Daten
Kommune
Pulheim
Größe
536 kB
Datum
12.07.2017
Erstellt
03.07.17, 18:31
Aktualisiert
03.07.17, 18:31
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Kurzfassung der Ergebnisse
aus der Machbarkeitsstudie „S-Bahn Köln-Pulheim-Mönchengladbach“
1. EINLEITUNG
Die Machbarkeitsstudie untersucht die betriebliche und technische Machbarkeit einer S-Bahn zwischen Köln,
Pulheim, Grevenbroich und Mönchengladbach sowie die verkehrliche Wirkung.
Für das Betriebsprogramm wird die dazu benötigte Infrastruktur der o. g. Strecke definiert. Für die geplanten
neuen Haltepunkte „Köln-Bocklemünd“, Pulheim Gewerbegebiet“ und „Grevenbroich-Süd“ wird deren bauliche
Umsetzbarkeit, die Investitionskosten und ihre verkehrliche Erschließungswirkung geprüft und dargestellt. Mit
dem hier vorliegenden Gutachten wird die volkswirtschaftliche Sinnfälligkeit des Projektes ermittelt, denn nur
bei einem Nutzen-Kosten-Indikator > 1,0 ist überhaupt eine finanzielle Maßnahmenförderung möglich.
2. BETRIEBLICHE MACHBARKEIT
Für die Umsetzung des S-Bahn-Verkehrs sind verschiedene Betriebsvarianten entwickelt worden.
2.1 Betriebskonzepte der einzelnen Planfälle
Zentraler Ansatz aller Varianten ist die Verlängerung der bestehenden S-Bahn-Linie S 6 von Essen - Düsseldorf Köln und deren Verlängerung bis nach Mönchengladbach, wobei die Taktdichte von Köln ausgehend in Richtung
Mönchengladbach variiert. Mit der Verlängerung der S6 wird die bisherige RB27 ersetzt. Die Verlängerung der
S6 stellt ein wichtiges Teilelement der geplanten S-Bahn-Liniennetze 2025+ und 2030+ im NVR dar und ist
Bestandteil des Konzeptes zur Entlastung des Bahnknotens Köln.
Die S-Bahnlinie S6 wird auf der Gesamtstrecke zwischen Köln und Mönchengladbach alle Stationen bedienen,
während die langlaufende RE-Linie RE 8 (Koblenz – Köln – Mönchengladbach) als beschleunigte städteverbindende Linie die neuen Haltepunkte nicht bedient.
Nachfolgend sind die jeweiligen Betriebskonzeptvarianten für die Planfälle 2025 und 2030 zusammengefasst.
Das Betriebsangebot der RE 8 ist in allen Planfällen mit einem 60-Min-Takt identisch; das Angebot auf der S 6
variiert abschnittsweise hinsichtlich der Taktintensität vom 20-Min–Takt bis zum 60-Min-Takt. Die Planfälle 2025
und 2030 unterscheiden ansonsten infrastrukturell: In der Stufe 2025 ist ein Minimalausbau unterstellt, während
für die Stufe 2030 ein qualitativ umfassenderer Ausbau unterstellt wird, der eine gute Betriebsqualität erwarten
lässt.
Planfall 2025-1:
S6 im 60 Min-Takt ersetzt künftiges RB27-Angebot Köln - Mönchengladbach
Planfall 2025-2:
S6 im 20-Min-Takt Köln – Stommeln und im 60-Min-Takt Stommeln - Mönchengladbach
Planfall 2025-3:
S6 im 20-Min-Takt Köln – Stommeln nur in der HVZ; sonst 60-Min-Takt Köln/Stommeln –
Mönchengladbach
Planfall 2030-1:
S6 im 20-Min-Takt bis Grevenbroich , im 60 Min-Takt Grevenbroich – Mönchengladbach
Planfall 2030-2:
S6 im 20-Min-Takt bis Stommeln, im 20/40-Min-Takt bis Grevenbroich und im 60-MinTakt bis Mönchengladbach
Planfall 2030-3:
S6 im 20-Min-Takt Köln - Stommeln nur in der HVZ , sonst 60-Min-Takt Köln/Stommeln Mönchengladbach.
1
2.2 Fahrzeuge
Für die im Wettbewerbsverfahren vergebene Linie RE 8 kommen ab 12/2019 moderne Elektrotriebwagen des
Typs Coradia Continental in Doppeltraktion zum Einsatz. Für die durch die S-Bahn freiwerdende RB 27 werden
ab 12/2019 bis zur Umstellung auf den S-Bahn-Verkehr ebenfalls moderne Fahrzeuge zum Einsatz kommen. Für
die S-Bahn wird von elektrischen Triebwagen der Baureihen ET 422 und 423 bzw. bauartähnlichen
Neuentwicklungen mit einer Sitzplatzkapazität von rund 400 Sitzplätzen bei Zuglängen um 140 m ausgegangen.
3. TECHNISCHE MACHBARKEIT
3.1 Haltepunkt Köln-Bocklemünd
Der geplante Haltepunkt befindet sich am Bahnübergang Freimersdorfer Weg bei Streckenkilometer 5,6. Dieser
liegt unmittelbar an der Bundesstraße 59 im Süden des Kölner Stadtteils Bocklemünd/Mengenich und im
fußläufigen Einzugsbereich für ca. 2.500 Einwohner; die Stadtbahnlinien Linien 3 und 4 sind ca. 400 Meter
entfernt. Er ist insbesondere relevant zur Anbindung des einwohnerstarken Stadtteils Köln-Widdersdorf mittels
Busverknüpfung sowie für P+R und B+R.
3.2 Haltepunkt Pulheim Gewerbepark
Der geplante Haltepunkt befindet sich an der Überführung der Bonner Straße. Sehr vorteilhaft ist die
unmittelbare Lage im fußläufigen Einzugsbereich von Pulheim-Mitte, zum Möbelhaus „Segmüller“ sowie zu
nahezu allen Gewerbegebieten. Die Bushaltestelle „Industriegebiet I“der Linie 970 ist ca. 600 entfernt. Das
Wohnquartier an der Widdersdorfer Straße ist durch die Unterführung zum Haltepunkt gut erreichbar. Die Nähe
des neuen Haltepunkts zu den Wohngebieten lässt eine Entlastung des Bahnhofs Pulheim erwarten.
3.3 Haltepunkt Grevenbroich-Süd
Der geplante Haltepunkt befindet sich im Süden der Stadt an der Aluminiumstraße. Fußläufig sind das
Aluminiumwerk sowie die Stadtteile Südstadt und Stadtmitte erreichbar. Ferner sind die Gewerbegebiete und
die Bushaltestelle „Erftwerksiedlung“ nur ca. 200 Meter entfernt. Wegen der Nähe zur o. g. Bushaltestelle sind
Verknüpfungen zu den Linien 98, 871, 892 gegeben.
3.4 Ergänzende Bahninfrastruktur
Neben den neuen Haltepunkten sind für die Verlängerung der S-Bahn S6 bis nach Stommeln bzw. nach
Grevenbroich ergänzenden Bahnlagen erforderlich. Im Einzelnen sind es:
Wendeanlage für die S6 für die Planfälle 2025-2+3 und 2030-2+3 im Bahnhof Stommeln,
Wendeanlage für die S6 für die Planfälle 2030-1-3 im Bahnhof Grevenbroich,
Einfädelung der Strecke 2611 (Mönchengladbach-Köln-Ehrenfeld) in die S-Bahn Düren – Köln
in Höhe der S-Bahn-Station Köln-Müngersdorf Technologiepark (Baustufen 2025 und 2030),
Verlängerung der Zweigleisigkeit nördlich des Bahnhofs Mönchengladbach-Odenkirchen im
Planfall 2030-1 bis 3.
4. VERKEHRLICHE WIRKUNG
Aufbauend auf dem Prognosenullfall 2020 und 2030 wurden für alle Planfälle 2025 und 2030
Nachfrageberechnungen durchgeführt.
4.1 Planfälle 2025
Im Planungshorizont 2025 weist der Planfall 2025-2 mit ca. 1.875 MIV-Wegen auf den ÖPNV den höchsten
Verlagerungseffekt und damit auch die höchsten Besetzungswerte auf. Maßgeblich dafür ist der durchgängige
20-Minuten-Takt der S6 bis Stommeln gegenüber dem heutigen 60-Min-Takt der RB 27. Ein 20-Minuten-Takt nur
2
in den Hauptverkehrszeiten wie im Planfall 2025-3 erzeugt einen geringeren Verlagerungseffekt von 1.167 MIVFahrten auf den ÖPNV.
Bereits für die Planfälle 2025 ist festzuhalten, dass das Einsteigeraufkommen mit der Einrichtung des S-BahnVerkehrs an den Stationen entlang der Bahnstrecke zwischen Köln und Mönchengladbach ansteigt. Das höchste
Aufkommen liegt im Abschnitt Pulheim - Köln-Ehrenfeld
4.2 Planfälle 2030
Im Planungshorizont 2030 weist der Planfall 2030-1 mit ca. 3.269 MIV-Wegen auf den ÖPNV den höchsten
Verlagerungseffekt und die höchsten Zuwächse in der Besetzung auf. Maßgeblich dafür ist der durchgängige 20Minuten-Takt der S6 bis Grevenbroich. Ein 20-Minuten-Takt nur in den Hauptverkehrszeiten wie im Planfall 20302 erzeugt einen Verlagerungseffekt von 2.808 MIV-Fahrten auf den ÖPNV.
Ebenso wie in den Planfällen 2025 steigt das Einsteigeraufkommen an den Stationen entlang der Bahnstrecke
zwischen Köln und Mönchengladbach durch die Einrichtung des S-Bahn-Verkehrs merklich.
Das höchste Aufkommen liegt jetzt im Abschnitt zwischen Köln-Müngersdorf und Köln-Ehrenfeld.
4.3 Ursachen für die Zunahme des Einsteigeraufkommens
Die Zunahme des Einsteigeraufkommens setzt sich aus folgenden Teilbereichen zusammen:
Zunahme durch Errichtung der drei neuen Haltepunkte Köln-Bocklemünd, Pulheim
Gewerbepark und Grevenbroich-Süd infolge direkterer Erschließung der Wohn- und
Gewerbeflächen.
Für den Haltepunkt Köln-Bocklemünd sind Verlagerungseffekte aus den Stadtbahnlinien 3/4
sowie die Zunahme des ÖV-Aufkommens aus dem Stadtteil Köln-Widdersdorf festzustellen.
Für den neuen Haltepunkt Pulheim Gewerbepark ergeben sich die Zunahmen durch die
direkten Fußwege der Beschäftigten von und zum Gewerbegebiet und die Verlagerung von
Einsteigern am Bahnhof Pulheim zum geplanten Haltepunkt. Dies gilt auch abgeschwächt für
den neuen Haltepunkt Grevenbroich-Süd.
Fahrgastzunahme durch die direktere Anbindung der Haltepunkte in Köln (Hansaring,
Müngersdorf, Bocklemünd) und damit bessere Verknüpfung und günstigere
Umsteigemöglichkeiten .
5. NUTZEN-KOSTEN-UNTERSUCHUNG
Wie einleitend dargestellt, ist ein positives Ergebnis (Nutzen-Kosten-Indikator > 1,0) Voraussetzung für eine
Bezuschussung von ÖPNV-Investitionsmaßnahmen nach dem Gesetz über Finanzhilfen des Bundes zur
Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden (GFVG) bzw. nach dem Gesetz über den öffentlichen
Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen (ÖPNVG-NRW).
Das hierfür vorgegebene Verfahren der Standardisierten Bewertung von Verkehrswegeinvestitionen erfolgt im
Mitfall-Ohnefall-Prinzip durch Monetarisierung der bewertungsrelevanten Kenndaten und deren Saldierung.
5.1 Kosten
Durch Überlagerung der saldierten Kapitalkosten für die Infrastruktur, der Unterhaltungskosten für den Fahrweg
und die ortsfesten Einrichtungen, den Vorhaltungskosten der Fahrzeuge, den Betriebsführungskosten des SPNV‘s
und den Energiekosten errechnet sich der Saldo der Gesamtkosten als wesentlicher Teilindikator zur Ermittlung
der gesamtwirtschaftlichen Nutzenwirkungen.
In Abbildung 1 sind tabellarisch die Ergebnisse nachfolgend dargestellt.
3
Planfall 2025
Mehrbetriebskosten gegenüber dem Nullfall
Fall 1
Fall 2
Planfall 2030
Fall 3
Fall 1
Fall 2
Fall 3
1.446,3
in Tsd. EUR
Kapitaldienst Trasse
452,4
601,5
601,5
1.297,3
1.446,3
Instandhaltungskosten Trasse
277,6
354,6
354,6
616,2
693,2
693,2
0,0
1.724,9
862,5
1.724,9
1.724,9
1.724,9
Kosten für Fahrpersonal
Kosten für Sicherheits- und Kontrollpersonal
36,4
2,9
254,2
20,0
176,6
13,9
407,9
32,0
343,1
27,0
333,3
26,2
streckenbezogene Energiekosten
17,3
329,7
218,5
575,8
464,6
456,3
46,2
105,0
0,0
136,9
311,2
426,1
104,6
237,7
213,0
279,9
411,6
156,6
161,7
367,5
426,1
159,5
362,6
426,1
937,9
4.159,1
2.782,9
5.502,2
5.654,4
5.628,3
Kapitaldienst für Fahrzeuge
stationsbezogene Energiekosten
laufleistungsabhängige Unterhaltungskosten für Fahrzeuge
zeitabhängige Unterhaltungskosten für Fahrzeuge
Summe
Abb. 1
Summe der Gesamtkosten für die Planfälle
5.2 Nutzen
Zur Ermittlung des gesamtwirtschaftlichen Nutzens sind die Salden aus den Reisezeitdifferenzen abgeleitete
Reisezeitnutzen, aus den Verlagerungseffekten abgeleiteten eingesparten MIV-Betriebskosten sowie der
Umweltkosten (Abgasemissionen) und der monetarisierten Unfallkosten erforderlich.
Diese nutzenrelevanten Teilindikatoren sind tabellarisch nachfolgend in Abbildung 2 dargestellt.
Planfall 2025
Mehrnutzen gegenüber dem Nullfall
Fall 1
Fall 2
Planfall 2030
Fall 3
Fall 1
in Tsd. EUR
1.210,7
3.439,2
Saldo Reisezeitnutzen
Saldo der MIV-Betriebskosten
-399,2
1.429,3
950,0
3.102,2
1.856,5
Saldo der Umweltkosten
131,9
-39,8
-103,5
353,6
Summe
1.036,2
Abb. 2
Summe der Gesamtnutzen für die Planfälle
1.154,6
5.646,3
691,0
3.654,5
Saldo der Unfallkosten
Fall 2
Fall 3
1.981,0
1.937,2
5.261,5
4.512,8
4.389,1
-4,9
37,4
24,3
1.958,2
10.654,0
1.679,6
8.210,7
1.633,6
7.984,1
5.3 Fazit und Ergebnis der Nutzen-Kosten-Untersuchung
Der Nutzen-Kosten-Indikator errechnet sich aus dem Verhältnis Gesamtnutzen zu Gesamtkosten. Der
Gesamtnutzen setzt sich aus den genannten Teilindikatoren zusammen. Die zu berücksichtigenden Kosten leiten
sich ausschließlich aus den kapitalisierten Investitionen in Fahrweg und ortsfeste Einrichtungen ab.
In der Abbildung 3 sind die einzelnen Nutzenkomponenten sowie der Nutzen-Kosten-Indikator dargestellt:
Nutzen-Kosten-Indikator
Planfälle
Planfall
Planfall
Planfall
Planfall
Planfall
Planfall
Abb. 3
Kosten
Nutzen
in Tsd. EUR
in Tsd. EUR
2025-1
937,9
1.036,2
2025-2
4.159,1
5.646,3
2025-3
2.782,9
3.654,5
2030-1
5.502,2
10.654,0
2030-2
5.654,4
8.210,7
2030-3
5.628,3
7.984,1
Ergebnis der Nutzen-Kosten-Untersuchung
NKI
1,105
1,358
1,313
1,936
1,452
1,419
Die gesamtwirtschaftliche Untersuchung zeigt eindeutig den volkswirtschaftlichen Nutzen des Vorhabens. Der
Nutzen-Kosten-Indikator liegt planfallspezifisch bei max. 1,936 und minimal 1,105 und damit deutlich über 1,0,
womit die volkswirtschaftliche Rentabilität nachgewiesen ist.
Der Gutachter empfiehlt, den Planfall 2030-1 mit dem höchsten Nutzen-Kosten-Verhältnis von 1,936 und der
besten verkehrlichen Angebots- und Erschließungswirkung der weiteren Planung zugrunde zu legen.
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