Daten
Kommune
Pulheim
Größe
912 kB
Datum
20.09.2017
Erstellt
04.09.17, 18:38
Aktualisiert
04.09.17, 18:38
Stichworte
Inhalt der Datei
TA A,^s
Rhein-Erft-Kreis . Der Landrat. T0/4. 50124 Bergheifi
Amt für Umweltschutz und
Kreisplanung
Stadt Pulheim
Der Bürgermeigter
Planungsamt
Datum
06.06.2077
Mein zeichen
Frau Hatting
70-7 14a.O9.03
Alte Kölner Straße 26
Auskunft edeilt
50259 tulheim
Zimmei l,lr.
Frau Fitzek
387
Telefon
Fax
0227783-77087 -8327010
E-Mail
dorothee.fi trek@rhein-erff -lreis.de
Hinwek:
Versenden
rarrwrrt€n
Bebauungsplan Nr. ror Brauweiler
Beteiligung gemäß § 4 (:) BaucB
lhr Schreiben vom o3.o5.2o17
Sie
leine vertnuli(hen, schüt-
Daten per
[-Mail
E-Post
poststelle@rhein-erft -keis.epost.de
Hausadreste
Willy-Brandt-Platz 1
50126 Bergheim
Telefon 0227183-0
Fax 0227183-2300
lnternet
www.rhein-erft-krci5de
info@rhein-erft-keis.de
sehr geehrte Frau Hatting,
Postadr€s5e
aus Sicht der vom Rhein-Erft-Kreis zu vertretenden Belange wird folgende
Stellun gnahme abgegeben :
Na
turs c h ut z un d I a n ds ch a fts p flege
Ansprechpartnerin: FIau Fitzek, Tel: ozzltl&rt7o87
5o124 Eergheim
Öffnungszeiten
Montag bir Freitag
08:00 Uhrbis 12:30 Uhr
DonneIstag
14:00 Uhrbis 18:00 uhr
Samstaq 08:00 l.rhr bi5 11:00 Uhr
(nur sewice und zulaisungsstelle im
Kreishaus Eergheim)
Aus naturschutzrechtlicher Sicht wurde im Zuge der frühzeitigen Beteiligung darauf hingewiesen, dass die artenschutzrechtlichen Verbote nach §
fq h) und § 44 (1) Bundesnaturschutzgesetz zubeachten sind.
Bantverbindungen
lm Rahmen der Offenlage wird nunmehr eine Artenschutzprüfung durch
das Kölner Büro für Faunistik mit Dafum vom 15.11.2o16 eratbeitet vorgelegt.
(rci5rpa*asie Käln
Auf Seite 18 funkt 6 kommt das Büro zu dem Fazit, dass au5 artenschutzrechtlicher Sicht der Rückbau des Gebäudekomplexes auf dem Grundsttick
Mühlenstraße 8 - 10 in Pulheim Brauweiler zulässig ist- unter Berücksichti
gung der in der Artenschutzprüfung genannten Vermeidungsmaßnahmen.
Den Ergebnissen des Kölner Büros
fur Faunistik stimme ich zu.
Postbant Köh (BtZ 370 100 50)
Konto:10 850 505 Btc: PBNKDEFT
IEAN: DE45 370100500010 8505 05
(BLZ 17o 50299],
Konto:142 001200 BIC COKSDE33
IBAN: DE72 3705 0299 01420012 00
Öffentl. VertehEmittel zum
Bahn: Bergh€im und Zieverich
BuihalteJtellen: Am Krüchelsdarnm
und Kreishaus - Weitere ffo5:
www.revq.de oder 02234 1806-0
Der Rhein-Erft -Krei5 ist
Aus Sicht der Unteren Naturschutzbehörde bestehen demnach zur o.g. Bau-
leitplanung dann keine Bedenken, wenn der Abbruch der Gebäude sowie
(reirhauj
jetzt
per Erost erreichbar:
poststelle@ihein-erft -keis.epost.de
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die Rodung der Gehölze in dem Zeitraum, wie in der Artenschutzprüfung als
Vermeidungsmaßnahme beschrieben, außerhalb der Brut- und Aufzuchtzeit der Vögel - also zwischen Oktober und Februar - durchgeführt werden.
Wasserwirtschaft
Ansprerhpartner: Herr Meints, Tel: ozzVl83t7o35
Zum o.a. Bebauungsplan bestehen keine Bedenken, ich verweise auf meine
Stellungnahme vom 31.1o.2o16:
Die geplante Entwässerung ist
stimmen.
mit meiner Unteren Wasserbehörde abzu-
liegt in der Wasserschufzzone lll B der Wassergewinnungsanlagen Weiler und worringen/Langel. Die Festsetzungen und Bestimmungen der Wasserschutzgebietsverordnung sind zu beachten bzw. einzuhalDas Plangebiet
ten.
Der Bau der verkehrstechnischen Erschließungsanlagen im o,a. Plangebiet
für die Wassergewinnungsanalgen Weiler und Worringen/Langel der Genehmigung durch meine Untere Wasserbehörde. Die Anträge sind rechtzeitig zu stellen
bedarf gemäß Wasserschutzgebietsverordnung
lmmissionsschutz
Ansprechpartnerin: Frau Klinkhammer, Tel: ozzT/833454
lm Rahmen des Bauleitplanverfahrens wurde eine schalltechnische Voruntersuchung erstellt.
Hierin kommt der Gutachter 2u dem Ergebnis, dass der bestehende Cewerbebetrieb Steinmetz Melheid Biermann, Bemhardstraße 5r, aufgrund sei
nes Emissionsverhaltens nicht zu lmmissionsrichtwertüberschreitungen im
Plangebiet führen wird.
Diege lmmissionssituation ergibt sich aus dem Umstand, dass der Steinmetzbetrieb derzeit am Standort Bemhardstraße 5r lediglich eine Ausstellung von fertig bearbeiteten Steinen betreibt.
Da mir über den Betrieb keine Baugenehmigung vorliegt und somit nicht
eindeutig geklärt ist, inwieweit an diesem Standort weitere Tätigkeiten
eines Steinmetzbetriebes zulässig sind, besteht aus lärmtechnischer Sicht
weiterer Klärungsbedarf.
lch rege daher an, die am Eetriebsstandort Bemhardstraße St genehmigten
Nutzungsmöglichkeiten zu ermitteln. Sollten sich aufgrund der bestehenden Baugenehmigung neue Erkenntnisse hinsichtlich des Emissionsverhaltens ergeben, wäre das Lärmgutachten entsprechend anzupassen.
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Eodenschutz
Anrprechpartner: Herr Gorißen, Tel: oz2nl8317o5'
Für das Plangebiet ist sowohl die ehernals gewerbliche Nutzung als auch die
dort vorhandene Auffüllung einer kleinräumigen crube aus altlastentech-
nischer und bodenschutzrechtlicher Sicht relevant.
Die in der Stellungnahme des Gutachters vom 31.08.2016 geschilderte Abstimmung hat stattgefunden; die Untersuchungsergebnisse liegen bereits
VOI.
Oie Aussage, dass eine Bebauung zwecks Nutzung zu Wohnzwecken möglich ist, wird vom Unterzeichner bestätigt.
Die vom Unterzeichner empfohlene Kennzeichnung des Plangebietes gemäß § 5 Abs. 3 Nr. 3 und § 9 Abs. 5 Nr. 3 BaUGB ist erfolgt.
lm Planverfahren müssen folgende Punkte sicher eingehalten werden:
Alle dem Vorhabenträger und dern Planungsamt vorliegenden Untersuchungen zu dem Grundstück müssen auch der Unteren Umweltschutzbehörde vorgelegt werden.
für den Rückbau der noch vorhandenen Bebauung als auch für die
Enichtung der geplanten Wohnbebauung ist eine Beteiligung der Unteren
Umweltschutzbehörde an den Baugenehmigungsverfahren zMngend erforderlich.
Sowohl
Ansonsten werden seitenr des Rhein-Erft-Kreises keine Anregungen oder
Bedenken geäußert.
Mit freundlichen Grüßen
lm Auftrag
l
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