Daten
Kommune
Pulheim
Größe
125 kB
Datum
12.07.2017
Erstellt
03.07.17, 18:31
Aktualisiert
03.07.17, 18:31
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
196/2017
Erstellt am:
21.06.2017
Aktenzeichen:
II/32
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
Ausschuss für Tiefbau und Verkehr
6
ö. Sitzung
X
nö. Sitzung
Termin
12.07.2017
Betreff
Antrag des ADFC vom 15.05.2017
1. Wiederherstellung der automatischen Anforderung FU parallel zur L 213/K5
2. Demontage der Drucktaster
Veranlasser/in / Antragsteller/in
ADFC Kreisverband Rhein-Erft e.V., Ortsgruppe Pulheim
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
X nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
X nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
X nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
ja
nein
Vorlage Nr.: 196/2017 . Seite 2 / 2
Beschlussvorschlag
Der TVA lehnt den Antrag des ADFC aus formellen Gründen ab.
Erläuterungen
Mit Schreiben vom 15.05.2017 stellt der ADFC Kreisverband Rhein-Erft e.V., Ortsgruppe Pulheim, den Antrag an den
Ausschuss für Tiefbau und Verkehr zur
1. Wiederherstellung der automatischen Anforderung FU parallel zur L 213/K5
2. Demontage der Drucktaster.
Der TVA ist formell nicht entscheidungsbefugt. Die Ausführung der Straßenverkehrsgesetzgebung führen die Straßenverkehrsbehörden als Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung durch. Die Stadt Pulheim, der Bürgermeister, als
örtliche Straßenverkehrsbehörde unterfällt insoweit der staatlichen Aufsicht der Kreisbehörde, der Bezirksregierung usw.
Folgerichtig wäre der Antrag der nächsthöheren Behörde, dem Rhein-Erft-Kreis, vorzulegen. Folgt die Aufsicht dem
Antrag, wird sie die Stadt anweisen, die entsprechenden verkehrsrechtlichen Anordnungen zu erlassen.
Unabhängig von dieser formellen Betrachtung ist inhaltlich auszuführen, dass der stark belastete Kreuzungsbereich der
L 213/L183/K5 als Unfallhäufungsstelle 01/12 bei der Unfallkommission des Rhein-Erft-Kreises geführt wird. Die jetzt
angeordnete Führung des Radverkehrs ist gerade Auswuchs der Kommissionsarbeit. Dabei wurde die Sichtweise des
ADFC mit in die Bewertung aufgenommen, letztlich wurde in der Kommission einvernehmlich unter dem Aspekt der
höheren Sicherheit für den Radverkehr die jetzt seitens des ADFC erneut in Frage gestellte Entscheidung getroffen.
Eine Änderung ist nicht vorgesehen.