Daten
Kommune
Pulheim
Größe
150 kB
Datum
12.07.2017
Erstellt
03.07.17, 18:31
Aktualisiert
03.07.17, 18:31
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
163/2017
Erstellt am:
29.05.2017
Aktenzeichen:
III 20 200
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
Ausschuss für Tiefbau und Verkehr
X
nö. Sitzung
Termin
12.07.2017
Betreff
Ergebnisse der S-Bahn-Machbarkeitsstudie Köln - Pulheim - Mönchengladbach
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
x nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
x nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
x nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
ja
nein
Vorlage Nr.: 163/2017 . Seite 2 / 4
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss für Tiefbau und Verkehr begrüßt die Erkenntnisse aus der Machbarkeitsstudie für eine S-Bahn Köln –
Pulheim – Mönchengladbach und die auf dieser Grundlage mittelfristig möglichen erheblichen quantitativen, qualitativen,
umweltschonenden und nachhaltigen Angebotsverbesserungen in der Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen des
Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV).
Die Verwaltung wird beauftragt, die Aufgabenträger Rhein-Erft-Kreis und Nahverkehr Rheinland bei den weiteren Realisierungsschritten bestmöglich zu unterstützen. Die Verwaltung wird zudem beauftragt, bei der weiteren Mobilitätsplanung die bestmögliche Verknüpfung von ÖPNV und Individualverkehr (IV) über den derzeitigen Mindeststandard P+R
und B+R hinaus mittels Mobilstationen an den drei künftigen S-Bahn-Stationen (Stommeln, Pulheim-Mitte und PulheimBoschstr.) mit anzustreben und die zu erwartenden Effekte auch bei der städtebaulichen Planung zu beachten.
Erläuterungen
Die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie wurden am 24.05.2017 dem Verkehrsausschuss des Rhein-Erft-Kreises mit
Beschlussvorlage 195 / 2017 dargestellt. Der Verkehrsausschuss des Rhein-Erft-Kreises hat einstimmig folgenden Beschluss gefasst:
„Der Verkehrsausschuss des Rhein-Erft-Kreises begrüßt die Erkenntnisse aus der Machbarkeitsstudie für eine SBahn Köln – Pulheim – Mönchengladbach und die damit möglichen erheblichen quantitativen, qualitativen, umweltschonenden und nachhaltigen Angebotsverbesserungen in der Versorgung der Bevölkerung mit ÖPNV-Leistungen.
Die Verwaltung wird beauftragt, dieses Vorhaben beim Aufgabenträger Nahverkehr Rheinland zur Realisierung anzumelden. Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt, bei der weiteren Verkehrsplanung auf die Anlage von Mobilstationen an den künftigen S-Bahn-Stationen hinzuwirken und diese Effekte bei der städtebaulichen Planung
mit zu beachten.“
Das Büro Stadtverkehr wird die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie, das weitere Vorgehen der Aufgabenträger und die
Aufgaben Pulheims in einem Kurzvortrag erläutern.
Die folgenden Erläuterungen aus der obigen Vorlage des Rhein-Erft-Kreises können vorab mitgeteilt werden:
1. Veranlassung für die S-Bahn-Machbarkeitsstudie Köln – Pulheim – Grevenbroich – Mönchengladbach
Die erheblichen Nachfragezuwächse der letzten Jahre im ÖPNV in der Millionenstadt Köln und in der umgebenden Ballungsraumzone, unter anderem ausgelöst durch städtebauliche Entwicklungen (z. B. Neubaugebiete in KölnWiddersdorf, Pulheim Rommerskirchen und Grevenbroich) und Gewerbeansiedlungen sowie die weiteren Perspektiven
der längerfristigen Bevölkerungsentwicklung in NRW entlang der Rheinschiene bis 2040 verbunden mit der Forderung
nach Inbetriebnahme zusätzlicher Schienenpersonennahverkehr(SPNV)-Stationen in Köln-Bocklemünd, Pulheim Gewerbegebiet und Grevenbroich-Süd machen deutlich, dass das derzeitige und in den Hauptverkehrszeiten (HVZ) regelmäßig überlastete SPNV-Angebot auf der Achse Köln – Mönchengladbach diesen Ansprüchen nicht mehr gerecht wird.
Weder sind im Bestandsangebot zusätzliche Stationen integrierbar, noch ist eine Taktverdichtung oder gar Kapazitätserweiterung möglich. Das nur stündliche Zugangebot abends und an Wochenenden entspricht keinesfalls dem heutigen
Anforderungsprofil der ÖPNV-Nutzer im Bereich des größten deutschen Ballungsraumes an ein attraktives Angebot.
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Insofern bedarf es eines umfassenden und zukunftsorientierten Ansatzes, um auf dieser Strecke neben dem weiträumigen und zu beschleunigenden Regionalverkehr von Köln über Grevenbroich nach Mönchengladbach (Regionalexpress
RE 8) auch einen dichteren Takt im Ballungsraum (20-Min-Takt) mit besserer Erschließungswirkung durch zusätzliche
Stationen und einer optimalen Verknüpfung zum lokalen und regionalen Buslinienverkehr zu gewährleisten.
Dafür ist die Auflösung der heutigen Regionalbahn RB 27 und deren Ersatz durch eine S-Bahn-Linie (S 6) notwendig
und zielführend. Dieser Ansatz entspricht den Ergebnissen und Empfehlungen der Knotenpunktuntersuchung Köln in
2010-2012. Vorteil dieser Lösung ist, dass eine vorhandene und bislang in Köln endende S-Bahn-Linie mit hoher Sitzplatzkapazität auf einer vorhandenen eigenen Infrastruktur nach Einbau entsprechender Gleisverbindungen in Höhe der
S-Bahn-Station Köln-Müngersdorf Technologiepark in die Strecke Köln – Mönchengladbach eingefädelt und dorthin
verlängert werden kann. Durch eine Machbarkeitsstudie sollten jedoch die infrastrukturell erforderlichen Anpassungen
gesamthaft erarbeitet und kostenmäßig bewertet sowie die betriebstechnische Machbarkeit nachgewiesen werden, um
dieses Vorhaben realistisch bewerten zu können.
2. Machbarkeitsstudie S-Bahn Köln – Pulheim – Grevenbroich – Mönchengladbach
Wesentliche Voraussetzung für die weitere Planung der S-Bahn-Erweiterung ist neben dem Nachweis der betrieblichtechnischen Machbarkeit die verkehrliche und volkswirtschaftliche Sinnfälligkeit. Nur dann ist dieses Vorhaben förderfähig. Das bedeutet, dass der Maßnahmennutzen deutlich höher sein muss als die damit verbundenen Kosten. Dieser
Nachweis über die Förderwürdigkeit des Projektes wird gegenüber Bund und Land üblicherweise mit dem Verfahren zur
Standardisierten Bewertung von Verkehrswegeinvestitionen erbracht.
Vor dem aufgezeigten Hintergrund haben daher
• die Nahverkehr Rheinland (NVR) GmbH,
• der Rhein-Erft-Kreis,
• die Stadt Köln und
• die Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) AöR
das Ingenieurbüro Stadtverkehr, Hilden, mit der Durchführung einer Machbarkeitsstudie sowie einer vereinfachten Kosten-Nutzen-Betrachtung (Standardisierte Bewertung) beauftragt.
Die gesamte Untersuchung wurde durch einen Arbeitskreis begleitet, dem sowohl die Städte Köln und Pulheim, der
Rhein-Erft-Kreis und der Rheinkreis Neuss, die DB Netz AG als Infrastrukturbetreiber sowie die VRR AöR und die NVR
GmbH angehörten.
Die betriebliche Machbarkeit wurde vorab durch das auf Eisenbahnbetriebsplanung spezialisierte Gutachterbüro SMA &
Partner, Zürich, sowie ergänzend durch eine Betriebsprogrammstudie der DB Netz AG bestätigt. Ebenso wurde mit einer
Detailuntersuchung durch die DB Engineering & Consulting die Machbarkeit der S-Bahn-Einfädelung aus der Strecke
Mönchengladbach – Köln in die S-Bahn-Strecke Düren – Köln im Bereich der S-Bahn-Station Köln-Müngersdorf Technologiepark entsprechend dem technischen Regelwerk der DB Netz AG geprüft und bestätigt.
Die wesentlichen Endergebnisse der Untersuchung wurden den Projektbeteiligten zwischenzeitlich bereits vorgestellt.
Danach ist das Projekt technisch und betrieblich realisierbar. Die vereinfachte Kosten-Nutzen-Analyse weist für den von
allen Teilnehmern präferierten Planfall 2030-1 (20-Min-Takt der S 6 von Köln bis Grevenbroich, 60-Min-Takt Greven-
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broich – Mönchengladbach) einen Faktor von rund 1,9 aus, wodurch die Förderfähigkeit des Projektes grundsätzlich
gegeben ist.
Aufgrund dieser Ergebnisse sind die Mitglieder des Arbeitskreises der Auffassung, das Projekt auf den Weg zu bringen
und hierzu notwendige politische Beratungsprozesse einzuleiten.
In der Sondersitzung des Hauptausschusses des NVR zu den in Bearbeitung befindlichen Machbarkeitsstudien am
20.01.2017 wurde bereits ein Zwischensachstand mit Ergebnistendenz zum Nutzen-Kosten-Faktor vorgestellt. Auf Basis
der zwischenzeitlich weiter verfestigten Erkenntnisse hat die Zweckverbandsversammlung des NVR am 24.03.2017 den
Beschluss gefasst, die Projektrealisierung voranzutreiben.
In den Gremien der Städte Köln und Pulheim, im Rhein-Erft-Kreis, im Rheinkreis Neuss und beim VRR ist die Ergebnisvorstellung der Machbarkeitsstudie mit Beratung und Beschlussfassung zur weiteren Vorgehensweise im nächsten Sitzungsturnus vorgesehen. Die wesentlichen Untersuchungsergebnisse sind in der Anlage dargestellt.
3. Weitere Vorgehensweise
Um diese aufgabenträgerübergreifende Maßnahme weiter voranzubringen, sind auf Basis vorgenannter Beschlussfassungen bei NVR und VRR Verhandlungen mit dem Land NRW zu führen und die Aufnahme des Vorhabens in den Infrastrukturbedarfs-, -ausbau- und -finanzierungsplan zu erreichen. Eine Anmeldung für den ÖPNV-Bedarfsplan ist bereits in
2015 durch die NVR GmbH - sowie den Rhein-Erft-Kreis und die Stadt Pulheim - erfolgt. Zurzeit wird auch die Option
geprüft, inwiefern sich diese Maßnahme für eine Finanzierung mit Mitteln des Bundes nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) eignet.
Die DB Netz AG als zuständiges Eisenbahninfrastrukturunternehmen steht dem Projekt grundsätzlich positiv gegenüber,
da dies eine konsequente Umsetzung der gutachterlichen Empfehlungen aus der Knotenpunktuntersuchung Köln und
einen Beitrag zur Engpassbeseitigung darstellt.
Durch Umwandlung von Regionalverkehren in S-Bahn-Verkehre werden die Fern- und Regionalgleise im engeren Knoten Köln entlastet und gleichzeitig können aufgrund der weiterhin erwarteten hohen Nachfragezuwächse (NRWBevölkerungsprognose) in der Metropole Köln und dem umgebenden Ballungsraum mehr vertaktete S-Bahn-Angebote
realisiert werden.
Bezüglich der weiteren Planungsschritte und deren Finanzierung sind entsprechende Abstimmungsgespräche mit der
DB Netz AG als Vorhabenträger zu führen und eine projektbezogene Planungsvereinbarung zu den HOAILeistungsphasen 1 – 4 bis hin zur Baurechtserlangung (Planfeststellungsbeschluss) nach § 18 Allgemeines Eisenbahngesetz zu schließen.
Von Seiten der Verkehrsverträge her sind gemeinsam von VRR und NVR bereits richtungsweisende Entscheidungen mit
der Neuvergabe der Linien RE 8 und RB 27 zwischen Köln und Mönchengladbach getroffen worden. So wird die RE 8
ab 12 / 2019 für die kommenden 15 Jahre mit Neufahrzeugen ausgestattet und erhält eine Fahrplanlage, die völlig unabhängig vom S-Bahn-Projekt betrieben werden kann.
Für die RB 27 wird es einen Interimsvertrag geben, da diese Linie durch einen deutlich dichteren S-Bahn-Verkehr (Linie
S 6) ersetzt werden soll. Für diesen Übergang ist ein Zeitraum um 12 / 2023 vorgesehen. Dieser Zeitpunkt ist kompatibel
mit dem Auslaufen des aktuellen S-Bahn-Vertrags im NVR und der Linien S 6, S 11 und S 68 im VRR, so dass mit dem
neuen S-Bahn-Vertrag beider Aufgabenträger NVR und VRR auch die zusätzlich benötigten S-Bahn-Fahrzeuge angeschafft werden können.