Daten
Kommune
Pulheim
Größe
251 kB
Datum
23.05.2017
Erstellt
15.05.17, 18:31
Aktualisiert
15.05.17, 18:31
Stichworte
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Anlage III
Übertragung von Ermächtigungen in das Haushaltsjahr 2017 - Zweckbindung nach § 22 Abs. 3 GemHVO
Produkt
Bezeichnung
Produktbereich 01 - Innere Verwaltung
Ergebnisplan
Finanzplan
Aufwand
Auszahlung
zu übertragen
nach 2017
zu übertragen
nach 2017
Produkt 01/12/02 Zurverfügungstellung von Gebäuden
und Grundstücken
01/12/02 Auszahlung von Kautionen Amt 26
SALDO
0,00
-237.500,00
Aufwandsmittel werden mit positivem, Auszahlungsmittel mit negativem Vorzeichen dargestellt.
Die in 2016 vorhandenen Kautionen müssen in das Jahr 2017
vorgetragen werden, damit eine Rückzahlung an die Mieter bei
Beendigung des Mietverhältnisses möglich ist. Die Bereitstellung
erfolgt gem. § 22 Abs. 3 GemHVO.
Während der Gewährleistungsfrist für Bauarbeiten werden
Sicherheitsleistungen einbehalten. Um diese am Ende der
Gewährleistungsfrist an die Firmen auszahlen können, sind die
Gelder gem. § 22 Abs. 3 GemHVO zu übertragen.
01/12/02 Auszahlung Sicherheitsleistungen ZWB
SALDO
Bemerkungen
0,00
-105.237,45
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Anlage III
Übertragung von Ermächtigungen in das Haushaltsjahr 2017 - Zweckbindung nach § 22 Abs. 3 GemHVO
Produkt
Bezeichnung
Produktbereich 02 - Sicherheit und Ordnung
Ergebnisplan
Finanzplan
Aufwand
Auszahlung
zu übertragen
nach 2017
zu übertragen
nach 2017
Bemerkungen
Produkt 02 08 01 Rettungsdienst
Die tatsächlich eingenommenen Gebühren für die Kreisleitstelle sind
an den Rhein-Erft-Kreis abzuführen. Die Abrechnung des IV. Quartals
2016 betrug 27.859,76 €. Diese Auszahlungsmittel sind nach § 22
Abs.3 GemHVO zu übertragen.
Die verbleibende Zahlungsverpflichtung, die sich erst nach
Zahlungseingang ergibt, beträgt 26.851,73 € und ist auf einem
Aufwandskonto nach § 22 Abs. 3 GemHVO zu übertragen.
02/08/01 Weiterleitung der Leitstellengebühr an den Rhein-Erft-Kreis
SALDO
26.851,73
-27.859,76
Produktbereich 03 - Schulen
Produkt 03 01 01 Grundschulen
Die noch verfügbaren Restmittel sind zweckgebunden. Insofern ist
eine Übertragung gem. § 22 Abs. 3 GemHVO vorzunehmen.
03/01/01 Offene Ganztagsschulen im Primarbereich (Zweckbindung)
SALDO
20.935,80
-20.935,80
03/01/01 offene Ganztagsschule
SALDO
159.422,67
Aufwandsmittel werden mit positivem, Auszahlungsmittel mit negativem Vorzeichen dargestellt.
-113.736,42
Die noch verfügbaren Restmittel sind zweckgebunden. Insofern ist
eine Übertragung gem. § 22 Abs. 3 GemHVO vorzunehmen. Die
Differenz zwischen Aufwand und Auszahlung ist auf eine
vorgenommene Rechnungsabgrenzung zurückzuführen.
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Anlage III
Übertragung von Ermächtigungen in das Haushaltsjahr 2017 - Zweckbindung nach § 22 Abs. 3 GemHVO
Produkt
Bezeichnung
Produkt 03 02 01 Hauptschulen
Ergebnisplan
Finanzplan
Aufwand
Auszahlung
zu übertragen
nach 2017
zu übertragen
nach 2017
03/02/01 Geld oder Stelle (Zweckbindung)
SALDO
1.945,45
-1.945,45
Von den in 2016 vereinnahmten Landeszuschüssen für das
Programm "Geld oder Stelle" wurden rd. 1.950 Euro nicht verausgabt.
Da die Landeszuschüsse zweckgebunden sind, ist eine Übertragung
gem. § 22 Abs. 3 GemHVO vorzunehmen.
Die noch verfügbaren Restmittel sind zweckgebunden. Insofern ist
eine Übertragung gem. § 22 Abs. 3 GemHVO vorzunehmen.
03/05/01 Offene Ganztagsschulen im Primarbereich (Zweckbindung)
SALDO
Bemerkungen
55.669,51
-55.669,51
Produkt 03 06 01 Zentrale schul- und schülerbezogene
Leistungen
Mit Bescheid vom 22.12.2016 wurden Landesmittel für die schulische
Inklusion (Schuljahr 2016/2017) i.H.v. 66.665,99 € gewährt. Die Mittel
wurden in Rahmen des Jahresabschlusses auf dem Aufwandskonto
bereitgestellt und in das Jahr 2017 übertragen.
Die noch verfügbaren Restmittel sind zweckgebunden. Insofern ist
eine Übertragung gem. § 22 Abs. 3 GemHVO vorzunehmen. Die
Differenz zwischen Aufwand und Auszahlung ist auf eine
vorgenommene Rechnungsabgrenzung zurückzuführen.
03/06/01 Zuschüsse im Rahmen der schulischen Inklusion
SALDO
214.570,66
Aufwandsmittel werden mit positivem, Auszahlungsmittel mit negativem Vorzeichen dargestellt.
-149.333,59
Seite 3 von 13
Anlage III
Übertragung von Ermächtigungen in das Haushaltsjahr 2017 - Zweckbindung nach § 22 Abs. 3 GemHVO
Produkt
Bezeichnung
Ergebnisplan
Finanzplan
Aufwand
Auszahlung
zu übertragen
nach 2017
zu übertragen
nach 2017
An die Träger wurden Mittel aus dem Programm "Geld oder Stelle"
ausgezahlt. Gemäß des Verwendungsnachweises sind gewährte
Mittel i.H.v. 2.100,60 € nicht verwendet worden. Diese wurden an die
Stadt Pulheim zurücküberwiesen. Gemäß des Förderbescheids ist es
möglich die Gelder an andere Träger umzuverteilen, soweit dort
Mehrausgaben nachgewiesen wurden. Zwei andere Träger haben
laut Verwendungsnachweis Mehrausgaben i.H.v. 2.263 €
nachgewiesen. Somit werden die erstatteten Mittel i.H.v. 2.100,60 €
an diese beiden Träger anteilsmäßig ausgezahlt. Da die
Landeszuschüsse zweckgebunden sind, ist eine Übertragung gem. §
22 Abs. 3 GemHVO vorzunehmen.
03/06/01 Kostenerstattungen an übrige Bereiche
SALDO
Bemerkungen
2.100,60
-226,97
Produktbereich 04 - Kultur
Produkt 04 01 01 Kommunale Veranstaltungen
04/01/01
Die in 2016 noch verfügbaren Restmittel sind zweckgebunden.
Insofern ist eine Übertragung gem. § 22 Abs. 3 GemHVO
vorzunehmen.
Kunstausstellungen
Sonderausstellungen (Zweckbindung)
SALDO
853,03
Aufwandsmittel werden mit positivem, Auszahlungsmittel mit negativem Vorzeichen dargestellt.
-853,03
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Anlage III
Übertragung von Ermächtigungen in das Haushaltsjahr 2017 - Zweckbindung nach § 22 Abs. 3 GemHVO
Produkt
Bezeichnung
Produkt 04 01 03 Kulturzentrum
04/01/03
Ergebnisplan
Finanzplan
Aufwand
Auszahlung
zu übertragen
nach 2017
zu übertragen
nach 2017
Bemerkungen
Die Kautionen für die Anmietung des Kultur- und Medienzentrums
müssen in das Jahr 2017 übertragen werden, damit eine
Rückzahlung möglich ist. Die Übertragung erfolgt gem. § 22 Abs. 3
GemHVO.
Abgang Kaution KMZ
Kautionsauszahlungen
SALDO
0,00
-1.400,00
Produktbereich 05 - Soziales
Produkt 05 02 01 Hilfen für Asylbewerber
Im Rahmen des KOMM-AN NRW-Programms zur Förderung der
Integration von Flüchtlingen in den Kommunen des Ministeriums für
Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
wurden Gelder über das Kommunale Integrationszentrum des RheinErft-Kreises beantragt und genehmigt. Die Mittel sind
zweckgebunden zu verwenden.
Die Differenz zwischen Aufwand und Auszahlung ist auf eine
vorgenommene Rechnungsabgrenzung zurückzuführen.
05/02/01 Zuschüsse Förderprogramm "KOMM-AN NRW"
SALDO
0,00
-545,37
In 2016 wurden Spenden in Höhe von 910,98 eingenommen. Diese
Mittel sind zweckgebunden für Beschaffungen für Flüchtlinge zu
verwenden. In 2016 wurden die Mittel nicht verausgabt und sind ins
Jahr 2017 zu übertragen.
05/02/01 Beschaff./Unterhalt.Geräte, Ausstatt.-/Ausrüst.
SALDO
910,98
Aufwandsmittel werden mit positivem, Auszahlungsmittel mit negativem Vorzeichen dargestellt.
-910,98
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Anlage III
Übertragung von Ermächtigungen in das Haushaltsjahr 2017 - Zweckbindung nach § 22 Abs. 3 GemHVO
Produkt
Bezeichnung
Ergebnisplan
Finanzplan
Aufwand
Auszahlung
zu übertragen
nach 2017
zu übertragen
nach 2017
Bemerkungen
Produktbereich 06 - Jugend
Produkt 06 01 01 Förderung von Kindern in Tagesbetreuung
Hierbei handelt es sich um zweckgebundene Zuwendungen für die
städtischen Familienzentren für das Kindergartenjahr 2016/2017
(01.08.16-31.07.2017). Die noch verfügbaren Mittel werden bis
31.07.2017 verausgabt.
Die Differenz zwischen Aufwand und Auszahlung ist auf eine
vorgenommene Rechnungsabgrenzung zurückzuführen.
Aufwendungen für das Familienzentrum Sinthern
(Zweckbindung)
06/01/01
Aufwendungen für Familienzentren (Zweckbindung)
SALDO
06/01/01
-5.434,88
Hierbei handelt es sich um zweckgebundene Zuwendungen für die
städtischen Familienzentren für das Kindergartenjahr 2016/2017
(01.08.16-31.07.2017). Die noch verfügbaren Mittel werden bis
31.07.2017 verausgabt.
Familienzentrum Sinthern Ausstattung/Spielmaterial
(M 51880008.5764000/7827000)
SALDO
06/01/01
5.964,88
996,67
-996,67
Hierbei handelt es sich um zweckgebundene Zuwendungen für die
städtischen Familienzentren für das Kindergartenjahr 2016/2017
(01.08.16-31.07.2017). Die noch verfügbaren Mittel werden bis
31.07.2017 verausgabt.
Familienzentrum Sinnersdorf Ausstattung/Spielmaterial
(M 51880009.5764000/7827000)
SALDO
2.253,87
Aufwandsmittel werden mit positivem, Auszahlungsmittel mit negativem Vorzeichen dargestellt.
-2.253,87
Seite 6 von 13
Anlage III
Übertragung von Ermächtigungen in das Haushaltsjahr 2017 - Zweckbindung nach § 22 Abs. 3 GemHVO
Produkt
Bezeichnung
Ergebnisplan
Finanzplan
Aufwand
Auszahlung
zu übertragen
nach 2017
zu übertragen
nach 2017
Hierbei handelt es sich um Zuwendungen für städtische Kindergärten
und Kindergärten freier Träger für das Kindergartenjahr 2016/2017.
Es sind Aufwandsmittel i.H.v. 57.610 € gem. § 22 Abs. 3 GemHVO zu
übertragen. Für die ausstehende Abrechnung der Stadt Köln für den
interkommunalen Ausgleich i.H.v. 243.900 € sowie die Abrechnung
mit dem LVR für das Kindergartenjahr 2014/2015 i.H.v. 51.210 €
wurde eine Rückstellung im Jahresabschluss 2016 gebildet, sodass
hier lediglich die Auszahlungsmittel zu übertragen sind.
Die Differenz i.H.v. 2.398,20 € zwischen Aufwand und Auszahlung ist
auf eine vorgenommene Rechnungsabgrenzung zurückzuführen.
06/01/01 Zuschuss zu Betriebskosten für KiTas
SALDO
57.610,00
-355.118,20
Die Stadt Pulheim erhielt in 2016 eine zweckgebundene
Landeszuweisung für die Sprachförderung von Kindern in
Kindertageseinrichtungen. Die in 2016 nicht verbrauchten Mittel sind
gem. § 22 Abs. 3 GemHVO in das Jahr 2017 zu übertragen.
06/01/01 Sprachförderung für Kindergärten (Zweckbindung)
SALDO
Bemerkungen
22.261,76
Aufwandsmittel werden mit positivem, Auszahlungsmittel mit negativem Vorzeichen dargestellt.
-24.925,82
Seite 7 von 13
Anlage III
Übertragung von Ermächtigungen in das Haushaltsjahr 2017 - Zweckbindung nach § 22 Abs. 3 GemHVO
Produkt
06/01/01
Bezeichnung
Ergebnisplan
Finanzplan
Aufwand
Auszahlung
zu übertragen
nach 2017
zu übertragen
nach 2017
Die Stadt Pulheim erhielt eine zweckgebundene Landeszuweisung
für die Sprachförderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen. Die
in 2016 nicht verbrauchten Mittel sind gem. § 22 Abs. 3 GemHVO in
das Jahr 2017 zu übertragen.
Beschaffungen Sprachförderung
(M 51150005.5764000/7827000)
SALDO
3.318,24
-3.318,24
Die Stadt Pulheim erhielt in 2016 eine zweckgebundene
Landeszuweisung für die Sprachförderung gem. § 21 KiBiz. Die in
2016 nicht verbrauchten Mittel sind gem. § 22 Abs. 3 GemHVO in
das Jahr 2017 zu übertragen.
Die Differenz zwischen Aufwand und Auszahlung ist auf eine
vorgenommene Rechnungsabgrenzung zurückzuführen.
06/01/01 Honorarkosten für Sprachförderung gem. § 21 KiBiz
SALDO
20.000,00
-19.166,00
Seit 01.08.2008 werden als Folge des Kinderbildungsgesetzes
(KiBiz) Landeszuweisungen zur Tagespflege gewährt. Die
Mehrerträge/-einzahlungen sind zweckgebunden zu verwenden und
somit gem. § 22 Abs. 3 GemHVO bei der Aufwands/Auszahlungsposition bereitzustellen.
Die Differenz zwischen Aufwand und Auszahlung ist auf eine
vorgenommene Rechnungsabgrenzung zurückzuführen.
06/01/01 Aufwendungen für Tagespflege (Zweckbindung)
SALDO
Bemerkungen
302.462,36
Aufwandsmittel werden mit positivem, Auszahlungsmittel mit negativem Vorzeichen dargestellt.
-356.339,55
Seite 8 von 13
Anlage III
Übertragung von Ermächtigungen in das Haushaltsjahr 2017 - Zweckbindung nach § 22 Abs. 3 GemHVO
Produkt
Bezeichnung
Ergebnisplan
Finanzplan
Aufwand
Auszahlung
zu übertragen
nach 2017
zu übertragen
nach 2017
Die noch verfügbaren Restmittel sind zweckgebunden. Insofern ist
eine Übertragung gem. § 22 Abs. 3 GemHVO vorzunehmen. Die
Differenz zwischen Aufwand und Auszahlung ist auf eine
vorgenommene Rechnungsabgrenzung zurückzuführen.
06/01/01 Investitionskostenzuschüsse KiTas freier Träger
SALDO
Bemerkungen
5.000,00
-150.000,00
Produkt 06 02 01 Kinder- und Jugendarbeit
Für die offene Jugendarbeit in Pulheim wurden Mittel aus dem
Landesjugendplan vereinnahmt. Da diese zweckgebunden sind, sind
sie gem. § 22 Abs. 3 GemHVO bei den Ausgabepositionen
bereitzustellen.
Zuschuss zu den Betriebskosten der Offenen Jugendarbeit in
06/02/01 Trägerschaft des Caritasverbandes Erftkreis e.V.
(Zweckbindung)
SALDO
105,25
-105,25
Unter Berücksichtigung der Spenden aus den Vorjahren und dem
Jahr 2016 sind nicht verbrauchte Mittel gem. § 22 Abs. 3 GemHVO
wegen ihrer Zweckbindung in 2017 zusätzlich bereit zu stellen. Die
Differenz zwischen Aufwand und Auszahlung ist auf
Rechnungsabgrenzungen zurückzuführen.
06/02/01 Spendenfonds "Cents für Pänz" (Zweckbindung)
SALDO
7.223,64
-7.269,02
Die nebenstehenden Mittel sind gem. § 22 Abs. GemHVO nach 2017
zu übertragen.
Die Differenz zwischen Aufwand und Auszahlung ist auf
Rechnungsabgrenzungen zurückzuführen.
06/02/01 Jugendpflegerische Aktivitäten (Zweckbindung)
SALDO
7.381,69
Aufwandsmittel werden mit positivem, Auszahlungsmittel mit negativem Vorzeichen dargestellt.
-6.981,69
Seite 9 von 13
Anlage III
Übertragung von Ermächtigungen in das Haushaltsjahr 2017 - Zweckbindung nach § 22 Abs. 3 GemHVO
Produkt
Bezeichnung
Produkt 06 04 01 Soziale Dienste
06/04/01
Ergebnisplan
Finanzplan
Aufwand
Auszahlung
zu übertragen
nach 2017
zu übertragen
nach 2017
LVR Prog. Kommunales Netzwerk "Frühe Hilfen"
(Zweckbindung)
SALDO
Die nebenstehenden Mittel sind gem. § 22 Abs. 3 GemHVO nach
2017 zu übertragen.
228,30
-68,30
Die nebenstehenden Mittel sind gem. § 22 Abs. 3 GemHVO nach
2017 zu übertragen.
06/04/01 Resozialisierungsmaßnahmen (§ 52 SGB VII)
SALDO
Bemerkungen
450,00
-400,00
Produkt 06 04 02 Beratung und ambulante Hilfen zur Erziehung (Beratungszentrum)
06/04/02
Da die zweckgebundenen Mittel nicht verausgabt wurden, erfolgt
gem. § 22 Abs. 3 GemHVO eine Bereitstellung der Restmittel in Höhe
von 3.783,02 € in 2017.
Sonderprojekt Kooperation mit Familienzentren
(Zweckbindung)
SALDO
3.783,02
-3.783,02
Produktbereich 08 - Sportförderung
Produkt 08 03 01 Aquarena
Die Kautionen für die Coins sowie Geldwertkarten müssen in das
Jahr 2017 übertragen werden, damit eine Rückzahlung möglich ist.
Die Übertragung erfolgt gem. § 22 Abs. 3 GemHVO.
Abgang Kaution Aquarena
08/03/01
Kautionsauszahlungen
SALDO
Aufwandsmittel werden mit positivem, Auszahlungsmittel mit negativem Vorzeichen dargestellt.
0,00
-1.274,00
Seite 10 von 13
Anlage III
Übertragung von Ermächtigungen in das Haushaltsjahr 2017 - Zweckbindung nach § 22 Abs. 3 GemHVO
Produkt
Bezeichnung
Ergebnisplan
Finanzplan
Aufwand
Auszahlung
zu übertragen
nach 2017
zu übertragen
nach 2017
Bemerkungen
Produktbereich 11 - Ver- und Entsorgung
Produkt 11 02 01 Entwässerung
Während der Gewährleistungsfrist für Bauarbeiten werden
Sicherheitsleistungen einbehalten. Um diese am Ende der
Gewährleistungsfrist an die Firmen auszahlen können, sind die
Gelder gem. § 22 Abs. 3 GemHVO zu übertragen.
11/02/01 Auszahlungen aus Sicherheitsleistungen
SALDO
0,00
-16.856,02
Produktbereich 12 - Verkehrsflächen und -anlagen, ÖPNV
Produkt 12 01 01 Öffentliche Verkehrsflächen
Die in 2016 vorhandenen Kautionen müssen in das Jahr 2017
vorgetragen werden, damit eine Rückzahlung an die Mieter der
Boxen bei Beendigung des Mietverhältnisses möglich ist. Die
Bereitstellung erfolgt gem. § 22 Abs. 3 GemHVO.
12/01/01 Auszahlung von Kautionen für Fahrradboxen (Zweckbindung)
SALDO
0,00
-972,30
Während der Gewährleistungsfrist für Bauarbeiten werden
Sicherheitsleistungen einbehalten. Um diese am Ende der
Gewährleistungsfrist an die Firmen auszahlen können, sind die
Gelder gem. § 22 Abs. 3 GemHVO zu übertragen.
12/01/01 Auszahlungen aus Sicherheitsleistungen
SALDO
Aufwandsmittel werden mit positivem, Auszahlungsmittel mit negativem Vorzeichen dargestellt.
0,00
-576,38
Seite 11 von 13
Anlage III
Übertragung von Ermächtigungen in das Haushaltsjahr 2017 - Zweckbindung nach § 22 Abs. 3 GemHVO
Produkt
Bezeichnung
Ergebnisplan
Finanzplan
Aufwand
Auszahlung
zu übertragen
nach 2017
zu übertragen
nach 2017
Die vereinnahmten Stellplatzablösebeiträge dienen der Herstellung
von städtischen Parkplätzen. Die Einnahmen sind zweckgebunden
und sind nach § 22 Abs. 3 GemHVO in das Jahr 2017 zu übertragen.
10/01/01
Anlegung von Parkplätzen (M 66088001)
12/01/01
SALDO
Bemerkungen
0,00
-709.499,90
Produkt 12 03 01 ÖPNV
Die in 2016 vorhandenen Kautionen müssen in das Jahr 2017
vorgetragen werden, damit eine Rückzahlung an die Mieter der
Fahrradabstellanlage am Bahnhof Pulheim nach Beendigung des
Mietverhältnisses möglich ist. Die Bereitstellung der Mittel erfolgt
gem. § 22 Abs. 3 GemHVO.
12/03/01 Auszahlung von Kautionen für Fahrradkäfig (Zweckbindung)
SALDO
0,00
-13.699,60
Produktbereich 13 - Natur- und Landschaftspflege
Produkt 13 02 01 Friedhöfe
13/02/01
Die Kautionen für Schlüsselpfand (Friedhofstore) müssen in das Jahr
2017 übertragen werden, damit eine Rückzahlung bei Rückgabe der
Schlüssel möglich ist. Die Übertragung erfolgt gem. § 22 Abs. 3
GemHVO.
Auszahlung von Kautionen für Schlüsselpfand (Friedhofstore)
(Zweckbindung)
SALDO
Aufwandsmittel werden mit positivem, Auszahlungsmittel mit negativem Vorzeichen dargestellt.
0,00
-2.855,00
Seite 12 von 13
Anlage III
Übertragung von Ermächtigungen in das Haushaltsjahr 2017 - Zweckbindung nach § 22 Abs. 3 GemHVO
Produkt
Bezeichnung
Produktbereich 14 - Umweltschutz
Ergebnisplan
Finanzplan
Aufwand
Auszahlung
zu übertragen
nach 2017
zu übertragen
nach 2017
Bemerkungen
Produkt 14 01 01 Umweltschutz
Die Ersatzpflanzungen können jeweils nur im Frühjahr und Herbst
erfolgen und sind noch nicht vollständig durchgeführt und
abgerechnet. Die Mittel sollen im Hinblick auf noch durchzuführende
Ersatzpflanz- und Baumpflegemaßnahmen übertragen werden.
14/01/01 Unterhaltung der Grundstücke und Gebäude
SALDO
5.893,14
-5.893,14
Es handelt sich um Gelder zur Umsetzung von Neuanlagen von
Ausgleichsflächen (GOP), die zweckgebunden vereinnahmt wurden.
14/01/01 Umsetzung des Grünordnungsplans (Neuanlagen)
SALDO
685.574,75
-685.574,75
Es handelt sich um Gelder zum Erwerb von Ausgleichsflächen
(GOP), die zweckgebunden vereinnahmt wurden. Die
Auszahlungsmittel sind entsprechend in 2017 bereitzustellen.
Erwerb von Ausgleichsmaßnahmen für GOP - Ausgabe (M
14/01/01
26880020)
SALDO
Aufwandsmittel werden mit positivem, Auszahlungsmittel mit negativem Vorzeichen dargestellt.
0,00
-239.832,30
Seite 13 von 13