Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 121 Sinnersdorf Bereich: zwischen den Straßen "Am Theuspfad" und "Am Eggershof" - Beschluss zur Beteiligung gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB Auslegungsbeschluss siehe UA vom 08.03.2017 und PA vom 15.03.2017)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
132 kB
Datum
20.09.2017
Erstellt
07.09.17, 18:31
Aktualisiert
07.09.17, 18:31
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 121 Sinnersdorf
Bereich: zwischen den Straßen "Am Theuspfad" und "Am Eggershof"
- Beschluss zur Beteiligung gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB
Auslegungsbeschluss
siehe UA vom 08.03.2017 und PA vom 15.03.2017) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 121 Sinnersdorf
Bereich: zwischen den Straßen "Am Theuspfad" und "Am Eggershof"
- Beschluss zur Beteiligung gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB
Auslegungsbeschluss
siehe UA vom 08.03.2017 und PA vom 15.03.2017)

öffnen download melden Dateigröße: 132 kB

Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 213/2017 Erstellt am: 12.07.2017 Aktenzeichen: IV/61 ro Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung nö. Sitzung Termin Umweltausschuss X 13.09.2017 Planungsausschuss X 20.09.2017 Betreff Bebauungsplan Nr. 121 Sinnersdorf Bereich: zwischen den Straßen "Am Theuspfad" und "Am Eggershof" - Beschluss zur Beteiligung gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB Auslegungsbeschluss siehe UA vom 08.03.2017 und PA vom 15.03.2017 Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ja X nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja X nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja X nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): ja nein Vorlage Nr.: 213/2017 . Seite 2 / 2 Beschlussvorschlag 1. Der Umweltausschuss nimmt die Darstellung der Umweltbelange gemäß § 2a BauGB für den Bebauungsplan Nr. 121 Sinnersdorf zur Kenntnis und empfiehlt dem Planungsausschuss, den Auslegungsbeschluss zu fassen. 2. Der Planungsausschuss der Stadt Pulheim beschließt: Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 121 Sinnersdorf sowie der Entwurf der Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Artikel 2 Absatz 3 des Gesetzes vom 20.07.2017 (BGBl. I S. 2808) öffentlich auszulegen. - Auslegungsbeschluss Die Auslegung erfolgt während eines Monats in den Sprechstunden der Verwaltung. Erläuterungen Mit Vorberatung des Umweltausschusses am 08.03.2017 hat der Planungsausschuss der Stadt Pulheim am 15.03.2017 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 121 Sinnersdorf gemäß § 2 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Bürger gemäß § 3 (1) BauGB beschlossen. Die Unterrichtung der Bürger fand in der Zeit vom 11.05.2017 bis 02.06.2017 einschließlich statt. Es gingen keine Stellungnahmen zum präsentierten Bebauungskonzept ein. Die Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 18.05.2017 um Stellungnahme zu dem Konzept gebeten. Es gingen insgesamt sechs Stellungnahmen ein. Mit keiner von ihnen wurden Bedenken gegen den städtebaulichen Entwurf vorgetragen; die Landwirtschaftskammer NRW behielt sich vor, erneut Stellung zu nehmen, falls Bedarf an Ausgleichsmaßnahmen auf landwirtschaftlichen Flächen entsteht; der Rhein-Erft-Kreis wird sich zum Thema „Naturschutz und Landschaftspflege“ abschließend erst nach Vorlage der Umweltprüfung mit Umweltbericht und landschaftspflegerischen Begleitplan äußern (siehe Anlagen) Die Verwaltung schlägt die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB (Auslegung) und die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB mit den vorgelegten Unterlagen vor. Zu diesen gehören: - der Bebauungsplanentwurf einschließlich textlicher Festsetzungen - die Begründung einschließlich Umweltbericht - die artenschutzrechtliche Prüfung