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Beschlussvorlage (Äußerungen zur fBÖ_ BP 128)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
95 kB
Datum
20.09.2017
Erstellt
04.09.17, 18:38
Aktualisiert
04.09.17, 18:38
Beschlussvorlage (Äußerungen zur fBÖ_ BP 128) Beschlussvorlage (Äußerungen zur fBÖ_ BP 128)

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Inhalt der Datei

Bebauungsplan Nr. 128 Pulheim Äußerungen fBÖ Äußerungen zur frühzeitigen Beteiligung gem. § 3 (1) und § 4 (1) BauGB in der Zeit vom 02.12.2015 bis 23.12.2015 T 1 fBÖ, Landesbetrieb Straßen NRW Schreiben vom 11.12.2015 Wesentlicher Inhalt der Äußerung 1. Gegen die Bauleitplanung bestehen keine Bedenken, sofern keine negativen verkehrlichen Entwicklungen im Bereich der Rathauskreuzung entstehen 2. Die Realisierung des Bebauungsplans sollte nach Ertüchtigung der Kreuzung erfolgen T 2 fBÖ, Rhein-Erft-Kreis Schreiben vom 21.12.2015 Wesentlicher Inhalt der Äußerung 1. Die untere Landschaftsbehörde ist über die gewonnenen Erkenntnisse bezüglich des Artenschutzes zu informieren 2. Es folgt der Hinweis, dass die K25 im Verkehrsgutachten entsprechende Beachtung finden sollte T 3 fBÖ, Bezirksregierung Düsseldorf Schreiben vom 07.12.2015 Wesentlicher Inhalt der Äußerung Es wird eine Überprüfung der zu überbauenden Fläche auf Kampfmittel empfohlen Äußerungen fBÖ Stellungnahme der Verwaltung Zu 1 und 2: Aufgrund der derzeitigen gewerblichen Nutzung (mit Ausnahme eines Wohnhauses) ist mit der Realisierung des vorgelegten Bebauungskonzeptes nicht mit erheblichen Mehrverkehren, die sich negativ auf die Rathauskreuzung auswirken würden, zu rechnen. Aus Sicht der Verwaltung ist die Realisierung vor der Ertüchtigung der Rathauskreuzung möglich. Stellungnahme der Verwaltung Zu 1: Die durch den Investor vorgelegte Artenschutzprüfung gelangt zu dem Ergebnis, dass durch das Vorhaben keine planungsrelevanten Arten betroffen sind. Es werden keine der in § 44 Abs. 1 BNatschG aufgeführten artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände erfüllt. Die Untere Naturschutzbehörde (neue Bezeichnung) wird im Zuge der Offenlage erneut beteiligt. Zu 2: Da durch die Umnutzung des bereits genutzten Grundstücks mit der Realisierung von vier Mehrfamilienhäusern ein geringes PKW Mehraufkommen von 13 Fahrten pro Tag zu erwarten sind, sieht die Verwaltung im Bauleitplanverfahren für ein gesondertes Verkehrsgutachten kein Erfordernis. Stellungnahme der Verwaltung In die textlichen Festsetzungen zum Bebauungsplan wird unter dem Punkt Kennzeichnungen und nachrichtliche Übernahmen der Hinweis zu Kampfmitteln aufgenommen. Planungsamt Seite 1 von 2 Bebauungsplan Nr. 128 Pulheim Äußerungen fBÖ B 1 fBÖ, Schreiben vom 07.12.2015 Wesentlicher Inhalt der Äußerung 1. Aufgrund vorliegender Erkrankungen wird um Beachtung des Abstandes der Tiefgaragen-Entlüftung gebeten (Anbei wurde ein Ärztliches Attest mitgesendet) Stellungnahme der Verwaltung Die Detail-Planungen des Investors sehen einen Abstand von 3,45 m - 4,50 m von der unterirdischen Tiefgaragenbegrenzung bis zur rückwärtigen Grundstücksgrenze der Bestandsbauten Am Brunnen und Am Wiesenhang vor. Die natürliche Belüftung der Tiefgarage soll über Lichtschächte erfolgen. B 2 fBÖ, Schreiben vom 04.12.2017 Wesentlicher Inhalt der Äußerung 1. Der Baustellenverkehr soll nicht über die Straße Am Brunnen geführt werden 2. Es bestehen Bedenken gegen den zusätzlich entstehenden Verkehr durch die An- und Abfahrt der Tiefgarage über die Straße Am Brunnen B 3 fBÖ, Schreiben vom 06.12.2015 Wesentlicher Inhalt der Äußerung 1. Zustimmung der Stellungnahme B 2 fBÖ 2. Bitte um Prüfung, ob die Straße Am Brunnen von der Straße Am Kleekamp aus mit einem Durchfahrtsverbot versehen werden könnte oder ob die Zufahrt über Am Wiesenhang erfolgen kann. Äußerungen fBÖ Stellungnahme der Verwaltung Zu 1: Die Straße am Brunnen ist Teil des öffentlichen Straßennetzes und als solches allgemein befahrbar. Die Führung des Baustellenverkehrs während der Realisierungsphase ist nicht Inhalt der Bauleitplanung, zumal keine Sondersituation erkennbar ist. Zu 2: Seitens des Investors ist ein Schalltechnisches Prognosegutachten in Auftrag gegeben worden. Anhand der Ergebnisse des Gutachtens ist erkennbar, dass das Vorhaben im Hinblick auf den erforderlichen Lärmschutz unbedenklich ist. Stellungnahme der Verwaltung Zu 1: Siehe Stellungnahme der Verwaltung zu B 2 fBÖ Zu 2: Die Investoren-Pläne sehen die Zufahrt zur Tiefgarage des neu geplanten Wohnquartiers über die Straße Am Kleekamp vor. Der unwesentliche Mehrverkehr ist über die Straßen Am Brunnen und Am Kleekamp, welche beide Bestandteil des öffentlichen Straßennetzes sind, abwickelbar. Regelungen zur Verkehrsführung sind nicht Inhalt der Bauleitplanung Planungsamt Seite 2 von 2