Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Umweltbericht)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
1,4 MB
Datum
20.09.2017
Erstellt
07.09.17, 18:31
Aktualisiert
07.09.17, 18:31

Inhalt der Datei

Umweltbericht zum Bebauungsplan Nr. 121 Sinnersdorf „Am Theuspfad / Am Eggershof“ Stadt Pulheim Haan, den 24.08.2017 Bearbeiter ISR GmbH Zur Pumpstation 1 42781 Haan Tel.: 02129 / 566 20 90 Fax. 02129 / 566 20 916 E-Mail: mail@isr-haan.de UMWELTBERICHT BEBAUUNGSPLAN NR. 121 Inhaltsverzeichnis 1. 2. Einleitung .............................................................................................................. 1 1.1 Inhalte und Ziele des Bebauungsplans ..............................................................1 1.2 Bedarf an Grund und Boden ..............................................................................2 1.3 Umweltschutzziele aus einschlägigen Fachgesetzen und Fachplanungen .................................................................................................2 1.3.1 Regionalplan .......................................................................................2 1.3.2 Flächennutzungsplan ...........................................................................3 1.3.3 Bebauungsplan ...................................................................................3 1.3.4 Landschaftsplan ..................................................................................3 1.3.5 Schutzgebiete .....................................................................................3 1.3.6 Baumschutzsatzung ............................................................................4 1.3.7 Fachgesetze........................................................................................4 Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen ............................. 7 2.1 Basisszenario ...................................................................................................7 2.1.1 Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt ................................7 2.1.2 Schutzgut Boden .................................................................................8 2.1.3 Schutzgut Wasser ...............................................................................8 2.1.4 Schutzgut Klima / Luft ..........................................................................9 2.1.5 Schutzgut Landschaft ........................................................................ 10 2.1.6 Schutzgut Mensch ............................................................................. 10 2.1.7 Schutzgut Kulturgüter und sonstige Sachgüter .................................... 10 2.1.8 Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern .................................. 10 2.2 Entwicklung bei Nichtdurchführung der Planung ............................................... 11 2.3 Entwicklung bei Durchführung der Planung ...................................................... 11 2.4 2.3.1 Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt .............................. 11 2.3.2 Schutzgut Boden ............................................................................... 11 2.3.3 Schutzgut Wasser ............................................................................. 11 2.3.4 Schutzgut Klima / Luft ........................................................................ 12 2.3.5 Schutzgut Landschaft ........................................................................ 12 2.3.6 Schutzgut Mensch ............................................................................. 12 2.3.7 Schutzgut Kulturgüter und sonstige Sachgüter .................................... 13 2.3.8 Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern .................................. 13 2.3.9 Kumulierende Wirkungen ................................................................... 13 2.3.10 Gefahrenschutz / Risiken ................................................................... 13 Maßnahmen zur Vermeidung, Minderung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen .............................................................................. 13 2.4.1 Empfehlungen für Maßnahmen für die Eingriffsvermeidung und -minderung ................................................................................. 14 2.4.2 Eingriffs-/ Ausgleichbilanzierung ......................................................... 14 UMWELTBERICHT BEBAUUNGSPLAN NR. 121 2.5 3. Anderweitige Planungsmöglichkeiten ............................................................... 18 Zusätzliche Angaben ......................................................................................... 18 3.1 Wichtigste Merkmale der verwendeten technischen Verfahren.......................... 18 3.2 Hinweise auf Schwierigkeiten, die bei der Zusammenstellung der Angaben aufgetreten sind ............................................................................... 18 3.3 Geplante Maßnahmen zur Überwachung erheblicher Umweltauswirkungen (Monitoring) ................................................................... 18 4. Allgemeinverständliche Zusammenfassung.................................................. 18 5. Literaturverzeichnis ........................................................................................... 20 UMWELTBERICHT ZUM BEBAUUNGSPLAN NR.121 S INNERSDORF 1. Einleitung Das Baugesetzbuch (BauGB) sieht in seiner aktuellen Fassung vor, dass für die Belange des Umweltschutzes im Rahmen der Aufstellung oder Änderung der Bauleitpläne nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 und § 1 a BauGB eine Umweltprüfung durchzuführen ist, in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden. Dabei werden folgende Schutzgüter berücksichtigt: 1. 2. 3. 4. 5. Menschen, einschließlich Gesundheit, Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt, Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft, Kulturgüter und sonstige Sachgüter sowie die Wechselwirkung zwischen den vorgenannten Schutzgütern. Die Ergebnisse dieser Umweltprüfung sind nachfolgend gemäß der gesetzlichen Anlage nach § 2a S.2 in Verbindung mit § 2 Abs. 4 BauGB festgehalten und bewertet worden. In der Umweltprüfung wird zunächst der derzeitige Umweltzustand untergliedert in die einzelnen Schutzgüter als Basisszenario beschrieben. Darauf aufbauend erfolgt die Beschreibung von möglichen Umweltauswirkungen durch die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 121 und bei Nichtdurchführung der Planung. In der abschließenden Zusammenfassung werden die wesentlichen Punkte der Umweltprüfung aufgeführt und dargestellt. Im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 des BauGB erfolgt die Teilbereichsänderung Nr. 18.1 des Flächennutzungsplanes, um auf Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung entsprechende Grundlagen für den Vollzug des Bebauungsplanes Nr. 121 zu schaffen. 1.1 Inhalte und Ziele des Bebauungsplans Die Stadt Pulheim plant die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 121 zur Weiterentwicklung von Wohnbauflächen. Hierzu hat die Verwaltung die in Rede stehenden Flächen erworben und plant dort, durch eine ergänzende Wohnbebauung die bereits vorhandene Einfamilienhausbebauung zwischen den Straßen Am Theuspfad und Am Eggershof zu arrondieren. Da die Fläche eine Größe von ca. 18.600 m² aufweist und zwecks Erschließung der zukünftigen Bauflächen auch Verkehrsflächen notwendig sind, ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich, welcher erst die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung der Wohnbebauung sowie deren Erschließung schafft. Die Fläche befindet sich im Stadtgebiet Pulheims, im Ortsteil Sinnersdorf und stellt sich derzeit als intensiv genutzte Ackerfläche dar. Sie liegt am östlichen Ortsrand, im Übergangsbereich zwischen dicht bebauten Siedlungsstrukturen, mit überwiegender Ein- und Mehrfamilienhausbebauung und der offenen Agrarlandschaft, welche sich östlich bis zur Autobahn A 57 erstreckt. Das Plangebiet wird im Norden durch die Wohnbebauung nördlich der Straße Am Theuspfad begrenzt. Die asphaltiere Straße am Theuspfad endet auf Höhe des Plangebiets und verläuft weiter als unbefestigter Wirtschaftsweg in östlicher Richtung. Zwischen der Straße und der Ackerfläche befindet sich eine steile Wiesenböschung, auf der sich mehrere Laubbäume (Salweiden, Korkenzieherweiden) befinden. Im Süden grenzt die befestigte Straße Am Eggershof an das Plangebiet, welche ab dort ebenfalls als Wirtschaftsweg weitergeführt wird. Unmittelbar an dem Wirtschaftsweg befindet sich eine Druckerhöhungsanlage der Fa. RheinEnergie, die ISR Innovative Stadt- und Raumplanung GmbH, Zur Pumpstation 1, 42781 Haan, mail@isr-haan.de, www.isr-haan.de 1 UMWELTBERICHT ZUM BEBAUUNGSPLAN NR.121 S INNERSDORF die südöstliche Planungsgrenze bildet. Die Südflanke des Plangebietes ist mit einem schmalen Rasenstreifen und einer Korkenzieherweide bewachsen. Die an das Plangebiet angrenzenden Wirtschaftswege werden intensiv für siedlungsnahe Spaziergänge bzw. den Hundeauslauf genutzt. Im Westen grenzen die Gartenbereiche der Wohngrundstücke der August-Imhoff-Straße bis an das Plangebiet heran. Die Ackerfläche wird in einem Abstand bis 1-2 m zu den Grundstücksgrenzen bewirtschaftet, weshalb sich dort nur ein spärlich bewachsener Ackerrandstreifen entwickelt hat. In Teilen des Randstreifens konnten sich kleinere Strauchgruppen, jedoch keine Bäume etablieren. 1.2 Bedarf an Grund und Boden Im Bestand ist das Plangebiet bis auf die Druckerhöhungsanlage im Südosten und die Straße am Theuspfad im Norden unversiegelt. Der in Aufstellung befindliche Bebauungsplan setzt für das Plangebiet eine Wohnbebauung mit einer Grundflächenzahl von 0,4, eine öffentliche Grünfläche Richtung Osten sowie die verkehrliche Erschließung über die Straße am Theuspfad fest. Daraus ergibt sich folgender Bedarf an Grund und Boden: Tabelle 1: Bedarf an Grund und Boden IST-Zustand Planung Versiegelt 430 m² 6110 m² Unversiegelt 18.170 m² 12.490 m² 1.3 Umweltschutzziele aus einschlägigen Fachgesetzen und Fachplanungen 1.3.1 Regionalplan Abbildung 1: Teilausschnitt des Gebietsentwicklungsplan Bezirk Köln (Plangebiet schwarz markiert, verändert nach bezreg-koeln.nrw.de) ISR Innovative Stadt- und Raumplanung GmbH, Zur Pumpstation 1, 42781 Haan, mail@isr-haan.de, www.isr-haan.de 2 UMWELTBERICHT ZUM BEBAUUNGSPLAN NR.121 S INNERSDORF Der Regionalplan (GEP 99) des Regierungsbezirks Köln stellt die Fläche des Plangebietes als allgemeinen Siedlungsbereich (ASB) dar. Angrenzend finden sich vor allem weitere allgemeine Siedlungsbereiche. In östliche Richtung schließt sich ein allgemeiner Freiraum- und Agrarbereich mit einer Zuweisung als regionaler Grünzug, als Bereich zum Schutz der Landschaft und landschaftsorientierten Erholung sowie als Gebiet zum Grundwasser- und Gewässerschutz an. 1.3.2 Flächennutzungsplan Im wirksamen Flächennutzungsplan ist das Plangebiet als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB wird die Teilbereichsänderung Nr. 18.1 des Flächennutzungsplanes der Stadt Pulheim durchgeführt, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 121 zu schaffen. Dafür soll das Plangebiet in eine Wohnbaufläche mit einer im östlichen Randbereich liegenden Grünfläche umgewidmet werden. Abbildung 2: Teilausschnitte des aktuellen Flächennutzungsplan und nach der 18.1 Änderung des FNP der Stadt Pulheim (Plangebiet schwarz markiert, Stadt Pulheim) 1.3.3 Bebauungsplan Für das Plangebiet wurde bisher kein Bebauungsplan aufgestellt . Die planungsrechtliche Beurteilung erfolgt gegenwärtig gem. § 35 BauGB. 1.3.4 Landschaftsplan Das Plangebiet ist Bestandteil des rechtskräftigen Landschaftsplans des Rhein-Erft-Kreises, Abschnitt 7, Rommerskirchener Lössplatte. Das Plangebiet wird als Gebiet mit dem Entwicklungsziel der Anreicherung einer im Ganzen zu erhaltenden Landschaft mit naturnahen Lebensräumen und mit gliedernden und belebenden Elementen dargestellt. Besonders geschützte Teile von Natur und Landschaft, wie Natur- und Landschaftsschutzgebiete sind im Plangebiet und seinem wirkungsrelevanten Umfeld nicht dargestellt. 1.3.5 Schutzgebiete Das Plangebiet ist Bestandteil des Naturpark Rheinland (NTP-010). Der Naturpark pflegt und entwickelt auf über 1.000 Quadratkilometern eine einzigartige landschaftliche Vielfalt und attraktive Naherholung im Rheinland. Die Planung stellt grundsätzlich aus landesplanerischer Sicht keinen Konflikt zu den Schutzzielen des Naturparkes dar. Das Landschaftsschutzgebiet (LSG) „Erholungsgebiet Stoeckheimer Hof und Freiraum Esch/Auweiler“ (LSG-4906-0010) liegt etwa 500 m östlich des Plangebietes. Das LSG ist zur Erhaltung und Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts, insbesondere zur ISR Innovative Stadt- und Raumplanung GmbH, Zur Pumpstation 1, 42781 Haan, mail@isr-haan.de, www.isr-haan.de 3 UMWELTBERICHT ZUM BEBAUUNGSPLAN NR.121 S INNERSDORF Erhaltung der noch nicht durch Kiesabbau geschädigten Landschaftsteile sowie zur Sicherung wertvoller Sekundär-Biotope als Lebensraum gefährdeter Tier- und Pflanzenarten sowie wegen der besonderen Bedeutung für die Erholung geschützt. Eine erhebliche negative Beeinflussung im Zuge der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 121 wird nicht erwartet. Weitere Schutzgebiete sind nicht betroffen. Es befinden sich keine Naturschutzgebiete, FFHoder Vogelschutzgebiete im Plangebiet oder in seinem wirkungsrelevanten Umfeld. Das Gebiet ist nicht Teil einer Biotopverbundfläche. 1.3.6 Baumschutzsatzung Die Stadt Pulheim verfügt über eine rechtskräftige Baumschutzsatzung: Die Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Stadt Pulheim (BaumS) vom 14.03.2014 einschließlich der 1. Änderung vom 15.05.2015. 1.3.7 Fachgesetze Als Ziele des Umweltschutzes werden die einschlägigen Gesetze, Rechtsverordnungen, Erlasse, Verwaltungsvorschriften und Technischen Anleitungen zugrunde gelegt, die für die jeweiligen Schutzgüter im Bauleitplanverfahren anzuwenden sind. Im BauGB (§ 1 Abs.6 Nr. 7) sowie im Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG, § 2 Abs. 1) werden allgemein die Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege benannt, die im Rahmen der Umweltprüfung und der Eingriffsregelung als sogenannte Schutzgüter zu berücksichtigen und zu bewerten sind. Folgende Paragrafen im Baugesetzbuch sind von zentraler Bedeutung für die Umweltprüfung: § 1 Abs. 6 Nr. 7 – Belange des Umweltschutzes § 1a – Ergänzende Vorschriften zum Umweltschutz, inklusive der Eingriffsregelung § 2 Abs. 4 – Umweltprüfung § 2a – Umweltbericht § 4 – Beteiligung der Behörden § 4c – Überwachung § 6 Abs. 5 und § 10 Abs. 4 – Zusammenfassende Erklärung Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a – Inhalt des Umweltberichts Folgende Paragrafen im Bundesnaturschutzgesetz sind von zentraler Bedeutung für die Umweltprüfung: Allgemein: § 1 - Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege Für den Artenschutz: §§ 13 – Naturschutzrechtliche Eingriffsregelung § 44 – Verbotstatbestände § 45 – Ausnahmen ISR Innovative Stadt- und Raumplanung GmbH, Zur Pumpstation 1, 42781 Haan, mail@isr-haan.de, www.isr-haan.de 4 UMWELTBERICHT ZUM BEBAUUNGSPLAN NR.121 S INNERSDORF Im Folgenden werden die in den einschlägigen Fachgesetzen formulierten Ziele für die einzelnen Schutzgüter kurz aufgelistet. Schutzgut Quelle Zielaussage Tiere und Pflanzen Bundesnaturschutzgesetz / Landesnaturschutzgesetz NRW Natur und Landschaft sind aufgrund ihres eigenen Wertes und als Lebensgrundlage des Menschen auch in Verantwortung für die künftigen Generationen im besiedelten und unbesiedelten Bereich so zu schützen, zu pflegen, zu entwickeln und soweit erforderlich, wiederherzustellen, dass  die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes,  die Regenerationsfähigkeit und nachhaltige Nutzungsfähigkeit der Naturgüter,  die Tier- und Pflanzenwelt einschließlich ihrer Lebensstätten und Lebensräume sowie  Baugesetzbuch Boden Bundesbodenschutzgesetz die Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie der Erholungswert von Natur und Landschaft auf Dauer gesichert sind. Bei Aufstellung der Bauleitpläne sind insbesondere die Belange des Umweltschutzes, einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege zu berücksichtigen; insbesondere die Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima und das Wirkungsgefüge zwischen ihnen sowie die Landschaft und die biologische Vielfalt (§ 1a III BauGB). Ziele des BBodSchG sind   der langfristige Schutz des Bodens hinsichtlich seiner Funktionen im Naturhaushalt, insbesondere als  Lebensgrundlage und –raum für Menschen, Tiere und Pflanzen,  Bestandteil des Naturhaushaltes mit seinen Wasserund Nährstoffkreisläufen,  Ausgleichsmedium für stoffliche Einwirkungen (Grundwasserschutz),  Archiv für Natur- und Kulturgeschichte,  Standorte für Rohstofflagerstätten, für land- und forstwirtschaftliche sowie siedlungsbezogene und öffentliche Nutzungen, der Schutz des Bodens vor schädlichen Bodenveränderungen. Vorsorgeregelungen gegen das Entstehen schädlicher Bodenveränderung.  Baugesetzbuch Wasser Wasserhaushaltsgesetz die Förderung der Sanierung schädlicher Bodenveränderungen und Altlasten. Sparsamer und schonender Umgang mit Grund und Boden durch Wiedernutzbarmachung von Flächen, Nachverdichtung und Innenentwicklung zur Verringerung zusätzlicher Inanspruchnahme von Böden. Sicherung der Gewässer als Bestandteil des Naturhaushaltes und als Lebensraum für Tiere und Pflanzen und deren Bewirtschaftung zum Wohl der Allgemeinheit und zur Unterlassung vermeidbarer ISR Innovative Stadt- und Raumplanung GmbH, Zur Pumpstation 1, 42781 Haan, mail@isr-haan.de, www.isr-haan.de 5 UMWELTBERICHT ZUM BEBAUUNGSPLAN NR.121 S INNERSDORF Beeinträchtigungen ihrer ökologischen Funktionen. Landeswassergesetz NRW Ziel der Wasserwirtschaft ist der Schutz der Gewässer vor vermeidbaren Beeinträchtigungen und die sparsame Verwendung des Wassers sowie die Bewirtschaftung von Gewässern zum Wohl der Allgemeinheit. Niederschlagswasser ist für erstmals bebaute oder befestigte Flächen ortsnah zu versickern, zu verrieseln oder in ein Gewässer einzuleiten sofern es die örtlichen Verhältnisse zulassen. Klima Landesnaturschutzgesetz NRW Schutz, Pflege und Entwicklung von Natur und Landschaft zur Sicherung des Naturhaushaltes (und damit auch der klimatischen Verhältnisse) als Lebensgrundlage des Menschen und Grundlage für seine Erholung. Luft Bundesimmissionsschutzgesetz Schutz der Menschen, der Tiere und Pflanzen, des Bodens, des Wassers, der Atmosphäre sowie der Kultur- und Sachgüter vor schädlichen Umwelteinwirkungen (Immissionen) sowie Vorbeugung hinsichtlich des Entstehens von Immissionen (Gefahren, erhebliche Nachteile und Belästigungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen, Licht, Wärme, Strahlen und ähnliche Erscheinungen). TA Luft Schutz der Allgemeinheit und der Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen sowie deren Vorsorge zur Erziehung eines hohen Schutzniveaus für die gesamte Umwelt. Landschaft Bundesnaturschutzgesetz / Landesnaturschutzgesetz NRW Schutz, Pflege, Entwicklung und ggfs. Wiederherstellung der Landschaft aufgrund ihres eigenen Wertes und als Lebensgrundlage des Menschen auch in Verantwortung für die künftigen Generationen im besiedelten und unbesiedelten Bereich zur dauerhaften Sicherung der Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie des Erholungswertes von Natur und Landschaft. Mensch TA Lärm, Bundesimmissionsschutzgesetz & -Verordnung, DIN 18005 Schutz der Allgemeinheit und der Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Geräusche sowie deren Vorsorge. Baugesetzbuch, Denkmalschutzgesetz NRW Schutz von Kultur- und sonstigen Sachgütern vor negativen Einflüssen, Überbauung etc. Kultur- und Sachgüter Als Voraussetzung für gesunde Lebensverhältnisse für die Bevölkerung ist ein ausreichender Schallschutz notwendig, dessen Verringerung insbesondere am Entstehungsort, aber auch durch städtebauliche Maßnahmen in Form von Lärmvorsorge und -minderung bewirkt werden soll. Die gesetzliche Grundlage für die Wahrung der Belange im Rahmen der naturhaushaltlichen Eingriffsermittlung bildet das Bundesnaturschutzgesetz in Verbindung mit dem Baugesetzbuch. Ziel des Naturschutzes ist es demzufolge, die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes, die Nutzungsfähigkeit der Naturgüter, die Pflanzen- und Tierwelt sowie die Vielfalt, Eigenart und ISR Innovative Stadt- und Raumplanung GmbH, Zur Pumpstation 1, 42781 Haan, mail@isr-haan.de, www.isr-haan.de 6 UMWELTBERICHT ZUM BEBAUUNGSPLAN NR.121 S INNERSDORF Schönheit von Natur und Landschaft als Lebensgrundlage des Menschen und als Voraussetzung für seine Erholung in Natur und Landschaft nachhaltig zu sichern. Dementsprechend sind Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes zu vermeiden und wenn nicht vermeidbar, auszugleichen bzw. durch Ersatzmaßnahmen zu kompensieren. Gemäß BNatSchG werden im Rahmen der Eingriffsregelung folgende Maßnahmentypen unterschieden, um negativen Auswirkungen eines Vorhabens auf die Umwelt zu begegnen: - Minderungsmaßnahmen - Kompensationsmaßnahmen (Ausgleichs- u. Ersatzmaßnahmen) Minderungsmaßnahmen dienen dem Schutz vor sowie der Vermeidung von Beeinträchtigungen u. a. durch sorgfältige Bauausführung, durch landschaftsgerechte Einbindung des Bauwerkes (Gestaltung), aber auch durch Berücksichtigung der Kriterien des ökologischen Planens und Bauens. Beeinträchtigungen, die nicht durch Minderungsmaßnahmen vermieden werden können, sind durch Ausgleichs- u. Ersatzmaßnahmen zu kompensieren. Mit Ausgleichsmaßnahmen werden gleichartige Landschaftselemente und -funktionen ersetzt (z. B. Ausgleich des Verlustes von Feldgehölzen durch entsprechende Neuanpflanzung innerhalb bzw. außerhalb des Geltungsbereiches der Bauleitplanung). Ersatzmaßnahmen dienen demgegenüber der Stärkung gleichwertiger Ersatzfunktionen (z. B. Förderung des natürlichen Entwicklungspotenzials einer Fläche als Kompensation der Potenzialverluste durch Überbauung und Versiegelung an anderer Stelle). Als Flächen, auf denen Kompensationsmaßnahmen durchgeführt werden sollen, sind in der Regel solche zu wählen, die zurzeit eine geringe ökologische Wertigkeit aufweisen und durch relativ kleine Maßnahmen eine erhebliche Wertsteigerung erfahren können. Im Rahmen der Bauleitplanung regelt § 1a BauGB die Umsetzung der Eingriffsregelung insoweit, als eine Unterscheidung zwischen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen nicht vorgesehen ist und die Festsetzung von Ausgleichsmaßnahmen ausdrücklich der planerischen Abwägung unterliegt. Verbindlich sind prinzipiell nur Maßnahmen, die auch im Rahmen des Bauleitplanverfahrens festgesetzt werden. Im Rahmen der Baugenehmigungsverfahren können keine nachträglichen Forderungen erhoben werden. 2. 2.1 Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen Basisszenario 2.1.1 Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt Das Plangebiet ist durch eine intensiv genutzte Ackerfläche geprägt. Seltene und geschützte Pflanzenarten sind im Bereich der Ackerfläche und der Randbereiche Richtung Siedlung und Straßen nicht vorzufinden. Den angrenzenden Wohngebieten und den Ackerflächen lassen sich Funktionen als potenzieller Lebensraum bzw. Teillebensraum und Nahrungshabitat verschiedener Tierarten zuweisen. Das Schutzgut Tiere wird durch eine gesondert zu erstellende Artenschutzprüfung (ASP) begutachtet. Die Prüfung wurde im Zeitraum von März - Mai 2016 durch das Büro ISR Innovative ISR Innovative Stadt- und Raumplanung GmbH, Zur Pumpstation 1, 42781 Haan, mail@isr-haan.de, www.isr-haan.de 7 UMWELTBERICHT ZUM BEBAUUNGSPLAN NR.121 S INNERSDORF Stadt- und Raumplanung GmbH erarbeitet. Planungsrelevante Arten konnten im Plangebiet nicht nachgewiesen werden. Die in einer vertiefenden Prüfung der Verbotstatbestände (ASP II) untersuchten Offenlandarten und der Feldhamster konnten im Gebiet nicht nachgewiesen werden. Das Arteninventar innerhalb des Plangebietes und seiner näheren Umgebung beschränkt sich auf typische siedlungsbewohnende Arten. Zu den vorgefundenen sog. Allerweltsarten zählen Amsel, Elster, Kohl- und Blaumeise, Zilpzalp, Buchfink, Heckenbraunelle, Ringeltaube, Fitis, Rotkehlchen und Zaunkönig. Bei diesen Arten wird grundsätzlich ein guter Erhaltungszustand angenommen. Aufgrund ihrer Anpassungsfähigkeit ist im Regelfall davon auszugehen, dass bei den Arten nicht gegen ein Zugriffsverbot verstoßen wird und keine Verschlechterung des Erhaltungszustandes erfolgt. 2.1.2 Schutzgut Boden Gemäß der Bodenkarte von Nordrhein-Westfalen im Maßstab 1:50.000 (IS BK 50) kommt der Bodentyp  Typische Parabraunerden, vereinzelt Typische Braunerde (L42) im Plangebiet vor. Der Boden ist als fruchtbarer Boden, aufgrund seiner Regelungs- und Pufferfunktion und seiner natürlichen Bodenfruchtbarkeit als schutzwürdig eingestuft. Der Boden im Plangebiet ist, außer im Bereich der Druckerhöhungsanlage und der Straße am Theuspfad nicht versiegelt, stellt sich jedoch flächendeckend durch die landwirtschaftliche Nutzung als anthropogen überformt dar. Altlasten / Altstandorte Im Plangebiet sind aktuell keine Altlasten oder Altstandorte bekannt. 2.1.3 Schutzgut Wasser Oberflächenwasser Im Plangebiet befinden sind keine Oberflächengewässer. Grundwasser Der Boden des Plangebietes ist aktuell größtenteils nicht versiegelt und steht zur Versickerung von Niederschlagswasser bzw. zur Grundwasserneubildung zur Verfügung. Das Plangebiet ist Bestandteil des Wasserschutzgebietes Weiler, Wasserschutzzone III A. Die Schutzzone III A ist die weitere Schutzzone, die die Wassergewinnungsstelle vor weitreichenden Beeinträchtigungen, insbesondere vor nicht oder schwer abbaubaren chemischen und radioaktiven Verunreinigungen schützt. Die Vorschriften der Wasserschutzgebietsverordnung sind daher in der verbindlichen Bauleitplanung bzw. dem Baugenehmigungsverfahren zu beachten. So sollten z.B. Bodenauffüllungen nicht mit Recycling-Material (RCL) erfolgen, da durch den Auftrag / Einbau von RCL-Material ggf. Schadstoffe und Verunreinigungen ins Grundwasser gelangen können. ISR Innovative Stadt- und Raumplanung GmbH, Zur Pumpstation 1, 42781 Haan, mail@isr-haan.de, www.isr-haan.de 8 UMWELTBERICHT ZUM BEBAUUNGSPLAN NR.121 S INNERSDORF Abbildung 3: Ausschnitt Wasserschutzgebiet Weiler (Plangebiet schwarz markiert, verändert nach Reg.-Bez. Köln) 2.1.4 Schutzgut Klima / Luft Das Plangebiet ist der atlantischen Klimaregion mit milden Wintern und mäßig warmen Sommern zuzuordnen. Die Jahresdurchschnittstemperatur beträgt 10 bis 11° C bei einem Jahresniederschlag von rd. 700 bis 800 mm im langjährigen Mittel. Stadtrandklima Freilandklima Vorstadtklima Abbildung 4: Ausschnitt Fachinformationssystem Klimaanpassung, Klimatope (Plangebiet schwarz markiert, verändert nach LANUV NRW) Das Fachinformationssystem Klimaanpassung des LANUV ordnet das Plangebiet dem Klimatop des Freilandklimas zu. In westliche Richtung schließen sich Vorstadt- und Stadtrandklimatope und Richtung Norden, Osten und Süden weitere Freilandklimabereiche an. ISR Innovative Stadt- und Raumplanung GmbH, Zur Pumpstation 1, 42781 Haan, mail@isr-haan.de, www.isr-haan.de 9 UMWELTBERICHT ZUM BEBAUUNGSPLAN NR.121 S INNERSDORF Durch die geringe Versiegelungsrate und die starke nächtliche Abkühlung stellt das Plangebiet und die angrenzenden Ackerflächen im Bestand ein Entstehungsgebiet für Kaltluft dar. Zur Luftqualität im Plangebiet liegen keine aktuellen Untersuchungen vor. Die Luftqualität im Plangebiet wird durch die landwirtschaftliche Nutzung beeinflusst. Landwirtschaftliche Emissionen tragen vor allem durch die Freisetzung von Ammoniak, das mit anderen in der Luft befindlichen Stoffen zu sekundären anorganischen Aerosolen reagiert, zur Feinstaubbelastung der Städte und Regionen bei. 2.1.5 Schutzgut Landschaft Das Plangebiet ist im Bestand durch die Nutzung als landwirtschaftliche Fläche, im direkten Randbereich zum Siedlungskörper, geprägt. Naturräumlich ist das Plangebiet der Niederterrasse der Köln-Bonner Rheinebene in der Großlandschaft der Niederrheinischen Bucht zuzuordnen. Das Gebiet ist geprägt von einer Ballungsrandzone mit starkem Siedlungsdruck auf die verbliebenen Freiflächen. Durch die fruchtbaren Böden wurde das Gebiet schon früh besiedelt und intensiv genutzt. Wald sowie Klein- und Saumbiotope treten in den Hintergrund. Vom Plangebiet erstreckt sich ein weiter Blick Richtung Osten bis zur Autobahn A 57. Auch Richtung Norden und Süden öffnen sich weite Bereiche mit landwirtschaftlichen Flächen. Richtung Westen schließt sich der Siedlungskörper des Ortsteils Sinnersdorf an. 2.1.6 Schutzgut Mensch Lärm Laut dem Umgebungslärmportal des MUNKLUV ist das Plangebiet nicht mit Lärmbelastungen durch Straßen oder Schienen vorbelastet. Belastungen durch Geräuschemissionen entstehen im Plangebiet durch landwirtschaftliche Maschinen, die jedoch nur temporär begrenzt auftreten. Verkehr Das Plangebiet ist aktuell nicht verkehrstechnisch erschlossen. Im Norden des Plangebietes liegt die Straße Am Theuspfad und im Süden grenzt die Straße Am Eggershof an das Plangebiet an. Beide Straßen gehen auf Höhe des Plangebietes in Wirtschaftswege über. Licht Vom Plangebiet gehen aktuell keine Lichtemissionen aus. Durch den angrenzenden Siedlungskörper besteht eine siedlungstypische Grundbelastung. Freizeit und Erholung Das Plangebiet ist nicht für die Freizeit und Erholung erschlossen und weist darüber hinaus keine Funktion für die Erholungsnutzung auf. 2.1.7 Schutzgut Kulturgüter und sonstige Sachgüter Das Plangebiet weist keine Objekte auf, die denkmalgeschützt sind oder als solche einzustufen sind. 2.1.8 Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern Im Plangebiet sind keine Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern bekannt, die über die natürlichen Interaktionen (bspw. Boden/ Wasser/ Klima/ biologische Vielfalt) hinausgehen. ISR Innovative Stadt- und Raumplanung GmbH, Zur Pumpstation 1, 42781 Haan, mail@isr-haan.de, www.isr-haan.de 10 UMWELTBERICHT ZUM BEBAUUNGSPLAN NR.121 S INNERSDORF 2.2 Entwicklung bei Nichtdurchführung der Planung Bei Nichtdurchführung der Planung würde voraussichtlich keine Änderung der Nutzung erfolgen. Der Standort würde weiter intensiv ackerbaulich genutzt. Eine Sukzession oder Extensivierung der Fläche, die mit einer Erhöhung der Artenvielfalt einhergehen würde, ist nicht abzusehen. Im Regionalplan ist die Fläche als allgemeiner Siedlungsbereich dargestellt. Der Boden des Plangebietes ist aufgrund seiner Bodenfruchtbarkeit als schutzwürdig eingestuft. Eine Nutzung als Ackerstandort ist denkbar. 2.3 Entwicklung bei Durchführung der Planung 2.3.1 Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt Bei Durchführung der Planung kommt es zur wohnbaulichen Nutzung der aktuell intensiv ackerbaulich genutzten Fläche. Folglich wird die aktuell unversiegelte Fläche z. T. versiegelt. Es kommt dabei nicht zu Eingriffen in wertvolle Biotope bzw. Habitate. Das Gebiet ist intensiv landwirtschaftlich genutzt und bietet durch die Strukturarmut nur geringe Potenziale als Lebensraum für Tiere und Pflanzen. In der begleitenden artenschutzrechtlichen Prüfung (ISR 2017) konnte nachgewiesen werden, dass bei Umsetzung der Planung Verbotstatbestände gem. § 44 BNatSchG mit hoher Wahrscheinlichkeit auszuschließen sind. Planungsrelevante Arten konnten im Plangebiet nicht nachgewiesen werden. Eine tiefergehende Beschreibung und Beurteilung kann der artenschutzrechtlichen Prüfung (ISR 2017) entnommen werden. 2.3.2 Schutzgut Boden Bei einer Durchführung der Planung kommt es im Plangebiet zu einer Versieglung der aktuell ackerbaulich genutzten Flächen. Zur Überwindung der Geländekante wird das Plangebiet großflächig ca. 1 m aufgeschüttet. Die großflächige Versiegelung und Aufschüttung ist mit umfangreichen Eingriffen in das Schutzgut Boden verbunden. Der Boden verliert seine Funktionsfähigkeit im Naturhaushalt, er wird aus dem Bodengefüge genommen. Der natürliche Wasserkreislauf ist am Ort der Versiegelung unterbrochen, ebenso verliert der Boden seine Funktion als potenzieller Pflanzenstandort. Der Boden im Plangebiet ist aufgrund seiner hohen Fruchtbarkeit geschützt, durch die Planung würde der Boden versiegelt und die Funktionsfähigkeit des Bodens erheblich beeinträchtigt. Wegen ihrer Fruchtbarkeit geschützte oder besonders geschützte Böden kommen im Umkreis des Plangebiets großflächig vor. Unter Voraussetzung der Formulierung und Berücksichtigung adäquater Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen für das Schutzgut Boden werden keine erheblichen Beeinträchtigungen für das Schutzgut Boden erwartet. 2.3.3 Schutzgut Wasser Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 121 ist aktuell großflächig unversiegelt und wird landwirtschaftlich genutzt. Oberflächengewässer sind nicht vorhanden und werden nicht beeinträchtigt. Das Niederschlagswasser kann versickern und trägt zur Grundwasserneubildung bei. Im Zuge der Planung wird das Plangebiet z. T. versiegelt, das anfallende Niederschlagswasser wird gemäß § 44 Landeswassergesetzes NRW ortsnah zur Versickerung gebracht werden. Die Versickerung von Regenwasser stellt generell einen positiven Aspekt dar. Durch die geplante Versickerung wird die lokale Grundwasserneubildungsrate im Plangebiet im Wesentlichen nur gering beeinträchtigt. ISR Innovative Stadt- und Raumplanung GmbH, Zur Pumpstation 1, 42781 Haan, mail@isr-haan.de, www.isr-haan.de 11 UMWELTBERICHT ZUM BEBAUUNGSPLAN NR.121 S INNERSDORF Das Plangebiet liegt im Geltungsbereich des Wasserschutzgebietes Weiler Schutzzone III A. Die Vorschriften der Wasserschutzgebietsverordnung sind daher im Baugenehmigungsverfahren zu beachten. Erhebliche Beeinflussungen des Schutzgutes Wasser sind im Zuge der Planung mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht zu erwarten. 2.3.4 Schutzgut Klima / Luft Das Plangebiet stellt sich im Bestand größtenteils als unversiegelte, ackerbaulich genutzte Fläche dar, die eine Funktion als Kaltluftentstehungsgebiet hat. Im Zuge der Planung wird das Gebiet z. T. versiegelt. Die Funktion als Kaltluftentstehungsgebiet geht verloren. Kaltluft sammelt sich auf der Erdoberfläche und fließt je nach Reliefenergie in Senken ab. Da das Plangebiet mit einer Geländekante vom Siedlungskörper getrennt ist, ist die Kaltluftzulieferung im Bestand nur eingeschränkt möglich. Nach dem Relief fließt die Kaltluft eher Richtung Osten, zur Autobahn A 57 hin ab. Dem Plangebiet kann also auch im Bestand schon nur eine untergeordnete Rolle als Kaltluftlieferant für den Ortsteil Sinnersdorf zugeordnet werden. Die Luftqualität ist im Bestand durch die landwirtschaftliche Nutzung mit Feinstaub vorbelastet. Mit Durchführung der Planung geht die Emissionsquelle im Plangebiet verloren. Die geplante wohnbauliche Nutzung verursacht jedoch durch den Verkehr und den Hausbrand neue Emissionen. Eine zusätzliche erhebliche negative Beeinträchtigung des Lokalklimas ist dennoch nicht zu erwarten. 2.3.5 Schutzgut Landschaft Das Plangebiet ist im Bestand großflächig durch die Nutzung als landwirtschaftliche Nutzfläche im direkten Randbereich zum Siedlungskörper geprägt. Richtung Norden, Osten und Südosten öffnet sich ein weiter Horizont bis zur Autobahn A 57. Richtung Westen schließt sich die Wohnbebauung des Ortsteiles Sinnersdorf an. Die Planung ist eine Arrondierung der vorhandenen Einfamilienhausbebauung, die zusätzlich durch einen ca. 8 m breiten Grünstreifen an der Ostflanke zur offenen Landschaft hin eingegrünt wird. Der Eingriff in das Landschafts- bzw. Ortsbild im Zuge der Planung wird nicht als erheblich eingestuft. 2.3.6 Schutzgut Mensch Lärm Vom Gebiet gehen aktuell keine Lärmemissionen aus. Während der Bauphase kommt es zu erhöhten Lärmimmissionen, da diese jedoch nur zeitlich begrenzt sind, ist keine erhebliche Beeinflussung des Schutzgutes Mensch, einschließlich der Gesundheit zu erwarten. In der späteren Alltagsnutzung ist mit einer Erhöhung der Lärmimmissionen im Vergleich zum heutigen Zustand zu rechnen. Diese gehen jedoch mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht über den im Siedlungsbereich üblichen Lärmpegel hinaus. Verkehr Das Plangebiet ist aktuell nicht verkehrstechnisch erschlossen. Die im nördlichen Plangebiet und an der südlichen Grenze des Plangebietes verlaufenden Straßen gehen auf Höhe des Plangebietes in Wirtschaftswege über. Im Zuge der Planung wird das Gebiet verkehrstechnisch sowohl über die Straße Am Eggershof im Süden und Am Theuspfad im Norden erschlossen. ISR Innovative Stadt- und Raumplanung GmbH, Zur Pumpstation 1, 42781 Haan, mail@isr-haan.de, www.isr-haan.de 12 UMWELTBERICHT ZUM BEBAUUNGSPLAN NR.121 S INNERSDORF Licht Aktuell sind im Plangebiet keine Lichtemissionen vorhanden. Durch die Lage am Siedlungsrand befinden sich die siedlungstypischen Lichtimmissionen im Plangebiet. Da nächtliche Bautätigkeiten auf Grund der angrenzenden Wohnnutzungen ausgeschlossen werden können, werden keine erheblichen negativen baubedingten Lichtimmissionen für das Schutzgut Menschen erwartet. Durch die Wohnbebauung kommt es im Plangebiet zu einer Erhöhung der Lichtemissionen. Durch Straßen und Gebäudebeleuchtung sowie durch den Verkehr entstehen Lichtimmissionen im Plangebiet. Da diese nicht über den im Siedlungsraum typischen Wert hinausgehen werden, ist nicht mit einer erheblichen Beeinflussung des Schutzgutes Mensch zu rechnen. Freizeit und Erholung Das Plangebiet ist im Realbestand und bei einer Durchführung der Planung nicht für Freizeit und Erholung erschlossen. Es wird keine erhebliche Beeinträchtigung der Erholungsfunktion vorbereitet. 2.3.7 Schutzgut Kulturgüter und sonstige Sachgüter Im Plangebiet sind keine Kulturgüter oder sonstigen Sachgüter bekannt, die durch die Planung beeinträchtigt werden. Erhebliche negative Auswirkungen sind bei Vollzug des Bebauungsplanes auszuschließen. 2.3.8 Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern Im Plangebiet sind keine Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern bekannt, die über die natürlichen Interaktionen (bspw. Boden/Wasser/Luft/ biologische Vielfalt) hinausgehen. 2.3.9 Kumulierende Wirkungen Es sind keine weiteren Aufstellungen oder Änderungen von Bauleitplänen im Umkreis des Plangebietes bekannt. Kumulierende Wirkungen sind daher gegenwärtig nicht zu erwarten. 2.3.10 Gefahrenschutz / Risiken Im Plangebiet und seinem wirkungsrelevanten Umfeld sind keine Gefahren oder Risiken bekannt. 2.4 Maßnahmen zur Vermeidung, Minderung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen Der Verursacher eines Eingriffes ist nach § 1 a Abs. 3 BauGB i. V. m. § 18 BNatSchG dazu verpflichtet Beeinträchtigungen soweit es geht zu vermeiden und unvermeidbare Beeinträchtigungen durch geeignete Maßnahmen vorrangig auszugleichen oder in anderer Weise zu kompensieren. Die Zielsetzungen für den Untersuchungsraum folgen ökologischen und gestalterischen Leitbildern. Die ökologischen Leitlinien ergeben sich aus der Naturschutzgesetzgebung, wonach  die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes,  die Nutzungsfähigkeit der Naturgüter,  die Pflanzen- und Tierwelt sowie  die Vielfalt, Eigenart und Schönheit von Natur und Landschaft ISR Innovative Stadt- und Raumplanung GmbH, Zur Pumpstation 1, 42781 Haan, mail@isr-haan.de, www.isr-haan.de 13 UMWELTBERICHT ZUM BEBAUUNGSPLAN NR.121 S INNERSDORF als Lebensgrundlage für den Menschen und als Voraussetzung für seine Erholung in Natur und Landschaft nachhaltig zu sichern sind. 2.4.1 Empfehlungen für Maßnahmen für die Eingriffsvermeidung und -minderung Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt  Für die Baumaßnahmen erforderliche Rodungsarbeiten sind auf einen möglichst kurzen Zeitraum außerhalb der Vegetationsperiode und der Reproduktionszeit der Tiere (01.10. eines Jahres bis zum 28./29.02. des Folgejahres) zu legen  Zur Vermeidung von Schäden an Bäumen oder Gehölzbeständen einschließlich ihrer Kronen- und Wurzelbereiche (Baustellenbereich bzw. Zufahrten zum Baugebiet) sind entsprechend der ZTV-Baumpflege, der DIN 18920 sowie der RAS LP-4 während der Bauzeit geeignete Schutzmaßnahmen durchzuführen  Einsatz von artenschutzgerechter Beleuchtung im Bereich der Stellplätze und den Zufahrten/Zuwegungen: Verzicht auf Lampen mit hohem UV-Anteil, Einsatz von LED-Beleuchtung Schutzgut Boden  Nach Möglichkeit Verwendung von wasser- und luftdurchlässigen Materialien für die Flächenbefestigungen (Stellplatz- und Wegebau)  Für Bodenarbeiten ist die DIN 18915 (Vegetationstechnik im Landschaftsbau – Bodenarbeiten) einzuhalten  Nach Möglichkeit: Verbleib des unbelasteten Bodenaushubs im Gebiet, z.B. Zwischenlagerung in Erdmieten  Soweit technisch möglich: flächensparende Lagerung von Baustoffen und Erdmaterial; keine Inanspruchnahme von Flächen außerhalb der vorgesehenen Baustelle und Zuwegung, Wartung und Betankung von Baumaschinen nur auf versiegelten Flächen  Beseitigung aller Anlagen der Baustelleneinrichtung nach Beendigung der Bauphase Schutzgut Klima / Luft und Wasser  Durch extensive Dachbegrünung kann der Oberflächenabfluss verringert und das Mikroklima verbessert werden 2.4.2 Eingriffs-/ Ausgleichbilanzierung Nach § 18 Abs. 1 BNatSchG ist aufgrund der Aufstellung des Bauleitplans über die Vermeidung, den Ausgleich und den Ersatz der zu erwartenden Eingriffe in Natur und Landschaft nach den Vorschriften des Baugesetzbuches zu entscheiden. Nach § 1a Abs. 3 BauGB sind in Bauleitplänen, bei denen Eingriffe in Natur und Landschaft zu erwarten sind, die Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege zu berücksichtigen. Die Eingriffsregelung nach § 1a Abs. 3 BauGB wird in den Umweltbericht integriert. Diese stellt auf Grundlage des geltenden Planungsrechtes die Eingriffsbewertung im Bestand dem neu aufzustellenden Planungsrecht gegenüber. Dabei werden die zur Beurteilung des Eingriffes benötigten Informationen bereitgestellt und ausgewertet. ISR Innovative Stadt- und Raumplanung GmbH, Zur Pumpstation 1, 42781 Haan, mail@isr-haan.de, www.isr-haan.de 14 UMWELTBERICHT ZUM BEBAUUNGSPLAN NR.121 S INNERSDORF Gemäß § 17 (4) BNatSchG sind das insbesondere:  die Darstellung von Ort, Art, Umfang und zeitlichem Ablauf des Eingriffs sowie  die vorgesehenen Maßnahmen zur Vermeidung, zum Ausgleich und zum Ersatz der Beeinträchtigungen von Natur- und Landschaft einschließlich Angaben zur tatsächlichen und rechtlichen Verfügbarkeit der für Ausgleich und Ersatz benötigten Flächen. Ein unmittelbarer räumlicher Zusammenhang zwischen Eingriff und Ausgleich ist nicht erforderlich, soweit dies mit einer geordneten städtebaulichen Entwicklung und den Zielen der Raumordnung sowie des Naturschutzes und der Landschaftspflege vereinbar ist. Die Eingriffs-/ Ausgleichsbilanzierung erfolgt nach der „Bewertung von Eingriffen in die Natur und Landschaft – vereinfachtes Bewertungsverfahren NRW“ des MSWKS (Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen) und MUNLV (Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen) aus dem Jahr 2001. Das Verfahren kann bei Fällen, die keiner vertiefenden, fachwissenschaftlichen Einzelfallbetrachtung bedürfen, angewendet werden. Da es sich bei der Fläche vor allem um intensiv genutzte Ackerflächen handelt, ist eine Anwendung des Verfahrens gegeben. In einem ersten Schritt werden dem Plangebiet in seinem aktuellen Zustand / nach aktuellem Planungsrecht Biotoptypen mit einem Biotopwert zugeordnet. Der Biotopwert ergibt sich vor allem aus der Seltenheit und der Wiederherstellbarkeit des Biotoptypen. Es werden Zahlenwerte zwischen 0 (niedrigster Wert) und 10 (höchster Wert) vergeben. Bei besonderer Ausprägung der vorliegenden Biotoptypen können verschiedene Korrekturfaktoren angewendet werden. Korrekturfaktoren gibt es:     für vom Regelfall stark abweichende Biotoptypen, bei Störeinflüssen benachbarter Biotoptypen, bei besonderer Bedeutung für den Biotopverbund, bei besonderer Bedeutung für das Landschaftsbild. Im Zuge der Bewertung wurde kein Korrekturfaktor vergeben. Für den Ausgangszustand ergibt sich folgende tabellarische Zusammenstellung der Biotoptypen und -werte: ISR Innovative Stadt- und Raumplanung GmbH, Zur Pumpstation 1, 42781 Haan, mail@isr-haan.de, www.isr-haan.de 15 UMWELTBERICHT ZUM BEBAUUNGSPLAN NR.121 S INNERSDORF Tabelle 2: Ausgangszustand des Plangebietes A. Basisszenario Code Biotoptyp 3.1 Acker 2.3 2.3 Fläche (in m²) Grundwert A Korrekturfaktor Gesamt- Flächenwert wert 17.355 2 1 2 34.710 Ackerrand/Straßenböschung 195 3 1 3 585 75 3 1 3 225 8.1 Ackerrand/Fettwiese Ackerrand/Gehölze (Bäume / Sträucher) 605 7 1 7 4.235 1.2 versiegelte Fläche mit nachgeschalteter Versickerung (öffentliche Verkehrsfläche) 180 0,5 1 0,5 90 250 0,5 1 0,5 125 75 8 1 8 600 Gesamtflächenwert 40.570 1.2 8.2 versiegelte Fläche mit nachgeschalteter Versickerung (Druckerhöhungsanlage, RheinEnergie) Einzelbäume (Korkenzieherweide, Salweide) Flächengröße 18.660 Dem Plangebiet kann im Bestand ein Flächenwert von 40.570 Punkten zugeordnet werden. Im zweiten Schritt werden Plangebiet auf Grundlage der Planung Biotoptypen mit einem Biotopwert zugeordnet. Handelt es sich bei dem Biotoptyp um ein neu angelegtes Biotop wird statt dem Grundwert A (Ausgangssituation) der Grundwert P vergeben. Der Grundwert P steht für den Wert des Biotops 30 Jahre nach seiner Neuanlage. Dies lässt sich mit der unterschiedlichen Entwicklungszeit von Biotoptypen begründen. Für Biotope die von der Planung nicht betroffen sind wird weiter Grundwert A zugrunde gelegt. Für die Planung gemäß Festsetzung des Bebauungsplanes ergibt sich folgende tabellarische Zusammenstellung der Biotoptypen und -werte: ISR Innovative Stadt- und Raumplanung GmbH, Zur Pumpstation 1, 42781 Haan, mail@isr-haan.de, www.isr-haan.de 16 UMWELTBERICHT ZUM BEBAUUNGSPLAN NR.121 S INNERSDORF Tabelle 3:Zustand des Plangebietes gemäß Festsetzung des Bebauungsplanes B. Zustand gemäß Festsetzung des Bebauungsplanes Fläche GrundCode Biotoptyp (in m²) wert Korrekturfaktor Gesamt- Flächenwert wert 1.2 versiegelte Fläche mit nachgeschalteter Versickerung (Gebäude) 3.040 0,5 1 0,5 1.520 4.1 Zier- und Nutzgarten strukturarm (gärtnerisch gestaltete Privatgärten) 9.320 2 1 2 18.640 1.2 versiegelte Fläche mit nachgeschalteter Versickerung (Containerfläche) 80 0,5 1 0,5 40 1.2 versiegelte Fläche mit nachgeschalteter Versickerung (Straße) 2.800 0,5 1 0,5 1.400 1.3 versiegelte Fläche mit nachgeschalteter Versickerung (Weg, wassergebunden Wegedecke) 900 0,5 1 1 450 8 Gehölze (Öffentliche Grünfläche, flächige Abpflanzung mit heimischen Bäumen und Sträuchern) 1.510 5 1 5 7.550 7.7 Rigolen, Versickerungsmulden (Regenrückhaltbecken) 760 4 1 4 3.040 1.2 versiegelte Fläche mit nachgeschalteter Versickerung (Druckerhöhungsanlage) 250 0,5 1 0,5 125 Gesamtflächenwert 32.765 Flächengröße 18.660 Der Planung kann ein Biotopwert von 32.765 Punkten zugeordnet werden. Bei der Gegenüberstellung von Basisszenario und Zustand bei Durchführung der Planung ergibt sich folgende Bilanzierung: Tabelle 4: Bilanzierung von Eingriff und Ausgleich C. Bilanz A. Basisszenario B. Planzustand Bilanz Biotopwertpunkte 40.570 32.765 -7805 In der Summe ergibt sich ein Minus von 7805 Wertpunkten. Ein Ausgleich innerhalb des Plangebietes ist aufgrund der geplanten Nutzung nicht umsetzbar. Das Bilanzdefizit soll über das Ökokonto der Stadt Pulheim kompensiert werden. Der durch die Aufstellung des BP 121 Sinnersdorf möglich werdende Eingriff kann – anteilig – mittels Anrechnung zweier umgesetzter Grünordnungsplan-Maßnahmen ausgeglichen werden. Es handelt sich um die Maßnahmen GOP I.36, Bolander Weg und GOP I.12, Stommeln ISR Innovative Stadt- und Raumplanung GmbH, Zur Pumpstation 1, 42781 Haan, mail@isr-haan.de, www.isr-haan.de 17 UMWELTBERICHT ZUM BEBAUUNGSPLAN NR.121 S INNERSDORF bei denen auf ca. 1560 m² Feldgehölze aus heimischen Baum- und Straucharten angelegt wurden. 2.5 Anderweitige Planungsmöglichkeiten Zum derzeitigen Kenntnisstand liegen keine Alternativen oder anderweitigen Planungsmöglichkeiten vor. Durch die verkehrliche Anbindung und die Abpflanzung entlang der Ostflanke zur freien Landschaft hin, ist keine anderweitige Planung möglich. 3. Zusätzliche Angaben 3.1 Wichtigste Merkmale der verwendeten technischen Verfahren Bei der Erstellung des Umweltberichtes wurde die Gliederung anhand der Vorgaben des § 2a BauGB und der Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2 a BauGB vorgenommen. Die Beschreibung und Bewertung der Belange des Umweltschutzes ist gemäß den Vorgaben des § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB in den Umweltbericht eingearbeitet worden. Untersuchungsmethoden / Fachgutachten 3.2  Artenschutzrechtliche Prüfung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 121 „Am Theuspfad / Am Eggershof“: ISR Innovative Stadt- und Raumplanung GmbH (2017)  Umweltbericht zur Teilbereichsänderung Nr. 18.1 Sinnersdorf des Flächennutzungsplanes: ISR Innovative Stadt- und Raumplanung GmbH (2017) Hinweise auf Schwierigkeiten, die bei der Zusammenstellung der Angaben aufgetreten sind Für die Ermittlung der Umweltauswirkungen waren keine besonderen technischen Verfahren notwendig. Die zur Verfügung stehenden Unterlagen können die Auswirkungen auf die Schutzgüter nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 und § 1 a BauGB ausreichend ermitteln, beschreiben und bewerten. Technische Lücken oder fehlende Kenntnisse sind nicht zu dokumentieren. 3.3 Geplante Maßnahmen zur Umweltauswirkungen (Monitoring) Überwachung erheblicher Maßnahmen zum Monitoring des Plangebietes sind aufgrund der nicht erheblichen Mehrbelastung von Natur, Umwelt und Landschaft nicht vorzusehen. 4. Allgemeinverständliche Zusammenfassung Mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 121 Sinnersdorf sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Arrondierung des Stadtteils Sinnersdorf zwischen den Straßen Am Theuspfad und Am Eggershof geschaffen werden. Ziel ist die Realisierung der Wohnbebauung sowie deren Erschließung. Die Gliederung der einzelnen Schutzgüter dient dazu, die umweltschützenden Belange der Planung als Bestandteil des Abwägungsmaterials aufzubereiten. Der Umweltbericht enthält eine Beschreibung und Bewertung der Auswirkungen der Planung auf die nachfolgend aufgelisteten Schutzgüter sowie der Wechselwirkungen zwischen diesen Schutzgütern: ISR Innovative Stadt- und Raumplanung GmbH, Zur Pumpstation 1, 42781 Haan, mail@isr-haan.de, www.isr-haan.de 18 UMWELTBERICHT ZUM BEBAUUNGSPLAN NR.121 S INNERSDORF  Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt  Boden  Wasser  Klima und Luft  Landschaft / Ortsbild  Mensch  Kultur- und Sachgüter Die Aufstellung des Bebauungsplans wird zu einer Veränderung der Flächennutzung (Fläche für die Landwirtschaft zu Wohnnutzung) führen. Die hierfür nötigen planungsrechtlichen Voraussetzungen wurden durch die Teilbereichsänderung Nr. 18.1 des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 des BauGB geschaffen. Ergebnis der Umweltprüfung Das Plangebiet ist aktuell eine Fläche für die Landwirtschaft, die im Zuge der Planung zu einem Wohngebiet mit Ein- und Zweifamilienhäusern umgewandelt werden soll. Insgesamt sind die Auswirkungen auf die Schutzgüter nicht als erheblich negative Beeinträchtigungen zu bewerten. Lediglich der Eingriff in den schutzwürdigen Boden kann als erheblich betrachtet werden. Ergebnis der Eingriffs-/ Ausgleichbilanzierung Die Bilanzierung der Biotoptypen und -werte im Basisszenario und bei Durchführung der Planung ergab ein Minus von 7805 Wertpunkten. Der Ausgleich erfolgt über den Flächenpool der Stadt Pulheim. Eine erhebliche Mehrbelastung der geprüften Schutzgüter oder erhebliche Beeinträchtigungen der Schutzgüter werden durch den Bebauungsplan Nr. 121 Sinnersdorf nicht vorbereitet. ISR Innovative Stadt- und Raumplanung GmbH, Zur Pumpstation 1, 42781 Haan, mail@isr-haan.de, www.isr-haan.de 19 UMWELTBERICHT ZUM BEBAUUNGSPLAN NR.121 S INNERSDORF 5. Literaturverzeichnis BAUGESETZBUCH IN DER FASSUNG DER BEKANNTMACHUNG VOM 23. SEPTEMBER 2004 (BGBL. I S. 2414), DAS ZULETZT DURCH ARTIKEL 2 DES GESETZES VOM 30. JUNI 2017 (BGBL. I S. 2193) GEÄNDERT WORDEN IST BAUNVO – VERORDNUNG ÜBER DIE BAULICHE NUTZUNG DER GRUNDSTÜCKE (BAUNVO - BAUNUTZUNGSVERORDNUNG) IN DER FASSUNG VOM 23.01.1990 (BGBI. I S. 133), DIE ZULETZT DURCH ARTIKEL 2 DES GESETZES VOM 04. MAI 2017 (BGBl. I S. 1057) GEÄNDERT WORDEN IST. BNATSCHG – GESETZ ÜBER NATURSCHUTZ UND LANDSCHAFTSPFLEGE (BNATSCHG - BUNDESNATURSCHUTZGESETZ) VOM 29. JULI 2009 (BGBL. I S. 2542), DAS ZULETZT DURCH ARTIKEL 3 DES GESETZES VOM 30. JUNI 2017 (BGBL. I S. 2193) GEÄNDERT WORDEN IST LNATSCHG – GESETZ ZUM SCHUTZ DER NATUR IN NORDRHEIN -W ESTFALEN UND ZUR ÄNDERUNG ANDERER VORSCHRIFTEN (LANDESNATURSCHUTZGESETZ - LNATSCHG NRW) IN DER FASSUNG DER BEKANNTMACHUNG VOM 21. JULI 2000 (GV. NRW. S. 568), DAS ZULETZT DURCH ARTIKEL 1 DES GESETZES VOM 16. MÄRZ 2010 (GV. NRW. S. 185) GEÄNDERT WORDEN IST LWG NRW – W ASSERGESETZ FÜR DAS LAND NORDRHEIN-W ESTFALEN (LANDESWASSERGESETZ LWG) IN DER FASSUNG DER BEKANNTMACHUNG VOM 25. JUNI 1995, NEU GEFASST DURCH ARTIKEL 1 DES GESETZES VOM 8. JULI 2016 (GV. NRW. S. 559), IN KRAFT GETRETEN AM 16. JULI 2016. FLÄCHENNUTZUNGSPLAN STADT PULHEIM GEBIETSENTWICKLUNGSPLAN BEZIRKSREGIERUNG KÖLN LANDSCHAFTSPLAN 7 ROMMERSKIRCHENER LÖSSPLATTE, RHEIN-ERFT-KREIS ORDNUNGSBEHÖRDLICHE VERORDNUNG ZUR FESTSETZUNG DES W ASSERSCHUTZGEBIETES FÜR DIE GEWÄSSER IM EINZUGSGEBIET DER W ASSERGEWINNUNGSANLAGEN W EILER UND W ORRINGEN/LANGEL DER GAS-, ELEKTRIZITÄTS- UND W ASSERWERKE KÖLN AG (W ASSERSCHUTZGEBIETSVERORDNUNG W EILER) VOM 21. OKTOBER 1991. VERÖFFENTLICHT IM AMTSBLATT NR.50 FÜR DEN REGIERUNGSBEZIRK KÖLN. AUSGEGEBEN IN KÖLN AM 16. DEZEMBER 1991 ISR INNOVATIVE STADT- UND RAUMPLANUNG GMBH (2017): ARTENSCHUTZRECHTLICHE PRÜFUNG ZUM BEBAUUNGSPLAN NR. 121 „AM THEUSPFAD / AM EGGERSHOF“ ISR INNOVATIVE STADT- UND RAUMPLANUNG GMBH (2017): UMWELTBERICHT ZUR TEILBEREICHSÄNDERUNG NR. 18.1 SINNERSDORF FLÄCHENNUTZUNGSPLANS MSWKS & MUNLUV (2001): BEWERTUNG VON EINGRIFFEN IN NATUR UND LANDSCHAFT – VEREINFACHTES BEWERTUNGSVERFAHREN NRW. ABFRAGE VON GEODATEN ÜBER: WWW.GEOPORTAL.NRW WWW.KLIMAANPASSUNG-KARTE.NRW .DE WWW.UMGEBUNGSLAERM-KARTIERUNG.NRW .DE WWW.KLIMAATLAS.NRW .DE ISR Innovative Stadt- und Raumplanung GmbH, Zur Pumpstation 1, 42781 Haan, mail@isr-haan.de, www.isr-haan.de 20 UMWELTBERICHT ZUM BEBAUUNGSPLAN NR.121 S INNERSDORF Haan, den 24.08.2017 M.Sc. Lena Neugebauer Dipl.-Ing. Christian Pott Landschaftsarchitekt AKNW ISR Innovative Stadt- und Raumplanung GmbH ISR Innovative Stadt- und Raumplanung GmbH, Zur Pumpstation 1, 42781 Haan, mail@isr-haan.de, www.isr-haan.de 21