Daten
Kommune
Pulheim
Größe
170 kB
Datum
23.05.2017
Erstellt
15.05.17, 18:31
Aktualisiert
15.05.17, 18:31
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
127/2017
Erstellt am:
19.04.2017
Aktenzeichen:
III/20/200
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
Rat
X
nö. Sitzung
Termin
23.05.2017
Betreff
Übertragung von Ermächtigungen nach § 22 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) in das Jahr 2017
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
x ja
nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
x ja
nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
x nein
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
Aufwand 9.452.136,32 €
Ausz. 39.403.601,38 €
— im Haushalt des laufenden Jahres
2017
— in den Haushalten der folgenden Jahre
Aufwand 9.452.136,32 €
Ausz. 39.403.601,38 €
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
x ja
nein
Vorlage Nr.: 127/2017 . Seite 2 / 3
Beschlussvorschlag
1) Der Rat nimmt die Übertragung von Ermächtigungen gem. § 22 Gemeindehaushaltsverordnung NRW (GemHVO) im
Ergebnisplan i.H.v. 9.452.136,32 € sowie im Finanzplan i.H.v. 39.403.601,38 € zur Kenntnis.
2) Der Rat beschließt die Übertragung von Ermächtigungen und deren Umsetzung auf die in den Anlagen I und II aufgeführten Produkt- sowie Auftragssachkonten von Aufwendungen im konsumtiven Bereich i.H.v. 24.163,34 € sowie von
Auszahlungen i.H.v. 224.163,34 € und im investiven Bereich von 1.176.270,21 €.
3) Der Rat nimmt die Übersicht der investiven Maßnahmen zur Kenntnis.
Erläuterungen
zu 1) und 3):
Nach § 22 Abs. 1 GemHVO in Verbindung mit der Dienstanweisung über Art, Umfang und Dauer von Ermächtigungsübertragungen bei der Stadt Pulheim vom 13.04.2017 sind Ermächtigungen für Aufwendungen und Auszahlungen übertragbar und bleiben bis zum Ende des folgenden Haushaltsjahres verfügbar.
Darüber hinaus bleiben zweckgebundene Erträge und Einzahlungen und die entsprechenden Ermächtigungen zur Leistung der Aufwendungen bis zur Erfüllung des Zwecks und die Ermächtigungen zur Leistung von Auszahlungen bis zur
Fälligkeit der letzten Zahlung für ihren Zweck verfügbar (§22 Abs. 3 GemHVO).
Nach Ziffer 3 der Dienstanweisung bleiben Ermächtigungen für Auszahlungen bei Investitionen bis zur Fälligkeit der
letzten Zahlung für ihren Zweck verfügbar; bei Baumaßnahmen und Beschaffungen längstens jedoch 2 Jahre nach Abschluss des Haushaltsjahres, in dem der Vermögensgegenstand in seine wesentlichen Teilen in Benutzung genommen
werden konnte. Werden Investitionsmaßnahmen im Haushaltsjahr nicht begonnen, bleiben die Ermächtigungen bis zum
Ende des zweiten dem Haushaltsjahr folgenden Jahr verfügbar.
Die in den Anlagen I und II aufgeführten Übertragungen werden in der maximal möglichen Höhe ausgewiesen. Sie belasten das Haushaltsjahr 2017, führen aber gleichermaßen zu einer Entlastung des Haushaltsjahres 2016, vgl. Vorlage
136/2017 in dieser Sitzung.
Veränderungen im konsumtiven Bereich
konsumtive Aufwandsermächtigungen gemäß beschlossenem Ergebnisplan 2017
zzgl. Übertragungen gem. § 22 Abs. 1 GemHVO i.V.m. der Dienstanweisung
zzgl. Übertragungen gem. § 22 Abs. 3 GemHVO (Zweckbindung)
ergibt fortgeschriebenen Ansatz 2017 für konsumtive Aufwendungen
153.185.220,00 €
7.838.368,32 €
1.613.768,00 €
162.637.356,32 €
konsumtive Auszahlungsermächtigungen gemäß beschlossenem Finanzplan 2017
zzgl. Übertragungen gem. § 22 Abs. 1 GemHVO i.V.m. der Dienstanweisung
zzgl. Übertragungen gem. § 22 Abs. 3 GemHVO (Zweckbindung)
ergibt fortgeschriebenen Ansatz 2017 für konsumtive Auszahlungen
142.814.990,00 €
16.462.953,27 €
1.687.872,50 €
160.965.815,77 €
Die Verteilung der Gesamtsummen auf die einzelnen Produkte entnehmen Sie bitte Anlage I und Anlage III.
Vorlage Nr.: 127/2017 . Seite 3 / 3
Veränderungen im investiven Bereich
investive Auszahlungsermächtigungen gemäß beschlossenem Finanzplan 2017
zzgl. Übertragungen gem. § 22 Abs. 1 GemHVO i.V.m. der Dienstanweisung
zzgl. Übertragungen gem. § 22 Abs. 3 GemHVO (Zweckbindung)
ergibt fortgeschriebenen Ansatz 2017 für investive Auszahlungen
15.639.770,00 €
19.611.299,88 €
1.641.475,73 €
36.892.545,61 €
Die Verteilung der Gesamtsummen auf die einzelnen Produkte entnehmen Sie bitte Anlage II und Anlage III.
Außerdem wird auf die Übersicht der im Haushalt bewirtschafteten investiven Maßnahmen (ohne pauschal für Beschaffungen bereitgestellte Mittel) in Anlage IV verwiesen.
zu 2):
In Anlage I werden im Aufwand Umsetzungen i.H.v. 24.163,34 € sowie in der Auszahlung Umsetzungen i.H.v.
224.163,34 € vorgenommen (vgl. lfd. Nr. 83, 115, 117, 133).
In Anlage II werden 1.176.270,21 € Umsetzungen vorgenommen (vgl. lfd. Nr. 2, 3, 9, 12, 13, 16, 25, 26, 37, 45, 73, 87,
88, 94, 95, 97, 130).
Auf die jeweiligen ergänzenden Erläuterungen wird verwiesen.
Fazit:
Das Defizit aus dem Ergebnisplan 2017 in Höhe von 3.089.860 € erhöht sich um 9.452.136,32 € auf 12.541.996,32 €.
Die in 2016 geplanten jedoch nicht erwirtschafteten Erträge aus Grundstücksgeschäften i.H.v. 3.231.590 € sowie aus
der Auflösung der allgemeinen Investitionspauschale für die Abschreibung der geringwertigen Wirtschaftsgütern (GWG)
i.H.v. 128.057,11 € stellen in 2017 einen außerplanmäßigen Ertrag dar. Dieser außerplanmäßige Ertrag i.H.v. insgesamt
3.359.647,11 € ist im Defizit von 12.541.996,32 € nicht berücksichtigt.
Das nunmehr ausgewiesene Defizit im Ergebnisplan 2017 von 12.541.996,32 € kann nicht vollständig über eine Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage sichergestellt werden, da die Ausgleichsrücklage i.H.v. voraussichtlich
2.565.720,80 € (Stand Entwurf Jahresabschluss 2016) nicht zur Deckung des Jahresfehlbetrages 2017 ausreicht. Somit
wäre das verbleibende Defizit von 9.976.275,52 € aus der Allgemeinen Rücklage zu decken.
Der Finanzplan 2017 wies eine Reduzierung der eigenen Finanzmittel in Höhe von 6.659.690 € aus. Ausgehend von
einem Liquiditätsbestand zum 31.12.2016 in Höhe von 19.779.827,14 € hätte sich die Liquidität zum 31.12.2017 auf
13.120.137,14 € reduziert.
Durch die Übertragung von Auszahlungsermächtigungen erhöht sich die Reduzierung der eigenen Finanzmittel um
39.403.601,38 € auf 46.063.291,38 € (Liquidität zum 31.12.2017 demnach ./. 26.283.464,24 €). Die Haushaltssatzung
2017/2018 ermächtigt lediglich zu einer Kreditaufnahme zur Liquiditätssicherung bis zu 15.000.000 €, die zur Deckung
nicht ausreicht. Die Erfahrungen der letzten Jahre zeigen allerdings, dass eine vollständige Ausschöpfung der Ermächtigungen nicht zu erwarten ist. Sollte diese Annahme im Jahr 2017 nicht eintreten, müssen evtl. haushaltswirtschaftliche
Maßnahmen durch den Kämmerer und/oder Rat erfolgen (Haushaltssperre).