Daten
Kommune
Pulheim
Größe
130 kB
Datum
11.07.2017
Erstellt
07.07.17, 14:33
Aktualisiert
07.07.17, 14:33
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
212/2017
Erstellt am:
06.07.2017
Aktenzeichen:
II/51
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
Rat
X
nö. Sitzung
Termin
11.07.2017
Betreff
Bezuschussung Schülerflex e.V.
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung, Rat
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
x nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
x ja
nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
x nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
2.460,00 €
— im Haushalt des laufenden Jahres
360,00 €
— in den Haushalten der folgenden Jahre
2.100,00 €
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
x ja
nein
Vorlage Nr.: 212/2017 . Seite 2 / 2
Beschlussvorschlag
Der Rat beschließt Schülerflex e.V. einen Zuschuss in Höhe von max. 3.600,- € als Kostdeckungszusicherung für 3
Plätze in der flexiblen Betreuung im Schuljahr 2017/2018 auszuzahlen. Die Auszahlung erfolgt anteilig in 2017 und 2018.
Erläuterungen
Der Rat hat in seiner Sitzung vom 22.06.2016 (Vorlage 219/2016) beschlossen dem Verein Schülerflex e.V. eine Anschubfinanzierung in Höhe von 13.400,- € inkl. eines Anteils zur `Kostendeckungszusicherung` zu zahlen. Es wurde
deutlich gemacht, dass diese Zuschusszahlungen einmalig erfolgen sollten. Im Antrag vom 06.07.2017 beantragt der
Verein Schülerflex e.V. einen weiteren Betriebskostenzuschuss aufgrund der sich veränderten Bedingungen der Betreuung als Jugendhilfeprojekt. Die im Schreiben des Antragstellers genannte Begründung ist aus Sicht der Verwaltung
schlüssig. Die Besichtigung und Erörterung der Maßnahme mit dem LVR-Jugendamt erfolgte unter Beteiligung der Verwaltung. Seitens des LVR-Jugendamtes erfolgt eine Einordnung der Maßnahme als Spielgruppe. Die im Antrag von
Schülerflex e.V. genannten erhöhten Anforderungen an die geforderte Qualifikation des Personals führen zu erhöhten
Personalkosten. Im Weiteren wird auf den Antrag von Schülerflex e.V. verwiesen.
Unter anderem aufgrund des derzeit noch existierenden Mangels an OGS-Plätzen in der Barbaraschule stellt eine Betreuung der Kinder durch Schülerflex e.V. für Eltern eine Alternative dar. Sie deckt auch flexibler einen zeitlichen Rahmen ab, der von einigen Eltern gewünscht ist. Das Angebot von Schülerflex richtet sich an mehrere Pulheimer Grundschulen, wird aber tatsächlich derzeit ausschließlich von Eltern der Barbaraschule in Anspruch genommen.
Vor dem Hintergrund, dass im Koalitionsvertrag der an der neuen Landesregierung beteiligten Parteien bereits eine
Flexibilisierung der OGS-Betreuung angekündigt ist, wird die weitere Entwicklung abzuwarten sein, ob eine flexible Betreuung innerhalb der OGS realisiert wird:
„Wir werden die Offenen Ganztagsschulen ausbauen, qualitativ stärken und flexibler gestalten. In einem ersten Schritt
werden wir mit einem Sofortprogramm neue Plätze schaffen und die Qualität verbessern. Sollte eine Beteiligung des
Bundes möglich werden, wollen wir langfristig den Rechtsanspruch auf einen OGS-Platz ermöglichen. Gemeinsam mit
den Trägern werden wir ein Konzept zur Flexibilisierung der OGS in Kombination
mit anderen Betreuungsangeboten erarbeiten, das Platz-Sharing und individuelle Abholzeiten ermöglicht.“
Die Einnahmen aus den Elternbeiträgen decken gemäß Kalkulation des Trägers die erhöhten Kosten, wenn 25 Plätze
belegt sind. Derzeit bestehen 22 Betreuungsverträge für das Schuljahr 2017/18. Durch die Kostdeckungszusicherung ist
für die Schülerflex e.V. die erforderliche Planungssicherheit gegeben.
Die Bezuschussung in Höhe von max. 3.600 € durch die Stadt Pulheim erfolgt ausschließlich für das Schuljahr
2017/2018. Gegebenenfalls ergibt sich auf der Basis der o. g. Grundsatzerklärung der Landesregierung eine Anschlussfinanzierung des Landes.
Der Zuschuss i.H.v. maximal 3.600,- € soll anteilig für 2017/2018 ausgezahlt werden. Somit entsteht für dieses Jahr ein
Finanzierungsbedarf von 1.500,- € und in 2018 i.H.v. 2.100,- €. Aufgrund der angekündigten Rückzahlung i.H.v. 1.140,- €
reduziert sich der Finanzierungsbedarf in 2017 auf 360,- €. Die Deckung erfolgt im Haushaltsjahr 2017/2018 über den
Haushalt des Jugendamtes, vorzugweise über den Etat für Spielgruppen.
Unter Bezugnahme auf § 48.1 GO NRW ist die äußerste Dringlichkeit gegeben, um Schülerflex e.V. und insbesondere
den Eltern für das nächste Schuljahr Planungssicherheit zu geben.