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Beschlussvorlage (BP 101 Brauweiler Einagebsteller T 1)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
912 kB
Datum
20.09.2017
Erstellt
04.09.17, 18:38
Aktualisiert
04.09.17, 18:38
Beschlussvorlage (BP 101 Brauweiler Einagebsteller T 1) Beschlussvorlage (BP 101 Brauweiler Einagebsteller T 1) Beschlussvorlage (BP 101 Brauweiler Einagebsteller T 1)

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Inhalt der Datei

TA A,^s Rhein-Erft-Kreis . Der Landrat. T0/4. 50124 Bergheifi Amt für Umweltschutz und Kreisplanung Stadt Pulheim Der Bürgermeigter Planungsamt Datum 06.06.2077 Mein zeichen Frau Hatting 70-7 14a.O9.03 Alte Kölner Straße 26 Auskunft edeilt 50259 tulheim Zimmei l,lr. Frau Fitzek 387 Telefon Fax 0227783-77087 -8327010 E-Mail dorothee.fi trek@rhein-erff -lreis.de Hinwek: Versenden rarrwrrt€n Bebauungsplan Nr. ror Brauweiler Beteiligung gemäß § 4 (:) BaucB lhr Schreiben vom o3.o5.2o17 Sie leine vertnuli(hen, schüt- Daten per [-Mail E-Post poststelle@rhein-erft -keis.epost.de Hausadreste Willy-Brandt-Platz 1 50126 Bergheim Telefon 0227183-0 Fax 0227183-2300 lnternet www.rhein-erft-krci5de info@rhein-erft-keis.de sehr geehrte Frau Hatting, Postadr€s5e aus Sicht der vom Rhein-Erft-Kreis zu vertretenden Belange wird folgende Stellun gnahme abgegeben : Na turs c h ut z un d I a n ds ch a fts p flege Ansprechpartnerin: FIau Fitzek, Tel: ozzltl&rt7o87 5o124 Eergheim Öffnungszeiten Montag bir Freitag 08:00 Uhrbis 12:30 Uhr DonneIstag 14:00 Uhrbis 18:00 uhr Samstaq 08:00 l.rhr bi5 11:00 Uhr (nur sewice und zulaisungsstelle im Kreishaus Eergheim) Aus naturschutzrechtlicher Sicht wurde im Zuge der frühzeitigen Beteiligung darauf hingewiesen, dass die artenschutzrechtlichen Verbote nach § fq h) und § 44 (1) Bundesnaturschutzgesetz zubeachten sind. Bantverbindungen lm Rahmen der Offenlage wird nunmehr eine Artenschutzprüfung durch das Kölner Büro für Faunistik mit Dafum vom 15.11.2o16 eratbeitet vorgelegt. (rci5rpa*asie Käln Auf Seite 18 funkt 6 kommt das Büro zu dem Fazit, dass au5 artenschutzrechtlicher Sicht der Rückbau des Gebäudekomplexes auf dem Grundsttick Mühlenstraße 8 - 10 in Pulheim Brauweiler zulässig ist- unter Berücksichti gung der in der Artenschutzprüfung genannten Vermeidungsmaßnahmen. Den Ergebnissen des Kölner Büros fur Faunistik stimme ich zu. Postbant Köh (BtZ 370 100 50) Konto:10 850 505 Btc: PBNKDEFT IEAN: DE45 370100500010 8505 05 (BLZ 17o 50299], Konto:142 001200 BIC COKSDE33 IBAN: DE72 3705 0299 01420012 00 Öffentl. VertehEmittel zum Bahn: Bergh€im und Zieverich BuihalteJtellen: Am Krüchelsdarnm und Kreishaus - Weitere ffo5: www.revq.de oder 02234 1806-0 Der Rhein-Erft -Krei5 ist Aus Sicht der Unteren Naturschutzbehörde bestehen demnach zur o.g. Bau- leitplanung dann keine Bedenken, wenn der Abbruch der Gebäude sowie (reirhauj jetzt per Erost erreichbar: poststelle@ihein-erft -keis.epost.de Seite 2 von 3 die Rodung der Gehölze in dem Zeitraum, wie in der Artenschutzprüfung als Vermeidungsmaßnahme beschrieben, außerhalb der Brut- und Aufzuchtzeit der Vögel - also zwischen Oktober und Februar - durchgeführt werden. Wasserwirtschaft Ansprerhpartner: Herr Meints, Tel: ozzVl83t7o35 Zum o.a. Bebauungsplan bestehen keine Bedenken, ich verweise auf meine Stellungnahme vom 31.1o.2o16: Die geplante Entwässerung ist stimmen. mit meiner Unteren Wasserbehörde abzu- liegt in der Wasserschufzzone lll B der Wassergewinnungsanlagen Weiler und worringen/Langel. Die Festsetzungen und Bestimmungen der Wasserschutzgebietsverordnung sind zu beachten bzw. einzuhalDas Plangebiet ten. Der Bau der verkehrstechnischen Erschließungsanlagen im o,a. Plangebiet für die Wassergewinnungsanalgen Weiler und Worringen/Langel der Genehmigung durch meine Untere Wasserbehörde. Die Anträge sind rechtzeitig zu stellen bedarf gemäß Wasserschutzgebietsverordnung lmmissionsschutz Ansprechpartnerin: Frau Klinkhammer, Tel: ozzT/833454 lm Rahmen des Bauleitplanverfahrens wurde eine schalltechnische Voruntersuchung erstellt. Hierin kommt der Gutachter 2u dem Ergebnis, dass der bestehende Cewerbebetrieb Steinmetz Melheid Biermann, Bemhardstraße 5r, aufgrund sei nes Emissionsverhaltens nicht zu lmmissionsrichtwertüberschreitungen im Plangebiet führen wird. Diege lmmissionssituation ergibt sich aus dem Umstand, dass der Steinmetzbetrieb derzeit am Standort Bemhardstraße 5r lediglich eine Ausstellung von fertig bearbeiteten Steinen betreibt. Da mir über den Betrieb keine Baugenehmigung vorliegt und somit nicht eindeutig geklärt ist, inwieweit an diesem Standort weitere Tätigkeiten eines Steinmetzbetriebes zulässig sind, besteht aus lärmtechnischer Sicht weiterer Klärungsbedarf. lch rege daher an, die am Eetriebsstandort Bemhardstraße St genehmigten Nutzungsmöglichkeiten zu ermitteln. Sollten sich aufgrund der bestehenden Baugenehmigung neue Erkenntnisse hinsichtlich des Emissionsverhaltens ergeben, wäre das Lärmgutachten entsprechend anzupassen. Seite 3 von 3 Eodenschutz Anrprechpartner: Herr Gorißen, Tel: oz2nl8317o5' Für das Plangebiet ist sowohl die ehernals gewerbliche Nutzung als auch die dort vorhandene Auffüllung einer kleinräumigen crube aus altlastentech- nischer und bodenschutzrechtlicher Sicht relevant. Die in der Stellungnahme des Gutachters vom 31.08.2016 geschilderte Abstimmung hat stattgefunden; die Untersuchungsergebnisse liegen bereits VOI. Oie Aussage, dass eine Bebauung zwecks Nutzung zu Wohnzwecken möglich ist, wird vom Unterzeichner bestätigt. Die vom Unterzeichner empfohlene Kennzeichnung des Plangebietes gemäß § 5 Abs. 3 Nr. 3 und § 9 Abs. 5 Nr. 3 BaUGB ist erfolgt. lm Planverfahren müssen folgende Punkte sicher eingehalten werden: Alle dem Vorhabenträger und dern Planungsamt vorliegenden Untersuchungen zu dem Grundstück müssen auch der Unteren Umweltschutzbehörde vorgelegt werden. für den Rückbau der noch vorhandenen Bebauung als auch für die Enichtung der geplanten Wohnbebauung ist eine Beteiligung der Unteren Umweltschutzbehörde an den Baugenehmigungsverfahren zMngend erforderlich. Sowohl Ansonsten werden seitenr des Rhein-Erft-Kreises keine Anregungen oder Bedenken geäußert. Mit freundlichen Grüßen lm Auftrag l t