Daten
Kommune
Pulheim
Größe
3,3 MB
Datum
20.09.2017
Erstellt
04.09.17, 18:38
Aktualisiert
04.09.17, 18:38
Stichworte
Inhalt der Datei
Bericht TAC 3151-16
Büro Grevenbroich
Heinrich-Hertz-Straße 3
41516 Grevenbroich
02182 - 83221-0
02182 - 83221-99
Büro Braunschweig
Ölschlägern 6
38100 Braunschweig
0531 – 44626
0531 – 18580
Ihr Ansprechpartner
Dipl.-Ing. Hans Schlömer
02182 - 83221-15
schloemer@tac-akustik.de
tac-akustik.de
Gegenstand:
Schalltechnische Voruntersuchung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 101 „Mühlenstraße,
Brauweiler“ der Stadt Pulheim
Auftraggeber:
Ulrich Schumacher GmbH & Co. KG
Lortzingstraße 1
50354 Hürth
Erstellt am:
22.11.2016
Bearbeiter:
Dipl.-Ing. Hans Schlömer
Dipl.-Ing. Ulrich Wilms
Dieser Bericht umfasst 47 Seiten.
Dieser Bericht darf nicht ohne vorherige Genehmigung
ganz oder auszugsweise kopiert oder vervielfältigt werden
Leistungen
Raumakustik
Bauakustik
Elektroakustik
Immissionsschutz
Schwingungstechnik
Beratung
Messung
Schulung
Sachverständigengutachten
Qualifikationen
Von der Industrie- und
Handelskammer Mittlerer
Niederrhein öffentlich bestellte
und vereidigte Sachverständige:
Prof. Dr.-Ing. Alfred Schmitz für
Bau-, Raum- und Elektroakustik
Dipl.-Ing. Ulrich Wilms für
Schallimmissionsschutz
VMPA anerkannte
Güteprüfstelle nach DIN 4109
VMPA-SPG-211-04-NRW
Messstelle nach §29b BImSchG
für Messungen nach §§ 26, 28
BImSchG zur Ermittlung von Geräuschen
Bankverbindung
Sparkasse Aachen
Kontonummer 47678123
BLZ 390 500 00
IBAN DE43390500000047678123
BIC AACSDE33XXX
TAC 3151-16 Schumacher, Schalltechnische Untersuchung B-Plan Mühlenstraße Pulheim
Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung und Aufgabenstellung ......................................................................................... 4
2 Normen, Richtlinien und verwendete Unterlagen................................................................ 5
2.1 Pläne ......................................................................................................................... 5
2.2 Normen und Richtlinien ............................................................................................. 5
2.3 Sonstiges .................................................................................................................. 6
3 Orientierungswerte, Immissionsgrenzwerte ........................................................................ 7
3.1 Orientierungswerte gemäß DIN 18005 ..................................................................... 7
3.2 Immissionsgrenzwerte gemäß 16. BImSchV für Verkehrslärm ................................ 9
3.3 Immissionsrichtwerte gemäß TA Lärm für Gewerbelärm ......................................... 9
3.4 Immissionsrichtwerte gemäß 18. BImSchV für Sportlärm ...................................... 10
3.5 Gebietseinstufung ................................................................................................... 11
4 Bebauungs- und Lärmsituation, Vorgehensweise............................................................. 12
4.1 Allgemeines ............................................................................................................. 12
5 Bestimmung der Geräuschemissionen ............................................................................. 13
5.1 Berechnung der Geräuschemissionen aus öffentlichem Straßenverkehr .............. 13
5.2 Berechnung Geräuschemissionen aus Gewerbe ................................................... 15
5.2.1 Schallleistungspegel ..................................................................................... 15
5.2.2 Gewerbebetrieb Steinmetz Adelheid Biermann, Bernhardstraße 51 ........... 16
5.3 Berechnung Geräuschemissionen aus Sportanlagen ............................................ 20
5.3.1 Fußballplatz SV Grün-Weiß Bernhardstraße Parkplatz................................ 20
5.3.2 Sportanlage ................................................................................................... 20
5.3.3 Parkplatz ....................................................................................................... 21
6 Berechnung der Geräuschimmissionen (Beurteilungspegel) ............................................ 22
6.1 Grundlagen ............................................................................................................. 22
6.2 Darstellung der Ergebnisse ..................................................................................... 23
7 Ergebnisse......................................................................................................................... 25
7.1 Straßenverkehr ....................................................................................................... 25
7.2 Gewerbe .................................................................................................................. 25
7.3 Sportanlagen ........................................................................................................... 26
TAC 3151-16 Schumacher, Schalltechnische Untersuchung B-Plan Mühlenstraße Pulheim
8 Maßnahmen ...................................................................................................................... 27
8.1 Schutz vor Verkehrsgeräuschen ............................................................................. 27
8.2 Schutz vor Geräuschen aus Gewerbebetrieb ......................................................... 27
8.3 Schutz vor Geräuschen aus Sportbetrieb ............................................................... 27
9 Zusammenfassung der Ergebnisse................................................................................... 28
Anhang A: Lage des Plangebietes mit Umgebung und Quellen ............................................ 30
Anhang B: Lageplan Plangebiet ............................................................................................. 31
Anhang C: Gewerbe ............................................................................................................... 32
Anhang C 1: Rechenlaufinformation ............................................................................... 32
Anhang C 2: Erläuterung der verwendeten Formelzeichen und Abkürzungen .............. 34
Anhang C 3: Schallausbreitungsrechnung zu den Immissionsorten .............................. 35
Anhang D: Sport ..................................................................................................................... 36
Anhang D 1: Rechenlaufinformation ............................................................................... 36
Anhang D 2: Erläuterung der verwendeten Formelzeichen und Abkürzungen .............. 38
Anhang D 3: Schallausbreitungsrechnung zu den Immissionsorten .............................. 39
Anhang E: Farbkarten Ergebnisse Beurteilungspegel, freie Schallausbreitung .................... 40
Anhang E 1: öffentlicher Straßenverkehr, freie Schallausbreitung, Tag, 2 m ................ 40
Anhang E 2: öffentlicher Straßenverkehr, freie Schallausbreitung, Nacht, 2 m ............. 41
Anhang E 3: öffentlicher Straßenverkehr, freie Schallausbreitung, Tag, 4 m ................ 42
Anhang E 4: öffentlicher Straßenverkehr, freie Schallausbreitung, Nacht, 4 m ............. 43
Anhang E 5: Gewerbe, freie Schallausbreitung, Tag, 2 m ............................................. 44
Anhang E 6: Gewerbe, freie Schallausbreitung, Tag, 4 m ............................................. 45
Anhang E 7: Sport, freie Schallausbreitung, Tag, 2 m ................................................... 46
Anhang E 8: Sport, freie Schallausbreitung, Tag, 4 m ................................................... 47
TAC 3151-16 Schumacher, Schalltechnische Untersuchung B-Plan Mühlenstraße Pulheim
1 Einleitung und Aufgabenstellung
Die Ulrich Schumacher GmbH & Co. KG plant auf einem Grundstück südlich der Bernhardstraße in Pulheim im Ortsteil Brauweiler die Entwicklung eines Allgemeinen Wohngebietes mit 36 Wohneinheiten in 6 Häusern.
Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens ist eine schalltechnische Untersuchung im Hinblick
auf die zu erwartenden Geräuschimmissionen im Plangebiet durch umliegenden öffentlichen
Straßenverkehr sowie durch benachbarte Gewerbe- und Sportanlagen zu erstellen.
Im Rahmen der Neuaufstellung des Bebauungsplanes wurde TAC - Technische Akustik von
der Ulrich Schumacher GmbH & Co. KG beauftragt, die erforderliche schalltechnische Untersuchung durchzuführen und die Ergebnisse zu bewerten.
TAC 3151-16 Schumacher, Schalltechnische Untersuchung B-Plan Mühlenstraße Pulheim
2 Normen, Richtlinien und verwendete Unterlagen
Dem Gutachten liegen folgende Unterlagen zugrunde:
2.1 Pläne
[1]
Plangrundlage Gemarkung Brauweiler Flur 18, 28, Maßstab 1:500 als PDF-Datei,
Stand Januar 2016
[2]
Lageplan Vorentwurf, HOME Architekten als PDF-Datei, Stand 27.09.2016
[3]
Schnittzeichnung Vorentwurf, HOME Architekten als PDF-Datei, Stand 27.09.2016
[4]
Auszug Deutsche Grundkarte Maßstab 1: 1.500 und 1:3.000, Geobasisdaten der
Kommunen und des Landes NRW © Geobasis NRW 2016
2.2 Normen und Richtlinien
[5]
BImSchG - Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge – BundesImmissions-schutzgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 17.05.2013
(BGBl. I S. 1274), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20.11.2014 (BGBl.
I S. 1740) geändert worden ist
[6]
DIN 18005-1 - Schallschutz im Städtebau, Teil 1: Grundlagen und Hinweise für die
Planung, Juli 2002
[7]
Beiblatt 1 zu DIN 18005-1 - Schallschutz im Städtebau, Berechnungsverfahren –
Schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche Planung, Mai 1987
[8]
DIN 18005-2 - Schallschutz im Städtebau, Teil 2, Lärmkarten – Kartenmäßige Darstellung von Schallimmissionen, September 1991
[9]
16. BImSchV - 16. Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung - 16. BImSchV) vom Juni 1990, die durch
Artikel 1 der Verordnung vom 18. Dezember 2014 (BGBI. I S. 2269) geändert worden ist
[10]
RLS-90 - Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen, April 1990
[11]
TA Lärm - Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm, 26. August 1998 (GMBl
Nr. 25, S. 503)
[12]
18. BImSchV - 18. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Sportanlagenlärmschutzverordnung) vom Juli 1991 mit Änderung vom
Februar 2006
[13]
DIN ISO 9613-2 - Dämpfung des Schalls bei Ausbreitung im Freien, Oktober 1999
[14]
VDI 2714 - Schallausbreitung im Freien, Januar 1988
[15]
VDI 2720 Blatt 1 - Schallschutz durch Abschirmung im Freien, März 1997
VDI 3770 - Emissionskennwerte von Schallquellen - Sport- und Freizeitanlagen, September 2012
TAC 3151-16 Schumacher, Schalltechnische Untersuchung B-Plan Mühlenstraße Pulheim
[16]
Parkplatzlärmstudie – Untersuchung von Schallemissionen aus Parkplätzen, Autohöfen und Omnibusbahnhöfen sowie von Parkhäusern und Tiefgaragen – des Bayerischen Landesamtes für Umweltschutz, Heft 89, 6. Auflage, 2007
[17]
VDI 2719 - Schalldämmung von Fenstern und deren Zusatzeinrichtungen, August
1987
[18]
DIN 45687 - Akustik - Software-Erzeugnisse zur Berechnung der Geräuschimmission im Freien – Qualitätsanforderungen und Prüfbestimmungen, Mai 2006
2.3 Sonstiges
[19]
Fotos der Umgebung, erstellt bei einem Ortstermin am 08.11.2016
[20]
Angaben der Firma Grabmale Biermann über die Nutzung des Steinmetzbetriebes
auf der Bernhardstraße 51, Telefonat vom 08.11.2016
[21]
Angaben des Sportvereins Grün-Weiß Brauweiler zur Nutzung des Sportplatzes an
der Bernhardstraße, Telefonat am 15.11.2016
[22]
Verkehrsuntersuchung BV Mühlenstraße, Pulheim / Brauweiler vom 17.11.2016
der VSU GmbH, Beratende Ingenieure für Verkehr, Städtebau, Umweltschutz, Herzogenrath
[23]
Konformitätserklärung nach DIN 45687: 2006-05 der SoundPLAN GmbH vom
16.10.2013 für das Schallausbreitungs-Programmsystem SoundPLAN Versionen
6.5, 7.0 - 7.3, sowie die Konformitätserklärung der SoundPLAN GmbH vom
29.07.2015 für das Schallausbreitungs-Programmsystem SoundPLAN Version 7.4,
das für die in diesem Bericht dokumentierten Schallprognoserechnungen verwendet wurde.
TAC 3151-16 Schumacher, Schalltechnische Untersuchung B-Plan Mühlenstraße Pulheim
3 Orientierungswerte, Immissionsgrenzwerte
Für die Belange des Schallschutzes im Rahmen der städtebaulichen Planung ist die DIN
18005 (Schallschutz im Städtebau [6]) mit dem Runderlass des Ministeriums für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen vom 21. Juli 1988 eingeführt
worden (Teil 1 ersetzt durch DIN 18005-1 vom Juli 2002).
Die DIN 18005 weist in Abhängigkeit von der jeweiligen Gebietsausweisung und der zu betrachtenden Emittentenart jeweils Orientierungswerte aus. Sie unterscheidet die Emittentenarten:
Verkehr
Industrie, Gewerbe
Sport/Freizeit
Die Beurteilungspegel der Geräusche verschiedener Emittentenarten sollen wegen der unterschiedlichen Einstellung der Betroffenen zu verschiedenen Emittentenarten jeweils für sich
allein mit den zugehörigen Orientierungswerten verglichen und nicht addiert werden. Die Beurteilungspegel der einzelnen Emittentenarten werden auf unterschiedliche Art ermittelt.
Für den öffentlichen Straßenverkehr entsprechen die ermittelten Beurteilungspegel den nach
oben gerundeten Mittelungspegeln für den Tag (06.00 Uhr - 22.00 Uhr) und die Nacht (22.00
Uhr - 06.00 Uhr). Somit ist ein Vergleich mit den Orientierungswerten unmittelbar möglich.
Beim gewerblichen Lärm und für den Sportlärm gehen außer den Mittelungspegeln noch weitere Größen wie Ruhezeiten, Impuls-, Ton- und Informationszuschläge etc. in die Beurteilung
ein.
Im Folgenden werden neben den Orientierungswerten zur Vollständigkeit die derzeit gängigen
Grenzwerte aufgeführt, die im Bereich des Schallschutzes für die vorliegende Planung Anwendung finden. Sie sind zu vergleichen mit Beurteilungspegeln, die jeweils außerhalb von
Gebäuden vor Fenstern von schutzbedürftigen Räumen bzw. auf den Freiflächen vorhanden
bzw. zu erwarten sind.
3.1 Orientierungswerte gemäß DIN 18005
Im Rahmen der Bauleitplanung sind im Beiblatt 1 zur DIN 18005 „Schallschutz im Städtebau"
in Abhängigkeit von der jeweiligen beabsichtigten Nutzung eines Gebietes Orientierungswerte
angegeben. Sie beziehen sich am Tag auf 16 Stunden im Zeitraum von 06.00 Uhr - 22.00 Uhr
und in der Nacht auf 8 Stunden im Zeitraum von 22.00 Uhr - 06.00 Uhr.
TAC 3151-16 Schumacher, Schalltechnische Untersuchung B-Plan Mühlenstraße Pulheim
Gebietsausweisung
Orientierungswerte
in dB(A)
Tag
Nacht*)
Gewerbegebiete
65
55 / 50
Kern-, Dorf- und Mischgebiete
60
50 / 45
Kleingartenanlagen
55
55
Allgemeine Wohngebiete
55
45 / 40
Reine Wohngebiete
50
40 / 35
*) bei zwei angegebenen Werten gilt der niedrigere für Gewerbelärm
Tabelle 3.1: Orientierungswerte gemäß DIN 18005
Weiter heißt es im Beiblatt 1 zur DIN 18005, Teil 1:
„In lärmvorbelasteten Gebieten, insbesondere bei vorhandener Bebauung, die verdichtet werden soll, und bestehenden Verkehrswegen sowie in Gemengelagen sind in der Regel die Orientierungswerte der DIN 18005 nicht einzuhalten. Aus diesem Grunde ist ein Überschreiten
der Orientierungswerte in vielen Fällen nicht zu vermeiden.
Wo im Rahmen der Abwägung mit plausibler Begründung von den Orientierungswerten abgewichen werden soll, weil andere Belange überwiegen, sollte möglichst ein Ausgleich durch
andere geeignete Maßnahmen (z. B. geeignete Gebäudeanordnung und Grundrissgestaltung,
bauliche Schallschutzmaßnahmen insbesondere für Schlafräume) vorgesehen und planungsrechtlich abgesichert werden."
Für Außenwohnbereiche in Allgemeinen Wohngebieten sollte als Mindestzielsetzung die
Einhaltung des Orientierungswertes von 55 dB(A) am Tag gelten. Außenwohnbereiche sind
Terrassen, Balkone und Loggien. Überschreitungen bis zu 5 dB(A) sind i. d. R. abwägungsfähig.
TAC 3151-16 Schumacher, Schalltechnische Untersuchung B-Plan Mühlenstraße Pulheim
3.2 Immissionsgrenzwerte gemäß 16. BImSchV für Verkehrslärm
Beim Bau oder der wesentlichen Änderung von öffentlichen Straßen- und Schienenwegen
ist zum Schutz der Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Verkehrsgeräusche sicherzustellen, dass der Beurteilungspegel keinen der folgenden Immissionsgrenzwerte gemäß 16. BImSchV [9] überschreitet. Im vorliegenden Planverfahren ist kein Bau oder
die wesentliche Änderung einer Straße vorgesehen, die angegebenen Werte sind hier nur zur
Orientierung mit angegeben.
Immissionsgrenzwerte
Gebietsausweisung
in dB(A)
öffentlicher Verkehr
Tag
Nacht
Gewerbegebiete
69
59
Kern-, Dorf-, Mischgebiete
64
54
reine und allgemeine Wohngebiete und Kleinsiedlungsgebiete
59
49
Krankenhäuser, Schulen, Kurheime und Altenheime
57
47
Tabelle 3.2: Immissionsgrenzwerte gemäß 16. BImSchV
Der Tagzeitraum erstreckt sich ebenfalls über 16 Stunden, der Nachtzeitraum über 8 Stunden
entsprechend den zuvor erwähnten Zeiträumen.
3.3 Immissionsrichtwerte gemäß TA Lärm für Gewerbelärm
Die gewerblichen Geräusche aus den umliegenden Betrieben werden gemäß TA Lärm [5]
berechnet und beurteilt. Gemäß TA Lärm gelten in Abhängigkeit von der Nutzung eines Gebietes unterschiedliche Immissionsrichtwerte. Die Einstufung eines Gebietes ergibt sich aus
den jeweiligen Flächennutzungs- und Bebauungsplänen bzw. der tatsächlichen Nutzung. Die
Immissionsrichtwerte gemäß TA Lärm sind im Folgenden aufgeführt:
TAC 3151-16 Schumacher, Schalltechnische Untersuchung B-Plan Mühlenstraße Pulheim
Gebietsausweisung
Immissionsrichtwert
in dB(A)
Tag
Nacht
Industriegebiete (GI)
70
70
Gewerbegebiete (GE)
65
50
Kern-, Dorf- und Mischgebiete (MI)
60
45
Allgemeine Wohngebiete, Kleinsiedlungsgebiete (WA)
55
40
Reine Wohngebiete (WR)
50
35
Kurgebiete, Krankenhäuser und Pflegeanstalten
45
35
Tabelle 3.3: Immissionsrichtwerte gemäß TA Lärm
Die Tagzeit beginnt um 06.00 Uhr und endet um 22.00 Uhr, was einer Dauer von 16 Stunden
entspricht. Die Nachtzeit hat eine Dauer von 8 Stunden, beginnt um 22.00 Uhr und endet um
06.00 Uhr. In der Nachtzeit wird die volle Stunde mit dem höchsten Beurteilungspegel, zu dem
die zu beurteilende Anlage relevant beiträgt, der Beurteilung zugrunde gelegt.
Die jeweils zulässigen Immissionsrichtwerte dürfen durch einzelne, kurzzeitige, selten auftretende Geräuschereignisse am Tag um nicht mehr als 30 dB(A) und in der Nacht um nicht mehr
als 20 dB(A) überschritten werden.
Die genannten Immissionsrichtwerte sind immissionsortbezogen und sind durch die Gesamtbelastung als Summe aller gewerblichen Geräuschimmissionen einzuhalten.
3.4 Immissionsrichtwerte gemäß 18. BImSchV für Sportlärm
Die Beurteilung von Sportstättenlärm ist in der 18. BImSchV geregelt. Hier sind im Unterschied
zur DIN 18005 einzelne Beurteilungszeiträume eingeführt, und es wird darüber hinaus noch
differenziert nach Werktagen und Sonn- bzw. Feiertagen.
Für jeden der Beurteilungszeiträume und der zu betrachtenden Tage werden im Unterschied
zu allen anderen Erlassen, Richtlinien etc. differenzierte Immissionsrichtwerte angegeben.
Diese Werte sind von der Nutzung an den Immissionsorten abhängig. Im Einzelnen gilt:
TAC 3151-16 Schumacher, Schalltechnische Untersuchung B-Plan Mühlenstraße Pulheim
Gebietsausweisung
Gewerbegebiete
Immissionsrichtwerte
Immissionsrichtwerte
in dB(A)
in dB(A)
werktags
Sonntag und Feiertag
Tag
Nacht
Tag
Nacht
außer- innerhalb ungünsaußer- innerhalb ungünshalb
Ruhezeit
tigste
halb
Ruhezeit
tigste
Ruhezeit 06.00volle
Ruhezeit 07.00volle
08.0008.00
Stunde
09.0009.00
Stunde
20.00
20.00- 22.00-06.00 13.00
13.0022.0022.00
15.0015.00
07.00
20.00
20.0022.00
65
60
50
65
60
50
60
55
45
60
55
45
55
50
40
55
50
40
reine Wohngebiete
50
45
35
50
45
35
Kurgebiete, Krankenhäuser und Pflegeanstalten
45
45
35
45
45
35
Dorfgebiete, Kerngebiete, Mischgebiete
allgemeine Wohngebiete
Tabelle 3.4: Immissionsrichtwerte gemäß 18. BImSchV
Die jeweils zulässigen Immissionsrichtwerte dürfen durch einzelne, kurzzeitige, selten auftretende Geräuschereignisse am Tag um nicht mehr als 30 dB(A) und in der Nacht um nicht mehr
als 20 dB(A) überschritten werden.
3.5 Gebietseinstufung
Das Plangebiet soll als Allgemeines Wohngebiet (WA) entwickelt werden.
TAC 3151-16 Schumacher, Schalltechnische Untersuchung B-Plan Mühlenstraße Pulheim
4 Bebauungs- und Lärmsituation, Vorgehensweise
4.1 Allgemeines
Das Plangebiet liegt im Ortsteil Brauweiler der Stadt Pulheim südlich der Bernhardstraße und
nördlich der Straße „An der Ronne“. Im Westen grenzt die Mühlenstraße direkt an das Plangebiet an. Südöstlich des Plangebietes befindet sich die Jahnstraße in Verlängerung der
Straße „An der Ronne“.
Östlich des Plangebietes befindet sich ein Fußballplatz des Sportvereins Grün-Weiß Brauweiler. Im Norden des Plangebietes befindet sich auf der Bernhardstraße 51 der Steinmetzbetrieb
Adelheid Biermann.
Am östlichen Rand sowie am nördlichen Rand zu den Grundstücken der Bernhardstraße fällt
das Gelände des Plangebietes um etwa 4 m ab. Das Plangelände soll eine Höhe von 71,0 m
bis 71,5 m erhalten.
Die Größe des Plangebietes beträgt ca. 5.000 m² und ist derzeit mit einer alten Halle, diversen
Schuppen und Garagen sowie einem aufgegebenen Bungalow bebaut.
Die Lage des Plangebietes mit der Umgebung ist dem Lageplan in Anhang A zu entnehmen.
Eine detaillierte Darstellung des Plangebietes zeigt Anhang B.
Die Lärmsituation innerhalb des Plangebietes soll, ausgehend von
-
dem öffentlichen Straßenverkehr auf
- der Bernhardstraße,
- der Mühlenstraße,
- der Straße „An der Ronne“
- der Jahnstraße
-
dem Gewerbebetrieb Biermann an der Bernhardstraße 51 und
-
dem Sportbetrieb des Fußballplatzes des Grün-Weiß Brauweiler an der Bernhardstraße
bestimmt werden.
Die einzelnen Quellen sind in Anhang A gekennzeichnet.
Entsprechend der Aufgabenstellung sind die Beurteilungspegel für das Plangebiet für freie
Schallausbreitung jeweils für den Tag- und Nachtzeitraum zu ermitteln. Die Berechnungen
erfolgen gemäß den in der DIN 18005-1 genannten Richtlinien, die Darstellung der Ergebnisse
erfolgt in Form von farbigen Karten für eine Immissionshöhe von 2 m und 4 m.
TAC 3151-16 Schumacher, Schalltechnische Untersuchung B-Plan Mühlenstraße Pulheim
5 Bestimmung der Geräuschemissionen
5.1 Berechnung der Geräuschemissionen aus öffentlichem Straßenverkehr
Die zur Ausbreitungsrechnung benötigten Schallemissionspegel Lm, E (tags und nachts) für
den öffentlichen Straßenverkehr werden nach den RLS-90 [9] durch Berechnung ermittelt. Der
Emissionspegel Lm, E ist der Mittelungspegel in 25 m Abstand von der Straßenachse bei freier
Schallausbreitung. Er wird nach dieser Richtlinie aus der Verkehrsstärke, dem Lkw-Anteil, der
zulässigen Höchstgeschwindigkeit, der Art der Straßenoberfläche und der Steigung des Straßenabschnittes berechnet:
Lm, E = Lm(25) + DV + DStrO + DStg + DE
mit
DV
Korrektur nach Gl. (8) der RLS-90 für von 100 km/h abweichende zulässige
Höchstgeschwindigkeiten
DStrO Korrektur nach Tabelle 4 der RLS-90 für unterschiedliche Straßenoberflächen
DStg
Zuschlag nach Gl. (9) der RLS-90 für Steigungen und Gefälle
DE
Korrektur bei Spiegelschallquellen
Lm(25) der Mittelungspegel in 25 m Abstand bei Wegfall obiger Korrekturen und Zu
schläge. Er ergibt sich aus der maßgebenden stündlichen Verkehrsstärke M und
dem maßgebenden Lkw-Anteil über 2,8 t in % nach folgender Gleichung:
Lm(25) = 37,3 + 10 log [M (1 + 0,082 p)]
M
maßgebende stündliche Verkehrsstärke
p
maßgebender Lkw-Anteil in % (Lkw mit einem zulässigen
Gesamtgewicht über 2,8 t)
Der Wert 37,3 dB(A) ist der rechnerische Mittelungspegel in 25 m Abstand für eine Pkw-Vorbeifahrt je Stunde (M = 1/h; p = 0) mit der Geschwindigkeit 100 km/h.
Die maßgebende Verkehrsstärke M ist der auf den Beurteilungszeitraum bezogene Mittelwert
über alle Tage des Jahres der einen Straßenquerschnitt stündlich passierenden Kraftfahrzeuge. Falls keine objektbezogenen Daten zu den maßgebenden Verkehrsstärken M und dem
Lkw-Anteil p tags und nachts vorliegen, lassen sich diese Größen auch nach der Tabelle 3 der
TAC 3151-16 Schumacher, Schalltechnische Untersuchung B-Plan Mühlenstraße Pulheim
RLS-90 aus den DTV-Werten errechnen. Der DTV-Wert (durchschnittlich tägliche Verkehrsstärke) ist der Mittelwert über alle Tage des Jahres der einen Straßenquerschnitt täglich passierenden Kraftfahrzeuge.
Für die Straßen wurden die Werte aus der Verkehrsuntersuchung vom 17.11.2016 [22] der
VSU GmbH, Beratende Ingenieure für Verkehr, Städtebau, Umweltschutz, Herzogenrath entnommen und konservativ nach oben gerundet.
Für die Berechnung ergeben sich damit die in Tabelle 5.2 aufgeführten Emissionsschallpegel.
Dabei wurde von einer asphaltierten Straßenoberfläche (DStr0 = 0 dB) ausgegangen.
Die berücksichtigten Lkw-Anteile wurden der Verkehrsuntersuchung entnommen und konservativ zu 1 % / 0 % aufgerundet.
Im Einzelnen liegen der Berechnung der Emissionen folgende Angaben als Eingangsparameter zugrunde:
Lkw-Anteil
Straße / Bezeichnung
OberGatflätung*
che**
p in %
DTV
zul. Höchstgeschw. in km/h
Tag
Nacht
Tag
Nacht
Bernhardstraße West
4
1
2.500
1
0
50
50
Bernhardstraße Ost
4
1
2.500
1
0
50
50
Mühlenstraße
4
1
250
1
0
30
30
Mühlenstraße Süd
4
1
450
1
0
30
30
An der Ronne
4
1
250
1
0
30
30
Jahnstraße
4
1
350
1
0
30
30
* Straßengattung
1
Bundesautobahn
2
Bundesstraße
3
Landes-, Kreis- oder Gemeindeverbindungsstraße
4
Gemeindestraße
** Straßenoberfläche
1
nicht geriffelter Gussasphalt
2
Beton oder geriffelter Gussasphalt
3
Pflaster mit ebener Oberfläche
4
sonstige Pflaster
Tabelle 5.1: Eingangsdaten zur Berechnung der Geräuschemissionen Straße
Die Berechnung der Emission erfolgte wie oben beschrieben. Im Bereich der Straßenwege ist
danach mit folgenden Emissionspegeln zu rechnen:
TAC 3151-16 Schumacher, Schalltechnische Untersuchung B-Plan Mühlenstraße Pulheim
Straße
Lm,E in dB(A)
Tag
Nacht
Bernhardstraße West
53,0
44,7
Bernhardstraße Ost
53,0
44,7
Mühlenstraße
41,1
32,9
Mühlenstraße Süd
43,6
35,5
An der Ronne
38,9
30,7
Jahnstraße
42,5
34,4
Tabelle 5.2: Emissionspegel für den öffentlichen Straßenverkehr
Zuschläge für die Fahrbahnsteigung (bei Steigungen von > 5 %) sind in der Ausbreitungsberechnung nicht zu berücksichtigen.
5.2 Berechnung Geräuschemissionen aus Gewerbe
Es sind die Geräuschimmissionen folgender Gewerbebetriebe zu untersuchen:
Steinmetzbetrieb Biermann, Bernhardstraße 51
Im Weiteren werden die Emissionsquellen der Gewerbebetriebe beschrieben.
5.2.1 Schallleistungspegel
Die im Folgenden aufgeführten frequenzabhängigen Schallleistungspegel L W wurden aus eigenen Messungen abgeleitet bzw. stammen aus archivierten Daten bzw. Literaturangaben
und wurden als Maximalwerte der Schallausbreitungsrechnung zu Grunde gelegt. Der Schallleistungspegel LW wird nach folgender Gleichung bestimmt:
LW = Lp + 10 log S
Lp =
Zeitlich und über die Messfläche energetisch gemittelter, fremdgeräuschkorrigierter Messflächenschalldruckpegel in dB(A). Entsprechend der Impulshaltigkeit des
Geräusches wird hier entweder der energieäquivalente Dauerschallpegel L Aeq oder der Taktmaximalpegel LAFTeq herangezogen.
S =
Messfläche in m2
TAC 3151-16 Schumacher, Schalltechnische Untersuchung B-Plan Mühlenstraße Pulheim
Durch den Betrieb der hier betrachteten Anlagen sind keine tieffrequenten Geräuschimmissionen im Plangebiet zu erwarten. Ausgehend von den beschriebenen Daten wurde die Immissionsprognose mit der in der TA Lärm geforderten Genauigkeit (detaillierte Prognose) durchgeführt.
5.2.2 Gewerbebetrieb Steinmetz Adelheid Biermann, Bernhardstraße 51
Von dem Steinmetzbetrieb gehen relevante Geräuschemissionen nur von den Lkw- und PkwZufahrten und den 2 Parkplätzen aus.
Gemäß der telefonischen Aussage der Firma Biermann erfolgt an dem Standort nur eine Ausstellung von fertig bearbeiteten Steinen. Die eigentliche Bearbeitung der dort ausgestellten
Steine erfolgt ausnahmslos in der Werkstatt am Standort Siemensstraße 19 in Pulheim.
Es wird eine Anfahrt mit Parken auf dem Grundstück von 20 Kunden mit Pkw und 1 Anlieferung der Ausstellungssteine per Lkw in der Zeit von 06.00 bis 22.00 abgeschätzt.
Die Bewegungen werden im Rahmen einer konservativen Betrachtung gesamt in der Ruhezeit
von 06.00 bis 07.00 Uhr angenommen. Eine Betrachtung in der Nachtzeit entfällt, da zu dieser
Zeit keine Betriebsabläufe stattfinden.
5.2.2.1 Parkplätze
Die Geräuschimmissionen von Parklätzen werden nach der vom Bayerischen Landesamt für
Umweltschutz veröffentlichten „Parkplatzlärmstudie“ berechnet und beurteilt. In der Studie
werden die Ergebnisse von messtechnischen Untersuchungen, verbunden mit zusätzlichen
Zählungen der Anzahl der Fahrzeugbewegungen an verschiedenen Parkplätzen, Parkhäusern und Tiefgaragen, vorgestellt. Sie wird als Grundlage für Planungsempfehlungen bei Parkplätzen, Parkhäusern und Tiefgaragen aus schallschutztechnischer Sicht benutzt.
Gemäß der „Parkplatzlärmstudie“ berechnet man die Geräuschbelastung des Betriebs eines
Parkplatzes durch Betrachtung der eigentlichen Parkvorgänge, wie z. B. An- und Abfahrt, Motorstart und Türenschlagen, sowie dem Durchfahrverkehr. Näherungsweise kann dabei für
den Schallleistungspegel LW aller Vorgänge auf dem Parkplatz (einschließlich Durchfahranteil)
folgende Formel benutzt werden:
LW = 63 dB(A) + KPA + KI + KD + KStrO + 10 lg (BN)
mit
KPA
Zuschlag für die Parkplatzart in dB nach Tabelle 5.3:
KI
Impulszuschlag gemäß TA Lärm in dB nach Tabelle 5.3:
KD
Pegelerhöhung infolge des Durchfahr- und Parksuchverkehrs in dB
KD = 2,5 lg (fB – 9) dB für fB > 10, KD = 0 dB für fB ≤ 10 Stellplätze
TAC 3151-16 Schumacher, Schalltechnische Untersuchung B-Plan Mühlenstraße Pulheim
B
Bezugsgröße, die den untersuchten Parkplatz charakterisiert;
hier: Anzahl der Stellplätze
KStr0
Zuschlag für unterschiedliche Fahrbahnoberflächen:
0 dB für asphaltierte Fahrgassen; für andere Oberflächen:
0,5 dB bei Betonsteinpflaster mit Fugen < 3 mm
1,0 dB bei Betonsteinpflaster mit Fugen > 3 mm
2,5 dB bei wassergebundenen Decken (Kies)
3,0 dB bei Natursteinpflaster
Der Zuschlag KStr0 entfällt bei Parkplätzen an Einkaufsmärkten mit asphaltierter oder mit Betonsteinen gepflasterter Oberfläche, da die Pegelerhöhung durch klappernde Einkaufswagen pegelbestimmend ist und im Zuschlag KPA für die Parkplatzart bereits berücksichtigt ist.
f
Stellplätze je Einheit der Bezugsgröße
N
Bewegungshäufigkeit (Bewegungen je Einheit der Bezugsgröße B und
Stunde)
BN alle Fahrzeugbewegungen je Stunde auf der Parkplatzfläche
Zuschläge für unterschiedliche Parkplatzarten
Zuschläge
Parkplatzart
für Parkplatzart
für Impulse
KPA
KI
P+R-Parkplätze, Parkplätze an Wohnanlagen, Besucher- und Mitarbeiterparkplätze,
Parkplätze am Rand der Innenstadt
0 dB
4 dB
- Standard-Einkaufswagen auf Asphalt
3 dB
4 dB
- Standard-Einkaufswagen auf Pflaster
5 dB
4 dB
- lärmarme Einkaufswagen auf Asphalt
3 dB
4 dB
- lärmarme Einkaufswagen auf Pflaster
3 dB
4 dB
Parkplätze an Diskotheken (mit Nebengeräuschen von Gesprächen und Autoradios)
4 dB
4 dB
Parkplätze an Gaststätten
3 dB
4 dB
Schnellgaststätten
4 dB
4 dB
- Omnibusse mit Dieselmotor
10 dB
4 dB
- Omnibusse mit Erdgasantrieb
7 dB
3 dB
Abstellplätze bzw. Autohöfe für Lkw
14 dB
3 dB
Motorradparkplätze
3 dB
4 dB
Parkplätze an Einkaufszentren
Zentrale Omnibushaltestelle
Tabelle 5.3: Zuschläge für Parkplätze
TAC 3151-16 Schumacher, Schalltechnische Untersuchung B-Plan Mühlenstraße Pulheim
Es wurden insgesamt somit folgende Ausgangsdaten betrachtet:
Parkplatzanlage
Besucher
Bezugsgröße (B)
Parkbewegungen
gesamt
Stellplätze
tags
nachts
2
20
0
KPA
in dB
KI
in dB
KD *
in dB
4
0
0
Summe
KStrO
Zuschläge
in dB
in dB
0
4
Tabelle 5.4: Ausgangsdaten Parkplatz und Zufahrten
* entfällt, da die Fahrtwege gesondert berechnet werden
Für die Zuschläge (Parkplatzart) der Parkanlagen wurden Besucher- und Mitarbeiterparkplätze zugrunde gelegt. Für die Ein- und Ausfahrten der Pkw wurde gemäß der Parkplatzlärmstudie 0 eine Oberfläche „asphaltierte Fahrgassen“ angesetzt.
5.2.2.2 Vorgänge im Freien
Für die einzelnen weiteren Vorgänge im Freien wurden nachstehende Schallleistungspegel
mit der entsprechenden Einwirkdauer zugrunde gelegt:
Anlage
Schallleistungspegel
Schallleistungspegel
Dauer
pro Vorgang
bzw. Einsatzzeit
Anzahl
Vorgänge
tags/nacht
s
LW in dB(A)
L´W in
dB(A) pro
Meter
Pkw Ein-/Ausfahrt (30 km/h
gemäß RLS-90)
komplett
-
47,5
abhängig von
Streckenlänge
20 / 0
Lkw Ein-/Ausfahrt (30 km/h
gemäß RLS-90) komplett
-
63,0
abhängig von
Streckenlänge
1/0
80,0
-
auf 1 h bezogen
2/0
-
68,0
abhängig von
Streckenlänge
1/0
Lkw Ein-/Ausparken (pro Vorgang)
Lkw Rangieren inkl. Rückfahrsignal
Tabelle 5.5: Schallleistungspegel der Vorgänge im Freien
pro Tag
TAC 3151-16 Schumacher, Schalltechnische Untersuchung B-Plan Mühlenstraße Pulheim
5.2.2.3 Spitzenpegel Gewerbe
Gemäß TA Lärm ist eine getrennte Untersuchung von einzelnen, kurzzeitig herausragenden
Geräuschereignissen durchzuführen. Dabei wird davon ausgegangen, dass die Pegelspitzen
an den ungünstigst gelegenen Standorten der Anlage auftreten. Im vorliegenden Fall wurde
für einzelne Pegelspitzen im Freien folgende Schallleistungspegel LW, max berücksichtigt:
Spitzenpegel Lkw:
Spitzenpegel Pkw Türenschlagen:
Spitzenpegel Pkw Fahrten:
LW, max = 110 dB(A)
LW, max = 98 dB(A)
LW, max = 93 dB(A)
TAC 3151-16 Schumacher, Schalltechnische Untersuchung B-Plan Mühlenstraße Pulheim
5.3 Berechnung Geräuschemissionen aus Sportanlagen
5.3.1 Fußballplatz SV Grün-Weiß Bernhardstraße Parkplatz
An der Bernhardstraße befindet sich der Sportplatz des Sportvereins SV Grün-Weiß Brauweiler. Hier findet gemäß telefonischer Aussage des Vereins [21] wochentags ein Training in der
Zeit zwischen 16.30 Uhr und 21.00 Uhr statt. Am Wochenende können Turniere mit bis zu 30
Zuschauern stattfinden. Auf dem Grundstück des Sportplatzes befinden sich 5 Stellplätze,
weitere Sportler parken im öffentlichen Verkehrsraum. Eine Pkw-Abfahrt in der Nachtzeit nach
22.00 Uhr kann aufgrund der Trainingszeiten ausgeschlossen werden. Die Nachtzeit wird daher nicht betrachtet.
5.3.2 Sportanlage
Die Schallleistungspegel LWA von Sportanlagen werden nach der VDI 3770 0 bestimmt.
Im Rahmen einer konservativen Abschätzung wird im Weiteren für den Sportplatz ein TurnierBetrieb am Sonntag innerhalb der Ruhezeit von 13 Uhr bis 15 Uhr berücksichtigt. Im Folgenden sind die Emissionsdaten für die jeweiligen sportlichen Aktivitäten zusammengestellt.
Für Fußballspiele und Fußballtraining kann in Abhängigkeit von den Zuschauerzahlen Z der
Schallleistungspegel in dB(A) (einschließlich Impulszuschlag) berechnet werden:
Zuschauer (auf gesamten Bereich verteilt)
LWA = 80 + 10 log (1 + N) dB(A) für N 500
Spieler (auf das gesamte Spielfeld verteilt)
LWA = 94 dB(A)
Schiedsrichter
LWA = 73 + 20 log (1 + N) dB(A) für N 30
LWA = 98,5 + 3 log (1 + N) dB(A) für N > 30
Beim Fußballspiel werden 30 Zuschauer berücksichtigt. Daraus ergeben sich für die verschiedenen Nutzungen folgende Schallleistungspegel:
Zuschauer, Fußballspiel, Z = 30 Zuschauer
LWA = 94,9 dB(A)
Spieler
LWA = 94 dB(A)
Schiedsrichter, Fußballspiel, Z = 30 Zuschauer
LWA = 102,8 dB(A)
Spitzenwerte der Schallleistungspegel treten durch Schiedsrichterpfiffe auf:
LWA,max= 118 dB(A)
TAC 3151-16 Schumacher, Schalltechnische Untersuchung B-Plan Mühlenstraße Pulheim
5.3.3 Parkplatz
Die Geräuschimmissionen der der Sportanlage zugehörigen Parkplätze wurden gemäß
18. BImSchV mit berücksichtigt.
Die zur Ausbreitungsrechnung benötigten Schallemissionspegel L*m, E für die Parkplätze werden nach der RLS-90 durch Berechnung ermittelt. Der Emissionspegel L*m, E ist der Mittelungspegel in 25 m Abstand vom Mittelpunkt der Parkplatzfläche bei freier Schallausbreitung. Er
wird nach dieser Richtlinie aus der Anzahl der Fahrzeugbewegungen, der Anzahl der Stellplätze und dem Parkplatztyp berechnet:
L*m, E = 37 + 10 log (N n) + Dp
mit
N
Anzahl der Fahrzeugbewegungen je Stellplatz und Stunde (An- und Abfahrt zählen als je eine Bewegung)
n
Anzahl der Stellplätze auf der Parkplatzfläche bzw. -teilfläche
Dp
Zuschlag für unterschiedliche Parkplatztypen (Dp = 0 dB)
Für den Parkplatz der Sportanlage mit geschätzten maximal 5 Stellplätzen ergeben sich für
maximal 2 Wechsel pro Stellplatz und Stunde innerhalb der Ruhezeiten zwischen 13.00 Uhr
und 15.00 Uhr an Sonntagnachmittagen die untenstehenden Werte:
Parkplatz
Parkplatz Fußball
N
n
Dp
L*m, E
2
5
0
47,0
Tabelle 5.6: Emissionsdaten Parkplatz Sportplatz
Es wurde von einer Nutzung der Parkplätze entsprechend der Nutzung der Sportanlage in den
Ruhezeiten sonntags zwischen 13.00 Uhr und 15.00 Uhr ausgegangen.
5.3.3.1 Spitzenpegel Sportanlagen
Gemäß der 18. BImSchV ist eine getrennte Untersuchung von einzelnen, kurzzeitig herausragenden Geräuschereignissen durchzuführen. Dabei wird davon ausgegangen, dass die Pegelspitzen an den ungünstigst gelegenen Standorten der Anlage auftreten. Im vorliegenden
Fall wurde für einzelne Pegelspitzen im Freien gemäß der VDI 3770 0 folgende Schallleistungspegel LW, max berücksichtigt:
Spitzenpegel Schiedsrichter:
LW, max = 118 dB(A)
TAC 3151-16 Schumacher, Schalltechnische Untersuchung B-Plan Mühlenstraße Pulheim
6 Berechnung der Geräuschimmissionen (Beurteilungspegel)
6.1 Grundlagen
Die Eingangsdaten für das digitale Modell bestehen im Rahmen dieser Untersuchung aus den
Elementtypen Hindernisse, Gelände sowie den Emittenten.
Zu den Hindernissen zählen im Allgemeinen:
Schallschirme
Wälle
Gebäude
Wände
hoher Bewuchs
Die Geländedaten bestehen im Allgemeinen aus:
natürlicher Geländeverlauf (Höhenlinien)
Dämme und Einschnitte (Böschungslinien)
Bruchkanten (z. B. Steinbrüche)
Ausgehend von den Emissionspegeln Lm,E (Straßenverkehr) bzw. LW (Gewerbe/Sport) werden
anhand des Computermodells über eine Ausbreitungsrechnung die zu erwartenden Beurteilungspegel (tags/nachts) innerhalb Plangebietes ermittelt.
Für die einzelnen hier betrachteten Emittentenarten wurden gemäß den vorgegebenen Regelwerken folgende Rechenverfahren angewandt:
Öffentlicher Straßenverkehr:
RLS-90 [10]
Gewerbebetriebe:
DIN ISO 9613-2 [13]
Sportanlagen:
VDI 2714 [14] / VDI 2720-1 [15]
In die Berechnungen fließen alle zur Schallausbreitung wichtigen Parameter ein,
wie:
Quellenhöhe
Topografie
Witterung
Abschirmung durch Hindernisse
Reflexion
TAC 3151-16 Schumacher, Schalltechnische Untersuchung B-Plan Mühlenstraße Pulheim
Die Schallausbreitungsrechnung wurde mit dem Programm SoundPLAN Version 7.4 der
SoundPLAN GmbH (Backnang) durchgeführt. Die Software erfüllt gemäß einer Konformitätserklärung [23] die Qualitätsanforderungen und Prüfbestimmungen gemäß DIN 45687 [18].
6.2 Darstellung der Ergebnisse
Aufgrund der unterschiedlichen Beurteilungskriterien für die zu betrachtenden Emittentenarten
(Verkehr, Gewerbe, Sport) müssen die Immissionen jeweils für sich beurteilt und dargestellt
werden.
Die Berechnungen der Beurteilungspegel wurde für den öffentlichen Straßenverkehr gemäß
den RLS-90 [10] bei freier Schallausbreitung, also ohne Berücksichtigung geplanter Gebäude,
für die Tag- und Nachtzeit für eine Immissionshöhe von 2 m und 4 m über Gelände durchgeführt und dargestellt.
Für das Gewerbe wurden die Berechnungen gemäß TA Lärm [11] und für die Sportanlagen
gemäß der 18. BImSchV [12] bei freier Schallausbreitung, also ohne Berücksichtigung geplanter Gebäude, für die Tagzeit für eine Immissionshöhe von 2 m und 4 m über Gelände durchgeführt und dargestellt.
Eine Berechnung des Gewerbes und der Sportanlagen für den Nachtzeitraum wurde nicht
durchgeführt, da keine bekannten relevanten Quellen in dieser Zeit vorliegen.
Zuschläge für Impuls-, Informations- oder Tonhaltigkeit sowie die Ruhezeitenzuschläge für
Allgemeines Wohngebiet gemäß TA Lärm und 18. BImSchV sind in den Rechenergebnissen
bereits enthalten.
Die Darstellung der Ergebnisse in den Rasterlärmkarten erfolgt jeweils in Form von Lärmkarten, d. h. als farbige Flächen gleicher Beurteilungspegelklassen in 5 dB Klassenbreite, für eine
Immissionshöhe von 2 m und 4 m für freie Schallausbreitung im Plangebiet. Die Farben werden gemäß der DIN 18005, Teil 2, gewählt. Aus den Lärmkarten können die Lärmimmissionen
an jedem Punkt des Plangebietes abgelesen und mit den Orientierungs- bzw. Richtwerten
verglichen werden.
Die Berechnungen der Beurteilungspegel wurden in einem Raster mit 1,0 m Kantenlänge
durchgeführt. Um die räumliche Zuordnung beim Betrachten der farbigen Ergebniskarten zu
erleichtern, sind die Lärmkarten mit digitalen Raster-Grundkarten transparent unterlegt.
Insgesamt wurden folgende Lärmkarten mit Beurteilungspegeln für die Tag- und Nachtzeit
erstellt:
TAC 3151-16 Schumacher, Schalltechnische Untersuchung B-Plan Mühlenstraße Pulheim
Quelle
Darstellung
Höhe
Zeitraum
Anhang
freie Schallausbreitung
2,0 m
Tag
Anhang E 1
freie Schallausbreitung
2,0 m
Nacht
Anhang E 2
freie Schallausbreitung
4,0 m
Tag
Anhang E 3
freie Schallausbreitung
4,0 m
Nacht
Anhang E 4
freie Schallausbreitung
2,0 m
Tag
Anhang E 5
freie Schallausbreitung
4,0 m
Tag
Anhang E 6
freie Schallausbreitung
2,0 m
Tag
Anhang E 7
freie Schallausbreitung
4,0 m
Tag
Anhang E 8
Berücksichtigung
Bebauung
Öffentlicher
Straßenverkehr
Öffentlicher
Straßenverkehr
Öffentlicher
Straßenverkehr
Öffentlicher
Straßenverkehr
Gewerbe
Gewerbe
Sportanlage
Sportanlage
Rasterlärmkarte
Beurteilungspegel
Rasterlärmkarte
Beurteilungspegel
Rasterlärmkarte
Beurteilungspegel
Rasterlärmkarte
Beurteilungspegel
Rasterlärmkarte
Beurteilungspegel
Rasterlärmkarte
Beurteilungspegel
Rasterlärmkarte
Beurteilungspegel
Rasterlärmkarte
Beurteilungspegel
Tabelle 6.1: Berechnete Farbkarten mit Beurteilungspegeln im Anhang
Die Darstellung der Immissionen durch den Gewerbelärm erfolgt zusätzlich für 3 ausgewählte
Immissionsorte anhand von Tabellen für eine Immissionshöhe von 2,4 m (EG), 5,2 m (1. OG),
8,0 m (2.OG) und 10,4 m (3 OG.). Die Lage der Immissionsorte ist in Anhang B zu sehen.
Die Rechenlaufinformationen zeigt Anhang C 1, die verwendeten Abkürzungen Anhang C 2.
Die resultierenden Ergebnisse der Ausbreitungsrechnung für das Stockwerk mit dem höchsten Pegel (jeweils oberstes Geschoß) enthält der Anhang C 3.
Die Darstellung der Immissionen durch den Sport erfolgt ebenfalls zusätzlich für 3 ausgewählte Immissionsorte anhand von Tabellen für eine Immissionshöhe von 2,4 m (EG), 5,2 m
(1. OG), 8,0 m (2.OG) und 10,4 m (3 OG.). für die Immissionsorte in Anhang B.
Die dazu gehörenden Rechenlaufinformationen zeigt Anhang D 1, die verwendeten Abkürzungen Anhang D 2. Die resultierenden Ergebnisse der Ausbreitungsrechnung für das Stockwerk mit dem höchsten Pegel (jeweils oberstes Geschoß) enthält der Anhang D 3.
TAC 3151-16 Schumacher, Schalltechnische Untersuchung B-Plan Mühlenstraße Pulheim
7 Ergebnisse
7.1 Straßenverkehr
Die Berechnung der Immission des öffentlichen Straßenverkehrs erfolgte wie unter Punkt 6.2
beschrieben. Dargestellt werden die Beurteilungspegel analog der RLS-90. Die Darstellung
der Ergebnisse erfolgt als Rasterlärmkarte für die Immissionshöhen 2 m und 4 m für freie
Schallausbreitung für den Tag und die Nacht, vgl. Farbkarten Anhang E 1 bis Anhang E 4.
Die Ergebnisse zeigen, dass im Bereich der geplanten Wohnbebauung sowohl tagsüber als
auch nachts die Orientierungswerte der DIN 18005 von 55 dB(A) für die Tagzeit und 45 dB(A)
für die Nachtzeit eingehalten werden.
Bei freier Schallausbreitung liegen die Werte über das gesamte Plangebiet tagsüber zwischen 41 dB(A) und 57 dB(A), nachts zwischen 33 dB(A) und 49 dB(A).
Die Anforderungen der DIN 18005 für Lärm aus öffentlichem Straßenverkehr auf Grundlage der RLS-90 werden somit erfüllt. Maßnahmen zum Schutz vor Verkehrsgeräuschen
sind somit nicht erforderlich.
7.2 Gewerbe
Die Berechnung der Immissionen aus dem Betrieb des angrenzenden Gewerbes erfolgte wie
unter Punkt 6.2 beschrieben. Dargestellt werden die Beurteilungspegel analog der TA Lärm.
Die Darstellung der Ergebnisse erfolgt als Rasterlärmkarte für die Immissionshöhen 2 m und
4 m für freie Schallausbreitung für den Tag, vgl. Farbkarten Anhang E 5 und Anhang E 6, und
zusätzlich für Einzelpunkte tabellarisch, vgl. Anhang C 3.
Die Ergebnisse der flächigen und punktuellen Berechnungen zeigen, dass tagsüber die Orientierungswerte der DIN 18005 und somit auch die Immissionsrichtwerte der TA Lärm für Allgemeine Wohngebiete (WA) von 55 dB(A) durch den Gewerbelärm deutlich unterschritten
werden. Bei freier Schallausbreitung liegen die Werte über das gesamte Plangebiet tagsüber zwischen 27 dB(A) und 46 dB(A).
Eine getrennte Berechnung der maximal auftretenden Geräuschspitzen ergab Geräuschimmissionen von bis zu 73 dB(A) an den Immissionsorten im Plangebiet tagsüber.
Die zulässigen Spitzenpegel von 85 dB(A) tags für Allgemeine Wohngebiete gemäß TA Lärm
werden eingehalten.
TAC 3151-16 Schumacher, Schalltechnische Untersuchung B-Plan Mühlenstraße Pulheim
Die Anforderungen der DIN 18005 für Gewerbelärm auf Grundlage der TA Lärm werden
somit erfüllt. Maßnahmen zum Schutz vor gewerblichen Geräuschimmissionen sind damit nicht erforderlich.
7.3 Sportanlagen
Die Berechnung der Immissionen aus dem Betrieb der benachbarten Sportanlagen erfolgte
wie unter Punkt 6.2 beschrieben. Dargestellt werden die Beurteilungspegel analog der Sportanlagenlärmschutzverordnung - 18. BImSchV. Die Darstellung der Ergebnisse erfolgt als Rasterlärmkarte für die Immissionshöhen 2 m und 4 m für freie Schallausbreitung für die Tagzeit
innerhalb der Ruhezeiten, vgl. Farbkarte Anhang E 7 und Anhang E 8, sowie tabellarisch für
Einzelpunkte, vgl. Anhang D 3. Nachts findet kein Sportbetrieb statt.
Die Ergebnisse der flächigen und punktuellen Berechnungen zeigen, dass durch den Sportlärm tagsüber die Orientierungswerte der DIN 18005 (Richtwert 55 dB(A)) und die Immissionsrichtwerte der 18. BImSchV innerhalb der Ruhezeiten (50 dB(A)) für Allgemeine Wohngebiete unterschritten werden. Bei freier Schallausbreitung liegen die Werte tagsüber innerhalb der Ruhezeiten über das gesamte Plangebiet zwischen 37 dB(A) und 49 dB(A),
nachts liegen keine Geräuschimmissionen vor.
Eine getrennte Berechnung der maximal auftretenden Geräuschspitzen ergab Geräuschimmissionen von bis zu 53 dB(A) an den Immissionsorten im Plangebiet tagsüber.
Die zulässigen Spitzenpegel von 80 dB(A) tags in der Ruhezeit für Allgemeine Wohngebiete
gemäß 18.BimSchV werden eingehalten.
Die Anforderungen der DIN 18005 für Sportlärm in Verbindung mit der 18. BImSchV
werden somit erfüllt. Maßnahmen zum Schutz vor Geräuschimmissionen aus Sportanlagen sind damit nicht erforderlich.
TAC 3151-16 Schumacher, Schalltechnische Untersuchung B-Plan Mühlenstraße Pulheim
8 Maßnahmen
8.1 Schutz vor Verkehrsgeräuschen
Maßnahmen zum Schutz gegen Verkehrsgeräusch sind nicht erforderlich, da die Orientierungswerte der DIN 18005 von 55 dB(A) für die Tagzeit und 45 dB(A) für die Nachtzeit
eingehalten werden.
Für Außenwohnbereiche, wie Terrassen, Loggien oder Balkone, ist sicherzustellen, dass auf
diesen Flächen der Orientierungswert für ein Allgemeines Wohngebiet nach DIN 18005-1 von
55 dB(A) nicht wesentlich überschritten wird. Diese Voraussetzung ist im gesamten Plangebiet auf einer Höhe von 2 m erfüllt.
8.2 Schutz vor Geräuschen aus Gewerbebetrieb
Maßnahmen zum Schutz gegen Gewerbegeräusche sind nicht erforderlich, da die Orientierungswerte der DIN 18005 sowie die Immissionsrichtwerte der TA Lärm unterschritten werden.
8.3 Schutz vor Geräuschen aus Sportbetrieb
Maßnahmen zum Schutz gegen Geräusche aus dem Betrieb des Sportplatzes sind nicht
erforderlich, da die Orientierungswerte der DIN 18005 (Richtwert 55 dB(A)) und die Immissionsrichtwerte der 18. BImSchV innerhalb der Ruhezeiten (50 dB(A)) für Allgemeine
Wohngebiete unterschritten werden.
TAC 3151-16 Schumacher, Schalltechnische Untersuchung B-Plan Mühlenstraße Pulheim
9 Zusammenfassung der Ergebnisse
Ausgehend vom öffentlichen Straßenverkehr sowie den umliegenden Sport- und Gewerbebetrieben wurden die Geräuschimmissionen innerhalb des Plangebietes berechnet.
Die Berechnungsergebnisse zeigen, dass durch den öffentlichen Straßenverkehrslärm sowohl tagsüber als auch nachts die Orientierungswerte der DIN 18005 für Allgemeine Wohngebiete (WA) im gesamten Plangebiet unterschritten werden.
Zum Schutz vor den Geräuschen aus dem öffentlichen Straßenverkehr sind keine
Schallschutzmaßnahmen notwendig.
Die Geräuschimmissionen aus dem Gewerbelärm halten die zulässigen Orientierungswerte der DIN 18005 bzw. die Immissionsrichtwerte gemäß TA Lärm ein.
Weitere Maßnahmen sind hier nicht erforderlich.
Die Geräuschimmissionen aus dem Sportlärm halten ebenfalls die zulässigen Orientierungswerte der DIN 18005 bzw. die Immissionsrichtwerte der 18. BImSchV ein.
Weitere Maßnahmen sind auch hier nicht erforderlich.
Für Außenwohnbereiche, wie Terrassen, Loggien oder Balkone, ist sicherzustellen, dass auf
diesen Flächen der Orientierungswert für ein Allgemeines Wohngebiet nach DIN 18005-1 von
55 dB(A) nicht wesentlich überschritten wird. Diese Voraussetzung ist im gesamten Plangebiet erfüllt.
TAC 3151-16 Schumacher, Schalltechnische Untersuchung B-Plan Mühlenstraße Pulheim
Grevenbroich, den 22.11.2016
Dipl.-Ing. Hans Schlömer
(Projektleiter)
Dipl.-Ing. Ulrich Wilms
(Ö. b. u. v. S. für Schallimmissionsschutz
fachlich Verantwortlicher Modul Immissionsschutz)
TAC 3151-16 Schumacher, Schalltechnische Untersuchung B-Plan Mühlenstraße Pulheim
Anhang A: Lage des Plangebietes mit Umgebung und Quellen
Quelle Auszug Deutsche Grundkarte, Geobasisdaten der Kommunen und des Landes NRW
© Geobasis NRW 2016
TAC 3151-16 Schumacher, Schalltechnische Untersuchung B-Plan Mühlenstraße Pulheim
Anhang B: Lageplan Plangebiet
Maßstab 1:750, Quelle Auszug Deutsche Grundkarte, Geobasisdaten der Kommunen und
des Landes NRW © Geobasis NRW 2016
TAC 3151-16 Schumacher, Schalltechnische Untersuchung B-Plan Mühlenstraße Pulheim
Anhang C: Gewerbe
Anhang C 1: Rechenlaufinformation
P roje ktbe schre ibung
Projekttitel:
Projekt Nr.
Bearbeiter:
Auftraggeber:
Schumacher B-Plan Mühlenstr Pulheim über HOME.architekten
3151-16
hs
Schumacher
Beschreibung:
R e che nla ufbe schre ibung
Rechenkern:
Einzelpunkt Schall
Titel:
1-5 Gewerbe IO
Gruppe:
Laufdatei:
RunFile.runx
Ergebnisnummer:
15
Lokale Berechnung (Anzahl Threads = 8)
Berechnungsbeginn:
22.11.2016 01:12:33
Berechnungsende:
22.11.2016 01:12:33
Rechenzeit:
00:00:140 [m:s:ms]
Anzahl Punkte:
6
Anzahl berechneter Punkte:
6
Kernel Version:
02.09.2016 (32 bit)
R e che nla ufpa ra me te r
Reflexionsordnung
Maximaler Reflexionsabstand zum Empfänger
Maximaler Reflexionsabstand zur Quelle
Suchradius
Filter:
Toleranz:
Bodeneffektgebiete aus Straßenoberflächen erzeugen:
3
200 m
50 m
5000 m
dB(A)
0,100 dB
Nein
Richtlinien:
Gewerbe:
ISO 9613-2: 1996
Luftabsorption:
ISO 9613
regular ground effect (chapter 7.3.1), for sources without a spectrum automatically alternative ground effect
Begrenzung des Beugungsverlusts:
einfach/mehrfach
20,0 dB /25,0 dB
Berechnung mit Seitenbeugung: Ja
Verwende Glg (Abar=Dz-Max(Agr,0)) statt Glg (12) (Abar=Dz-Agr) für die Einfügedämpfung
Mehrweg in der vertikalen Ebene berechnen, die Quelle und Immissionsort enthält
Umgebung:
Luftdruck
1013,3 mbar
relative Feuchte
70,0 %
Temperatur
10,0 °C
Meteo. Korr. C0(6-22h)[dB]=0,0; C0(22-6h)[dB]=0,0;
Cmet für Lmax Gewerbe Berechnungen ignorieren: Nein
Beugungsparameter:
C2=20,0
Zerlegungsparameter:
Faktor Abst./Durchmesser
8
Minimale Distanz [m]
1m
Max. Differenz Bodend.+Beugung
1,0 dB
SoundPLAN 7.4
TAC 3151-16 Schumacher, Schalltechnische Untersuchung B-Plan Mühlenstraße Pulheim
Max. Iterationszahl
Minderung
Bewuchs:
Bebauung:
Industriegelände:
4
ISO 9613-2
ISO 9613-2
ISO 9613-2
Parkplätze:
ISO 9613-2: 1996
Emissionsberechnung nach:
Parkplatzlärmstudie 2007
Luftabsorption:
ISO 9613
regular ground effect (chapter 7.3.1), for sources without a spectrum automatically alternative ground effect
Begrenzung des Beugungsverlusts:
einfach/mehrfach
20,0 dB /25,0 dB
Berechnung mit Seitenbeugung: Ja
Verwende Glg (Abar=Dz-Max(Agr,0)) statt Glg (12) (Abar=Dz-Agr) für die Einfügedämpfung
Mehrweg in der vertikalen Ebene berechnen, die Quelle und Immissionsort enthält
Umgebung:
Luftdruck
1013,3 mbar
relative Feuchte
70,0 %
Temperatur
10,0 °C
Meteo. Korr. C0(6-22h)[dB]=0,0; C0(22-6h)[dB]=0,0;
Cmet für Lmax Gewerbe Berechnungen ignorieren: Nein
Beugungsparameter:
C2=20,0
Zerlegungsparameter:
Faktor Abst./Durchmesser
8
Minimale Distanz [m]
1m
Max. Differenz Bodend.+Beugung
1,0 dB
Max. Iterationszahl
4
Minderung
Bewuchs:
ISO 9613-2
Bebauung:
ISO 9613-2
Industriegelände:
ISO 9613-2
Bewertung:
Reflexion der "eigenen" Fassade wird unterdrückt
Ge ome trie da te n
Gewerbe.sit
- enthält:
Bebauung.geo
Bodengebiete.geo
Höhen.geo
IO.geo
Plangebiet.geo
Quelle Gewerbe.geo
RDGM0001.dgm
SoundPLAN 7.4
22.11.2016 00:19:38
21.11.2016 15:16:54
21.11.2016 14:23:30
21.11.2016 14:23:06
22.11.2016 01:12:26
15.11.2016 12:20:42
22.11.2016 00:19:38
21.11.2016 14:24:00
TA-Lärm - Werktag
SoundPLAN 7.4
Schallquelle
Quellty p
Zeit- bereich
Li
R'w
L'w
Lw
l oder S
KI
KT
Ko
S
Adiv
Agr
Abar
Aatm
Amisc
ADI
dLref l
Ls
dLw
Cmet
ZR
Lr
Legende
dB(A)
dB
dB(A)
dB(A)
m,m²
dB
dB
dB
m
dB
dB
dB
dB
dB
dB
dB
dB(A)
dB
dB
dB
dB(A)
Name der Schallquelle
Ty p der Quelle (Punkt, Linie, Fläche)
Name des Zeitbereichs
Innenpegel
Bewertetes Schalldämm-Maß
Schallleistungspegel pro m, m²
Schallleistungspegel pro Anlage
Größe der Quelle (Länge oder Fläche)
Zuschlag f ür Impulshaltigkeit
Zuschlag f ür Tonhaltigkeit
Zuschlag f ür gerichtete Abstrahlung
Mittlere Entf ernung Schallquelle - Immissionsort
Mittlere Dämpf ung auf grund geometrischer Ausbreitung
Mittlere Dämpf ung auf grund Bodenef f ekt
Mittlere Dämpf ung auf grund Abschirmung
Mittlere Dämpf ung auf grund Luf tabsorption
Mittlere Minderung durch Bewuchs, Industriegelände und Bebauung
Mittlere Richtwirkungskorrektur
Pegelerhöhung durch Ref lexionen
Unbewerteter Schalldruck am Immissionsort Ls=Lw+Ko+ADI+Adiv +Agr+Abar+Aatm+Af ol_site_house+Awind+dLref l
Korrektur Betriebszeiten
Meteorologische Korrektur
Ruhezeitenzuschlag (Anteil)
Pegel/ Beurteilungspegel Zeitbereich
TAC 3151-16 Schumacher, Schalltechnische Untersuchung B-Plan Mühlenstraße Pulheim
Anhang C 2: Erläuterung der verwendeten Formelzeichen und Abkürzungen
IO 1-2 Haus 4 SG
IO 2-2 Haus 1 SG
SoundPLAN 7.4
Linie
Linie
Fläche
Fläche
Linie
Linie
Linie
Linie
Parkplatz
Parkplatz
Linie
Linie
Fläche
Fläche
Linie
Linie
Linie
Linie
Parkplatz
Parkplatz
Quellty p
Linie
Linie
Fläche
Fläche
Linie
Linie
Linie
Linie
Parkplatz
Parkplatz
IO 3-1 Haus 6 EG-1.OG
LKW Ein/Ausf ahrt
LKW Ein/Ausf ahrt
LKW EinAusparken
LKW EinAusparken
LKW Rangieren Steinmetz
LKW Rangieren Steinmetz
PKW EinAusf ahrt Steinmetz
PKW EinAusf ahrt Steinmetz
Parkplatz Steinmetz
Parkplatz Steinmetz
Immissionsort
LKW Ein/Ausf ahrt
LKW Ein/Ausf ahrt
LKW EinAusparken
LKW EinAusparken
LKW Rangieren Steinmetz
LKW Rangieren Steinmetz
PKW EinAusf ahrt Steinmetz
PKW EinAusf ahrt Steinmetz
Parkplatz Steinmetz
Parkplatz Steinmetz
Immissionsort
LKW Ein/Ausf ahrt
LKW Ein/Ausf ahrt
LKW EinAusparken
LKW EinAusparken
LKW Rangieren Steinmetz
LKW Rangieren Steinmetz
PKW EinAusf ahrt Steinmetz
PKW EinAusf ahrt Steinmetz
Parkplatz Steinmetz
Parkplatz Steinmetz
Immissionsort
Schallquelle
LrT
LrN
LrT
LrN
LrT
LrN
LrT
LrN
LrT
LrN
LrT
LrN
LrT
LrN
LrT
LrN
LrT
LrN
LrT
LrN
LrT
LrN
LrT
LrN
LrT
LrN
LrT
LrN
LrT
LrN
SW 2.OG
SW 2.OG
63,0
63,0
62,6
62,6
68,0
68,0
47,5
47,5
52,5
52,5
RW,T 55
63,0
63,0
62,6
62,6
68,0
68,0
47,5
47,5
52,5
52,5
RW,T 55
63,0
63,0
62,6
62,6
68,0
68,0
47,5
47,5
52,5
52,5
79,5
79,5
80,0
80,0
76,8
76,8
63,8
63,8
70,0
70,0
79,5
79,5
80,0
80,0
76,8
76,8
63,8
63,8
70,0
70,0
79,5
79,5
80,0
80,0
76,8
76,8
63,8
63,8
70,0
70,0
44,9
44,9
55,5
55,5
7,6
7,6
42,9
42,9
56,0
56,0
dB(A)
44,9
44,9
55,5
55,5
7,6
7,6
42,9
42,9
56,0
56,0
dB(A)
44,9
44,9
55,5
55,5
7,6
7,6
42,9
42,9
56,0
56,0
dB(A)
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
LrT 43,7
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
LrT 18,9
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
LrT 18,3
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0
0
0
0
0
0
3
3
0
0
dB(A)
0
0
0
0
0
0
3
3
0
0
dB(A)
0
0
0
0
0
0
3
3
0
0
dB(A)
-50,3
-50,3
-50,2
-50,2
-50,3
-50,3
-50,0
-50,0
-50,2
-50,2
-48,5
-48,5
-47,7
-47,7
-48,1
-48,1
-48,5
-48,5
-47,7
-47,7
36,40
36,40
29,90
29,90
33,17
33,17
35,71
35,71
29,73
29,73
-42,2
-42,2
-40,5
-40,5
-41,4
-41,4
-42,0
-42,0
-40,5
-40,5
RW,T,max
75,41
75,41
68,49
68,49
71,71
71,71
74,76
74,76
68,27
68,27
RW,T,max
92,10
92,10
91,61
91,61
92,61
92,61
89,06
89,06
91,71
91,71
RW,T,max
85
85
85
2,1
2,1
2,1
2,1
2,1
2,1
-0,2
-0,2
2,1
2,1
2,0
2,0
2,0
2,0
2,0
2,0
-1,8
-1,8
2,0
2,0
1,0
1,0
0,7
0,7
0,8
0,8
-1,9
-1,9
1,7
1,7
0,0
0,0
-0,1
-0,1
0,0
0,0
0,0
0,0
-0,8
-0,8
-20,6
-20,6
-20,5
-20,5
-20,4
-20,4
-18,6
-18,6
-16,6
-16,6
-18,7
-18,7
-18,5
-18,5
-18,7
-18,7
-16,7
-16,7
-14,1
-14,1
-0,2
-0,2
-0,2
-0,2
-0,2
-0,2
-0,1
-0,1
-0,3
-0,3
dB(A)
-0,2
-0,2
-0,2
-0,2
-0,2
-0,2
-0,1
-0,1
-0,1
-0,1
dB(A)
-0,2
-0,2
-0,2
-0,2
-0,2
-0,2
-0,2
-0,2
-0,1
-0,1
dB(A)
LT,max 72,6
LT,max 44,1
LT,max 42,3
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,1
0,1
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
39,2
39,2
41,4
41,4
37,3
37,3
24,5
24,5
30,7
30,7
dB(A)
12,1
12,1
13,5
13,5
10,0
10,0
-2,2
-2,2
7,6
7,6
dB(A)
11,3
11,3
11,7
11,7
8,3
8,3
-1,9
-1,9
7,2
7,2
dB(A)
33,1
38,4
31,2
31,4
40,7
6,0
6,0
6,0
6,0
6,0
0,0
0,0
0,0
-12,0
1,0
4,0
6,0
0,0
4,0
0,0
6,0
0,0
1,0
0,0
4,8
17,5
6,0
0,0
-12,0
-9,0
4,0
6,0
-12,0
6,1
10,5
6,0
6,0
0,0
4,0
0,0
5,1
17,2
6,0
0,0
1,0
0,0
2,3
6,0
0,0
-12,0
-9,0
8,7
6,0
0,0
-9,0
-12,0
5,3
6,0
0,0
-12,0
dB
dB
dB
dB
dB
dB
dB
dB
dB
dB
dB
dB
m,m²
dB
RW,T 55
Lr
dB(A)
ZR
Cmet
dLw
Ls
dB(A)
dLref l
ADI
Amisc
Aatm
Abar
Agr
Adiv
S
m
Ko
KT
KI
dB
l oder S
Lw
dB(A)
L'w
dB(A)
R'w
Li
dB(A)
SW 3.OG
Zeitbereich
TAC 3151-16 Schumacher, Schalltechnische Untersuchung B-Plan Mühlenstraße Pulheim
Anhang C 3: Schallausbreitungsrechnung zu den Immissionsorten
TAC 3151-16 Schumacher, Schalltechnische Untersuchung B-Plan Mühlenstraße Pulheim
Anhang D: Sport
Anhang D 1: Rechenlaufinformation
P roje ktbe schre ibung
Projekttitel:
Projekt Nr.
Bearbeiter:
Auftraggeber:
Schumacher B-Plan Mühlenstr Pulheim über HOME.architekten
3151-16
hs
Schumacher
Beschreibung:
R e che nla ufbe schre ibung
Rechenkern:
Einzelpunkt Schall
Titel:
3-5 Sport IO
Gruppe:
Laufdatei:
RunFile.runx
Ergebnisnummer:
35
Lokale Berechnung (Anzahl Threads = 8)
Berechnungsbeginn:
22.11.2016 01:12:34
Berechnungsende:
22.11.2016 01:12:36
Rechenzeit:
00:01:013 [m:s:ms]
Anzahl Punkte:
6
Anzahl berechneter Punkte:
6
Kernel Version:
02.09.2016 (32 bit)
R e che nla ufpa ra me te r
Reflexionsordnung
Maximaler Reflexionsabstand zum Empfänger
Maximaler Reflexionsabstand zur Quelle
Suchradius
Filter:
Toleranz:
Bodeneffektgebiete aus Straßenoberflächen erzeugen:
Richtlinien:
Gewerbe:
Luftabsorption:
ISO 3891
Begrenzung des Beugungsverlusts:
einfach/mehrfach
20,0 dB /25,0 dB
Berechnung mit Seitenbeugung: Ja
Umgebung:
Luftdruck
1013,3 mbar
relative Feuchte
70,0 %
Temperatur
10,0 °C
Beugungsparameter:
C2=20,0
Zerlegungsparameter:
Faktor Abst./Durchmesser
Minimale Distanz [m]
Max. Differenz Bodend.+Beugung
Max. Iterationszahl
4
Minderung
Bewuchs:
Bebauung:
Industriegelände:
SoundPLAN 7.4
3
200 m
50 m
5000 m
dB(A)
0,100 dB
Nein
VDI 2714: 1988
8
1m
1,0 dB
Benutzerdefiniert
Benutzerdefiniert
Benutzerdefiniert
TAC 3151-16 Schumacher, Schalltechnische Untersuchung B-Plan Mühlenstraße Pulheim
Parkplätze:
Emissionsberechnung nach:
Berechnung mit Seitenbeugung: Ja
Minderung
Bewuchs:
Bebauung:
Industriegelände:
RLS-90
RLS-90
Bewertung:
Reflexion der "eigenen" Fassade wird unterdrückt
18. BImSchVS (>4Std.)
Ge ome trie da te n
Sport.sit
- enthält:
Bebauung.geo
Bodengebiete.geo
Höhen.geo
IO.geo
Plangebiet.geo
Quelle Sportplatz.geo
RDGM0001.dgm
SoundPLAN 7.4
21.11.2016 15:19:30
21.11.2016 15:16:54
21.11.2016 14:23:30
21.11.2016 14:23:06
22.11.2016 01:12:26
15.11.2016 12:20:42
21.11.2016 15:19:08
21.11.2016 14:24:00
Benutzerdefiniert
Benutzerdefiniert
Benutzerdefiniert
SoundPLAN 7.4
Schallquelle
Quellty p
Zeit- bereich
Li
R'w
L'w
Lw
l oder S
KI
KT
Ko
S
Adiv
Agr
Abar
Aatm
Amisc
ADI
dLref l
Ls
dLw
ZR
Lr
Legende
dB(A)
dB
dB(A)
dB(A)
m,m²
dB
dB
dB
m
dB
dB
dB
dB
dB
dB
dB
dB(A)
dB
dB
dB(A)
Name der Schallquelle
Ty p der Quelle (Punkt, Linie, Fläche)
Name des Zeitbereichs
Innenpegel
Bewertetes Schalldämm-Maß
Schallleistungspegel pro m, m²
Schallleistungspegel pro Anlage
Größe der Quelle (Länge oder Fläche)
Zuschlag f ür Impulshaltigkeit
Zuschlag f ür Tonhaltigkeit
Zuschlag f ür gerichtete Abstrahlung
Mittlere Entf ernung Schallquelle - Immissionsort
Mittlere Dämpf ung auf grund geometrischer Ausbreitung
Mittlere Dämpf ung auf grund Bodenef f ekt
Mittlere Dämpf ung auf grund Abschirmung
Mittlere Dämpf ung auf grund Luf tabsorption
Mittlere Minderung durch Bewuchs, Industriegelände und Bebauung
Mittlere Richtwirkungskorrektur
Pegelerhöhung durch Ref lexionen
Unbewerteter Schalldruck am Immissionsort Ls=Lw+Ko+ADI+Adiv +Agr+Abar+Aatm+Af ol_site_house+Awind+dLref l
Korrektur Betriebszeiten
Ruhezeitenzuschlag (Anteil)
Pegel/ Beurteilungspegel Zeitbereich
TAC 3151-16 Schumacher, Schalltechnische Untersuchung B-Plan Mühlenstraße Pulheim
Anhang D 2: Erläuterung der verwendeten Formelzeichen und Abkürzungen
IO 1-2 Haus 4 SG
IO 2-2 Haus 1 SG
IO 3-2 Haus 6 SG
SoundPLAN 7.4
Quelle Fußballspiel Spieler
Quelle Fußballspiel Zuschauer
Quelle Fußballspiele Schiedsrichter
Parkplatz Spotzplatz
Immissionsort
Quelle Fußballspiel Spieler
Quelle Fußballspiel Zuschauer
Quelle Fußballspiele Schiedsrichter
Parkplatz Spotzplatz
Immissionsort
Quelle Fußballspiel Spieler
Quelle Fußballspiel Zuschauer
Quelle Fußballspiele Schiedsrichter
Parkplatz Spotzplatz
Immissionsort
Schallquelle
Fläche
Fläche
Fläche
Parkplatz
Fläche
Fläche
Fläche
Parkplatz
Fläche
Fläche
Fläche
Parkplatz
Quellty p
LrMi
LrMi
LrMi
LrMi
LrMi
LrMi
LrMi
LrMi
LrMi
LrMi
LrMi
LrMi
Zeitbereich
SW 3.OG
SW 2.OG
55,6
61,7
64,4
42,8
RW,Mi 50
55,6
61,7
64,4
42,8
RW,Mi 50
94,0
94,9
102,8
64,0
94,0
94,9
102,8
64,0
6866,1
2076,1
6871,0
132,2
6866,1
2076,1
6871,0
132,2
6866,1
2076,1
6871,0
132,2
0,0
0,0
0,0
dB(A)
0,0
0,0
0,0
dB(A)
0,0
0,0
0,0
dB(A)
0,0
0,0
0,0
LrMi 39,1
0,0
0,0
0,0
LrMi 31,2
0,0
0,0
0,0
LrMi 49,1
3
3
3
3
3
3
3
3
3
215,86
210,56
216,46
184,04
dB(A)
223,19
217,40
223,70
202,15
dB(A)
141,74
135,58
142,25
125,16
dB(A)
-3,5
-3,3
-3,5
-3,5
-4,0
-3,9
-4,0
0,0
-57,7
-57,5
-57,7
-34,1
-3,8
-3,7
-3,8
-3,9
RW,TiR,max
-58,0
-57,7
-58,0
-34,9
RW,TiR,max
-54,0
-53,6
-54,1
-30,7
RW,TiR,max
80
80
80
-7,0
-4,5
-6,4
0,0
-15,7
-12,9
-13,2
-18,5
0,0
0,0
0,0
0,0
-1,7
-0,4
-0,5
-0,9
-1,0
-0,5
-0,5
-1,0
-1,3
-0,3
-0,3
-0,6
dB(A)
dB(A)
dB(A)
0,0
0,0
0,0
0,0
LTiR,max
0,0
0,0
0,0
0,0
LTiR,max
0,0
0,0
0,0
0,0
0,6
0,0
0,0
2,4
52,6
0,0
0,0
0,0
3,9
45,3
0,0
0,0
0,0
0,0
27,4
31,8
37,4
27,5
18,4
22,8
30,1
13,5
38,2
40,7
47,9
29,2
0,0
0,0
0,0
0,0
dB(A)
0,0
0,0
0,0
0,0
dB(A)
0,0
0,0
0,0
0,0
dB(A)
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
27,4
31,8
37,4
27,5
18,4
22,8
30,1
13,5
38,2
40,7
47,9
29,2
63,1
94,0
94,9
102,8
64,0
LTiR,max
55,6
61,7
64,4
42,8
RW,Mi 50
dB
dB
dB
dB
dB
dB
dB
dB
dB
dB
dB
m,m²
dB
SW 3.OG
Lr
dB(A)
ZR
dLw
Ls
dB(A)
dLref l
ADI
Amisc
Aatm
Abar
Agr
Adiv
S
m
Ko
KT
KI
dB
l oder S
Lw
dB(A)
L'w
dB(A)
R'w
Li
dB(A)
TAC 3151-16 Schumacher, Schalltechnische Untersuchung B-Plan Mühlenstraße Pulheim
Anhang D 3: Schallausbreitungsrechnung zu den Immissionsorten
TAC 3151-16 Schumacher, Schalltechnische Untersuchung B-Plan Mühlenstraße Pulheim
Anhang E: Farbkarten Ergebnisse Beurteilungspegel, freie Schallausbreitung
Anhang E 1: öffentlicher Straßenverkehr, freie Schallausbreitung, Tag, 2 m
Flächen gleicher Klassen des Beurteilungspegels
Emittenten:
öffentlicher Straßenverkehr
Immissionshöhe:
2m
Beurteilungszeitraum:
Tag (06.00 Uhr bis 22.00 Uhr)
TAC 3151-16 Schumacher, Schalltechnische Untersuchung B-Plan Mühlenstraße Pulheim
Anhang E 2: öffentlicher Straßenverkehr, freie Schallausbreitung, Nacht, 2 m
Flächen gleicher Klassen des Beurteilungspegels
Emittenten:
öffentlicher Straßenverkehr
Immissionshöhe:
2m
Beurteilungszeitraum:
Nacht (22.00 Uhr bis 06.00 Uhr)
TAC 3151-16 Schumacher, Schalltechnische Untersuchung B-Plan Mühlenstraße Pulheim
Anhang E 3: öffentlicher Straßenverkehr, freie Schallausbreitung, Tag, 4 m
Flächen gleicher Klassen des Beurteilungspegels
Emittenten:
öffentlicher Straßenverkehr
Immissionshöhe:
2m
Beurteilungszeitraum:
Tag (06.00 Uhr bis 22.00 Uhr)
TAC 3151-16 Schumacher, Schalltechnische Untersuchung B-Plan Mühlenstraße Pulheim
Anhang E 4: öffentlicher Straßenverkehr, freie Schallausbreitung, Nacht, 4 m
Flächen gleicher Klassen des Beurteilungspegels
Emittenten:
öffentlicher Straßenverkehr
Immissionshöhe:
2m
Beurteilungszeitraum:
Nacht (22.00 Uhr bis 06.00 Uhr)
TAC 3151-16 Schumacher, Schalltechnische Untersuchung B-Plan Mühlenstraße Pulheim
Anhang E 5: Gewerbe, freie Schallausbreitung, Tag, 2 m
Flächen gleicher Klassen des Beurteilungspegels
Emittenten:
Gewerbe
Immissionshöhe:
2m
Beurteilungszeitraum:
Tag (06.00 Uhr bis 22.00 Uhr)
TAC 3151-16 Schumacher, Schalltechnische Untersuchung B-Plan Mühlenstraße Pulheim
Anhang E 6: Gewerbe, freie Schallausbreitung, Tag, 4 m
Flächen gleicher Klassen des Beurteilungspegels
Emittenten:
Gewerbe
Immissionshöhe:
2m
Beurteilungszeitraum:
Tag (06.00 Uhr bis 22.00 Uhr)
TAC 3151-16 Schumacher, Schalltechnische Untersuchung B-Plan Mühlenstraße Pulheim
Anhang E 7: Sport, freie Schallausbreitung, Tag, 2 m
Flächen gleicher Klassen des Beurteilungspegels
Emittenten:
Gewerbe
Immissionshöhe:
2m
Beurteilungszeitraum:
Tag (06.00 Uhr bis 22.00 Uhr)
TAC 3151-16 Schumacher, Schalltechnische Untersuchung B-Plan Mühlenstraße Pulheim
Anhang E 8: Sport, freie Schallausbreitung, Tag, 4 m
Flächen gleicher Klassen des Beurteilungspegels
Emittenten:
Gewerbe
Immissionshöhe:
2m
Beurteilungszeitraum:
Tag (06.00 Uhr bis 22.00 Uhr)