Daten
Kommune
Pulheim
Größe
9,4 MB
Datum
20.09.2017
Erstellt
04.09.17, 18:38
Aktualisiert
04.09.17, 18:38
Stichworte
Inhalt der Datei
q^ Aus
€ z7ß
Sclrstaöt 8ütgermeisl€r
Er's t{lrtan2017
Stadt Pulheim
Der BorgGnneister
Alte Kölner Straße 26
50259 Pulherm
-- Tig
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är.o.
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§9,
f,;S."p@ ('t
Bebauungsplan Nr. { 0l Brauweiler{ühkinatraße
Unsere Schroiben vom 15.05.2016 u.08.09.2016
13.03.2017
Sehr geehrter Hen Borgermeister.
s€hr geehrte Damen und Herm,
aus der B€schlussvorlage 52f2017 haben wrr Kenntnis über den aktuellen Strand der beabsichtigten Bebauung
erhalten.
Ohrohl die Planung hinsidruich der zunächst geplanten RiqFlbebauung entschärft wurde. verstößt sae mit den
nach wie vor massiv
beabsicttEten 4 Obergeschossen und einer
@
gegen den Gebietscharalter, der überwiegend durch 1-2
chem geprilgt wird.
geschcsile
Ein- und Zureifamilbnhäusem mit Satteldil-
Entscfieiriend ftir die Trauftöhe ist die n ttldich6 Geländcobqfläche, die aut dem Grundsttick seit Jahzehnten
vorianden isl. Diese betsägl ca. 70,31) lt. NN (Bereich Haus 4).
Nicht entscheadend ist die Gelilndehohe, dre durch eine ca. 1 ,20 m hohe Autschüttung eneicht tt€rden soll. Nach
dieser Aufschüttung liegt die GeLhdehÖhe bea 71,50 i, NN.
An keiner Stcllo d.3 Gcbiote. und der nlharEn Nachberlobiote rind Traufiöäen von alber 7 - 8 m vodr.n-
den.
Der Bebauungsplan 119, TeilA, des in der Nachbarschaft liegenden Gebietes Bemhad§tr./Rosenhugel hat fesG
gesetzte
Obe*snte der GaÖlude zul
db!. fih ds G.blot 3tldlob.ulkh richtloen F..t lEuno.n b.lm BP tol deuülch 0brschritbn. obwohl d.r Elnt mllhnhauachar.kt r lm UmfitH de. BP 101 cdrclrllch prlo.nd.t.b t}.im EP
I19. T.a1 A. bt???
Noch d.zü llogt d.3 Geblet de. BP 119 näherzum Ortrlem ab da. d6! BP l0l.
Uy.rum werdcn
Weiter ist zu beachten, dass die Firsthöhe eines Satteldaches mit I 1 m durch seinen langsam slergenden Vertauf
des Daches von Traufe bis First vertrilglich ist, dagegen die TrauftOhe eines Flachdachbaus, nodr dazu mit über
1 3 m , fur die 1 - 2 g€schoss(f SattekJachbebauung der Nacibsrgrundstticke edrockend und tuck3i$Bbs wirkt
Wir bitten Ste ein u,eiteres Mal den Bebauungsplan auch hinsichüich der Trauf- und Firsthöhen und der Dachbrm
dem Gebietscharakter anzupassen.
Für lhre Bem0hungen und lhr Verst2tndnis bedanken wir uns ausdrucklich.
8ei Rückfragen stehen wir lhnen Jederzeit geme zur Vefügung.
Mit freuncrlichen Grüßen
Sn
01.
-"lr;
2017
e.E
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//6
Stadt Pulheim
Der Bürg€meister
Alte Kolner SEaße 26
0L JUilt 2017
-)
50259 Pulheim
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\LB 1^i-
c
23.O5.20't7
Bebruungaplan l{r. 101 Breurelbr{ähbncüete
Umere Schrciben vom 15.05.2016, u. 0g.09.2016 und 13.03.20i7
Sehr geehrbr Hen Eorgemeister,
sehr geehrE Oarnen und Herm,
derrrÜhzatgen
fBedenken
Flntng€lußert.
BüqreÖeEillgung haben wr mit den oöen gerpnnten Schreiben An.egungen und
Vorsorgli$ *eisen wir dareuf hin, dass wir diese furrEgungen und Bedenken zur wahrung
unserer RechE aufrecfiterhaften.
Außsdem schlbßen wir uns dem schreiben d€r Borgerhitiatire Bp
rol rcm
30.03.2017 an.
lnsbeson<lee m@rEn wir nodrrnat heri,oatEöen, dass die gepbnE massive 4{€scr,ossage geöeuung
des
Grundstückes nbhl <rem GebbtscfnrdrEr ensprirrt O* oO",i[gerr0 arrcn f -zaÄa,ege-iirtanifrerlfq^se,
mit satHd&hem geprägt wiü.
vor lGuf uns€.es Grundsülctes eftielan vi.,vom Planungsamt der S:tadt pulheim di€ Arsl1lJnfr,
dass die stadt
PultEim auf dem GrundsEcft zukonllp keir cierrerbe mehi zubssen rorre und nur
eire wohnüeoauung zug*.
lassen mßh, db (br Babeuung de. anor€nzeftien GrunGülcte entsgreche
Auf diese A§lunn' die ftlr unsete
Grundstod( gckauft.
KarEntscffirng
aussafibggoöend yar, haben wir urc verhss€n und das
Yotlklge.tde Beöauungsplan er sprint in keiE wdse dieser A$9ntr
Die massaye tis zu l{e§dtossrge
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Riqrelbeöarung veränderl &n clEaiür d€s ceocts r.§r,as uld fih.t al
eisn erheblü yilertiJius unse-
rer lmrnotile,
Durcfi die erheblch eroßere Eirsetrbatal urrserer G-ffibhe und deo Verlus
nahfl|e zum
faüen, wiü der url§ enEEhend Scüaden nocfi
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sobm die Anzahl der
ci€arlce ni$t ad ,IEximal
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2 vorgEscfiGGG a.Eügrctr sl3frlgesartGs r€drrzrert
S"gGr, d€r, *ö-r.rrrgopLr,
weden uir g€zrung3n soh afe mogüctren rect tlcfisr
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R@üagen sHlen w- lhrEn jsrerzeit gEme zu, Verfrgung.
Mit feundlidten crü߀n
g;-d-B;rrngwiü,,n
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6 o?/ar/27
A,rs
Bürgerinitiative BP 1 01 Brauweiler
Mühlenstraße
Bernhardstraße
Stadl Pulheim
Sekretrariat Bürgermeister
An der Ronne
Laurentiusweg
E's. 05. Mai 20li
trl
iilai Zl,
einqeg:n::rir
10.
Stadt Pulheim
Der 8ürgermeister
Alie Kölner Straße 26
/4. Ed
z. ,3
50259 Pulheim
3. ct-
Bebauungsplan Nr. I01, Brauweiler-Mühlenstraße
30 03 2017
Sehr geehrter Hen Bürgermeister.
sehr geehrte Damen und Henn.
am 15.03.2017 hat der Planungsausschuss die Auslegung des Eebauungsplanes 101. Mühlenstr. in
Brauweiler beschlossen.
Die Mitglieder des Planungsausschusses und eine Woche vorher schon die des Umweltausschusses
sind dabei der Empfehlung der StadtveMaltung gefolgt ohne die Bedenken der Nachbarn. die diese
hinsichtlich der geplanten 4-geschossigen. massigen Riegelb€bauung im Rahmen der voeeitigen
Bürgerbeteiligung geäußert haben. ausreichend zu würdigen.
Die in der SiEung vom 15.03.2017 anwesenden Bürger. die dort auch persönlich ihre Bedenken vorgetragen haben, sind während der Sitsung zu der Überzeugung gekommen. dass die Verwaltung mit
Gewalt einen Bebauungsplan durchsetzen will. der durch die massigen und hohen Baukörper eine für
unser Wohngebiet rücksichtslose Bebauung ermöglicht, die dem Gebietscharakter nicht nur nicht
gerecht wird. sondem den Gebietscharakter zerstört.
Dabei vertritt sie offensichtlich ganz einseitig die lnteressen des lnveslors gegen unsere lnteressen
als Grundstücksnachbarn und missachtet unseren Anspruch auf Erhattung des Gebiets.
Dies ist unzulässig und ein Verstoß gegen die Grundzüge des BaugeseEbuches, nach dem die lnteressen aller Beteiligten, insbesondere die der Nachbam, bei der Gestaltung eines Bebauungsplanes
in ausgewogenem Verhältnis zu berücksichtigen sind.
Die Vertreter der Stadt selbst erklären in der SiEung des Planungsausschusses. dass eine Bebauung in der geplanten Art, bedingt durch die Höhe und die Größe der einzelnen Baukörper, ohne Be
bauunosolan nach ietzioem Stand nicht zulässio und nicht oenehmiounoslähio sei.
Warum die Rücksichtslosigkeit der Planung und die Unverhältnismäßigkeit der beabsichtigten Baumaßnahme uns gegenüber als betroffene Nachbarn durch den beabsichtigten Bebauungsplan weniger rücksichtslos wird. erklärt die Verwattung allerdings nicht
Seite 1 von 6
Die Art uncl Weise in der Herr Ritter die Eedenken der Bürger gegen die massige Riegelbebauung
mit 4 Obergeschossen aburehrt, sprechen nicht lilr die Neutralilät und Bürgernähe, die die Stadt ftlr
sich reklamiert. ln der SiEung des Planungsausschusses anwesende Bürger, die Herrn Ritter nicht
kannten, hatten den Eindruck. dass es sich bea ihm um einen Verlreter des lnvestors handelt_
Dies hat uns zu der Übezeugung kommen lassen, dass die Verwaltung - oder einzelne Vertreler der
Verwahung - im Vorfeld dem lnvestor Zusagen gemacht haben, die sie,etzt auch gegen iede stäiltebauliche und nachbarschafrsrechtliche Vemunft und gegen alle von uns geäußerten Bedenken
durchsetzen will.
Dieses Verhalten verstärkt unseren gewonnenen Eindruck der einseatigen lnteressenvertretung Unsere Recfite als Grundstücksnachbarn werden mit dieser haarsträubend einseitagen lnteressenvertre.
tung und den widersprüchlichen Aussagen nicht nur (lnoriert sondern mit Füßen getreten.
Darauf lässt weiter schließen. dass Herr Ritter in der SiEung mehrfach darauf hinw€ist, dass die
Wrtschafllichkeit fur den lnvestor von einer moglichst hohen Anzahl von Wohnungen abhängt. lm
Erdgeschoss könne der lnvestor keine Wohnungen bauen. da das Erdgeschoss für PtQv-StellpläEe
benötigt würde.
Er behauptet. dass die Errichtung einer Tiefgarage für den lnvestor bedingt durch Altlasten im Boden,
die er dann beseatigen müsste. zu teuer und damit unwirtschaftlich sei. Dem widerspricht. dass der
Gutachter in der SaEung des Umweltausschusses solche Altlasten nicht erwähnt und im Gegenteil
erklärt hat, dass keinerlei Gefahren von den Bodenbeschafienheiten des Grundstückes ausgehen.
Also spricht doch nichts gegen eine Tiefgarage. Wohnungen im Erdgeschoss und damit eine Reduzierung der Gebäudehöhen um ieweils ein Obergeschoss!
Wenn jedoch Altlasten im Boden sind, ist die Beseitigung eine vorrangige Aufgabe des Grundstückseigentümers. Darauf darf auf keanen Fall zu Lasten der Umlr€lt und der Menschen vezichlet werden.
die in der Nachbarschaft und später auf dem Grundstück leben.
Wr kÖnnen uns nicht vorstellen, dass der lnvestor Wohnungen auf möglichenveise verseuchtem Boden bauen will. Wie will er das der Öfientlichkeit und seinen späleren Mietinteressenten erklären?
Wetter erklärt Hen Ritter, dass angestrebt wird. die auf dem Grundstück vorhandenen und schützenslt erten Bäume zu erhalten. Er belont aber mehrfach. dass er nicht garantiert, dass dies auch
während der Bauzeil sichergestelft werden kann.
Mit dieser Argumentation werden Bürger und Politiker abgespeist und ruhig gestellt. später dann,
urenn die Bäume verursacht durch die Bauarbeiten und durch zu dicht angrenzende Baukörper abge-
storben sind. was absehbar,st. wird Herr Ritter uns sagen, dass er das zwar bedaure aber vorausgesehen habe.
Dies entspricht auch der Auffassung des Sachverständigen, der nach seiner Erfahrung bez\,veifelt.
dass die Bäume die Baumaßnahme überleben.
Auch die gegenüber dem umwellausschuss angedeutete ErsaEmaßnahme für den walnussbaum.
der der Baumaßnahme in jedem Fall zum Opfer falten soll. ist Augenwischerei!
wo soll denn auf dem Grundstück ein solcher Baum neu gepflana werden? Die dichte
verhindert das!
Bebauung
Auch bei diesem Punkt werden wir und unsere Vertreter im Rat der Stadt Pulheim offensichflich hinters Licht geführt.
Seite 2 von 6
Kein Bürger, der sich in unserem Ortsteil angesiedelt hat, musste mit einer solchen Entwicklung
rechnen.
Auch das Planungsamt hat noch vor Aufstellung des Bebauungsplanes Bürgem. die am Eni/erb einer
am Gebaet liellenden lmmobilie interessiert waren, db Auskunft erteilt, dass auf dem Grundstück nur
Elebauungen zugelassen werden, die der angrenzenden 1-2 geschossigen Einfamilienhausbebauung
entsprechen. Diese Bürger haben sich auf die Auskünfre verlassen und lmmobilien im Gebiet gekauft
und erleiden nun großen Schaden. Ohne diese Auskünfte hiitten die betreffenden Personen vom
Kauf Abstand genommen.
Dies alles hat uns als betroffene Bürger zu der Überzeugung kommen lassen. dass es erforderlich
wird, die Öffentlichkeit einzuschalten und diese darüber zu informieren, wie die Verwaltung und die
von uns gewählten Politikern mit unserer Umweft und unseren Rechten umgehen. Was uns heute
passiert. kann morgen ,edem anderen Bürger passieren!
Wir haben uns entschlossen uns gemeinsam zu wehren um unseren Bedenken und Anregungen
Nachdruck zu verleihen. Wir wollen erreichen. dass auch unsere lnteressen und Rechte als benachbarte Bürger und Bewohner des Ortsteils beachtet werden.
Die an den b€igefügten Listen aufgeführten Bürger fordern mit ihren Unterschriften Rat und Verwaltung der Stadl Pulheim auf. die bisher und mit diesem Schreiben geäußerten Bedenken und Anregungen ein weiteres Mal zu prüfen und ausreichend zu würdigen.
Folgende Anderungen des BP 101 werden getordert:
1) Reduzierung der Gebäudehähen und Redr.rzierung der massigen Baukörper
2) Sicherstellung des Baumschutzes durch ausreichende Abstände
3) Beachtung des Gleichheitsgrund* zes
Beorändunq:
1) Reduzierung der Gebäudehöhen und Beduzierung der massigen Baukörper
Das Grundstück des BP 101 liegt inmitten eines überwiegend mit 1 - 2-geschossigen E,nfamilienhäusem bebauten innerörtlichen Bereichs.
Das Grundstück wird überwiegend umgeben durch die Gartenflächen der Grundstücke Bemhardstr.,
Mühlenstr.. An der Ronne und Laurentiusweg.
Die vorhandenen Gebäude dieser Straßenzüge verfügen ausnahmslos über Satteldächer mit einer
Dachneigung von 20-45'.
Die Grundstücke sind zu 2O-25o/o überbaut. Sie weisen eine Grundflächenzahl von 0,2-0,25 und eine
Geschossfl ächenzahl von 0,4-0.5 aus.
Diese, rund um das geplante Bebauungsplangebiet liegende, Bebauung prägt das Gebiet. Das
Grundstück des BP 101 liegt - wie eine lnsel - inmitten der Gartenflächen, der an den vorgenannten
Straßenzügen gelegenen Wohnhäuser.
Gemäß BP 101 wird eine massige Bebauung, bestehend aus 3 riesigen bis zu 4{eschossigen Riegeln mit Einzelgrundflächen von bis zu 450 m'z(ca. 31 m x 14.50 m), einer GRZ von ca. 0,6 und einer
daraus resultierenden GFZ von 1.8 und 3 weiteren 3 - geschossigen großen Häusem mit Grundffächen von ca. 25O m'2(15.60 m x 16 m). geplantDiese Bebauung des Grundstückes mit 3-4 Obergeschossen und den großen massigen Baukörpern
ist durch ihren CharaKer gebietsfremd und uns gegenüber rücksichtslos.
Seite 3 von 6
34 Obergeschosse mit einer Höhe von über 13 m ab Oberkante des natürlichen Geländeniveaus
gegenüber unseren Einfamilienhäusem mit Sa[eldächern und Traufiöhen von unter 6 m wirken auf
uns erdrückend und setsen uns erheblichen Sichtbelästigungen aus.
Direkte Nachbarn werden durch die hohen und massigen Baukorper Belästigungen und Störungen
ausgesetzt, die bei einer dem Gebietscharakter entsprechenden Bebauung vermieden würden.
weiter ist die geplante Bebauung fur das Gebiet unverhältnlsmäßig und fugt sich nach Art und Maß
der baulichen Nutrung in keiner Weise in die Eigenart der näheren Umgebung und die dieses Gebiet
prägende kleingliedrig strukturierte Einlamilienhaus-Bebauung ein.
Die in unserem Wohngebiet durch die vorhandenen Bebauungen eneichte GRZ und GFZ
rrrrerden
durch die geplanten FestseEungen im BP 101 weit üb€rschritten.
Die übe l3 m hohe Riegelbebauung mit Gebäudegrundflächen von 4s0 m, im Hezen unseres Einfamilienhaus-Gebietes würde das Bild des Ortsteils in für uns unzumutbarer Weise verändern und
den jeEl vorhandene Gebietscharakter nicht. wie in den einschlägigen BaugeseEen gefordert und
durch da§ Bundesverwaltungsgericht bestätigt, erhallen sondem zu unserem Nachteil zCrstören.
Nachbarschaftsrechtliche lnteressen lt/erden durch den Bebauungsplanyorschlag in der bisher vorliegenden Form in keiner Weise beachtet und gewürdigt.
Der Bebauungsplan is{ somil rücksichtslos und in der vorg€schlagenen Form nicht zulässig
wir tord€m dle Höhe tter Gebäude
um ieüeils 1 obergBchoss zu reduzieren und die m$sig€n Riegelbaukörper dem Umreld entsprechend anzupassen.
weiter lordern wir die lür ein wa-Geblet zulässige cRz auf höchstens 0,4 zu beschränken,
Bezüglich der dafür ausschlaggebenden Gebäudegrundf,äche tordern wir auch eine geringfüge Uberschreitung nicht zuzulassen.
2) Sicherstellung des Baumschutzes durch ausreichende Abstände
Der Baumschutz
ast
durch zu geringe Bauabstände nicht gewährleistet.
Dies stellt auch der Gutachter eindeutil fest.
Die Buche Nr. 15 wird laut Gutachten die Baumaßnahme nicht überleben. Die vorgeschlagene ErsaEpflanzung ist. wie bei dem schon gar nicht mehr erwähnten Walnussbaum, ourÄ oie Oätrte gebauung und die dadurch fehlenden Abstände nicht möglich.
Die Buche Nr. 21 muss in der Krone eins€itig beschnitten werden um eine Bebauung zu ermöglichen.
Damit ist sie in erheblichem Maß gefährdet. Ebenso werden die Buchen 34 und 35-oie Baum-aßnahmen durch Eingriffe und zu geringe Abstände nicht überleben.
Der Gutachter warnt ausdrücklich vor Eingriffen im Kronen und Wurzelbereich. Ebenso warnt er vor
Aufschüttungen, dae den Sauerstofhaushalt der Bäume erheblich gefährclen.
All diese Maßnahmen sind aber im Rahmen des Bauvorhabens vorgesehen und werden die schü!
zens\irerten Bäume in unserem Gebiet umbringen.
Nicht viel besser wird es den übrigen Bäumen im Bereich des Hauses 4 und s gehen. da nach der
Planung auch hier viel zu geringe Abstände vorgesehen sind.
Seate 4 von 6
Der Gutachter hebt in seinem Gutachten hervor. wie wichtig qualifizierte Schutzmaßnahmen während
der Bauzeil zum Erhalt der Bäume sind Er bestätagt eb€r gleichzeitig. dass erfahrungsgemäß bei
Baumaßnahmen diesem Punkt keine ausreichende Beachtung geschenK wird
Das heißt im Klartexl, dass mindestens ein großer Teil der Bäume, die für den Natur- und ArtenschuE und für unsere Gesundheft als Bewohner dieses Ortsteils wichtag und prägend sind. unwiederbringlich und unerseEbar vernichtet werden.
Unter Einhaltung der nachbarschaftsrechtlich erforderlichen Abstände kann keiner der Bäume Nr. 4
37 erseta lYerden.
-
Damit wird auch der Lebensraum für Vögel und andere Tierarten, die sich im Gebiel angesaedelt haben und schüEenswert sind. zerstört. Die Bäume werden zerstört und die Tiere aus unserem Wohngebiet vertrieben.
Natur-. Baum- und ArtenschuE werden durch den Bebauungsplanvorschlag in der bestehenden
Form unzureichend beachtet. Dadurch wird die Natur im Umfeld unserer Grundstücke zu unserem
Nachteil zerstört.
Durch diesen Verstoß gegen den NaturschuE. der durch die zu dichte Bebauung verursachl wird,
entstehen uns nicht nur erhebliche Nachteile durch die Versohlechterung unseres Umfeldes und unserer Lebensqualität, sondern auch große materielle Schäden durch die massiven Wertreduierungen unserer lmmobilien
Der Bebauungsplan ist daher auch aus Natur-, Baum- und Artenschutzgründen in der vorge
schlagenen Form nicht zulässig.
Wir lordern, die Abstände zwischen den Baukörpern und den 8äumen aut ds edorderliche
Maß zu vergröB€rn und damit sicheau3tellen, dass die Bäume db BaumaBnahme überleben
und auch danach lebenstähig bleiben. Ebenso fordem wlr, dass der Artenschutz beachtet und
gesichert wird.
3) Beachtung des Gleichheitsgrundsatzes
Weiter stellt der Bebauungsplan in der ietzigen Form einen Verstoß gegen den Gleichhealsgrundsatz
dar.
An keiner Stelle des Gebietes und der näheren Nachbargebiete sind Traufhohen von uber 7 vorhanden. Die vorhandenen Traufhöhen werden also um 6 m überschritten.
I
m
So hat z. B. der Bebauungsplan 119. Teil A. des in der Nachbarschaft Richtung Ortskern liegenden
Gebietes Bernhardstr./Rosenhügel FestseEungen. die TraufhOhen auf 7 m begrena. Satteldächer
vorgeschrieben und nur ein Höchstmaß von 11 m für dae Oberkante der Gebäude zugelassen!!!!
Oiese lür das Gebiet städtebaulich richtioen FBEetzungen sind auch beim BP 101 anzusetzen, umso mehr da der Einfamilienhauscharakler im Ulnteld des BP 101 eiheblich prägender
ist als beim BP 119, Teil A.
Wir fordern, die Beachtung des Gleichheitsgrundsatzes. Dle im Umreld des BP l0l lebenden
Bürger dürten hinsichtlich der festzulegenden Traul- und Firsthöhen und der Dachtorm nicht
schlechter gestellt werden, als die Bürger in direkt angrenzenden Ortsteilen.
Abschließend möchten wir festhalten. dass wrr uns nacht grundsäElach gegen eine Bebauung des
Grundstückes mrt Wohnungen rr\rehren.
Wir wehren uns allerdangs gegen die oben aufgeführten Verstöße gegen geltende Baugesetze. die
nicht nur zum Verlust unserer bisherigen Wohnqualität sondern auch zu erheblichen Wertverlusten
Seite 5 von 6
unserer lmmobilien führen. Dies wird belegt durch Unverkäuflichkeit eines Grundstückes schon
kurz nach Bekanntwerden des EbbauurEsplanes.
Damit entstehen uns durch den Bebauungsplan Nr. 101 in der bisherigen Form und die damit beabsichtigte Bebauung auch erhebliche materielle Schäden.
Wir haben Ver§endnis dafür, dass die Stadt rür neuen Wohnraum sorgen will, ob\ ohl wir bezweifeln.
dass die vorgegebene ZielseEung preiswerten Wohnraum zu schaffen auf diesem Grundstück erreicht werden kann.
Viele Fachleute befürchten, dass übertriebene lnnenverdichtungen zum Wohnungsleerstand der Zukunff werden. Auch eine solche Entwicklung schadet uns. Nur mit einer angemessenen und vorausschauenden Planung und Bebauung kann dies verhindert vyerden.
Wir erwarten von der VeMaltung und den Politikern des Stadtrates, dass sie unsere Rechte und lnteressen schüEen und vertrelen, d. h. die Rechte und lnteressen der Bürger und Wähler, die schon im
betroffenen Gebiet wohnen
Diese vorrang§en Rechte dürfen nicht zugunsten einer unzulässigen Innenverdichtung und einer
profitorientierten und maximierten Bebauung geopfert $/erden.
Dem steht nicht entgegen, dass in ausgewogen und angernessener Art und Weise auf dem Grundstück dem Umfeld entsprechender neuer Wohnraum für neue Bürger geschaffen u/erden kann.
ln diesem Sinne bieten wir lhnen und dem Investor an, gemeinsam etne fiir alle Seiten kagbare Lösung zu finden. die auch unseren Forderungen gerecht wird.
Sofern auch dieses Angebot nicht zu einer unseren lnteressen und Rechten entsprechenden Lösung
führt. u/erden wir uns nicht scheuen den Rechtsrr,/eg zu beschreiten.
Den Bedenken, Anregungen und Forderungen, die in dies€m Schreiben geäußert werden. schließen
sich durch Unterschrtft der Namenslisten 1-4 die betroffenen Bürger und Anlieger der Straßen Bemhardstr.. Mühlenstr.. An der Ronne und Laurentiusweg an.
Die an den Namenslisten aulgeführten Bürger behalten sich außerdem eine weitere gesoncterte Au߀rung von Eledenken gegen den vorgeschlagenen Bebauungsplan io1. Brauu,eiler-Mühlenstraße
vor.
Mit freundlichen Grüßen
lm Auftrag der Bürgerinitiative 8P 101 Brauweiler
Anla@n
Namensliste 1. Bemhardstraße \
Namdl,ste 2. Mijhlenstre߀ I
Narnenst,ste 3lA" der Rorre \
Namenshste 4. Laurentiusweq t
.-J
=
O Urw[lJ.S&;Pl{]^,.
{
Seale 6 von 6
t 3 /A*s
(ltros
Braul'eilr.-r. dcn 1 3.5.2()1 7
u/r
Seketadat Bürgenneistet
,l,t,
An den
Bürgermeister der Stadt Pulheim
Rathaus
.{lte Killner Straße 26
50259 Pulheim
e;rrr*rl.e.*
,t
I
Z Mar 2017
E0
L,oa
74,
2+7t-
4 t{ n"L--
_; dn
Betr: Einrvände gegen den Bebauungspl.rn 101 \tühlenstraße in Braurleiler
Sehr geehrter Herr Keppeler,
diesem schterben möchten rvir unse.n' Eins ände. gegen dt'n Bebauungsplan 101 in dt-r
\brlage 1212017 vom 13.112.2017 vorbringcn.
Unsere Einrvände richten sich nicht grunclsätzlich gegen die Bebauung dc's Grundstücks
\{ühlenstraße, sondL'm g,egen .{rt und \lali dt'r Bebauung.
1. Der Bebauungsplan sieht eine das Nachbarschaftsrecht und die Grundzüge des
Baugesetzbuches mißachtende Bebauung vor. Geplant sind 3 dreigeschossige
große Häusem mit Grundf'lächL'n v()n ca 250 qm (15,60 x 16m) und 3
viergeschossige l\trhnbl<kke mit Einzelgrundtlächen von bis zu 450 qm (ca 31 m r
1.1,-15 m). Besonders der viergeschossige \\tohnblcrk beschönigend als Haus J
bezeichnet, rtickt sehr nahe an die vorhandene Bebauung der Häuser 1{ - 18 heran.
Die Trauihöhe dieses viergeschossigerr Hauses liegt bei über 13 m atr Oberkante de's
Geländeniveaus, $.elches auch noch urn 1 m angehoben §erden soll, so dass das
Gebäucle mit einer Trauihöhe von l{ m die in dirt'kter Nachbarschaft Lrefindlichen
-liaufhtlhe
bti unter 6 m lieg,t, um mehr als das
Häuser An der Ronne 1{ - 1E, deren
Doppelte überragt. Diese Bebauung t''crücksichtigt also in keinster \\'eise die
Eigenart dc-r kleingliedrig stntktunt'rten Einfamilienhaus-Bebauung mit I - 2
Unter
gescht',ssigen Häusem, s'ie z.B. unser zn'eigeschctssiges Haus
Nutzung tles beschleunigten \t'rf.rlrrcns zur inlrt'rstädtischen Verdichtung §'ird
eine neue Bebauung geplant, dic Rt'g,clung,t'n des Baugcsctz-truchcs, in denr die
Anpassung cler neuen Bebauurrg in ,,tlic Eigenart der näheren Unlgebung" (§ 3l)
gefordert ist, aushebelt und nach Auss.rge des Baudezernenten Herm Höschen in
de'r Planungsausschusssitzung vom 15.3.2017 nach derzeitigem Bebauungsplan
nicht zulässig ist. Das ist rücksichtslos.
2. Der Bebauungsplan sieht keine Tiefgarage sondern ein ebenerdiges Parkdeck
vor. Die Bereilschaft des Investors, statt der ursprünglich von ihm geplanten 50
\\bhneinheiten mit Tiefgarage (eine v(illig überzogene Zahl angesichts der zu
bebauendc-n Fläche von ca 5(XX) qml) die Zahl der l\bhneinheiten auf ca 35 ohne
\Iit
Tiefgarage zu reduzieren, n'ird von der Stadt Pulheim als ,,Verzicht" des Investors
und als städtischer V'erhandlungsertblg dargestellt. Diese den
-r.
l.
Ausschussmitgliedem und Anrvohnem als,,\,erbesserung" und Fortschritt
angepriesene Reduktion au{ inzrvischc'n 36 lVohneinheiten ist keinesfalls eine
Verbesserung da zum Zeitpunkt der Planungsänderung der Bauherr noch mit
möglichen Altlasten auf dem Grundstück rechnetg so dass die neue planung frir
ihn profitabler erschien. Denn mit !'erzicht auf eine Tiefgarage vermeidet der
investot dass er möglichenteise Altlasten entsorgen muss, die die
lvirtschaftlichkeit seines Bauproiektes in Frage stellen rvürde. Das inzrvischen vom
Investor vorgelegte Bodengutachten stellt keine bzs'. keine nennensrverten
Belasfungen im Boden fest, so dass dtrrch den Bau einer Tietgarage, deren
\{ehrkosten nach grober Schätzung zl'ischen 320 00t} € uncl 350 0O0 € liegen
müssten, eine Reduzierung der Geschosszahl um ein Geschoss ohne gravierende
Ceu'imverluste möglich rväre. Die ebcnerdigen Stellplätze, die direkt an die
Cartengrundsti.icke der Bemhardstraße und der Shaße An der Ronne angrenzen,
r'erden zu einer erheblichen Belastung der Anrvohnei zu denen s'ir zählen, durrh
.\bgase und Lärm führen.
Der Bebauungsplan sieht eine Anhebung des Geländeniveaus um ca 1 m auf
Höhe der Grundstücke der Häuser An der Ronne vor. Diese Auffüllung mit
Lehmboden soll zu einer ,,mineralischen Abdichtung,, (vgl. Baugmndgutachten
Althoff und Lang) der nicht bebauten Grundshicksbereiche und gesamt zu einer
\rerdichtung von 80'i. des Baugrundes führen. Es ist zu betürchten, dass bei
Starkregenereignissen die Entrvässerung in die Nachbargrundshicke, nie z.B. in
unser crundsttick, das abschüssig is! erftrlgt. Es tehlt ein Abh'assergutachten. Die
Aussagen Herrn Höschens, man n'erde dies baubegleitend vornehmen, zudem
erfolge die Enhvässerung des Grundstr.icks bereits über den Kanal der
\{ühlenstraße, können ein solches Gutachten nicht ersetzen. Es ist - unseres
Erachtens - für einen rechtskontbrmen Bebauungsplan unabdingbar.
Der Bebauungsplan sieht zu geringe Bauabstände zu den laut Baumsatzung der
stadt Pulheim geschützten Bäumen vor. Neben den in einem früheren Gutachten
genannten geiährdeten Buchen tverden im Baumgutachten vom 23.11.2016 nun
rteitere Buchen an der \t'estseite dt-r Grundshickes als durch die Baumaßnalune
(Verdichtung mit schrverem Gerät) n'ie auch durch ,,Anschüttungen,, als
möglichenueise gefährdet bezeichnet, da ,,die t\rurzeln von Buchen extrem
sauerstoffbedürftig sind". Die Bodengutachter Amold und l\Iarx emptehlen
,,eindeutige Absprachen und ggf. \rorkehrungen,, zur Sicherung der Buchen. Die
Veranhvortlichen der stadt haben offensichtlich auch die schnittzeichnungen cles
Investors nicht ausreichend studiert. In der schnittzeichnung von Haus -l finden
sich grot3e Teile der schützens*'erten Bäume nicht mehr. Laut Baumsatzung der
Stadt Pulheim dienen die geschützten Buchen u.a. ,,zur Erhaltung und
Verbesserung des Stadtk-[imas"und ,.zur pflege des Landschaftsbildes,,. \Iit dem
Bau der vierstirckigen Häuser, besonders des massiven Hauses 4 an der l!,estseite
des Cmndsti.ickes, n'erden seitens der Stadt a]le lv{aßnahmen ,,zur Abr|ehr
schädlicher Einrvirkungen auf den Nlenschen und auf Stadtbiotope,, (vgl.
Baumsatzung § 1) aufgegeben. Die Aussagen Herrn Ritters in der
5.
Planulrgsausschusssitzung vonr I 5-3.2017, man rrerde sich um den Erhalt dtr
Bäume bemühen, dass iedoch r'in ,.Restrisiko" für die Bäume bestehe, rlirken \\'ie
eine Bankrotterklärung gegenük r den Interessen des Investors. Dies l'urde auch
im Laufe der Sitzung immer s'ictlcr de.utlich, da Herr Ritter nur ein einziges
.{rgument für ditsen Bebauungsplan mehrtach rtiederholte, dass nämlich der
Bebauuni;splan sich für den lnvestor ,,s'irtschaftlich darstellen" müsse.
Der Bebauuntsplan berücksichtigt nicht die infrastrukturelle Situation der
Mühlenstraße und der angrenzenden Straßen An der Ronne und fahnstraße. \lit
dem Bau vur 3tr l\irhneinheiten u ird sith die \:erkehrssituation des t'ließerrden und
ruhenden Verkelrrs dramahsch vt.rschlechte'rn. Die Verkehr s'ird hauptsächlich an
der Crundschule \ lathildenstral3e über die Jahnstraße fließeru da von der
Bemhardstraße in die enge Nlühknstraße keine Einfahrt erlaubt ist. Die zu
t'nrartenden ca 70 Fahrzeuge, r.t,n tle'ncn nur die Hälfte auf de.m Baugrundstück
parken kcinnen, rterdcn die \lühlenstrat3e, die Jahnstraße und die Straße An der
Ronne vtil li g verstopf err.
Die Stadt Pulheim erstellt einen Bebautrngsplan, der allein den rtirtschaftlichen Interessen
dient. Die Raiffeisentrank vermarktet und tinanziert möglichenveise das Obiekt. Es blcibt
zu prüfen, ob hiertlurch nicht Intercsscnkonflikte oder rechtlich bedenklicht'
L'berschneidungen r:ntstchen.
Es bkibt zu hoften, dass sich neben den llatsmitglittern des Bürgervereins *'eitere
Ratsmitglir'der ihrer Vcranhvortung bc\\'uL?t u'erden und diesem Bebauungsplan ihrr'
Zustimmung vcnter gcrn.
\tit
freuncllichen Grüßen
ß\ A"s
Seketarial Bürgermeister
Ens. I i. Mai
Stadt Pulheim
Der Btirgermeister
Alte Kölner Straße 25
4,
50259 Pulheim
2017
€ Ttro/
Brauweiler, 07 .O5,20'l 7
?/r
EI
,o
17. MAI
:y
2017
POSTSTELLE
4. Llq.r/,^-
_.-,_\ _--_?
Z-'6?+4
Stellungnahme
Bebauungsplan Nr. 101, Brauweiler Mühlenstraße
6't
Sehr geehrter Hen Bürgermeister,
Sehr geehrte Damen und Henen,
zu dem o.g. Entwurf nehme ich wie fotgt
stelung:
§''54
\ ho.
^*a.*
l.l
Wie bereits von mir im Umweltausschuss vom27.V.2016 vorgetragen, muss
die beabsichtigte Bebauung mit dem bestehenden Wohngebiet verträglich
sein.
Dies ist weiterhin m.E. nicht der Fall.
Die Anzahl der möglichen Wohnungen wurde alar veningert, die Gebäude
sind bei 3 bis 4 Geschossen aber weiterhin viel höher als die bestehende
Bebauung.
Wir wohnen in der Straße An der Ronne in einem Einfamilienhaus mit 2
Geschossen wie es der vonangigen Bebauung im gesamten Wohngebiet
entspricht.
Die gleiche Geschosszahl haben einige Mehrfamilienhäuser z.B. an der
Mühlenstraße und sind daher gut in das Gesamtbild integriert.
Die Neubauten sind zudem noch höher als anfangs angenommen, weil die
geplante Aufschüttung hinzuzurechnen ist.
Diese Planung ist nicht verträglich und ich kann diese Planung nicht
nachvollziehen. Auch deshalb nicht, da uns vor 3 Jahren eine beantragte
Dachaufstockung gem. § 34 Abs. I BauGB abgelehnt wurde. Hierbei wurde
insbesondere auf die Wahrung der Anforderungen an gesunde Wohn- und
-1,/1,
Arbeitsverhältnisse hingewiesen sowie auf das Ortsbild, das nicht
beeinträchtigt werden dürfe. Unser
ftige sich nicht in die Umgebung
"Vorhaben
ein und habe überdies eine negative Vorbildwirkung. Sie sei städtebaulich
daher nicht vertretbar.'
Diese Anforderungen fär ein Einzelvorhaben scheinen nun nicht mehr zu
gelten? Meiner Meinung nach ist die neue massive Bebauungsplanung noch
weniger in das Ortsbild integrierbar. Das betrifr sowohl die Bauweise, als auch
und insbesondere die Höhe. Oder gilt die neue Bauhöhe nun allgemein für
jedes zukünftige Bauvorhaben?
Die durchgeführten Messungen bezüglich des dezeitigen Verkehrs und der
möglichen Mehrbelastung habe ich zur Kenntnis genommen. Ob dies - so wie
dargestellt unproblematiscfi ist - wage ich weiterhin zu bealeifeln. M.E. ist
eine einmalige Messung an einem Tag nicht repräsentativ. Die tatsächlichen
Auswirkungen werden sich - wie so häufig - erst später nach der Umsetzung
zeigen.
Mit freunrllichen Grüßen
3
6
5lu
o 2t
stadl Pulheiß
Sekretarial Bürgermeister
01. Juni 2017
Stadt Pulheim
Der Bürgermeister
Alte Köher Straße 26
50259 Pulheim
jI
L
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\t;
*i
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-\
TEA
1r'.-,
lJr
§ho 6nqon"nt"J'
a{.08 6.dOrf ."o putheim.
denz1.OS.2o17
Bebauungsplan Nr. 1 01 Brauweiler-Mühlenstrasse
Sehr geehrter Hen Bürgermeister,
Sehr geehrte Damen und Henen,
lch bin Eigentümerin des Grundstückes
ln diesem Haus wohnt auch meine Mutter
50259 Pulheim.
Die Entwicklung des Verfahrens für den Bebauungsplan Nr. 101 verfolgen wir mit großem
lnteresse. Es war vorhersehbar, dass dieses ehemalrge Geweöegrundstück irgendwann
eaner neuen Nutzung zugeführt wird und eine neue Bebauung erhält, was wir als erfreulich
belrachtet haben.
Allerdings haben wir nicht damit gerechnet, dass dies in dieser Weise, wie jeEt geplant
geschieht. lch habe an diversen Ausschußsilzungen teilgenommen und mich dort zu Wort
gemeldet. Es wurde den Anwohnern eine Nachbesserung der Planung angekündigt, die jetä
vorliegt. Die neue Planung weist allerdings meiner Ansicht nach kelne Verbesserung auf,
sondern im Gegenteil.
Wir erheben daher Widerspruch gegen den Bebauungsplan Nr. 101 , BrauweilerMühlenstrasse in seiner ietä vorliegenden Fassung.
lm Einzelnen:
Das Anheben des Geländes Mühlenstrasse auf mein Grundstücksniveau im hinteren Bereich
des Grundstücks. lch hatte Herm Ritter und über ihn den ArchiteKen und den lnverstor zu
einer Ortsbesichtigung eingeladen, damit sie sich ein Bild von der Situation machen können.
Das ist leider nicht erfolgt. lch mö'chte meine Einladung hiermit wiederholen.
Die Mühlenstrasse weist ein erhebliches Gefälle auf und mein Grundstück liegt tiefer als die
rechts angrenzenden Grundstücke der Bernhardstrasse. Bei der geplanten Bebauung der
Mühlenstrasse, insbesondere bei dem Haus 6 erreicht wohl nahezu das Dach der vierten
Etage (Staffelgeschoß) die Höhe meines Dachfirstes (Satteldach, wie alle umliegenden
Gebäude). Die Planung nimmt in keiner Weise auf den gewachsenen Geländevedauf
Rücksicht. Eane derart hohe Bebauung fügt sich meines Erachtens nicht in das hier
gewachsene Bild ein. Wir bitten um eine Oarstellung mit Geländeverlauf und der
angrenzenden Bebauung.
Die im Verkehrsgutachten erwähnte Tiefgarage unter Haus 6 , ist nach vome offen ins
Gelände und entsteht in erster Linie unter Geländeniveau, weil eben dieses angehoben
werden soll.
o6/17
Bei der Diskussion um den ersten Entwurf ist die Anzahl der geplanten Wohungen kritisie(
worden. Die Anzahl der Wohneinheiten ist jetä reduziert. Der umbaute Raum hat aber
zugenommen.
Der Wunsch der Anwohner die Anzahl der Wohneinheiten zu reduzieren beruht auf der
Annahme, dass die Tiefgarage gebaut wird und sich somit die Gebäudegrößen reduzieren
Diese soll jetzt aus Kostengründen entfallen, damit. so die Aussage sich die Bebauung des
Grundstückes für den lnvestor lohnt.
.
Das sich ein lnvest lohnen muß, steht ausser Frage, allerdings sollte eine
Gewinnmaximierung hier nicht zu Lasten der anliegenden Bewohner gehen.
Die möglicheniveise vorhandenen Altlasten des Bodens schlagen sich für den lnvestor
sicherlich auch in einem günstigeren Grundstückspreis nieder.
lnsofern ist es meines Erachtens zumutbar. dies in die Finanzierung und Planung mit
einfliessen zu lassen. lst das erfolgt?
Durch die geplante Höhe der Bebauung ändert sich die Situation für mein Grundstück im
hinteren Bereich massiv. Es ist eine extreme Verschatlung und Hinterhofatmosphäre zu
befürchten. Dadurch ist die Gartennutrung für uns erheblich eingeschränkt. Bei der t4llichen
Verkehrsbelastung auf der Bemhardstrasse ist der Rückzug auf die Gartenseite des Hauses
bisher ein willkommener Ausgleich. Der Ausblick auf die geplanten Riegelbauten, die gerade
im Fall des Hauses 5 und 6 über nahezu ,ieweils zwei Grundstücksbreiten der
Bemhardstrasse verlaufen sollen. sind nicht wünschenwert und werden sicherlich
erheblichen Einfluß auf das Mikroklima haben. Wir bitten dies zu berticksichtigen.
Mindestens eine Dachtenasse des Hauses 6 öffnet sich in Richtung B€mhardstrasse. Die
künftigen Eigentümer oder Mieter können somit in meine und die Räume meiner Mutter
schauen. Wir fühlen uns in unserer Privatsphäre gestört.
Der Eingang des Hauses 5 und 6 geht in Richtung Bemhardstrasse. Warum?
Aus der Planung geht nicht hervor wo sich die Mülltonnen befinden sollen. Sollten sie im
Eingangsbereich stehen, ist gerade im Sommer mit Geruchs- und Ungezieferbelästigung für
meinen Gartenbereich zu rechnen. Oas ist nicht hinnehmbar. Wo soll die Müllentsorgung
erfolgen?
Der Walnußbaum ist nicht krank. Er wird im Gutachten sogar als prägender
Grundstücksbestandteil bezeichnet. Der Baum stellt nach Naturschutzrecht ein
Naturdenkmal dar. lm Falle einer Fällung weist das Gelände keinen Platr für eine
Ersahpflanzung auf da die neue Planung eine noch größere Überbauung als der erste
Entwurf aufweist. Das Mikroklima der angrenzenden Grundstücke wird überhaupt nicht
berücksichtigt. Warum?
lm Vergleich zu anderen Bauproiekten,die dezeit in Brauweiler umgeseta werden, fällt auf,
dass in der Mühlenstraße eine wesentlich dichtere Bebauung geplant ist, als zum Beispiel
am Guidelplatz, oder auf dem Baugebiet zwischen Glessenerstraße und Wiesenweg.
Warum isl das so?
Wir bitten Sie die aufgeführen Bedenken noch einmal wohlwollend zu prufen und lhre
MQglichkeit als Stadtplaner dergestalt zu nutzen, dass Sie nicht nur die Aspekte der
lnvestoren und m(€lichen Neubürger berücksichtigen, sondem auch besonderes Augenmerk
auf die derzeit hier lebenden Anwohner haben.
Mit freunqlichen Grüßen
ß6
-.
Tt,O
Stadt Pulheim
Amt für Stadtentwicklung, Stiadtplanung und
Demografie
Alte Kölner Straße 26
50259 Pulheim
Vorab per Fax: 02238 / 808
A,rs
06. Julll
1 pr Tav
2017
e;a.)b1 o*,
J . 6.1>
.153
Sekelari.t:
Tel:
Fax:
Email:
Az:
2. Juni 2017
0432-15 Fri
Bebauungsplan Nr. l0l Brauweilcr U0hlenstraße
hier: Stellungnahme im Rahmen d6r Auslogung gem. § 3 Abs. 2 BauGB
Sehr geehrte Damen und Henen,
ich melde mich ftir meine Mandanten
EnBprechende Vollmacfiten sind
be(tefügt
Die Mandanten sind jeweils Eigentümer der eben genannten Grundstücke in
Pulheim-Erauweiler.
Namens und im Aullrag rneiner Mandanten erfiebe ich
Einwendungen
gegen den geplanten Bebauungsplan Nr. 101 Braur reiler Muhlenstraße. Diese
betreffen insbesondere das Maß der baulichen Nutzung, das mit der Errichtung
der Wohnungen einhergehende Verkehrsaufl(ommen und die Beeinfächtigung
der im Plangebiet vorhandenen geschüEten Bäume.
;
33E144
-
't.
I.ß
1.
Das zulässige Maß der baulichen Nutzung kann nicht abwägungsfehlerfrei in der deneitigen
dar b.ullchen Nuhrng
Form festgesetzt werden. Oer B€bauungsplanentwurf sieht Bauienster vor, die eine Grundnäche zwischen 250 und 500 m2 auf*eisen und eine Bebauung mat bis zu 13 m hohen Gebäuden zulassen. Oies€ FesEetzungen be{virken im Zusammenwirken die planungsrechüi$e Zulässigkeit von Baukörpem, die im Vergleich zu der umgebenden Bebauung jegliche Maßsults,
lichkeit sprengen. Oie s0dlich des Plangebiets liegende Bebeuung an der Straße An der Ron-
ne ist geprägt durch Reihenhäuser mit einer Grundfläche von weit unter 100 m2; auch in cler
Bemhardstraße ereichen nur wenige der Einfamilienhäuser oder Ooppelhaushätflen eine
Grundfläcfle von mehr als 100 m2. Es handelt sich um 1- bis 2{escfiossige Wohnhäuser mit
Sateldächem und einer Firsthöhe lon 7 tis 10 m.
Der Bebauungsplan lässt demgegenüber eine nicht nur nach ihrer Höhe, sondem auch in ihrer
ganzen Kubatur massive Bebauung gegen0ber der angrenzenden eher kleinteiligen Wohnbebauung zu. Zur Verdeuüichung: Oas westliche Baufenster (,Haus 4") hat mit ca. 5(X) m2 eine
Grundfläche, die selbst die Grundstucksgröße aller sodlich angrenzenden Grundst0cke ober-
steigt Eine derartige Bebauung worde zu einer erheblichen Verdichtung des Blockinnenbe.
reichs fiihren und somit die CharaKeristik des Quartiers wegen der mit ihr einhergehenden lntensivierung der Bebauung und GrundstucksnuEung wesenüich verschieben. Eine solche Hinterlandbebauung löst regelmäßig in besonderer Weise städtebauliche Spannungen aus, die
mat
dem vorliegenden Entwurf nicht befriedrgend gelöst werden. Dab€i ist zu bedenken, dass
die neu hinzukommende Wohnbebauung an die ruchnärtigen Gärten der Bestandgebäude
unmiüelbar anschließt und somit den Privatbereich der dortigen Beuohner
beffi-
Hier gilt: Je
höher die GeMude, desto grüßer die Mclglichkeit der Einsidrtnahme in die 0blicherweise nach
hinten ausgerichteten S€hlafzimmertenster und den Außenwohnbereich.
Abzusägen ist hier das lnteresse an einer maßvollen Nacfiyerdidrtung auf der einen und den
Belangen der Erhaltung des Gebietscharakters uM der Sicherung des Wohnfriedens aul der
anderen Seite. Das lnteresse an einer lEglEygllg Nachverdichtung ist arar, wie sicfi aucrr aus
§ la Abs. 2 BauGB ergibt, anzuerkennen. Das Merkmal .maßvof ist aber bei der vorliegenden Entwurfsplanung bei Weitem nicht eingehalten.
Von einem harmonischen Übergang der Höhenentwicklung von der Bestandsbebauung zur
Neubebauung kann keine Rede sein. Es ist denn auch bezeicünend, dass eine Msualisierung
dieser Höhenentrvacklung nicht in den Unterlagen der Oftenlage enthalten ist. Die vofliegend€
Vogelperspektive, die eine Ansicht von schräg oben zeigt, ist zur Einschätzung der Höhen
,e
denfalls ungeeignet. FUr eine inrormierte Abwägung durch den Rat isl es zwingend eriorderlich, dass dae Größen- und Höhenveftältnisse veranschaulicht werden.
Seite 2
lnsgesamt lässt sich ein Wille zu einer nur maßvollen Nachverdi($tung an den Planunterlagen
nicht erkennen. Scheinbar soll die Grenze des Möglichen ausgereizt werden, so auch mit der
FestseEung einer GRZ von 0.4 (vgl. § 17 Abs. 1 BaUNVO). Es drängt sich damit der Eindruck
auf, dass insbesondere die lnteressen des lnvestors eine maßgebliche Rolle spielen, weniger
aber das lnteresse an einer Erhaltung des Gebietscharakters. Selbst unter dieser Prämisse ist
es aber erstaunlich, wenn nach dem Lageplan des lnvestors eine GRZ von 0,57 eneicht wird.
Sollte dies tatsächlich korrekt sein, so fehlte es an der städEbaulichen Rechtfertigung der Pla-
nung gem.
§
1 Abs. 3 BauGB, da das gewollte Ziel mit den im Entwurf enthaltenen Festset-
zungen (unter anderem GRZ von 0,4) nicht zu erreichen wäre. Es wäre unzulässig, die Planung bereits jeEt auf die Gewährung von Befreiungen gem. § 31 Abs- 2 BaUGB auszurichten.
Den Eedenken im Hinblick auf das Maß der baulichen NuEung und dabei unter anderem auch
der M(Slichkeit der Einsichtnahme kann, insbesondere im Hinblick auf das Haus 5, nicht entgegengehalten werden, dass die Abstandflächen eingehatten würden, Denn die für die Abstandffächen maßgebliche Höhe der nördlichen Außenwand wird dort nach den Schnitten des
lnvestors offensicfitlich dadurch künsüich kleingehalten, dass dort eine massive Aufschünung
von mindestens 2,50 m Mächtigkeit vorgesehen ist. Bei einem Abstand von aur 3,27 m zur
Nachbarsgrenze worde die geplante Bebauung selbst bei Berücksicrrtigung des Schmalseitenprivilegs zu einer Überschrertung frrhren. Nur durch die Aufschüttung kann das Baufenster
dermaßen nah an die Grundstt cksgrenze heranrücken.
4
Einer fehlerfreien Abwägung würde es entsprechen, das jeEt als Garagengeschoss angedachte Erdgeschoss unterirdisch in eine Tiefgarage zu verlegen. Etwas anderes ergibt sich
auch nicht im Hinblick auf die wirtscfiafrliche Realisierbarkeit des Vorhabens. Wenn der Beigeordnete Höschen in der SiEung des Umrveltausschusses darauf veMeist, dass dem lnves-
tor eine Altlastenuntersuchung vorliegt, aus der heruorgehe, dass mit erheblichen Altlastenentsorgungskosten zu rechnen sei, so ist hieeu zu sargen, dass diese Untersuchung öffentlich nicht zugänglich ist. Jedenfalls findet sich bei den Untedagen der Offenlage nur eine orientierendes Gutachten nach BBodSchV, nach dem keine Gefährdungen vodiegen. Freilich wurde dabei der Wirtungspfad Boden-Mensch nicht unteGucht. Es stellt sich allerdings die Frage,
wie der Rat eine informierte Entscheidung über die Altemative einer Tiefgarage treffen soll,
wenn ihm die angeblich maßgeblichen lnformationen zur Alüastensituation im Boden nicht vorliegen.
lm Übrigen wäre es auch im Sinne des UmweltschuEes sinnvoll. die anscheinend vorhandenen Atüasten vor einer Neubebauung zu beseitigen. Nach der vollständigen Neuversiegelung
und Errichtung von Wohnhäusem wird dies sicherlich nicht geschehen.
Seite 3
Bei allen Üb€rlegungen zu Höhe, Grundlläche, Geschosszahl und Baumasse der nach dem
Bebeuungsplan zulässigen Gebäude ist auch zu berticksichtigen, dass diese nicht nur fiir sich
betrachtet lverden dürfen, sondem auch maßstabsbildend für die Umgebung sind lnsbeson-
dere die s0dlich gelegene Bebauung beändet sicfi aber in einem unbeplanten lnnenbereich
gem. § 34 BauGB. Das bedeutet, dass die massiven Gebäude in Zukunft auch den Rahmen
des Einftjgens, des Zulässigen in diesem Be.eich mitbestimmen werden- Auch dort könnten
dann zukünftig ähnlich massive Gebäude enichtet werden, die nun ein Positives Vorbild in der
näheren Umgebung haben. Dabei ist es nicht von Bedeutung, dass die Neubebauung im Geltungsbereich eines Bebauungsplans liegen wird; die Eigenart der näheren Umgebung macht
an den Grenzen von
BebauungsPlänen nicht
halt (vgl. zuletzt OVG M0nster, Urt v
01.03.2017, Az.: 2 A 46/16, juris Rn, 44). Es ist kaum anzunehmen, dass dieser Effekt
-
Aus-
wetung d€r massiven Bebauung und Verdi€ütung jedenfalls auch auf die Bebauung nÖrdlich
der Straße An der Ronne
-
so erwünscht ist. Denn eine Bebauung in diesem Maß würde un-
urergerlEh zu Spannungen fuhren.
Veikehr
1.
Auch die Auswirkungen einer Neubebauung nach den Voßaben der Entwurfsplanung aul den
Verkehr sind nicht ausreichend berücksichtigt. Zwar kommt die Verkehrsuntersuchung zu dem
Schluss, dass das Bauvorhaben aus vertehrstechnischer Hinsicht unproblematisch realisiert
werden kann. Oabei geht sie aber von Prämis§en aus, die der Bebeuungsplan nicht hergibt.
lnsbesondere basiert sie auf der Annahme, dass 36 Wohnungen mit bestimmten Größen realisiert werden und berechnet ausgehend hiervon das Verkehrsaufl(ommen. Der Bebauungsplan gibt aber keine HöchsEahl von Wohneinheiten vor, obwohl er dies kÖnnte. Vor allem: Oie
Zahl von 36 Wohneinheiten basiert laut der Entwurfsbegrondung auf der Annahme' dass im
Erdgeschoss keine Wohnungen enichtet werden, sondem ein Garagengeschoss. lm Bebauungsplan findet sich aber keine FestseEung, die die Enichtung von Wohnungen im Erdgeschoss ausschließen worde. Mit den derzeitigen FestseEungen ist daher nicht ausgeschlos-
sen, dass in
a[g!
Geschossen Wohnungen erfichtet werden und das Verkehrsaulkommen
damit um ein Vielfaches steigt.
Ganz offensichüich basiert die Bewertung auf den auf der lntemetseite der Stadt verfugbaren
Plänen des lnvestors vom Februar 2017. Diese sind aber nicht Bestiandteil des Bebauungs'
plans und damit nicht verbindlich. Hieraus folgt auch: Oie zulässige Geschosszahl ist ebenfalls
im Bebauungsplan nicht festgeseEt bei einer GeMudehöhe von '10 m (beisPielsweise OK 13)
könnten daher nicht nur 3, sondem sogar 4 Vollgeschosse realisiert werden, bei einer Gebäudehöhe von 13 m (OK 14) sogar 5. Denn nach § 2 Abs. 5 SaE 1 BäuO NRW sind Vollgeschosse Geschosse, deren Deckenob€rkante im Mittel mehr als 1,60 m über die Geländeoberfläche hinausragt und die eine Höhe von mindestens 2,3O m haben. Eine derartige Erhöhung
Seite 4
der Geschosszahl würde offensichüich zu einer weiteren ErhÖhung der Wohnungszahl und
damit des Verkehrsauf,(ommens ttlhren.
Diese fehlenden FestseEungen spielen nicht nur fiir das Verkehrsaufl(ommen eine Rolle, sie
sind ein weiteres Zeichen daftir, dass von einer maßvollen Nachverdichtung nicht die Rede
sein kann. Der Sprung von einer 1- bis 2{eschossiger Bebauung zu einer
+
bis 5 geschossi-
gen Bebauung isl eben genau das: Ein Sprung, keine harmonische Fortentwicklung.
Daneben verwundert auch, dass offenbar vorgesehen ist, außerhalb des Geltungsbereichs
des Bebauungsplans auf der Mühlenstraße zwei Stellplätze vorzusehen; dies ergibt sich aus
dem Lageplan zur Erschließung. Bemängelt die Verkehrsuntersuchung doch jetzt schon' dass
die Breite d€r Milhlenstraße tür einen sach- und richüiniengerecfiten Ausbau der Stra߀ im
Trennprinzip nicht ausreichend ist, ist es nicht nachvollziehbar, dass diese Situation noch
durch (private) StellpläEe verschärft werden soll.
3.
Schutz deo Baumb6tande§
Bezweifett werden muss auch, dass dem SchuE der 8äume mit den FesBeEungen des B€-
bauungsplans ausreichend Genüge getan ist. Dorl sind 20 Bäume als zu erhalten eingetragen.
Von den 38 vorhandenen Bäumen ist dies gerade einmal die Hä|fre. Gefällt werden müsste
debei unter anderem der Walnussbaum (Nr. 38), der für den gesamten Bebauungsblock mit
seiner Wirkung von großer Bedeutung ist. Das BaumschuEgutiachten BVMS216 selbst
be
zeichnet ihn als "vitalen und prägenden SoliEf (S. 4). Besondere Rticksicht wird auf diesen
Baum dennoch nicht genommen; der Bebauungsplan setzt ihn nacfit aß einen der 2u erhallenden Bäume fest.
Überdies erscheint zweifelhaft, dass die Erhaltung in dem festgesetzten Maß überhaupt möglich ist. So empfehlen die Gutachter für Euche 15, der nach der Entwurfsplanung augenscheinlich erhalten werden soll, selber die Entnahme, weil insbesondere mit Blick auf das Bauger0st
derart weitreichende Eingriffe notwendig wären, dass eine Erhaltung nicht sinnvoll ist. Auch
ll
und 12 ragen nach der Abbildung 2 im BaumschuEguachten
BVMSi/1116 derart nah an die Fassade des Hauses 4 heran, dass von einer Erhaltung vernthftigenveise nicht ausgegangen werden kann. Genau genommen ist an dieser Stelle eine
die Kronen der Buchen
Dachterrasse auf dem Erdgeschoss vorgesehen; in diese Tenasse wurden die
fute faKisch
hineinragen. Oass die Bäume unter diesen Umsülnden dauerhaft erhalten werden, erscheint
wenig realistisch.
Zudem ist zu bemängeln, dass nach den Schnitten des lnvestors im nördlichen Grundstiicksb€reich Aufschüttungen geplant sind. Nach dem gaumschuEgutachten BVMsi/!116 (S. 2) sind
Seite 5
Ansch0ttungen im Umfeld der Buchen zu unterlassen, da die Wurzeln von Buchen extrem
sauerstofbedüfig sind. Auch dieser Wk erspruch ftlhrt zu Zw€iteln an der Wahrscheinlichkeit
der tatsächlk en Erhaltung der Bäume.
Wr bitten, diese Einwendungen b€i der Abwägung der FesBeEungen zu berücksichtigen. Ein Satzungsbeschluss in der jeEigen Form wäre aus unserer Sicht abwägungsfehlerhafl.
Mit freundlichen Grtißen
Seite 6
Stadt Pulheim
der Biirgermeister
Alte Kölner Str. 26
\tr
-6
5O259 Pulheim
ha
Fi
./
1l..'J
r, \^
Pulheim, den 5-6.2017
lol
- BrauvYeiler, Mühlens'tra8e
Einyrändä zur Auslegung des o.a. B€bauung§plans gem. § 3 Abs. 2 BaUGB
B€tr. Bebauungsplan
Sehr geehrte Damen und Herren.
B
? ttqs
hiermit erh€bcn wir folqende Einwände 9€9en den o.a.8€bauungsphn:
l.
Störung der privatsphär€ durdt bis zu 13 m hotle Get aiude gelYähren Einblicke in Garten und Fenst€
insb€s- Schlaf- und Wohnzimmer mit bodentie'fen Fen*em.
Wir sind aus Kön weggezog€n, um hier in eaner l-2 gesctrossigen Einfamilienhausbebauung ungest(
leb€n zu können ohne wohnblocks in 4-5 st&iger Näh€, di€ hier nicht hin pass€nl
2. Sorgefl um ParkpläEe. da nidrt klar ist, wie viele wohnungcn tatsächlijr gebaut werden sollen mit
minZestem l-2 ixw pro wohnung, ohne Berücksidttigung von B€suc'|em. ln der Mühleostr. sollen
parkpläEe wegfatlen, so dass dlesä-anwohrEr keine Parkmttgli{$keit€n mehr haben und auf die Str.
An der Ronrrc äusweicflen, Yvo ohnehan akuter Partplatzmangel herrscht'
3 Wir eiwarten eine Bebauung mit 1-2 Famili€nhäusem andog An der Rmne, um ein einheididles
Wohnumfeld zu ertBlten. aueerUem b€frlrrfiten rir dur€fi eitt€ 'Block-8ebäuun9' in der geplanten
GröB€ wertminderungen der eigenen lmmobilie.
4. Der gro8e Baumbestand mit dem großen,gesunden Walnussbaum, den Budlen etc. Sollte erhalten
Uleibl;n, statt wohnräum zu Maxipreisen b€i maximebr Grundllä(rre zu schafien. Die Sauerstofi
spendenden 8äum€ solften statt d€sscn an die B€bauung einb€zogen w€rüen.
5. Wie stellen sidt die Alüasten dar, da auch ietzt nodl 2 mindestens 4t ,ahre alte Tankanlag€n auf
dem Gelände stehen, die u.a. für ein€ Kontäminierung der BÖden so.gen?
6, Sorgeo um Einkäufsmäglidlkeiten, da für nodr mehr Einwohner zu wenig G€sd|äfte da sind.
Wir würder gem€ vor Ort mit lhnen über die geplant€I Bauaktivitäten sprech€n, da wir nicht die
einzigen B€tmfienet sind.
Mit fteundlichefl Grti8€n
A8 Aql
3rg
61
c*Q.
ol.&.ao7uo
ä':-E-- ,b
\ ho Ein3o"ft$.
!,,,^
MK
Monika Kasl
An die Stadtverwaltung Pulheim
z. Hd. Herm Christoph BROZIO
29.05.2017
Sehr geehrter Herr Brozio,
nach einer heute stattgefundenen Versammlung der
Bürgerinitiative BP
f
0l Br.ltroiler
(Bebeuung in der tähhnrtraße)
bitten wir Sie um Mithife, um einen Termin mit dem E(rentümer o d e r den
lhnen schon bekannten Architekten zu vereinbaren.
Es ist allen, die heute arnrvesend waren, ein großes Bedürhis, Kla.heit in die zum Teil
widersprüchlir:hen lnformationen zu bnngen.
Bevor ein Anuralt eingeschaltet wird, wäre es docfi sir*rer sinnvoll, UnklarheiEn
anzusprechen um eine Form von Einvemehmen zu ereichen.
lm N.mon der Bewohner tühlenstraßd Jahnstreßo und An der Rmne tritbn wir, da3
zu erürrbndc höhero Veftehoauftommen von zuräEtich ca. 75 pkw durch
AiILIEGERSTRAS{iEil zu cntrchärfen.
Wir bitten um eine Termininformation bis zum 15.06.2017
lm Namen der anwesenden Anwotrner der Mühbn-, Jahnstraße und An der Ronne!
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Sandra
Von:
Brozio. Christoph
Dienstag, 5. Juni 2017 11:39
Hatting, Sandra
WG: BP Nr 101, Brauweiler Mühlenstraße
G€sendet
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Mit
freudli$en Gru߀n
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Christ@h Bmzio
Stadt PultEim Der Brrgermeister
Rathaus . Alte Kölner Straße 26.50259 Pulheim
Amt für Stadtentwicklung. Stadtplanung und Demogra§e
Tel 0223&8080
Durchwahl 0223&808-135
Fax 02238-808-5!135
e-mail christooh bfozE{Aoulheim.de
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Juni 2017 l1:3O
An: Mailadresse l"lomepagE; &ozio, Chrbph
B.trc n BP l{r f01, BraBueiler Mühlensfa8e
Sehr geehrter Herr Brozio,
sehr Beehrte Damen und l,l,erren der Stadtverwahung im Bauwes€n,
hiermit möchte ich Stellung n€hmen zum o.g. Bebauungsplan. wir wohnen in unmfüelbarer Nähe zum geplanten
Eauvorhaben, und zwar in der zur Mühlenstra߀ gelegenen S€itenstraße .An der Ronne-. Seit unserem Hinzu8 im
Jahr 2004 schätren wir die ruhige Lage und den schönen Baumbestand.
Das WohnSebiet zeichnet sich durch Einfamilienhäuser und zweigeschossige Wohneinheiten aus. Meiner Meinun8
nach passt der geplante drei- bis viergeschossige Wohnkomplex nicht in das Gesamtbild. Die Höhe der Bebauung
würde durch die geplante Aufschü'ttung nochmals verschärft werden. Oiese Planung kann ich nicht nachvollziehen,
zudem ist ein Teil des alten Baumbestandes durch die Aufschü'ttung gefährdet. Der Baumbestand trägt mein€r
Meinung nach wes€ntlich zum angenehmen Klima und Lufuirkulation im Wohngebiet bei.
Die geplante B€bauun8 ist in der derzeit geplanten Ausführung nachteilig für uns Anlieger. Die Höhe der Bebauung
beeinträchtigt die Lebensqualität, der Beplante Komplex minden den Uchteinfall, b€grena den Ausblick, wir
Anwohner fühlen uns ,erdrückt' von der Wuchtigkeit des (omplexes und sind auf unseren Grundstücken den
Blicken der neuen Anwohner ausgesetzt, die von oben Einblick in die Grundstücke erhahen. Diese Umstände führen
zudem zu einer Minderung unserer Objekte.
Es ist abzus€h€n, dass das verkehrsauftommen in der Mühlenstra߀ und in den angrenzenden Straßen
(B€rnhardstraße, Jahnstra8€, Nikobusstraße und Medardusstraßel erkiht wird- Das Verkehrsauftommen ist in den
Stoßzeiten bereits hoch, €in€ Verschärfung kann ich als Anlieter nicht tutheißen. Die Parkplatzsituation wird sich
vermutlich s€hr verschärfen. Es sollte sichertestellt sein, dass der Verkehr flüssig fließen kann und insbesondere
Fahrzeuge wie Feuerwehr, (rankenwa8en und Reinigungsfahrzeuge funktionsgerecht fahren können.
Als Anlieger bitte ich Sie, den geplanten Komplex in seiner Ausführung kritisch zu überdenken und einen für alle
Beteiligten tragbaren Kompromiss zu finden.
Mit freundlichem Gruß
ß,to A"r
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An das
Pranun*samt
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04.06.2017
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der Stadt Pulheim
Betr.: Bebauungsplan Nr. 101, Brauweiler Mühl€nstraße
Hiermit erhebe ich Bedenken gegen die Bebauung des ehemaligen Gewerbegrundstücks in
der geplanten Form.
l.)
Die geplanten Gebäude, vor allem Haus 4, srnd fast doppelt so hoch wie die Häuser auf
den unmittelbar angrenzenden Nachbargrundstücken. Hinzu kommen noch die
gewaltigen Ausmaße der Gebäudekomplexe, so dass diese Bebauung rücksichtslos
te3enüber den Bewohnern in der Nachbarschaft ist.
2.) Die Abstände zwischen den Gebäuden und den Bäumen auf dem Baugrundstück, dae
nicht gefällt werden, als auch zu den uber 50 Jahre alten Bäumen auf den Nachbargrundstücken sind viel zu gering, so dass diese Bäume während der Bauzeit schwer
geschädigt werden und danach nicht mehr lebensfähig sind. Damit wird der
Bestandsschutz für die Bäume der Nachbarn ausgehebelt, und auch im Sinne des
Naturschutzes ist dies nicht hinnehmbar, da diese grüne Oase Rückzugsort für
schützenswerte Tierarten wie lgel, Eichhornchen und Specht ist.
3.)
geplant, das Eaugrundstück im hinteren Teil um gut 1 Meter auftufüllen und den
Untergrund stark zu verdichten. Außerdem bleiben wegen der äußerst dichten
Es ist
Bebauung nur sehr wenige unbefestigte Grünflächen übrig. Dadurch können bei
Starkregenfällen große Wassermengen nichr a!,sreichend schnell im Erdboden
versickern, und es ist zu befürchten, dass diese wassermassen dann die tiefer liegenden
Grundstücke und Häuser gefährden.
lch hoffe, das die Bedenken der Anwohner ernst genommen und nicht dem wirtschaftlichen
lnteresse des lnvestors völlig untergeordnet werden und es zu einer übera.beitung des
Bebauungsplans kommt.
Mit freu ndlichen Grüßen
ß aa Aus
Brauweiler, 0'l . Juni 2017
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Stadt Pulheim
Der Bürgermeister
Alte Köln€r Straße 25
1 TiA
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50259 Pulheim
Plr,-
0 6. JUt{l 2017
06. Juni
2017
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Stellungnahme
Bebauungsplan Nr.'l 01, Brauweiler Mühlenstraße
Sehr geehrter Hen Bürgermeister,
sehr geehrte Damen und Henen,
zu dem o.g. Entwurf nehme ich wie folgt Stellung:
Für mich passen die geplanten 34 geschossigen Wohnkomplexe nicht in das
G€samtbib des Wohngebietes, das fast ausschließlich aus Einfamilienhäusem oder
2Aeschossigen Wohneinheiten besteht.
Uberhaupt nicht nachvollziehbar ist ftlr mich der Plan, das Grundstück vor der
Bebauung aufzuschütten, zumal die Bodenproben unkritisch waren. Dadurch rverden
im Endeffekt die Neubauten noch höher stehen. Auch ein Teil des ahen
Baumbestandes ist durch die Aufschürttung geftlhrdet.
lch finde, dass eine solche Bebauung eine Zumutung für db Eigenttimer der direkt
angrenzenden Grundstücke ist, da sich dadurch sowohl die Lebensgualität, als auch
der Wert der Objekte vermutlich veningern wird.
Ein rveiteres Problem sehe ich an dem erhöhten Verkehrsaufl<onmen, dass bereits
jetzt schon während der Stoßzeiten sehr hoch ist und alle angrenzenden Straßen
(Bemhardstrasse, Jahnstrasse, Nikolausstrasse, Medardusshasse) mehr belasten
wird. Durch die auch heute schon begrenäen ParleläEe, ist es kaum noch möglich
flüssig durch eine der genannten Strassen zu fahren.
Grundsätzlich hahe ich eine angemessene Bebauung für wünschenrivert, aber sie
muß ftlr alle Beteiligten tragbar sein.
Mit freundlichen 94tßen