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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 128 Am Kleekamp Bereich: Am Kleekamp / Am Brunnen Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB Auslegungsbeschluss)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
130 kB
Datum
20.09.2017
Erstellt
04.09.17, 18:38
Aktualisiert
04.09.17, 18:38
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 128 Am Kleekamp
Bereich: Am Kleekamp / Am Brunnen
Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB
Auslegungsbeschluss) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 128 Am Kleekamp
Bereich: Am Kleekamp / Am Brunnen
Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB
Auslegungsbeschluss)

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 125/2017 Erstellt am: 19.04.2017 Aktenzeichen: IV / 61 sh Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung nö. Sitzung Termin Umweltausschuss X 13.09.2017 Planungsausschuss X 20.09.2017 Betreff Bebauungsplan Nr. 128 Am Kleekamp Bereich: Am Kleekamp / Am Brunnen Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB Auslegungsbeschluss Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung/Investor Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ja X nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja X nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja X nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): ja nein Vorlage Nr.: 125/2017 . Seite 2 / 2 Beschlussvorschlag Der Umweltausschuss empfiehlt, der Planungsausschuss der Stadt Pulheim beschließt: Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 128 Pulheim im beschleunigten Verfahren sowie der Entwurf der Begründung sind gemäß § 3 (2) BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Artikel 2 Absatz 3 des Gesetzes vom 20.07.2017 (BGBl. I S. 2808) öffentlich auszulegen. – Auslegungsbeschluss Die Auslegung erfolgt während eines Monats in den Sprechstunden der Verwaltung. Erläuterungen In seiner Sitzung am 28.10.2015 beschloss der Planungsausschuss die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 128 Pulheim und beauftragte die Verwaltung, die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung durchzuführen. Diese erfolgte in der Zeit vom 02.12.2015 bis 23.12.2015 bzw. mit Anschreiben vom 30.11.2015. Von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gingen drei Stellungnahmen ein. Ebenfalls drei Eingaben erhielt die Verwaltung von betroffenen Bürgern. Sie enthalten diverse Anregungen wie auch Bedenken gegen bestimmte Planinhalte. Die eingegangenen Äußerungen der Öffentlichkeit (T1 fBÖ bis T 3 fBÖ sowie B 1 fBÖ - B 3 fBÖ) sind nachfolgend, mit den Stellungnahmen der Verwaltung, aufgelistet und in Anlage beigefügt. Die Verwaltung schlägt die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB und die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (2) BauGB mit den vorgelegten Unterlagen vor. - Bebauungsplanentwurf - Begründung - Textliche Festsetzungen - Schallschutzgutachten - Artenschutzprüfung