Daten
Kommune
Pulheim
Größe
132 kB
Datum
20.09.2017
Erstellt
07.09.17, 18:31
Aktualisiert
07.09.17, 18:31
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
213/2017
Erstellt am:
12.07.2017
Aktenzeichen:
IV/61 ro
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
nö. Sitzung
Termin
Umweltausschuss
X
13.09.2017
Planungsausschuss
X
20.09.2017
Betreff
Bebauungsplan Nr. 121 Sinnersdorf
Bereich: zwischen den Straßen "Am Theuspfad" und "Am Eggershof"
- Beschluss zur Beteiligung gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB
Auslegungsbeschluss
siehe UA vom 08.03.2017 und PA vom 15.03.2017
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
X nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
X nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
X nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
ja
nein
Vorlage Nr.: 213/2017 . Seite 2 / 2
Beschlussvorschlag
1. Der Umweltausschuss nimmt die Darstellung der Umweltbelange gemäß § 2a BauGB für den Bebauungsplan Nr.
121 Sinnersdorf zur Kenntnis und empfiehlt dem Planungsausschuss, den Auslegungsbeschluss zu fassen.
2. Der Planungsausschuss der Stadt Pulheim beschließt:
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 121 Sinnersdorf sowie der Entwurf der Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2
BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Artikel 2 Absatz 3 des Gesetzes vom 20.07.2017
(BGBl. I S. 2808) öffentlich auszulegen.
- Auslegungsbeschluss
Die Auslegung erfolgt während eines Monats in den Sprechstunden der Verwaltung.
Erläuterungen
Mit Vorberatung des Umweltausschusses am 08.03.2017 hat der Planungsausschuss der Stadt Pulheim am 15.03.2017
die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 121 Sinnersdorf gemäß § 2 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Bürger
gemäß § 3 (1) BauGB beschlossen.
Die Unterrichtung der Bürger fand in der Zeit vom 11.05.2017 bis 02.06.2017 einschließlich statt. Es gingen keine Stellungnahmen zum präsentierten Bebauungskonzept ein.
Die Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 18.05.2017 um Stellungnahme zu dem Konzept gebeten. Es
gingen insgesamt sechs Stellungnahmen ein. Mit keiner von ihnen wurden Bedenken gegen den städtebaulichen Entwurf vorgetragen; die Landwirtschaftskammer NRW behielt sich vor, erneut Stellung zu nehmen, falls Bedarf an Ausgleichsmaßnahmen auf landwirtschaftlichen Flächen entsteht; der Rhein-Erft-Kreis wird sich zum Thema „Naturschutz
und Landschaftspflege“ abschließend erst nach Vorlage der Umweltprüfung mit Umweltbericht und landschaftspflegerischen Begleitplan äußern (siehe Anlagen)
Die Verwaltung schlägt die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB (Auslegung) und die Beteiligung der
Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB mit den vorgelegten Unterlagen vor. Zu diesen gehören:
- der Bebauungsplanentwurf einschließlich textlicher Festsetzungen
- die Begründung einschließlich Umweltbericht
- die artenschutzrechtliche Prüfung