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Beschlussvorlage (Anlage 2 - Lärmaktionsplanung Stufe II)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
165 kB
Datum
10.10.2017
Erstellt
04.09.17, 18:38
Aktualisiert
04.09.17, 18:38
Beschlussvorlage (Anlage 2 - Lärmaktionsplanung Stufe II) Beschlussvorlage (Anlage 2 - Lärmaktionsplanung Stufe II) Beschlussvorlage (Anlage 2 - Lärmaktionsplanung Stufe II)

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Inhalt der Datei

Lärmaktionsplan Stufe II der Stadt Pulheim Mai 2017 1. Einführung Im Rahmen der Stufe 2 zur EU-Umgebungslärmrichtlinie wurde durch das beauftragte Ingenieurbüro H. Grasy + A. Zanolli GbR die den Straßenlärm betreffende Lärmkartierung für das Gemeindegebiet von Pulheim ausgewertet und für eine Beteiligung von Behörden und Öffentlichkeit aufbereitet. Bei der Ermittlung der Belastetenzahlen zeigt sich, dass gemäß EU-Umgebungslärmrichtline Belastete oberhalb der Auslösewerte (Lden größer/gleich 70dB(A) Ln größer/gleich 60 dB(A)) zu erwarten sind. Innerhalb der der Lärmaktionsplanung sollen Gebiete vorrangig behandelt werden, bei denen die genannte Auslösewerte überschritten werden, die Auslösewerte sind aber nicht als Grenzwerte zu sehen. Bei der Betrachtung der erarbeiteten Hotspotkarten erscheinen die Ortsdurchfahrten Sinnersdorf, Stommeln und Pulheim als Hotspot, also einem Punkt, an dem Personen in Wohngebäude betroffen sind, deren Fassaden mit Pegeln oberhalb der Auslösewerte beaufschlagt werden. Da es sich um Ortsdurchfahrten mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h handelt, erscheint eine weitere Geschwindigkeitsbegrenzung schwer umsetzbar. Auch ein Fahrverbot für LKW dürfte kaum realisierbar sein, da es sich um Hauptverkehrsachsen handelt. Verkehrslenkende Maßnahmen, die zu einer Minderung der Verkehrsstärke führen (Umgehungsstraßen), sind nur sehr langfristig plan- und umsetzbar und könnten im Gegenzug zu einer Verlagerung der Lärmproblematik führen. Entsprechend des ermittelten geringen Handlungsrahmens können nur sehr begrenzte Maßnahmen für die folgenden Handlungsfelder vorgeschlagen werden: 2. Verkehrslenkende Maßnahmen Für die Verringerung der Immissionen des motorisierten Verkehrs werden die Geschwindigkeit dämpfende Maßnahmen empfohlen: Bauliche Maßnahmen sowie erforderlichenfalls auch Anordnungen für Beschilderungen einer reduzierten zulässigen Höchstgeschwindigkeit. Der 2017 begonnene Bau der Westumgehung Sinnersdorf (L 183n) wird den Ortskern in großen Teilen vom Durchgangsverkehr entlasten und zu einer günstigen Beeinflussung der dortigen Lärm-Hotspots beitragen. Ergänzend wird sich die Verwaltung bei den Straßenbaulastträgern dafür einsetzen, im Bereich der identifizierten Hotspots bei Sanierungen Lärm mindernde Fahrbahnbeläge einzusetzen. 3. Verbesserung des öffentlichen Personennahverkehrs Es ist sinnvoll die Attraktivität des öffentlichen Personennahverkehrs zu erhöhen, um damit den Anreiz für die Bevölkerung zu erhöhen auf Fahrten mit dem PKW zu verzichtenden, was wiederum zu einer Reduzierung der verkehrsbedingten Immissionen beiträgt. Die Stadt Pulheim hat für den ÖPNV-Bedarfsplan 2017 des Landes NRW zwei Schienennahverkehrsmaßnahmen im Benehmen mit dem Rhein-Erft-Kreis und Nahverkehr Rheinland angemeldet: 1. S-Bahn-Ausbau Köln-Pulheim-Mönchengladbach mit 20 Minuten-Takt und zusätzlichem Haltepunkt an der Bonnstraße. 2. Verlängerung einer Stadtbahnstrecke von Köln-Bocklemünd bzw. Köln-Weiden-West bis Brauweiler . Diese Maßnahmen können, jede für sich oder kombiniert, zu einer Verlagerung von PKW-Fahrten zu erhöhter SPNV-Nutzung beitragen. Generell ist damit eine Lärmminderung verbunden und auch die Klimaziele werden dadurch unterstützt. Lärmaktionsplan Stufe II der Stadt Pulheim Mai 2017 Der Landtag NRW muss den ÖPNV-Bedarfsplan 2017 und die vorrangig zu fördernden Maßnahmen noch beschließen. Hiermit ist erst nach der Bundestagswahl zu rechnen. Zumindest die S-Bahn-Strecke und der zusätzliche Haltepunkt dürften eine hohe Priorität als Zusammenhangsmaßnahme mit der Ertüchtigung des Bahnknotens Köln erhalten. 4. Förderung des Radverkehrs Grundsätzlich ist es sinnvoll, den Fahrradverkehr mit baulichen und 0rganisatorischen Maßnahmen zu fördern, weil dadurch die Attraktivität der Fahrradbenutzung für die Bevölkerung erhöht wird. Dies trägt zu einer Erhöhung des Radverkehrsanteils am gesamten Verkehrsaufkommen bei entsprechender Reduzierung des Anteils des motorisierten Individualverkehrs bei, womit wiederum eine Reduzierung der verkehrsbedingten Immissionen einhergeht. Zur Förderung des Radverkehrs können bspw. folgende Maßnahmen beitragen:      Ausbau und Optimierung von Abstellmöglichkeiten für Fahrräder im Stadtgebiet Ausbau von E- Ladesäulen Förderung von City-Bikes Förderung der Fahrradnutzung der städtischen Mitarbeiter Ausbau und Instandhaltung des bestehenden Radverkehrsnetzes 5. Interkommunale Planung Die Lage der Stadt Pulheim innerhalb des Verflechtungsraumes mit Köln erfordert einen Handlungsansatz, der über das eigene Stadtgebiet hinausgeht. Mit der Gründung des Stadt-Umland-Netzwerkes S.U.N. (Köln, RheinErft-Kreis samt aller Kommunen, Dormagen und Rommerskirchen) wurden Strukturen geschaffen, die geeignet sind, auch lärmrelevante Themen auf regionaler Ebene zu beeinflussen. Maßgebliche Themenstellungen dort sind die multimodale Entwicklung des Verkehrssystems unter besonderer Berücksichtigung des Öffentlichen Verkehres, Siedlungsformen- und -flächen mit reduzierter Ausrichtung auf die automobile Erschließung, aber auch der Ausbau vorhandener Straßentrassen wie der Bonnstraße, was mit einer verbesserten Schallschutzplanung einherginge. 6. Schienenlärm Obgleich die Bewältigung des Schienenlärms der Deutschen Bahn obliegt und kommunale Einflussmöglichkeiten kaum gegeben sind, verbleibt bis zum Übergang der vollständigen Zuständigkeit der Lärmaktionsplanung entlang von Hauptschienenwegen auf das Eisenbahnbundesamt (ab 2018) die formale Zuständigkeit für die Lärmaktionsplanung an kartierten Schienenwegen in der 2. Stufe bei den Kommunen. Im Vorgriff auf die übertragene Zuständigkeit innerhalb der kommenden 3. Stufe hat das Eisenbahnbundesamt (EBA) jedoch eine eigene Beteiligung zu einem Pilot-Lärmaktionsplan durchgeführt (siehe Mitteilungsvorlage 492/2015), aus dem jedoch noch keine konkreten Maßnahmen abgeleitet wurden. Dies ist erst für die kommende Lärmaktionsplanung des EBA ab 2018 geplant. Dennoch sind folgende Maßnahmen in die Lärmaktionsplanung der Kommunen zu übernehmen: „ Auf Bundesebene wurde folgende Maßnahme zur Lärmminderung an bundeseigenen Schienenwegen ergriffen:  Lärmabhängiges Trassensystem Mit dem Fahrplanwechsel 2012/2013 hatte die DB Netz AG das lärmabhängige Trassenpreissystem für Güterzüge eingeführt. Auf die regulären Trassenentgelte wird seit Juni 2013 ein Aufschlag erhoben, Lärmaktionsplan Stufe II der Stadt Pulheim Mai 2017 wenn in einem Güterzug nicht überwiegend „leise“ Güterwagen eingestellt sind. Zusätzlich erhalten Güterwagenhalter, die einen vorhandenen Güterwagen von lauter auf leise Technik umrüsten, vom Bund einen leistungsabhängigen Bonus beim Einsatz eines umgerüsteten Güterwagens auf dem Streckennetz bundeseigener Eisenbahnen. Näheres hierzu regelt die vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur fortgeschriebene Förderrichtlinie „Lärmabhängiges Trassensystem“ vom 17.Oktober 2013.  Umrüstung lauter Züge auf LL-Sohlen („Flüsterbremsen“),welche beim Bremsvorgang die Räder glätten und so das Fahrgeräusch des Zuges erheblich senken.  Lärmsanierungsprogramm Zur Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen der Eisenbahn des Bundes ist in Zusammenarbeit mit der Deutsche Bahn AG (DB AG) ein Gesamtkonzept für die Lärmsanierung erarbeitet worden. Bevorzugt werden Streckenabschnitte saniert, bei denen die Lärmbelastung besonders hoch ist und an denen viele Anwohnerinnen und Anwohner betroffen sind. Hierzu wurde ein Gesamtkonzept der Lärmsanierung entwickelt.“ Im Zuge des beschriebenen Lärmsanierungsprogrammes wurde die Stadt Pulheim im Mai 2017 durch die DB Netz AG informiert, dass die entsprechend belasteten Streckenabschnitte „Pulheimer See, Pulheim und PulheimStommeln“ bearbeitet werden. Die Stadt Pulheim stellt derzeit die erforderlichen verfügbaren Unterlagen zusammen und wird die Planung soweit möglich begleiten und unterstützen. Pulheim, den 29.05.2017