk (S.U.N.) erfolgen. Folgende Themenschwerpunkte sollen beim Mobilitätskonzept daher zur Erreichung des Hauptzieles überprüft werden: 1. Nahmobilität Fußgänger und Radverkehr 2. Öffentlicher Personennahverkehr 3. Multi- und Intermodalität Verknüpfungspunkte umweltfreundlicher Mobilitätsangebote durch Mobilstationen, Carsharing, Bikesharing, E-Mobilität usw. 4. Betriebliches und schulisches Mobilitätsmanagement 5. Verkehrsmanagement, Straßeninfrastruktur, Parken Den im integrierten Klimaschutzkonzept im Maßnahmenkatalog unter M4 aufgeführten Maßnahmen zur Maßnahme „Einbindung klimarelevanter Faktoren in das Mobilitätskonzept“ (siehe Anlage 1) soll dabei besondere Beachtung geschenkt werden.