Daten
Kommune
Pulheim
Größe
165 kB
Datum
10.10.2017
Erstellt
04.09.17, 18:38
Aktualisiert
04.09.17, 18:38
Stichworte
Inhalt der Datei
Lärmaktionsplan Stufe II der Stadt Pulheim
Mai 2017
1. Einführung
Im Rahmen der Stufe 2 zur EU-Umgebungslärmrichtlinie wurde durch das beauftragte Ingenieurbüro H. Grasy +
A. Zanolli GbR die den Straßenlärm betreffende Lärmkartierung für das Gemeindegebiet von Pulheim
ausgewertet und für eine Beteiligung von Behörden und Öffentlichkeit aufbereitet. Bei der Ermittlung der
Belastetenzahlen zeigt sich, dass gemäß EU-Umgebungslärmrichtline Belastete oberhalb der Auslösewerte
(Lden größer/gleich 70dB(A) Ln größer/gleich 60 dB(A)) zu erwarten sind.
Innerhalb der der Lärmaktionsplanung sollen Gebiete vorrangig behandelt werden, bei denen die genannte
Auslösewerte überschritten werden, die Auslösewerte sind aber nicht als Grenzwerte zu sehen.
Bei der Betrachtung der erarbeiteten Hotspotkarten erscheinen die Ortsdurchfahrten Sinnersdorf, Stommeln und
Pulheim als Hotspot, also einem Punkt, an dem Personen in Wohngebäude betroffen sind, deren Fassaden mit
Pegeln oberhalb der Auslösewerte beaufschlagt werden. Da es sich um Ortsdurchfahrten mit einer zulässigen
Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h handelt, erscheint eine weitere Geschwindigkeitsbegrenzung schwer
umsetzbar. Auch ein Fahrverbot für LKW dürfte kaum realisierbar sein, da es sich um Hauptverkehrsachsen
handelt. Verkehrslenkende Maßnahmen, die zu einer Minderung der Verkehrsstärke führen
(Umgehungsstraßen), sind nur sehr langfristig plan- und umsetzbar und könnten im Gegenzug zu einer
Verlagerung der Lärmproblematik führen.
Entsprechend des ermittelten geringen Handlungsrahmens können nur sehr begrenzte Maßnahmen für die
folgenden Handlungsfelder vorgeschlagen werden:
2. Verkehrslenkende Maßnahmen
Für die Verringerung der Immissionen des motorisierten Verkehrs werden die Geschwindigkeit dämpfende
Maßnahmen empfohlen: Bauliche Maßnahmen sowie erforderlichenfalls auch Anordnungen für Beschilderungen
einer reduzierten zulässigen Höchstgeschwindigkeit.
Der 2017 begonnene Bau der Westumgehung Sinnersdorf (L 183n) wird den Ortskern in großen Teilen vom
Durchgangsverkehr entlasten und zu einer günstigen Beeinflussung der dortigen Lärm-Hotspots beitragen.
Ergänzend wird sich die Verwaltung bei den Straßenbaulastträgern dafür einsetzen, im Bereich der identifizierten
Hotspots bei Sanierungen Lärm mindernde Fahrbahnbeläge einzusetzen.
3. Verbesserung des öffentlichen Personennahverkehrs
Es ist sinnvoll die Attraktivität des öffentlichen Personennahverkehrs zu erhöhen, um damit den Anreiz für die
Bevölkerung zu erhöhen auf Fahrten mit dem PKW zu verzichtenden, was wiederum zu einer Reduzierung der
verkehrsbedingten Immissionen beiträgt.
Die Stadt Pulheim hat für den ÖPNV-Bedarfsplan 2017 des Landes NRW zwei Schienennahverkehrsmaßnahmen im Benehmen mit dem Rhein-Erft-Kreis und Nahverkehr Rheinland angemeldet:
1. S-Bahn-Ausbau Köln-Pulheim-Mönchengladbach mit 20 Minuten-Takt und zusätzlichem Haltepunkt an
der Bonnstraße.
2. Verlängerung einer Stadtbahnstrecke von Köln-Bocklemünd bzw. Köln-Weiden-West bis Brauweiler
.
Diese Maßnahmen können, jede für sich oder kombiniert, zu einer Verlagerung von PKW-Fahrten zu erhöhter
SPNV-Nutzung beitragen. Generell ist damit eine Lärmminderung verbunden und auch die Klimaziele werden
dadurch unterstützt.
Lärmaktionsplan Stufe II der Stadt Pulheim
Mai 2017
Der Landtag NRW muss den ÖPNV-Bedarfsplan 2017 und die vorrangig zu fördernden Maßnahmen noch
beschließen. Hiermit ist erst nach der Bundestagswahl zu rechnen. Zumindest die S-Bahn-Strecke und der
zusätzliche Haltepunkt dürften eine hohe Priorität als Zusammenhangsmaßnahme mit der Ertüchtigung des
Bahnknotens Köln erhalten.
4. Förderung des Radverkehrs
Grundsätzlich ist es sinnvoll, den Fahrradverkehr mit baulichen und 0rganisatorischen Maßnahmen zu fördern,
weil dadurch die Attraktivität der Fahrradbenutzung für die Bevölkerung erhöht wird. Dies trägt zu einer Erhöhung
des Radverkehrsanteils am gesamten Verkehrsaufkommen bei entsprechender Reduzierung des Anteils des
motorisierten Individualverkehrs bei, womit wiederum eine Reduzierung der verkehrsbedingten Immissionen
einhergeht.
Zur Förderung des Radverkehrs können bspw. folgende Maßnahmen beitragen:
Ausbau und Optimierung von Abstellmöglichkeiten für Fahrräder im Stadtgebiet
Ausbau von E- Ladesäulen
Förderung von City-Bikes
Förderung der Fahrradnutzung der städtischen Mitarbeiter
Ausbau und Instandhaltung des bestehenden Radverkehrsnetzes
5. Interkommunale Planung
Die Lage der Stadt Pulheim innerhalb des Verflechtungsraumes mit Köln erfordert einen Handlungsansatz, der
über das eigene Stadtgebiet hinausgeht. Mit der Gründung des Stadt-Umland-Netzwerkes S.U.N. (Köln, RheinErft-Kreis samt aller Kommunen, Dormagen und Rommerskirchen) wurden Strukturen geschaffen, die geeignet
sind, auch lärmrelevante Themen auf regionaler Ebene zu beeinflussen. Maßgebliche Themenstellungen dort
sind die multimodale Entwicklung des Verkehrssystems unter besonderer Berücksichtigung des Öffentlichen
Verkehres, Siedlungsformen- und -flächen mit reduzierter Ausrichtung auf die automobile Erschließung, aber
auch der Ausbau vorhandener Straßentrassen wie der Bonnstraße, was mit einer verbesserten
Schallschutzplanung einherginge.
6. Schienenlärm
Obgleich die Bewältigung des Schienenlärms der Deutschen Bahn obliegt und kommunale Einflussmöglichkeiten
kaum gegeben sind, verbleibt bis zum Übergang der vollständigen Zuständigkeit der Lärmaktionsplanung entlang
von Hauptschienenwegen auf das Eisenbahnbundesamt (ab 2018) die formale Zuständigkeit für die
Lärmaktionsplanung an kartierten Schienenwegen in der 2. Stufe bei den Kommunen.
Im Vorgriff auf die übertragene Zuständigkeit innerhalb der kommenden 3. Stufe hat das Eisenbahnbundesamt
(EBA) jedoch eine eigene Beteiligung zu einem Pilot-Lärmaktionsplan durchgeführt (siehe Mitteilungsvorlage
492/2015), aus dem jedoch noch keine konkreten Maßnahmen abgeleitet wurden. Dies ist erst für die kommende
Lärmaktionsplanung des EBA ab 2018 geplant.
Dennoch sind folgende Maßnahmen in die Lärmaktionsplanung der Kommunen zu übernehmen:
„ Auf Bundesebene wurde folgende Maßnahme zur Lärmminderung an bundeseigenen Schienenwegen ergriffen:
Lärmabhängiges Trassensystem
Mit dem Fahrplanwechsel 2012/2013 hatte die DB Netz AG das lärmabhängige Trassenpreissystem für
Güterzüge eingeführt. Auf die regulären Trassenentgelte wird seit Juni 2013 ein Aufschlag erhoben,
Lärmaktionsplan Stufe II der Stadt Pulheim
Mai 2017
wenn in einem Güterzug nicht überwiegend „leise“ Güterwagen eingestellt sind. Zusätzlich erhalten
Güterwagenhalter, die einen vorhandenen Güterwagen von lauter auf leise Technik umrüsten, vom
Bund einen leistungsabhängigen Bonus beim Einsatz eines umgerüsteten Güterwagens auf dem
Streckennetz bundeseigener Eisenbahnen. Näheres hierzu regelt die vom Bundesministerium für
Verkehr und digitale Infrastruktur fortgeschriebene Förderrichtlinie „Lärmabhängiges Trassensystem“
vom 17.Oktober 2013.
Umrüstung lauter Züge auf LL-Sohlen
(„Flüsterbremsen“),welche beim Bremsvorgang die Räder glätten und so das Fahrgeräusch des Zuges
erheblich senken.
Lärmsanierungsprogramm
Zur Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen der Eisenbahn des Bundes ist in Zusammenarbeit
mit der Deutsche Bahn AG (DB AG) ein Gesamtkonzept für die Lärmsanierung erarbeitet worden.
Bevorzugt werden Streckenabschnitte saniert, bei denen die Lärmbelastung besonders hoch ist und an
denen viele Anwohnerinnen und Anwohner betroffen sind. Hierzu wurde ein Gesamtkonzept der
Lärmsanierung entwickelt.“
Im Zuge des beschriebenen Lärmsanierungsprogrammes wurde die Stadt Pulheim im Mai 2017 durch die DB
Netz AG informiert, dass die entsprechend belasteten Streckenabschnitte „Pulheimer See, Pulheim und PulheimStommeln“ bearbeitet werden. Die Stadt Pulheim stellt derzeit die erforderlichen verfügbaren Unterlagen
zusammen und wird die Planung soweit möglich begleiten und unterstützen.
Pulheim, den 29.05.2017