Daten
Kommune
Pulheim
Größe
4,3 MB
Datum
10.10.2017
Erstellt
04.09.17, 18:38
Aktualisiert
04.09.17, 18:38
Stichworte
Inhalt der Datei
Projekt:
140816
EU-Umgebungslärmrichtlinie, Stufe 2
Pulheim
Lärmkartierung Straße nach VBUS
- 160606 BSI za 140816 Stand: 06.06.2016
Bearbeiter: Dipl.-Ing. (FH) A. Zanolli
Holger Grasy +
Alexander Zanolli GbR
Köln
Bocholt
Böblingen
Bau- und Raumakustik
Schallimmissionsschutz
Wärme- und
Kondensatfeuchteschutz
Schwingungs- und
Erschütterungsschutz
Altenberger-Dom-Straße 81
D-51467 Bergisch Gladbach
T. +49 (0)2202 9 29 75 80
F. +49 (0)2202 9 29 75 85
info@gz-engineering.de
www.gz-engineering.de
Sparkasse KölnBonn
BLZ 37050198
Kto. 40842163
USt-IdNr. DE239983669
Gesellschafter
Holger Grasy,
Dipl.-Ing.(FH)
Beratender Ingenieur
Ingenieurkammer Bau NRW
Mitgliedsnummer 727 437
Alexander Zanolli,
Dipl.-Ing.(FH)
Hinweis:
Die Vervielfältigung oder Veröffentlichung dieser Bearbeitung, auch auszugsweise,
bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Verfassers.
Beratender Ingenieur
Ingenieurkammer Bau NRW
Mitgliedsnummer 713 387
Staatlich anerkannter
Sachverständiger für
Schall- und Wärmeschutz
Datum: 06.06.2016
Projektnummer: 140816
Datei: 160606 BSI za 140816
Seite 2 von 12
Inhalt:
1.
Seite
Situation und Aufgabenstellung ....................................................................................... 3
2.
Grundlagen ........................................................................................................................ 3
3.
Berechnungsmodell........................................................................................................... 4
4.
Betrachtete Straßenabschnitte ......................................................................................... 5
5.
Berechnungsergebnisse .................................................................................................... 5
5.1
Zeitbereich Lden ................................................................................................................... 8
5.2
Zeitbereich Ln ................................................................................................................... 10
5.3.
Belastetenzahlen .............................................................................................................. 11
5.4
EU Flächenstatistik .......................................................................................................... 11
6.
Zusammenfassung und Ausblick.................................................................................... 12
Anlagen:
Dokumentation Straßen
Gebäudelärmkarten Lden
Gebäudelärmkarten Ln
Rasterlärmkarten Lden
Rasterlärmkarten Ln
Hotspotkarten Lden
Hotspotkarten Ln
Datum: 06.06.2016
Projektnummer: 140816
Datei: 160606 BSI za 140816
1.
Seite 3 von 12
Situation und Aufgabenstellung
Mit dem Gesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm sind Kommunen verpflichtet, eine Lärmaktionsplanung
aufzustellen. Die Lärmaktionsplanung ist in zwei Stufen 1 und 2 aufgeteilt. Gegenstand der vorliegenden Bearbeitung ist die Stufe 2.
Die Stadt Pulheim ist hinsichtlich des Umgebungslärms gemäß Stufe 2 der EU-Umgebungslärmrichtlinie durch Straßenverkehr belastet. Die durch das Landesamt für
Natur-, Umwelt- und Verbraucherschutz (LANUV) berechneten Rasterlärmkarten sollen auf Plausibilität geprüft werden und in einem zweiten Schritt die Rasterlärmkarten für das Stadtgebiet neu berechnet werden. Nach der Vorstellung der Berechnungsergebnisse bei der Stadtverwaltung sollen mögliche Lärmminderungsmaßnahmen für die betroffenen Bereiche untersucht werden.
2.
Grundlagen
Für die Lärmkartierung wurden nachfolgende Grundlagen verwendet:
• Vorläufige Berechnungsmethode für den Umgebungslärm an Straßen (VBUS)
• Vorläufige Berechnungsmethode zur Ermittlung der Belastetenzahlen durch Umgebungslärm (VBEB)
• Angaben der Stadt Sundern über Verkehrszahlen (DTV), zulässige Höchstgeschwindigkeiten, Straßenoberbelag, Straßenquerschnitt sowie Art der Straße im
Sinne der VBUS für die zu berechnenden Straßenabschnitte
• DGM1-Daten zur Berechnung des Geländemodells, DGK5 als Kartengrundlage
• Gebäudedaten des LANUV in Form von Shapefiles zum Import in die Schallausbreitungsberechnungssoftware
• Software zur Schallausbreitungsberechnung „SoundPLAN“ der Firma Braunstein
+ Berndt GmbH, Version 7.4
• Ortstermine zur Inaugenscheinnahme der zur kartierenden Straßen in Bezug auf
Straßenoberfläche, zulässige Höchstgeschwindigkeit, Fahrbahnbreiten, etc.
Datum: 06.06.2016
Projektnummer: 140816
Datei: 160606 BSI za 140816
3.
Seite 4 von 12
Berechnungsmodell
Für die Lärmkartierung wurde das Modell der Gebäude, das durch das LANUV erstellt wurde, als Grundlage herangezogen. Aus Höhenpunkten, die durch die Bezirksregierung zur Verfügung gestellt wurden, wurde ein digitales Geländemodell
für das gesamte Gemeindegebiet berechnet. In Abstimmung mit der Stadtverwaltung Pulheim wurden die zu kartierenden Straßen ausgewählt, wobei als Grundlage
die Vorgabe der EU-Umgebungslärmrichtlinie Stufe 2 herangezogen wurde, wonach
Straßen mit mehr als 3 Millionen Kfz pro Jahr zu kartieren sind. Die Straßen wurden
in das digitale Geländemodell eingearbeitet und ein neues überarbeitetes Geländemodell berechnet. Hierdurch ist sichergestellt, dass die Emissionslinien der zu berechnenden Straßen oberhalb des Geländes verlaufen und nicht auf Grund einer
stark bewegten Topographie unter Umständen unter dem Geländeniveau liegen.
Auf das berechnete Geländemodell wurden die Gebäude gesetzt. Alle Fassaden der
Gebäude wurden mit einer Reflexionsminderung von einem dB(A) in der Berechnung berücksichtigt. Dies entspricht glatten Hausfassaden ohne Balkone oder Erker.
Das Programm zur Berechnung der Schallausbreitung „SoundPLAN“ wurde so eingestellt, dass eine Berechnung gemäß den Vorgaben der VBUS bzw. VBEB erfolgt.
Die Berechnungen der Beurteilungspegel Lden und Ln in „SoundPLAN“ werden mittels einer sogenannten „Gebäudelärmkarte“ durchgeführt. Hierbei werden an jeder
markierten Gebäudefassade Immissionspunkte nach den Vorgaben der VBEB gesetzt. Reflexionen an der eigenen Fassade werden nach VBEB nicht berücksichtigt.
Die Berechnungshöhe der Immissionsorte beträgt nach VBEB generell 4 m über
dem Gelände. Zur Visualisierung der Schallausbreitung wurden Rasterlärmkarten
mit einem Berechnungsraster von 10 m in einer Berechnungshöhe von 4 m berechnet.
Datum: 06.06.2016
Projektnummer: 140816
Datei: 160606 BSI za 140816
4.
Seite 5 von 12
Betrachtete Straßenabschnitte
Im Rahmen der Stufe 2 der EU-Umgebungslärmrichtlinie sind Straßen mit einem
jährlichen Verkehrsaufkommen von mehr als 3 Millionen Fahrzeugen zu kartieren.
Dies entspricht einer durchschnittlichen täglichen Verkehrsstärke von ca.
8220 Kfz/24h. Sogenannte Lückenschlüsse wurden ebenfalls berücksichtigt. Die berücksichtigten Straßenabschnitte mit den für die Berechnung relevanten Parametern
sind als Anlage beigefügt.
5.
Berechnungsergebnisse
Die Berechnungen wurden nach den Vorgaben der VBUS bzw. VBEB durchgeführt.
Nachfolgend werden einige Begriffsdefinitionen bzw. Berechnungsformeln kurz erläutert:
24-Stunden-Pegel Lden
Der 24-Stunden Zeitbereich umfasst die drei Zeitbereiche „day“, „evening“ und
„night“. Es wir für jeden der drei Zeitbereiche ein Beurteilungspegel pro Immissionspunkt berechnet. Der Zeitbereich „evening“ erhält anschließend einen Zuschlag
von +5 dB; der Zeitbereich „night“ einen Zuschlag von +10 dB. In Abhängigkeit der
Einwirkdauer („day“ 12 Stunden, „evening“ 4 Stunden, „night“ 8 Stunden) wird der
energetische Mittelwert Lden berechnet:
10 ∗
∗ 12 ∗ 10
4 ∗ 10
8 ∗ 10
!
"
Night-Pegel Ln
Der „Night-Pegel“ umfasst die 8 Nachtstunden und wird ohne Zuschlag in den
Lärmkarten dargestellt.
Datum: 06.06.2016
Projektnummer: 140816
Datei: 160606 BSI za 140816
Seite 6 von 12
Belastetenzahlen nach VBEB
Gemäß der Berechnungsmethode der VBEB werden die Belastetenzahlen ermittelt.
Hierfür werden an jedem zu betrachtenden Gebäude Immissionsaufpunkte in einer
Höhe von 4 m gesetzt. Die Verteilung der Immissionsaufpunkte ist in der VBEB wie
folgt geregelt:
Bild 1:
Ausschnitt aus VBEB
Die Anzahl der Einwohner des Gebäudes wird gleichmäßig auf die gesetzten Immissionsorte verteilt. Hierbei ist es irrelevant ob es sich um ein vielgeschossiges Gebäude oder um einen Bungalow handelt. Auch wird nicht berücksichtigt, ob im Bereich eines gesetzten Immissionsortes ein Fenster oder ein schutzbedürftiger Raum
hinter einem Fenster liegt.
Datum: 06.06.2016
Projektnummer: 140816
Datei: 160606 BSI za 140816
Seite 7 von 12
Hotspotkarten
Die Hotspotkarten enthalten die grafische Darstellung der Bereiche, in denen -statistisch gesehen- Personen wohnen, die einem Pegel ausgesetzt sind, der über dem
Auslösewert (Lden > 70 dB(A) und / oder Ln > 60 dB(A)) liegt. Die Berechnung der
Hotspotkarten basiert auf den Ergebnissen der Gebäudelärmkarten. Somit werden
die nach VBEB ermittelten Belastetenzahlen für die Berechnung verwendet.
Wenn beispielsweise wie im obigen Auszug aus der VBEB 15 Immissionspunkte vorhanden sind und diesem Gebäude 5 Einwohner zugeordnet werden, dann werden
jedem Immissionspunkt 5/15 = 1/3 ≈0,333 Einwohner zugeordnet. Würden im obigen
Beispiel nun die beiden Immissionspunkte an Fassade IV über dem Auslösewert von
70 dB(A) liegen und die übrigen Immissionspunkte unterhalb von 70 dB(A), so ergäben sich rein statistisch für dieses Gebäude 2*0,333 Einwohner in der Belastetengruppe oberhalb des Auslösewertes von 70 dB(A).
Bei der Berechnung der Hotspotkarte wird das gesamte Rechengebiet nun in ein
Raster von 10 m x 10 m zerlegt. Anschließend erfolgt eine Auswertung auf Basis der
zuvor berechneten Gebäudelärmkarte wie viele Einwohner im Umkreis von 100 m
durch Lärm betroffen sind (über dem Auslösewert liegen). Abschließend wird das
Ergebnis dann auf km² normiert. Für das obige Beispiel würde dies bedeuten, sofern
es das einzige Gebäude im weiteren Umkreis ist, das Immissionsaufpunkte mit
mehr als 70 dB(A) aufweist, dass 0,666 Bewohner im Umkreis von 100 m liegen.
Normiert auf km² ergäbe dies ca. 21 Bewohner pro Quadratkilometer.
Berechnungsergebnisse:
Die Berechnungsergebnisse sind als Anlage in Form von Plänen digital beigefügt.
Die Pläne haben die Blattgröße DIN A0. Insgesamt sind 12 Pläne erstellt worden, jeweils einer für den nördlichen Bereich und einer für den südlichen Bereich:
Gebäudelärmkarte, Zeitbereich „day evening night“ Lden
Gebäudelärmkarte, Zeitbereich „night“ Ln
Rasterlärmkarte, Zeitbereich „day evening night“ Lden
Rasterlärmkarte, Zeitbereich „night“ Ln
Hotspotkarte, Zeitbereich „day evening night“ Lden
Hotspotkarte, Zeitbereich „night“ Ln
Aufgrund der unterschiedlichen Berücksichtigung von Reflexionen an der „eigenen
Fassade“ und auf Grund der Interpolation zwischen den einzelnen Rasterpunkten
bei der Rasterlärmkarte, kann es zu Differenzen zwischen der Gebäudelärmkarte und
der Rasterlärmkarte kommen. Für die Beurteilung ist stets die Gebäudelärmkarte
maßgebend. Zur Veranschaulichung der Schallausbreitung sind die Rasterlärmkarten besser geeignet.
Datum: 06.06.2016
Projektnummer: 140816
Datei: 160606 BSI za 140816
5.1
Seite 8 von 12
Zeitbereich Lden
Zur Ermittlung der Bereiche, in denen Personen mit Verkehrslärm beaufschlagt werden, der über dem Auslösewert von 70 dB(A) liegt, werden die entsprechenden Hotspotkarten verwendet. Es ist zu erkennen, dass in den Ortsteilen Sinnersdorf, Stommeln sowie im Zentrum von Pulheim Hotspots liegen:
Ausschnitt Sinnersdorf Hotspot Lden
Ausschnitt Stommeln Hotspot Lden
Datum: 06.06.2016
Projektnummer: 140816
Datei: 160606 BSI za 140816
Seite 9 von 12
Ausschnitt Pulheim Hotspot Lden
Betrachtet man die Gebäudelärmkarten in diesem Zeitbereich, so können die Gebäudefassaden mit Pegeln oberhalb von 70 dB(A) identifiziert werden.
Datum: 06.06.2016
Projektnummer: 140816
Datei: 160606 BSI za 140816
5.2
Seite 10 von 12
Zeitbereich Ln
Im Nachtzeitraum ergibt sich ein ähnliches Bild, jedoch gibt es im Ortsteilen Sinnersdorf noch einen weiteren Hotspot:
Ausschnitt Sinnersdorf Hotspot Ln
Datum: 06.06.2016
Projektnummer: 140816
Datei: 160606 BSI za 140816
5.3.
Seite 11 von 12
Belastetenzahlen
Anhand der berechneten Gebäudelärmkarten berechnet die Software „SoundPLAN“
die Anzahl der Betroffenen gemäß VBEB. Gemäß den Vorgaben der VBEB sind die
ermittelten Zahlen auf volle 100 zu runden. Um einen genaueren Überblick zu erhalten, sind neben den auf volle 100 gerundeten Werten auch die auf ganze Zahlen gerundeten Werten angegeben. In der Tabelle sind die Betroffenenzahlen oberhalb der
Auslösewerte rot eingefärbt:
EU Einwohnerstatistik; Einwohner
5.4
Intervall
[dB(A)]
Lden
exakt
Ln
exakt
Lden
gerundet
Ln
gerundet
50 – 55
4787
745
4800
700
55 – 60
1180
411
1200
400
60 – 65
759
83
800
100
65 – 70
506
---
500
---
70 – 75
110
---
100
---
> 75
1
---
---
---
EU Flächenstatistik
Nach VBEB ist außer der Ermittlung der Belastetenzahlen auch die Anzahl der Wohnungen, Schulen, Krankenhäuser und Kindergärten anzugeben, die oberhalb der
Schwellenwerte von 55 dB(A), 65 dB(A) und 75 dB(A) liegen. Ebenso sind die Größen der Flächen zu ermitteln, die oberhalb der genannten Schwellenwerte liegen. In
nachstehender Tabelle sind diese Größen zusammengestellt:
EU Flächenstatistik
Schwellenwerte
Größe
[km²]
Anzahl
Wohnungen
Anzahl
Schulen
Anzahl
Krankenhäuser
Anzahl
Kindergärten
Lden
Ln
Lden
Ln
Lden
Ln
Lden
Ln
Lden
Ln
> 55
9,17
2,16
1218
265
1
1
1
1
1
---
> 65
2,19
0,32
295
---
1
---
1
---
---
---
> 75
0,38
---
1
---
---
---
---
---
---
---
Bei der Ermittlung der Anzahl der Wohnungen werden nach VBEB pro Wohnung 2,1
Bewohner zu Grunde gelegt sofern keine genaueren Zahlen vorliegen.
Bei der Angabe der Größe der lärmbelasteten Flächen, werden die Flächen der Gebäude nicht mit einberechnet. Das Ergebnis ist gem. VBEB auf ganze Quadratkilometer zu runden. Aufgrund der insgesamt kleinen Flächen wurde auf diese Rundung
verzichtet.
Datum: 06.06.2016
Projektnummer: 140816
Datei: 160606 BSI za 140816
6.
Seite 12 von 12
Zusammenfassung und Ausblick
Im Rahmen der Stufe 2 zur EU-Umgebungslärmrichtlinie wurde die Lärmkartierung
für das Gemeindegebiet von Pulheim durchgeführt. Bei der Ermittlung der Belastetenzahlen zeigt sich, dass gemäß EU-Umgebungslärmrichtlinie Belastete oberhalb
der Auslösewerte (Lden ≥ 70 dB(A), Ln ≥ 60 dB(A)) zu erwarten sind. Im Rahmen der
Lärmaktionsplanung sollen Gebiete vorrangig behandelt werden, bei denen die genannten Auslöswerte überschritten sind. Die Auslösewerte sind aber nicht als
Grenzwerte zu verstehen.
Bei der Betrachtung der Hotspotkarten erscheinen die Ortsdurchfahrten Sinnersdorf.
Stommeln und Pulheim als Hotspot, also einem Punkt, an dem auffallend viele
Wohngebäude betroffen sind, deren Fassaden mit Pegeln oberhalb der Auslösewerte beaufschlagt werden. Da es sich um eine Ortsdurchfahrt mit einer zulässigen
Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h handelt, erscheint eine weitere Geschwindigkeitsbegrenzung schwer umsetzbar. Auch ein Fahrverbot für Lkw dürfte kaum realisierbar sein, da es sich um Hauptverkehrsachsen handelt. Verkehrslenkende Maßnahmen, die zu einer Minderung der Verkehrsstärke führen (Umgehungsstraße)
sind nur sehr langfristig plan- und umsetzbar und könnten im Gegenzug zu einer
Verlagerung der Lärmproblematik führen.
grasy + zanolli engineering
A. Zanolli
140816 SPL
- Emissionsberechnung Straßenverkehr
Abschnittsname
Stationierung DTV
km
Kfz/24h
pd
%
pe
%
L183
Stadtgrenze Weiden - L213
L213 - K10
K10 - Frechener Str. (bis B59)
B59 - Widdersdorfer Weg
Bonnstr. - Widdersdorfer Weg
Steinstr. - Bonnstr.
Steinstr. - Rurstr.
-
20833
20833
20833
20833
20833
15706
15706
17246
11630
12725
10598
10598
7336
7336
7336
-
6,9
6,9
6,9
6,9
6,9
6,7
6,7
7,0
7,1
5,3
3,1
3,1
2,8
2,8
2,8
-
5,2
5,2
5,2
5,2
5,2
6,7
6,7
7,0
7,1
5,3
3,1
3,1
2,8
2,8
2,8
-
0+000
0+649
1+033
2+630
2+888
2+981
3+752
9200
9200
9200
9200
9200
8100
-
20,0
20,0
20,0
20,0
20,0
20,0
-
20,0
20,0
20,0
20,0
20,0
20,0
-
0+000
1+145
1+519
3+087
10000
10000
10000
-
4,5
4,5
4,5
-
2,1
2,1
2,1
-
0+000
3+907
7+023
12220
10649
-
8,5
8,5
-
8,5
8,5
-
Steigung
Min / Max
%
LmEd
dB(A)
Emissionspegel
LmEe
dB(A)
LmEn
dB(A)
0+000
0+498
1+168
1+446
1+567
2+334
3+795
8664
8664
8664
8664
10316
10316
-
0,9
0,9
0,9
0,9
3,2
3,2
-
0,4
0,4
0,4
0,4
1,5
1,5
-
3,5
3,5
3,5
3,5
3,5
3,4
3,4
3,5
3,6
2,6
1,5
1,5
1,4
1,4
1,4
-
0,062
0,062
0,062
0,062
0,062
0,060
0,060
0,060
0,060
0,060
0,060
0,060
0,060
0,060
0,060
-
0,042
0,042
0,042
0,042
0,042
0,060
0,060
0,060
0,060
0,060
0,060
0,060
0,060
0,060
0,060
-
0,008
0,008
0,008
0,008
0,008
0,008
0,008
0,008
0,008
0,008
0,008
0,008
0,008
0,008
0,008
-
50 / 50
70 / 60
100 / 60
70 / 60
50 / 50
50 / 50
70 / 60
70 / 60
70 / 60
70 / 60
70 / 60
50 / 50
50 / 50
70 / 60
50 / 50
-
50 / 50
70 / 60
100 / 60
70 / 60
50 / 50
50 / 50
70 / 60
70 / 60
70 / 60
70 / 60
70 / 60
50 / 50
50 / 50
70 / 60
50 / 50
-
50 / 50
70 / 60
100 / 60
70 / 60
50 / 50
50 / 50
70 / 60
70 / 60
70 / 60
70 / 60
70 / 60
50 / 50
50 / 50
70 / 60
50 / 50
-
-
-
-
-
-1,2 / 0,0
-0,1 / 0,9
-1,1 / 0,5
0,9
-1,8 / 1,2
-2,0
-1,9 / 1,5
-0,9 / 1,0
-2,0 / 1,0
-2,5 / 0,9
-0,2
-1,8 / 1,7
-2,9 / 1,8
-1,4 / 0,8
-2,4 / 10,6
-
65,8
67,6
69,7
67,6
65,8
64,4
66,1
66,6
64,9
64,7
63,1
61,0
59,2
61,3
59,2 - 62,6
-
63,4
65,3
67,7
65,3
63,4
64,4
66,1
66,6
64,9
64,7
63,1
61,0
59,2
61,3
59,2 - 62,6
-
55,4
57,4
60,2
57,4
55,4
54,1
56,1
56,6
54,9
54,9
53,6
51,3
49,6
51,9
49,6 - 52,9
-
10,0
10,0
10,0
10,0
10,0
10,0
-
0,060
0,060
0,060
0,060
0,060
0,060
-
0,060
0,060
0,060
0,060
0,060
0,060
-
0,008
0,008
0,008
0,008
0,008
0,008
-
50 / 50
70 / 60
100 / 60
70 / 60
50 / 50
50 / 50
-
50 / 50
70 / 60
100 / 60
70 / 60
50 / 50
50 / 50
-
50 / 50
70 / 60
100 / 60
70 / 60
50 / 50
50 / 50
-
-
-
-
-
-0,8 / 2,8
-0,4 / 1,6
-1,8 / 1,7
0,9 / 1,2
0,6 / 1,2
-3,3 / 1,2
-
65,5
66,7
67,8
66,7
65,5
64,9
-
65,5
66,7
67,8
66,7
65,5
64,9
-
54,4
56,0
57,8
56,0
54,4
53,9
-
5,1
5,1
5,1
-
0,064
0,064
0,064
-
0,041
0,041
0,041
-
0,009
0,009
0,009
-
50 / 50
70 / 60
100 / 60
-
50 / 50
70 / 60
100 / 60
-
50 / 50
70 / 60
100 / 60
-
-
-
-
-
-11,2 / 1,6
-4,9 / 4,9
-1,8 / 1,9
-
61,7 - 65,5
63,6
66,2
-
58,5 - 62,2
60,7
63,9
-
53,5 - 57,2
55,4
57,8
-
0,011
0,011
-
100 / 60
100 / 60
-
100 / 60
100 / 60
-
100 / 60
100 / 60
-
-
-
-
-
-1,3 / 0,5
-1,7 / 3,5
-
67,5
66,9
-
67,5
66,9
-
60,2
59,6
-
0,009
0,009
0,009
0,009
0,009
0,009
-
70 / 60
50 / 50
30 / 30
50 / 50
50 / 50
100 / 60
-
70 / 60
50 / 50
30 / 30
50 / 50
50 / 50
100 / 60
-
70 / 60
50 / 50
30 / 30
50 / 50
50 / 50
100 / 60
-
-
-
-
-
-0,6 / 1,0
-0,3 / 1,6
1,2 / 3,0
2,3 / 3,5
-16,5 / 19,3
-1,0 / 2,0
-
61,4
58,9
56,6
58,9
61,2 - 69,8
66,1
-
59,2
56,6
54,4
56,6
58,2 - 66,8
63,9
-
53,0
50,6
48,3
50,6
52,9 - 61,5
57,7
-
Verkehrsrichtung: Beide Richtungen
L213
L183 - K25
K25 - K10
-
DRefl
Verkehrsrichtung: Beide Richtungen
B59
L93 - Bonnstr.
Venloer Str. - L93
-
Korrekturen
DStr0(d) DStr0(e) DStr0(n)
dB(A) dB(A) dB(A)
Verkehrsrichtung: Beide Richtungen
L93
L93 - K18
-
Geschw. (vPkw / vLkw)
d
e
n
km/h
km/h
km/h
Verkehrsrichtung: Beide Richtungen
0+000
0+139
0+650
1+529
1+624
1+774
1+787
3+577
5+774
6+517
7+199
7+209
8+657
10+151
11+286
11+980
K24
Steinstr. - L93
L93 - Hauptstraße
-
Verkehrszahlen
pn
M/DTVd M/DTVe M/DTVn
%
8,5
8,5
-
0,060
0,060
-
0,060
0,060
-
Verkehrsrichtung: Beide Richtungen
1,1
1,1
1,1
1,1
3,6
3,6
-
0,064
0,064
0,064
0,064
0,064
0,064
-
0,041
0,041
0,041
0,041
0,041
0,041
-
H. Grasy + A. Zanolli GbR Altenberger-Dom-Str. 81 51467 Bergisch Gladbach
1/2
SoundPLAN 7.4
140816 SPL
- Emissionsberechnung Straßenverkehr
Abschnittsname
Stationierung DTV
km
Kfz/24h
pd
%
pe
%
L213
Stadtgrenze zu Lövenich - L183
-
6872
6872
6872
-
5,6
5,6
5,6
-
2,6
2,6
2,6
-
0+000
1+775
2+064
4+328
4+706
4+838
10649
10649
10649
10649
10649
-
8,8
8,8
8,8
8,8
8,8
-
8,8
8,8
8,8
8,8
8,8
-
0+000
4+226
68592
-
9,4
-
4,7
-
DRefl
Steigung
Min / Max
%
LmEd
dB(A)
Emissionspegel
LmEe
dB(A)
LmEn
dB(A)
0+000
5+130
90252
-
15,1
-
9,6
-
6,4
6,4
6,4
-
0,064
0,064
0,064
-
0,041
0,041
0,041
-
0,009
0,009
0,009
-
50 / 50
100 / 60
70 / 60
-
50 / 50
100 / 60
70 / 60
-
50 / 50
100 / 60
70 / 60
-
-
-
-
-
0,7
-3,2 / 1,8
0,2 / 0,4
-
60,6
64,8
62,4
-
57,2
62,3
59,3
-
52,5
56,5
54,2
-
4,4
4,4
4,4
4,4
4,4
-
0,060
0,060
0,060
0,060
0,060
-
0,060
0,060
0,060
0,060
0,060
-
0,008
0,008
0,008
0,008
0,008
-
100 / 60
70 / 60
100 / 60
70 / 60
100 / 60
-
100 / 60
70 / 60
100 / 60
70 / 60
100 / 60
-
100 / 60
70 / 60
100 / 60
70 / 60
100 / 60
-
-
-
-
-
-2,1 / 1,3
-0,5
-2,6 / 0,3
0,5 / 0,8
0,7 / 0,8
-
67,0
65,0
67,0
65,0
67,0
-
67,0
65,0
67,0
65,0
67,0
-
57,5
54,9
57,5
54,9
57,5
-
0,012
-
130 / 80
-
130 / 80
-
130 / 80
-
-
-
-
-
-3,1 / 2,1
-
77,8
-
76,1
-
71,1
-
0,013
-
130 / 80
-
130 / 80
-
130 / 80
-
-
-
-
-
-3,2 / 1,8
-
79,5
-
77,6
-
73,9
-
Verkehrsrichtung: Beide Richtungen
A1
-
Korrekturen
DStr0(d) DStr0(e) DStr0(n)
dB(A) dB(A) dB(A)
Verkehrsrichtung: Beide Richtungen
A57
-
Geschw. (vPkw / vLkw)
d
e
n
km/h
km/h
km/h
Verkehrsrichtung: Beide Richtungen
0+000
0+053
1+097
1+442
B59
westlich Pulheim
Stadtgrenze bis alte B59
-
Verkehrszahlen
pn
M/DTVd M/DTVe M/DTVn
%
13,9
-
0,060
-
0,047
-
Verkehrsrichtung: Beide Richtungen
25,8
-
0,060
-
0,044
-
H. Grasy + A. Zanolli GbR Altenberger-Dom-Str. 81 51467 Bergisch Gladbach
2/2
SoundPLAN 7.4