Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Anlage III - Ermächtigungsübertragungen für Zweckbindungen)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
251 kB
Datum
23.05.2017
Erstellt
15.05.17, 18:31
Aktualisiert
15.05.17, 18:31

Inhalt der Datei

Anlage III Übertragung von Ermächtigungen in das Haushaltsjahr 2017 - Zweckbindung nach § 22 Abs. 3 GemHVO Produkt Bezeichnung Produktbereich 01 - Innere Verwaltung Ergebnisplan Finanzplan Aufwand Auszahlung zu übertragen nach 2017 zu übertragen nach 2017 Produkt 01/12/02 Zurverfügungstellung von Gebäuden und Grundstücken 01/12/02 Auszahlung von Kautionen Amt 26 SALDO 0,00 -237.500,00 Aufwandsmittel werden mit positivem, Auszahlungsmittel mit negativem Vorzeichen dargestellt. Die in 2016 vorhandenen Kautionen müssen in das Jahr 2017 vorgetragen werden, damit eine Rückzahlung an die Mieter bei Beendigung des Mietverhältnisses möglich ist. Die Bereitstellung erfolgt gem. § 22 Abs. 3 GemHVO. Während der Gewährleistungsfrist für Bauarbeiten werden Sicherheitsleistungen einbehalten. Um diese am Ende der Gewährleistungsfrist an die Firmen auszahlen können, sind die Gelder gem. § 22 Abs. 3 GemHVO zu übertragen. 01/12/02 Auszahlung Sicherheitsleistungen ZWB SALDO Bemerkungen 0,00 -105.237,45 Seite 1 von 13 Anlage III Übertragung von Ermächtigungen in das Haushaltsjahr 2017 - Zweckbindung nach § 22 Abs. 3 GemHVO Produkt Bezeichnung Produktbereich 02 - Sicherheit und Ordnung Ergebnisplan Finanzplan Aufwand Auszahlung zu übertragen nach 2017 zu übertragen nach 2017 Bemerkungen Produkt 02 08 01 Rettungsdienst Die tatsächlich eingenommenen Gebühren für die Kreisleitstelle sind an den Rhein-Erft-Kreis abzuführen. Die Abrechnung des IV. Quartals 2016 betrug 27.859,76 €. Diese Auszahlungsmittel sind nach § 22 Abs.3 GemHVO zu übertragen. Die verbleibende Zahlungsverpflichtung, die sich erst nach Zahlungseingang ergibt, beträgt 26.851,73 € und ist auf einem Aufwandskonto nach § 22 Abs. 3 GemHVO zu übertragen. 02/08/01 Weiterleitung der Leitstellengebühr an den Rhein-Erft-Kreis SALDO 26.851,73 -27.859,76 Produktbereich 03 - Schulen Produkt 03 01 01 Grundschulen Die noch verfügbaren Restmittel sind zweckgebunden. Insofern ist eine Übertragung gem. § 22 Abs. 3 GemHVO vorzunehmen. 03/01/01 Offene Ganztagsschulen im Primarbereich (Zweckbindung) SALDO 20.935,80 -20.935,80 03/01/01 offene Ganztagsschule SALDO 159.422,67 Aufwandsmittel werden mit positivem, Auszahlungsmittel mit negativem Vorzeichen dargestellt. -113.736,42 Die noch verfügbaren Restmittel sind zweckgebunden. Insofern ist eine Übertragung gem. § 22 Abs. 3 GemHVO vorzunehmen. Die Differenz zwischen Aufwand und Auszahlung ist auf eine vorgenommene Rechnungsabgrenzung zurückzuführen. Seite 2 von 13 Anlage III Übertragung von Ermächtigungen in das Haushaltsjahr 2017 - Zweckbindung nach § 22 Abs. 3 GemHVO Produkt Bezeichnung Produkt 03 02 01 Hauptschulen Ergebnisplan Finanzplan Aufwand Auszahlung zu übertragen nach 2017 zu übertragen nach 2017 03/02/01 Geld oder Stelle (Zweckbindung) SALDO 1.945,45 -1.945,45 Von den in 2016 vereinnahmten Landeszuschüssen für das Programm "Geld oder Stelle" wurden rd. 1.950 Euro nicht verausgabt. Da die Landeszuschüsse zweckgebunden sind, ist eine Übertragung gem. § 22 Abs. 3 GemHVO vorzunehmen. Die noch verfügbaren Restmittel sind zweckgebunden. Insofern ist eine Übertragung gem. § 22 Abs. 3 GemHVO vorzunehmen. 03/05/01 Offene Ganztagsschulen im Primarbereich (Zweckbindung) SALDO Bemerkungen 55.669,51 -55.669,51 Produkt 03 06 01 Zentrale schul- und schülerbezogene Leistungen Mit Bescheid vom 22.12.2016 wurden Landesmittel für die schulische Inklusion (Schuljahr 2016/2017) i.H.v. 66.665,99 € gewährt. Die Mittel wurden in Rahmen des Jahresabschlusses auf dem Aufwandskonto bereitgestellt und in das Jahr 2017 übertragen. Die noch verfügbaren Restmittel sind zweckgebunden. Insofern ist eine Übertragung gem. § 22 Abs. 3 GemHVO vorzunehmen. Die Differenz zwischen Aufwand und Auszahlung ist auf eine vorgenommene Rechnungsabgrenzung zurückzuführen. 03/06/01 Zuschüsse im Rahmen der schulischen Inklusion SALDO 214.570,66 Aufwandsmittel werden mit positivem, Auszahlungsmittel mit negativem Vorzeichen dargestellt. -149.333,59 Seite 3 von 13 Anlage III Übertragung von Ermächtigungen in das Haushaltsjahr 2017 - Zweckbindung nach § 22 Abs. 3 GemHVO Produkt Bezeichnung Ergebnisplan Finanzplan Aufwand Auszahlung zu übertragen nach 2017 zu übertragen nach 2017 An die Träger wurden Mittel aus dem Programm "Geld oder Stelle" ausgezahlt. Gemäß des Verwendungsnachweises sind gewährte Mittel i.H.v. 2.100,60 € nicht verwendet worden. Diese wurden an die Stadt Pulheim zurücküberwiesen. Gemäß des Förderbescheids ist es möglich die Gelder an andere Träger umzuverteilen, soweit dort Mehrausgaben nachgewiesen wurden. Zwei andere Träger haben laut Verwendungsnachweis Mehrausgaben i.H.v. 2.263 € nachgewiesen. Somit werden die erstatteten Mittel i.H.v. 2.100,60 € an diese beiden Träger anteilsmäßig ausgezahlt. Da die Landeszuschüsse zweckgebunden sind, ist eine Übertragung gem. § 22 Abs. 3 GemHVO vorzunehmen. 03/06/01 Kostenerstattungen an übrige Bereiche SALDO Bemerkungen 2.100,60 -226,97 Produktbereich 04 - Kultur Produkt 04 01 01 Kommunale Veranstaltungen 04/01/01 Die in 2016 noch verfügbaren Restmittel sind zweckgebunden. Insofern ist eine Übertragung gem. § 22 Abs. 3 GemHVO vorzunehmen. Kunstausstellungen Sonderausstellungen (Zweckbindung) SALDO 853,03 Aufwandsmittel werden mit positivem, Auszahlungsmittel mit negativem Vorzeichen dargestellt. -853,03 Seite 4 von 13 Anlage III Übertragung von Ermächtigungen in das Haushaltsjahr 2017 - Zweckbindung nach § 22 Abs. 3 GemHVO Produkt Bezeichnung Produkt 04 01 03 Kulturzentrum 04/01/03 Ergebnisplan Finanzplan Aufwand Auszahlung zu übertragen nach 2017 zu übertragen nach 2017 Bemerkungen Die Kautionen für die Anmietung des Kultur- und Medienzentrums müssen in das Jahr 2017 übertragen werden, damit eine Rückzahlung möglich ist. Die Übertragung erfolgt gem. § 22 Abs. 3 GemHVO. Abgang Kaution KMZ Kautionsauszahlungen SALDO 0,00 -1.400,00 Produktbereich 05 - Soziales Produkt 05 02 01 Hilfen für Asylbewerber Im Rahmen des KOMM-AN NRW-Programms zur Förderung der Integration von Flüchtlingen in den Kommunen des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen wurden Gelder über das Kommunale Integrationszentrum des RheinErft-Kreises beantragt und genehmigt. Die Mittel sind zweckgebunden zu verwenden. Die Differenz zwischen Aufwand und Auszahlung ist auf eine vorgenommene Rechnungsabgrenzung zurückzuführen. 05/02/01 Zuschüsse Förderprogramm "KOMM-AN NRW" SALDO 0,00 -545,37 In 2016 wurden Spenden in Höhe von 910,98 eingenommen. Diese Mittel sind zweckgebunden für Beschaffungen für Flüchtlinge zu verwenden. In 2016 wurden die Mittel nicht verausgabt und sind ins Jahr 2017 zu übertragen. 05/02/01 Beschaff./Unterhalt.Geräte, Ausstatt.-/Ausrüst. SALDO 910,98 Aufwandsmittel werden mit positivem, Auszahlungsmittel mit negativem Vorzeichen dargestellt. -910,98 Seite 5 von 13 Anlage III Übertragung von Ermächtigungen in das Haushaltsjahr 2017 - Zweckbindung nach § 22 Abs. 3 GemHVO Produkt Bezeichnung Ergebnisplan Finanzplan Aufwand Auszahlung zu übertragen nach 2017 zu übertragen nach 2017 Bemerkungen Produktbereich 06 - Jugend Produkt 06 01 01 Förderung von Kindern in Tagesbetreuung Hierbei handelt es sich um zweckgebundene Zuwendungen für die städtischen Familienzentren für das Kindergartenjahr 2016/2017 (01.08.16-31.07.2017). Die noch verfügbaren Mittel werden bis 31.07.2017 verausgabt. Die Differenz zwischen Aufwand und Auszahlung ist auf eine vorgenommene Rechnungsabgrenzung zurückzuführen. Aufwendungen für das Familienzentrum Sinthern (Zweckbindung) 06/01/01 Aufwendungen für Familienzentren (Zweckbindung) SALDO 06/01/01 -5.434,88 Hierbei handelt es sich um zweckgebundene Zuwendungen für die städtischen Familienzentren für das Kindergartenjahr 2016/2017 (01.08.16-31.07.2017). Die noch verfügbaren Mittel werden bis 31.07.2017 verausgabt. Familienzentrum Sinthern Ausstattung/Spielmaterial (M 51880008.5764000/7827000) SALDO 06/01/01 5.964,88 996,67 -996,67 Hierbei handelt es sich um zweckgebundene Zuwendungen für die städtischen Familienzentren für das Kindergartenjahr 2016/2017 (01.08.16-31.07.2017). Die noch verfügbaren Mittel werden bis 31.07.2017 verausgabt. Familienzentrum Sinnersdorf Ausstattung/Spielmaterial (M 51880009.5764000/7827000) SALDO 2.253,87 Aufwandsmittel werden mit positivem, Auszahlungsmittel mit negativem Vorzeichen dargestellt. -2.253,87 Seite 6 von 13 Anlage III Übertragung von Ermächtigungen in das Haushaltsjahr 2017 - Zweckbindung nach § 22 Abs. 3 GemHVO Produkt Bezeichnung Ergebnisplan Finanzplan Aufwand Auszahlung zu übertragen nach 2017 zu übertragen nach 2017 Hierbei handelt es sich um Zuwendungen für städtische Kindergärten und Kindergärten freier Träger für das Kindergartenjahr 2016/2017. Es sind Aufwandsmittel i.H.v. 57.610 € gem. § 22 Abs. 3 GemHVO zu übertragen. Für die ausstehende Abrechnung der Stadt Köln für den interkommunalen Ausgleich i.H.v. 243.900 € sowie die Abrechnung mit dem LVR für das Kindergartenjahr 2014/2015 i.H.v. 51.210 € wurde eine Rückstellung im Jahresabschluss 2016 gebildet, sodass hier lediglich die Auszahlungsmittel zu übertragen sind. Die Differenz i.H.v. 2.398,20 € zwischen Aufwand und Auszahlung ist auf eine vorgenommene Rechnungsabgrenzung zurückzuführen. 06/01/01 Zuschuss zu Betriebskosten für KiTas SALDO 57.610,00 -355.118,20 Die Stadt Pulheim erhielt in 2016 eine zweckgebundene Landeszuweisung für die Sprachförderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen. Die in 2016 nicht verbrauchten Mittel sind gem. § 22 Abs. 3 GemHVO in das Jahr 2017 zu übertragen. 06/01/01 Sprachförderung für Kindergärten (Zweckbindung) SALDO Bemerkungen 22.261,76 Aufwandsmittel werden mit positivem, Auszahlungsmittel mit negativem Vorzeichen dargestellt. -24.925,82 Seite 7 von 13 Anlage III Übertragung von Ermächtigungen in das Haushaltsjahr 2017 - Zweckbindung nach § 22 Abs. 3 GemHVO Produkt 06/01/01 Bezeichnung Ergebnisplan Finanzplan Aufwand Auszahlung zu übertragen nach 2017 zu übertragen nach 2017 Die Stadt Pulheim erhielt eine zweckgebundene Landeszuweisung für die Sprachförderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen. Die in 2016 nicht verbrauchten Mittel sind gem. § 22 Abs. 3 GemHVO in das Jahr 2017 zu übertragen. Beschaffungen Sprachförderung (M 51150005.5764000/7827000) SALDO 3.318,24 -3.318,24 Die Stadt Pulheim erhielt in 2016 eine zweckgebundene Landeszuweisung für die Sprachförderung gem. § 21 KiBiz. Die in 2016 nicht verbrauchten Mittel sind gem. § 22 Abs. 3 GemHVO in das Jahr 2017 zu übertragen. Die Differenz zwischen Aufwand und Auszahlung ist auf eine vorgenommene Rechnungsabgrenzung zurückzuführen. 06/01/01 Honorarkosten für Sprachförderung gem. § 21 KiBiz SALDO 20.000,00 -19.166,00 Seit 01.08.2008 werden als Folge des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) Landeszuweisungen zur Tagespflege gewährt. Die Mehrerträge/-einzahlungen sind zweckgebunden zu verwenden und somit gem. § 22 Abs. 3 GemHVO bei der Aufwands/Auszahlungsposition bereitzustellen. Die Differenz zwischen Aufwand und Auszahlung ist auf eine vorgenommene Rechnungsabgrenzung zurückzuführen. 06/01/01 Aufwendungen für Tagespflege (Zweckbindung) SALDO Bemerkungen 302.462,36 Aufwandsmittel werden mit positivem, Auszahlungsmittel mit negativem Vorzeichen dargestellt. -356.339,55 Seite 8 von 13 Anlage III Übertragung von Ermächtigungen in das Haushaltsjahr 2017 - Zweckbindung nach § 22 Abs. 3 GemHVO Produkt Bezeichnung Ergebnisplan Finanzplan Aufwand Auszahlung zu übertragen nach 2017 zu übertragen nach 2017 Die noch verfügbaren Restmittel sind zweckgebunden. Insofern ist eine Übertragung gem. § 22 Abs. 3 GemHVO vorzunehmen. Die Differenz zwischen Aufwand und Auszahlung ist auf eine vorgenommene Rechnungsabgrenzung zurückzuführen. 06/01/01 Investitionskostenzuschüsse KiTas freier Träger SALDO Bemerkungen 5.000,00 -150.000,00 Produkt 06 02 01 Kinder- und Jugendarbeit Für die offene Jugendarbeit in Pulheim wurden Mittel aus dem Landesjugendplan vereinnahmt. Da diese zweckgebunden sind, sind sie gem. § 22 Abs. 3 GemHVO bei den Ausgabepositionen bereitzustellen. Zuschuss zu den Betriebskosten der Offenen Jugendarbeit in 06/02/01 Trägerschaft des Caritasverbandes Erftkreis e.V. (Zweckbindung) SALDO 105,25 -105,25 Unter Berücksichtigung der Spenden aus den Vorjahren und dem Jahr 2016 sind nicht verbrauchte Mittel gem. § 22 Abs. 3 GemHVO wegen ihrer Zweckbindung in 2017 zusätzlich bereit zu stellen. Die Differenz zwischen Aufwand und Auszahlung ist auf Rechnungsabgrenzungen zurückzuführen. 06/02/01 Spendenfonds "Cents für Pänz" (Zweckbindung) SALDO 7.223,64 -7.269,02 Die nebenstehenden Mittel sind gem. § 22 Abs. GemHVO nach 2017 zu übertragen. Die Differenz zwischen Aufwand und Auszahlung ist auf Rechnungsabgrenzungen zurückzuführen. 06/02/01 Jugendpflegerische Aktivitäten (Zweckbindung) SALDO 7.381,69 Aufwandsmittel werden mit positivem, Auszahlungsmittel mit negativem Vorzeichen dargestellt. -6.981,69 Seite 9 von 13 Anlage III Übertragung von Ermächtigungen in das Haushaltsjahr 2017 - Zweckbindung nach § 22 Abs. 3 GemHVO Produkt Bezeichnung Produkt 06 04 01 Soziale Dienste 06/04/01 Ergebnisplan Finanzplan Aufwand Auszahlung zu übertragen nach 2017 zu übertragen nach 2017 LVR Prog. Kommunales Netzwerk "Frühe Hilfen" (Zweckbindung) SALDO Die nebenstehenden Mittel sind gem. § 22 Abs. 3 GemHVO nach 2017 zu übertragen. 228,30 -68,30 Die nebenstehenden Mittel sind gem. § 22 Abs. 3 GemHVO nach 2017 zu übertragen. 06/04/01 Resozialisierungsmaßnahmen (§ 52 SGB VII) SALDO Bemerkungen 450,00 -400,00 Produkt 06 04 02 Beratung und ambulante Hilfen zur Erziehung (Beratungszentrum) 06/04/02 Da die zweckgebundenen Mittel nicht verausgabt wurden, erfolgt gem. § 22 Abs. 3 GemHVO eine Bereitstellung der Restmittel in Höhe von 3.783,02 € in 2017. Sonderprojekt Kooperation mit Familienzentren (Zweckbindung) SALDO 3.783,02 -3.783,02 Produktbereich 08 - Sportförderung Produkt 08 03 01 Aquarena Die Kautionen für die Coins sowie Geldwertkarten müssen in das Jahr 2017 übertragen werden, damit eine Rückzahlung möglich ist. Die Übertragung erfolgt gem. § 22 Abs. 3 GemHVO. Abgang Kaution Aquarena 08/03/01 Kautionsauszahlungen SALDO Aufwandsmittel werden mit positivem, Auszahlungsmittel mit negativem Vorzeichen dargestellt. 0,00 -1.274,00 Seite 10 von 13 Anlage III Übertragung von Ermächtigungen in das Haushaltsjahr 2017 - Zweckbindung nach § 22 Abs. 3 GemHVO Produkt Bezeichnung Ergebnisplan Finanzplan Aufwand Auszahlung zu übertragen nach 2017 zu übertragen nach 2017 Bemerkungen Produktbereich 11 - Ver- und Entsorgung Produkt 11 02 01 Entwässerung Während der Gewährleistungsfrist für Bauarbeiten werden Sicherheitsleistungen einbehalten. Um diese am Ende der Gewährleistungsfrist an die Firmen auszahlen können, sind die Gelder gem. § 22 Abs. 3 GemHVO zu übertragen. 11/02/01 Auszahlungen aus Sicherheitsleistungen SALDO 0,00 -16.856,02 Produktbereich 12 - Verkehrsflächen und -anlagen, ÖPNV Produkt 12 01 01 Öffentliche Verkehrsflächen Die in 2016 vorhandenen Kautionen müssen in das Jahr 2017 vorgetragen werden, damit eine Rückzahlung an die Mieter der Boxen bei Beendigung des Mietverhältnisses möglich ist. Die Bereitstellung erfolgt gem. § 22 Abs. 3 GemHVO. 12/01/01 Auszahlung von Kautionen für Fahrradboxen (Zweckbindung) SALDO 0,00 -972,30 Während der Gewährleistungsfrist für Bauarbeiten werden Sicherheitsleistungen einbehalten. Um diese am Ende der Gewährleistungsfrist an die Firmen auszahlen können, sind die Gelder gem. § 22 Abs. 3 GemHVO zu übertragen. 12/01/01 Auszahlungen aus Sicherheitsleistungen SALDO Aufwandsmittel werden mit positivem, Auszahlungsmittel mit negativem Vorzeichen dargestellt. 0,00 -576,38 Seite 11 von 13 Anlage III Übertragung von Ermächtigungen in das Haushaltsjahr 2017 - Zweckbindung nach § 22 Abs. 3 GemHVO Produkt Bezeichnung Ergebnisplan Finanzplan Aufwand Auszahlung zu übertragen nach 2017 zu übertragen nach 2017 Die vereinnahmten Stellplatzablösebeiträge dienen der Herstellung von städtischen Parkplätzen. Die Einnahmen sind zweckgebunden und sind nach § 22 Abs. 3 GemHVO in das Jahr 2017 zu übertragen. 10/01/01 Anlegung von Parkplätzen (M 66088001) 12/01/01 SALDO Bemerkungen 0,00 -709.499,90 Produkt 12 03 01 ÖPNV Die in 2016 vorhandenen Kautionen müssen in das Jahr 2017 vorgetragen werden, damit eine Rückzahlung an die Mieter der Fahrradabstellanlage am Bahnhof Pulheim nach Beendigung des Mietverhältnisses möglich ist. Die Bereitstellung der Mittel erfolgt gem. § 22 Abs. 3 GemHVO. 12/03/01 Auszahlung von Kautionen für Fahrradkäfig (Zweckbindung) SALDO 0,00 -13.699,60 Produktbereich 13 - Natur- und Landschaftspflege Produkt 13 02 01 Friedhöfe 13/02/01 Die Kautionen für Schlüsselpfand (Friedhofstore) müssen in das Jahr 2017 übertragen werden, damit eine Rückzahlung bei Rückgabe der Schlüssel möglich ist. Die Übertragung erfolgt gem. § 22 Abs. 3 GemHVO. Auszahlung von Kautionen für Schlüsselpfand (Friedhofstore) (Zweckbindung) SALDO Aufwandsmittel werden mit positivem, Auszahlungsmittel mit negativem Vorzeichen dargestellt. 0,00 -2.855,00 Seite 12 von 13 Anlage III Übertragung von Ermächtigungen in das Haushaltsjahr 2017 - Zweckbindung nach § 22 Abs. 3 GemHVO Produkt Bezeichnung Produktbereich 14 - Umweltschutz Ergebnisplan Finanzplan Aufwand Auszahlung zu übertragen nach 2017 zu übertragen nach 2017 Bemerkungen Produkt 14 01 01 Umweltschutz Die Ersatzpflanzungen können jeweils nur im Frühjahr und Herbst erfolgen und sind noch nicht vollständig durchgeführt und abgerechnet. Die Mittel sollen im Hinblick auf noch durchzuführende Ersatzpflanz- und Baumpflegemaßnahmen übertragen werden. 14/01/01 Unterhaltung der Grundstücke und Gebäude SALDO 5.893,14 -5.893,14 Es handelt sich um Gelder zur Umsetzung von Neuanlagen von Ausgleichsflächen (GOP), die zweckgebunden vereinnahmt wurden. 14/01/01 Umsetzung des Grünordnungsplans (Neuanlagen) SALDO 685.574,75 -685.574,75 Es handelt sich um Gelder zum Erwerb von Ausgleichsflächen (GOP), die zweckgebunden vereinnahmt wurden. Die Auszahlungsmittel sind entsprechend in 2017 bereitzustellen. Erwerb von Ausgleichsmaßnahmen für GOP - Ausgabe (M 14/01/01 26880020) SALDO Aufwandsmittel werden mit positivem, Auszahlungsmittel mit negativem Vorzeichen dargestellt. 0,00 -239.832,30 Seite 13 von 13