Daten
Kommune
Pulheim
Größe
130 kB
Datum
20.09.2017
Erstellt
04.09.17, 18:38
Aktualisiert
04.09.17, 18:38
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
125/2017
Erstellt am:
19.04.2017
Aktenzeichen:
IV / 61 sh
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
nö. Sitzung
Termin
Umweltausschuss
X
13.09.2017
Planungsausschuss
X
20.09.2017
Betreff
Bebauungsplan Nr. 128 Am Kleekamp
Bereich: Am Kleekamp / Am Brunnen
Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstige
Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB
Auslegungsbeschluss
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung/Investor
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
X nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
X nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
X nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
ja
nein
Vorlage Nr.: 125/2017 . Seite 2 / 2
Beschlussvorschlag
Der Umweltausschuss empfiehlt, der Planungsausschuss der Stadt Pulheim beschließt:
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 128 Pulheim im beschleunigten Verfahren sowie der Entwurf der Begründung
sind gemäß § 3 (2) BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Artikel 2 Absatz 3 des Gesetzes
vom 20.07.2017 (BGBl. I S. 2808) öffentlich auszulegen.
– Auslegungsbeschluss
Die Auslegung erfolgt während eines Monats in den Sprechstunden der Verwaltung.
Erläuterungen
In seiner Sitzung am 28.10.2015 beschloss der Planungsausschuss die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 128 Pulheim und beauftragte die Verwaltung, die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung durchzuführen.
Diese erfolgte in der Zeit vom 02.12.2015 bis 23.12.2015 bzw. mit Anschreiben vom 30.11.2015.
Von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gingen drei Stellungnahmen ein.
Ebenfalls drei Eingaben erhielt die Verwaltung von betroffenen Bürgern. Sie enthalten diverse Anregungen wie auch
Bedenken gegen bestimmte Planinhalte.
Die eingegangenen Äußerungen der Öffentlichkeit (T1 fBÖ bis T 3 fBÖ sowie B 1 fBÖ - B 3 fBÖ) sind nachfolgend, mit
den Stellungnahmen der Verwaltung, aufgelistet und in Anlage beigefügt.
Die Verwaltung schlägt die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB und die Beteiligung der Behörden gemäß
§ 4 (2) BauGB mit den vorgelegten Unterlagen vor.
- Bebauungsplanentwurf
- Begründung
- Textliche Festsetzungen
- Schallschutzgutachten
- Artenschutzprüfung