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Beschlussvorlage (Landschaftsplan 7 "Rommerskirchener Lössplatte" -11. Änderung Geplantes Landschaftsschutzgebiet "Ehemaliges Kiesabbaugebiet südöstlich Pulheim" Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 15 Landesnaturschutzgesetz (LNatSchG NRW))

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
133 kB
Datum
10.10.2017
Erstellt
04.09.17, 18:38
Aktualisiert
04.09.17, 18:38
Beschlussvorlage (Landschaftsplan 7 "Rommerskirchener Lössplatte" -11. Änderung
Geplantes Landschaftsschutzgebiet "Ehemaliges Kiesabbaugebiet südöstlich Pulheim"
Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 15 Landesnaturschutzgesetz
(LNatSchG  NRW)) Beschlussvorlage (Landschaftsplan 7 "Rommerskirchener Lössplatte" -11. Änderung
Geplantes Landschaftsschutzgebiet "Ehemaliges Kiesabbaugebiet südöstlich Pulheim"
Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 15 Landesnaturschutzgesetz
(LNatSchG  NRW))

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 242/2017 Erstellt am: 18.08.2017 Aktenzeichen: IV/003 Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung nö. Sitzung Termin Umweltausschuss X 13.09.2017 Rat X 10.10.2017 Betreff Landschaftsplan 7 "Rommerskirchener Lössplatte" -11. Änderung Geplantes Landschaftsschutzgebiet "Ehemaliges Kiesabbaugebiet südöstlich Pulheim" Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 15 Landesnaturschutzgesetz (LNatSchG NRW) Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ja x nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja x nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja x nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): ja nein Vorlage Nr.: 242/2017 . Seite 2 / 2 Beschlussvorschlag Der Umweltausschuss empfiehlt, der Rat beschließt, zur 11. Änderung des Landschaftsplanes 7 „Rommerskirchener Lössplatte“ im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange keine Anregungen und Bedenken zu äußern. Die geplante Ausweisung des Landschaftsschutzgebietes „Ehemaliges Kiesabbaugebiet südöstlich Pulheim“ wird begrüßt. Erläuterungen Mit Schreiben vom 05.06.2017 (Anlage 1), eingegangen am 11.07.2017, hat der Rhein-Erft-Kreis die Stadt Pulheim über die geplante 11. Änderung des Landschaftsplanes 7 “Rommerskirchener Lössplatte“ informiert und im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange um Stellungnahme gebeten. Inhalt dieser Änderung des Landschaftsplanes 7 ist die geplante Ausweisung eines neuen Landschaftsschutzgebietes auf Pulheimer Stadtgebiet im Bereich des ehemaligen Kiesabbaugebietes südöstlich von Pulheim. Grund für die geplante Ausweisung ist die Entwicklung der Flächen zu einem ökologisch hochwertigen Bereich. In den Anlagen 2 bis 4 sind die geplanten Festsetzungen, die Vorprüfung zur strategischen Umweltprüfung sowie der betroffene Kartenausschnitt beigefügt. Die Unterlagen können auch auf der im Anschreiben des Rhein-Erft-Kreises (Anlage 1) genannten Internetseite eingesehen werden. Mit dem Rhein-Erft-Kreis wurde vereinbart, dass die Stellungnahme nach der Sitzung des Umweltausschusses vorbehaltlich der Zustimmung des Rates abgegeben werden kann, auch wenn die Beteiligungsfrist bereits am 15.08.2017 endete. Aus Sicht der Verwaltung wird die geplante Ausweisung der rekultivierten Bereiche als Landschaftsschutzgebiet begrüßt. Die Flächen haben sich in den letzten Jahren ökologisch hochwertig entwickelt und bieten Lebensraum für viele Tier- und Pflanzenarten. Außerdem wird durch diese Schutzausweisung eine Zielsetzung des Projektes RegioGrün manifestiert. Im Entwicklungskonzept des RegioGrün Grünzuges ‚Am alten Rhein‘ wurde der Bereich um die Kiesseen an der Stadtgrenze von Pulheim und Köln besonders erwähnt mit dem Ziel an dieser Stelle eine kräftige Grünzensur auszubilden und klar ablesbare Siedlungsränder zu erhalten. Durch die Aufnahme von Unberührtheitsklauseln wird gewährleistet, dass die noch zulässigen Abgrabungstätigkeiten sowie die Rekultivierung der noch nicht abschließend rekultivierten Nassabgrabungen entsprechend der wasserrechtlichen Erlaubnisse erfolgen können. Daher schlägt die Verwaltung vor, dem Rhein-Erft-Kreis mitzuteilen, dass die geplante Ausweisung des Landschaftsschutzgebietes „Ehemaliges Kiesabbaugebiet südöstlich Pulheim“ begrüßt wird und keine Anregungen oder Bedenken vorgebracht werden.