Daten
Kommune
Pulheim
Größe
125 kB
Datum
12.07.2017
Erstellt
03.07.17, 18:31
Aktualisiert
03.07.17, 18:31
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.: 185/2017 . Seite 1 / 3
Vorlage Nr.:
185/2017
Erstellt am:
06.06.2017
Aktenzeichen:
Mitteilungsvorlage
Gremium
Ausschuss für Tiefbau und Verkehr
TOP
ö. Sitzung
X
nö. Sitzung
Termin
12.07.2017
Betreff
Erstellung eines Mobilitätskonzeptes
Hier: Weiteres Vorgehen
Mitteilung
Mit Beschluss vom 29.04.2015 (Vorlage Nr. 148/2015) wurde die Verwaltung beauftragt, ein Mobilitätskonzept für alle
Verkehrsteilnehmer und Verkehrsteilnehmerinnen zu erarbeiten.
Die Erstellung eines Mobilitätskonzeptes kann im Rahmen der Klimaschutzinitiative des Bundesministeriums für Umwelt,
Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB), vertreten durch den Projektträger Jülich, gefördert werden. Hierbei
handelt es sich konkret um ein Klimaschutzteilkonzept im Bereich Mobilität in Kommunen.
Voraussetzung für eine Antragstellung ist, dass die Kommune bereits ein integriertes Klimaschutzkonzept entwickelt hat
und die Erstellung eines Mobilitätskonzeptes als Maßnahme angibt. Der Entwurf eines integrierten Klimaschutzkonzeptes, der dies entsprechend vorsieht, wird dem Rat am 11.07.2017 zur Beschlussfassung vorgelegt.
Inhaltliche Beschlüsse von Ratsgremien zu dem Mobilitätskonzept vor Erhalt des Zuwendungsbescheids sind förderschädlich und sind daher vor Erhalt des Zuwendungsbescheides nicht sinnvoll. Allerdings wird die Verwaltung zuvor
bereits konzeptionelle Vorschläge und die Vergabe der externen Leistungen vorbereiten.
Nach positiver Beschlussfassung des integrierten Klimaschutzkonzeptes, wird die Verwaltung den Antrag auf Erstellung
eines Klimaschutzteilkonzeptes im Bereich Mobilität in Kommunen, beim Projektträger Jülich, einreichen. In der Regel
dauert die Bearbeitung eines Antrages zwischen drei und fünf Monaten. Nach Erhalt des Zuwendungsbescheides wird
die Verwaltung umgehend mit der Vorbereitung einer Vergabe, zwecks Erstellung eines Mobilitätskonzeptes, an ein
geeignetes Ingenieurbüro beginnen.
Das Konzept selber muss nach der Auftragsvergabe innerhalb von zwölf Monaten abgeschlossen werden.
Zudem hat der Projektträger die Erstellung des Klimaschutzteilkonzeptes an einige Vorgaben geknüpft, an die sich die
Kommune auf jeden Fall halten muss.
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Folgende Inhalte müssen im Konzept enthalten sein:
1.
Energie- und Treibhausgasbilanz
Erfassung von verkehrsspezifischen Verkehrsdaten und Erstellung einer Energie- und Treibhausgasbilanz
auf Grundlage dieser Verkehrsdaten pro Verkehrsleistung
2.
Potenzialanalyse
Ermittlung der kurz-, mittel-, und langfristigen Potenziale zur Reduzierung der verkehrsbedingten
Treibhausgasemissionen
3.
Akteursbeteiligung
Relevante Akteuere bei der Umsetzung mit einbinden
4.
Maßnahmenkatalog
Übersicht über die wichtigsten bereits durchgeführten Klimaschutzmaßnahmen
Beschreibung von kurz-, mittel- und langfristigen Klimaschutzmaßnahmen
5.
Verstetigungsstrategie
Organisatorische Einbindung des Themas Mobilitätskonzept in der Verwaltung
6.
Controlling-Konzept
Entwickelt Rahmenbedingungen für die Erfassung der Änderungen am Modal-Split sowie die daraus sich
ergebende Treibhausgasminderungen
7.
Kommunikationsstrategie
Konzept in der Bevölkerung verbreiten
Die Verwaltung geht zurzeit von folgendem Zeitplan aus:
August 2017
Einreichung des Antrags beim Projektträger Jülich
Dezember 2017
Erhalt des Zuwendungsbescheides
Januar 2018
Ausschreibung zur Findung eines Verkehrsplanerbüros
Februar 2018
Beschluss des TVA zur Wahl des Büros
Mai 2018
Auftragserteilung und Beginn der Erarbeitung eines Mobilitätskonzeptes
März/April 2019
Beschluss des Mobilitätskonzeptes durch TVA/Rat
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Der Ablauf der Erstellung des Mobilitätskonzeptes ist in drei Abschnitte gegliedert:
1.
Grundlagenermittlung sowie Bestandsanalyse der Verkehrsdaten in Pulheim
In den ersten Monaten wird eine sorgfältige Grundlagenermittlung durchgeführt. Hierbei sollen, wie auch
vom Projektträger verlangt, die Verkehrsdaten in Pulheim erfasst und eine Energie- und Treibhausgasbilanz erstellt werden. Hierzu sollen, sofern nicht vorhanden, Bürgerbefragungen hinsichtlich des
Mobilitätsverhaltens und des Verkehrsmittels, durchgeführt werden.
2.
Durchführen von Workshops zur Ideensammlung der Pulheimer Bürgerinnen und Bürger sowie
Unternehmen
Im nächsten Schritt werden die Pulheimer Bürgerinnen und Bürger in Workshops gebeten, Ideen zur
Zukunftsmobilität in Pulheim mit einzubringen. Diese Workshops dienen auch zur Erstellung des
Maßnahmenkatalogs im Mobilitätskonzept.
3.
Dokumentation und Konzepterstellung
Im letzten Schritt werden die eingebrachten Ideen ausgewertet und mit der Konzepterstellung begonnen.
Das Hauptziel des Mobilitätskonzeptes soll es sein, die Verkehrsabläufe für Fußgänger, Fahrrad- und Kfz-Nutzer unter
Berücksichtigung des öffentlichen Personennahverkehrs zu optimieren und Vorschläge, für die weitere Gestaltung der
hierzu erforderlichen Verkehrswege und Verkehrsdienstleistungen zu geben. Dabei soll eine Abstimmung mit den Nachbarkommunen über das Stadt-Umland-Netzwerk (S.U.N.) erfolgen.
Folgende Themenschwerpunkte sollen beim Mobilitätskonzept daher zur Erreichung des Hauptzieles überprüft werden:
1.
Nahmobilität
Fußgänger und Radverkehr
2.
Öffentlicher Personennahverkehr
3.
Multi- und Intermodalität
Verknüpfungspunkte umweltfreundlicher Mobilitätsangebote durch Mobilstationen, Carsharing,
Bikesharing, E-Mobilität usw.
4.
Betriebliches und schulisches Mobilitätsmanagement
5.
Verkehrsmanagement, Straßeninfrastruktur, Parken
Den im integrierten Klimaschutzkonzept im Maßnahmenkatalog unter M4 aufgeführten Maßnahmen zur Maßnahme
„Einbindung klimarelevanter Faktoren in das Mobilitätskonzept“ (siehe Anlage 1) soll dabei besondere Beachtung geschenkt werden.