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Beschlussvorlage (Schalltechnisches Prognosegutachten_ BP 128)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
8,5 MB
Datum
20.09.2017
Erstellt
04.09.17, 18:38
Aktualisiert
04.09.17, 18:38

Inhalt der Datei

sc A6296 170630 sgut-1 Ansprechpartner: Dipl.-Wirt.-Ing. Penkalla, Durchwahl: -13 30.06.2017 SCHALLTECHNISCHES PROGNOSEGUTACHTEN Bebauungsplan Nr. 128 Pulheim Projekt: Untersuchung der auf das Bebauungsplangebiet einwirkenden Verkehrsgeräusche durch Straßen- und Schienenverkehr Am Kleekamp Pulheim Auftraggeber: Eheleute Hermann-Josef Esser An Wiesenhang 3b 50259 Pulheim Planung: Architektin Ruth Raasch Büro für Planung und Bauleitung Schulstraße 4 50259 Pulheim Projekt-Nr.: A6296 Bebauungsplan, Am Kleekamp, Pulheim 09.03.2017 Inhaltsverzeichnis 1. Situation und Aufgabenstellung .................................................................................................. 3 2. Grundlagen ............................................................................................................................ 3 3. Anforderungen an den Schallschutz ........................................................................................... 4 3.1. Anforderungen an den Schallschutz im Rahmen der Bauleitplanung ..................................................4 3.2. Immissionsrichtwerte der TA Lärm .......................................................................................................5 4. Situationsbeschreibung .............................................................................................................. 6 4.1. Planungskonzept ..................................................................................................................................6 4.2. Immissionspunkte .................................................................................................................................7 5. Berechnung der Verkehrsgeräuschimmissionen ......................................................................... 7 5.1. Straßenverkehr .....................................................................................................................................7 5.1.1. Berechnungsverfahren nach RLS 90 .......................................................................................7 5.1.2. Verkehrsaufkommen der Straßen ............................................................................................9 5.2. Schienenverkehr ................................................................................................................................ 10 5.2.1. Berechnungsverfahren nach Schall 03 ................................................................................. 10 6. Berechnungsergebnisse ........................................................................................................... 11 7. Schallschutzmaßnahmen ......................................................................................................... 12 7.1. Aktive Schallschutzmaßnahmen ....................................................................................................... 12 7.2. Passive Schallschutzmaßnahmen .................................................................................................... 13 8. Geräuschimmissionen durch die Tiefgarage ............................................................................. 15 8.1. Ansatz der Schallemissionen ............................................................................................................ 15 8.2. Berechnungsverfahren ...................................................................................................................... 17 8.3. Berechnungsergebnisse .................................................................................................................... 19 9. Zusammenfassung ................................................................................................................... 19 Anlagen -2- Bebauungsplan, Am Kleekamp, Pulheim 1. 09.03.2017 Situation und Aufgabenstellung In Pulheim wird derzeit als Maßnahme der Innenverdichtung Am Kleekamp 35 und 63 gemäß Darstellung in Anlage 1 der Neubau von insgesamt 4 Mehrfamilienhäusern mit gemeinsamer Tiefgarage im Untergeschoss geplant. Da der das betreffende bislang gewerblich genutzte Grundstück einschließlich der Bebauung beiderseits der Straße „Am Brunnen“ aus dem Geltungsbereich des umgebenden Bebauungsplanes 38 Pulheim kraft Verfügung des Regierungspräsidenten aus der Genehmigung ausgeklammert wurde, ist es für die Steuerung einer geordneten baulichen Entwicklung erforderlich, diese Flächen in den Geltungsbereich des Bebauungsplanes mit einzubeziehen. Vorgesehen ist dort eine Sicherung der bestehenden Struktur. Da sich nordöstlich die Bahnlinie Köln – Mönchengladbach befindet sowie relativ stark frequentierte öffentliche Straßen in der Nachbarschaft vorhanden sind, werden Geräuscheinwirkungen durch den öffentlichen Verkehr auf das Plangebiet erwartet. Diese sind im Rahmen der Planungen zu ermitteln und für die weitere bauakustische Dimensionierung zu berücksichtigen. Darüber hinaus werden durch die Nutzung der Tiefgarage Geräuscheinwirkungen durch das Bauvorhaben auf die Nachbarschaft verursacht. Hierbei ist zu prüfen, ob die Anforderungen an den Schallimmissionsschutz in der Nachbarschaft erfüllt werden. Hierzu wurden schalltechnische Ausbreitungsberechnungen durchgeführt, deren Grundlagen sowie wesentlichen Ergebnisse im vorliegenden Gutachten dokumentiert und erläutert werden. 2. Grundlagen Diese Bearbeitung basiert auf folgenden technischen Grundlagen, Richtlinien und Regelwerken: Technische Grundlagen: - Bebauungsvorschlag Am Kleekamp 63, 50259 Pulheim, Architekten Ruth Raasch, Stand 06.10.2015 BPlanentwurf BP 128 der Stadt Pulheim im Maßstab 1:1000 Auszug aus dem Liegenschaftskataster für den betreffenden Bereich Angaben zur Verkehrsbelastung der öffentlichen Straßen durch die Stadt Pulheim Angaben zur Frequentierung der Schienenstrecke Köln – Mönchengladbach durch die Deutsche Bahn AG -3- Bebauungsplan, Am Kleekamp, Pulheim 09.03.2017 Vorschriften und Richtlinien: BImSchG Bundes-Immissionsschutzgesetz vom 15.03.1974, in der derzeit gültigen Fassung TA Lärm (1998) 6. Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz - Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, 28. August 1998 DIN 18005 Teil 1 Schallschutz im Städtebau, Juli 2002 Beiblatt 1 zu DIN 18005 Teil 1 DIN ISO 9613-2 Schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche Planung, Mai 1987 Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien, Oktober 1999 Parkplatzlärmstudie Empfehlungen zur Berechnung von Schallemissionen aus Parkplätzen, Autohöfen und Omnibusbahnhöfen sowie von Parkhäusern und Tiefgaragen - 6. Auflage August 2007, Bayerisches Landesamt für Umwelt RLS 90 Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen, Ausgabe 1990 DIN 4109 Schallschutz im Hochbau, November 1989 Schall 03 (2014) Anlage 2 zu § 4 der 16. BImSchV: Berechnung des Beurteilungspegels für Schienenwege (Schall 03) 3. Anforderungen an den Schallschutz 3.1. Anforderungen an den Schallschutz im Rahmen der Bauleitplanung In § 50 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes wird gefordert, die für eine bestimmte Nutzung vorgesehenen Flächen einander so zuzuordnen, dass schädliche Umwelteinwirkungen auf schutzwürdige Gebiete soweit wie möglich vermieden werden, d. h. dass die Belange des Umweltschutzes zu beachten sind. Nach diesen gesetzlichen Anforderungen ist es geboten, den Schallschutz soweit wie möglich zu berücksichtigen. Sie räumen ihm gegenüber anderen Belangen einen hohen Rang, jedoch keinen Vorrang ein. -4- Bebauungsplan, Am Kleekamp, Pulheim 09.03.2017 Dies gilt insbesondere bei Neuplanungen dann, wenn (wie im vorliegenden Falle) schutzwürdige Nutzungen in der Nachbarschaft bereits vorhandener Straßen geschaffen werden ("heranrückende Bebauung"). 3.2. Immissionsrichtwerte der TA Lärm Die 6. AVwV vom 26. August 1998 zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (TA Lärm) ist als maßgebliche Vorschrift für die Bewertung von Geräuschemissionen verursachenden Anlagen genannt, wozu auch der im Zusammenhang mit der Nutzung verbundene Freiflächenverkehr auf dem Betriebsgelände zu berücksichtigen ist. Dort sind die Immissionsrichtwerte vorgegeben, die im gesamten Einwirkungsbereich einer Anlage außerhalb der Grundstücksgrenze, ohne Berücksichtigung einwirkender Fremdgeräusche, nicht überschritten werden dürfen. Für die maßgeblichen Immissionsaufpunkte (s. Anlage 1) sind somit gemäß Ziffer 6.1 der TA Lärm die folgenden Immissionsrichtwerte einzuhalten: Immissionsrichtwert in dB(A) Tag Nacht (06.00 – 22.00 Uhr) (22.00 – 06.00 Uhr) Gebietseinstufung in allgemeinen Wohngebieten und Kleinsiedlungsgebieten 55 40 Diese Immissionsrichtwerte sind im Abstand von 0,5 m vor dem geöffneten Fenster eines schutzbedürftigen Aufenthaltsraumes (gemäß DIN 4109) gemessen, einzuhalten. Schutzbedürftige Räume nach DIN 4109 sind: Wohnräume, einschließlich Wohndielen, Wohnküchen; Schlafräume, einschließlich Übernachtungsräume in Beherbergungsstätten; Büroräume, Praxisräume, Sitzungsräume und ähnliche Arbeitsräume Bei Büroräumen ist der Schutzanspruch in der Regel nur am Tag gegeben. Falls sie nachts nicht genutzt werden, besteht auch kein Schutzanspruch. Einzelne kurze Geräuschspitzen dürfen diese IRW um nicht mehr als tags nachts 30 dB(A) 20 dB(A) überschreiten. -5- Bebauungsplan, Am Kleekamp, Pulheim 09.03.2017 Darüber hinaus werden für allgemeine Wohngebiete Zuschläge von 6 dB(A) für die Ruhezeit angerechnet. Folgende Zeiträume sind hierbei zu berücksichtigen: werktags: 06.00 - 07.00 Uhr 20.00 - 22.00 Uhr sonn- / feiertags: 06.00 - 09.00 Uhr 13.00 - 15.00 Uhr 20.00 - 22.00 Uhr Maßgebend für den Tageszeitraum ist der Zeitraum von 16 Stunden. Bei der Nachtzeit ist die volle Stunde anzusetzen, mit dem höchsten Beurteilungspegel, zu dem die Anlage maßgebend beiträgt. 4. Situationsbeschreibung 4.1. Planungskonzept In Pulheim wird Am Kleekamp 63 derzeit die Aufstellung des Bebauungsplanes 128 gemäß Darstellung in Anlage 1 geplant. Innerhalb des Plangebietes sollen vier Mehrfamilienhäuser entstehen. Die Gebäude werden jeweils in zweigeschossiger Bauweise zuzüglich Staffelgeschoss vorgesehen. Das Plangebiet wird von der Straße „Am Wiesenhang“ im Südwesten, der Rathausstraße im Nordwesten, der Straße „Am Kleekamp“ im Nordosten sowie bestehender Wohnbebauung im Südosten eingegrenzt. Jenseits der Straße „Am Kleekamp“ befindet sich die Bahnlinie Köln – Mönchengladbach sowie in größerem Abstand die Steinstraße. Innerhalb des Plangebietes soll zukünftig ein allgemeines Wohngebiet festgesetzt werden, wobei Teile der bestehenden Bebauung hierbei überplant werden. Zwischen dem Plangebiet und der Rathausstraße im Nordwesten befindet sich ein Lärmschutzwall, welcher die Geräusche der öffentlichen Straße auf die bereits bestehende Bebauung abschirmen soll. Im Rahmen der geplanten Bebauung innerhalb des Plangebietes ist im Untergeschoss eine gemeinsame Tiefgarage mit insgesamt 40 Pkw-Stellplätzen vorgesehen. Die gemeinsame Tiefgarage wird von Nordosten her in Anbindung an die Straße „Am Kleekamp“ erschlossen. -6- Bebauungsplan, Am Kleekamp, Pulheim 4.2. 09.03.2017 Immissionspunkte Bei den weiteren Berechnungen zur Beurteilung der Geräuscheinwirkungen durch die Nutzung der Tiefgarage auf die Nachbarschaft werden die nächstliegenden schutzbedürftigen Wohnnutzungen als Immissionspunkte bei den Berechnungen angesetzt (siehe Anlage 1). IP1: Wohngebäude Am Brunnen 7 rel. Höhe h = 5,60 m, entsprechend Höhe 1. OG 5. Berechnung der Verkehrsgeräuschimmissionen 5.1. Straßenverkehr 5.1.1. Berechnungsverfahren nach RLS 90 Die Berechnung von Straßenverkehrslärm-Immissionen wird nach den Richtlinien für Lärmschutz an Straßen (RLS 90) durchgeführt, herausgegeben und eingeführt am 10.04.1990 durch den Bundesminister für Verkehr. Die Stärke der Schallemission von einer Straße oder einem Fahrstreifen wird nach den Richtlinien der RLS 90 aus der Verkehrsstärke, dem Lkw-Anteil, der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, der Art der Straßenoberfläche und der Gradiente berechnet. Die Höhe des Schallpegels an einem Immissionsort hängt außerdem noch vom Abstand zwischen Immissions- und Emissionsort (Schallquelle) und von der mittleren Höhe des Strahls von der Quelle zum Immissionsort über dem Boden ab. Sie kann außerdem durch Reflexionen (z. B. an Hausfronten oder Stützmauern) verstärkt oder durch Abschirmung (z. B. durch Lärmschutzwände, Gebäude) verringert werden. Der Beurteilungspegel von Verkehrsgeräuschen wird getrennt für den Tag und die Nacht berechnet: Lr,T für die Zeit von 06.00 - 22.00 Uhr und Lr,N für die Zeit von 22.00 - 06.00 Uhr. Die nach den Richtlinien RLS 90 berechneten Beurteilungspegel gelten für leichten Mitwind, wodurch die Schallausbreitung begünstigt wird. -7- Bebauungsplan, Am Kleekamp, Pulheim 09.03.2017 Die an den Immissionsaufpunkten zu erwartenden Mittelungspegel Lm werden nach dem vorbeschriebenen Verfahren schrittweise berechnet: Lm = Lm,E + DS + DBM + DB mit Lm,E = Emissionspegel DS = Pegeländerung zur Berücksichtigung des Abstandes und der Luftabsorption DBM = Pegeländerung nach Berücksichtigung der Boden- und Meteorologiedämpfung DB = Pegeländerung durch topographische Gegebenheiten und bauliche Maßnahmen Der Emissionspegel wird wie folgt berechnet: Lm,E = Lm(25) + DV + DStrO + DStG + DE DV = Korrektur für unterschiedliche Geschwindigkeiten DStrO = Korrektur für unterschiedliche Straßenoberflächen DStG = Zuschläge für Steigungen oder Gefälle DE = Korrektur für Reflexionen / Abschirmungen durch Gebäude. Wird bei der Schallausbreitung berücksichtigt, wobei die Approximation auf 1 m Rasterweite ausgelegt wird. Die Berücksichtigung o. a. Korrekturen geschieht entsprechend der RLS 90. -8- Bebauungsplan, Am Kleekamp, Pulheim 09.03.2017 Aus dem Mittelungspegel Lm wird der Beurteilungspegel wie folgt berechnet: Lr = Lm + K Lm = Mittelungspegel K = Zuschlag für lichtzeichengeregelte Kreuzungen oder Einmündungen gemäß RLS 90 bis 5.1.2. e = 40 m: e = 40 – 70 m: e = 70 – 100 m: + 3 dB(A) + 2 dB(A) + 1 dB(A) Verkehrsaufkommen der Straßen Für den Bereich Pulheim wurde durch die Stadt Pulheim die Verkehrsbelastung zur Verfügung gestellt. Diese zu erwartende Verkehrsbelastung wurde Grundlage für die schalltechnischen Berechnungen und wird nachfolgend zusammenfassend angegeben: Die Berechnungsparameter der angesetzten Straßen werden nachfolgend tabellarisch aufgeführt: Straße DTV Lkw-Anteil zul. Höchst- Straßen- Lm,E (Kfz/24 h) (%) geschwindigkeit oberfläche dB(A) Tag/Nacht (km/h) 10/3 50 Tag/Nacht nicht Rathausstraße 15.328 geriffelter 65,4/55,2 Asphalt nicht Steinstraße 14.500 10/3 50 geriffelter 65,2/54,9 Asphalt nicht Geyener Straße 15.328 10/3 50 geriffelter 65,4/55,2 Asphalt Die Lkw-Anteile wurden entsprechend der Straßengattung nach den Vorgaben der RLS 90 angesetzt. -9- Bebauungsplan, Am Kleekamp, Pulheim 09.03.2017 5.2. Schienenverkehr 5.2.1. Berechnungsverfahren nach Schall 03 Die Berechnungen der Schienenverkehrslärmimmissionen erfolgen gemäß Anlage 2 zu § 4 der 16. BImSchV (nachfolgend kurz Schall 03 genannt), welche am 01.01.2015 in Kraft getreten ist. Der Beurteilungspegel Lr in dB(A) wird programmintern für den Tag (06.00 - 22.00 Uhr) und die Nacht (22.00 - 06.00 Uhr) separat berechnet. Dabei werden die zu beurteilenden Strecken in Abschnitte mit gleichmäßiger Schallemission nach folgenden Kriterien aufgeteilt: - Verkehrszusammensetzung - Fahrbahnart - Fahrflächenzustand - Bahnhofsbereiche und Haltestellen - Brücken und Viadukte - Bahnübergänge - Kurvenradien Für die Berechnung der Schallemissionen werden Fahrzeugarten die auf dem jeweiligen Abschnitt verkehren, folgenden Fahrzeugkategorien nach Tabelle 3 der Schall 03 zugeordnet: Bezugsanzahl der FahrzeugKategorie Fz Achsen nAchs,0 HGV-Triebkopf 1 4 HGV-Mittel-/Steuerwagen, nicht angetrieben 2 4 HGV-Triebzug 3 32 HGV-Neigzug 4 28 E-Triebzug und S-Bahn (ET) 5 10 V-Triebzug (VT) 6 6 Elektrolok (E-Lok) 7 4 Diesellok (V-Lok) 8 4 Reisezugwagen 9 4 Güterwagen 10 4 Tabelle 3 aus der Schall 03: Fahrzeugarten, Fz-Kategorien und Bezugsanzahl der Achsen für Eisenbahnen Fahrzeugart -10- Bebauungsplan, Am Kleekamp, Pulheim 09.03.2017 Für die so entstehenden Abschnitte werden einheitliche Pegel der längenbezogenen Schallleistung nach Gleichung 1 der Schall 03 ermittelt. Die Zerlegung der Linienschallquellen in Punktschallquellen erfolgt programmintern. Dabei werden Roll-, Aggregat-, Antriebs- und aerodynamischen Geräusche programmintern den in der Tabelle 5 der Schall 03 aufgeführten Höhenbereichen zugewiesen und in Oktavbändern berechnet. Die Simulation der Geräuschabstrahlung erfolgt durch Linienschallquellen im Bereich der definierten Höhen. Die Schallausbreitungsberechnungen werden nach den Vorgaben der Schall 03 computergestützt durchgeführt. Die von der DB Netz AG zur Verfügung gestellten Verkehrsdaten werden unter Berücksichtigung der angegebenen Geschwindigkeit, Bremsenart, Fahrbahnart und der Achsenanzahl in das Berechnungsprogramm eingepflegt und nach den Bestimmungen der Schall 03 berechnet. 6. Berechnungsergebnisse Die im Rahmen der schalltechnischen Ausbreitungsberechnungen ermittelten Beurteilungspegel durch öffentlichen Verkehr sind in den Anlagen 2 – 5 als farbige Schallausbreitungsmodelle für das 1. Obergeschoss dokumentiert. Der Inhalt der Anlagen ergibt sich dabei im Einzelnen wie folgt: Anlage 1: Digitalisierter Lageplan Anlage 2: Beurteilungspegel gemäß DIN 18005 Straßenverkehr, tagsüber Berechnungshöhe: 1. Obergeschoss Anlage 3: Beurteilungspegel gemäß DIN 18005 Straßenverkehr, nachts Berechnungshöhe: 1. Obergeschoss Anlage 4: Beurteilungspegel gemäß DIN 18005 Schienenverkehr, tagsüber Berechnungshöhe: 1. Obergeschoss Anlage 5: Beurteilungspegel gemäß DIN 18005 Schienenverkehr, nachts Berechnungshöhe: 1. Obergeschoss Anlage 6: Lärmpegelbereiche gemäß DIN 4109:1989-11 Berechnungshöhe: 1. Obergeschoss -11- Bebauungsplan, Am Kleekamp, Pulheim 09.03.2017 7. Bewertung der Berechungsergebnisse 7.1. Vergleich mit den Orientierungswerten der DIN 18005 Die Orientierungswerte sollen gemäß Beiblatt 1 zur DIN 18005 Teil 1 mit den Beurteilungspegeln der Geräusche verglichen werden. Gemäß Darstellung der farbigen Schallausbreitungsmodelle in den Anlagen 2 – 5 sind folgende Ergebnisse festzustellen: Straßenverkehr: Durch die Verkehrsbelastung der Rathausstraße sowie der weiteren Straßen im Einwirkungsbereich werden die Orientierungswerte der DIN 18005 für allgemeine Wohngebiete an der Nordöstlichen Plangebietsgrenze teilweise um bis zu 5 dB tags und nachts überschritten. Im Bereich der bestehenden Bebauung im südöstlichen Plangebiet werden die Orientierungswerte durch den Straßenverkehr tags und nachts im Wesentlichen eingehalten. Schienenverkehr: Die durch die Bahnlinien verursachten Geräusche innerhalb des Plangebietes überschreiten die Orientierungswerte für allgemeine Wohngebiete teilweise sehr deutlich um bis zu 15 dB tags und 25 dB zur Nachtzeit. Es ist weiterhin festzustellen, dass entlang der Straße „Am Kleekamp“ die Zumutbarkeits-Grenzwerte von Lr = 70/60 dB(A) tags/nachts durch die Geräusch des Schienenverkehrs überschritten werden. Daher sind entsprechende Maßnahmen zur Reduzierung der Geräuscheinwirkungen zu untersuchen. 7.2. Aktive Schallschutzmaßnahmen Im Bereich zwischen dem Plangebiet und der Rathausstraße befindet sich ein Lärmschutzwall, welcher die Geräusche der öffentlichen Straße abschirmen soll. Dieser wurde bei den Berechnungen zur Schallausbreitung bereits berücksichtigt. Die wesentliche Geräuschquelle für die nordöstlichen Fassadenbereiche ist die Bahnlinie Köln – Mönchengladbach. Zum Schutz der Wohnräume muss im vorliegenden Fall auf die Geräuschbelastung entlang Bahnlinie reagiert werden. Hierzu kann eine geeignete Grundrissgestaltung der Wohneinheiten in Verbindung mit passiven Schallschutzmaßnahmen als Lösung dienen. Im Einzelnen bedeutet dies, dass Fensterflächen von Räumen, welche zum dauerhaften Aufenthalt von -12- Bebauungsplan, Am Kleekamp, Pulheim 09.03.2017 Personen gedacht sind, in den hoch belasteten Bereichen entlang der Bahnlinie nicht in Richtung der Geräuschquelle (Bahntrasse) ausgerichtet werden sollten. Darüber hinaus wurden für die untersuchten Varianten die Lärmpegelbereiche gemäß DIN 4109:1989-11 zur Festsetzung von passiven Schallschutzmaßnahmen ermittelt. 7.3. Passive Schallschutzmaßnahmen Unter passiven Schallschutzmaßnahmen versteht man bauliche Maßnahmen am Gebäude, mit denen die anzustrebenden Innenpegel zur Sicherung von gesunden Wohnverhältnissen in schutzwürdigen Räumen sichergestellt werden. In Abhängigkeit vom Außenlärm werden für die Festlegung von Mindestwerten der Schalldämmung von Außenbauteilen Lärmpegelbereiche I – VII festgelegt. In den in Anlage 6 dokumentierten Lärmpegelbereichen sind die gemäß DIN 4109 zu berücksichtigenden Zuschläge von 3 dB enthalten. Darüber hinaus wurde zum Schutz der Nachtruhe aufgrund des unverhältnismäßig hohen Nachtpegels durch Schienenverkehr ein um 5 dB erhöhter Immissionspegel für Schienenverkehrsgeräusche angesetzt. Im vorliegenden Fall müssen je nach Lage Lärmpegelbereiche von II – VII (gemäß DIN 4109:1989-11) vorgegeben werden. Danach ergeben sich die folgenden Anforderungen an die Luftschalldämmung von Außenbauteilen: -13- Bebauungsplan, Am Kleekamp, Pulheim 09.03.2017 Tabelle 8: Anforderungen an die Luftschalldämmung von Außenbauteilen (erf. R´w,res. = resultierende Schalldämmung vorliegender Bezugsflächen) Spalte 1 2 3 4 5 Raumarten Zeile Lärmpegelbereich Maßgeblicher Außenlärmpegel 1 I bis 55 Bettenräume in Krankenanstalten und Sanatorien dB(A) Aufenthaltsräume in Wohnungen, Übernachtungsräume in Beherbergungsstätten, Unterrichtsräume und ähnliches Büroräume 1) und ähnliches erf. R´w,res. des Außenbauteils in dB 35 30 - 2 II 56 bis 60 35 30 30 3 III 61 bis 65 40 35 30 4 IV 66 bis 70 45 40 35 5 V 71 bis 75 50 45 40 50 45 2) 50 6 VI 76 bis 80 2) 7 VII > 80 2) 1) An Außenbauteile von Räumen, bei denen der eindringende Außenlärm aufgrund der in den Räumen ausgeübten Tätigkeiten nur einen untergeordneten Beitrag zum Innenpegel leistet, werden keine Anforderungen gestellt. Die Anforderungen sind hier aufgrund der örtlichen Gegebenheiten festzulegen. 2) Tabelle 9: Korrekturwerte für das erforderliche resultierende Schalldämm-Maß nach Tabelle 8 in Abhängigkeit vom Verhältnis S (W+F) / SG Spalte/ Zeile 1 1 S(W+F)/SG 2,5 2,0 1,6 2 Korrektur +5 +4 +3 S(W+F): S(G): 2 3 4 5 6 7 8 9 10 1,3 1,0 0,8 0,6 0,5 0,4 +2 +1 0 -1 -2 -3 Gesamtfläche des Außenbauteiles eines Aufenthaltsraumes in m², bezogen auf Wand + Fenster Grundfläche eines Aufenthaltsraumes in m². Hinweise: Die v. g. Anforderungen gelten auch für Decken und Dächer nach außen. Vorgenannte Schalldämmmaße in Abhängigkeit vom Außenlärm gelten grundsätzlich nur für schutzbedürftige Räume, die zum dauernden Aufenthalt von Menschen geeignet sind. -14- Bebauungsplan, Am Kleekamp, Pulheim 09.03.2017 Hinweise zur Lüftung: Die baulichen Maßnahmen an Außenbauteilen zum Schutz gegen Außenlärm sind nur dann voll wirksam, wenn die Fenster und Türen bei der Lärmeinwirkung geschlossen bleiben. Ein ausreichender Luftwechsel kann während der auch über die sogenannte „Stoßbelüftung“ oder „indirekte Belüftung“ über Nachbarräume sichergestellt werden. Für Aufenthaltsräume, die nur Fenster zu Fassaden mit Beurteilungspegeln nachts > 45 dB(A) aufweisen, ist für eine ausreichende Belüftung bei geschlossenen Fenstern und Türen zu sorgen, z. B. durch Fassadenlüfter oder mechanische Beund Entlüftungsanlagen. Dabei ist zu gewährleisten, dass die durch die Schallschutzmaßnahmen erzielte Lärmdämmung nicht beeinträchtigt wird. 8. Geräuschimmissionen durch die Tiefgarage 8.1. Ansatz der Schallemissionen Für die Ermittlung der Geräuschimmissionen von Tiefgaragen ist das Berechnungsverfahren der sechsten Auflage der Parkplatzlärmstudie, herausgegeben vom Bayerischen Landesamt für Umweltschutz, verwendet worden. Hier ist unter Ziffer 8.3 angegeben für welche Teilvorgänge eine schalltechnische Prognose für Tiefgaragen zu erstellen ist. Bei einer Tiefgarage, bei der die Zu- bzw. Ausfahrtsrampe eingehaust ist, werden die Teilvorgänge: Zu- und Abfahrtverkehr außerhalb der Tiefgaragenrampe sowie Schallabstrahlung über geöffnetes Garagentor bei Ein- und Ausfahrten betrachtet. Für die Berechnung der Schallemissionen des Zu- und Abfahrtverkehrs außerhalb der Tiefgaragenrampe wird das Berechnungsverfahren der RLS 90 herangezogen. Hier wird ein auf der sicheren Seite liegendes Berechnungsverfahren verwendet, das längenbezogene Schallleistungspegel unter Berücksichtigung der Fahrgeschwindigkeit, der maßgebenden Verkehrsstärke, der Gradiente der Fahrstrecke, des LkwAnteils sowie unterschiedlicher Straßenoberflächen berechnen lässt. -15- Bebauungsplan, Am Kleekamp, Pulheim 09.03.2017 Der Emissionspegel wird nach der RLS 90 wie folgt berechnet: Lm, E = Lm(25) + Dv + DStrO + DStg + DE wobei Lm(25) = Mittelungspegel in 25 m horizontalem Abstand (berechnet nach Abschnitt 4.4.1.1 der RLS 90, hier mit M = 6 bzw. 4 Kfz / h tags bzw. nachts; maßgebende Verkehrsstärke p = 0 %; LKW - Anteil ) Dv = Korrektur für unterschiedliche Geschwindigkeiten (hier = 30 km/h) DStrO = Korrektur für unterschiedliche Straßenoberflächen (hier = 0 dB(A)) DStg = Zuschläge für Steigungen oder Gefälle (hier = 0 dB(A)) DE = Korrektur für Reflexionen (wird im EDV-Programm anhand der vorhandenen reflektierenden Flächen berücksichtigt) Der für die Fahrstrecken außerhalb der Tiefgarage anzusetzende, längenbezogene Schallleistungspegel ergibt sich dann zu: LW', 1h = Lm, E + 19 dB(A) Zur Berücksichtigung der Schallabstrahlung über das geöffnete Garagentor wird in der Parkplatzlärmstudie eine Berechnungsformel angegeben, mit deren Hilfe man einen flächenbezogenen Schallleistungspegel verteilt über die Öffnungsfläche der Ein- und Ausfahrt der Tiefgarage ermitteln kann. Der flächenbezogene Schallleistungspegel bezogen auf eine Stunde ergibt sich zu: LW'',1h = 50 dB(A) + 10 lg BxN BxN= Anzahl der Fahrzeugbewegungen je Stunde .. hier: B x N = 0,15 x 40 = 6 Bewegungen/h tags B x N = 0,09 x 40 = 4 Bewegungen/h ungünstigste Nachtstunde Dieses rechnerische Verfahren liefert ebenfalls Ergebnisse, die auf der "sicheren Seite" liegen. -16- Bebauungsplan, Am Kleekamp, Pulheim 8.2. 09.03.2017 Berechnungsverfahren Zur Berechnung der Schallimmissionen (Beurteilungspegel Lr) am Immissionsort müssen die Schallausbreitungsbedingungen und die gegebenenfalls zu berücksichtigenden Abschirmwirkungen durch Gebäude, Schallschutzwände, o. ä. einfließen. Dies wird nach dem Verfahren der DIN ISO 9613-2 - Dämpfung des Schalls bei Ausbreitung im Freien - ermittelt. Dabei wird der Schalldruckpegel am Immissionsort im Abstand Sm vom Mittelpunkt der Schallquelle nach folgender Gleichung ermittelt: LfT (DW) = Lw + Dc - Adiv - Agr - Aatm - Abar - Amisc Hierin bedeuten: LfT (DW): äquivalenter A-bewerteter Dauerschalldruckpegel eines Teilstückes am Immissionsort bei Mitwind in dB(A) Lw : Schallleistungspegel in dB(A) Dc = Do + Di + Domega: Richtwirkungskorrektur in dB = Raumwinkelmaß + Richtwirkungsmaß + Bodenreflexion (frq.-unabh. Berechnung) Adiv: Dämpfung aufgrund geometrischer Ausbreitung in dB Aatm: Dämpfung aufgrund von Luftabsorption in dB (bei 70 % Luftfeuchtigkeit und + 10°C Temperatur) Agr: Dämpfung aufgrund des Bodeneffektes in dB (Berechnung mit schallhartem Boden G = 0) Abar: Dämpfung aufgrund von Abschirmung in dB (die vorhandenen Gebäude wurden als abschirmende Elemente im Computerprogramm lagerichtig berücksichtigt) -17- Bebauungsplan, Am Kleekamp, Pulheim 09.03.2017 Amisc: Dämpfung aufgrund verschiedener anderer Effekte in dB (z. B. Dämpfung durch Bewuchs, Bebauung etc. im vorliegenden Fall nicht relevant) LAT (DW): äquivalenter A-bewerteter Dauerschalldruckpegel am Immissionsort bei Mitwind summiert über alle Schallquellen in dB(A) Zur Beurteilung der Geräuschimmissionen der Zusatzbelastung wird gemäß TA Lärm A.1.2b) der Langzeitmittelungspegel LAT (LT) herangezogen. Der A-bewertete Langzeitmittelungspegel LAT (LT) unter Berücksichtigung der meteorologischen Korrektur Cmet wird folgendermaßen ermittelt: LAT (LT) = LAT (DW) - Cmet Cmet = C0 · (1 - 10 · mit hs + hr ) dp C0: Faktor in Dezibel, der von den örtlichen Wetterstatistiken für Windgeschwindigkeit und -richtung sowie Temperaturgradienten abhängt hs: Höhe der Schallquelle in Metern hr: Höhe des Immissionspunktes in Metern dp: Abstand zwischen Schallquelle und Immissionspunkt, projiziert auf die horizontale Bodenebene in Metern Im vorliegenden Fall wurde im Sinne einer pessimalen Berechnung die meteorologische Korrektur Cmet = 0 gesetzt. -18- Bebauungsplan, Am Kleekamp, Pulheim 8.3. 09.03.2017 Berechnungsergebnisse Die im Rahmen der Schallausbreitungsberechnungen ermittelten Beurteilungspegel durch die Nutzung der Tiefgarage sind in Anlage 5 und 6 als farbige Schallausbreitungsmodelle für den Tages- bzw. Nachtzeitraum dokumentiert. Zuschläge für Impuls- und Informationshaltigkeiten sind bereits im Ansatz der Schallemission enthalten. Ruhezeitenzuschläge werden für die Gebietseinstufung allgemeines Wohngebiet nach den Regelungen der TA Lärm berücksichtigt. Die am Immissionspunkt IP1 durch Einzelpunktberechnungen ermittelten Beurteilungspegel werden nachfolgend tabellarisch sowie in Anlage 7 ff detailliert dokumentiert. IP1 punkt Immissions- Beurteilungspegel gemäß TA Lärm Beurteilungspegel zul. Immissionsrichtwert gemäß Differenz Lr - IRW Lr in dB(A) TA Lärm in dB(A) in dB tags nachts tags nachts tags nachts (6.00-22.00 Uhr) (22.00-6.00 Uhr) (6.00-22.00 Uhr) (22.00-6.00 Uhr) (6.00-22.00 Uhr) (22.00-6.00 Uhr) 24,9 20,8 55 40 -20,1 -19,2 Die Berechnungsergebnisse zeigen, dass die zulässigen Immissionsrichtwerte der TA Lärm für allgemeine Wohngebiete sowohl während des Tages- als auch während des Nachtzeitraumes unterschritten, also eingehalten werden. Aufgrund der sehr deutlichen Unterschreitung von > 20/19 dB tags/nachts liegt die Nachbarschaft außerhalb des Einwirkungsbereiches der Tiefgarage. Eine Überprüfung des Maximalpegelkriteriums ist gemäß Ziffer 10.2.3 der Bayerischen Parkplatzlärmstudie an Parkplätzen an Wohnanlagen nicht zu berücksichtigen, da grundsätzlich davon auszugehen ist, dass Geräusche im Zusammenhang mit der Nutzung auch in Wohnbereichen zu den üblichen Alltagserscheinungen gehören und Stellplätze, die dem durch die zugelassene Nutzung verursachten Bedarf entsprechen, keine erheblichen, unzumutbaren Störungen hervorrufen. 9. Textliche Festsetzungen zum Bebauungsplan Gemäß § 9, Abs. 1, Nr. 24 BauGB können Maßnahmen zum Schallschutz im Bebauungsplan festgesetzt werden. -19- Bebauungsplan, Am Kleekamp, Pulheim 9.1. 09.03.2017 Passiver Schallschutz Im vorliegenden Falle muss davon ausgegangen werden, dass die Bebauung innerhalb des Plangebietes den Lärmpegelbereichen III - VII zugeordnet werden müssen (siehe Anlage 6). Anhand dieser Lärmpegelbereiche (LPB) können dann im konkreten Einzelfall aus den Tabellen 8 - 10 der DIN 4109 die Anforderungen an die Luftschalldämmung der Außenbauteile abgeleitet werden. Von den vorgenannten Festlegungen kann eine Ausnahme zugelassen werden, wenn im bauaufsichtlichen Genehmigungsverfahren durch eine schalltechnische Untersuchung die Einhaltung des notwendigen Schallschutzes nachgewiesen wird. Dabei können insbesondere unter Berücksichtigung der Schallabschirmung durch die tatsächliche Bebauung innerhalb des Plangebietes in Teilbereichen geringere Lärmpegelbereiche maßgebend werden. Unter Kenntnis der genauen Raumkonfiguration (Raumart, Raumgröße, Fensterflächenanteil, verwendete Baukonstruktion) des jeweiligen Bauvorhabens ergibt sich weitergehend das erforderliche resultierende Schalldämmmaß für die einzelnen Teilflächen der Außenbauteile (Wand, Fenster, Dach usw.). Hinweise zur Lüftung: Die baulichen Maßnahmen an Außenbauteilen zum Schutz gegen Außenlärm sind nur dann voll wirksam, wenn die Fenster und Türen bei der Lärmeinwirkung geschlossen bleiben. Ein ausreichender Luftwechsel kann während der Tageszeit über die sogenannte "Stoßbelüftung" oder "indirekte Belüftung" über Nachbarräume sichergestellt werden. Während der Nachtzeit sind diese Lüftungsarten nicht praktikabel, so dass bei Beurteilungspegeln über 45 dB(A) während der Nachtzeit für Schlafräume die Anordnung von schallgedämmten fensterunabhängigen Lüftungselementen empfohlen wird. -20- 32345450 32345500 32345550 32345600 Anlage 1 5651700 5651700 Projekt-Nr.: A6296 Neubau von Mehrfamilienhäusern Am Kleekamp Pulheim Situation: 5651650 5651650 Digitalisierter Lageplan mit Darstellung der Immissionspunkte und Schallquellen 5651600 5651600 5651550 5651550 Legende: 32345450 32345500 32345550 N:\01_Projekte\IMMI-Daten\Prognosen\CadnaA\2017\Pulheim\A6296 Wohnhaus\Am Kleekamp.cna 32345600 Linienquelle vert. Flächenquelle Straße Kreuzung Schiene Haus Immissionspunkt Hausbeurteilung Rechengebiet Maßstab: 1:1250 Stand: 29.06.17 Bearbeiter: Dipl.-Wirt.-Ing. Penkalla 32345450 32345500 32345550 32345600 Anlage 2 5651700 5651700 Projekt-Nr.: A6296 Neubau von Mehrfamilienhäusern Am Kleekamp Pulheim Situation: Farbige Rasterlärmkarte Tag-Situation Berechnungshöhe: 1. OG 5651650 5651650 Straßenverkehr 5651600 5651600 5651550 5651550 Legende: Beurteilungspegel gemäß DIN 18005 32345450 32345500 32345550 N:\01_Projekte\IMMI-Daten\Prognosen\CadnaA\2017\Pulheim\A6296 Wohnhaus\Am Kleekamp.cna 32345600 < 35.0 dB(A) > 35.0 dB(A) > 40.0 dB(A) > 45.0 dB(A) > 50.0 dB(A) > 55.0 dB(A) > 60.0 dB(A) > 65.0 dB(A) > 70.0 dB(A) > 75.0 dB(A) > 80.0 dB(A) Maßstab: 1:1250 Stand: 29.06.17 Bearbeiter: Dipl.-Wirt.-Ing. Penkalla 32345450 32345500 32345550 32345600 Anlage 3 5651700 5651700 Projekt-Nr.: A6296 Neubau von Mehrfamilienhäusern Am Kleekamp Pulheim Situation: Farbige Rasterlärmkarte Nacht-Situation Berechnungshöhe: 1. OG 5651650 5651650 Straßenverkehr 5651600 5651600 5651550 5651550 Legende: Beurteilungspegel gemäß DIN 18005 32345450 32345500 32345550 N:\01_Projekte\IMMI-Daten\Prognosen\CadnaA\2017\Pulheim\A6296 Wohnhaus\Am Kleekamp.cna 32345600 < 35.0 dB(A) > 35.0 dB(A) > 40.0 dB(A) > 45.0 dB(A) > 50.0 dB(A) > 55.0 dB(A) > 60.0 dB(A) > 65.0 dB(A) > 70.0 dB(A) > 75.0 dB(A) > 80.0 dB(A) Maßstab: 1:1250 Stand: 29.06.17 Bearbeiter: Dipl.-Wirt.-Ing. Penkalla 32345450 32345500 32345550 32345600 Anlage 4 5651700 5651700 Projekt-Nr.: A6296 Neubau von Mehrfamilienhäusern Am Kleekamp Pulheim Situation: Farbige Rasterlärmkarte Tag-Situation Berechnungshöhe: 1. OG 5651650 5651650 Schienenverkehr 5651600 5651600 5651550 5651550 Legende: Beurteilungspegel gemäß DIN 18005 32345450 32345500 32345550 N:\01_Projekte\IMMI-Daten\Prognosen\CadnaA\2017\Pulheim\A6296 Wohnhaus\Am Kleekamp.cna 32345600 < 35.0 dB(A) > 35.0 dB(A) > 40.0 dB(A) > 45.0 dB(A) > 50.0 dB(A) > 55.0 dB(A) > 60.0 dB(A) > 65.0 dB(A) > 70.0 dB(A) > 75.0 dB(A) > 80.0 dB(A) Maßstab: 1:1250 Stand: 29.06.17 Bearbeiter: Dipl.-Wirt.-Ing. Penkalla 32345450 32345500 32345550 32345600 Anlage 5 5651700 5651700 Projekt-Nr.: A6296 Neubau von Mehrfamilienhäusern Am Kleekamp Pulheim Situation: Farbige Rasterlärmkarte Nacht-Situation Berechnungshöhe: 1. OG 5651650 5651650 Schienenverkehr 5651600 5651600 5651550 5651550 Legende: Beurteilungspegel gemäß DIN 18005 32345450 32345500 32345550 N:\01_Projekte\IMMI-Daten\Prognosen\CadnaA\2017\Pulheim\A6296 Wohnhaus\Am Kleekamp.cna 32345600 < 35.0 dB(A) > 35.0 dB(A) > 40.0 dB(A) > 45.0 dB(A) > 50.0 dB(A) > 55.0 dB(A) > 60.0 dB(A) > 65.0 dB(A) > 70.0 dB(A) > 75.0 dB(A) > 80.0 dB(A) Maßstab: 1:1250 Stand: 29.06.17 Bearbeiter: Dipl.-Wirt.-Ing. Penkalla 32345450 32345500 32345550 32345600 Anlage 6 5651700 5651700 Projekt-Nr.: A6296 Neubau von Mehrfamilienhäusern Am Kleekamp Pulheim Situation: Farbige Rasterlärmkarte Tag-Situation Berechnungshöhe: 1. OG 5651650 5651650 Lärmpegelbereiche gemäß DIN 4109 5651600 5651550 5651550 5651600 Legende: Lärmpegelbereiche gemäß DIN 4109 32345450 32345500 32345550 N:\01_Projekte\IMMI-Daten\Prognosen\CadnaA\2017\Pulheim\A6296 Wohnhaus\Am Kleekamp.cna 32345600 LPB I LPB II LPB III LPB IV LPB V LPB VI LPB VII bis 55 dB(A) 56 bis 60 dB(A) 61 bis 65 dB(A) 66 bis 70 dB(A) 71 bis 75 dB(A) 76 bis 80 dB(A) > 80 dB(A) Maßstab: 1:1250 Stand: 29.06.17 Bearbeiter: Dipl.-Wirt.-Ing. Penkalla 32345450 32345500 32345550 Anlage 7 32345600 Projekt-Nr.: A6296 5651700 5651700 Neubau von Mehrfamilienhäusern Am Kleekamp Pulheim 5651650 rt fah -Zu TG 5651650 Situation: Farbige Rasterlärmkarte Tag-Situation Berechnungshöhe: 1.OG Legende: Beurteilungspegel gemäß TA Lärm < 35.0 dB(A) > 35.0 dB(A) > 40.0 dB(A) > 45.0 dB(A) > 50.0 dB(A) > 55.0 dB(A) > 60.0 dB(A) > 65.0 dB(A) > 70.0 dB(A) > 75.0 dB(A) > 80.0 dB(A) 5651600 5651600 IP 1 5651550 5651550 Maßstab: 32345450 E:\Projekte\A6296 Wohnhaus\Am KleekampTALärm.cna 32345500 32345550 32345600 1:1250 Stand: 29.06.17 Bearbeiter: Dipl.-Wirt.-Ing. Penkalla 32345450 32345500 32345550 Anlage 8 32345600 Projekt-Nr.: A6296 5651700 5651700 Neubau von Mehrfamilienhäusern Am Kleekamp Pulheim 5651650 rt fah -Zu TG 5651650 Situation: Farbige Rasterlärmkarte Nacht-Situation Berechnungshöhe: 1.OG Legende: Beurteilungspegel gemäß TA Lärm < 35.0 dB(A) > 35.0 dB(A) > 40.0 dB(A) > 45.0 dB(A) > 50.0 dB(A) > 55.0 dB(A) > 60.0 dB(A) > 65.0 dB(A) > 70.0 dB(A) > 75.0 dB(A) > 80.0 dB(A) 5651600 5651600 IP 1 5651550 5651550 Maßstab: 32345450 E:\Projekte\A6296 Wohnhaus\Am KleekampTALärm.cna 32345500 32345550 32345600 1:1250 Stand: 29.06.17 Bearbeiter: Dipl.-Wirt.-Ing. Penkalla Projekt: Neubau von Mehrfamilienhäusern Am Kleekamp Pulheim Beurteilungspegel gemäß TA Lärm Inhalt: Anlage: 9 Projekt Nr.: A6296 Datum: 29.06.17 Immissionen Beurteilungspegel Immissionspunkt Bezeichnung Koordinaten Y X IP 1 32345553.39 5651636.00 Nutzung Z 57.46 WA Immissionsrichtwert (IRW) tags nachts dB(A) dB(A) 55 40 Beurteilungspegel (Lr) tags nachts dB(A) dB(A) 24.9 20.8 Teilpegel Tag/Nacht Quelle Bezeichnung Fahrspur TG Rampe M. ID !02! !02! Teilpegel IP 1 Tag Nacht 22.2 18.1 21.6 17.4 Messstelle nach § 29b BImSchG VMPA-Schallschutzprüfstelle nach DIN 4109 Differenz (Lr-IRW) tags nachts dB(A) dB(A) -30.1 -19.2 Projekt: Neubau von Mehrfamilienhäusern Am Kleekamp Pulheim Berechnungskonfigurationen Inhalt: 10 Anlage: Projekt Nr.: A6296 Datum: 29.06.17 Schallquellen Linienquellen Bezeichnung M. Fahrspur ID !02! Flächenquellen vertikal Bezeichnung M. TG Rampe ID !02! Straßen Bezeichnung Rathhausstraße Geyener Straße Steinstraße Steinstraße Steinstraße Geyener Straße M. ~ ~ ~ ~ ~ ~ Schallleistung Lw Tag Abend Nacht (dBA) (dBA) (dBA) 61.5 61.5 59.3 Schallleistung Lw' Tag Abend Nacht Typ (dBA) (dBA) (dBA) 55.3 55.3 53.1 Lw' Lw / Li Wert norm. dB(A) 55,3 Tag dB(A) 0.0 Korrektur Abend dB(A) 0.0 Nacht dB(A) -2.2 Tag (min) 780.00 Einwirkzeit Ruhe (min) 180.00 Nacht (min) 60.00 Schallleistung Lw Tag Abend Nacht (dBA) (dBA) (dBA) 64.5 64.5 62.3 Schallleistung Lw'' Tag Abend Nacht Typ (dBA) (dBA) (dBA) 55.8 55.8 53.6 Lw" Lw / Li Wert norm. dB(A) 55,8 Tag dB(A) 0.0 Korrektur Abend dB(A) 0.0 Nacht dB(A) -2.2 Tag (min) 780.00 Einwirkzeit Ruhe (min) 180.00 Nacht (min) 60.00 ID Tag (dBA) 65.4 65.4 65.2 64.7 64.6 58.7 !00! !00! !00! !00! !00! !00! Lme Abend (dBA) -6.6 -6.6 -6.6 -6.6 -6.6 -6.6 Nacht (dBA) 55.2 55.2 54.9 54.5 54.4 48.5 DTV 15328 15328 14500 13200 12700 3300 Zähldaten Str.gatt. zul. Geschw. Pkw Lkw (km/h) (km/h) 50 50 50 50 50 50 Gemeindestraße Gemeindestraße Gemeindestraße Gemeindestraße Gemeindestraße Gemeindestraße RQ Abst. RQ 12 RQ 12 RQ 12 RQ 12 RQ 12 RQ 9 Straßenoberfl. Dstro Art (dB) 0.0 0.0 0.0 0.0 0.0 0.0 K0 (dB) 0.0 K0 Steig. (%) 1 1 1 1 1 1 0.0 0.0 0.0 0.0 0.0 0.0 (dB) 3.0 Freq. Richtw. (Hz) 500 (keine) Freq. Richtw. (Hz) 500 (keine) Mehrfachrefl. Drefl Hbeb Abst. (dB) (m) (m) 0.0 0.0 0.0 0.0 0.0 0.0 Ampeln Bezeichnung Ampel 1 Ampel 2 Bahn Bezeichnung M. ~ ~ ID Tag Aktiv Abend Nacht x x x x x x !00! !00! M. ID Tag (dBA) Bahnlinie ~ !00! Lw' Nacht (dBA) 87.2 Höhe Anfang (m) Koordinaten Y (m) X (m) 0.00 r 0.00 r 32345418.83 32345569.55 Z (m) 5651623.19 5651857.82 Zugklassen Zuschlag Vmax Fahrbahn (dB) 89.2 Strecke 2611 Messstelle nach § 29b BImSchG VMPA-Schallschutzprüfstelle nach DIN 4109 55.07 49.16 (km/h) 0.0 Projekt: Inhalt: Neubau von Mehrfamilienhäusern Am Kleekamp Pulheim Berechnungskonfigurationen Anlage: 11 Projekt Nr.: A6296 Datum: 29.06.17 Berechnungskonfiguration Parameter Wert Allgemein Land Max. Fehler (dB) Max. Suchradius (m) Mindestabst. Qu-Imm Aufteilung Rasterfaktor Max. Abschnittslänge (m) Min. Abschnittslänge (m) Min. Abschnittslänge (%) Proj. Linienquellen Proj. Flächenquellen Bezugszeit Bezugszeit Tag (min) Bezugszeit Nacht (min) Zuschlag Tag (dB) Zuschlag Ruhezeit (dB) Zuschlag Nacht (dB) Zuschlag Ruhezeit nur für (benutzerdefiniert) 0.00 2000.00 0.00 0.50 1000.00 1.00 0.00 An An 960.00 60.00 0.00 6.00 0.00 (ohne Nutzung) Kurgebiet reines Wohngebiet allg. Wohngebiet Gewerbegebiet besondere Wohngebiete Kleingarten, Park, Friedhof DGM Standardhöhe (m) Geländemodell Reflexion max. Reflexionsordnung Reflektor-Suchradius um Qu Reflektor-Suchradius um Imm Max. Abstand Quelle - Immpkt Min. Abstand Immpkt - Reflektor Min. Abstand Quelle - Reflektor Industrie (ISO 9613) Seitenbeugung Hin. in FQ schirmen diese nicht ab Abschirmung Schirmberechnungskoeffizienten C1,2,3 Temperatur (°C) rel. Feuchte (%) Windgeschw. für Kaminrw. (m/s) Straße (RLS-90) Streng nach RLS-90 Schiene (Schall 03 (2014)) Fluglärm (???) Streng nach AzB 0.00 Triangulation 1 100.00 100.00 1000.00 1000.00 1.00 1.00 0.10 mehrere Obj An ohne Bodendämpf. über Schirm Dz mit Begrenzung (20/25) 3.0 20.0 0.0 10 70 3.0 Messstelle nach § 29b BImSchG VMPA-Schallschutzprüfstelle nach DIN 4109