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Beschlussvorlage (EG-Umgebungslärmrichtlinie gem. §§ 47 a ff. BImSchG Straße und Schiene - Umsetzung der 2. Stufe (vgl. Vorlage 57/2017, UA 08.03.2017, PA 15.03.2017))

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
203 kB
Datum
10.10.2017
Erstellt
04.09.17, 18:38
Aktualisiert
04.09.17, 18:38
Beschlussvorlage (EG-Umgebungslärmrichtlinie gem. §§ 47 a ff. BImSchG
Straße und Schiene - Umsetzung der 2. Stufe
(vgl. Vorlage 57/2017, UA 08.03.2017, PA 15.03.2017)) Beschlussvorlage (EG-Umgebungslärmrichtlinie gem. §§ 47 a ff. BImSchG
Straße und Schiene - Umsetzung der 2. Stufe
(vgl. Vorlage 57/2017, UA 08.03.2017, PA 15.03.2017)) Beschlussvorlage (EG-Umgebungslärmrichtlinie gem. §§ 47 a ff. BImSchG
Straße und Schiene - Umsetzung der 2. Stufe
(vgl. Vorlage 57/2017, UA 08.03.2017, PA 15.03.2017)) Beschlussvorlage (EG-Umgebungslärmrichtlinie gem. §§ 47 a ff. BImSchG
Straße und Schiene - Umsetzung der 2. Stufe
(vgl. Vorlage 57/2017, UA 08.03.2017, PA 15.03.2017))

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 178/2017 Erstellt am: 29.05.2017 Aktenzeichen: IV Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung nö. Sitzung Termin Umweltausschuss X 13.09.2017 Planungsausschuss X 20.09.2017 Ausschuss für Tiefbau und Verkehr X 27.09.2017 Rat X 10.10.2017 Betreff EG-Umgebungslärmrichtlinie gem. §§ 47 a ff. BImSchG Straße und Schiene - Umsetzung der 2. Stufe (vgl. Vorlage 57/2017, UA 08.03.2017, PA 15.03.2017) Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ja x nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja x nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja x nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): ja nein Vorlage Nr.: 178/2017 . Seite 2 / 4 Beschlussvorschlag 1. Der Umweltausschuss nimmt den Lärmaktionsplan – Stufe II der Stadt Pulheim zur Kenntnis und empfiehlt bezüglich der den Verkehr betreffenden Maßnahmen dem Planungsausschuss, dem Ausschuss für Tiefbau und Verkehr und nachfolgend dem Rat den Beschluss dieses Lärmaktionsplanes. 2. Der Planungsausschuss stellt fest, dass im Rahmen der Mitwirkung der Öffentlichkeit gem. § 47 d Abs. 3 BImSchG keine relevanten Anregungen vorgetragen wurden, bzw. keine Anregungen, die konkrete Maßnahmen für den Entwurf des Lärmaktionsplans ableiten ließen, und empfiehlt dem Rat der Stadt Pulheim, den Lärmaktionsplan – Stufe II zu beschließen. 3. Der Ausschuss für Tiefbau und Verkehr nimmt den Lärmaktionsplan – Stufe II der Stadt Pulheim zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat den Beschluss dieses Lärmaktionsplanes. 4. Der Rat schließt sich der Beurteilung des Planungsausschuss an und beschließt den Lärmaktionsplan Stufe - II der Stadt Pulheim. 5. Der Lärmaktionsplan ist in der vorliegenden Form auf dem Dienstwege dem Ministerium für Umwelt und Naturschutz NRW vorzulegen Erläuterungen Die Umgebungslärmrichtlinie (2002/49/EG) des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Juni 2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm verpflichtet die Kommunen europaweit, Lärmkartierungen und Lärmaktionspläne aufzustellen und diese regelmäßig fortzuschreiben. „Umgebungslärm“ sind belästigende oder gesundheitsschädliche Geräusche im Freien, die durch Aktivitäten von Menschen verursacht werden. Die EG-Umgebungslärmrichtlinie zählt darunter Lärm, der durch Straßenverkehr, Schienenverkehr und Flugverkehr auf Straßen und Schienenstrecken und bei Flughäfen verursacht wird. Dazu zählt auch Lärm, der von Industrie- und Gewerbeanlagen ausgeht. Sogenannter Nachbarschaftslärm (private Feste, Musik, Singen etc.), der Lärm am Arbeitsplatz und in Verkehrsmitteln, von Sportanlagen sowie der Lärm auf Militärgeländen zählen nicht zum Umgebungslärm. Der Planungsausschuss der Stadt Pulheim hat in seiner Sitzung am 29.06.2016 die Beteiligung der Öffentlichkeit an der Ausarbeitung des Lärmaktionsplanes Pulheim gem. § 47d (3) des Bundes-Immissionsschutzgesetzes beschlossen. Ziel der Beteiligung war es, rechtzeitig der Öffentlichkeit die Möglichkeit zu bieten, Vorschläge für den Lärmaktionsplan einzubringen und an der Ausarbeitung des Lärmaktionsplanes effektiv mitzuwirken. Diese Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgte in der Zeit vom 19.10.2016 bis 21.11.2016 einschließlich. Fristgerecht gingen zwei Stellungnahmen seitens Träger öffentlicher Belange sowie vier Stellungnahmen seitens betroffener Bürger ein (siehe Anlage). Die – wenigen - Stellungnahmen der Bürger sind für die Ausarbeitung des Lärmaktionsplans nicht relevant, da sich die vorgebrachten Anregungen und Inhalte nicht auf die schalltechnische Untersuchung des Ingenieurbüros beziehen – Vorlage Nr.: 178/2017 . Seite 3 / 4 welche die inhaltliche Grundlage der Beteiligung bildete - oder allgemeine Maßnahmen vorgeschlagen werden, wie beispielsweise Geschwindigkeitskontrollen. Seitens des Rhein-Erft-Kreises (vgl. Anlage) wurde die Behandlung der Themenfelder  Förderung des Umweltverbundes  Anwendung von Maßnahmen des Mobilitätsmanagements  Carsharing  Einsatz von lärmärmeren Fahrzeugen im ÖPNV und kommunalen Eigenbetrieben im Rahmen der Ausarbeitung des Lärmaktionsplans angeregt. Diese Anregungen sind sehr allgemein formuliert und dementsprechend nicht von Bedeutung für die von der Verwaltung vorgeschlagenen konkreten Maßnahmen. Allerdings finden sie Eingang in die Mobilitätsplanung sowie die Arbeit des Stadt-Umlandnetzwerkes S.U.N., dass sich explizit mit der Förderung der ersten der drei genannten Punkte auseinandersetzt. Zum Schienenverkehrslärm ging außerhalb der formalen Frist eine Anregung eines Bürgers ein. Der dort formulierte Hinweis auf die Lärmsanierungsplanung der Deutschen Bahn entlang von Bestandsstrecken findet Berücksichtigung in der tatsächlich avisierten Umsetzung auch für die betroffenen Pulheimer Streckenabschnitte. Die Verwaltung stellt derzeit die erforderliche Datensammlung für diese Sanierung zusammen und wird die DB Netz AG diesbezüglich unterstützen. Über einen Fortgang wird die Verwaltung in Umwelt- und Planungsausschuss berichten. (siehe auch die Ergänzung zur Lärmaktionsplanung des Eisenbahnbundesamtes am Textende) Unter Beteiligung der betroffenen Fachämter wurde der in Anlage beigefügte Lärmaktionsplan erarbeitet. Zur Weiterführung der Lärmaktionsplanung haben die betroffenen Fachämter ein Maßnahmenkonzept als Lärmaktionsplan Pulheim gemäß § 47d (3) des Bundes-Immissionsschutzgesetzes erarbeitet, welches nun zum Beschluss vorgelegt wird. Die Verwaltung empfiehlt, den Lärmaktionsplan in der vorliegenden Form zu beschließen und auf dem Dienstwege dem Ministerium für Umwelt und Naturschutz NRW vorzulegen zu lassen. Mit Übernahme der formellen Zuständigkeit für die Lärmaktionsplanung entlang der Haupteisenbahnstrecken des Bundes durch das Eisenbahnbundesamt ab 2018 informiert das LANUV mit Mail vom 04. Juli 2017 über den Beginn der ersten Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung für die dortige Lärmaktionsplanung. Diese erstreckt sich bis zum 25. August 2017 und liegt somit maßgeblich innerhalb der Sommerferien von NRW. Hierzu informiert das Eisenbahnbundesamt wie folgt: „Die Öffentlichkeitsbeteiligung findet in zwei zeitlich getrennten Phasen statt. Das Eisenbahn-Bundesamt bietet hierzu eine Informations- und Beteiligungsplattform an, die über die folgende Adresse im Internet erreichbar ist: www.laermaktionsplanung-schiene.de Ab sofort besteht die Möglichkeit, sich über eine entsprechende Anwendung auf der Informationsplattform an der Lärmaktionsplanung des Eisenbahn-Bundesamtes zu beteiligen. Alternativ hierzu können Beteiligungen auch per Post an die Redaktion Lärmaktionsplanung, Postfach 601230 in 14412 Potsdam geschickt werden. Der vom Eisenbahn-Bundesamt hierfür vorbereitete Fragebogen kann über die angegebene Internetadresse heruntergeladen oder postalisch über obenstehende Adresse angefordert werden. Vorlage Nr.: 178/2017 . Seite 4 / 4 Hintergründe und Inhalt der Öffentlichkeitsbeteiligung: Unter Beteiligung der Öffentlichkeit erstellt das Eisenbahn-Bundesamt alle fünf Jahre einen Lärmaktionsplan für die Haupteisenbahnstrecken des Bundes. Ziel der Lärmaktionsplanung ist die Regelung von Lärmproblemen und Lärmauswirkungen. Eine Haupteisenbahnstrecke ist ein Schienenweg mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 30.000 Zügen pro Jahr. Die gesetzlichen Regelungen finden sich in § 47 lit. a-f Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG). Weitere Informationen und Fragen: Weitere Informationen erhalten Sie im Internet unter folgender Adresse: www.laermaktionsplanung-schiene.de Fragen können Sie an das Eisenbahn-Bundesamt unter lap@eba.bund.de oder postalisch mit dem Stichwort „Lärmaktionsplanung“ an die Zentrale in Bonn richten.“ Die Verwaltung wird über die Möglichkeit der Beteiligung mittels Pressemitteilung und Link auf der Homepage der Stadt Pulheim informieren.