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Beschlussvorlage (B1 - B11 Aus BP 101 Brauweiler ö.T.)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
9,4 MB
Datum
20.09.2017
Erstellt
04.09.17, 18:38
Aktualisiert
04.09.17, 18:38

Inhalt der Datei

q^ Aus € z7ß Sclrstaöt 8ütgermeisl€r Er's t{lrtan2017 Stadt Pulheim Der BorgGnneister Alte Kölner Straße 26 50259 Pulherm -- Tig o^Q är.o. o* §9, f,;S."p@ ('t Bebauungsplan Nr. { 0l Brauweiler{ühkinatraße Unsere Schroiben vom 15.05.2016 u.08.09.2016 13.03.2017 Sehr geehrter Hen Borgermeister. s€hr geehrte Damen und Herm, aus der B€schlussvorlage 52f2017 haben wrr Kenntnis über den aktuellen Strand der beabsichtigten Bebauung erhalten. Ohrohl die Planung hinsidruich der zunächst geplanten RiqFlbebauung entschärft wurde. verstößt sae mit den nach wie vor massiv beabsicttEten 4 Obergeschossen und einer @ gegen den Gebietscharalter, der überwiegend durch 1-2 chem geprilgt wird. geschcsile Ein- und Zureifamilbnhäusem mit Satteldil- Entscfieiriend ftir die Trauftöhe ist die n ttldich6 Geländcobqfläche, die aut dem Grundsttick seit Jahzehnten vorianden isl. Diese betsägl ca. 70,31) lt. NN (Bereich Haus 4). Nicht entscheadend ist die Gelilndehohe, dre durch eine ca. 1 ,20 m hohe Autschüttung eneicht tt€rden soll. Nach dieser Aufschüttung liegt die GeLhdehÖhe bea 71,50 i, NN. An keiner Stcllo d.3 Gcbiote. und der nlharEn Nachberlobiote rind Traufiöäen von alber 7 - 8 m vodr.n- den. Der Bebauungsplan 119, TeilA, des in der Nachbarschaft liegenden Gebietes Bemhad§tr./Rosenhugel hat fesG gesetzte Obe*snte der GaÖlude zul db!. fih ds G.blot 3tldlob.ulkh richtloen F..t lEuno.n b.lm BP tol deuülch 0brschritbn. obwohl d.r Elnt mllhnhauachar.kt r lm UmfitH de. BP 101 cdrclrllch prlo.nd.t.b t}.im EP I19. T.a1 A. bt??? Noch d.zü llogt d.3 Geblet de. BP 119 näherzum Ortrlem ab da. d6! BP l0l. Uy.rum werdcn Weiter ist zu beachten, dass die Firsthöhe eines Satteldaches mit I 1 m durch seinen langsam slergenden Vertauf des Daches von Traufe bis First vertrilglich ist, dagegen die TrauftOhe eines Flachdachbaus, nodr dazu mit über 1 3 m , fur die 1 - 2 g€schoss(f SattekJachbebauung der Nacibsrgrundstticke edrockend und tuck3i$Bbs wirkt Wir bitten Ste ein u,eiteres Mal den Bebauungsplan auch hinsichüich der Trauf- und Firsthöhen und der Dachbrm dem Gebietscharakter anzupassen. Für lhre Bem0hungen und lhr Verst2tndnis bedanken wir uns ausdrucklich. 8ei Rückfragen stehen wir lhnen Jederzeit geme zur Vefügung. Mit freuncrlichen Grüßen Sn 01. -"lr; 2017 e.E -Fd6t //6 Stadt Pulheim Der Bürg€meister Alte Kolner SEaße 26 0L JUilt 2017 -) 50259 Pulheim a \LB 1^i- c 23.O5.20't7 Bebruungaplan l{r. 101 Breurelbr{ähbncüete Umere Schrciben vom 15.05.2016, u. 0g.09.2016 und 13.03.20i7 Sehr geehrbr Hen Eorgemeister, sehr geehrE Oarnen und Herm, derrrÜhzatgen fBedenken Flntng€lußert. BüqreÖeEillgung haben wr mit den oöen gerpnnten Schreiben An.egungen und Vorsorgli$ *eisen wir dareuf hin, dass wir diese furrEgungen und Bedenken zur wahrung unserer RechE aufrecfiterhaften. Außsdem schlbßen wir uns dem schreiben d€r Borgerhitiatire Bp rol rcm 30.03.2017 an. lnsbeson<lee m@rEn wir nodrrnat heri,oatEöen, dass die gepbnE massive 4{€scr,ossage geöeuung des Grundstückes nbhl <rem GebbtscfnrdrEr ensprirrt O* oO",i[gerr0 arrcn f -zaÄa,ege-iirtanifrerlfq^se, mit satHd&hem geprägt wiü. vor lGuf uns€.es Grundsülctes eftielan vi.,vom Planungsamt der S:tadt pulheim di€ Arsl1lJnfr, dass die stadt PultEim auf dem GrundsEcft zukonllp keir cierrerbe mehi zubssen rorre und nur eire wohnüeoauung zug*. lassen mßh, db (br Babeuung de. anor€nzeftien GrunGülcte entsgreche Auf diese A§lunn' die ftlr unsete Grundstod( gckauft. KarEntscffirng aussafibggoöend yar, haben wir urc verhss€n und das Yotlklge.tde Beöauungsplan er sprint in keiE wdse dieser A$9ntr Die massaye tis zu l{e§dtossrge !€r Riqrelbeöarung veränderl &n clEaiür d€s ceocts r.§r,as uld fih.t al eisn erheblü yilertiJius unse- rer lmrnotile, Durcfi die erheblch eroßere Eirsetrbatal urrserer G-ffibhe und deo Verlus nahfl|e zum faüen, wiü der url§ enEEhend Scüaden nocfi @ sobm die Anzahl der ci€arlce ni$t ad ,IEximal B,Irme, db der Baurna& 2 vorgEscfiGGG a.Eügrctr sl3frlgesartGs r€drrzrert S"gGr, d€r, *ö-r.rrrgopLr, weden uir g€zrung3n soh afe mogüctren rect tlcfisr der vorgEsetlenen Foam einzuleibn. Bea &r 91o߀r. Sdfu R@üagen sHlen w- lhrEn jsrerzeit gEme zu, Verfrgung. Mit feundlidten crü߀n g;-d-B;rrngwiü,,n gA 6 o?/ar/27 A,rs Bürgerinitiative BP 1 01 Brauweiler Mühlenstraße Bernhardstraße Stadl Pulheim Sekretrariat Bürgermeister An der Ronne Laurentiusweg E's. 05. Mai 20li trl iilai Zl, einqeg:n::rir 10. Stadt Pulheim Der 8ürgermeister Alie Kölner Straße 26 /4. Ed z. ,3 50259 Pulheim 3. ct- Bebauungsplan Nr. I01, Brauweiler-Mühlenstraße 30 03 2017 Sehr geehrter Hen Bürgermeister. sehr geehrte Damen und Henn. am 15.03.2017 hat der Planungsausschuss die Auslegung des Eebauungsplanes 101. Mühlenstr. in Brauweiler beschlossen. Die Mitglieder des Planungsausschusses und eine Woche vorher schon die des Umweltausschusses sind dabei der Empfehlung der StadtveMaltung gefolgt ohne die Bedenken der Nachbarn. die diese hinsichtlich der geplanten 4-geschossigen. massigen Riegelb€bauung im Rahmen der voeeitigen Bürgerbeteiligung geäußert haben. ausreichend zu würdigen. Die in der SiEung vom 15.03.2017 anwesenden Bürger. die dort auch persönlich ihre Bedenken vorgetragen haben, sind während der Sitsung zu der Überzeugung gekommen. dass die Verwaltung mit Gewalt einen Bebauungsplan durchsetzen will. der durch die massigen und hohen Baukörper eine für unser Wohngebiet rücksichtslose Bebauung ermöglicht, die dem Gebietscharakter nicht nur nicht gerecht wird. sondem den Gebietscharakter zerstört. Dabei vertritt sie offensichtlich ganz einseitig die lnteressen des lnveslors gegen unsere lnteressen als Grundstücksnachbarn und missachtet unseren Anspruch auf Erhattung des Gebiets. Dies ist unzulässig und ein Verstoß gegen die Grundzüge des BaugeseEbuches, nach dem die lnteressen aller Beteiligten, insbesondere die der Nachbam, bei der Gestaltung eines Bebauungsplanes in ausgewogenem Verhältnis zu berücksichtigen sind. Die Vertreter der Stadt selbst erklären in der SiEung des Planungsausschusses. dass eine Bebauung in der geplanten Art, bedingt durch die Höhe und die Größe der einzelnen Baukörper, ohne Be bauunosolan nach ietzioem Stand nicht zulässio und nicht oenehmiounoslähio sei. Warum die Rücksichtslosigkeit der Planung und die Unverhältnismäßigkeit der beabsichtigten Baumaßnahme uns gegenüber als betroffene Nachbarn durch den beabsichtigten Bebauungsplan weniger rücksichtslos wird. erklärt die Verwattung allerdings nicht Seite 1 von 6 Die Art uncl Weise in der Herr Ritter die Eedenken der Bürger gegen die massige Riegelbebauung mit 4 Obergeschossen aburehrt, sprechen nicht lilr die Neutralilät und Bürgernähe, die die Stadt ftlr sich reklamiert. ln der SiEung des Planungsausschusses anwesende Bürger, die Herrn Ritter nicht kannten, hatten den Eindruck. dass es sich bea ihm um einen Verlreter des lnvestors handelt_ Dies hat uns zu der Übezeugung kommen lassen, dass die Verwaltung - oder einzelne Vertreler der Verwahung - im Vorfeld dem lnvestor Zusagen gemacht haben, die sie,etzt auch gegen iede stäiltebauliche und nachbarschafrsrechtliche Vemunft und gegen alle von uns geäußerten Bedenken durchsetzen will. Dieses Verhalten verstärkt unseren gewonnenen Eindruck der einseatigen lnteressenvertretung Unsere Recfite als Grundstücksnachbarn werden mit dieser haarsträubend einseitagen lnteressenvertre. tung und den widersprüchlichen Aussagen nicht nur (lnoriert sondern mit Füßen getreten. Darauf lässt weiter schließen. dass Herr Ritter in der SiEung mehrfach darauf hinw€ist, dass die Wrtschafllichkeit fur den lnvestor von einer moglichst hohen Anzahl von Wohnungen abhängt. lm Erdgeschoss könne der lnvestor keine Wohnungen bauen. da das Erdgeschoss für PtQv-StellpläEe benötigt würde. Er behauptet. dass die Errichtung einer Tiefgarage für den lnvestor bedingt durch Altlasten im Boden, die er dann beseatigen müsste. zu teuer und damit unwirtschaftlich sei. Dem widerspricht. dass der Gutachter in der SaEung des Umweltausschusses solche Altlasten nicht erwähnt und im Gegenteil erklärt hat, dass keinerlei Gefahren von den Bodenbeschafienheiten des Grundstückes ausgehen. Also spricht doch nichts gegen eine Tiefgarage. Wohnungen im Erdgeschoss und damit eine Reduzierung der Gebäudehöhen um ieweils ein Obergeschoss! Wenn jedoch Altlasten im Boden sind, ist die Beseitigung eine vorrangige Aufgabe des Grundstückseigentümers. Darauf darf auf keanen Fall zu Lasten der Umlr€lt und der Menschen vezichlet werden. die in der Nachbarschaft und später auf dem Grundstück leben. Wr kÖnnen uns nicht vorstellen, dass der lnvestor Wohnungen auf möglichenveise verseuchtem Boden bauen will. Wie will er das der Öfientlichkeit und seinen späleren Mietinteressenten erklären? Wetter erklärt Hen Ritter, dass angestrebt wird. die auf dem Grundstück vorhandenen und schützenslt erten Bäume zu erhalten. Er belont aber mehrfach. dass er nicht garantiert, dass dies auch während der Bauzeil sichergestelft werden kann. Mit dieser Argumentation werden Bürger und Politiker abgespeist und ruhig gestellt. später dann, urenn die Bäume verursacht durch die Bauarbeiten und durch zu dicht angrenzende Baukörper abge- storben sind. was absehbar,st. wird Herr Ritter uns sagen, dass er das zwar bedaure aber vorausgesehen habe. Dies entspricht auch der Auffassung des Sachverständigen, der nach seiner Erfahrung bez\,veifelt. dass die Bäume die Baumaßnahme überleben. Auch die gegenüber dem umwellausschuss angedeutete ErsaEmaßnahme für den walnussbaum. der der Baumaßnahme in jedem Fall zum Opfer falten soll. ist Augenwischerei! wo soll denn auf dem Grundstück ein solcher Baum neu gepflana werden? Die dichte verhindert das! Bebauung Auch bei diesem Punkt werden wir und unsere Vertreter im Rat der Stadt Pulheim offensichflich hinters Licht geführt. Seite 2 von 6 Kein Bürger, der sich in unserem Ortsteil angesiedelt hat, musste mit einer solchen Entwicklung rechnen. Auch das Planungsamt hat noch vor Aufstellung des Bebauungsplanes Bürgem. die am Eni/erb einer am Gebaet liellenden lmmobilie interessiert waren, db Auskunft erteilt, dass auf dem Grundstück nur Elebauungen zugelassen werden, die der angrenzenden 1-2 geschossigen Einfamilienhausbebauung entsprechen. Diese Bürger haben sich auf die Auskünfre verlassen und lmmobilien im Gebiet gekauft und erleiden nun großen Schaden. Ohne diese Auskünfte hiitten die betreffenden Personen vom Kauf Abstand genommen. Dies alles hat uns als betroffene Bürger zu der Überzeugung kommen lassen. dass es erforderlich wird, die Öffentlichkeit einzuschalten und diese darüber zu informieren, wie die Verwaltung und die von uns gewählten Politikern mit unserer Umweft und unseren Rechten umgehen. Was uns heute passiert. kann morgen ,edem anderen Bürger passieren! Wir haben uns entschlossen uns gemeinsam zu wehren um unseren Bedenken und Anregungen Nachdruck zu verleihen. Wir wollen erreichen. dass auch unsere lnteressen und Rechte als benachbarte Bürger und Bewohner des Ortsteils beachtet werden. Die an den b€igefügten Listen aufgeführten Bürger fordern mit ihren Unterschriften Rat und Verwaltung der Stadl Pulheim auf. die bisher und mit diesem Schreiben geäußerten Bedenken und Anregungen ein weiteres Mal zu prüfen und ausreichend zu würdigen. Folgende Anderungen des BP 101 werden getordert: 1) Reduzierung der Gebäudehähen und Redr.rzierung der massigen Baukörper 2) Sicherstellung des Baumschutzes durch ausreichende Abstände 3) Beachtung des Gleichheitsgrund* zes Beorändunq: 1) Reduzierung der Gebäudehöhen und Beduzierung der massigen Baukörper Das Grundstück des BP 101 liegt inmitten eines überwiegend mit 1 - 2-geschossigen E,nfamilienhäusem bebauten innerörtlichen Bereichs. Das Grundstück wird überwiegend umgeben durch die Gartenflächen der Grundstücke Bemhardstr., Mühlenstr.. An der Ronne und Laurentiusweg. Die vorhandenen Gebäude dieser Straßenzüge verfügen ausnahmslos über Satteldächer mit einer Dachneigung von 20-45'. Die Grundstücke sind zu 2O-25o/o überbaut. Sie weisen eine Grundflächenzahl von 0,2-0,25 und eine Geschossfl ächenzahl von 0,4-0.5 aus. Diese, rund um das geplante Bebauungsplangebiet liegende, Bebauung prägt das Gebiet. Das Grundstück des BP 101 liegt - wie eine lnsel - inmitten der Gartenflächen, der an den vorgenannten Straßenzügen gelegenen Wohnhäuser. Gemäß BP 101 wird eine massige Bebauung, bestehend aus 3 riesigen bis zu 4{eschossigen Riegeln mit Einzelgrundflächen von bis zu 450 m'z(ca. 31 m x 14.50 m), einer GRZ von ca. 0,6 und einer daraus resultierenden GFZ von 1.8 und 3 weiteren 3 - geschossigen großen Häusem mit Grundffächen von ca. 25O m'2(15.60 m x 16 m). geplantDiese Bebauung des Grundstückes mit 3-4 Obergeschossen und den großen massigen Baukörpern ist durch ihren CharaKer gebietsfremd und uns gegenüber rücksichtslos. Seite 3 von 6 34 Obergeschosse mit einer Höhe von über 13 m ab Oberkante des natürlichen Geländeniveaus gegenüber unseren Einfamilienhäusem mit Sa[eldächern und Traufiöhen von unter 6 m wirken auf uns erdrückend und setsen uns erheblichen Sichtbelästigungen aus. Direkte Nachbarn werden durch die hohen und massigen Baukorper Belästigungen und Störungen ausgesetzt, die bei einer dem Gebietscharakter entsprechenden Bebauung vermieden würden. weiter ist die geplante Bebauung fur das Gebiet unverhältnlsmäßig und fugt sich nach Art und Maß der baulichen Nutrung in keiner Weise in die Eigenart der näheren Umgebung und die dieses Gebiet prägende kleingliedrig strukturierte Einlamilienhaus-Bebauung ein. Die in unserem Wohngebiet durch die vorhandenen Bebauungen eneichte GRZ und GFZ rrrrerden durch die geplanten FestseEungen im BP 101 weit üb€rschritten. Die übe l3 m hohe Riegelbebauung mit Gebäudegrundflächen von 4s0 m, im Hezen unseres Einfamilienhaus-Gebietes würde das Bild des Ortsteils in für uns unzumutbarer Weise verändern und den jeEl vorhandene Gebietscharakter nicht. wie in den einschlägigen BaugeseEen gefordert und durch da§ Bundesverwaltungsgericht bestätigt, erhallen sondem zu unserem Nachteil zCrstören. Nachbarschaftsrechtliche lnteressen lt/erden durch den Bebauungsplanyorschlag in der bisher vorliegenden Form in keiner Weise beachtet und gewürdigt. Der Bebauungsplan is{ somil rücksichtslos und in der vorg€schlagenen Form nicht zulässig wir tord€m dle Höhe tter Gebäude um ieüeils 1 obergBchoss zu reduzieren und die m$sig€n Riegelbaukörper dem Umreld entsprechend anzupassen. weiter lordern wir die lür ein wa-Geblet zulässige cRz auf höchstens 0,4 zu beschränken, Bezüglich der dafür ausschlaggebenden Gebäudegrundf,äche tordern wir auch eine geringfüge Uberschreitung nicht zuzulassen. 2) Sicherstellung des Baumschutzes durch ausreichende Abstände Der Baumschutz ast durch zu geringe Bauabstände nicht gewährleistet. Dies stellt auch der Gutachter eindeutil fest. Die Buche Nr. 15 wird laut Gutachten die Baumaßnahme nicht überleben. Die vorgeschlagene ErsaEpflanzung ist. wie bei dem schon gar nicht mehr erwähnten Walnussbaum, ourÄ oie Oätrte gebauung und die dadurch fehlenden Abstände nicht möglich. Die Buche Nr. 21 muss in der Krone eins€itig beschnitten werden um eine Bebauung zu ermöglichen. Damit ist sie in erheblichem Maß gefährdet. Ebenso werden die Buchen 34 und 35-oie Baum-aßnahmen durch Eingriffe und zu geringe Abstände nicht überleben. Der Gutachter warnt ausdrücklich vor Eingriffen im Kronen und Wurzelbereich. Ebenso warnt er vor Aufschüttungen, dae den Sauerstofhaushalt der Bäume erheblich gefährclen. All diese Maßnahmen sind aber im Rahmen des Bauvorhabens vorgesehen und werden die schü! zens\irerten Bäume in unserem Gebiet umbringen. Nicht viel besser wird es den übrigen Bäumen im Bereich des Hauses 4 und s gehen. da nach der Planung auch hier viel zu geringe Abstände vorgesehen sind. Seate 4 von 6 Der Gutachter hebt in seinem Gutachten hervor. wie wichtig qualifizierte Schutzmaßnahmen während der Bauzeil zum Erhalt der Bäume sind Er bestätagt eb€r gleichzeitig. dass erfahrungsgemäß bei Baumaßnahmen diesem Punkt keine ausreichende Beachtung geschenK wird Das heißt im Klartexl, dass mindestens ein großer Teil der Bäume, die für den Natur- und ArtenschuE und für unsere Gesundheft als Bewohner dieses Ortsteils wichtag und prägend sind. unwiederbringlich und unerseEbar vernichtet werden. Unter Einhaltung der nachbarschaftsrechtlich erforderlichen Abstände kann keiner der Bäume Nr. 4 37 erseta lYerden. - Damit wird auch der Lebensraum für Vögel und andere Tierarten, die sich im Gebiel angesaedelt haben und schüEenswert sind. zerstört. Die Bäume werden zerstört und die Tiere aus unserem Wohngebiet vertrieben. Natur-. Baum- und ArtenschuE werden durch den Bebauungsplanvorschlag in der bestehenden Form unzureichend beachtet. Dadurch wird die Natur im Umfeld unserer Grundstücke zu unserem Nachteil zerstört. Durch diesen Verstoß gegen den NaturschuE. der durch die zu dichte Bebauung verursachl wird, entstehen uns nicht nur erhebliche Nachteile durch die Versohlechterung unseres Umfeldes und unserer Lebensqualität, sondern auch große materielle Schäden durch die massiven Wertreduierungen unserer lmmobilien Der Bebauungsplan ist daher auch aus Natur-, Baum- und Artenschutzgründen in der vorge schlagenen Form nicht zulässig. Wir lordern, die Abstände zwischen den Baukörpern und den 8äumen aut ds edorderliche Maß zu vergröB€rn und damit sicheau3tellen, dass die Bäume db BaumaBnahme überleben und auch danach lebenstähig bleiben. Ebenso fordem wlr, dass der Artenschutz beachtet und gesichert wird. 3) Beachtung des Gleichheitsgrundsatzes Weiter stellt der Bebauungsplan in der ietzigen Form einen Verstoß gegen den Gleichhealsgrundsatz dar. An keiner Stelle des Gebietes und der näheren Nachbargebiete sind Traufhohen von uber 7 vorhanden. Die vorhandenen Traufhöhen werden also um 6 m überschritten. I m So hat z. B. der Bebauungsplan 119. Teil A. des in der Nachbarschaft Richtung Ortskern liegenden Gebietes Bernhardstr./Rosenhügel FestseEungen. die TraufhOhen auf 7 m begrena. Satteldächer vorgeschrieben und nur ein Höchstmaß von 11 m für dae Oberkante der Gebäude zugelassen!!!! Oiese lür das Gebiet städtebaulich richtioen FBEetzungen sind auch beim BP 101 anzusetzen, umso mehr da der Einfamilienhauscharakler im Ulnteld des BP 101 eiheblich prägender ist als beim BP 119, Teil A. Wir fordern, die Beachtung des Gleichheitsgrundsatzes. Dle im Umreld des BP l0l lebenden Bürger dürten hinsichtlich der festzulegenden Traul- und Firsthöhen und der Dachtorm nicht schlechter gestellt werden, als die Bürger in direkt angrenzenden Ortsteilen. Abschließend möchten wir festhalten. dass wrr uns nacht grundsäElach gegen eine Bebauung des Grundstückes mrt Wohnungen rr\rehren. Wir wehren uns allerdangs gegen die oben aufgeführten Verstöße gegen geltende Baugesetze. die nicht nur zum Verlust unserer bisherigen Wohnqualität sondern auch zu erheblichen Wertverlusten Seite 5 von 6 unserer lmmobilien führen. Dies wird belegt durch Unverkäuflichkeit eines Grundstückes schon kurz nach Bekanntwerden des EbbauurEsplanes. Damit entstehen uns durch den Bebauungsplan Nr. 101 in der bisherigen Form und die damit beabsichtigte Bebauung auch erhebliche materielle Schäden. Wir haben Ver§endnis dafür, dass die Stadt rür neuen Wohnraum sorgen will, ob\ ohl wir bezweifeln. dass die vorgegebene ZielseEung preiswerten Wohnraum zu schaffen auf diesem Grundstück erreicht werden kann. Viele Fachleute befürchten, dass übertriebene lnnenverdichtungen zum Wohnungsleerstand der Zukunff werden. Auch eine solche Entwicklung schadet uns. Nur mit einer angemessenen und vorausschauenden Planung und Bebauung kann dies verhindert vyerden. Wir erwarten von der VeMaltung und den Politikern des Stadtrates, dass sie unsere Rechte und lnteressen schüEen und vertrelen, d. h. die Rechte und lnteressen der Bürger und Wähler, die schon im betroffenen Gebiet wohnen Diese vorrang§en Rechte dürfen nicht zugunsten einer unzulässigen Innenverdichtung und einer profitorientierten und maximierten Bebauung geopfert $/erden. Dem steht nicht entgegen, dass in ausgewogen und angernessener Art und Weise auf dem Grundstück dem Umfeld entsprechender neuer Wohnraum für neue Bürger geschaffen u/erden kann. ln diesem Sinne bieten wir lhnen und dem Investor an, gemeinsam etne fiir alle Seiten kagbare Lösung zu finden. die auch unseren Forderungen gerecht wird. Sofern auch dieses Angebot nicht zu einer unseren lnteressen und Rechten entsprechenden Lösung führt. u/erden wir uns nicht scheuen den Rechtsrr,/eg zu beschreiten. Den Bedenken, Anregungen und Forderungen, die in dies€m Schreiben geäußert werden. schließen sich durch Unterschrtft der Namenslisten 1-4 die betroffenen Bürger und Anlieger der Straßen Bemhardstr.. Mühlenstr.. An der Ronne und Laurentiusweg an. Die an den Namenslisten aulgeführten Bürger behalten sich außerdem eine weitere gesoncterte Au߀rung von Eledenken gegen den vorgeschlagenen Bebauungsplan io1. Brauu,eiler-Mühlenstraße vor. Mit freundlichen Grüßen lm Auftrag der Bürgerinitiative 8P 101 Brauweiler Anla@n Namensliste 1. Bemhardstraße \ Namdl,ste 2. Mijhlenstre߀ I Narnenst,ste 3lA" der Rorre \ Namenshste 4. Laurentiusweq t .-J = O Urw[lJ.S&;Pl{]^,. { Seale 6 von 6 t 3 /A*s (ltros Braul'eilr.-r. dcn 1 3.5.2()1 7 u/r Seketadat Bürgenneistet ,l,t, An den Bürgermeister der Stadt Pulheim Rathaus .{lte Killner Straße 26 50259 Pulheim e;rrr*rl.e.* ,t I Z Mar 2017 E0 L,oa 74, 2+7t- 4 t{ n"L-- _; dn Betr: Einrvände gegen den Bebauungspl.rn 101 \tühlenstraße in Braurleiler Sehr geehrter Herr Keppeler, diesem schterben möchten rvir unse.n' Eins ände. gegen dt'n Bebauungsplan 101 in dt-r \brlage 1212017 vom 13.112.2017 vorbringcn. Unsere Einrvände richten sich nicht grunclsätzlich gegen die Bebauung dc's Grundstücks \{ühlenstraße, sondL'm g,egen .{rt und \lali dt'r Bebauung. 1. Der Bebauungsplan sieht eine das Nachbarschaftsrecht und die Grundzüge des Baugesetzbuches mißachtende Bebauung vor. Geplant sind 3 dreigeschossige große Häusem mit Grundf'lächL'n v()n ca 250 qm (15,60 x 16m) und 3 viergeschossige l\trhnbl<kke mit Einzelgrundtlächen von bis zu 450 qm (ca 31 m r 1.1,-15 m). Besonders der viergeschossige \\tohnblcrk beschönigend als Haus J bezeichnet, rtickt sehr nahe an die vorhandene Bebauung der Häuser 1{ - 18 heran. Die Trauihöhe dieses viergeschossigerr Hauses liegt bei über 13 m atr Oberkante de's Geländeniveaus, $.elches auch noch urn 1 m angehoben §erden soll, so dass das Gebäucle mit einer Trauihöhe von l{ m die in dirt'kter Nachbarschaft Lrefindlichen -liaufhtlhe bti unter 6 m lieg,t, um mehr als das Häuser An der Ronne 1{ - 1E, deren Doppelte überragt. Diese Bebauung t''crücksichtigt also in keinster \\'eise die Eigenart dc-r kleingliedrig stntktunt'rten Einfamilienhaus-Bebauung mit I - 2 Unter gescht',ssigen Häusem, s'ie z.B. unser zn'eigeschctssiges Haus Nutzung tles beschleunigten \t'rf.rlrrcns zur inlrt'rstädtischen Verdichtung §'ird eine neue Bebauung geplant, dic Rt'g,clung,t'n des Baugcsctz-truchcs, in denr die Anpassung cler neuen Bebauurrg in ,,tlic Eigenart der näheren Unlgebung" (§ 3l) gefordert ist, aushebelt und nach Auss.rge des Baudezernenten Herm Höschen in de'r Planungsausschusssitzung vom 15.3.2017 nach derzeitigem Bebauungsplan nicht zulässig ist. Das ist rücksichtslos. 2. Der Bebauungsplan sieht keine Tiefgarage sondern ein ebenerdiges Parkdeck vor. Die Bereilschaft des Investors, statt der ursprünglich von ihm geplanten 50 \\bhneinheiten mit Tiefgarage (eine v(illig überzogene Zahl angesichts der zu bebauendc-n Fläche von ca 5(XX) qml) die Zahl der l\bhneinheiten auf ca 35 ohne \Iit Tiefgarage zu reduzieren, n'ird von der Stadt Pulheim als ,,Verzicht" des Investors und als städtischer V'erhandlungsertblg dargestellt. Diese den -r. l. Ausschussmitgliedem und Anrvohnem als,,\,erbesserung" und Fortschritt angepriesene Reduktion au{ inzrvischc'n 36 lVohneinheiten ist keinesfalls eine Verbesserung da zum Zeitpunkt der Planungsänderung der Bauherr noch mit möglichen Altlasten auf dem Grundstück rechnetg so dass die neue planung frir ihn profitabler erschien. Denn mit !'erzicht auf eine Tiefgarage vermeidet der investot dass er möglichenteise Altlasten entsorgen muss, die die lvirtschaftlichkeit seines Bauproiektes in Frage stellen rvürde. Das inzrvischen vom Investor vorgelegte Bodengutachten stellt keine bzs'. keine nennensrverten Belasfungen im Boden fest, so dass dtrrch den Bau einer Tietgarage, deren \{ehrkosten nach grober Schätzung zl'ischen 320 00t} € uncl 350 0O0 € liegen müssten, eine Reduzierung der Geschosszahl um ein Geschoss ohne gravierende Ceu'imverluste möglich rväre. Die ebcnerdigen Stellplätze, die direkt an die Cartengrundsti.icke der Bemhardstraße und der Shaße An der Ronne angrenzen, r'erden zu einer erheblichen Belastung der Anrvohnei zu denen s'ir zählen, durrh .\bgase und Lärm führen. Der Bebauungsplan sieht eine Anhebung des Geländeniveaus um ca 1 m auf Höhe der Grundstücke der Häuser An der Ronne vor. Diese Auffüllung mit Lehmboden soll zu einer ,,mineralischen Abdichtung,, (vgl. Baugmndgutachten Althoff und Lang) der nicht bebauten Grundshicksbereiche und gesamt zu einer \rerdichtung von 80'i. des Baugrundes führen. Es ist zu betürchten, dass bei Starkregenereignissen die Entrvässerung in die Nachbargrundshicke, nie z.B. in unser crundsttick, das abschüssig is! erftrlgt. Es tehlt ein Abh'assergutachten. Die Aussagen Herrn Höschens, man n'erde dies baubegleitend vornehmen, zudem erfolge die Enhvässerung des Grundstr.icks bereits über den Kanal der \{ühlenstraße, können ein solches Gutachten nicht ersetzen. Es ist - unseres Erachtens - für einen rechtskontbrmen Bebauungsplan unabdingbar. Der Bebauungsplan sieht zu geringe Bauabstände zu den laut Baumsatzung der stadt Pulheim geschützten Bäumen vor. Neben den in einem früheren Gutachten genannten geiährdeten Buchen tverden im Baumgutachten vom 23.11.2016 nun rteitere Buchen an der \t'estseite dt-r Grundshickes als durch die Baumaßnalune (Verdichtung mit schrverem Gerät) n'ie auch durch ,,Anschüttungen,, als möglichenueise gefährdet bezeichnet, da ,,die t\rurzeln von Buchen extrem sauerstoffbedürftig sind". Die Bodengutachter Amold und l\Iarx emptehlen ,,eindeutige Absprachen und ggf. \rorkehrungen,, zur Sicherung der Buchen. Die Veranhvortlichen der stadt haben offensichtlich auch die schnittzeichnungen cles Investors nicht ausreichend studiert. In der schnittzeichnung von Haus -l finden sich grot3e Teile der schützens*'erten Bäume nicht mehr. Laut Baumsatzung der Stadt Pulheim dienen die geschützten Buchen u.a. ,,zur Erhaltung und Verbesserung des Stadtk-[imas"und ,.zur pflege des Landschaftsbildes,,. \Iit dem Bau der vierstirckigen Häuser, besonders des massiven Hauses 4 an der l!,estseite des Cmndsti.ickes, n'erden seitens der Stadt a]le lv{aßnahmen ,,zur Abr|ehr schädlicher Einrvirkungen auf den Nlenschen und auf Stadtbiotope,, (vgl. Baumsatzung § 1) aufgegeben. Die Aussagen Herrn Ritters in der 5. Planulrgsausschusssitzung vonr I 5-3.2017, man rrerde sich um den Erhalt dtr Bäume bemühen, dass iedoch r'in ,.Restrisiko" für die Bäume bestehe, rlirken \\'ie eine Bankrotterklärung gegenük r den Interessen des Investors. Dies l'urde auch im Laufe der Sitzung immer s'ictlcr de.utlich, da Herr Ritter nur ein einziges .{rgument für ditsen Bebauungsplan mehrtach rtiederholte, dass nämlich der Bebauuni;splan sich für den lnvestor ,,s'irtschaftlich darstellen" müsse. Der Bebauuntsplan berücksichtigt nicht die infrastrukturelle Situation der Mühlenstraße und der angrenzenden Straßen An der Ronne und fahnstraße. \lit dem Bau vur 3tr l\irhneinheiten u ird sith die \:erkehrssituation des t'ließerrden und ruhenden Verkelrrs dramahsch vt.rschlechte'rn. Die Verkehr s'ird hauptsächlich an der Crundschule \ lathildenstral3e über die Jahnstraße fließeru da von der Bemhardstraße in die enge Nlühknstraße keine Einfahrt erlaubt ist. Die zu t'nrartenden ca 70 Fahrzeuge, r.t,n tle'ncn nur die Hälfte auf de.m Baugrundstück parken kcinnen, rterdcn die \lühlenstrat3e, die Jahnstraße und die Straße An der Ronne vtil li g verstopf err. Die Stadt Pulheim erstellt einen Bebautrngsplan, der allein den rtirtschaftlichen Interessen dient. Die Raiffeisentrank vermarktet und tinanziert möglichenveise das Obiekt. Es blcibt zu prüfen, ob hiertlurch nicht Intercsscnkonflikte oder rechtlich bedenklicht' L'berschneidungen r:ntstchen. Es bkibt zu hoften, dass sich neben den llatsmitglittern des Bürgervereins *'eitere Ratsmitglir'der ihrer Vcranhvortung bc\\'uL?t u'erden und diesem Bebauungsplan ihrr' Zustimmung vcnter gcrn. \tit freuncllichen Grüßen ß\ A"s Seketarial Bürgermeister Ens. I i. Mai Stadt Pulheim Der Btirgermeister Alte Kölner Straße 25 4, 50259 Pulheim 2017 € Ttro/ Brauweiler, 07 .O5,20'l 7 ?/r EI ,o 17. MAI :y 2017 POSTSTELLE 4. Llq.r/,^- _.-,_\ _--_? Z-'6?+4 Stellungnahme Bebauungsplan Nr. 101, Brauweiler Mühlenstraße 6't Sehr geehrter Hen Bürgermeister, Sehr geehrte Damen und Henen, zu dem o.g. Entwurf nehme ich wie fotgt stelung: §''54 \ ho. ^*a.* l.l Wie bereits von mir im Umweltausschuss vom27.V.2016 vorgetragen, muss die beabsichtigte Bebauung mit dem bestehenden Wohngebiet verträglich sein. Dies ist weiterhin m.E. nicht der Fall. Die Anzahl der möglichen Wohnungen wurde alar veningert, die Gebäude sind bei 3 bis 4 Geschossen aber weiterhin viel höher als die bestehende Bebauung. Wir wohnen in der Straße An der Ronne in einem Einfamilienhaus mit 2 Geschossen wie es der vonangigen Bebauung im gesamten Wohngebiet entspricht. Die gleiche Geschosszahl haben einige Mehrfamilienhäuser z.B. an der Mühlenstraße und sind daher gut in das Gesamtbild integriert. Die Neubauten sind zudem noch höher als anfangs angenommen, weil die geplante Aufschüttung hinzuzurechnen ist. Diese Planung ist nicht verträglich und ich kann diese Planung nicht nachvollziehen. Auch deshalb nicht, da uns vor 3 Jahren eine beantragte Dachaufstockung gem. § 34 Abs. I BauGB abgelehnt wurde. Hierbei wurde insbesondere auf die Wahrung der Anforderungen an gesunde Wohn- und -1,/1, Arbeitsverhältnisse hingewiesen sowie auf das Ortsbild, das nicht beeinträchtigt werden dürfe. Unser ftige sich nicht in die Umgebung "Vorhaben ein und habe überdies eine negative Vorbildwirkung. Sie sei städtebaulich daher nicht vertretbar.' Diese Anforderungen fär ein Einzelvorhaben scheinen nun nicht mehr zu gelten? Meiner Meinung nach ist die neue massive Bebauungsplanung noch weniger in das Ortsbild integrierbar. Das betrifr sowohl die Bauweise, als auch und insbesondere die Höhe. Oder gilt die neue Bauhöhe nun allgemein für jedes zukünftige Bauvorhaben? Die durchgeführten Messungen bezüglich des dezeitigen Verkehrs und der möglichen Mehrbelastung habe ich zur Kenntnis genommen. Ob dies - so wie dargestellt unproblematiscfi ist - wage ich weiterhin zu bealeifeln. M.E. ist eine einmalige Messung an einem Tag nicht repräsentativ. Die tatsächlichen Auswirkungen werden sich - wie so häufig - erst später nach der Umsetzung zeigen. Mit freunrllichen Grüßen 3 6 5lu o 2t stadl Pulheiß Sekretarial Bürgermeister 01. Juni 2017 Stadt Pulheim Der Bürgermeister Alte Köher Straße 26 50259 Pulheim jI L - \t; *i /4 -. ,*, -\ TEA 1r'.-, lJr §ho 6nqon"nt"J' a{.08 6.dOrf ."o putheim. denz1.OS.2o17 Bebauungsplan Nr. 1 01 Brauweiler-Mühlenstrasse Sehr geehrter Hen Bürgermeister, Sehr geehrte Damen und Henen, lch bin Eigentümerin des Grundstückes ln diesem Haus wohnt auch meine Mutter 50259 Pulheim. Die Entwicklung des Verfahrens für den Bebauungsplan Nr. 101 verfolgen wir mit großem lnteresse. Es war vorhersehbar, dass dieses ehemalrge Geweöegrundstück irgendwann eaner neuen Nutzung zugeführt wird und eine neue Bebauung erhält, was wir als erfreulich belrachtet haben. Allerdings haben wir nicht damit gerechnet, dass dies in dieser Weise, wie jeEt geplant geschieht. lch habe an diversen Ausschußsilzungen teilgenommen und mich dort zu Wort gemeldet. Es wurde den Anwohnern eine Nachbesserung der Planung angekündigt, die jetä vorliegt. Die neue Planung weist allerdings meiner Ansicht nach kelne Verbesserung auf, sondern im Gegenteil. Wir erheben daher Widerspruch gegen den Bebauungsplan Nr. 101 , BrauweilerMühlenstrasse in seiner ietä vorliegenden Fassung. lm Einzelnen: Das Anheben des Geländes Mühlenstrasse auf mein Grundstücksniveau im hinteren Bereich des Grundstücks. lch hatte Herm Ritter und über ihn den ArchiteKen und den lnverstor zu einer Ortsbesichtigung eingeladen, damit sie sich ein Bild von der Situation machen können. Das ist leider nicht erfolgt. lch mö'chte meine Einladung hiermit wiederholen. Die Mühlenstrasse weist ein erhebliches Gefälle auf und mein Grundstück liegt tiefer als die rechts angrenzenden Grundstücke der Bernhardstrasse. Bei der geplanten Bebauung der Mühlenstrasse, insbesondere bei dem Haus 6 erreicht wohl nahezu das Dach der vierten Etage (Staffelgeschoß) die Höhe meines Dachfirstes (Satteldach, wie alle umliegenden Gebäude). Die Planung nimmt in keiner Weise auf den gewachsenen Geländevedauf Rücksicht. Eane derart hohe Bebauung fügt sich meines Erachtens nicht in das hier gewachsene Bild ein. Wir bitten um eine Oarstellung mit Geländeverlauf und der angrenzenden Bebauung. Die im Verkehrsgutachten erwähnte Tiefgarage unter Haus 6 , ist nach vome offen ins Gelände und entsteht in erster Linie unter Geländeniveau, weil eben dieses angehoben werden soll. o6/17 Bei der Diskussion um den ersten Entwurf ist die Anzahl der geplanten Wohungen kritisie( worden. Die Anzahl der Wohneinheiten ist jetä reduziert. Der umbaute Raum hat aber zugenommen. Der Wunsch der Anwohner die Anzahl der Wohneinheiten zu reduzieren beruht auf der Annahme, dass die Tiefgarage gebaut wird und sich somit die Gebäudegrößen reduzieren Diese soll jetzt aus Kostengründen entfallen, damit. so die Aussage sich die Bebauung des Grundstückes für den lnvestor lohnt. . Das sich ein lnvest lohnen muß, steht ausser Frage, allerdings sollte eine Gewinnmaximierung hier nicht zu Lasten der anliegenden Bewohner gehen. Die möglicheniveise vorhandenen Altlasten des Bodens schlagen sich für den lnvestor sicherlich auch in einem günstigeren Grundstückspreis nieder. lnsofern ist es meines Erachtens zumutbar. dies in die Finanzierung und Planung mit einfliessen zu lassen. lst das erfolgt? Durch die geplante Höhe der Bebauung ändert sich die Situation für mein Grundstück im hinteren Bereich massiv. Es ist eine extreme Verschatlung und Hinterhofatmosphäre zu befürchten. Dadurch ist die Gartennutrung für uns erheblich eingeschränkt. Bei der t4llichen Verkehrsbelastung auf der Bemhardstrasse ist der Rückzug auf die Gartenseite des Hauses bisher ein willkommener Ausgleich. Der Ausblick auf die geplanten Riegelbauten, die gerade im Fall des Hauses 5 und 6 über nahezu ,ieweils zwei Grundstücksbreiten der Bemhardstrasse verlaufen sollen. sind nicht wünschenwert und werden sicherlich erheblichen Einfluß auf das Mikroklima haben. Wir bitten dies zu berticksichtigen. Mindestens eine Dachtenasse des Hauses 6 öffnet sich in Richtung B€mhardstrasse. Die künftigen Eigentümer oder Mieter können somit in meine und die Räume meiner Mutter schauen. Wir fühlen uns in unserer Privatsphäre gestört. Der Eingang des Hauses 5 und 6 geht in Richtung Bemhardstrasse. Warum? Aus der Planung geht nicht hervor wo sich die Mülltonnen befinden sollen. Sollten sie im Eingangsbereich stehen, ist gerade im Sommer mit Geruchs- und Ungezieferbelästigung für meinen Gartenbereich zu rechnen. Oas ist nicht hinnehmbar. Wo soll die Müllentsorgung erfolgen? Der Walnußbaum ist nicht krank. Er wird im Gutachten sogar als prägender Grundstücksbestandteil bezeichnet. Der Baum stellt nach Naturschutzrecht ein Naturdenkmal dar. lm Falle einer Fällung weist das Gelände keinen Platr für eine Ersahpflanzung auf da die neue Planung eine noch größere Überbauung als der erste Entwurf aufweist. Das Mikroklima der angrenzenden Grundstücke wird überhaupt nicht berücksichtigt. Warum? lm Vergleich zu anderen Bauproiekten,die dezeit in Brauweiler umgeseta werden, fällt auf, dass in der Mühlenstraße eine wesentlich dichtere Bebauung geplant ist, als zum Beispiel am Guidelplatz, oder auf dem Baugebiet zwischen Glessenerstraße und Wiesenweg. Warum isl das so? Wir bitten Sie die aufgeführen Bedenken noch einmal wohlwollend zu prufen und lhre MQglichkeit als Stadtplaner dergestalt zu nutzen, dass Sie nicht nur die Aspekte der lnvestoren und m(€lichen Neubürger berücksichtigen, sondem auch besonderes Augenmerk auf die derzeit hier lebenden Anwohner haben. Mit freunqlichen Grüßen ß6 -. Tt,O Stadt Pulheim Amt für Stadtentwicklung, Stiadtplanung und Demografie Alte Kölner Straße 26 50259 Pulheim Vorab per Fax: 02238 / 808 A,rs 06. Julll 1 pr Tav 2017 e;a.)b1 o*, J . 6.1> .153 Sekelari.t: Tel: Fax: Email: Az: 2. Juni 2017 0432-15 Fri Bebauungsplan Nr. l0l Brauweilcr U0hlenstraße hier: Stellungnahme im Rahmen d6r Auslogung gem. § 3 Abs. 2 BauGB Sehr geehrte Damen und Henen, ich melde mich ftir meine Mandanten EnBprechende Vollmacfiten sind be(tefügt Die Mandanten sind jeweils Eigentümer der eben genannten Grundstücke in Pulheim-Erauweiler. Namens und im Aullrag rneiner Mandanten erfiebe ich Einwendungen gegen den geplanten Bebauungsplan Nr. 101 Braur reiler Muhlenstraße. Diese betreffen insbesondere das Maß der baulichen Nutzung, das mit der Errichtung der Wohnungen einhergehende Verkehrsaufl(ommen und die Beeinfächtigung der im Plangebiet vorhandenen geschüEten Bäume. ; 33E144 - 't. I.ß 1. Das zulässige Maß der baulichen Nutzung kann nicht abwägungsfehlerfrei in der deneitigen dar b.ullchen Nuhrng Form festgesetzt werden. Oer B€bauungsplanentwurf sieht Bauienster vor, die eine Grundnäche zwischen 250 und 500 m2 auf*eisen und eine Bebauung mat bis zu 13 m hohen Gebäuden zulassen. Oies€ FesEetzungen be{virken im Zusammenwirken die planungsrechüi$e Zulässigkeit von Baukörpem, die im Vergleich zu der umgebenden Bebauung jegliche Maßsults, lichkeit sprengen. Oie s0dlich des Plangebiets liegende Bebeuung an der Straße An der Ron- ne ist geprägt durch Reihenhäuser mit einer Grundfläche von weit unter 100 m2; auch in cler Bemhardstraße ereichen nur wenige der Einfamilienhäuser oder Ooppelhaushätflen eine Grundfläcfle von mehr als 100 m2. Es handelt sich um 1- bis 2{escfiossige Wohnhäuser mit Sateldächem und einer Firsthöhe lon 7 tis 10 m. Der Bebauungsplan lässt demgegenüber eine nicht nur nach ihrer Höhe, sondem auch in ihrer ganzen Kubatur massive Bebauung gegen0ber der angrenzenden eher kleinteiligen Wohnbebauung zu. Zur Verdeuüichung: Oas westliche Baufenster (,Haus 4") hat mit ca. 5(X) m2 eine Grundfläche, die selbst die Grundstucksgröße aller sodlich angrenzenden Grundst0cke ober- steigt Eine derartige Bebauung worde zu einer erheblichen Verdichtung des Blockinnenbe. reichs fiihren und somit die CharaKeristik des Quartiers wegen der mit ihr einhergehenden lntensivierung der Bebauung und GrundstucksnuEung wesenüich verschieben. Eine solche Hinterlandbebauung löst regelmäßig in besonderer Weise städtebauliche Spannungen aus, die mat dem vorliegenden Entwurf nicht befriedrgend gelöst werden. Dab€i ist zu bedenken, dass die neu hinzukommende Wohnbebauung an die ruchnärtigen Gärten der Bestandgebäude unmiüelbar anschließt und somit den Privatbereich der dortigen Beuohner beffi- Hier gilt: Je höher die GeMude, desto grüßer die Mclglichkeit der Einsidrtnahme in die 0blicherweise nach hinten ausgerichteten S€hlafzimmertenster und den Außenwohnbereich. Abzusägen ist hier das lnteresse an einer maßvollen Nacfiyerdidrtung auf der einen und den Belangen der Erhaltung des Gebietscharakters uM der Sicherung des Wohnfriedens aul der anderen Seite. Das lnteresse an einer lEglEygllg Nachverdichtung ist arar, wie sicfi aucrr aus § la Abs. 2 BauGB ergibt, anzuerkennen. Das Merkmal .maßvof ist aber bei der vorliegenden Entwurfsplanung bei Weitem nicht eingehalten. Von einem harmonischen Übergang der Höhenentwicklung von der Bestandsbebauung zur Neubebauung kann keine Rede sein. Es ist denn auch bezeicünend, dass eine Msualisierung dieser Höhenentrvacklung nicht in den Unterlagen der Oftenlage enthalten ist. Die vofliegend€ Vogelperspektive, die eine Ansicht von schräg oben zeigt, ist zur Einschätzung der Höhen ,e denfalls ungeeignet. FUr eine inrormierte Abwägung durch den Rat isl es zwingend eriorderlich, dass dae Größen- und Höhenveftältnisse veranschaulicht werden. Seite 2 lnsgesamt lässt sich ein Wille zu einer nur maßvollen Nachverdi($tung an den Planunterlagen nicht erkennen. Scheinbar soll die Grenze des Möglichen ausgereizt werden, so auch mit der FestseEung einer GRZ von 0.4 (vgl. § 17 Abs. 1 BaUNVO). Es drängt sich damit der Eindruck auf, dass insbesondere die lnteressen des lnvestors eine maßgebliche Rolle spielen, weniger aber das lnteresse an einer Erhaltung des Gebietscharakters. Selbst unter dieser Prämisse ist es aber erstaunlich, wenn nach dem Lageplan des lnvestors eine GRZ von 0,57 eneicht wird. Sollte dies tatsächlich korrekt sein, so fehlte es an der städEbaulichen Rechtfertigung der Pla- nung gem. § 1 Abs. 3 BauGB, da das gewollte Ziel mit den im Entwurf enthaltenen Festset- zungen (unter anderem GRZ von 0,4) nicht zu erreichen wäre. Es wäre unzulässig, die Planung bereits jeEt auf die Gewährung von Befreiungen gem. § 31 Abs- 2 BaUGB auszurichten. Den Eedenken im Hinblick auf das Maß der baulichen NuEung und dabei unter anderem auch der M(Slichkeit der Einsichtnahme kann, insbesondere im Hinblick auf das Haus 5, nicht entgegengehalten werden, dass die Abstandflächen eingehatten würden, Denn die für die Abstandffächen maßgebliche Höhe der nördlichen Außenwand wird dort nach den Schnitten des lnvestors offensicfitlich dadurch künsüich kleingehalten, dass dort eine massive Aufschünung von mindestens 2,50 m Mächtigkeit vorgesehen ist. Bei einem Abstand von aur 3,27 m zur Nachbarsgrenze worde die geplante Bebauung selbst bei Berücksicrrtigung des Schmalseitenprivilegs zu einer Überschrertung frrhren. Nur durch die Aufschüttung kann das Baufenster dermaßen nah an die Grundstt cksgrenze heranrücken. 4 Einer fehlerfreien Abwägung würde es entsprechen, das jeEt als Garagengeschoss angedachte Erdgeschoss unterirdisch in eine Tiefgarage zu verlegen. Etwas anderes ergibt sich auch nicht im Hinblick auf die wirtscfiafrliche Realisierbarkeit des Vorhabens. Wenn der Beigeordnete Höschen in der SiEung des Umrveltausschusses darauf veMeist, dass dem lnves- tor eine Altlastenuntersuchung vorliegt, aus der heruorgehe, dass mit erheblichen Altlastenentsorgungskosten zu rechnen sei, so ist hieeu zu sargen, dass diese Untersuchung öffentlich nicht zugänglich ist. Jedenfalls findet sich bei den Untedagen der Offenlage nur eine orientierendes Gutachten nach BBodSchV, nach dem keine Gefährdungen vodiegen. Freilich wurde dabei der Wirtungspfad Boden-Mensch nicht unteGucht. Es stellt sich allerdings die Frage, wie der Rat eine informierte Entscheidung über die Altemative einer Tiefgarage treffen soll, wenn ihm die angeblich maßgeblichen lnformationen zur Alüastensituation im Boden nicht vorliegen. lm Übrigen wäre es auch im Sinne des UmweltschuEes sinnvoll. die anscheinend vorhandenen Atüasten vor einer Neubebauung zu beseitigen. Nach der vollständigen Neuversiegelung und Errichtung von Wohnhäusem wird dies sicherlich nicht geschehen. Seite 3 Bei allen Üb€rlegungen zu Höhe, Grundlläche, Geschosszahl und Baumasse der nach dem Bebeuungsplan zulässigen Gebäude ist auch zu berticksichtigen, dass diese nicht nur fiir sich betrachtet lverden dürfen, sondem auch maßstabsbildend für die Umgebung sind lnsbeson- dere die s0dlich gelegene Bebauung beändet sicfi aber in einem unbeplanten lnnenbereich gem. § 34 BauGB. Das bedeutet, dass die massiven Gebäude in Zukunft auch den Rahmen des Einftjgens, des Zulässigen in diesem Be.eich mitbestimmen werden- Auch dort könnten dann zukünftig ähnlich massive Gebäude enichtet werden, die nun ein Positives Vorbild in der näheren Umgebung haben. Dabei ist es nicht von Bedeutung, dass die Neubebauung im Geltungsbereich eines Bebauungsplans liegen wird; die Eigenart der näheren Umgebung macht an den Grenzen von BebauungsPlänen nicht halt (vgl. zuletzt OVG M0nster, Urt v 01.03.2017, Az.: 2 A 46/16, juris Rn, 44). Es ist kaum anzunehmen, dass dieser Effekt - Aus- wetung d€r massiven Bebauung und Verdi€ütung jedenfalls auch auf die Bebauung nÖrdlich der Straße An der Ronne - so erwünscht ist. Denn eine Bebauung in diesem Maß würde un- urergerlEh zu Spannungen fuhren. Veikehr 1. Auch die Auswirkungen einer Neubebauung nach den Voßaben der Entwurfsplanung aul den Verkehr sind nicht ausreichend berücksichtigt. Zwar kommt die Verkehrsuntersuchung zu dem Schluss, dass das Bauvorhaben aus vertehrstechnischer Hinsicht unproblematisch realisiert werden kann. Oabei geht sie aber von Prämis§en aus, die der Bebeuungsplan nicht hergibt. lnsbesondere basiert sie auf der Annahme, dass 36 Wohnungen mit bestimmten Größen realisiert werden und berechnet ausgehend hiervon das Verkehrsaufl(ommen. Der Bebauungsplan gibt aber keine HöchsEahl von Wohneinheiten vor, obwohl er dies kÖnnte. Vor allem: Oie Zahl von 36 Wohneinheiten basiert laut der Entwurfsbegrondung auf der Annahme' dass im Erdgeschoss keine Wohnungen enichtet werden, sondem ein Garagengeschoss. lm Bebauungsplan findet sich aber keine FestseEung, die die Enichtung von Wohnungen im Erdgeschoss ausschließen worde. Mit den derzeitigen FestseEungen ist daher nicht ausgeschlos- sen, dass in a[g! Geschossen Wohnungen erfichtet werden und das Verkehrsaulkommen damit um ein Vielfaches steigt. Ganz offensichüich basiert die Bewertung auf den auf der lntemetseite der Stadt verfugbaren Plänen des lnvestors vom Februar 2017. Diese sind aber nicht Bestiandteil des Bebauungs' plans und damit nicht verbindlich. Hieraus folgt auch: Oie zulässige Geschosszahl ist ebenfalls im Bebauungsplan nicht festgeseEt bei einer GeMudehöhe von '10 m (beisPielsweise OK 13) könnten daher nicht nur 3, sondem sogar 4 Vollgeschosse realisiert werden, bei einer Gebäudehöhe von 13 m (OK 14) sogar 5. Denn nach § 2 Abs. 5 SaE 1 BäuO NRW sind Vollgeschosse Geschosse, deren Deckenob€rkante im Mittel mehr als 1,60 m über die Geländeoberfläche hinausragt und die eine Höhe von mindestens 2,3O m haben. Eine derartige Erhöhung Seite 4 der Geschosszahl würde offensichüich zu einer weiteren ErhÖhung der Wohnungszahl und damit des Verkehrsauf,(ommens ttlhren. Diese fehlenden FestseEungen spielen nicht nur fiir das Verkehrsaufl(ommen eine Rolle, sie sind ein weiteres Zeichen daftir, dass von einer maßvollen Nachverdichtung nicht die Rede sein kann. Der Sprung von einer 1- bis 2{eschossiger Bebauung zu einer + bis 5 geschossi- gen Bebauung isl eben genau das: Ein Sprung, keine harmonische Fortentwicklung. Daneben verwundert auch, dass offenbar vorgesehen ist, außerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans auf der Mühlenstraße zwei Stellplätze vorzusehen; dies ergibt sich aus dem Lageplan zur Erschließung. Bemängelt die Verkehrsuntersuchung doch jetzt schon' dass die Breite d€r Milhlenstraße tür einen sach- und richüiniengerecfiten Ausbau der Stra߀ im Trennprinzip nicht ausreichend ist, ist es nicht nachvollziehbar, dass diese Situation noch durch (private) StellpläEe verschärft werden soll. 3. Schutz deo Baumb6tande§ Bezweifett werden muss auch, dass dem SchuE der 8äume mit den FesBeEungen des B€- bauungsplans ausreichend Genüge getan ist. Dorl sind 20 Bäume als zu erhalten eingetragen. Von den 38 vorhandenen Bäumen ist dies gerade einmal die Hä|fre. Gefällt werden müsste debei unter anderem der Walnussbaum (Nr. 38), der für den gesamten Bebauungsblock mit seiner Wirkung von großer Bedeutung ist. Das BaumschuEgutiachten BVMS216 selbst be zeichnet ihn als "vitalen und prägenden SoliEf (S. 4). Besondere Rticksicht wird auf diesen Baum dennoch nicht genommen; der Bebauungsplan setzt ihn nacfit aß einen der 2u erhallenden Bäume fest. Überdies erscheint zweifelhaft, dass die Erhaltung in dem festgesetzten Maß überhaupt möglich ist. So empfehlen die Gutachter für Euche 15, der nach der Entwurfsplanung augenscheinlich erhalten werden soll, selber die Entnahme, weil insbesondere mit Blick auf das Bauger0st derart weitreichende Eingriffe notwendig wären, dass eine Erhaltung nicht sinnvoll ist. Auch ll und 12 ragen nach der Abbildung 2 im BaumschuEguachten BVMSi/1116 derart nah an die Fassade des Hauses 4 heran, dass von einer Erhaltung vernthftigenveise nicht ausgegangen werden kann. Genau genommen ist an dieser Stelle eine die Kronen der Buchen Dachterrasse auf dem Erdgeschoss vorgesehen; in diese Tenasse wurden die fute faKisch hineinragen. Oass die Bäume unter diesen Umsülnden dauerhaft erhalten werden, erscheint wenig realistisch. Zudem ist zu bemängeln, dass nach den Schnitten des lnvestors im nördlichen Grundstiicksb€reich Aufschüttungen geplant sind. Nach dem gaumschuEgutachten BVMsi/!116 (S. 2) sind Seite 5 Ansch0ttungen im Umfeld der Buchen zu unterlassen, da die Wurzeln von Buchen extrem sauerstofbedüfig sind. Auch dieser Wk erspruch ftlhrt zu Zw€iteln an der Wahrscheinlichkeit der tatsächlk en Erhaltung der Bäume. Wr bitten, diese Einwendungen b€i der Abwägung der FesBeEungen zu berücksichtigen. Ein Satzungsbeschluss in der jeEigen Form wäre aus unserer Sicht abwägungsfehlerhafl. Mit freundlichen Grtißen Seite 6 Stadt Pulheim der Biirgermeister Alte Kölner Str. 26 \tr -6 5O259 Pulheim ha Fi ./ 1l..'J r, \^ Pulheim, den 5-6.2017 lol - BrauvYeiler, Mühlens'tra8e Einyrändä zur Auslegung des o.a. B€bauung§plans gem. § 3 Abs. 2 BaUGB B€tr. Bebauungsplan Sehr geehrte Damen und Herren. B ? ttqs hiermit erh€bcn wir folqende Einwände 9€9en den o.a.8€bauungsphn: l. Störung der privatsphär€ durdt bis zu 13 m hotle Get aiude gelYähren Einblicke in Garten und Fenst€ insb€s- Schlaf- und Wohnzimmer mit bodentie'fen Fen*em. Wir sind aus Kön weggezog€n, um hier in eaner l-2 gesctrossigen Einfamilienhausbebauung ungest( leb€n zu können ohne wohnblocks in 4-5 st&iger Näh€, di€ hier nicht hin pass€nl 2. Sorgefl um ParkpläEe. da nidrt klar ist, wie viele wohnungcn tatsächlijr gebaut werden sollen mit minZestem l-2 ixw pro wohnung, ohne Berücksidttigung von B€suc'|em. ln der Mühleostr. sollen parkpläEe wegfatlen, so dass dlesä-anwohrEr keine Parkmttgli{$keit€n mehr haben und auf die Str. An der Ronrrc äusweicflen, Yvo ohnehan akuter Partplatzmangel herrscht' 3 Wir eiwarten eine Bebauung mit 1-2 Famili€nhäusem andog An der Rmne, um ein einheididles Wohnumfeld zu ertBlten. aueerUem b€frlrrfiten rir dur€fi eitt€ 'Block-8ebäuun9' in der geplanten GröB€ wertminderungen der eigenen lmmobilie. 4. Der gro8e Baumbestand mit dem großen,gesunden Walnussbaum, den Budlen etc. Sollte erhalten Uleibl;n, statt wohnräum zu Maxipreisen b€i maximebr Grundllä(rre zu schafien. Die Sauerstofi spendenden 8äum€ solften statt d€sscn an die B€bauung einb€zogen w€rüen. 5. Wie stellen sidt die Alüasten dar, da auch ietzt nodl 2 mindestens 4t ,ahre alte Tankanlag€n auf dem Gelände stehen, die u.a. für ein€ Kontäminierung der BÖden so.gen? 6, Sorgeo um Einkäufsmäglidlkeiten, da für nodr mehr Einwohner zu wenig G€sd|äfte da sind. Wir würder gem€ vor Ort mit lhnen über die geplant€I Bauaktivitäten sprech€n, da wir nicht die einzigen B€tmfienet sind. Mit fteundlichefl Grti8€n A8 Aql 3rg 61 c*Q. ol.&.ao7uo ä':-E-- ,b \ ho Ein3o"ft$. !,,,^ MK Monika Kasl An die Stadtverwaltung Pulheim z. Hd. Herm Christoph BROZIO 29.05.2017 Sehr geehrter Herr Brozio, nach einer heute stattgefundenen Versammlung der Bürgerinitiative BP f 0l Br.ltroiler (Bebeuung in der tähhnrtraße) bitten wir Sie um Mithife, um einen Termin mit dem E(rentümer o d e r den lhnen schon bekannten Architekten zu vereinbaren. Es ist allen, die heute arnrvesend waren, ein großes Bedürhis, Kla.heit in die zum Teil widersprüchlir:hen lnformationen zu bnngen. Bevor ein Anuralt eingeschaltet wird, wäre es docfi sir*rer sinnvoll, UnklarheiEn anzusprechen um eine Form von Einvemehmen zu ereichen. lm N.mon der Bewohner tühlenstraßd Jahnstreßo und An der Rmne tritbn wir, da3 zu erürrbndc höhero Veftehoauftommen von zuräEtich ca. 75 pkw durch AiILIEGERSTRAS{iEil zu cntrchärfen. Wir bitten um eine Termininformation bis zum 15.06.2017 lm Namen der anwesenden Anwotrner der Mühbn-, Jahnstraße und An der Ronne! ^/tfc. Z ß 3 Au.s Sandra Von: Brozio. Christoph Dienstag, 5. Juni 2017 11:39 Hatting, Sandra WG: BP Nr 101, Brauweiler Mühlenstraße G€sendet An: BGt ctt iu, G l. L___ SD r"'{ dh"i,; L}, W treClhffu<+ ul.ol.g6rac,cfl Mit freudli$en Gru߀n lm Aullrag Christ@h Bmzio Stadt PultEim Der Brrgermeister Rathaus . Alte Kölner Straße 26.50259 Pulheim Amt für Stadtentwicklung. Stadtplanung und Demogra§e Tel 0223&8080 Durchwahl 0223&808-135 Fax 02238-808-5!135 e-mail christooh bfozE{Aoulheim.de Yoo: Gc*n f* l:@,0. Juni 2017 l1:3O An: Mailadresse l"lomepagE; &ozio, Chrbph B.trc n BP l{r f01, BraBueiler Mühlensfa8e Sehr geehrter Herr Brozio, sehr Beehrte Damen und l,l,erren der Stadtverwahung im Bauwes€n, hiermit möchte ich Stellung n€hmen zum o.g. Bebauungsplan. wir wohnen in unmfüelbarer Nähe zum geplanten Eauvorhaben, und zwar in der zur Mühlenstra߀ gelegenen S€itenstraße .An der Ronne-. Seit unserem Hinzu8 im Jahr 2004 schätren wir die ruhige Lage und den schönen Baumbestand. Das WohnSebiet zeichnet sich durch Einfamilienhäuser und zweigeschossige Wohneinheiten aus. Meiner Meinun8 nach passt der geplante drei- bis viergeschossige Wohnkomplex nicht in das Gesamtbild. Die Höhe der Bebauung würde durch die geplante Aufschü'ttung nochmals verschärft werden. Oiese Planung kann ich nicht nachvollziehen, zudem ist ein Teil des alten Baumbestandes durch die Aufschü'ttung gefährdet. Der Baumbestand trägt mein€r Meinung nach wes€ntlich zum angenehmen Klima und Lufuirkulation im Wohngebiet bei. Die geplante B€bauun8 ist in der derzeit geplanten Ausführung nachteilig für uns Anlieger. Die Höhe der Bebauung beeinträchtigt die Lebensqualität, der Beplante Komplex minden den Uchteinfall, b€grena den Ausblick, wir Anwohner fühlen uns ,erdrückt' von der Wuchtigkeit des (omplexes und sind auf unseren Grundstücken den Blicken der neuen Anwohner ausgesetzt, die von oben Einblick in die Grundstücke erhahen. Diese Umstände führen zudem zu einer Minderung unserer Objekte. Es ist abzus€h€n, dass das verkehrsauftommen in der Mühlenstra߀ und in den angrenzenden Straßen (B€rnhardstraße, Jahnstra8€, Nikobusstraße und Medardusstraßel erkiht wird- Das Verkehrsauftommen ist in den Stoßzeiten bereits hoch, €in€ Verschärfung kann ich als Anlieter nicht tutheißen. Die Parkplatzsituation wird sich vermutlich s€hr verschärfen. Es sollte sichertestellt sein, dass der Verkehr flüssig fließen kann und insbesondere Fahrzeuge wie Feuerwehr, (rankenwa8en und Reinigungsfahrzeuge funktionsgerecht fahren können. Als Anlieger bitte ich Sie, den geplanten Komplex in seiner Ausführung kritisch zu überdenken und einen für alle Beteiligten tragbaren Kompromiss zu finden. Mit freundlichem Gruß ß,to A"r 7 =' Ei§"r''rtf&+ An das Pranun*samt sir ,srr-{ 7t--' i"t'\ 04.06.2017 hl ' o7 6 ooo "o der Stadt Pulheim Betr.: Bebauungsplan Nr. 101, Brauweiler Mühl€nstraße Hiermit erhebe ich Bedenken gegen die Bebauung des ehemaligen Gewerbegrundstücks in der geplanten Form. l.) Die geplanten Gebäude, vor allem Haus 4, srnd fast doppelt so hoch wie die Häuser auf den unmittelbar angrenzenden Nachbargrundstücken. Hinzu kommen noch die gewaltigen Ausmaße der Gebäudekomplexe, so dass diese Bebauung rücksichtslos te3enüber den Bewohnern in der Nachbarschaft ist. 2.) Die Abstände zwischen den Gebäuden und den Bäumen auf dem Baugrundstück, dae nicht gefällt werden, als auch zu den uber 50 Jahre alten Bäumen auf den Nachbargrundstücken sind viel zu gering, so dass diese Bäume während der Bauzeit schwer geschädigt werden und danach nicht mehr lebensfähig sind. Damit wird der Bestandsschutz für die Bäume der Nachbarn ausgehebelt, und auch im Sinne des Naturschutzes ist dies nicht hinnehmbar, da diese grüne Oase Rückzugsort für schützenswerte Tierarten wie lgel, Eichhornchen und Specht ist. 3.) geplant, das Eaugrundstück im hinteren Teil um gut 1 Meter auftufüllen und den Untergrund stark zu verdichten. Außerdem bleiben wegen der äußerst dichten Es ist Bebauung nur sehr wenige unbefestigte Grünflächen übrig. Dadurch können bei Starkregenfällen große Wassermengen nichr a!,sreichend schnell im Erdboden versickern, und es ist zu befürchten, dass diese wassermassen dann die tiefer liegenden Grundstücke und Häuser gefährden. lch hoffe, das die Bedenken der Anwohner ernst genommen und nicht dem wirtschaftlichen lnteresse des lnvestors völlig untergeordnet werden und es zu einer übera.beitung des Bebauungsplans kommt. Mit freu ndlichen Grüßen ß aa Aus Brauweiler, 0'l . Juni 2017 r ia , L Stadt Pulheim Der Bürgermeister Alte Köln€r Straße 25 1 TiA c 50259 Pulheim Plr,- 0 6. JUt{l 2017 06. Juni 2017 €ß ,. iE Stellungnahme Bebauungsplan Nr.'l 01, Brauweiler Mühlenstraße Sehr geehrter Hen Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Henen, zu dem o.g. Entwurf nehme ich wie folgt Stellung: Für mich passen die geplanten 34 geschossigen Wohnkomplexe nicht in das G€samtbib des Wohngebietes, das fast ausschließlich aus Einfamilienhäusem oder 2Aeschossigen Wohneinheiten besteht. Uberhaupt nicht nachvollziehbar ist ftlr mich der Plan, das Grundstück vor der Bebauung aufzuschütten, zumal die Bodenproben unkritisch waren. Dadurch rverden im Endeffekt die Neubauten noch höher stehen. Auch ein Teil des ahen Baumbestandes ist durch die Aufschürttung geftlhrdet. lch finde, dass eine solche Bebauung eine Zumutung für db Eigenttimer der direkt angrenzenden Grundstücke ist, da sich dadurch sowohl die Lebensgualität, als auch der Wert der Objekte vermutlich veningern wird. Ein rveiteres Problem sehe ich an dem erhöhten Verkehrsaufl<onmen, dass bereits jetzt schon während der Stoßzeiten sehr hoch ist und alle angrenzenden Straßen (Bemhardstrasse, Jahnstrasse, Nikolausstrasse, Medardusshasse) mehr belasten wird. Durch die auch heute schon begrenäen ParleläEe, ist es kaum noch möglich flüssig durch eine der genannten Strassen zu fahren. Grundsätzlich hahe ich eine angemessene Bebauung für wünschenrivert, aber sie muß ftlr alle Beteiligten tragbar sein. Mit freundlichen 94tßen