Daten
Kommune
Pulheim
Größe
95 kB
Datum
20.09.2017
Erstellt
04.09.17, 18:38
Aktualisiert
04.09.17, 18:38
Stichworte
Inhalt der Datei
Bebauungsplan Nr. 128 Pulheim
Äußerungen fBÖ
Äußerungen zur frühzeitigen Beteiligung gem. § 3 (1) und § 4 (1) BauGB
in der Zeit vom 02.12.2015 bis 23.12.2015
T 1 fBÖ, Landesbetrieb Straßen NRW
Schreiben vom 11.12.2015
Wesentlicher Inhalt der Äußerung
1. Gegen die Bauleitplanung bestehen keine Bedenken, sofern keine negativen verkehrlichen Entwicklungen im Bereich der Rathauskreuzung entstehen
2. Die Realisierung des Bebauungsplans sollte nach
Ertüchtigung der Kreuzung erfolgen
T 2 fBÖ, Rhein-Erft-Kreis
Schreiben vom 21.12.2015
Wesentlicher Inhalt der Äußerung
1. Die untere Landschaftsbehörde ist über die gewonnenen Erkenntnisse bezüglich des Artenschutzes zu
informieren
2. Es folgt der Hinweis, dass die K25 im Verkehrsgutachten entsprechende Beachtung finden sollte
T 3 fBÖ, Bezirksregierung Düsseldorf
Schreiben vom 07.12.2015
Wesentlicher Inhalt der Äußerung
Es wird eine Überprüfung der zu überbauenden Fläche
auf Kampfmittel empfohlen
Äußerungen fBÖ
Stellungnahme der Verwaltung
Zu 1 und 2: Aufgrund der derzeitigen gewerblichen
Nutzung (mit Ausnahme eines Wohnhauses) ist mit
der Realisierung des vorgelegten Bebauungskonzeptes nicht mit erheblichen Mehrverkehren, die sich
negativ auf die Rathauskreuzung auswirken würden,
zu rechnen. Aus Sicht der Verwaltung ist die Realisierung vor der Ertüchtigung der Rathauskreuzung möglich.
Stellungnahme der Verwaltung
Zu 1: Die durch den Investor vorgelegte Artenschutzprüfung gelangt zu dem Ergebnis, dass durch das
Vorhaben keine planungsrelevanten Arten betroffen
sind. Es werden keine der in § 44 Abs. 1 BNatschG
aufgeführten artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände erfüllt. Die Untere Naturschutzbehörde (neue
Bezeichnung) wird im Zuge der Offenlage erneut
beteiligt.
Zu 2: Da durch die Umnutzung des bereits genutzten
Grundstücks mit der Realisierung von vier Mehrfamilienhäusern ein geringes PKW Mehraufkommen von 13
Fahrten pro Tag zu erwarten sind, sieht die Verwaltung im Bauleitplanverfahren für ein gesondertes
Verkehrsgutachten kein Erfordernis.
Stellungnahme der Verwaltung
In die textlichen Festsetzungen zum Bebauungsplan
wird unter dem Punkt Kennzeichnungen und nachrichtliche Übernahmen der Hinweis zu Kampfmitteln
aufgenommen.
Planungsamt
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Bebauungsplan Nr. 128 Pulheim
Äußerungen fBÖ
B 1 fBÖ,
Schreiben vom 07.12.2015
Wesentlicher Inhalt der Äußerung
1. Aufgrund vorliegender Erkrankungen wird um Beachtung des Abstandes der Tiefgaragen-Entlüftung
gebeten (Anbei wurde ein Ärztliches Attest mitgesendet)
Stellungnahme der Verwaltung
Die Detail-Planungen des Investors sehen einen Abstand von 3,45 m - 4,50 m von der unterirdischen
Tiefgaragenbegrenzung bis zur rückwärtigen Grundstücksgrenze der Bestandsbauten Am Brunnen und
Am Wiesenhang vor. Die natürliche Belüftung der
Tiefgarage soll über Lichtschächte erfolgen.
B 2 fBÖ,
Schreiben vom 04.12.2017
Wesentlicher Inhalt der Äußerung
1. Der Baustellenverkehr soll nicht über die Straße Am
Brunnen geführt werden
2. Es bestehen Bedenken gegen den zusätzlich entstehenden Verkehr durch die An- und Abfahrt der Tiefgarage über die Straße Am Brunnen
B 3 fBÖ,
Schreiben vom 06.12.2015
Wesentlicher Inhalt der Äußerung
1. Zustimmung der Stellungnahme B 2 fBÖ
2. Bitte um Prüfung, ob die Straße Am Brunnen von
der Straße Am Kleekamp aus mit einem Durchfahrtsverbot versehen werden könnte oder ob die Zufahrt
über Am Wiesenhang erfolgen kann.
Äußerungen fBÖ
Stellungnahme der Verwaltung
Zu 1: Die Straße am Brunnen ist Teil des öffentlichen
Straßennetzes und als solches allgemein befahrbar.
Die Führung des Baustellenverkehrs während der
Realisierungsphase ist nicht Inhalt der Bauleitplanung,
zumal keine Sondersituation erkennbar ist.
Zu 2: Seitens des Investors ist ein Schalltechnisches
Prognosegutachten in Auftrag gegeben worden. Anhand der Ergebnisse des Gutachtens ist erkennbar,
dass das Vorhaben im Hinblick auf den erforderlichen
Lärmschutz unbedenklich ist.
Stellungnahme der Verwaltung
Zu 1: Siehe Stellungnahme der Verwaltung zu B 2
fBÖ
Zu 2: Die Investoren-Pläne sehen die Zufahrt zur
Tiefgarage des neu geplanten Wohnquartiers über die
Straße Am Kleekamp vor. Der unwesentliche Mehrverkehr ist über die Straßen Am Brunnen und Am
Kleekamp, welche beide Bestandteil des öffentlichen
Straßennetzes sind, abwickelbar. Regelungen zur
Verkehrsführung sind nicht Inhalt der Bauleitplanung
Planungsamt
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