Daten
Kommune
Pulheim
Größe
8,5 MB
Datum
20.09.2017
Erstellt
04.09.17, 18:38
Aktualisiert
04.09.17, 18:38
Stichworte
Inhalt der Datei
sc A6296
170630 sgut-1
Ansprechpartner:
Dipl.-Wirt.-Ing. Penkalla, Durchwahl: -13
30.06.2017
SCHALLTECHNISCHES PROGNOSEGUTACHTEN
Bebauungsplan Nr. 128 Pulheim
Projekt:
Untersuchung der auf das Bebauungsplangebiet einwirkenden
Verkehrsgeräusche durch Straßen- und Schienenverkehr
Am Kleekamp
Pulheim
Auftraggeber:
Eheleute
Hermann-Josef Esser
An Wiesenhang 3b
50259 Pulheim
Planung:
Architektin Ruth Raasch
Büro für Planung und Bauleitung
Schulstraße 4
50259 Pulheim
Projekt-Nr.:
A6296
Bebauungsplan, Am Kleekamp, Pulheim
09.03.2017
Inhaltsverzeichnis
1. Situation und Aufgabenstellung .................................................................................................. 3
2. Grundlagen
............................................................................................................................ 3
3. Anforderungen an den Schallschutz ........................................................................................... 4
3.1. Anforderungen an den Schallschutz im Rahmen der Bauleitplanung ..................................................4
3.2. Immissionsrichtwerte der TA Lärm .......................................................................................................5
4. Situationsbeschreibung .............................................................................................................. 6
4.1. Planungskonzept ..................................................................................................................................6
4.2. Immissionspunkte .................................................................................................................................7
5. Berechnung der Verkehrsgeräuschimmissionen ......................................................................... 7
5.1. Straßenverkehr .....................................................................................................................................7
5.1.1. Berechnungsverfahren nach RLS 90 .......................................................................................7
5.1.2. Verkehrsaufkommen der Straßen ............................................................................................9
5.2. Schienenverkehr ................................................................................................................................ 10
5.2.1. Berechnungsverfahren nach Schall 03 ................................................................................. 10
6. Berechnungsergebnisse ........................................................................................................... 11
7. Schallschutzmaßnahmen ......................................................................................................... 12
7.1. Aktive Schallschutzmaßnahmen ....................................................................................................... 12
7.2. Passive Schallschutzmaßnahmen .................................................................................................... 13
8. Geräuschimmissionen durch die Tiefgarage ............................................................................. 15
8.1. Ansatz der Schallemissionen ............................................................................................................ 15
8.2. Berechnungsverfahren ...................................................................................................................... 17
8.3. Berechnungsergebnisse .................................................................................................................... 19
9. Zusammenfassung ................................................................................................................... 19
Anlagen
-2-
Bebauungsplan, Am Kleekamp, Pulheim
1.
09.03.2017
Situation und Aufgabenstellung
In Pulheim wird derzeit als Maßnahme der Innenverdichtung Am Kleekamp 35 und
63 gemäß Darstellung in Anlage 1 der Neubau von insgesamt 4 Mehrfamilienhäusern
mit gemeinsamer Tiefgarage im Untergeschoss geplant. Da der das betreffende
bislang gewerblich genutzte Grundstück einschließlich der Bebauung beiderseits der
Straße „Am Brunnen“ aus dem Geltungsbereich des umgebenden Bebauungsplanes
38 Pulheim kraft Verfügung des Regierungspräsidenten aus der Genehmigung ausgeklammert wurde, ist es für die Steuerung einer geordneten baulichen Entwicklung
erforderlich, diese Flächen in den Geltungsbereich des Bebauungsplanes mit einzubeziehen. Vorgesehen ist dort eine Sicherung der bestehenden Struktur.
Da sich nordöstlich die Bahnlinie Köln – Mönchengladbach befindet sowie relativ
stark frequentierte öffentliche Straßen in der Nachbarschaft vorhanden sind, werden
Geräuscheinwirkungen durch den öffentlichen Verkehr auf das Plangebiet erwartet.
Diese sind im Rahmen der Planungen zu ermitteln und für die weitere bauakustische
Dimensionierung zu berücksichtigen. Darüber hinaus werden durch die Nutzung der
Tiefgarage Geräuscheinwirkungen durch das Bauvorhaben auf die Nachbarschaft
verursacht. Hierbei ist zu prüfen, ob die Anforderungen an den Schallimmissionsschutz in der Nachbarschaft erfüllt werden.
Hierzu wurden schalltechnische Ausbreitungsberechnungen durchgeführt, deren
Grundlagen sowie wesentlichen Ergebnisse im vorliegenden Gutachten dokumentiert
und erläutert werden.
2.
Grundlagen
Diese Bearbeitung basiert auf folgenden technischen Grundlagen, Richtlinien und
Regelwerken:
Technische Grundlagen:
-
Bebauungsvorschlag Am Kleekamp 63, 50259 Pulheim, Architekten
Ruth Raasch, Stand 06.10.2015
BPlanentwurf BP 128 der Stadt Pulheim im Maßstab 1:1000
Auszug aus dem Liegenschaftskataster für den betreffenden Bereich
Angaben zur Verkehrsbelastung der öffentlichen Straßen durch die Stadt
Pulheim
Angaben zur Frequentierung der Schienenstrecke Köln – Mönchengladbach
durch die Deutsche Bahn AG
-3-
Bebauungsplan, Am Kleekamp, Pulheim
09.03.2017
Vorschriften und Richtlinien:
BImSchG
Bundes-Immissionsschutzgesetz vom 15.03.1974, in der
derzeit gültigen Fassung
TA Lärm (1998)
6. Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz - Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, 28. August 1998
DIN 18005 Teil 1
Schallschutz im Städtebau, Juli 2002
Beiblatt 1 zu
DIN 18005 Teil 1
DIN ISO 9613-2
Schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche
Planung, Mai 1987
Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien,
Oktober 1999
Parkplatzlärmstudie Empfehlungen zur Berechnung von Schallemissionen aus
Parkplätzen, Autohöfen und Omnibusbahnhöfen sowie von
Parkhäusern und Tiefgaragen - 6. Auflage August 2007,
Bayerisches Landesamt für Umwelt
RLS 90
Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen, Ausgabe 1990
DIN 4109
Schallschutz im Hochbau, November 1989
Schall 03 (2014)
Anlage 2 zu § 4 der 16. BImSchV: Berechnung des
Beurteilungspegels für Schienenwege (Schall 03)
3.
Anforderungen an den Schallschutz
3.1.
Anforderungen an den Schallschutz im Rahmen der Bauleitplanung
In § 50 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes wird gefordert, die für eine bestimmte
Nutzung vorgesehenen Flächen einander so zuzuordnen, dass schädliche Umwelteinwirkungen auf schutzwürdige Gebiete soweit wie möglich vermieden werden, d. h.
dass die Belange des Umweltschutzes zu beachten sind. Nach diesen gesetzlichen
Anforderungen ist es geboten, den Schallschutz soweit wie möglich zu berücksichtigen. Sie räumen ihm gegenüber anderen Belangen einen hohen Rang, jedoch keinen
Vorrang ein.
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Bebauungsplan, Am Kleekamp, Pulheim
09.03.2017
Dies gilt insbesondere bei Neuplanungen dann, wenn (wie im vorliegenden Falle)
schutzwürdige Nutzungen in der Nachbarschaft bereits vorhandener Straßen geschaffen werden ("heranrückende Bebauung").
3.2.
Immissionsrichtwerte der TA Lärm
Die 6. AVwV vom 26. August 1998 zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (TA Lärm)
ist als maßgebliche Vorschrift für die Bewertung von Geräuschemissionen verursachenden Anlagen genannt, wozu auch der im Zusammenhang mit der Nutzung
verbundene Freiflächenverkehr auf dem Betriebsgelände zu berücksichtigen ist. Dort
sind die Immissionsrichtwerte vorgegeben, die im gesamten Einwirkungsbereich
einer Anlage außerhalb der Grundstücksgrenze, ohne Berücksichtigung einwirkender
Fremdgeräusche, nicht überschritten werden dürfen.
Für die maßgeblichen Immissionsaufpunkte (s. Anlage 1) sind somit gemäß Ziffer 6.1
der TA Lärm die folgenden Immissionsrichtwerte einzuhalten:
Immissionsrichtwert in dB(A)
Tag
Nacht
(06.00 – 22.00 Uhr)
(22.00 – 06.00 Uhr)
Gebietseinstufung
in allgemeinen
Wohngebieten und
Kleinsiedlungsgebieten
55
40
Diese Immissionsrichtwerte sind im Abstand von 0,5 m vor dem geöffneten Fenster
eines schutzbedürftigen Aufenthaltsraumes (gemäß DIN 4109) gemessen, einzuhalten. Schutzbedürftige Räume nach DIN 4109 sind:
Wohnräume, einschließlich Wohndielen, Wohnküchen;
Schlafräume, einschließlich Übernachtungsräume in Beherbergungsstätten;
Büroräume, Praxisräume, Sitzungsräume und ähnliche Arbeitsräume
Bei Büroräumen ist der Schutzanspruch in der Regel nur am Tag gegeben. Falls sie
nachts nicht genutzt werden, besteht auch kein Schutzanspruch.
Einzelne kurze Geräuschspitzen dürfen diese IRW um nicht mehr als
tags
nachts
30 dB(A)
20 dB(A)
überschreiten.
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Bebauungsplan, Am Kleekamp, Pulheim
09.03.2017
Darüber hinaus werden für allgemeine Wohngebiete Zuschläge von 6 dB(A) für die
Ruhezeit angerechnet.
Folgende Zeiträume sind hierbei zu berücksichtigen:
werktags:
06.00 - 07.00 Uhr
20.00 - 22.00 Uhr
sonn- / feiertags:
06.00 - 09.00 Uhr
13.00 - 15.00 Uhr
20.00 - 22.00 Uhr
Maßgebend für den Tageszeitraum ist der Zeitraum von 16 Stunden. Bei der Nachtzeit ist die volle Stunde anzusetzen, mit dem höchsten Beurteilungspegel, zu dem die
Anlage maßgebend beiträgt.
4.
Situationsbeschreibung
4.1.
Planungskonzept
In Pulheim wird Am Kleekamp 63 derzeit die Aufstellung des Bebauungsplanes 128
gemäß Darstellung in Anlage 1 geplant. Innerhalb des Plangebietes sollen vier
Mehrfamilienhäuser entstehen. Die Gebäude werden jeweils in zweigeschossiger
Bauweise zuzüglich Staffelgeschoss vorgesehen.
Das Plangebiet wird von der Straße „Am Wiesenhang“ im Südwesten, der
Rathausstraße im Nordwesten, der Straße „Am Kleekamp“ im Nordosten sowie
bestehender Wohnbebauung im Südosten eingegrenzt.
Jenseits der Straße „Am Kleekamp“ befindet sich die Bahnlinie Köln –
Mönchengladbach sowie in größerem Abstand die Steinstraße. Innerhalb des
Plangebietes soll zukünftig ein allgemeines Wohngebiet festgesetzt werden, wobei
Teile der bestehenden Bebauung hierbei überplant werden.
Zwischen dem Plangebiet und der Rathausstraße im Nordwesten befindet sich ein
Lärmschutzwall, welcher die Geräusche der öffentlichen Straße auf die bereits
bestehende Bebauung abschirmen soll.
Im Rahmen der geplanten Bebauung innerhalb des Plangebietes ist im
Untergeschoss eine gemeinsame Tiefgarage mit insgesamt 40 Pkw-Stellplätzen
vorgesehen. Die gemeinsame Tiefgarage wird von Nordosten her in Anbindung an
die Straße „Am Kleekamp“ erschlossen.
-6-
Bebauungsplan, Am Kleekamp, Pulheim
4.2.
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Immissionspunkte
Bei den weiteren Berechnungen zur Beurteilung der Geräuscheinwirkungen durch
die Nutzung der Tiefgarage auf die Nachbarschaft werden die nächstliegenden
schutzbedürftigen Wohnnutzungen als Immissionspunkte bei den Berechnungen
angesetzt (siehe Anlage 1).
IP1:
Wohngebäude Am Brunnen 7
rel. Höhe h = 5,60 m, entsprechend Höhe 1. OG
5.
Berechnung der Verkehrsgeräuschimmissionen
5.1.
Straßenverkehr
5.1.1.
Berechnungsverfahren nach RLS 90
Die Berechnung von Straßenverkehrslärm-Immissionen wird nach den Richtlinien für
Lärmschutz an Straßen (RLS 90) durchgeführt, herausgegeben und eingeführt am
10.04.1990 durch den Bundesminister für Verkehr. Die Stärke der Schallemission
von einer Straße oder einem Fahrstreifen wird nach den Richtlinien der RLS 90 aus
der Verkehrsstärke, dem Lkw-Anteil, der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, der Art
der Straßenoberfläche und der Gradiente berechnet.
Die Höhe des Schallpegels an einem Immissionsort hängt außerdem noch vom Abstand zwischen Immissions- und Emissionsort (Schallquelle) und von der mittleren
Höhe des Strahls von der Quelle zum Immissionsort über dem Boden ab. Sie kann
außerdem durch Reflexionen (z. B. an Hausfronten oder Stützmauern) verstärkt oder
durch Abschirmung (z. B. durch Lärmschutzwände, Gebäude) verringert werden.
Der Beurteilungspegel von Verkehrsgeräuschen wird getrennt für den Tag und die
Nacht berechnet:
Lr,T für die Zeit von 06.00 - 22.00 Uhr
und
Lr,N für die Zeit von 22.00 - 06.00 Uhr.
Die nach den Richtlinien RLS 90 berechneten Beurteilungspegel gelten für leichten
Mitwind, wodurch die Schallausbreitung begünstigt wird.
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Bebauungsplan, Am Kleekamp, Pulheim
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Die an den Immissionsaufpunkten zu erwartenden Mittelungspegel Lm werden nach
dem vorbeschriebenen Verfahren schrittweise berechnet:
Lm =
Lm,E + DS + DBM + DB
mit
Lm,E
=
Emissionspegel
DS
=
Pegeländerung zur Berücksichtigung des Abstandes
und der Luftabsorption
DBM
=
Pegeländerung nach Berücksichtigung der Boden- und
Meteorologiedämpfung
DB
=
Pegeländerung durch topographische Gegebenheiten
und bauliche Maßnahmen
Der Emissionspegel wird wie folgt berechnet:
Lm,E = Lm(25) + DV + DStrO + DStG + DE
DV
=
Korrektur für unterschiedliche Geschwindigkeiten
DStrO
=
Korrektur für unterschiedliche
Straßenoberflächen
DStG
=
Zuschläge für Steigungen oder Gefälle
DE
=
Korrektur für Reflexionen / Abschirmungen durch
Gebäude. Wird bei der Schallausbreitung berücksichtigt,
wobei die Approximation auf 1 m Rasterweite ausgelegt
wird.
Die Berücksichtigung o. a. Korrekturen geschieht entsprechend der RLS 90.
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Bebauungsplan, Am Kleekamp, Pulheim
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Aus dem Mittelungspegel Lm wird der Beurteilungspegel wie folgt berechnet:
Lr =
Lm + K
Lm
=
Mittelungspegel
K
=
Zuschlag für lichtzeichengeregelte Kreuzungen
oder Einmündungen gemäß RLS 90
bis
5.1.2.
e = 40 m:
e = 40 – 70 m:
e = 70 – 100 m:
+ 3 dB(A)
+ 2 dB(A)
+ 1 dB(A)
Verkehrsaufkommen der Straßen
Für den Bereich Pulheim wurde durch die Stadt Pulheim die Verkehrsbelastung zur
Verfügung gestellt. Diese zu erwartende Verkehrsbelastung wurde Grundlage für die
schalltechnischen Berechnungen und wird nachfolgend zusammenfassend angegeben:
Die Berechnungsparameter der angesetzten Straßen werden nachfolgend
tabellarisch aufgeführt:
Straße
DTV
Lkw-Anteil
zul. Höchst-
Straßen-
Lm,E
(Kfz/24 h)
(%)
geschwindigkeit
oberfläche
dB(A)
Tag/Nacht
(km/h)
10/3
50
Tag/Nacht
nicht
Rathausstraße
15.328
geriffelter
65,4/55,2
Asphalt
nicht
Steinstraße
14.500
10/3
50
geriffelter
65,2/54,9
Asphalt
nicht
Geyener Straße
15.328
10/3
50
geriffelter
65,4/55,2
Asphalt
Die Lkw-Anteile wurden entsprechend der Straßengattung nach den Vorgaben der
RLS 90 angesetzt.
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Bebauungsplan, Am Kleekamp, Pulheim
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5.2.
Schienenverkehr
5.2.1.
Berechnungsverfahren nach Schall 03
Die Berechnungen der Schienenverkehrslärmimmissionen erfolgen gemäß Anlage 2
zu § 4 der 16. BImSchV (nachfolgend kurz Schall 03 genannt), welche am
01.01.2015 in Kraft getreten ist.
Der Beurteilungspegel Lr in dB(A) wird programmintern für den Tag
(06.00 - 22.00 Uhr) und die Nacht (22.00 - 06.00 Uhr) separat berechnet. Dabei
werden die zu beurteilenden Strecken in Abschnitte mit gleichmäßiger Schallemission nach folgenden Kriterien aufgeteilt:
- Verkehrszusammensetzung
- Fahrbahnart
- Fahrflächenzustand
- Bahnhofsbereiche und Haltestellen
- Brücken und Viadukte
- Bahnübergänge
- Kurvenradien
Für die Berechnung der Schallemissionen werden Fahrzeugarten die auf dem jeweiligen Abschnitt verkehren, folgenden Fahrzeugkategorien nach Tabelle 3 der Schall
03 zugeordnet:
Bezugsanzahl der
FahrzeugKategorie Fz
Achsen nAchs,0
HGV-Triebkopf
1
4
HGV-Mittel-/Steuerwagen, nicht angetrieben
2
4
HGV-Triebzug
3
32
HGV-Neigzug
4
28
E-Triebzug und S-Bahn (ET)
5
10
V-Triebzug (VT)
6
6
Elektrolok (E-Lok)
7
4
Diesellok (V-Lok)
8
4
Reisezugwagen
9
4
Güterwagen
10
4
Tabelle 3 aus der Schall 03: Fahrzeugarten, Fz-Kategorien und Bezugsanzahl der
Achsen für Eisenbahnen
Fahrzeugart
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Bebauungsplan, Am Kleekamp, Pulheim
09.03.2017
Für die so entstehenden Abschnitte werden einheitliche Pegel der längenbezogenen
Schallleistung nach Gleichung 1 der Schall 03 ermittelt. Die Zerlegung der Linienschallquellen in Punktschallquellen erfolgt programmintern.
Dabei werden Roll-, Aggregat-, Antriebs- und aerodynamischen Geräusche programmintern den in der Tabelle 5 der Schall 03 aufgeführten Höhenbereichen
zugewiesen und in Oktavbändern berechnet. Die Simulation der Geräuschabstrahlung erfolgt durch Linienschallquellen im Bereich der definierten Höhen. Die Schallausbreitungsberechnungen werden nach den Vorgaben der Schall 03 computergestützt durchgeführt.
Die von der DB Netz AG zur Verfügung gestellten Verkehrsdaten werden unter
Berücksichtigung der angegebenen Geschwindigkeit, Bremsenart, Fahrbahnart und
der Achsenanzahl in das Berechnungsprogramm eingepflegt und nach den Bestimmungen der Schall 03 berechnet.
6.
Berechnungsergebnisse
Die im Rahmen der schalltechnischen Ausbreitungsberechnungen ermittelten
Beurteilungspegel durch öffentlichen Verkehr sind in den Anlagen 2 – 5 als farbige
Schallausbreitungsmodelle für das 1. Obergeschoss dokumentiert. Der Inhalt der
Anlagen ergibt sich dabei im Einzelnen wie folgt:
Anlage 1:
Digitalisierter Lageplan
Anlage 2:
Beurteilungspegel gemäß DIN 18005
Straßenverkehr, tagsüber
Berechnungshöhe: 1. Obergeschoss
Anlage 3:
Beurteilungspegel gemäß DIN 18005
Straßenverkehr, nachts
Berechnungshöhe: 1. Obergeschoss
Anlage 4:
Beurteilungspegel gemäß DIN 18005
Schienenverkehr, tagsüber
Berechnungshöhe: 1. Obergeschoss
Anlage 5:
Beurteilungspegel gemäß DIN 18005
Schienenverkehr, nachts
Berechnungshöhe: 1. Obergeschoss
Anlage 6:
Lärmpegelbereiche gemäß DIN 4109:1989-11
Berechnungshöhe: 1. Obergeschoss
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Bebauungsplan, Am Kleekamp, Pulheim
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7.
Bewertung der Berechungsergebnisse
7.1.
Vergleich mit den Orientierungswerten der DIN 18005
Die Orientierungswerte sollen gemäß Beiblatt 1 zur DIN 18005 Teil 1 mit den Beurteilungspegeln der Geräusche verglichen werden. Gemäß Darstellung der farbigen
Schallausbreitungsmodelle in den Anlagen 2 – 5 sind folgende Ergebnisse festzustellen:
Straßenverkehr:
Durch die Verkehrsbelastung der Rathausstraße sowie der weiteren Straßen im
Einwirkungsbereich werden die Orientierungswerte der DIN 18005 für allgemeine
Wohngebiete an der Nordöstlichen Plangebietsgrenze teilweise um bis zu 5 dB tags
und nachts überschritten. Im Bereich der bestehenden Bebauung im südöstlichen
Plangebiet werden die Orientierungswerte durch den Straßenverkehr tags und
nachts im Wesentlichen eingehalten.
Schienenverkehr:
Die durch die Bahnlinien verursachten Geräusche innerhalb des Plangebietes
überschreiten die Orientierungswerte für allgemeine Wohngebiete teilweise sehr
deutlich um bis zu 15 dB tags und 25 dB zur Nachtzeit. Es ist weiterhin festzustellen,
dass entlang der Straße „Am Kleekamp“ die Zumutbarkeits-Grenzwerte von
Lr = 70/60 dB(A) tags/nachts durch die Geräusch des Schienenverkehrs überschritten werden.
Daher sind entsprechende Maßnahmen zur Reduzierung der Geräuscheinwirkungen
zu untersuchen.
7.2.
Aktive Schallschutzmaßnahmen
Im Bereich zwischen dem Plangebiet und der Rathausstraße befindet sich ein
Lärmschutzwall, welcher die Geräusche der öffentlichen Straße abschirmen soll.
Dieser wurde bei den Berechnungen zur Schallausbreitung bereits berücksichtigt.
Die wesentliche Geräuschquelle für die nordöstlichen Fassadenbereiche ist die
Bahnlinie Köln – Mönchengladbach. Zum Schutz der Wohnräume muss im
vorliegenden Fall auf die Geräuschbelastung entlang Bahnlinie reagiert werden.
Hierzu kann eine geeignete Grundrissgestaltung der Wohneinheiten in Verbindung
mit passiven Schallschutzmaßnahmen als Lösung dienen. Im Einzelnen bedeutet
dies, dass Fensterflächen von Räumen, welche zum dauerhaften Aufenthalt von
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Bebauungsplan, Am Kleekamp, Pulheim
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Personen gedacht sind, in den hoch belasteten Bereichen entlang der Bahnlinie nicht
in Richtung der Geräuschquelle (Bahntrasse) ausgerichtet werden sollten.
Darüber hinaus wurden für die untersuchten Varianten die Lärmpegelbereiche gemäß DIN 4109:1989-11 zur Festsetzung von passiven Schallschutzmaßnahmen
ermittelt.
7.3.
Passive Schallschutzmaßnahmen
Unter passiven Schallschutzmaßnahmen versteht man bauliche Maßnahmen am
Gebäude, mit denen die anzustrebenden Innenpegel zur Sicherung von gesunden
Wohnverhältnissen in schutzwürdigen Räumen sichergestellt werden.
In Abhängigkeit vom Außenlärm werden für die Festlegung von Mindestwerten der
Schalldämmung von Außenbauteilen Lärmpegelbereiche I – VII festgelegt. In den in
Anlage 6 dokumentierten Lärmpegelbereichen sind die gemäß DIN 4109 zu berücksichtigenden Zuschläge von 3 dB enthalten.
Darüber hinaus wurde zum Schutz der Nachtruhe aufgrund des unverhältnismäßig
hohen Nachtpegels durch Schienenverkehr ein um 5 dB erhöhter Immissionspegel
für Schienenverkehrsgeräusche angesetzt.
Im vorliegenden Fall müssen je nach Lage Lärmpegelbereiche von II – VII (gemäß
DIN 4109:1989-11) vorgegeben werden. Danach ergeben sich die folgenden Anforderungen an die Luftschalldämmung von Außenbauteilen:
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Bebauungsplan, Am Kleekamp, Pulheim
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Tabelle 8: Anforderungen an die Luftschalldämmung von Außenbauteilen (erf.
R´w,res. = resultierende Schalldämmung vorliegender Bezugsflächen)
Spalte
1
2
3
4
5
Raumarten
Zeile
Lärmpegelbereich
Maßgeblicher
Außenlärmpegel
1
I
bis 55
Bettenräume in
Krankenanstalten
und Sanatorien
dB(A)
Aufenthaltsräume
in Wohnungen,
Übernachtungsräume in Beherbergungsstätten,
Unterrichtsräume und
ähnliches
Büroräume 1)
und ähnliches
erf. R´w,res. des Außenbauteils in dB
35
30
-
2
II
56 bis 60
35
30
30
3
III
61 bis 65
40
35
30
4
IV
66 bis 70
45
40
35
5
V
71 bis 75
50
45
40
50
45
2)
50
6
VI
76 bis 80
2)
7
VII
> 80
2)
1)
An Außenbauteile von Räumen, bei denen der eindringende Außenlärm aufgrund der in den Räumen
ausgeübten Tätigkeiten nur einen untergeordneten Beitrag zum Innenpegel leistet, werden keine
Anforderungen gestellt.
Die Anforderungen sind hier aufgrund der örtlichen Gegebenheiten festzulegen.
2)
Tabelle 9: Korrekturwerte für das erforderliche resultierende Schalldämm-Maß nach
Tabelle 8 in Abhängigkeit vom Verhältnis S (W+F) / SG
Spalte/
Zeile
1
1
S(W+F)/SG
2,5
2,0
1,6
2
Korrektur
+5
+4
+3
S(W+F):
S(G):
2
3
4
5
6
7
8
9
10
1,3
1,0
0,8
0,6
0,5
0,4
+2
+1
0
-1
-2
-3
Gesamtfläche des Außenbauteiles eines Aufenthaltsraumes in m², bezogen auf Wand + Fenster
Grundfläche eines Aufenthaltsraumes in m².
Hinweise:
Die v. g. Anforderungen gelten auch für Decken und Dächer nach außen.
Vorgenannte Schalldämmmaße in Abhängigkeit vom Außenlärm gelten grundsätzlich
nur für schutzbedürftige Räume, die zum dauernden Aufenthalt von Menschen
geeignet sind.
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Bebauungsplan, Am Kleekamp, Pulheim
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Hinweise zur Lüftung:
Die baulichen Maßnahmen an Außenbauteilen zum Schutz gegen Außenlärm sind
nur dann voll wirksam, wenn die Fenster und Türen bei der Lärmeinwirkung geschlossen bleiben. Ein ausreichender Luftwechsel kann während der auch über die
sogenannte „Stoßbelüftung“ oder „indirekte Belüftung“ über Nachbarräume sichergestellt werden.
Für Aufenthaltsräume, die nur Fenster zu Fassaden mit Beurteilungspegeln nachts
> 45 dB(A) aufweisen, ist für eine ausreichende Belüftung bei geschlossenen
Fenstern und Türen zu sorgen, z. B. durch Fassadenlüfter oder mechanische Beund Entlüftungsanlagen. Dabei ist zu gewährleisten, dass die durch die Schallschutzmaßnahmen erzielte Lärmdämmung nicht beeinträchtigt wird.
8.
Geräuschimmissionen durch die Tiefgarage
8.1.
Ansatz der Schallemissionen
Für die Ermittlung der Geräuschimmissionen von Tiefgaragen ist das Berechnungsverfahren der sechsten Auflage der Parkplatzlärmstudie, herausgegeben vom
Bayerischen Landesamt für Umweltschutz, verwendet worden.
Hier ist unter Ziffer 8.3 angegeben für welche Teilvorgänge eine schalltechnische
Prognose für Tiefgaragen zu erstellen ist. Bei einer Tiefgarage, bei der die Zu- bzw.
Ausfahrtsrampe eingehaust ist, werden die Teilvorgänge:
Zu- und Abfahrtverkehr außerhalb der Tiefgaragenrampe
sowie
Schallabstrahlung über geöffnetes Garagentor bei Ein- und Ausfahrten
betrachtet.
Für die Berechnung der Schallemissionen des Zu- und Abfahrtverkehrs außerhalb
der Tiefgaragenrampe wird das Berechnungsverfahren der RLS 90 herangezogen.
Hier wird ein auf der sicheren Seite liegendes Berechnungsverfahren verwendet, das
längenbezogene Schallleistungspegel unter Berücksichtigung der Fahrgeschwindigkeit, der maßgebenden Verkehrsstärke, der Gradiente der Fahrstrecke, des LkwAnteils sowie unterschiedlicher Straßenoberflächen berechnen lässt.
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Bebauungsplan, Am Kleekamp, Pulheim
09.03.2017
Der Emissionspegel wird nach der RLS 90 wie folgt berechnet:
Lm, E = Lm(25) + Dv + DStrO + DStg + DE
wobei
Lm(25)
= Mittelungspegel in 25 m horizontalem Abstand
(berechnet nach Abschnitt 4.4.1.1 der RLS 90, hier mit
M = 6 bzw. 4 Kfz / h tags bzw. nachts; maßgebende Verkehrsstärke
p = 0 %; LKW - Anteil )
Dv
= Korrektur für unterschiedliche Geschwindigkeiten
(hier = 30 km/h)
DStrO
= Korrektur für unterschiedliche Straßenoberflächen
(hier = 0 dB(A))
DStg
= Zuschläge für Steigungen oder Gefälle
(hier = 0 dB(A))
DE
= Korrektur für Reflexionen
(wird im EDV-Programm anhand der vorhandenen
reflektierenden Flächen berücksichtigt)
Der für die Fahrstrecken außerhalb der Tiefgarage anzusetzende, längenbezogene
Schallleistungspegel ergibt sich dann zu:
LW', 1h = Lm, E + 19 dB(A)
Zur Berücksichtigung der Schallabstrahlung über das geöffnete Garagentor wird in
der Parkplatzlärmstudie eine Berechnungsformel angegeben, mit deren Hilfe man
einen flächenbezogenen Schallleistungspegel verteilt über die Öffnungsfläche der
Ein- und Ausfahrt der Tiefgarage ermitteln kann. Der flächenbezogene Schallleistungspegel bezogen auf eine Stunde ergibt sich zu:
LW'',1h = 50 dB(A) + 10 lg BxN
BxN= Anzahl der Fahrzeugbewegungen je Stunde
.. hier: B x N = 0,15 x 40 = 6 Bewegungen/h tags
B x N = 0,09 x 40 = 4 Bewegungen/h ungünstigste Nachtstunde
Dieses rechnerische Verfahren liefert ebenfalls Ergebnisse, die auf der "sicheren
Seite" liegen.
-16-
Bebauungsplan, Am Kleekamp, Pulheim
8.2.
09.03.2017
Berechnungsverfahren
Zur Berechnung der Schallimmissionen (Beurteilungspegel Lr) am Immissionsort
müssen die Schallausbreitungsbedingungen und die gegebenenfalls zu berücksichtigenden Abschirmwirkungen durch Gebäude, Schallschutzwände, o. ä. einfließen.
Dies wird nach dem Verfahren der
DIN ISO 9613-2
- Dämpfung des Schalls bei Ausbreitung im Freien -
ermittelt.
Dabei wird der Schalldruckpegel am Immissionsort im Abstand Sm vom Mittelpunkt
der Schallquelle nach folgender Gleichung ermittelt:
LfT (DW) = Lw + Dc - Adiv - Agr - Aatm - Abar - Amisc
Hierin bedeuten:
LfT (DW):
äquivalenter A-bewerteter Dauerschalldruckpegel
eines Teilstückes am Immissionsort bei Mitwind in
dB(A)
Lw :
Schallleistungspegel in dB(A)
Dc = Do + Di + Domega:
Richtwirkungskorrektur in dB =
Raumwinkelmaß + Richtwirkungsmaß +
Bodenreflexion (frq.-unabh. Berechnung)
Adiv:
Dämpfung aufgrund geometrischer Ausbreitung in dB
Aatm:
Dämpfung aufgrund von Luftabsorption in dB
(bei 70 % Luftfeuchtigkeit und + 10°C Temperatur)
Agr:
Dämpfung aufgrund des Bodeneffektes in dB
(Berechnung mit schallhartem Boden G = 0)
Abar:
Dämpfung aufgrund von Abschirmung in dB
(die vorhandenen Gebäude wurden als abschirmende
Elemente im Computerprogramm lagerichtig berücksichtigt)
-17-
Bebauungsplan, Am Kleekamp, Pulheim
09.03.2017
Amisc:
Dämpfung aufgrund verschiedener anderer
Effekte in dB
(z. B. Dämpfung durch Bewuchs, Bebauung etc.
im vorliegenden Fall nicht relevant)
LAT (DW):
äquivalenter A-bewerteter Dauerschalldruckpegel am
Immissionsort bei Mitwind summiert über alle Schallquellen in dB(A)
Zur Beurteilung der Geräuschimmissionen der Zusatzbelastung wird gemäß TA Lärm
A.1.2b) der Langzeitmittelungspegel LAT (LT) herangezogen.
Der A-bewertete Langzeitmittelungspegel LAT (LT) unter Berücksichtigung der meteorologischen Korrektur Cmet wird folgendermaßen ermittelt:
LAT (LT) = LAT (DW) - Cmet
Cmet = C0 · (1 - 10 ·
mit
hs + hr
)
dp
C0:
Faktor in Dezibel, der von den örtlichen Wetterstatistiken für Windgeschwindigkeit und -richtung sowie
Temperaturgradienten abhängt
hs:
Höhe der Schallquelle in Metern
hr:
Höhe des Immissionspunktes in Metern
dp:
Abstand zwischen Schallquelle und Immissionspunkt,
projiziert auf die horizontale Bodenebene in Metern
Im vorliegenden Fall wurde im Sinne einer pessimalen Berechnung die meteorologische Korrektur Cmet = 0 gesetzt.
-18-
Bebauungsplan, Am Kleekamp, Pulheim
8.3.
09.03.2017
Berechnungsergebnisse
Die im Rahmen der Schallausbreitungsberechnungen ermittelten Beurteilungspegel
durch die Nutzung der Tiefgarage sind in Anlage 5 und 6 als farbige Schallausbreitungsmodelle für den Tages- bzw. Nachtzeitraum dokumentiert. Zuschläge für
Impuls- und Informationshaltigkeiten sind bereits im Ansatz der Schallemission
enthalten. Ruhezeitenzuschläge werden für die Gebietseinstufung allgemeines
Wohngebiet nach den Regelungen der TA Lärm berücksichtigt.
Die am Immissionspunkt IP1 durch Einzelpunktberechnungen ermittelten Beurteilungspegel werden nachfolgend tabellarisch sowie in Anlage 7 ff detailliert
dokumentiert.
IP1
punkt
Immissions-
Beurteilungspegel gemäß TA Lärm
Beurteilungspegel
zul. Immissionsrichtwert gemäß
Differenz Lr - IRW
Lr in dB(A)
TA Lärm in dB(A)
in dB
tags
nachts
tags
nachts
tags
nachts
(6.00-22.00 Uhr)
(22.00-6.00 Uhr)
(6.00-22.00 Uhr)
(22.00-6.00 Uhr)
(6.00-22.00 Uhr)
(22.00-6.00 Uhr)
24,9
20,8
55
40
-20,1
-19,2
Die Berechnungsergebnisse zeigen, dass die zulässigen Immissionsrichtwerte der
TA Lärm für allgemeine Wohngebiete sowohl während des Tages- als auch während
des Nachtzeitraumes unterschritten, also eingehalten werden. Aufgrund der sehr
deutlichen Unterschreitung von > 20/19 dB tags/nachts liegt die Nachbarschaft
außerhalb des Einwirkungsbereiches der Tiefgarage.
Eine Überprüfung des Maximalpegelkriteriums ist gemäß Ziffer 10.2.3 der Bayerischen Parkplatzlärmstudie an Parkplätzen an Wohnanlagen nicht zu berücksichtigen,
da grundsätzlich davon auszugehen ist, dass Geräusche im Zusammenhang mit der
Nutzung auch in Wohnbereichen zu den üblichen Alltagserscheinungen gehören und
Stellplätze, die dem durch die zugelassene Nutzung verursachten Bedarf entsprechen, keine erheblichen, unzumutbaren Störungen hervorrufen.
9.
Textliche Festsetzungen zum Bebauungsplan
Gemäß § 9, Abs. 1, Nr. 24 BauGB können Maßnahmen zum Schallschutz im Bebauungsplan festgesetzt werden.
-19-
Bebauungsplan, Am Kleekamp, Pulheim
9.1.
09.03.2017
Passiver Schallschutz
Im vorliegenden Falle muss davon ausgegangen werden, dass die Bebauung innerhalb des Plangebietes den
Lärmpegelbereichen III - VII
zugeordnet werden müssen (siehe Anlage 6).
Anhand dieser Lärmpegelbereiche (LPB) können dann im konkreten Einzelfall aus
den Tabellen 8 - 10 der DIN 4109 die Anforderungen an die Luftschalldämmung der
Außenbauteile abgeleitet werden.
Von den vorgenannten Festlegungen kann eine Ausnahme zugelassen werden,
wenn im bauaufsichtlichen Genehmigungsverfahren durch eine schalltechnische
Untersuchung die Einhaltung des notwendigen Schallschutzes nachgewiesen wird.
Dabei können insbesondere unter Berücksichtigung der Schallabschirmung durch die
tatsächliche Bebauung innerhalb des Plangebietes in Teilbereichen geringere Lärmpegelbereiche maßgebend werden.
Unter Kenntnis der genauen Raumkonfiguration (Raumart, Raumgröße, Fensterflächenanteil, verwendete Baukonstruktion) des jeweiligen Bauvorhabens ergibt sich
weitergehend das erforderliche resultierende Schalldämmmaß für die einzelnen Teilflächen der Außenbauteile (Wand, Fenster, Dach usw.).
Hinweise zur Lüftung:
Die baulichen Maßnahmen an Außenbauteilen zum Schutz gegen Außenlärm sind
nur dann voll wirksam, wenn die Fenster und Türen bei der Lärmeinwirkung geschlossen bleiben. Ein ausreichender Luftwechsel kann während der Tageszeit über
die sogenannte "Stoßbelüftung" oder "indirekte Belüftung" über Nachbarräume
sichergestellt werden. Während der Nachtzeit sind diese Lüftungsarten nicht praktikabel, so dass bei Beurteilungspegeln über 45 dB(A) während der Nachtzeit für
Schlafräume die Anordnung von schallgedämmten fensterunabhängigen Lüftungselementen empfohlen wird.
-20-
32345450
32345500
32345550
32345600
Anlage 1
5651700
5651700
Projekt-Nr.: A6296
Neubau von Mehrfamilienhäusern
Am Kleekamp
Pulheim
Situation:
5651650
5651650
Digitalisierter Lageplan
mit Darstellung der Immissionspunkte
und Schallquellen
5651600
5651600
5651550
5651550
Legende:
32345450
32345500
32345550
N:\01_Projekte\IMMI-Daten\Prognosen\CadnaA\2017\Pulheim\A6296 Wohnhaus\Am Kleekamp.cna
32345600
Linienquelle
vert. Flächenquelle
Straße
Kreuzung
Schiene
Haus
Immissionspunkt
Hausbeurteilung
Rechengebiet
Maßstab: 1:1250
Stand:
29.06.17
Bearbeiter: Dipl.-Wirt.-Ing. Penkalla
32345450
32345500
32345550
32345600
Anlage 2
5651700
5651700
Projekt-Nr.: A6296
Neubau von Mehrfamilienhäusern
Am Kleekamp
Pulheim
Situation:
Farbige Rasterlärmkarte
Tag-Situation
Berechnungshöhe: 1. OG
5651650
5651650
Straßenverkehr
5651600
5651600
5651550
5651550
Legende:
Beurteilungspegel gemäß DIN 18005
32345450
32345500
32345550
N:\01_Projekte\IMMI-Daten\Prognosen\CadnaA\2017\Pulheim\A6296 Wohnhaus\Am Kleekamp.cna
32345600
< 35.0 dB(A)
> 35.0 dB(A)
> 40.0 dB(A)
> 45.0 dB(A)
> 50.0 dB(A)
> 55.0 dB(A)
> 60.0 dB(A)
> 65.0 dB(A)
> 70.0 dB(A)
> 75.0 dB(A)
> 80.0 dB(A)
Maßstab: 1:1250
Stand:
29.06.17
Bearbeiter: Dipl.-Wirt.-Ing. Penkalla
32345450
32345500
32345550
32345600
Anlage 3
5651700
5651700
Projekt-Nr.: A6296
Neubau von Mehrfamilienhäusern
Am Kleekamp
Pulheim
Situation:
Farbige Rasterlärmkarte
Nacht-Situation
Berechnungshöhe: 1. OG
5651650
5651650
Straßenverkehr
5651600
5651600
5651550
5651550
Legende:
Beurteilungspegel gemäß DIN 18005
32345450
32345500
32345550
N:\01_Projekte\IMMI-Daten\Prognosen\CadnaA\2017\Pulheim\A6296 Wohnhaus\Am Kleekamp.cna
32345600
< 35.0 dB(A)
> 35.0 dB(A)
> 40.0 dB(A)
> 45.0 dB(A)
> 50.0 dB(A)
> 55.0 dB(A)
> 60.0 dB(A)
> 65.0 dB(A)
> 70.0 dB(A)
> 75.0 dB(A)
> 80.0 dB(A)
Maßstab: 1:1250
Stand:
29.06.17
Bearbeiter: Dipl.-Wirt.-Ing. Penkalla
32345450
32345500
32345550
32345600
Anlage 4
5651700
5651700
Projekt-Nr.: A6296
Neubau von Mehrfamilienhäusern
Am Kleekamp
Pulheim
Situation:
Farbige Rasterlärmkarte
Tag-Situation
Berechnungshöhe: 1. OG
5651650
5651650
Schienenverkehr
5651600
5651600
5651550
5651550
Legende:
Beurteilungspegel gemäß DIN 18005
32345450
32345500
32345550
N:\01_Projekte\IMMI-Daten\Prognosen\CadnaA\2017\Pulheim\A6296 Wohnhaus\Am Kleekamp.cna
32345600
< 35.0 dB(A)
> 35.0 dB(A)
> 40.0 dB(A)
> 45.0 dB(A)
> 50.0 dB(A)
> 55.0 dB(A)
> 60.0 dB(A)
> 65.0 dB(A)
> 70.0 dB(A)
> 75.0 dB(A)
> 80.0 dB(A)
Maßstab: 1:1250
Stand:
29.06.17
Bearbeiter: Dipl.-Wirt.-Ing. Penkalla
32345450
32345500
32345550
32345600
Anlage 5
5651700
5651700
Projekt-Nr.: A6296
Neubau von Mehrfamilienhäusern
Am Kleekamp
Pulheim
Situation:
Farbige Rasterlärmkarte
Nacht-Situation
Berechnungshöhe: 1. OG
5651650
5651650
Schienenverkehr
5651600
5651600
5651550
5651550
Legende:
Beurteilungspegel gemäß DIN 18005
32345450
32345500
32345550
N:\01_Projekte\IMMI-Daten\Prognosen\CadnaA\2017\Pulheim\A6296 Wohnhaus\Am Kleekamp.cna
32345600
< 35.0 dB(A)
> 35.0 dB(A)
> 40.0 dB(A)
> 45.0 dB(A)
> 50.0 dB(A)
> 55.0 dB(A)
> 60.0 dB(A)
> 65.0 dB(A)
> 70.0 dB(A)
> 75.0 dB(A)
> 80.0 dB(A)
Maßstab: 1:1250
Stand:
29.06.17
Bearbeiter: Dipl.-Wirt.-Ing. Penkalla
32345450
32345500
32345550
32345600
Anlage 6
5651700
5651700
Projekt-Nr.: A6296
Neubau von Mehrfamilienhäusern
Am Kleekamp
Pulheim
Situation:
Farbige Rasterlärmkarte
Tag-Situation
Berechnungshöhe: 1. OG
5651650
5651650
Lärmpegelbereiche gemäß DIN 4109
5651600
5651550
5651550
5651600
Legende:
Lärmpegelbereiche gemäß DIN 4109
32345450
32345500
32345550
N:\01_Projekte\IMMI-Daten\Prognosen\CadnaA\2017\Pulheim\A6296 Wohnhaus\Am Kleekamp.cna
32345600
LPB I
LPB II
LPB III
LPB IV
LPB V
LPB VI
LPB VII
bis 55 dB(A)
56 bis 60 dB(A)
61 bis 65 dB(A)
66 bis 70 dB(A)
71 bis 75 dB(A)
76 bis 80 dB(A)
> 80 dB(A)
Maßstab: 1:1250
Stand:
29.06.17
Bearbeiter: Dipl.-Wirt.-Ing. Penkalla
32345450
32345500
32345550
Anlage 7
32345600
Projekt-Nr.: A6296
5651700
5651700
Neubau von Mehrfamilienhäusern
Am Kleekamp
Pulheim
5651650
rt
fah
-Zu
TG
5651650
Situation:
Farbige Rasterlärmkarte
Tag-Situation
Berechnungshöhe: 1.OG
Legende:
Beurteilungspegel gemäß TA Lärm
< 35.0 dB(A)
> 35.0 dB(A)
> 40.0 dB(A)
> 45.0 dB(A)
> 50.0 dB(A)
> 55.0 dB(A)
> 60.0 dB(A)
> 65.0 dB(A)
> 70.0 dB(A)
> 75.0 dB(A)
> 80.0 dB(A)
5651600
5651600
IP 1
5651550
5651550
Maßstab:
32345450
E:\Projekte\A6296 Wohnhaus\Am KleekampTALärm.cna
32345500
32345550
32345600
1:1250
Stand:
29.06.17
Bearbeiter: Dipl.-Wirt.-Ing. Penkalla
32345450
32345500
32345550
Anlage 8
32345600
Projekt-Nr.: A6296
5651700
5651700
Neubau von Mehrfamilienhäusern
Am Kleekamp
Pulheim
5651650
rt
fah
-Zu
TG
5651650
Situation:
Farbige Rasterlärmkarte
Nacht-Situation
Berechnungshöhe: 1.OG
Legende:
Beurteilungspegel gemäß TA Lärm
< 35.0 dB(A)
> 35.0 dB(A)
> 40.0 dB(A)
> 45.0 dB(A)
> 50.0 dB(A)
> 55.0 dB(A)
> 60.0 dB(A)
> 65.0 dB(A)
> 70.0 dB(A)
> 75.0 dB(A)
> 80.0 dB(A)
5651600
5651600
IP 1
5651550
5651550
Maßstab:
32345450
E:\Projekte\A6296 Wohnhaus\Am KleekampTALärm.cna
32345500
32345550
32345600
1:1250
Stand:
29.06.17
Bearbeiter: Dipl.-Wirt.-Ing. Penkalla
Projekt:
Neubau von Mehrfamilienhäusern
Am Kleekamp
Pulheim
Beurteilungspegel gemäß TA Lärm
Inhalt:
Anlage:
9
Projekt Nr.:
A6296
Datum:
29.06.17
Immissionen
Beurteilungspegel
Immissionspunkt
Bezeichnung
Koordinaten
Y
X
IP 1
32345553.39
5651636.00
Nutzung
Z
57.46
WA
Immissionsrichtwert (IRW)
tags
nachts
dB(A)
dB(A)
55
40
Beurteilungspegel (Lr)
tags
nachts
dB(A)
dB(A)
24.9
20.8
Teilpegel Tag/Nacht
Quelle
Bezeichnung
Fahrspur
TG Rampe
M.
ID
!02!
!02!
Teilpegel
IP 1
Tag
Nacht
22.2
18.1
21.6
17.4
Messstelle nach § 29b BImSchG
VMPA-Schallschutzprüfstelle nach DIN 4109
Differenz (Lr-IRW)
tags
nachts
dB(A)
dB(A)
-30.1
-19.2
Projekt:
Neubau von Mehrfamilienhäusern
Am Kleekamp
Pulheim
Berechnungskonfigurationen
Inhalt:
10
Anlage:
Projekt Nr.:
A6296
Datum:
29.06.17
Schallquellen
Linienquellen
Bezeichnung
M.
Fahrspur
ID
!02!
Flächenquellen vertikal
Bezeichnung
M.
TG Rampe
ID
!02!
Straßen
Bezeichnung
Rathhausstraße
Geyener Straße
Steinstraße
Steinstraße
Steinstraße
Geyener Straße
M.
~
~
~
~
~
~
Schallleistung Lw
Tag
Abend
Nacht
(dBA)
(dBA)
(dBA)
61.5
61.5
59.3
Schallleistung Lw'
Tag
Abend
Nacht
Typ
(dBA)
(dBA)
(dBA)
55.3
55.3
53.1 Lw'
Lw / Li
Wert
norm.
dB(A)
55,3
Tag
dB(A)
0.0
Korrektur
Abend
dB(A)
0.0
Nacht
dB(A)
-2.2
Tag
(min)
780.00
Einwirkzeit
Ruhe
(min)
180.00
Nacht
(min)
60.00
Schallleistung Lw
Tag
Abend
Nacht
(dBA)
(dBA)
(dBA)
64.5
64.5
62.3
Schallleistung Lw''
Tag
Abend
Nacht
Typ
(dBA)
(dBA)
(dBA)
55.8
55.8
53.6 Lw"
Lw / Li
Wert
norm.
dB(A)
55,8
Tag
dB(A)
0.0
Korrektur
Abend
dB(A)
0.0
Nacht
dB(A)
-2.2
Tag
(min)
780.00
Einwirkzeit
Ruhe
(min)
180.00
Nacht
(min)
60.00
ID
Tag
(dBA)
65.4
65.4
65.2
64.7
64.6
58.7
!00!
!00!
!00!
!00!
!00!
!00!
Lme
Abend
(dBA)
-6.6
-6.6
-6.6
-6.6
-6.6
-6.6
Nacht
(dBA)
55.2
55.2
54.9
54.5
54.4
48.5
DTV
15328
15328
14500
13200
12700
3300
Zähldaten
Str.gatt.
zul. Geschw.
Pkw
Lkw
(km/h)
(km/h)
50
50
50
50
50
50
Gemeindestraße
Gemeindestraße
Gemeindestraße
Gemeindestraße
Gemeindestraße
Gemeindestraße
RQ
Abst.
RQ 12
RQ 12
RQ 12
RQ 12
RQ 12
RQ 9
Straßenoberfl.
Dstro
Art
(dB)
0.0
0.0
0.0
0.0
0.0
0.0
K0
(dB)
0.0
K0
Steig.
(%)
1
1
1
1
1
1
0.0
0.0
0.0
0.0
0.0
0.0
(dB)
3.0
Freq.
Richtw.
(Hz)
500
(keine)
Freq.
Richtw.
(Hz)
500
(keine)
Mehrfachrefl.
Drefl
Hbeb
Abst.
(dB)
(m)
(m)
0.0
0.0
0.0
0.0
0.0
0.0
Ampeln
Bezeichnung
Ampel 1
Ampel 2
Bahn
Bezeichnung
M.
~
~
ID
Tag
Aktiv
Abend
Nacht
x
x
x
x
x
x
!00!
!00!
M.
ID
Tag
(dBA)
Bahnlinie
~
!00!
Lw'
Nacht
(dBA)
87.2
Höhe
Anfang
(m)
Koordinaten
Y
(m)
X
(m)
0.00 r
0.00 r
32345418.83
32345569.55
Z
(m)
5651623.19
5651857.82
Zugklassen
Zuschlag
Vmax
Fahrbahn
(dB)
89.2 Strecke 2611
Messstelle nach § 29b BImSchG
VMPA-Schallschutzprüfstelle nach DIN 4109
55.07
49.16
(km/h)
0.0
Projekt:
Inhalt:
Neubau von Mehrfamilienhäusern
Am Kleekamp
Pulheim
Berechnungskonfigurationen
Anlage:
11
Projekt Nr.:
A6296
Datum:
29.06.17
Berechnungskonfiguration
Parameter
Wert
Allgemein
Land
Max. Fehler (dB)
Max. Suchradius (m)
Mindestabst. Qu-Imm
Aufteilung
Rasterfaktor
Max. Abschnittslänge (m)
Min. Abschnittslänge (m)
Min. Abschnittslänge (%)
Proj. Linienquellen
Proj. Flächenquellen
Bezugszeit
Bezugszeit Tag (min)
Bezugszeit Nacht (min)
Zuschlag Tag (dB)
Zuschlag Ruhezeit (dB)
Zuschlag Nacht (dB)
Zuschlag Ruhezeit nur für
(benutzerdefiniert)
0.00
2000.00
0.00
0.50
1000.00
1.00
0.00
An
An
960.00
60.00
0.00
6.00
0.00
(ohne Nutzung)
Kurgebiet
reines Wohngebiet
allg. Wohngebiet
Gewerbegebiet
besondere Wohngebiete
Kleingarten, Park, Friedhof
DGM
Standardhöhe (m)
Geländemodell
Reflexion
max. Reflexionsordnung
Reflektor-Suchradius um Qu
Reflektor-Suchradius um Imm
Max. Abstand Quelle - Immpkt
Min. Abstand Immpkt - Reflektor
Min. Abstand Quelle - Reflektor
Industrie (ISO 9613)
Seitenbeugung
Hin. in FQ schirmen diese nicht ab
Abschirmung
Schirmberechnungskoeffizienten C1,2,3
Temperatur (°C)
rel. Feuchte (%)
Windgeschw. für Kaminrw. (m/s)
Straße (RLS-90)
Streng nach RLS-90
Schiene (Schall 03 (2014))
Fluglärm (???)
Streng nach AzB
0.00
Triangulation
1
100.00
100.00
1000.00 1000.00
1.00 1.00
0.10
mehrere Obj
An
ohne Bodendämpf. über Schirm
Dz mit Begrenzung (20/25)
3.0 20.0 0.0
10
70
3.0
Messstelle nach § 29b BImSchG
VMPA-Schallschutzprüfstelle nach DIN
4109