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Beschlussvorlage (Bezuschussung Schülerflex e.V.)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
130 kB
Datum
11.07.2017
Erstellt
07.07.17, 14:33
Aktualisiert
07.07.17, 14:33
Beschlussvorlage (Bezuschussung Schülerflex e.V.) Beschlussvorlage (Bezuschussung Schülerflex e.V.)

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 212/2017 Erstellt am: 06.07.2017 Aktenzeichen: II/51 Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung Rat X nö. Sitzung Termin 11.07.2017 Betreff Bezuschussung Schülerflex e.V. Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung, Rat Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja x nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen x ja nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja x nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) 2.460,00 € — im Haushalt des laufenden Jahres 360,00 € — in den Haushalten der folgenden Jahre 2.100,00 € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): x ja nein Vorlage Nr.: 212/2017 . Seite 2 / 2 Beschlussvorschlag Der Rat beschließt Schülerflex e.V. einen Zuschuss in Höhe von max. 3.600,- € als Kostdeckungszusicherung für 3 Plätze in der flexiblen Betreuung im Schuljahr 2017/2018 auszuzahlen. Die Auszahlung erfolgt anteilig in 2017 und 2018. Erläuterungen Der Rat hat in seiner Sitzung vom 22.06.2016 (Vorlage 219/2016) beschlossen dem Verein Schülerflex e.V. eine Anschubfinanzierung in Höhe von 13.400,- € inkl. eines Anteils zur `Kostendeckungszusicherung` zu zahlen. Es wurde deutlich gemacht, dass diese Zuschusszahlungen einmalig erfolgen sollten. Im Antrag vom 06.07.2017 beantragt der Verein Schülerflex e.V. einen weiteren Betriebskostenzuschuss aufgrund der sich veränderten Bedingungen der Betreuung als Jugendhilfeprojekt. Die im Schreiben des Antragstellers genannte Begründung ist aus Sicht der Verwaltung schlüssig. Die Besichtigung und Erörterung der Maßnahme mit dem LVR-Jugendamt erfolgte unter Beteiligung der Verwaltung. Seitens des LVR-Jugendamtes erfolgt eine Einordnung der Maßnahme als Spielgruppe. Die im Antrag von Schülerflex e.V. genannten erhöhten Anforderungen an die geforderte Qualifikation des Personals führen zu erhöhten Personalkosten. Im Weiteren wird auf den Antrag von Schülerflex e.V. verwiesen. Unter anderem aufgrund des derzeit noch existierenden Mangels an OGS-Plätzen in der Barbaraschule stellt eine Betreuung der Kinder durch Schülerflex e.V. für Eltern eine Alternative dar. Sie deckt auch flexibler einen zeitlichen Rahmen ab, der von einigen Eltern gewünscht ist. Das Angebot von Schülerflex richtet sich an mehrere Pulheimer Grundschulen, wird aber tatsächlich derzeit ausschließlich von Eltern der Barbaraschule in Anspruch genommen. Vor dem Hintergrund, dass im Koalitionsvertrag der an der neuen Landesregierung beteiligten Parteien bereits eine Flexibilisierung der OGS-Betreuung angekündigt ist, wird die weitere Entwicklung abzuwarten sein, ob eine flexible Betreuung innerhalb der OGS realisiert wird: „Wir werden die Offenen Ganztagsschulen ausbauen, qualitativ stärken und flexibler gestalten. In einem ersten Schritt werden wir mit einem Sofortprogramm neue Plätze schaffen und die Qualität verbessern. Sollte eine Beteiligung des Bundes möglich werden, wollen wir langfristig den Rechtsanspruch auf einen OGS-Platz ermöglichen. Gemeinsam mit den Trägern werden wir ein Konzept zur Flexibilisierung der OGS in Kombination mit anderen Betreuungsangeboten erarbeiten, das Platz-Sharing und individuelle Abholzeiten ermöglicht.“ Die Einnahmen aus den Elternbeiträgen decken gemäß Kalkulation des Trägers die erhöhten Kosten, wenn 25 Plätze belegt sind. Derzeit bestehen 22 Betreuungsverträge für das Schuljahr 2017/18. Durch die Kostdeckungszusicherung ist für die Schülerflex e.V. die erforderliche Planungssicherheit gegeben. Die Bezuschussung in Höhe von max. 3.600 € durch die Stadt Pulheim erfolgt ausschließlich für das Schuljahr 2017/2018. Gegebenenfalls ergibt sich auf der Basis der o. g. Grundsatzerklärung der Landesregierung eine Anschlussfinanzierung des Landes. Der Zuschuss i.H.v. maximal 3.600,- € soll anteilig für 2017/2018 ausgezahlt werden. Somit entsteht für dieses Jahr ein Finanzierungsbedarf von 1.500,- € und in 2018 i.H.v. 2.100,- €. Aufgrund der angekündigten Rückzahlung i.H.v. 1.140,- € reduziert sich der Finanzierungsbedarf in 2017 auf 360,- €. Die Deckung erfolgt im Haushaltsjahr 2017/2018 über den Haushalt des Jugendamtes, vorzugweise über den Etat für Spielgruppen. Unter Bezugnahme auf § 48.1 GO NRW ist die äußerste Dringlichkeit gegeben, um Schülerflex e.V. und insbesondere den Eltern für das nächste Schuljahr Planungssicherheit zu geben.