Daten
Kommune
Pulheim
Größe
133 kB
Datum
10.10.2017
Erstellt
04.09.17, 18:38
Aktualisiert
04.09.17, 18:38
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
242/2017
Erstellt am:
18.08.2017
Aktenzeichen:
IV/003
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
nö. Sitzung
Termin
Umweltausschuss
X
13.09.2017
Rat
X
10.10.2017
Betreff
Landschaftsplan 7 "Rommerskirchener Lössplatte" -11. Änderung
Geplantes Landschaftsschutzgebiet "Ehemaliges Kiesabbaugebiet südöstlich Pulheim"
Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 15 Landesnaturschutzgesetz
(LNatSchG NRW)
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
x nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
x nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
x nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
ja
nein
Vorlage Nr.: 242/2017 . Seite 2 / 2
Beschlussvorschlag
Der Umweltausschuss empfiehlt,
der Rat beschließt,
zur 11. Änderung des Landschaftsplanes 7 „Rommerskirchener Lössplatte“ im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange keine Anregungen und Bedenken zu äußern.
Die geplante Ausweisung des Landschaftsschutzgebietes „Ehemaliges Kiesabbaugebiet südöstlich Pulheim“ wird begrüßt.
Erläuterungen
Mit Schreiben vom 05.06.2017 (Anlage 1), eingegangen am 11.07.2017, hat der Rhein-Erft-Kreis die Stadt Pulheim über
die geplante 11. Änderung des Landschaftsplanes 7 “Rommerskirchener Lössplatte“ informiert und im Rahmen der
Beteiligung der Träger öffentlicher Belange um Stellungnahme gebeten.
Inhalt dieser Änderung des Landschaftsplanes 7 ist die geplante Ausweisung eines neuen Landschaftsschutzgebietes
auf Pulheimer Stadtgebiet im Bereich des ehemaligen Kiesabbaugebietes südöstlich von Pulheim. Grund für die geplante Ausweisung ist die Entwicklung der Flächen zu einem ökologisch hochwertigen Bereich.
In den Anlagen 2 bis 4 sind die geplanten Festsetzungen, die Vorprüfung zur strategischen Umweltprüfung sowie der
betroffene Kartenausschnitt beigefügt. Die Unterlagen können auch auf der im Anschreiben des Rhein-Erft-Kreises
(Anlage 1) genannten Internetseite eingesehen werden.
Mit dem Rhein-Erft-Kreis wurde vereinbart, dass die Stellungnahme nach der Sitzung des Umweltausschusses vorbehaltlich der Zustimmung des Rates abgegeben werden kann, auch wenn die Beteiligungsfrist bereits am 15.08.2017
endete.
Aus Sicht der Verwaltung wird die geplante Ausweisung der rekultivierten Bereiche als Landschaftsschutzgebiet begrüßt. Die Flächen haben sich in den letzten Jahren ökologisch hochwertig entwickelt und bieten Lebensraum für viele
Tier- und Pflanzenarten. Außerdem wird durch diese Schutzausweisung eine Zielsetzung des Projektes RegioGrün
manifestiert. Im Entwicklungskonzept des RegioGrün Grünzuges ‚Am alten Rhein‘ wurde der Bereich um die Kiesseen
an der Stadtgrenze von Pulheim und Köln besonders erwähnt mit dem Ziel an dieser Stelle eine kräftige Grünzensur
auszubilden und klar ablesbare Siedlungsränder zu erhalten.
Durch die Aufnahme von Unberührtheitsklauseln wird gewährleistet, dass die noch zulässigen Abgrabungstätigkeiten
sowie die Rekultivierung der noch nicht abschließend rekultivierten Nassabgrabungen entsprechend der wasserrechtlichen Erlaubnisse erfolgen können.
Daher schlägt die Verwaltung vor, dem Rhein-Erft-Kreis mitzuteilen, dass die geplante Ausweisung des Landschaftsschutzgebietes „Ehemaliges Kiesabbaugebiet südöstlich Pulheim“ begrüßt wird und keine Anregungen oder Bedenken
vorgebracht werden.