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Beschlussvorlage (BP 101 BW Schalltechnische Untersuchung)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
3,3 MB
Datum
20.09.2017
Erstellt
04.09.17, 18:38
Aktualisiert
04.09.17, 18:38

Inhalt der Datei

Bericht TAC 3151-16 Büro Grevenbroich Heinrich-Hertz-Straße 3 41516 Grevenbroich  02182 - 83221-0  02182 - 83221-99 Büro Braunschweig Ölschlägern 6 38100 Braunschweig  0531 – 44626  0531 – 18580 Ihr Ansprechpartner Dipl.-Ing. Hans Schlömer  02182 - 83221-15  schloemer@tac-akustik.de  tac-akustik.de Gegenstand: Schalltechnische Voruntersuchung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 101 „Mühlenstraße, Brauweiler“ der Stadt Pulheim Auftraggeber: Ulrich Schumacher GmbH & Co. KG Lortzingstraße 1 50354 Hürth Erstellt am: 22.11.2016 Bearbeiter: Dipl.-Ing. Hans Schlömer Dipl.-Ing. Ulrich Wilms Dieser Bericht umfasst 47 Seiten. Dieser Bericht darf nicht ohne vorherige Genehmigung ganz oder auszugsweise kopiert oder vervielfältigt werden Leistungen Raumakustik Bauakustik Elektroakustik Immissionsschutz Schwingungstechnik Beratung Messung Schulung Sachverständigengutachten Qualifikationen Von der Industrie- und Handelskammer Mittlerer Niederrhein öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige: Prof. Dr.-Ing. Alfred Schmitz für Bau-, Raum- und Elektroakustik Dipl.-Ing. Ulrich Wilms für Schallimmissionsschutz VMPA anerkannte Güteprüfstelle nach DIN 4109 VMPA-SPG-211-04-NRW Messstelle nach §29b BImSchG für Messungen nach §§ 26, 28 BImSchG zur Ermittlung von Geräuschen Bankverbindung Sparkasse Aachen Kontonummer 47678123 BLZ 390 500 00 IBAN DE43390500000047678123 BIC AACSDE33XXX TAC 3151-16 Schumacher, Schalltechnische Untersuchung B-Plan Mühlenstraße Pulheim Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung und Aufgabenstellung ......................................................................................... 4 2 Normen, Richtlinien und verwendete Unterlagen................................................................ 5 2.1 Pläne ......................................................................................................................... 5 2.2 Normen und Richtlinien ............................................................................................. 5 2.3 Sonstiges .................................................................................................................. 6 3 Orientierungswerte, Immissionsgrenzwerte ........................................................................ 7 3.1 Orientierungswerte gemäß DIN 18005 ..................................................................... 7 3.2 Immissionsgrenzwerte gemäß 16. BImSchV für Verkehrslärm ................................ 9 3.3 Immissionsrichtwerte gemäß TA Lärm für Gewerbelärm ......................................... 9 3.4 Immissionsrichtwerte gemäß 18. BImSchV für Sportlärm ...................................... 10 3.5 Gebietseinstufung ................................................................................................... 11 4 Bebauungs- und Lärmsituation, Vorgehensweise............................................................. 12 4.1 Allgemeines ............................................................................................................. 12 5 Bestimmung der Geräuschemissionen ............................................................................. 13 5.1 Berechnung der Geräuschemissionen aus öffentlichem Straßenverkehr .............. 13 5.2 Berechnung Geräuschemissionen aus Gewerbe ................................................... 15 5.2.1 Schallleistungspegel ..................................................................................... 15 5.2.2 Gewerbebetrieb Steinmetz Adelheid Biermann, Bernhardstraße 51 ........... 16 5.3 Berechnung Geräuschemissionen aus Sportanlagen ............................................ 20 5.3.1 Fußballplatz SV Grün-Weiß Bernhardstraße Parkplatz................................ 20 5.3.2 Sportanlage ................................................................................................... 20 5.3.3 Parkplatz ....................................................................................................... 21 6 Berechnung der Geräuschimmissionen (Beurteilungspegel) ............................................ 22 6.1 Grundlagen ............................................................................................................. 22 6.2 Darstellung der Ergebnisse ..................................................................................... 23 7 Ergebnisse......................................................................................................................... 25 7.1 Straßenverkehr ....................................................................................................... 25 7.2 Gewerbe .................................................................................................................. 25 7.3 Sportanlagen ........................................................................................................... 26 TAC 3151-16 Schumacher, Schalltechnische Untersuchung B-Plan Mühlenstraße Pulheim 8 Maßnahmen ...................................................................................................................... 27 8.1 Schutz vor Verkehrsgeräuschen ............................................................................. 27 8.2 Schutz vor Geräuschen aus Gewerbebetrieb ......................................................... 27 8.3 Schutz vor Geräuschen aus Sportbetrieb ............................................................... 27 9 Zusammenfassung der Ergebnisse................................................................................... 28 Anhang A: Lage des Plangebietes mit Umgebung und Quellen ............................................ 30 Anhang B: Lageplan Plangebiet ............................................................................................. 31 Anhang C: Gewerbe ............................................................................................................... 32 Anhang C 1: Rechenlaufinformation ............................................................................... 32 Anhang C 2: Erläuterung der verwendeten Formelzeichen und Abkürzungen .............. 34 Anhang C 3: Schallausbreitungsrechnung zu den Immissionsorten .............................. 35 Anhang D: Sport ..................................................................................................................... 36 Anhang D 1: Rechenlaufinformation ............................................................................... 36 Anhang D 2: Erläuterung der verwendeten Formelzeichen und Abkürzungen .............. 38 Anhang D 3: Schallausbreitungsrechnung zu den Immissionsorten .............................. 39 Anhang E: Farbkarten Ergebnisse Beurteilungspegel, freie Schallausbreitung .................... 40 Anhang E 1: öffentlicher Straßenverkehr, freie Schallausbreitung, Tag, 2 m ................ 40 Anhang E 2: öffentlicher Straßenverkehr, freie Schallausbreitung, Nacht, 2 m ............. 41 Anhang E 3: öffentlicher Straßenverkehr, freie Schallausbreitung, Tag, 4 m ................ 42 Anhang E 4: öffentlicher Straßenverkehr, freie Schallausbreitung, Nacht, 4 m ............. 43 Anhang E 5: Gewerbe, freie Schallausbreitung, Tag, 2 m ............................................. 44 Anhang E 6: Gewerbe, freie Schallausbreitung, Tag, 4 m ............................................. 45 Anhang E 7: Sport, freie Schallausbreitung, Tag, 2 m ................................................... 46 Anhang E 8: Sport, freie Schallausbreitung, Tag, 4 m ................................................... 47 TAC 3151-16 Schumacher, Schalltechnische Untersuchung B-Plan Mühlenstraße Pulheim 1 Einleitung und Aufgabenstellung Die Ulrich Schumacher GmbH & Co. KG plant auf einem Grundstück südlich der Bernhardstraße in Pulheim im Ortsteil Brauweiler die Entwicklung eines Allgemeinen Wohngebietes mit 36 Wohneinheiten in 6 Häusern. Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens ist eine schalltechnische Untersuchung im Hinblick auf die zu erwartenden Geräuschimmissionen im Plangebiet durch umliegenden öffentlichen Straßenverkehr sowie durch benachbarte Gewerbe- und Sportanlagen zu erstellen. Im Rahmen der Neuaufstellung des Bebauungsplanes wurde TAC - Technische Akustik von der Ulrich Schumacher GmbH & Co. KG beauftragt, die erforderliche schalltechnische Untersuchung durchzuführen und die Ergebnisse zu bewerten. TAC 3151-16 Schumacher, Schalltechnische Untersuchung B-Plan Mühlenstraße Pulheim 2 Normen, Richtlinien und verwendete Unterlagen Dem Gutachten liegen folgende Unterlagen zugrunde: 2.1 Pläne [1] Plangrundlage Gemarkung Brauweiler Flur 18, 28, Maßstab 1:500 als PDF-Datei, Stand Januar 2016 [2] Lageplan Vorentwurf, HOME Architekten als PDF-Datei, Stand 27.09.2016 [3] Schnittzeichnung Vorentwurf, HOME Architekten als PDF-Datei, Stand 27.09.2016 [4] Auszug Deutsche Grundkarte Maßstab 1: 1.500 und 1:3.000, Geobasisdaten der Kommunen und des Landes NRW © Geobasis NRW 2016 2.2 Normen und Richtlinien [5] BImSchG - Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge – BundesImmissions-schutzgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 17.05.2013 (BGBl. I S. 1274), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20.11.2014 (BGBl. I S. 1740) geändert worden ist [6] DIN 18005-1 - Schallschutz im Städtebau, Teil 1: Grundlagen und Hinweise für die Planung, Juli 2002 [7] Beiblatt 1 zu DIN 18005-1 - Schallschutz im Städtebau, Berechnungsverfahren – Schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche Planung, Mai 1987 [8] DIN 18005-2 - Schallschutz im Städtebau, Teil 2, Lärmkarten – Kartenmäßige Darstellung von Schallimmissionen, September 1991 [9] 16. BImSchV - 16. Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung - 16. BImSchV) vom Juni 1990, die durch Artikel 1 der Verordnung vom 18. Dezember 2014 (BGBI. I S. 2269) geändert worden ist [10] RLS-90 - Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen, April 1990 [11] TA Lärm - Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm, 26. August 1998 (GMBl Nr. 25, S. 503) [12] 18. BImSchV - 18. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Sportanlagenlärmschutzverordnung) vom Juli 1991 mit Änderung vom Februar 2006 [13] DIN ISO 9613-2 - Dämpfung des Schalls bei Ausbreitung im Freien, Oktober 1999 [14] VDI 2714 - Schallausbreitung im Freien, Januar 1988 [15] VDI 2720 Blatt 1 - Schallschutz durch Abschirmung im Freien, März 1997 VDI 3770 - Emissionskennwerte von Schallquellen - Sport- und Freizeitanlagen, September 2012 TAC 3151-16 Schumacher, Schalltechnische Untersuchung B-Plan Mühlenstraße Pulheim [16] Parkplatzlärmstudie – Untersuchung von Schallemissionen aus Parkplätzen, Autohöfen und Omnibusbahnhöfen sowie von Parkhäusern und Tiefgaragen – des Bayerischen Landesamtes für Umweltschutz, Heft 89, 6. Auflage, 2007 [17] VDI 2719 - Schalldämmung von Fenstern und deren Zusatzeinrichtungen, August 1987 [18] DIN 45687 - Akustik - Software-Erzeugnisse zur Berechnung der Geräuschimmission im Freien – Qualitätsanforderungen und Prüfbestimmungen, Mai 2006 2.3 Sonstiges [19] Fotos der Umgebung, erstellt bei einem Ortstermin am 08.11.2016 [20] Angaben der Firma Grabmale Biermann über die Nutzung des Steinmetzbetriebes auf der Bernhardstraße 51, Telefonat vom 08.11.2016 [21] Angaben des Sportvereins Grün-Weiß Brauweiler zur Nutzung des Sportplatzes an der Bernhardstraße, Telefonat am 15.11.2016 [22] Verkehrsuntersuchung BV Mühlenstraße, Pulheim / Brauweiler vom 17.11.2016 der VSU GmbH, Beratende Ingenieure für Verkehr, Städtebau, Umweltschutz, Herzogenrath [23] Konformitätserklärung nach DIN 45687: 2006-05 der SoundPLAN GmbH vom 16.10.2013 für das Schallausbreitungs-Programmsystem SoundPLAN Versionen 6.5, 7.0 - 7.3, sowie die Konformitätserklärung der SoundPLAN GmbH vom 29.07.2015 für das Schallausbreitungs-Programmsystem SoundPLAN Version 7.4, das für die in diesem Bericht dokumentierten Schallprognoserechnungen verwendet wurde. TAC 3151-16 Schumacher, Schalltechnische Untersuchung B-Plan Mühlenstraße Pulheim 3 Orientierungswerte, Immissionsgrenzwerte Für die Belange des Schallschutzes im Rahmen der städtebaulichen Planung ist die DIN 18005 (Schallschutz im Städtebau [6]) mit dem Runderlass des Ministeriums für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen vom 21. Juli 1988 eingeführt worden (Teil 1 ersetzt durch DIN 18005-1 vom Juli 2002). Die DIN 18005 weist in Abhängigkeit von der jeweiligen Gebietsausweisung und der zu betrachtenden Emittentenart jeweils Orientierungswerte aus. Sie unterscheidet die Emittentenarten: Verkehr Industrie, Gewerbe Sport/Freizeit Die Beurteilungspegel der Geräusche verschiedener Emittentenarten sollen wegen der unterschiedlichen Einstellung der Betroffenen zu verschiedenen Emittentenarten jeweils für sich allein mit den zugehörigen Orientierungswerten verglichen und nicht addiert werden. Die Beurteilungspegel der einzelnen Emittentenarten werden auf unterschiedliche Art ermittelt. Für den öffentlichen Straßenverkehr entsprechen die ermittelten Beurteilungspegel den nach oben gerundeten Mittelungspegeln für den Tag (06.00 Uhr - 22.00 Uhr) und die Nacht (22.00 Uhr - 06.00 Uhr). Somit ist ein Vergleich mit den Orientierungswerten unmittelbar möglich. Beim gewerblichen Lärm und für den Sportlärm gehen außer den Mittelungspegeln noch weitere Größen wie Ruhezeiten, Impuls-, Ton- und Informationszuschläge etc. in die Beurteilung ein. Im Folgenden werden neben den Orientierungswerten zur Vollständigkeit die derzeit gängigen Grenzwerte aufgeführt, die im Bereich des Schallschutzes für die vorliegende Planung Anwendung finden. Sie sind zu vergleichen mit Beurteilungspegeln, die jeweils außerhalb von Gebäuden vor Fenstern von schutzbedürftigen Räumen bzw. auf den Freiflächen vorhanden bzw. zu erwarten sind. 3.1 Orientierungswerte gemäß DIN 18005 Im Rahmen der Bauleitplanung sind im Beiblatt 1 zur DIN 18005 „Schallschutz im Städtebau" in Abhängigkeit von der jeweiligen beabsichtigten Nutzung eines Gebietes Orientierungswerte angegeben. Sie beziehen sich am Tag auf 16 Stunden im Zeitraum von 06.00 Uhr - 22.00 Uhr und in der Nacht auf 8 Stunden im Zeitraum von 22.00 Uhr - 06.00 Uhr. TAC 3151-16 Schumacher, Schalltechnische Untersuchung B-Plan Mühlenstraße Pulheim Gebietsausweisung Orientierungswerte in dB(A) Tag Nacht*) Gewerbegebiete 65 55 / 50 Kern-, Dorf- und Mischgebiete 60 50 / 45 Kleingartenanlagen 55 55 Allgemeine Wohngebiete 55 45 / 40 Reine Wohngebiete 50 40 / 35 *) bei zwei angegebenen Werten gilt der niedrigere für Gewerbelärm Tabelle 3.1: Orientierungswerte gemäß DIN 18005 Weiter heißt es im Beiblatt 1 zur DIN 18005, Teil 1: „In lärmvorbelasteten Gebieten, insbesondere bei vorhandener Bebauung, die verdichtet werden soll, und bestehenden Verkehrswegen sowie in Gemengelagen sind in der Regel die Orientierungswerte der DIN 18005 nicht einzuhalten. Aus diesem Grunde ist ein Überschreiten der Orientierungswerte in vielen Fällen nicht zu vermeiden. Wo im Rahmen der Abwägung mit plausibler Begründung von den Orientierungswerten abgewichen werden soll, weil andere Belange überwiegen, sollte möglichst ein Ausgleich durch andere geeignete Maßnahmen (z. B. geeignete Gebäudeanordnung und Grundrissgestaltung, bauliche Schallschutzmaßnahmen insbesondere für Schlafräume) vorgesehen und planungsrechtlich abgesichert werden." Für Außenwohnbereiche in Allgemeinen Wohngebieten sollte als Mindestzielsetzung die Einhaltung des Orientierungswertes von 55 dB(A) am Tag gelten. Außenwohnbereiche sind Terrassen, Balkone und Loggien. Überschreitungen bis zu 5 dB(A) sind i. d. R. abwägungsfähig. TAC 3151-16 Schumacher, Schalltechnische Untersuchung B-Plan Mühlenstraße Pulheim 3.2 Immissionsgrenzwerte gemäß 16. BImSchV für Verkehrslärm Beim Bau oder der wesentlichen Änderung von öffentlichen Straßen- und Schienenwegen ist zum Schutz der Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Verkehrsgeräusche sicherzustellen, dass der Beurteilungspegel keinen der folgenden Immissionsgrenzwerte gemäß 16. BImSchV [9] überschreitet. Im vorliegenden Planverfahren ist kein Bau oder die wesentliche Änderung einer Straße vorgesehen, die angegebenen Werte sind hier nur zur Orientierung mit angegeben. Immissionsgrenzwerte Gebietsausweisung in dB(A) öffentlicher Verkehr Tag Nacht Gewerbegebiete 69 59 Kern-, Dorf-, Mischgebiete 64 54 reine und allgemeine Wohngebiete und Kleinsiedlungsgebiete 59 49 Krankenhäuser, Schulen, Kurheime und Altenheime 57 47 Tabelle 3.2: Immissionsgrenzwerte gemäß 16. BImSchV Der Tagzeitraum erstreckt sich ebenfalls über 16 Stunden, der Nachtzeitraum über 8 Stunden entsprechend den zuvor erwähnten Zeiträumen. 3.3 Immissionsrichtwerte gemäß TA Lärm für Gewerbelärm Die gewerblichen Geräusche aus den umliegenden Betrieben werden gemäß TA Lärm [5] berechnet und beurteilt. Gemäß TA Lärm gelten in Abhängigkeit von der Nutzung eines Gebietes unterschiedliche Immissionsrichtwerte. Die Einstufung eines Gebietes ergibt sich aus den jeweiligen Flächennutzungs- und Bebauungsplänen bzw. der tatsächlichen Nutzung. Die Immissionsrichtwerte gemäß TA Lärm sind im Folgenden aufgeführt: TAC 3151-16 Schumacher, Schalltechnische Untersuchung B-Plan Mühlenstraße Pulheim Gebietsausweisung Immissionsrichtwert in dB(A) Tag Nacht Industriegebiete (GI) 70 70 Gewerbegebiete (GE) 65 50 Kern-, Dorf- und Mischgebiete (MI) 60 45 Allgemeine Wohngebiete, Kleinsiedlungsgebiete (WA) 55 40 Reine Wohngebiete (WR) 50 35 Kurgebiete, Krankenhäuser und Pflegeanstalten 45 35 Tabelle 3.3: Immissionsrichtwerte gemäß TA Lärm Die Tagzeit beginnt um 06.00 Uhr und endet um 22.00 Uhr, was einer Dauer von 16 Stunden entspricht. Die Nachtzeit hat eine Dauer von 8 Stunden, beginnt um 22.00 Uhr und endet um 06.00 Uhr. In der Nachtzeit wird die volle Stunde mit dem höchsten Beurteilungspegel, zu dem die zu beurteilende Anlage relevant beiträgt, der Beurteilung zugrunde gelegt. Die jeweils zulässigen Immissionsrichtwerte dürfen durch einzelne, kurzzeitige, selten auftretende Geräuschereignisse am Tag um nicht mehr als 30 dB(A) und in der Nacht um nicht mehr als 20 dB(A) überschritten werden. Die genannten Immissionsrichtwerte sind immissionsortbezogen und sind durch die Gesamtbelastung als Summe aller gewerblichen Geräuschimmissionen einzuhalten. 3.4 Immissionsrichtwerte gemäß 18. BImSchV für Sportlärm Die Beurteilung von Sportstättenlärm ist in der 18. BImSchV geregelt. Hier sind im Unterschied zur DIN 18005 einzelne Beurteilungszeiträume eingeführt, und es wird darüber hinaus noch differenziert nach Werktagen und Sonn- bzw. Feiertagen. Für jeden der Beurteilungszeiträume und der zu betrachtenden Tage werden im Unterschied zu allen anderen Erlassen, Richtlinien etc. differenzierte Immissionsrichtwerte angegeben. Diese Werte sind von der Nutzung an den Immissionsorten abhängig. Im Einzelnen gilt: TAC 3151-16 Schumacher, Schalltechnische Untersuchung B-Plan Mühlenstraße Pulheim Gebietsausweisung Gewerbegebiete Immissionsrichtwerte Immissionsrichtwerte in dB(A) in dB(A) werktags Sonntag und Feiertag Tag Nacht Tag Nacht außer- innerhalb ungünsaußer- innerhalb ungünshalb Ruhezeit tigste halb Ruhezeit tigste Ruhezeit 06.00volle Ruhezeit 07.00volle 08.0008.00 Stunde 09.0009.00 Stunde 20.00 20.00- 22.00-06.00 13.00 13.0022.0022.00 15.0015.00 07.00 20.00 20.0022.00 65 60 50 65 60 50 60 55 45 60 55 45 55 50 40 55 50 40 reine Wohngebiete 50 45 35 50 45 35 Kurgebiete, Krankenhäuser und Pflegeanstalten 45 45 35 45 45 35 Dorfgebiete, Kerngebiete, Mischgebiete allgemeine Wohngebiete Tabelle 3.4: Immissionsrichtwerte gemäß 18. BImSchV Die jeweils zulässigen Immissionsrichtwerte dürfen durch einzelne, kurzzeitige, selten auftretende Geräuschereignisse am Tag um nicht mehr als 30 dB(A) und in der Nacht um nicht mehr als 20 dB(A) überschritten werden. 3.5 Gebietseinstufung Das Plangebiet soll als Allgemeines Wohngebiet (WA) entwickelt werden. TAC 3151-16 Schumacher, Schalltechnische Untersuchung B-Plan Mühlenstraße Pulheim 4 Bebauungs- und Lärmsituation, Vorgehensweise 4.1 Allgemeines Das Plangebiet liegt im Ortsteil Brauweiler der Stadt Pulheim südlich der Bernhardstraße und nördlich der Straße „An der Ronne“. Im Westen grenzt die Mühlenstraße direkt an das Plangebiet an. Südöstlich des Plangebietes befindet sich die Jahnstraße in Verlängerung der Straße „An der Ronne“. Östlich des Plangebietes befindet sich ein Fußballplatz des Sportvereins Grün-Weiß Brauweiler. Im Norden des Plangebietes befindet sich auf der Bernhardstraße 51 der Steinmetzbetrieb Adelheid Biermann. Am östlichen Rand sowie am nördlichen Rand zu den Grundstücken der Bernhardstraße fällt das Gelände des Plangebietes um etwa 4 m ab. Das Plangelände soll eine Höhe von 71,0 m bis 71,5 m erhalten. Die Größe des Plangebietes beträgt ca. 5.000 m² und ist derzeit mit einer alten Halle, diversen Schuppen und Garagen sowie einem aufgegebenen Bungalow bebaut. Die Lage des Plangebietes mit der Umgebung ist dem Lageplan in Anhang A zu entnehmen. Eine detaillierte Darstellung des Plangebietes zeigt Anhang B. Die Lärmsituation innerhalb des Plangebietes soll, ausgehend von - dem öffentlichen Straßenverkehr auf - der Bernhardstraße, - der Mühlenstraße, - der Straße „An der Ronne“ - der Jahnstraße - dem Gewerbebetrieb Biermann an der Bernhardstraße 51 und - dem Sportbetrieb des Fußballplatzes des Grün-Weiß Brauweiler an der Bernhardstraße bestimmt werden. Die einzelnen Quellen sind in Anhang A gekennzeichnet. Entsprechend der Aufgabenstellung sind die Beurteilungspegel für das Plangebiet für freie Schallausbreitung jeweils für den Tag- und Nachtzeitraum zu ermitteln. Die Berechnungen erfolgen gemäß den in der DIN 18005-1 genannten Richtlinien, die Darstellung der Ergebnisse erfolgt in Form von farbigen Karten für eine Immissionshöhe von 2 m und 4 m. TAC 3151-16 Schumacher, Schalltechnische Untersuchung B-Plan Mühlenstraße Pulheim 5 Bestimmung der Geräuschemissionen 5.1 Berechnung der Geräuschemissionen aus öffentlichem Straßenverkehr Die zur Ausbreitungsrechnung benötigten Schallemissionspegel Lm, E (tags und nachts) für den öffentlichen Straßenverkehr werden nach den RLS-90 [9] durch Berechnung ermittelt. Der Emissionspegel Lm, E ist der Mittelungspegel in 25 m Abstand von der Straßenachse bei freier Schallausbreitung. Er wird nach dieser Richtlinie aus der Verkehrsstärke, dem Lkw-Anteil, der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, der Art der Straßenoberfläche und der Steigung des Straßenabschnittes berechnet: Lm, E = Lm(25) + DV + DStrO + DStg + DE mit DV Korrektur nach Gl. (8) der RLS-90 für von 100 km/h abweichende zulässige Höchstgeschwindigkeiten DStrO Korrektur nach Tabelle 4 der RLS-90 für unterschiedliche Straßenoberflächen DStg Zuschlag nach Gl. (9) der RLS-90 für Steigungen und Gefälle DE Korrektur bei Spiegelschallquellen Lm(25) der Mittelungspegel in 25 m Abstand bei Wegfall obiger Korrekturen und Zu schläge. Er ergibt sich aus der maßgebenden stündlichen Verkehrsstärke M und dem maßgebenden Lkw-Anteil über 2,8 t in % nach folgender Gleichung: Lm(25) = 37,3 + 10  log [M  (1 + 0,082  p)] M maßgebende stündliche Verkehrsstärke p maßgebender Lkw-Anteil in % (Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 2,8 t) Der Wert 37,3 dB(A) ist der rechnerische Mittelungspegel in 25 m Abstand für eine Pkw-Vorbeifahrt je Stunde (M = 1/h; p = 0) mit der Geschwindigkeit 100 km/h. Die maßgebende Verkehrsstärke M ist der auf den Beurteilungszeitraum bezogene Mittelwert über alle Tage des Jahres der einen Straßenquerschnitt stündlich passierenden Kraftfahrzeuge. Falls keine objektbezogenen Daten zu den maßgebenden Verkehrsstärken M und dem Lkw-Anteil p tags und nachts vorliegen, lassen sich diese Größen auch nach der Tabelle 3 der TAC 3151-16 Schumacher, Schalltechnische Untersuchung B-Plan Mühlenstraße Pulheim RLS-90 aus den DTV-Werten errechnen. Der DTV-Wert (durchschnittlich tägliche Verkehrsstärke) ist der Mittelwert über alle Tage des Jahres der einen Straßenquerschnitt täglich passierenden Kraftfahrzeuge. Für die Straßen wurden die Werte aus der Verkehrsuntersuchung vom 17.11.2016 [22] der VSU GmbH, Beratende Ingenieure für Verkehr, Städtebau, Umweltschutz, Herzogenrath entnommen und konservativ nach oben gerundet. Für die Berechnung ergeben sich damit die in Tabelle 5.2 aufgeführten Emissionsschallpegel. Dabei wurde von einer asphaltierten Straßenoberfläche (DStr0 = 0 dB) ausgegangen. Die berücksichtigten Lkw-Anteile wurden der Verkehrsuntersuchung entnommen und konservativ zu 1 % / 0 % aufgerundet. Im Einzelnen liegen der Berechnung der Emissionen folgende Angaben als Eingangsparameter zugrunde: Lkw-Anteil Straße / Bezeichnung OberGatflätung* che** p in % DTV zul. Höchstgeschw. in km/h Tag Nacht Tag Nacht Bernhardstraße West 4 1 2.500 1 0 50 50 Bernhardstraße Ost 4 1 2.500 1 0 50 50 Mühlenstraße 4 1 250 1 0 30 30 Mühlenstraße Süd 4 1 450 1 0 30 30 An der Ronne 4 1 250 1 0 30 30 Jahnstraße 4 1 350 1 0 30 30 * Straßengattung 1 Bundesautobahn 2 Bundesstraße 3 Landes-, Kreis- oder Gemeindeverbindungsstraße 4 Gemeindestraße ** Straßenoberfläche 1 nicht geriffelter Gussasphalt 2 Beton oder geriffelter Gussasphalt 3 Pflaster mit ebener Oberfläche 4 sonstige Pflaster Tabelle 5.1: Eingangsdaten zur Berechnung der Geräuschemissionen Straße Die Berechnung der Emission erfolgte wie oben beschrieben. Im Bereich der Straßenwege ist danach mit folgenden Emissionspegeln zu rechnen: TAC 3151-16 Schumacher, Schalltechnische Untersuchung B-Plan Mühlenstraße Pulheim Straße Lm,E in dB(A) Tag Nacht Bernhardstraße West 53,0 44,7 Bernhardstraße Ost 53,0 44,7 Mühlenstraße 41,1 32,9 Mühlenstraße Süd 43,6 35,5 An der Ronne 38,9 30,7 Jahnstraße 42,5 34,4 Tabelle 5.2: Emissionspegel für den öffentlichen Straßenverkehr Zuschläge für die Fahrbahnsteigung (bei Steigungen von > 5 %) sind in der Ausbreitungsberechnung nicht zu berücksichtigen. 5.2 Berechnung Geräuschemissionen aus Gewerbe Es sind die Geräuschimmissionen folgender Gewerbebetriebe zu untersuchen:  Steinmetzbetrieb Biermann, Bernhardstraße 51 Im Weiteren werden die Emissionsquellen der Gewerbebetriebe beschrieben. 5.2.1 Schallleistungspegel Die im Folgenden aufgeführten frequenzabhängigen Schallleistungspegel L W wurden aus eigenen Messungen abgeleitet bzw. stammen aus archivierten Daten bzw. Literaturangaben und wurden als Maximalwerte der Schallausbreitungsrechnung zu Grunde gelegt. Der Schallleistungspegel LW wird nach folgender Gleichung bestimmt: LW = Lp + 10 log S Lp = Zeitlich und über die Messfläche energetisch gemittelter, fremdgeräuschkorrigierter Messflächenschalldruckpegel in dB(A). Entsprechend der Impulshaltigkeit des Geräusches wird hier entweder der energieäquivalente Dauerschallpegel L Aeq oder der Taktmaximalpegel LAFTeq herangezogen. S = Messfläche in m2 TAC 3151-16 Schumacher, Schalltechnische Untersuchung B-Plan Mühlenstraße Pulheim Durch den Betrieb der hier betrachteten Anlagen sind keine tieffrequenten Geräuschimmissionen im Plangebiet zu erwarten. Ausgehend von den beschriebenen Daten wurde die Immissionsprognose mit der in der TA Lärm geforderten Genauigkeit (detaillierte Prognose) durchgeführt. 5.2.2 Gewerbebetrieb Steinmetz Adelheid Biermann, Bernhardstraße 51 Von dem Steinmetzbetrieb gehen relevante Geräuschemissionen nur von den Lkw- und PkwZufahrten und den 2 Parkplätzen aus. Gemäß der telefonischen Aussage der Firma Biermann erfolgt an dem Standort nur eine Ausstellung von fertig bearbeiteten Steinen. Die eigentliche Bearbeitung der dort ausgestellten Steine erfolgt ausnahmslos in der Werkstatt am Standort Siemensstraße 19 in Pulheim. Es wird eine Anfahrt mit Parken auf dem Grundstück von 20 Kunden mit Pkw und 1 Anlieferung der Ausstellungssteine per Lkw in der Zeit von 06.00 bis 22.00 abgeschätzt. Die Bewegungen werden im Rahmen einer konservativen Betrachtung gesamt in der Ruhezeit von 06.00 bis 07.00 Uhr angenommen. Eine Betrachtung in der Nachtzeit entfällt, da zu dieser Zeit keine Betriebsabläufe stattfinden. 5.2.2.1 Parkplätze Die Geräuschimmissionen von Parklätzen werden nach der vom Bayerischen Landesamt für Umweltschutz veröffentlichten „Parkplatzlärmstudie“ berechnet und beurteilt. In der Studie werden die Ergebnisse von messtechnischen Untersuchungen, verbunden mit zusätzlichen Zählungen der Anzahl der Fahrzeugbewegungen an verschiedenen Parkplätzen, Parkhäusern und Tiefgaragen, vorgestellt. Sie wird als Grundlage für Planungsempfehlungen bei Parkplätzen, Parkhäusern und Tiefgaragen aus schallschutztechnischer Sicht benutzt. Gemäß der „Parkplatzlärmstudie“ berechnet man die Geräuschbelastung des Betriebs eines Parkplatzes durch Betrachtung der eigentlichen Parkvorgänge, wie z. B. An- und Abfahrt, Motorstart und Türenschlagen, sowie dem Durchfahrverkehr. Näherungsweise kann dabei für den Schallleistungspegel LW aller Vorgänge auf dem Parkplatz (einschließlich Durchfahranteil) folgende Formel benutzt werden: LW = 63 dB(A) + KPA + KI + KD + KStrO + 10  lg (BN) mit KPA Zuschlag für die Parkplatzart in dB nach Tabelle 5.3: KI Impulszuschlag gemäß TA Lärm in dB nach Tabelle 5.3: KD Pegelerhöhung infolge des Durchfahr- und Parksuchverkehrs in dB KD = 2,5  lg (fB – 9) dB für fB > 10, KD = 0 dB für fB ≤ 10 Stellplätze TAC 3151-16 Schumacher, Schalltechnische Untersuchung B-Plan Mühlenstraße Pulheim B Bezugsgröße, die den untersuchten Parkplatz charakterisiert; hier: Anzahl der Stellplätze KStr0 Zuschlag für unterschiedliche Fahrbahnoberflächen:  0 dB für asphaltierte Fahrgassen; für andere Oberflächen:  0,5 dB bei Betonsteinpflaster mit Fugen < 3 mm  1,0 dB bei Betonsteinpflaster mit Fugen > 3 mm  2,5 dB bei wassergebundenen Decken (Kies)  3,0 dB bei Natursteinpflaster Der Zuschlag KStr0 entfällt bei Parkplätzen an Einkaufsmärkten mit asphaltierter oder mit Betonsteinen gepflasterter Oberfläche, da die Pegelerhöhung durch klappernde Einkaufswagen pegelbestimmend ist und im Zuschlag KPA für die Parkplatzart bereits berücksichtigt ist. f Stellplätze je Einheit der Bezugsgröße N Bewegungshäufigkeit (Bewegungen je Einheit der Bezugsgröße B und Stunde) BN alle Fahrzeugbewegungen je Stunde auf der Parkplatzfläche Zuschläge für unterschiedliche Parkplatzarten Zuschläge Parkplatzart für Parkplatzart für Impulse KPA KI P+R-Parkplätze, Parkplätze an Wohnanlagen, Besucher- und Mitarbeiterparkplätze, Parkplätze am Rand der Innenstadt 0 dB 4 dB - Standard-Einkaufswagen auf Asphalt 3 dB 4 dB - Standard-Einkaufswagen auf Pflaster 5 dB 4 dB - lärmarme Einkaufswagen auf Asphalt 3 dB 4 dB - lärmarme Einkaufswagen auf Pflaster 3 dB 4 dB Parkplätze an Diskotheken (mit Nebengeräuschen von Gesprächen und Autoradios) 4 dB 4 dB Parkplätze an Gaststätten 3 dB 4 dB Schnellgaststätten 4 dB 4 dB - Omnibusse mit Dieselmotor 10 dB 4 dB - Omnibusse mit Erdgasantrieb 7 dB 3 dB Abstellplätze bzw. Autohöfe für Lkw 14 dB 3 dB Motorradparkplätze 3 dB 4 dB Parkplätze an Einkaufszentren Zentrale Omnibushaltestelle Tabelle 5.3: Zuschläge für Parkplätze TAC 3151-16 Schumacher, Schalltechnische Untersuchung B-Plan Mühlenstraße Pulheim Es wurden insgesamt somit folgende Ausgangsdaten betrachtet: Parkplatzanlage Besucher Bezugsgröße (B) Parkbewegungen gesamt Stellplätze tags nachts 2 20 0 KPA in dB KI in dB KD * in dB 4 0 0 Summe KStrO Zuschläge in dB in dB 0 4 Tabelle 5.4: Ausgangsdaten Parkplatz und Zufahrten * entfällt, da die Fahrtwege gesondert berechnet werden Für die Zuschläge (Parkplatzart) der Parkanlagen wurden Besucher- und Mitarbeiterparkplätze zugrunde gelegt. Für die Ein- und Ausfahrten der Pkw wurde gemäß der Parkplatzlärmstudie 0 eine Oberfläche „asphaltierte Fahrgassen“ angesetzt. 5.2.2.2 Vorgänge im Freien Für die einzelnen weiteren Vorgänge im Freien wurden nachstehende Schallleistungspegel mit der entsprechenden Einwirkdauer zugrunde gelegt: Anlage Schallleistungspegel Schallleistungspegel Dauer pro Vorgang bzw. Einsatzzeit Anzahl Vorgänge tags/nacht s LW in dB(A) L´W in dB(A) pro Meter Pkw Ein-/Ausfahrt (30 km/h gemäß RLS-90) komplett - 47,5 abhängig von Streckenlänge 20 / 0 Lkw Ein-/Ausfahrt (30 km/h gemäß RLS-90) komplett - 63,0 abhängig von Streckenlänge 1/0 80,0 - auf 1 h bezogen 2/0 - 68,0 abhängig von Streckenlänge 1/0 Lkw Ein-/Ausparken (pro Vorgang) Lkw Rangieren inkl. Rückfahrsignal Tabelle 5.5: Schallleistungspegel der Vorgänge im Freien pro Tag TAC 3151-16 Schumacher, Schalltechnische Untersuchung B-Plan Mühlenstraße Pulheim 5.2.2.3 Spitzenpegel Gewerbe Gemäß TA Lärm ist eine getrennte Untersuchung von einzelnen, kurzzeitig herausragenden Geräuschereignissen durchzuführen. Dabei wird davon ausgegangen, dass die Pegelspitzen an den ungünstigst gelegenen Standorten der Anlage auftreten. Im vorliegenden Fall wurde für einzelne Pegelspitzen im Freien folgende Schallleistungspegel LW, max berücksichtigt: Spitzenpegel Lkw: Spitzenpegel Pkw Türenschlagen: Spitzenpegel Pkw Fahrten: LW, max = 110 dB(A) LW, max = 98 dB(A) LW, max = 93 dB(A) TAC 3151-16 Schumacher, Schalltechnische Untersuchung B-Plan Mühlenstraße Pulheim 5.3 Berechnung Geräuschemissionen aus Sportanlagen 5.3.1 Fußballplatz SV Grün-Weiß Bernhardstraße Parkplatz An der Bernhardstraße befindet sich der Sportplatz des Sportvereins SV Grün-Weiß Brauweiler. Hier findet gemäß telefonischer Aussage des Vereins [21] wochentags ein Training in der Zeit zwischen 16.30 Uhr und 21.00 Uhr statt. Am Wochenende können Turniere mit bis zu 30 Zuschauern stattfinden. Auf dem Grundstück des Sportplatzes befinden sich 5 Stellplätze, weitere Sportler parken im öffentlichen Verkehrsraum. Eine Pkw-Abfahrt in der Nachtzeit nach 22.00 Uhr kann aufgrund der Trainingszeiten ausgeschlossen werden. Die Nachtzeit wird daher nicht betrachtet. 5.3.2 Sportanlage Die Schallleistungspegel LWA von Sportanlagen werden nach der VDI 3770 0 bestimmt. Im Rahmen einer konservativen Abschätzung wird im Weiteren für den Sportplatz ein TurnierBetrieb am Sonntag innerhalb der Ruhezeit von 13 Uhr bis 15 Uhr berücksichtigt. Im Folgenden sind die Emissionsdaten für die jeweiligen sportlichen Aktivitäten zusammengestellt. Für Fußballspiele und Fußballtraining kann in Abhängigkeit von den Zuschauerzahlen Z der Schallleistungspegel in dB(A) (einschließlich Impulszuschlag) berechnet werden: Zuschauer (auf gesamten Bereich verteilt) LWA = 80 + 10 log (1 + N) dB(A) für N  500 Spieler (auf das gesamte Spielfeld verteilt) LWA = 94 dB(A) Schiedsrichter LWA = 73 + 20 log (1 + N) dB(A) für N  30 LWA = 98,5 + 3 log (1 + N) dB(A) für N > 30 Beim Fußballspiel werden 30 Zuschauer berücksichtigt. Daraus ergeben sich für die verschiedenen Nutzungen folgende Schallleistungspegel: Zuschauer, Fußballspiel, Z = 30 Zuschauer LWA = 94,9 dB(A) Spieler LWA = 94 dB(A) Schiedsrichter, Fußballspiel, Z = 30 Zuschauer LWA = 102,8 dB(A) Spitzenwerte der Schallleistungspegel treten durch Schiedsrichterpfiffe auf: LWA,max= 118 dB(A) TAC 3151-16 Schumacher, Schalltechnische Untersuchung B-Plan Mühlenstraße Pulheim 5.3.3 Parkplatz Die Geräuschimmissionen der der Sportanlage zugehörigen Parkplätze wurden gemäß 18. BImSchV mit berücksichtigt. Die zur Ausbreitungsrechnung benötigten Schallemissionspegel L*m, E für die Parkplätze werden nach der RLS-90 durch Berechnung ermittelt. Der Emissionspegel L*m, E ist der Mittelungspegel in 25 m Abstand vom Mittelpunkt der Parkplatzfläche bei freier Schallausbreitung. Er wird nach dieser Richtlinie aus der Anzahl der Fahrzeugbewegungen, der Anzahl der Stellplätze und dem Parkplatztyp berechnet: L*m, E = 37 + 10  log (N  n) + Dp mit N Anzahl der Fahrzeugbewegungen je Stellplatz und Stunde (An- und Abfahrt zählen als je eine Bewegung) n Anzahl der Stellplätze auf der Parkplatzfläche bzw. -teilfläche Dp Zuschlag für unterschiedliche Parkplatztypen (Dp = 0 dB) Für den Parkplatz der Sportanlage mit geschätzten maximal 5 Stellplätzen ergeben sich für maximal 2 Wechsel pro Stellplatz und Stunde innerhalb der Ruhezeiten zwischen 13.00 Uhr und 15.00 Uhr an Sonntagnachmittagen die untenstehenden Werte: Parkplatz Parkplatz Fußball N n Dp L*m, E 2 5 0 47,0 Tabelle 5.6: Emissionsdaten Parkplatz Sportplatz Es wurde von einer Nutzung der Parkplätze entsprechend der Nutzung der Sportanlage in den Ruhezeiten sonntags zwischen 13.00 Uhr und 15.00 Uhr ausgegangen. 5.3.3.1 Spitzenpegel Sportanlagen Gemäß der 18. BImSchV ist eine getrennte Untersuchung von einzelnen, kurzzeitig herausragenden Geräuschereignissen durchzuführen. Dabei wird davon ausgegangen, dass die Pegelspitzen an den ungünstigst gelegenen Standorten der Anlage auftreten. Im vorliegenden Fall wurde für einzelne Pegelspitzen im Freien gemäß der VDI 3770 0 folgende Schallleistungspegel LW, max berücksichtigt: Spitzenpegel Schiedsrichter: LW, max = 118 dB(A) TAC 3151-16 Schumacher, Schalltechnische Untersuchung B-Plan Mühlenstraße Pulheim 6 Berechnung der Geräuschimmissionen (Beurteilungspegel) 6.1 Grundlagen Die Eingangsdaten für das digitale Modell bestehen im Rahmen dieser Untersuchung aus den Elementtypen Hindernisse, Gelände sowie den Emittenten. Zu den Hindernissen zählen im Allgemeinen:  Schallschirme  Wälle  Gebäude  Wände  hoher Bewuchs Die Geländedaten bestehen im Allgemeinen aus:  natürlicher Geländeverlauf (Höhenlinien)  Dämme und Einschnitte (Böschungslinien)  Bruchkanten (z. B. Steinbrüche) Ausgehend von den Emissionspegeln Lm,E (Straßenverkehr) bzw. LW (Gewerbe/Sport) werden anhand des Computermodells über eine Ausbreitungsrechnung die zu erwartenden Beurteilungspegel (tags/nachts) innerhalb Plangebietes ermittelt. Für die einzelnen hier betrachteten Emittentenarten wurden gemäß den vorgegebenen Regelwerken folgende Rechenverfahren angewandt:  Öffentlicher Straßenverkehr: RLS-90 [10]  Gewerbebetriebe: DIN ISO 9613-2 [13]  Sportanlagen: VDI 2714 [14] / VDI 2720-1 [15] In die Berechnungen fließen alle zur Schallausbreitung wichtigen Parameter ein, wie:  Quellenhöhe  Topografie  Witterung  Abschirmung durch Hindernisse  Reflexion TAC 3151-16 Schumacher, Schalltechnische Untersuchung B-Plan Mühlenstraße Pulheim Die Schallausbreitungsrechnung wurde mit dem Programm SoundPLAN Version 7.4 der SoundPLAN GmbH (Backnang) durchgeführt. Die Software erfüllt gemäß einer Konformitätserklärung [23] die Qualitätsanforderungen und Prüfbestimmungen gemäß DIN 45687 [18]. 6.2 Darstellung der Ergebnisse Aufgrund der unterschiedlichen Beurteilungskriterien für die zu betrachtenden Emittentenarten (Verkehr, Gewerbe, Sport) müssen die Immissionen jeweils für sich beurteilt und dargestellt werden. Die Berechnungen der Beurteilungspegel wurde für den öffentlichen Straßenverkehr gemäß den RLS-90 [10] bei freier Schallausbreitung, also ohne Berücksichtigung geplanter Gebäude, für die Tag- und Nachtzeit für eine Immissionshöhe von 2 m und 4 m über Gelände durchgeführt und dargestellt. Für das Gewerbe wurden die Berechnungen gemäß TA Lärm [11] und für die Sportanlagen gemäß der 18. BImSchV [12] bei freier Schallausbreitung, also ohne Berücksichtigung geplanter Gebäude, für die Tagzeit für eine Immissionshöhe von 2 m und 4 m über Gelände durchgeführt und dargestellt. Eine Berechnung des Gewerbes und der Sportanlagen für den Nachtzeitraum wurde nicht durchgeführt, da keine bekannten relevanten Quellen in dieser Zeit vorliegen. Zuschläge für Impuls-, Informations- oder Tonhaltigkeit sowie die Ruhezeitenzuschläge für Allgemeines Wohngebiet gemäß TA Lärm und 18. BImSchV sind in den Rechenergebnissen bereits enthalten. Die Darstellung der Ergebnisse in den Rasterlärmkarten erfolgt jeweils in Form von Lärmkarten, d. h. als farbige Flächen gleicher Beurteilungspegelklassen in 5 dB Klassenbreite, für eine Immissionshöhe von 2 m und 4 m für freie Schallausbreitung im Plangebiet. Die Farben werden gemäß der DIN 18005, Teil 2, gewählt. Aus den Lärmkarten können die Lärmimmissionen an jedem Punkt des Plangebietes abgelesen und mit den Orientierungs- bzw. Richtwerten verglichen werden. Die Berechnungen der Beurteilungspegel wurden in einem Raster mit 1,0 m Kantenlänge durchgeführt. Um die räumliche Zuordnung beim Betrachten der farbigen Ergebniskarten zu erleichtern, sind die Lärmkarten mit digitalen Raster-Grundkarten transparent unterlegt. Insgesamt wurden folgende Lärmkarten mit Beurteilungspegeln für die Tag- und Nachtzeit erstellt: TAC 3151-16 Schumacher, Schalltechnische Untersuchung B-Plan Mühlenstraße Pulheim Quelle Darstellung Höhe Zeitraum Anhang freie Schallausbreitung 2,0 m Tag Anhang E 1 freie Schallausbreitung 2,0 m Nacht Anhang E 2 freie Schallausbreitung 4,0 m Tag Anhang E 3 freie Schallausbreitung 4,0 m Nacht Anhang E 4 freie Schallausbreitung 2,0 m Tag Anhang E 5 freie Schallausbreitung 4,0 m Tag Anhang E 6 freie Schallausbreitung 2,0 m Tag Anhang E 7 freie Schallausbreitung 4,0 m Tag Anhang E 8 Berücksichtigung Bebauung Öffentlicher Straßenverkehr Öffentlicher Straßenverkehr Öffentlicher Straßenverkehr Öffentlicher Straßenverkehr Gewerbe Gewerbe Sportanlage Sportanlage Rasterlärmkarte Beurteilungspegel Rasterlärmkarte Beurteilungspegel Rasterlärmkarte Beurteilungspegel Rasterlärmkarte Beurteilungspegel Rasterlärmkarte Beurteilungspegel Rasterlärmkarte Beurteilungspegel Rasterlärmkarte Beurteilungspegel Rasterlärmkarte Beurteilungspegel Tabelle 6.1: Berechnete Farbkarten mit Beurteilungspegeln im Anhang Die Darstellung der Immissionen durch den Gewerbelärm erfolgt zusätzlich für 3 ausgewählte Immissionsorte anhand von Tabellen für eine Immissionshöhe von 2,4 m (EG), 5,2 m (1. OG), 8,0 m (2.OG) und 10,4 m (3 OG.). Die Lage der Immissionsorte ist in Anhang B zu sehen. Die Rechenlaufinformationen zeigt Anhang C 1, die verwendeten Abkürzungen Anhang C 2. Die resultierenden Ergebnisse der Ausbreitungsrechnung für das Stockwerk mit dem höchsten Pegel (jeweils oberstes Geschoß) enthält der Anhang C 3. Die Darstellung der Immissionen durch den Sport erfolgt ebenfalls zusätzlich für 3 ausgewählte Immissionsorte anhand von Tabellen für eine Immissionshöhe von 2,4 m (EG), 5,2 m (1. OG), 8,0 m (2.OG) und 10,4 m (3 OG.). für die Immissionsorte in Anhang B. Die dazu gehörenden Rechenlaufinformationen zeigt Anhang D 1, die verwendeten Abkürzungen Anhang D 2. Die resultierenden Ergebnisse der Ausbreitungsrechnung für das Stockwerk mit dem höchsten Pegel (jeweils oberstes Geschoß) enthält der Anhang D 3. TAC 3151-16 Schumacher, Schalltechnische Untersuchung B-Plan Mühlenstraße Pulheim 7 Ergebnisse 7.1 Straßenverkehr Die Berechnung der Immission des öffentlichen Straßenverkehrs erfolgte wie unter Punkt 6.2 beschrieben. Dargestellt werden die Beurteilungspegel analog der RLS-90. Die Darstellung der Ergebnisse erfolgt als Rasterlärmkarte für die Immissionshöhen 2 m und 4 m für freie Schallausbreitung für den Tag und die Nacht, vgl. Farbkarten Anhang E 1 bis Anhang E 4. Die Ergebnisse zeigen, dass im Bereich der geplanten Wohnbebauung sowohl tagsüber als auch nachts die Orientierungswerte der DIN 18005 von 55 dB(A) für die Tagzeit und 45 dB(A) für die Nachtzeit eingehalten werden. Bei freier Schallausbreitung liegen die Werte über das gesamte Plangebiet tagsüber zwischen 41 dB(A) und 57 dB(A), nachts zwischen 33 dB(A) und 49 dB(A). Die Anforderungen der DIN 18005 für Lärm aus öffentlichem Straßenverkehr auf Grundlage der RLS-90 werden somit erfüllt. Maßnahmen zum Schutz vor Verkehrsgeräuschen sind somit nicht erforderlich. 7.2 Gewerbe Die Berechnung der Immissionen aus dem Betrieb des angrenzenden Gewerbes erfolgte wie unter Punkt 6.2 beschrieben. Dargestellt werden die Beurteilungspegel analog der TA Lärm. Die Darstellung der Ergebnisse erfolgt als Rasterlärmkarte für die Immissionshöhen 2 m und 4 m für freie Schallausbreitung für den Tag, vgl. Farbkarten Anhang E 5 und Anhang E 6, und zusätzlich für Einzelpunkte tabellarisch, vgl. Anhang C 3. Die Ergebnisse der flächigen und punktuellen Berechnungen zeigen, dass tagsüber die Orientierungswerte der DIN 18005 und somit auch die Immissionsrichtwerte der TA Lärm für Allgemeine Wohngebiete (WA) von 55 dB(A) durch den Gewerbelärm deutlich unterschritten werden. Bei freier Schallausbreitung liegen die Werte über das gesamte Plangebiet tagsüber zwischen 27 dB(A) und 46 dB(A). Eine getrennte Berechnung der maximal auftretenden Geräuschspitzen ergab Geräuschimmissionen von bis zu 73 dB(A) an den Immissionsorten im Plangebiet tagsüber. Die zulässigen Spitzenpegel von 85 dB(A) tags für Allgemeine Wohngebiete gemäß TA Lärm werden eingehalten. TAC 3151-16 Schumacher, Schalltechnische Untersuchung B-Plan Mühlenstraße Pulheim Die Anforderungen der DIN 18005 für Gewerbelärm auf Grundlage der TA Lärm werden somit erfüllt. Maßnahmen zum Schutz vor gewerblichen Geräuschimmissionen sind damit nicht erforderlich. 7.3 Sportanlagen Die Berechnung der Immissionen aus dem Betrieb der benachbarten Sportanlagen erfolgte wie unter Punkt 6.2 beschrieben. Dargestellt werden die Beurteilungspegel analog der Sportanlagenlärmschutzverordnung - 18. BImSchV. Die Darstellung der Ergebnisse erfolgt als Rasterlärmkarte für die Immissionshöhen 2 m und 4 m für freie Schallausbreitung für die Tagzeit innerhalb der Ruhezeiten, vgl. Farbkarte Anhang E 7 und Anhang E 8, sowie tabellarisch für Einzelpunkte, vgl. Anhang D 3. Nachts findet kein Sportbetrieb statt. Die Ergebnisse der flächigen und punktuellen Berechnungen zeigen, dass durch den Sportlärm tagsüber die Orientierungswerte der DIN 18005 (Richtwert 55 dB(A)) und die Immissionsrichtwerte der 18. BImSchV innerhalb der Ruhezeiten (50 dB(A)) für Allgemeine Wohngebiete unterschritten werden. Bei freier Schallausbreitung liegen die Werte tagsüber innerhalb der Ruhezeiten über das gesamte Plangebiet zwischen 37 dB(A) und 49 dB(A), nachts liegen keine Geräuschimmissionen vor. Eine getrennte Berechnung der maximal auftretenden Geräuschspitzen ergab Geräuschimmissionen von bis zu 53 dB(A) an den Immissionsorten im Plangebiet tagsüber. Die zulässigen Spitzenpegel von 80 dB(A) tags in der Ruhezeit für Allgemeine Wohngebiete gemäß 18.BimSchV werden eingehalten. Die Anforderungen der DIN 18005 für Sportlärm in Verbindung mit der 18. BImSchV werden somit erfüllt. Maßnahmen zum Schutz vor Geräuschimmissionen aus Sportanlagen sind damit nicht erforderlich. TAC 3151-16 Schumacher, Schalltechnische Untersuchung B-Plan Mühlenstraße Pulheim 8 Maßnahmen 8.1 Schutz vor Verkehrsgeräuschen Maßnahmen zum Schutz gegen Verkehrsgeräusch sind nicht erforderlich, da die Orientierungswerte der DIN 18005 von 55 dB(A) für die Tagzeit und 45 dB(A) für die Nachtzeit eingehalten werden. Für Außenwohnbereiche, wie Terrassen, Loggien oder Balkone, ist sicherzustellen, dass auf diesen Flächen der Orientierungswert für ein Allgemeines Wohngebiet nach DIN 18005-1 von 55 dB(A) nicht wesentlich überschritten wird. Diese Voraussetzung ist im gesamten Plangebiet auf einer Höhe von 2 m erfüllt. 8.2 Schutz vor Geräuschen aus Gewerbebetrieb Maßnahmen zum Schutz gegen Gewerbegeräusche sind nicht erforderlich, da die Orientierungswerte der DIN 18005 sowie die Immissionsrichtwerte der TA Lärm unterschritten werden. 8.3 Schutz vor Geräuschen aus Sportbetrieb Maßnahmen zum Schutz gegen Geräusche aus dem Betrieb des Sportplatzes sind nicht erforderlich, da die Orientierungswerte der DIN 18005 (Richtwert 55 dB(A)) und die Immissionsrichtwerte der 18. BImSchV innerhalb der Ruhezeiten (50 dB(A)) für Allgemeine Wohngebiete unterschritten werden. TAC 3151-16 Schumacher, Schalltechnische Untersuchung B-Plan Mühlenstraße Pulheim 9 Zusammenfassung der Ergebnisse Ausgehend vom öffentlichen Straßenverkehr sowie den umliegenden Sport- und Gewerbebetrieben wurden die Geräuschimmissionen innerhalb des Plangebietes berechnet. Die Berechnungsergebnisse zeigen, dass durch den öffentlichen Straßenverkehrslärm sowohl tagsüber als auch nachts die Orientierungswerte der DIN 18005 für Allgemeine Wohngebiete (WA) im gesamten Plangebiet unterschritten werden. Zum Schutz vor den Geräuschen aus dem öffentlichen Straßenverkehr sind keine Schallschutzmaßnahmen notwendig. Die Geräuschimmissionen aus dem Gewerbelärm halten die zulässigen Orientierungswerte der DIN 18005 bzw. die Immissionsrichtwerte gemäß TA Lärm ein. Weitere Maßnahmen sind hier nicht erforderlich. Die Geräuschimmissionen aus dem Sportlärm halten ebenfalls die zulässigen Orientierungswerte der DIN 18005 bzw. die Immissionsrichtwerte der 18. BImSchV ein. Weitere Maßnahmen sind auch hier nicht erforderlich. Für Außenwohnbereiche, wie Terrassen, Loggien oder Balkone, ist sicherzustellen, dass auf diesen Flächen der Orientierungswert für ein Allgemeines Wohngebiet nach DIN 18005-1 von 55 dB(A) nicht wesentlich überschritten wird. Diese Voraussetzung ist im gesamten Plangebiet erfüllt. TAC 3151-16 Schumacher, Schalltechnische Untersuchung B-Plan Mühlenstraße Pulheim Grevenbroich, den 22.11.2016 Dipl.-Ing. Hans Schlömer (Projektleiter) Dipl.-Ing. Ulrich Wilms (Ö. b. u. v. S. für Schallimmissionsschutz fachlich Verantwortlicher Modul Immissionsschutz) TAC 3151-16 Schumacher, Schalltechnische Untersuchung B-Plan Mühlenstraße Pulheim Anhang A: Lage des Plangebietes mit Umgebung und Quellen Quelle Auszug Deutsche Grundkarte, Geobasisdaten der Kommunen und des Landes NRW © Geobasis NRW 2016 TAC 3151-16 Schumacher, Schalltechnische Untersuchung B-Plan Mühlenstraße Pulheim Anhang B: Lageplan Plangebiet Maßstab 1:750, Quelle Auszug Deutsche Grundkarte, Geobasisdaten der Kommunen und des Landes NRW © Geobasis NRW 2016 TAC 3151-16 Schumacher, Schalltechnische Untersuchung B-Plan Mühlenstraße Pulheim Anhang C: Gewerbe Anhang C 1: Rechenlaufinformation P roje ktbe schre ibung Projekttitel: Projekt Nr. Bearbeiter: Auftraggeber: Schumacher B-Plan Mühlenstr Pulheim über HOME.architekten 3151-16 hs Schumacher Beschreibung: R e che nla ufbe schre ibung Rechenkern: Einzelpunkt Schall Titel: 1-5 Gewerbe IO Gruppe: Laufdatei: RunFile.runx Ergebnisnummer: 15 Lokale Berechnung (Anzahl Threads = 8) Berechnungsbeginn: 22.11.2016 01:12:33 Berechnungsende: 22.11.2016 01:12:33 Rechenzeit: 00:00:140 [m:s:ms] Anzahl Punkte: 6 Anzahl berechneter Punkte: 6 Kernel Version: 02.09.2016 (32 bit) R e che nla ufpa ra me te r Reflexionsordnung Maximaler Reflexionsabstand zum Empfänger Maximaler Reflexionsabstand zur Quelle Suchradius Filter: Toleranz: Bodeneffektgebiete aus Straßenoberflächen erzeugen: 3 200 m 50 m 5000 m dB(A) 0,100 dB Nein Richtlinien: Gewerbe: ISO 9613-2: 1996 Luftabsorption: ISO 9613 regular ground effect (chapter 7.3.1), for sources without a spectrum automatically alternative ground effect Begrenzung des Beugungsverlusts: einfach/mehrfach 20,0 dB /25,0 dB Berechnung mit Seitenbeugung: Ja Verwende Glg (Abar=Dz-Max(Agr,0)) statt Glg (12) (Abar=Dz-Agr) für die Einfügedämpfung Mehrweg in der vertikalen Ebene berechnen, die Quelle und Immissionsort enthält Umgebung: Luftdruck 1013,3 mbar relative Feuchte 70,0 % Temperatur 10,0 °C Meteo. Korr. C0(6-22h)[dB]=0,0; C0(22-6h)[dB]=0,0; Cmet für Lmax Gewerbe Berechnungen ignorieren: Nein Beugungsparameter: C2=20,0 Zerlegungsparameter: Faktor Abst./Durchmesser 8 Minimale Distanz [m] 1m Max. Differenz Bodend.+Beugung 1,0 dB SoundPLAN 7.4 TAC 3151-16 Schumacher, Schalltechnische Untersuchung B-Plan Mühlenstraße Pulheim Max. Iterationszahl Minderung Bewuchs: Bebauung: Industriegelände: 4 ISO 9613-2 ISO 9613-2 ISO 9613-2 Parkplätze: ISO 9613-2: 1996 Emissionsberechnung nach: Parkplatzlärmstudie 2007 Luftabsorption: ISO 9613 regular ground effect (chapter 7.3.1), for sources without a spectrum automatically alternative ground effect Begrenzung des Beugungsverlusts: einfach/mehrfach 20,0 dB /25,0 dB Berechnung mit Seitenbeugung: Ja Verwende Glg (Abar=Dz-Max(Agr,0)) statt Glg (12) (Abar=Dz-Agr) für die Einfügedämpfung Mehrweg in der vertikalen Ebene berechnen, die Quelle und Immissionsort enthält Umgebung: Luftdruck 1013,3 mbar relative Feuchte 70,0 % Temperatur 10,0 °C Meteo. Korr. C0(6-22h)[dB]=0,0; C0(22-6h)[dB]=0,0; Cmet für Lmax Gewerbe Berechnungen ignorieren: Nein Beugungsparameter: C2=20,0 Zerlegungsparameter: Faktor Abst./Durchmesser 8 Minimale Distanz [m] 1m Max. Differenz Bodend.+Beugung 1,0 dB Max. Iterationszahl 4 Minderung Bewuchs: ISO 9613-2 Bebauung: ISO 9613-2 Industriegelände: ISO 9613-2 Bewertung: Reflexion der "eigenen" Fassade wird unterdrückt Ge ome trie da te n Gewerbe.sit - enthält: Bebauung.geo Bodengebiete.geo Höhen.geo IO.geo Plangebiet.geo Quelle Gewerbe.geo RDGM0001.dgm SoundPLAN 7.4 22.11.2016 00:19:38 21.11.2016 15:16:54 21.11.2016 14:23:30 21.11.2016 14:23:06 22.11.2016 01:12:26 15.11.2016 12:20:42 22.11.2016 00:19:38 21.11.2016 14:24:00 TA-Lärm - Werktag SoundPLAN 7.4 Schallquelle Quellty p Zeit- bereich Li R'w L'w Lw l oder S KI KT Ko S Adiv Agr Abar Aatm Amisc ADI dLref l Ls dLw Cmet ZR Lr Legende dB(A) dB dB(A) dB(A) m,m² dB dB dB m dB dB dB dB dB dB dB dB(A) dB dB dB dB(A) Name der Schallquelle Ty p der Quelle (Punkt, Linie, Fläche) Name des Zeitbereichs Innenpegel Bewertetes Schalldämm-Maß Schallleistungspegel pro m, m² Schallleistungspegel pro Anlage Größe der Quelle (Länge oder Fläche) Zuschlag f ür Impulshaltigkeit Zuschlag f ür Tonhaltigkeit Zuschlag f ür gerichtete Abstrahlung Mittlere Entf ernung Schallquelle - Immissionsort Mittlere Dämpf ung auf grund geometrischer Ausbreitung Mittlere Dämpf ung auf grund Bodenef f ekt Mittlere Dämpf ung auf grund Abschirmung Mittlere Dämpf ung auf grund Luf tabsorption Mittlere Minderung durch Bewuchs, Industriegelände und Bebauung Mittlere Richtwirkungskorrektur Pegelerhöhung durch Ref lexionen Unbewerteter Schalldruck am Immissionsort Ls=Lw+Ko+ADI+Adiv +Agr+Abar+Aatm+Af ol_site_house+Awind+dLref l Korrektur Betriebszeiten Meteorologische Korrektur Ruhezeitenzuschlag (Anteil) Pegel/ Beurteilungspegel Zeitbereich TAC 3151-16 Schumacher, Schalltechnische Untersuchung B-Plan Mühlenstraße Pulheim Anhang C 2: Erläuterung der verwendeten Formelzeichen und Abkürzungen IO 1-2 Haus 4 SG IO 2-2 Haus 1 SG SoundPLAN 7.4 Linie Linie Fläche Fläche Linie Linie Linie Linie Parkplatz Parkplatz Linie Linie Fläche Fläche Linie Linie Linie Linie Parkplatz Parkplatz Quellty p Linie Linie Fläche Fläche Linie Linie Linie Linie Parkplatz Parkplatz IO 3-1 Haus 6 EG-1.OG LKW Ein/Ausf ahrt LKW Ein/Ausf ahrt LKW EinAusparken LKW EinAusparken LKW Rangieren Steinmetz LKW Rangieren Steinmetz PKW EinAusf ahrt Steinmetz PKW EinAusf ahrt Steinmetz Parkplatz Steinmetz Parkplatz Steinmetz Immissionsort LKW Ein/Ausf ahrt LKW Ein/Ausf ahrt LKW EinAusparken LKW EinAusparken LKW Rangieren Steinmetz LKW Rangieren Steinmetz PKW EinAusf ahrt Steinmetz PKW EinAusf ahrt Steinmetz Parkplatz Steinmetz Parkplatz Steinmetz Immissionsort LKW Ein/Ausf ahrt LKW Ein/Ausf ahrt LKW EinAusparken LKW EinAusparken LKW Rangieren Steinmetz LKW Rangieren Steinmetz PKW EinAusf ahrt Steinmetz PKW EinAusf ahrt Steinmetz Parkplatz Steinmetz Parkplatz Steinmetz Immissionsort Schallquelle LrT LrN LrT LrN LrT LrN LrT LrN LrT LrN LrT LrN LrT LrN LrT LrN LrT LrN LrT LrN LrT LrN LrT LrN LrT LrN LrT LrN LrT LrN SW 2.OG SW 2.OG 63,0 63,0 62,6 62,6 68,0 68,0 47,5 47,5 52,5 52,5 RW,T 55 63,0 63,0 62,6 62,6 68,0 68,0 47,5 47,5 52,5 52,5 RW,T 55 63,0 63,0 62,6 62,6 68,0 68,0 47,5 47,5 52,5 52,5 79,5 79,5 80,0 80,0 76,8 76,8 63,8 63,8 70,0 70,0 79,5 79,5 80,0 80,0 76,8 76,8 63,8 63,8 70,0 70,0 79,5 79,5 80,0 80,0 76,8 76,8 63,8 63,8 70,0 70,0 44,9 44,9 55,5 55,5 7,6 7,6 42,9 42,9 56,0 56,0 dB(A) 44,9 44,9 55,5 55,5 7,6 7,6 42,9 42,9 56,0 56,0 dB(A) 44,9 44,9 55,5 55,5 7,6 7,6 42,9 42,9 56,0 56,0 dB(A) 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 LrT 43,7 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 LrT 18,9 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 LrT 18,3 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0 0 0 0 0 0 3 3 0 0 dB(A) 0 0 0 0 0 0 3 3 0 0 dB(A) 0 0 0 0 0 0 3 3 0 0 dB(A) -50,3 -50,3 -50,2 -50,2 -50,3 -50,3 -50,0 -50,0 -50,2 -50,2 -48,5 -48,5 -47,7 -47,7 -48,1 -48,1 -48,5 -48,5 -47,7 -47,7 36,40 36,40 29,90 29,90 33,17 33,17 35,71 35,71 29,73 29,73 -42,2 -42,2 -40,5 -40,5 -41,4 -41,4 -42,0 -42,0 -40,5 -40,5 RW,T,max 75,41 75,41 68,49 68,49 71,71 71,71 74,76 74,76 68,27 68,27 RW,T,max 92,10 92,10 91,61 91,61 92,61 92,61 89,06 89,06 91,71 91,71 RW,T,max 85 85 85 2,1 2,1 2,1 2,1 2,1 2,1 -0,2 -0,2 2,1 2,1 2,0 2,0 2,0 2,0 2,0 2,0 -1,8 -1,8 2,0 2,0 1,0 1,0 0,7 0,7 0,8 0,8 -1,9 -1,9 1,7 1,7 0,0 0,0 -0,1 -0,1 0,0 0,0 0,0 0,0 -0,8 -0,8 -20,6 -20,6 -20,5 -20,5 -20,4 -20,4 -18,6 -18,6 -16,6 -16,6 -18,7 -18,7 -18,5 -18,5 -18,7 -18,7 -16,7 -16,7 -14,1 -14,1 -0,2 -0,2 -0,2 -0,2 -0,2 -0,2 -0,1 -0,1 -0,3 -0,3 dB(A) -0,2 -0,2 -0,2 -0,2 -0,2 -0,2 -0,1 -0,1 -0,1 -0,1 dB(A) -0,2 -0,2 -0,2 -0,2 -0,2 -0,2 -0,2 -0,2 -0,1 -0,1 dB(A) LT,max 72,6 LT,max 44,1 LT,max 42,3 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,1 0,1 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 39,2 39,2 41,4 41,4 37,3 37,3 24,5 24,5 30,7 30,7 dB(A) 12,1 12,1 13,5 13,5 10,0 10,0 -2,2 -2,2 7,6 7,6 dB(A) 11,3 11,3 11,7 11,7 8,3 8,3 -1,9 -1,9 7,2 7,2 dB(A) 33,1 38,4 31,2 31,4 40,7 6,0 6,0 6,0 6,0 6,0 0,0 0,0 0,0 -12,0 1,0 4,0 6,0 0,0 4,0 0,0 6,0 0,0 1,0 0,0 4,8 17,5 6,0 0,0 -12,0 -9,0 4,0 6,0 -12,0 6,1 10,5 6,0 6,0 0,0 4,0 0,0 5,1 17,2 6,0 0,0 1,0 0,0 2,3 6,0 0,0 -12,0 -9,0 8,7 6,0 0,0 -9,0 -12,0 5,3 6,0 0,0 -12,0 dB dB dB dB dB dB dB dB dB dB dB dB m,m² dB RW,T 55 Lr dB(A) ZR Cmet dLw Ls dB(A) dLref l ADI Amisc Aatm Abar Agr Adiv S m Ko KT KI dB l oder S Lw dB(A) L'w dB(A) R'w Li dB(A) SW 3.OG Zeitbereich TAC 3151-16 Schumacher, Schalltechnische Untersuchung B-Plan Mühlenstraße Pulheim Anhang C 3: Schallausbreitungsrechnung zu den Immissionsorten TAC 3151-16 Schumacher, Schalltechnische Untersuchung B-Plan Mühlenstraße Pulheim Anhang D: Sport Anhang D 1: Rechenlaufinformation P roje ktbe schre ibung Projekttitel: Projekt Nr. Bearbeiter: Auftraggeber: Schumacher B-Plan Mühlenstr Pulheim über HOME.architekten 3151-16 hs Schumacher Beschreibung: R e che nla ufbe schre ibung Rechenkern: Einzelpunkt Schall Titel: 3-5 Sport IO Gruppe: Laufdatei: RunFile.runx Ergebnisnummer: 35 Lokale Berechnung (Anzahl Threads = 8) Berechnungsbeginn: 22.11.2016 01:12:34 Berechnungsende: 22.11.2016 01:12:36 Rechenzeit: 00:01:013 [m:s:ms] Anzahl Punkte: 6 Anzahl berechneter Punkte: 6 Kernel Version: 02.09.2016 (32 bit) R e che nla ufpa ra me te r Reflexionsordnung Maximaler Reflexionsabstand zum Empfänger Maximaler Reflexionsabstand zur Quelle Suchradius Filter: Toleranz: Bodeneffektgebiete aus Straßenoberflächen erzeugen: Richtlinien: Gewerbe: Luftabsorption: ISO 3891 Begrenzung des Beugungsverlusts: einfach/mehrfach 20,0 dB /25,0 dB Berechnung mit Seitenbeugung: Ja Umgebung: Luftdruck 1013,3 mbar relative Feuchte 70,0 % Temperatur 10,0 °C Beugungsparameter: C2=20,0 Zerlegungsparameter: Faktor Abst./Durchmesser Minimale Distanz [m] Max. Differenz Bodend.+Beugung Max. Iterationszahl 4 Minderung Bewuchs: Bebauung: Industriegelände: SoundPLAN 7.4 3 200 m 50 m 5000 m dB(A) 0,100 dB Nein VDI 2714: 1988 8 1m 1,0 dB Benutzerdefiniert Benutzerdefiniert Benutzerdefiniert TAC 3151-16 Schumacher, Schalltechnische Untersuchung B-Plan Mühlenstraße Pulheim Parkplätze: Emissionsberechnung nach: Berechnung mit Seitenbeugung: Ja Minderung Bewuchs: Bebauung: Industriegelände: RLS-90 RLS-90 Bewertung: Reflexion der "eigenen" Fassade wird unterdrückt 18. BImSchVS (>4Std.) Ge ome trie da te n Sport.sit - enthält: Bebauung.geo Bodengebiete.geo Höhen.geo IO.geo Plangebiet.geo Quelle Sportplatz.geo RDGM0001.dgm SoundPLAN 7.4 21.11.2016 15:19:30 21.11.2016 15:16:54 21.11.2016 14:23:30 21.11.2016 14:23:06 22.11.2016 01:12:26 15.11.2016 12:20:42 21.11.2016 15:19:08 21.11.2016 14:24:00 Benutzerdefiniert Benutzerdefiniert Benutzerdefiniert SoundPLAN 7.4 Schallquelle Quellty p Zeit- bereich Li R'w L'w Lw l oder S KI KT Ko S Adiv Agr Abar Aatm Amisc ADI dLref l Ls dLw ZR Lr Legende dB(A) dB dB(A) dB(A) m,m² dB dB dB m dB dB dB dB dB dB dB dB(A) dB dB dB(A) Name der Schallquelle Ty p der Quelle (Punkt, Linie, Fläche) Name des Zeitbereichs Innenpegel Bewertetes Schalldämm-Maß Schallleistungspegel pro m, m² Schallleistungspegel pro Anlage Größe der Quelle (Länge oder Fläche) Zuschlag f ür Impulshaltigkeit Zuschlag f ür Tonhaltigkeit Zuschlag f ür gerichtete Abstrahlung Mittlere Entf ernung Schallquelle - Immissionsort Mittlere Dämpf ung auf grund geometrischer Ausbreitung Mittlere Dämpf ung auf grund Bodenef f ekt Mittlere Dämpf ung auf grund Abschirmung Mittlere Dämpf ung auf grund Luf tabsorption Mittlere Minderung durch Bewuchs, Industriegelände und Bebauung Mittlere Richtwirkungskorrektur Pegelerhöhung durch Ref lexionen Unbewerteter Schalldruck am Immissionsort Ls=Lw+Ko+ADI+Adiv +Agr+Abar+Aatm+Af ol_site_house+Awind+dLref l Korrektur Betriebszeiten Ruhezeitenzuschlag (Anteil) Pegel/ Beurteilungspegel Zeitbereich TAC 3151-16 Schumacher, Schalltechnische Untersuchung B-Plan Mühlenstraße Pulheim Anhang D 2: Erläuterung der verwendeten Formelzeichen und Abkürzungen IO 1-2 Haus 4 SG IO 2-2 Haus 1 SG IO 3-2 Haus 6 SG SoundPLAN 7.4 Quelle Fußballspiel Spieler Quelle Fußballspiel Zuschauer Quelle Fußballspiele Schiedsrichter Parkplatz Spotzplatz Immissionsort Quelle Fußballspiel Spieler Quelle Fußballspiel Zuschauer Quelle Fußballspiele Schiedsrichter Parkplatz Spotzplatz Immissionsort Quelle Fußballspiel Spieler Quelle Fußballspiel Zuschauer Quelle Fußballspiele Schiedsrichter Parkplatz Spotzplatz Immissionsort Schallquelle Fläche Fläche Fläche Parkplatz Fläche Fläche Fläche Parkplatz Fläche Fläche Fläche Parkplatz Quellty p LrMi LrMi LrMi LrMi LrMi LrMi LrMi LrMi LrMi LrMi LrMi LrMi Zeitbereich SW 3.OG SW 2.OG 55,6 61,7 64,4 42,8 RW,Mi 50 55,6 61,7 64,4 42,8 RW,Mi 50 94,0 94,9 102,8 64,0 94,0 94,9 102,8 64,0 6866,1 2076,1 6871,0 132,2 6866,1 2076,1 6871,0 132,2 6866,1 2076,1 6871,0 132,2 0,0 0,0 0,0 dB(A) 0,0 0,0 0,0 dB(A) 0,0 0,0 0,0 dB(A) 0,0 0,0 0,0 LrMi 39,1 0,0 0,0 0,0 LrMi 31,2 0,0 0,0 0,0 LrMi 49,1 3 3 3 3 3 3 3 3 3 215,86 210,56 216,46 184,04 dB(A) 223,19 217,40 223,70 202,15 dB(A) 141,74 135,58 142,25 125,16 dB(A) -3,5 -3,3 -3,5 -3,5 -4,0 -3,9 -4,0 0,0 -57,7 -57,5 -57,7 -34,1 -3,8 -3,7 -3,8 -3,9 RW,TiR,max -58,0 -57,7 -58,0 -34,9 RW,TiR,max -54,0 -53,6 -54,1 -30,7 RW,TiR,max 80 80 80 -7,0 -4,5 -6,4 0,0 -15,7 -12,9 -13,2 -18,5 0,0 0,0 0,0 0,0 -1,7 -0,4 -0,5 -0,9 -1,0 -0,5 -0,5 -1,0 -1,3 -0,3 -0,3 -0,6 dB(A) dB(A) dB(A) 0,0 0,0 0,0 0,0 LTiR,max 0,0 0,0 0,0 0,0 LTiR,max 0,0 0,0 0,0 0,0 0,6 0,0 0,0 2,4 52,6 0,0 0,0 0,0 3,9 45,3 0,0 0,0 0,0 0,0 27,4 31,8 37,4 27,5 18,4 22,8 30,1 13,5 38,2 40,7 47,9 29,2 0,0 0,0 0,0 0,0 dB(A) 0,0 0,0 0,0 0,0 dB(A) 0,0 0,0 0,0 0,0 dB(A) 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 27,4 31,8 37,4 27,5 18,4 22,8 30,1 13,5 38,2 40,7 47,9 29,2 63,1 94,0 94,9 102,8 64,0 LTiR,max 55,6 61,7 64,4 42,8 RW,Mi 50 dB dB dB dB dB dB dB dB dB dB dB m,m² dB SW 3.OG Lr dB(A) ZR dLw Ls dB(A) dLref l ADI Amisc Aatm Abar Agr Adiv S m Ko KT KI dB l oder S Lw dB(A) L'w dB(A) R'w Li dB(A) TAC 3151-16 Schumacher, Schalltechnische Untersuchung B-Plan Mühlenstraße Pulheim Anhang D 3: Schallausbreitungsrechnung zu den Immissionsorten TAC 3151-16 Schumacher, Schalltechnische Untersuchung B-Plan Mühlenstraße Pulheim Anhang E: Farbkarten Ergebnisse Beurteilungspegel, freie Schallausbreitung Anhang E 1: öffentlicher Straßenverkehr, freie Schallausbreitung, Tag, 2 m Flächen gleicher Klassen des Beurteilungspegels Emittenten: öffentlicher Straßenverkehr Immissionshöhe: 2m Beurteilungszeitraum: Tag (06.00 Uhr bis 22.00 Uhr) TAC 3151-16 Schumacher, Schalltechnische Untersuchung B-Plan Mühlenstraße Pulheim Anhang E 2: öffentlicher Straßenverkehr, freie Schallausbreitung, Nacht, 2 m Flächen gleicher Klassen des Beurteilungspegels Emittenten: öffentlicher Straßenverkehr Immissionshöhe: 2m Beurteilungszeitraum: Nacht (22.00 Uhr bis 06.00 Uhr) TAC 3151-16 Schumacher, Schalltechnische Untersuchung B-Plan Mühlenstraße Pulheim Anhang E 3: öffentlicher Straßenverkehr, freie Schallausbreitung, Tag, 4 m Flächen gleicher Klassen des Beurteilungspegels Emittenten: öffentlicher Straßenverkehr Immissionshöhe: 2m Beurteilungszeitraum: Tag (06.00 Uhr bis 22.00 Uhr) TAC 3151-16 Schumacher, Schalltechnische Untersuchung B-Plan Mühlenstraße Pulheim Anhang E 4: öffentlicher Straßenverkehr, freie Schallausbreitung, Nacht, 4 m Flächen gleicher Klassen des Beurteilungspegels Emittenten: öffentlicher Straßenverkehr Immissionshöhe: 2m Beurteilungszeitraum: Nacht (22.00 Uhr bis 06.00 Uhr) TAC 3151-16 Schumacher, Schalltechnische Untersuchung B-Plan Mühlenstraße Pulheim Anhang E 5: Gewerbe, freie Schallausbreitung, Tag, 2 m Flächen gleicher Klassen des Beurteilungspegels Emittenten: Gewerbe Immissionshöhe: 2m Beurteilungszeitraum: Tag (06.00 Uhr bis 22.00 Uhr) TAC 3151-16 Schumacher, Schalltechnische Untersuchung B-Plan Mühlenstraße Pulheim Anhang E 6: Gewerbe, freie Schallausbreitung, Tag, 4 m Flächen gleicher Klassen des Beurteilungspegels Emittenten: Gewerbe Immissionshöhe: 2m Beurteilungszeitraum: Tag (06.00 Uhr bis 22.00 Uhr) TAC 3151-16 Schumacher, Schalltechnische Untersuchung B-Plan Mühlenstraße Pulheim Anhang E 7: Sport, freie Schallausbreitung, Tag, 2 m Flächen gleicher Klassen des Beurteilungspegels Emittenten: Gewerbe Immissionshöhe: 2m Beurteilungszeitraum: Tag (06.00 Uhr bis 22.00 Uhr) TAC 3151-16 Schumacher, Schalltechnische Untersuchung B-Plan Mühlenstraße Pulheim Anhang E 8: Sport, freie Schallausbreitung, Tag, 4 m Flächen gleicher Klassen des Beurteilungspegels Emittenten: Gewerbe Immissionshöhe: 2m Beurteilungszeitraum: Tag (06.00 Uhr bis 22.00 Uhr)