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Beschlussvorlage (Anlage 1 - Gutachten Grasy & Zanolli)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
4,3 MB
Datum
10.10.2017
Erstellt
04.09.17, 18:38
Aktualisiert
04.09.17, 18:38

Inhalt der Datei

Projekt: 140816 EU-Umgebungslärmrichtlinie, Stufe 2 Pulheim Lärmkartierung Straße nach VBUS - 160606 BSI za 140816 Stand: 06.06.2016 Bearbeiter: Dipl.-Ing. (FH) A. Zanolli Holger Grasy + Alexander Zanolli GbR Köln Bocholt Böblingen Bau- und Raumakustik Schallimmissionsschutz Wärme- und Kondensatfeuchteschutz Schwingungs- und Erschütterungsschutz Altenberger-Dom-Straße 81 D-51467 Bergisch Gladbach T. +49 (0)2202 9 29 75 80 F. +49 (0)2202 9 29 75 85 info@gz-engineering.de www.gz-engineering.de Sparkasse KölnBonn BLZ 37050198 Kto. 40842163 USt-IdNr. DE239983669 Gesellschafter Holger Grasy, Dipl.-Ing.(FH) Beratender Ingenieur Ingenieurkammer Bau NRW Mitgliedsnummer 727 437 Alexander Zanolli, Dipl.-Ing.(FH) Hinweis: Die Vervielfältigung oder Veröffentlichung dieser Bearbeitung, auch auszugsweise, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Verfassers. Beratender Ingenieur Ingenieurkammer Bau NRW Mitgliedsnummer 713 387 Staatlich anerkannter Sachverständiger für Schall- und Wärmeschutz Datum: 06.06.2016 Projektnummer: 140816 Datei: 160606 BSI za 140816 Seite 2 von 12 Inhalt: 1. Seite Situation und Aufgabenstellung ....................................................................................... 3 2. Grundlagen ........................................................................................................................ 3 3. Berechnungsmodell........................................................................................................... 4 4. Betrachtete Straßenabschnitte ......................................................................................... 5 5. Berechnungsergebnisse .................................................................................................... 5 5.1 Zeitbereich Lden ................................................................................................................... 8 5.2 Zeitbereich Ln ................................................................................................................... 10 5.3. Belastetenzahlen .............................................................................................................. 11 5.4 EU Flächenstatistik .......................................................................................................... 11 6. Zusammenfassung und Ausblick.................................................................................... 12 Anlagen: Dokumentation Straßen Gebäudelärmkarten Lden Gebäudelärmkarten Ln Rasterlärmkarten Lden Rasterlärmkarten Ln Hotspotkarten Lden Hotspotkarten Ln Datum: 06.06.2016 Projektnummer: 140816 Datei: 160606 BSI za 140816 1. Seite 3 von 12 Situation und Aufgabenstellung Mit dem Gesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm sind Kommunen verpflichtet, eine Lärmaktionsplanung aufzustellen. Die Lärmaktionsplanung ist in zwei Stufen 1 und 2 aufgeteilt. Gegenstand der vorliegenden Bearbeitung ist die Stufe 2. Die Stadt Pulheim ist hinsichtlich des Umgebungslärms gemäß Stufe 2 der EU-Umgebungslärmrichtlinie durch Straßenverkehr belastet. Die durch das Landesamt für Natur-, Umwelt- und Verbraucherschutz (LANUV) berechneten Rasterlärmkarten sollen auf Plausibilität geprüft werden und in einem zweiten Schritt die Rasterlärmkarten für das Stadtgebiet neu berechnet werden. Nach der Vorstellung der Berechnungsergebnisse bei der Stadtverwaltung sollen mögliche Lärmminderungsmaßnahmen für die betroffenen Bereiche untersucht werden. 2. Grundlagen Für die Lärmkartierung wurden nachfolgende Grundlagen verwendet: • Vorläufige Berechnungsmethode für den Umgebungslärm an Straßen (VBUS) • Vorläufige Berechnungsmethode zur Ermittlung der Belastetenzahlen durch Umgebungslärm (VBEB) • Angaben der Stadt Sundern über Verkehrszahlen (DTV), zulässige Höchstgeschwindigkeiten, Straßenoberbelag, Straßenquerschnitt sowie Art der Straße im Sinne der VBUS für die zu berechnenden Straßenabschnitte • DGM1-Daten zur Berechnung des Geländemodells, DGK5 als Kartengrundlage • Gebäudedaten des LANUV in Form von Shapefiles zum Import in die Schallausbreitungsberechnungssoftware • Software zur Schallausbreitungsberechnung „SoundPLAN“ der Firma Braunstein + Berndt GmbH, Version 7.4 • Ortstermine zur Inaugenscheinnahme der zur kartierenden Straßen in Bezug auf Straßenoberfläche, zulässige Höchstgeschwindigkeit, Fahrbahnbreiten, etc. Datum: 06.06.2016 Projektnummer: 140816 Datei: 160606 BSI za 140816 3. Seite 4 von 12 Berechnungsmodell Für die Lärmkartierung wurde das Modell der Gebäude, das durch das LANUV erstellt wurde, als Grundlage herangezogen. Aus Höhenpunkten, die durch die Bezirksregierung zur Verfügung gestellt wurden, wurde ein digitales Geländemodell für das gesamte Gemeindegebiet berechnet. In Abstimmung mit der Stadtverwaltung Pulheim wurden die zu kartierenden Straßen ausgewählt, wobei als Grundlage die Vorgabe der EU-Umgebungslärmrichtlinie Stufe 2 herangezogen wurde, wonach Straßen mit mehr als 3 Millionen Kfz pro Jahr zu kartieren sind. Die Straßen wurden in das digitale Geländemodell eingearbeitet und ein neues überarbeitetes Geländemodell berechnet. Hierdurch ist sichergestellt, dass die Emissionslinien der zu berechnenden Straßen oberhalb des Geländes verlaufen und nicht auf Grund einer stark bewegten Topographie unter Umständen unter dem Geländeniveau liegen. Auf das berechnete Geländemodell wurden die Gebäude gesetzt. Alle Fassaden der Gebäude wurden mit einer Reflexionsminderung von einem dB(A) in der Berechnung berücksichtigt. Dies entspricht glatten Hausfassaden ohne Balkone oder Erker. Das Programm zur Berechnung der Schallausbreitung „SoundPLAN“ wurde so eingestellt, dass eine Berechnung gemäß den Vorgaben der VBUS bzw. VBEB erfolgt. Die Berechnungen der Beurteilungspegel Lden und Ln in „SoundPLAN“ werden mittels einer sogenannten „Gebäudelärmkarte“ durchgeführt. Hierbei werden an jeder markierten Gebäudefassade Immissionspunkte nach den Vorgaben der VBEB gesetzt. Reflexionen an der eigenen Fassade werden nach VBEB nicht berücksichtigt. Die Berechnungshöhe der Immissionsorte beträgt nach VBEB generell 4 m über dem Gelände. Zur Visualisierung der Schallausbreitung wurden Rasterlärmkarten mit einem Berechnungsraster von 10 m in einer Berechnungshöhe von 4 m berechnet. Datum: 06.06.2016 Projektnummer: 140816 Datei: 160606 BSI za 140816 4. Seite 5 von 12 Betrachtete Straßenabschnitte Im Rahmen der Stufe 2 der EU-Umgebungslärmrichtlinie sind Straßen mit einem jährlichen Verkehrsaufkommen von mehr als 3 Millionen Fahrzeugen zu kartieren. Dies entspricht einer durchschnittlichen täglichen Verkehrsstärke von ca. 8220 Kfz/24h. Sogenannte Lückenschlüsse wurden ebenfalls berücksichtigt. Die berücksichtigten Straßenabschnitte mit den für die Berechnung relevanten Parametern sind als Anlage beigefügt. 5. Berechnungsergebnisse Die Berechnungen wurden nach den Vorgaben der VBUS bzw. VBEB durchgeführt. Nachfolgend werden einige Begriffsdefinitionen bzw. Berechnungsformeln kurz erläutert: 24-Stunden-Pegel Lden Der 24-Stunden Zeitbereich umfasst die drei Zeitbereiche „day“, „evening“ und „night“. Es wir für jeden der drei Zeitbereiche ein Beurteilungspegel pro Immissionspunkt berechnet. Der Zeitbereich „evening“ erhält anschließend einen Zuschlag von +5 dB; der Zeitbereich „night“ einen Zuschlag von +10 dB. In Abhängigkeit der Einwirkdauer („day“ 12 Stunden, „evening“ 4 Stunden, „night“ 8 Stunden) wird der energetische Mittelwert Lden berechnet:    10 ∗  ∗ 12 ∗ 10   4 ∗ 10     8 ∗ 10  !   " Night-Pegel Ln Der „Night-Pegel“ umfasst die 8 Nachtstunden und wird ohne Zuschlag in den Lärmkarten dargestellt. Datum: 06.06.2016 Projektnummer: 140816 Datei: 160606 BSI za 140816 Seite 6 von 12 Belastetenzahlen nach VBEB Gemäß der Berechnungsmethode der VBEB werden die Belastetenzahlen ermittelt. Hierfür werden an jedem zu betrachtenden Gebäude Immissionsaufpunkte in einer Höhe von 4 m gesetzt. Die Verteilung der Immissionsaufpunkte ist in der VBEB wie folgt geregelt: Bild 1: Ausschnitt aus VBEB Die Anzahl der Einwohner des Gebäudes wird gleichmäßig auf die gesetzten Immissionsorte verteilt. Hierbei ist es irrelevant ob es sich um ein vielgeschossiges Gebäude oder um einen Bungalow handelt. Auch wird nicht berücksichtigt, ob im Bereich eines gesetzten Immissionsortes ein Fenster oder ein schutzbedürftiger Raum hinter einem Fenster liegt. Datum: 06.06.2016 Projektnummer: 140816 Datei: 160606 BSI za 140816 Seite 7 von 12 Hotspotkarten Die Hotspotkarten enthalten die grafische Darstellung der Bereiche, in denen -statistisch gesehen- Personen wohnen, die einem Pegel ausgesetzt sind, der über dem Auslösewert (Lden > 70 dB(A) und / oder Ln > 60 dB(A)) liegt. Die Berechnung der Hotspotkarten basiert auf den Ergebnissen der Gebäudelärmkarten. Somit werden die nach VBEB ermittelten Belastetenzahlen für die Berechnung verwendet. Wenn beispielsweise wie im obigen Auszug aus der VBEB 15 Immissionspunkte vorhanden sind und diesem Gebäude 5 Einwohner zugeordnet werden, dann werden jedem Immissionspunkt 5/15 = 1/3 ≈0,333 Einwohner zugeordnet. Würden im obigen Beispiel nun die beiden Immissionspunkte an Fassade IV über dem Auslösewert von 70 dB(A) liegen und die übrigen Immissionspunkte unterhalb von 70 dB(A), so ergäben sich rein statistisch für dieses Gebäude 2*0,333 Einwohner in der Belastetengruppe oberhalb des Auslösewertes von 70 dB(A). Bei der Berechnung der Hotspotkarte wird das gesamte Rechengebiet nun in ein Raster von 10 m x 10 m zerlegt. Anschließend erfolgt eine Auswertung auf Basis der zuvor berechneten Gebäudelärmkarte wie viele Einwohner im Umkreis von 100 m durch Lärm betroffen sind (über dem Auslösewert liegen). Abschließend wird das Ergebnis dann auf km² normiert. Für das obige Beispiel würde dies bedeuten, sofern es das einzige Gebäude im weiteren Umkreis ist, das Immissionsaufpunkte mit mehr als 70 dB(A) aufweist, dass 0,666 Bewohner im Umkreis von 100 m liegen. Normiert auf km² ergäbe dies ca. 21 Bewohner pro Quadratkilometer. Berechnungsergebnisse: Die Berechnungsergebnisse sind als Anlage in Form von Plänen digital beigefügt. Die Pläne haben die Blattgröße DIN A0. Insgesamt sind 12 Pläne erstellt worden, jeweils einer für den nördlichen Bereich und einer für den südlichen Bereich: Gebäudelärmkarte, Zeitbereich „day evening night“  Lden Gebäudelärmkarte, Zeitbereich „night“  Ln Rasterlärmkarte, Zeitbereich „day evening night“  Lden Rasterlärmkarte, Zeitbereich „night“ Ln Hotspotkarte, Zeitbereich „day evening night“  Lden Hotspotkarte, Zeitbereich „night“  Ln Aufgrund der unterschiedlichen Berücksichtigung von Reflexionen an der „eigenen Fassade“ und auf Grund der Interpolation zwischen den einzelnen Rasterpunkten bei der Rasterlärmkarte, kann es zu Differenzen zwischen der Gebäudelärmkarte und der Rasterlärmkarte kommen. Für die Beurteilung ist stets die Gebäudelärmkarte maßgebend. Zur Veranschaulichung der Schallausbreitung sind die Rasterlärmkarten besser geeignet. Datum: 06.06.2016 Projektnummer: 140816 Datei: 160606 BSI za 140816 5.1 Seite 8 von 12 Zeitbereich Lden Zur Ermittlung der Bereiche, in denen Personen mit Verkehrslärm beaufschlagt werden, der über dem Auslösewert von 70 dB(A) liegt, werden die entsprechenden Hotspotkarten verwendet. Es ist zu erkennen, dass in den Ortsteilen Sinnersdorf, Stommeln sowie im Zentrum von Pulheim Hotspots liegen: Ausschnitt Sinnersdorf Hotspot Lden Ausschnitt Stommeln Hotspot Lden Datum: 06.06.2016 Projektnummer: 140816 Datei: 160606 BSI za 140816 Seite 9 von 12 Ausschnitt Pulheim Hotspot Lden Betrachtet man die Gebäudelärmkarten in diesem Zeitbereich, so können die Gebäudefassaden mit Pegeln oberhalb von 70 dB(A) identifiziert werden. Datum: 06.06.2016 Projektnummer: 140816 Datei: 160606 BSI za 140816 5.2 Seite 10 von 12 Zeitbereich Ln Im Nachtzeitraum ergibt sich ein ähnliches Bild, jedoch gibt es im Ortsteilen Sinnersdorf noch einen weiteren Hotspot: Ausschnitt Sinnersdorf Hotspot Ln Datum: 06.06.2016 Projektnummer: 140816 Datei: 160606 BSI za 140816 5.3. Seite 11 von 12 Belastetenzahlen Anhand der berechneten Gebäudelärmkarten berechnet die Software „SoundPLAN“ die Anzahl der Betroffenen gemäß VBEB. Gemäß den Vorgaben der VBEB sind die ermittelten Zahlen auf volle 100 zu runden. Um einen genaueren Überblick zu erhalten, sind neben den auf volle 100 gerundeten Werten auch die auf ganze Zahlen gerundeten Werten angegeben. In der Tabelle sind die Betroffenenzahlen oberhalb der Auslösewerte rot eingefärbt: EU Einwohnerstatistik; Einwohner 5.4 Intervall [dB(A)] Lden exakt Ln exakt Lden gerundet Ln gerundet 50 – 55 4787 745 4800 700 55 – 60 1180 411 1200 400 60 – 65 759 83 800 100 65 – 70 506 --- 500 --- 70 – 75 110 --- 100 --- > 75 1 --- --- --- EU Flächenstatistik Nach VBEB ist außer der Ermittlung der Belastetenzahlen auch die Anzahl der Wohnungen, Schulen, Krankenhäuser und Kindergärten anzugeben, die oberhalb der Schwellenwerte von 55 dB(A), 65 dB(A) und 75 dB(A) liegen. Ebenso sind die Größen der Flächen zu ermitteln, die oberhalb der genannten Schwellenwerte liegen. In nachstehender Tabelle sind diese Größen zusammengestellt: EU Flächenstatistik Schwellenwerte Größe [km²] Anzahl Wohnungen Anzahl Schulen Anzahl Krankenhäuser Anzahl Kindergärten Lden Ln Lden Ln Lden Ln Lden Ln Lden Ln > 55 9,17 2,16 1218 265 1 1 1 1 1 --- > 65 2,19 0,32 295 --- 1 --- 1 --- --- --- > 75 0,38 --- 1 --- --- --- --- --- --- --- Bei der Ermittlung der Anzahl der Wohnungen werden nach VBEB pro Wohnung 2,1 Bewohner zu Grunde gelegt sofern keine genaueren Zahlen vorliegen. Bei der Angabe der Größe der lärmbelasteten Flächen, werden die Flächen der Gebäude nicht mit einberechnet. Das Ergebnis ist gem. VBEB auf ganze Quadratkilometer zu runden. Aufgrund der insgesamt kleinen Flächen wurde auf diese Rundung verzichtet. Datum: 06.06.2016 Projektnummer: 140816 Datei: 160606 BSI za 140816 6. Seite 12 von 12 Zusammenfassung und Ausblick Im Rahmen der Stufe 2 zur EU-Umgebungslärmrichtlinie wurde die Lärmkartierung für das Gemeindegebiet von Pulheim durchgeführt. Bei der Ermittlung der Belastetenzahlen zeigt sich, dass gemäß EU-Umgebungslärmrichtlinie Belastete oberhalb der Auslösewerte (Lden ≥ 70 dB(A), Ln ≥ 60 dB(A)) zu erwarten sind. Im Rahmen der Lärmaktionsplanung sollen Gebiete vorrangig behandelt werden, bei denen die genannten Auslöswerte überschritten sind. Die Auslösewerte sind aber nicht als Grenzwerte zu verstehen. Bei der Betrachtung der Hotspotkarten erscheinen die Ortsdurchfahrten Sinnersdorf. Stommeln und Pulheim als Hotspot, also einem Punkt, an dem auffallend viele Wohngebäude betroffen sind, deren Fassaden mit Pegeln oberhalb der Auslösewerte beaufschlagt werden. Da es sich um eine Ortsdurchfahrt mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h handelt, erscheint eine weitere Geschwindigkeitsbegrenzung schwer umsetzbar. Auch ein Fahrverbot für Lkw dürfte kaum realisierbar sein, da es sich um Hauptverkehrsachsen handelt. Verkehrslenkende Maßnahmen, die zu einer Minderung der Verkehrsstärke führen (Umgehungsstraße) sind nur sehr langfristig plan- und umsetzbar und könnten im Gegenzug zu einer Verlagerung der Lärmproblematik führen. grasy + zanolli engineering A. Zanolli 140816 SPL - Emissionsberechnung Straßenverkehr Abschnittsname Stationierung DTV km Kfz/24h pd % pe % L183 Stadtgrenze Weiden - L213 L213 - K10 K10 - Frechener Str. (bis B59) B59 - Widdersdorfer Weg Bonnstr. - Widdersdorfer Weg Steinstr. - Bonnstr. Steinstr. - Rurstr. - 20833 20833 20833 20833 20833 15706 15706 17246 11630 12725 10598 10598 7336 7336 7336 - 6,9 6,9 6,9 6,9 6,9 6,7 6,7 7,0 7,1 5,3 3,1 3,1 2,8 2,8 2,8 - 5,2 5,2 5,2 5,2 5,2 6,7 6,7 7,0 7,1 5,3 3,1 3,1 2,8 2,8 2,8 - 0+000 0+649 1+033 2+630 2+888 2+981 3+752 9200 9200 9200 9200 9200 8100 - 20,0 20,0 20,0 20,0 20,0 20,0 - 20,0 20,0 20,0 20,0 20,0 20,0 - 0+000 1+145 1+519 3+087 10000 10000 10000 - 4,5 4,5 4,5 - 2,1 2,1 2,1 - 0+000 3+907 7+023 12220 10649 - 8,5 8,5 - 8,5 8,5 - Steigung Min / Max % LmEd dB(A) Emissionspegel LmEe dB(A) LmEn dB(A) 0+000 0+498 1+168 1+446 1+567 2+334 3+795 8664 8664 8664 8664 10316 10316 - 0,9 0,9 0,9 0,9 3,2 3,2 - 0,4 0,4 0,4 0,4 1,5 1,5 - 3,5 3,5 3,5 3,5 3,5 3,4 3,4 3,5 3,6 2,6 1,5 1,5 1,4 1,4 1,4 - 0,062 0,062 0,062 0,062 0,062 0,060 0,060 0,060 0,060 0,060 0,060 0,060 0,060 0,060 0,060 - 0,042 0,042 0,042 0,042 0,042 0,060 0,060 0,060 0,060 0,060 0,060 0,060 0,060 0,060 0,060 - 0,008 0,008 0,008 0,008 0,008 0,008 0,008 0,008 0,008 0,008 0,008 0,008 0,008 0,008 0,008 - 50 / 50 70 / 60 100 / 60 70 / 60 50 / 50 50 / 50 70 / 60 70 / 60 70 / 60 70 / 60 70 / 60 50 / 50 50 / 50 70 / 60 50 / 50 - 50 / 50 70 / 60 100 / 60 70 / 60 50 / 50 50 / 50 70 / 60 70 / 60 70 / 60 70 / 60 70 / 60 50 / 50 50 / 50 70 / 60 50 / 50 - 50 / 50 70 / 60 100 / 60 70 / 60 50 / 50 50 / 50 70 / 60 70 / 60 70 / 60 70 / 60 70 / 60 50 / 50 50 / 50 70 / 60 50 / 50 - - - - - -1,2 / 0,0 -0,1 / 0,9 -1,1 / 0,5 0,9 -1,8 / 1,2 -2,0 -1,9 / 1,5 -0,9 / 1,0 -2,0 / 1,0 -2,5 / 0,9 -0,2 -1,8 / 1,7 -2,9 / 1,8 -1,4 / 0,8 -2,4 / 10,6 - 65,8 67,6 69,7 67,6 65,8 64,4 66,1 66,6 64,9 64,7 63,1 61,0 59,2 61,3 59,2 - 62,6 - 63,4 65,3 67,7 65,3 63,4 64,4 66,1 66,6 64,9 64,7 63,1 61,0 59,2 61,3 59,2 - 62,6 - 55,4 57,4 60,2 57,4 55,4 54,1 56,1 56,6 54,9 54,9 53,6 51,3 49,6 51,9 49,6 - 52,9 - 10,0 10,0 10,0 10,0 10,0 10,0 - 0,060 0,060 0,060 0,060 0,060 0,060 - 0,060 0,060 0,060 0,060 0,060 0,060 - 0,008 0,008 0,008 0,008 0,008 0,008 - 50 / 50 70 / 60 100 / 60 70 / 60 50 / 50 50 / 50 - 50 / 50 70 / 60 100 / 60 70 / 60 50 / 50 50 / 50 - 50 / 50 70 / 60 100 / 60 70 / 60 50 / 50 50 / 50 - - - - - -0,8 / 2,8 -0,4 / 1,6 -1,8 / 1,7 0,9 / 1,2 0,6 / 1,2 -3,3 / 1,2 - 65,5 66,7 67,8 66,7 65,5 64,9 - 65,5 66,7 67,8 66,7 65,5 64,9 - 54,4 56,0 57,8 56,0 54,4 53,9 - 5,1 5,1 5,1 - 0,064 0,064 0,064 - 0,041 0,041 0,041 - 0,009 0,009 0,009 - 50 / 50 70 / 60 100 / 60 - 50 / 50 70 / 60 100 / 60 - 50 / 50 70 / 60 100 / 60 - - - - - -11,2 / 1,6 -4,9 / 4,9 -1,8 / 1,9 - 61,7 - 65,5 63,6 66,2 - 58,5 - 62,2 60,7 63,9 - 53,5 - 57,2 55,4 57,8 - 0,011 0,011 - 100 / 60 100 / 60 - 100 / 60 100 / 60 - 100 / 60 100 / 60 - - - - - -1,3 / 0,5 -1,7 / 3,5 - 67,5 66,9 - 67,5 66,9 - 60,2 59,6 - 0,009 0,009 0,009 0,009 0,009 0,009 - 70 / 60 50 / 50 30 / 30 50 / 50 50 / 50 100 / 60 - 70 / 60 50 / 50 30 / 30 50 / 50 50 / 50 100 / 60 - 70 / 60 50 / 50 30 / 30 50 / 50 50 / 50 100 / 60 - - - - - -0,6 / 1,0 -0,3 / 1,6 1,2 / 3,0 2,3 / 3,5 -16,5 / 19,3 -1,0 / 2,0 - 61,4 58,9 56,6 58,9 61,2 - 69,8 66,1 - 59,2 56,6 54,4 56,6 58,2 - 66,8 63,9 - 53,0 50,6 48,3 50,6 52,9 - 61,5 57,7 - Verkehrsrichtung: Beide Richtungen L213 L183 - K25 K25 - K10 - DRefl Verkehrsrichtung: Beide Richtungen B59 L93 - Bonnstr. Venloer Str. - L93 - Korrekturen DStr0(d) DStr0(e) DStr0(n) dB(A) dB(A) dB(A) Verkehrsrichtung: Beide Richtungen L93 L93 - K18 - Geschw. (vPkw / vLkw) d e n km/h km/h km/h Verkehrsrichtung: Beide Richtungen 0+000 0+139 0+650 1+529 1+624 1+774 1+787 3+577 5+774 6+517 7+199 7+209 8+657 10+151 11+286 11+980 K24 Steinstr. - L93 L93 - Hauptstraße - Verkehrszahlen pn M/DTVd M/DTVe M/DTVn % 8,5 8,5 - 0,060 0,060 - 0,060 0,060 - Verkehrsrichtung: Beide Richtungen 1,1 1,1 1,1 1,1 3,6 3,6 - 0,064 0,064 0,064 0,064 0,064 0,064 - 0,041 0,041 0,041 0,041 0,041 0,041 - H. Grasy + A. Zanolli GbR Altenberger-Dom-Str. 81 51467 Bergisch Gladbach 1/2 SoundPLAN 7.4 140816 SPL - Emissionsberechnung Straßenverkehr Abschnittsname Stationierung DTV km Kfz/24h pd % pe % L213 Stadtgrenze zu Lövenich - L183 - 6872 6872 6872 - 5,6 5,6 5,6 - 2,6 2,6 2,6 - 0+000 1+775 2+064 4+328 4+706 4+838 10649 10649 10649 10649 10649 - 8,8 8,8 8,8 8,8 8,8 - 8,8 8,8 8,8 8,8 8,8 - 0+000 4+226 68592 - 9,4 - 4,7 - DRefl Steigung Min / Max % LmEd dB(A) Emissionspegel LmEe dB(A) LmEn dB(A) 0+000 5+130 90252 - 15,1 - 9,6 - 6,4 6,4 6,4 - 0,064 0,064 0,064 - 0,041 0,041 0,041 - 0,009 0,009 0,009 - 50 / 50 100 / 60 70 / 60 - 50 / 50 100 / 60 70 / 60 - 50 / 50 100 / 60 70 / 60 - - - - - 0,7 -3,2 / 1,8 0,2 / 0,4 - 60,6 64,8 62,4 - 57,2 62,3 59,3 - 52,5 56,5 54,2 - 4,4 4,4 4,4 4,4 4,4 - 0,060 0,060 0,060 0,060 0,060 - 0,060 0,060 0,060 0,060 0,060 - 0,008 0,008 0,008 0,008 0,008 - 100 / 60 70 / 60 100 / 60 70 / 60 100 / 60 - 100 / 60 70 / 60 100 / 60 70 / 60 100 / 60 - 100 / 60 70 / 60 100 / 60 70 / 60 100 / 60 - - - - - -2,1 / 1,3 -0,5 -2,6 / 0,3 0,5 / 0,8 0,7 / 0,8 - 67,0 65,0 67,0 65,0 67,0 - 67,0 65,0 67,0 65,0 67,0 - 57,5 54,9 57,5 54,9 57,5 - 0,012 - 130 / 80 - 130 / 80 - 130 / 80 - - - - - -3,1 / 2,1 - 77,8 - 76,1 - 71,1 - 0,013 - 130 / 80 - 130 / 80 - 130 / 80 - - - - - -3,2 / 1,8 - 79,5 - 77,6 - 73,9 - Verkehrsrichtung: Beide Richtungen A1 - Korrekturen DStr0(d) DStr0(e) DStr0(n) dB(A) dB(A) dB(A) Verkehrsrichtung: Beide Richtungen A57 - Geschw. (vPkw / vLkw) d e n km/h km/h km/h Verkehrsrichtung: Beide Richtungen 0+000 0+053 1+097 1+442 B59 westlich Pulheim Stadtgrenze bis alte B59 - Verkehrszahlen pn M/DTVd M/DTVe M/DTVn % 13,9 - 0,060 - 0,047 - Verkehrsrichtung: Beide Richtungen 25,8 - 0,060 - 0,044 - H. Grasy + A. Zanolli GbR Altenberger-Dom-Str. 81 51467 Bergisch Gladbach 2/2 SoundPLAN 7.4