Daten
Kommune
Pulheim
Größe
531 kB
Datum
23.05.2017
Erstellt
15.05.17, 18:31
Aktualisiert
15.05.17, 18:31
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Anlage II
Übertragung von nicht in Anspruch genommenen Ermächtigungen gem. § 22 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO)
hier: Anmeldung zur Übertragung von investiven Auszahlungsermächtigungen in das Jahr 2017
lfd. Nr.
1
Produkt
01 06 01
Auftrag
M 70880001
Beschreibung
Fahrzeuge und BGA (KFZ)
Bezeichnung Sachkonto
Auszahlung Erwerb bewegliches
Anlagevermögen > 410 € netto
zu übertragende
Ermächtigung nach
2017
-227.922,00
Ansatz 2017
Begründung
Für die Beschaffung eines Baggers inkl. Lasthaken müssen Mittel in Höhe
von 100.353 € übertragen werden. Weiterhin müssen für die Beschaffung
eines LKWs Mittel in Höhe von 127.569 € übertragen werden. Der LKW mit
Hakenlift ist umbaubar zum Winterdiensteinsatz. Die Lieferung ist für das 2.
-104.000,00 Quartal 2017 vorgesehen.
Seit Sommer 2016 sind durch personelle Veränderungen nicht alle
geplanten Maßnahmen umsetzbar gewesen und werden nachgeholt. Im
Zusammenhang mit dem Raumkonzept ist mit zusätzlichem Mittelaufwand in
2017 zu rechnen.
2
01 07 01
M 10000001
Beschaffung
Büroeinrichtung/Büromaschinen/Geräte
Auszahlung Erwerb bewegliches
Anlagevermögen > 410 € netto
-2.815,41
-9.000,00
Die Mittel sind aufgrund eines neuen M-Auftrags in 2017 auf M
10880001.7826000 umzusetzen.
Seit Sommer 2016 sind durch personelle Veränderungen nicht alle
geplanten Maßnahmen umsetzbar gewesen und werden nachgeholt. Im
Zusammenhang mit dem Raumkonzept ist mit zusätzlichem Mittelaufwand in
2017 zu rechnen.
3
01 07 01
M 10000001
Beschaffung
Büroeinrichtung/Büromaschinen/Geräte
Auszahlung Erwerb bewegliches
Anlagevermögen < 410 € netto (GWG)
Auszahlung Erwerb bewegliches
Anlagevermögen > 410 € netto
4
01 07 02
M 10188001
Einrichtung TUIV (Soft-/Hardware)
5
01 12 01
M 26070007
Erwerb von Straßenland
6
01 12 01
M 26880014
Grunderwerb Sonstige
Auszahlung Baumaßnahme
Auszahlung Erwerb bewegliches
Anlagevermögen > 410 € netto
7
02 07 01
M 26130005
Feuerwache Am Schwelfelberg
Raumbedarf
8
02 07 01
M 32090001
Beschaffung von Funkgeräten für den
Digitalfunk
Auszahlung Erwerb unbebaute
Grundstücke
Auszahlung Erwerb unbebaute
Grundstücke
-13.036,25
Die Mittel sind aufgrund eines neuen M-Auftrags in 2017 auf M
-26.000,00 10880001.7827000 umzusetzen.
Übertragung erfolgte gem. § 9, Nr. 2.5 der Haushaltssatzung (Leistung 2016,
Zahlung 2017).
-1.689,25
-61.000,00
-50.000,00
-50.000,00
-497.443,31
-454.000,00
-2.477.105,64
Die Mittel werden zur Umsetzung und zum Abschluss offener
Grunderwerbsvorgänge benötigt.
Die Mittel sind zu übertragen, da sich die Baumaßnahme aktuell in der
0,00 Umsetzung befindet.
Die Mittel sind zur Begleichung einer Rechnung nach 2017 zu übertragen.
-18.240,66
0,00
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Anlage II
Übertragung von nicht in Anspruch genommenen Ermächtigungen gem. § 22 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO)
hier: Anmeldung zur Übertragung von investiven Auszahlungsermächtigungen in das Jahr 2017
lfd. Nr.
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11
12
Produkt
02 07 01
02 07 01
02 07 01
02 07 01
Auftrag
Beschreibung
Bezeichnung Sachkonto
M 32880001
Beschaffung Geräte,Ausstattung/-rüstung Auszahlung Erwerb bewegliches
Feuerwehr
Anlagevermögen > 410 € netto
M 32880001
Beschaffung Geräte,Ausstattung/-rüstung Auszahlung Erwerb bewegliches
Feuerwehr
Anlagevermögen < 410 € netto (GWG)
M 32880002
M 32880005
Beschaffung Einrichtungsgegenstände
Feuerwehr
Beschaffung Dienst- und Schutzkleidung
Feuerwehr
Auszahlung Erwerb bewegliches
Anlagevermögen < 410 € netto (GWG)
Auszahlung Erwerb bewegliches
Anlagevermögen < 410 € netto (GWG)
zu übertragende
Ermächtigung nach
2017
Ansatz 2017
Begründung
Zur Begleichung von Rechnungen (Lieferung 2016, Rechnungstellung 2017)
sind Mittel i.H.v. 1.963,25 € in das Jahr 2017 zu übertragen.
Es wird um Umsetzung von Mitteln in Höhe von 3.100 € auf den M-Auftrag
M32880002.7826000 "Beschaffung Einrichtungsgegenstände Feuerwehr"
gebeten. Zum einen müssen für neu geschaffene Damenumkleiden im
Gerätehaus Stommeln Spinde angeschafft werden, die insgesamt 2.000 €
kosten (600 € Übertragung M 32880002.7826000). Des weiteren müssen
vorhandene 10 Matratzen aufgrund Verschleiß für insgesamt 1.700 €
ausgetauscht werden.
Ferner wird um Umsetzung der restlichen Mittel (2.215,04 €) auf den MAuftrag M 32170004.7826000 "Raumbedarf Feuerwache Am Schwefelberg
Ausstattung" gebeten. Die hier in 2017 bereitgestellten Mittel in Höhe von
23.500 € sind nicht ausreichend für die gesamte Ausstattung des Anbaus mit
10 Betten, dazugehörigen Schränken sowie Tischen und Stühlen für den
Aufenthaltsraum, Regale für das RD-Lager, spezielle Edelstahlschränke,
Spüle, Ablagefächer für den RD und Schränke und Kleiderstangen für die
Vergrößerung der Kleiderkammer.
-7.278,29
-13.400,00
Die in 2016 geplante Anschaffung eines Navigationsgerätes inklusive
Halterung für den HLF soll in 2017 erfolgen.
-400,00
-9.000,00
Es werden zu den in 2017 vorhandenen Mitteln in Höhe von 1.500 € die
verfügbaren Mittel aus 2016 für die Beschaffung von 5 notwendigen
Mitarbeiterschränken für neue Kollegen sowie für Spinde für die neu
geschaffene Damenumkleide im Gerätehaus Stommeln benötigt.
-1.500,00
-841,44
-1.500,00
-22.500,00
Aufgrund der Erweiterung des Notarztdienstes und dem damit verbundenen
häufigeren Wechsel der Kleidung muss der Bekleidungspool vergrößert
werden. Hierfür werden 3.000 € zusätzliche Mittel im Rettungsdienst
insgesamt benötigt. Die verbleibenden Restmittel in Höhe von 841,44 €
sollen das Konto M 32880009.7827000 "Dienst- und Schutzkleidung
Notarzt" umgesetzt werden.
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Übertragung von nicht in Anspruch genommenen Ermächtigungen gem. § 22 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO)
hier: Anmeldung zur Übertragung von investiven Auszahlungsermächtigungen in das Jahr 2017
lfd. Nr.
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Produkt
02 07 01
02 08 01
02 08 01
02 08 01
02 08 01
Auftrag
M 32880011
M 32880003
M 32880003
M 32880007
M 32880009
Beschreibung
Beschaffung von Sirenen
Bezeichnung Sachkonto
Auszahlung Erwerb bewegliches
Anlagevermögen > 410 € netto
Beschaffung Geräte/Einrichtung RTW
Auszahlung Erwerb bewegliches
Anlagevermögen > 410 € netto
Beschaffung Geräte/Einrichtung RTW
Auszahlung Erwerb bewegliches
Anlagevermögen < 410 € netto (GWG)
Dienst- und Schutzkleidung
Rettungsdienst
Dienst- und Schutzkleidung Notarzt
Auszahlung Erwerb bewegliches
Anlagevermögen < 410 € netto (GWG)
Auszahlung Erwerb bewegliches
Anlagevermögen < 410 € netto (GWG)
zu übertragende
Ermächtigung nach
2017
Ansatz 2017
Begründung
-5.502,86
Die restlichen Mittel werden für diesen Zweck nicht benötigt. 1.209,09 €
sollen beim M-Auftrag M 32880009.7827000 "Dienst- und Schutzkleidung
Notarzt" für die notwendige Vergrößerung des Bekleidungspools zur
Verfügung stehen.
Nach Hochrechnung wird um Übertragung der restlichen Mittel (4.293,77 €)
auf den M-Auftrag M 32170004.7826000 "Raumbedarf Feuerwache Am
Schwefelberg Ausstattung" gebeten. Die hier bereitgestellten Mittel in Höhe
von 23.500 € sind nicht ausreichend für die gesamte Ausstattung des
Anbaus mit 10 Betten mit dazugehörigen Schränken, Tischen und Stühlen
für den Aufenthaltsraum, Regale für das RD-Lager, spezielle
Edelstahlschränke, Spüle, Ablagefächer für den RD und Schränke und
-7.720,00 Kleiderstangen für die Vergrößerung der Kleiderkammer.
-21.000,00
Da der Rhein-Erft- Kreis bislang noch keine Vorgaben bezüglich der
mechanischen Reanimationshilfe verbindlich gegeben hat, mit dieser
Entscheidung aber 2017 gerechnet werden kann, sind die hierfür in 2016
veranschlagten Mittel in Höhe von 17.000 € nach 2017 zu übertragen. Diese
17.000 € werden jedoch nicht auskömmlich sein, da die Kosten sich derzeit
auf 21.000 € erhöht haben. Dafür wird auf die Beschaffung des Mega-Code
-6.000,00 Übungs-Phantom für 3.800 € verzichtet.
-1.907,46
-300,15
-649,32
Die Umrüstung von Notfallkoffern auf Notfallrucksäcke soll in 2017
vorgenommen werden, so dass die Übertragung der gesamten Mittel
-1.300,00 benötigt wird.
-2.000,00
-2.250,00
Aufgrund der Dienstzeiterweiterung des zweiten RTW´s und dem damit
verbundenen häufigeren Wechsel der Kleidung muss der Bekleidungspool
vergrößert werden. Hierfür werden 3.000 € zusätzliche Mittel im
Rettungsdienst insgesamt benötigt. Die verbleibenden Restmittel in Höhe
von 300,15 € sollen das Konto M 32880009.7827000 "Dienst- und
Schutzkleidung Notarzt" umgesetzt werden.
Aufgrund der Dienstzeiterweiterung des zweiten RTW´s und dem damit
verbundenen häufigeren Wechsel der Kleidung muss der Bekleidungspool
vergrößert werden. Hierfür werden 3.000 € zusätzliche Mittel im
Rettungsdienst insgesamt benötigt.
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Anlage II
Übertragung von nicht in Anspruch genommenen Ermächtigungen gem. § 22 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO)
hier: Anmeldung zur Übertragung von investiven Auszahlungsermächtigungen in das Jahr 2017
lfd. Nr.
Produkt
Auftrag
Beschreibung
Bezeichnung Sachkonto
zu übertragende
Ermächtigung nach
2017
18
03 01 01
M 26150300
Errichtung zusätzlicher OGS-Räume
Barbaraschule
Auszahlung Baumaßnahme
-88.608,47
19
03 01 01
M 40150001
EGS Auweilerstraße Neubeschaffung
Lehrerzimmer
Auszahlung Baumaßnahme
-21.500,00
20
03 01 01
M 40160001
Beschaffung für zusätzliche OGS-Plätze
2016/2017
Auszahlung Erwerb bewegliches
Anlagevermögen > 410 € netto
-14.799,92
Ansatz 2017
Die Maßnahme ist in der Planung. Die bauliche Umsetzung beginnt in 2017.
Hierfür ist neben dem Ansatz für 2017 auch die Übertragung der Restmittel
-780.000,00 aus 2016 erforderlich.
Die Maßnahme wurde noch nicht begonnen. Sie soll in 2017 umgesetzt
0,00 werden.
-9.000,00
21
03 01 01
M 40160001
Beschaffung für zusätzliche OGS-Plätze
2016/2017
Auszahlung Erwerb bewegliches
Anlagevermögen < 410 € netto (GWG)
-11.178,84
-6.640,00
22
03 01 01
M 40160003
Beschaffung für OGS-Küchen
Auszahlung Erwerb bewegliches
Anlagevermögen > 410 € netto
-50.000,00
-80.000,00
23
24
03 01 01
03 01 01
M 40880013
M 40880013
Neuanschaffung OGS
(Ausstattung/Ausrüstung)
Neuanschaffung OGS
(Ausstattung/Ausrüstung)
Auszahlung Erwerb bewegliches
Anlagevermögen > 410 € netto
Auszahlung Erwerb bewegliches
Anlagevermögen < 410 € netto (GWG)
Begründung
Die Bereitstellung entsprechender Räumlichkeiten hat zu zeitlichen
Verzögerungen bei den Einrichtungen geführt, diese werden in 2017
abgeschlossen.
Die Bereitstellung entsprechender Räumlichkeiten hat zu zeitlichen
Verzögerungen bei den Einrichtungen geführt, diese werden in 2017
abgeschlossen.
Die Ausschreibung der 4 OGS-Küchen erfolgt in 2017.
Da sich die Bereitstellung von entsprechenden Räumlichkeiten erst zum HHJahr 2017 ergibt und damit erst die Möglichkeit zur Anschaffung
entsprechender Ausstattung und Ausrüstung der diversen OGS-Gruppen
gegeben ist, ist eine Üerbtragung der Restmittel aus 2016 notwendig.
-10.995,60
-9.000,00
Da sich die Bereitstellung von entsprechenden Räumlichkeiten erst zum HHJahr 2017 ergibt und damit erst die Möglichkeit zur Anschaffung
entsprechender Ausstattung und Ausrüstung der diversen OGS-Gruppen
gegeben ist, ist eine Üerbtragung der Restmittel aus 2016 notwendig.
-6.640,00
-6.640,00
Durch den längerfristigen Ausfall eines Mitarbeiters konnten 2016 nicht alle
geplanten Maßnahmen durchgeführt werden und werden 2017 nachgeholt.
25
03 01 01
M 40880014
Beschaffung EDV Grundschulen
(Ausstattung)
Auszahlung Erwerb immaterielle
Vermögensgegenstände
-4.500,00
-6.000,00
Die Mittel sind aufgrund eines neuen M-Auftrags in 2017 auf M
10188004.7821000 umzusetzen.
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Anlage II
Übertragung von nicht in Anspruch genommenen Ermächtigungen gem. § 22 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO)
hier: Anmeldung zur Übertragung von investiven Auszahlungsermächtigungen in das Jahr 2017
lfd. Nr.
26
27
Produkt
03 01 01
03 01 01
Auftrag
M 40880014
Beschreibung
Beschaffung EDV Grundschulen
(Ausstattung)
Bezeichnung Sachkonto
Auszahlung Erwerb bewegliches
Anlagevermögen > 410 € netto
zu übertragende
Ermächtigung nach
2017
Ansatz 2017
Durch den längerfristigen Ausfall eines Mitarbeiters konnten 2016 nicht alle
geplanten Maßnahmen durchgeführt werden und werden 2017 nachgeholt.
Die Mittel sind aufgrund eines neuen M-Auftrags in 2017 auf M
10188004.7826000 umzusetzen.
-2.369,49
-47.000,00
M 40880016
Beschaffung Einrichtung/Lehrmittel D.Bonhoefer-GS
Auszahlung Erwerb bewegliches
Anlagevermögen > 410 € netto
Auszahlung Erwerb bewegliches
Anlagevermögen < 410 € netto (GWG)
-1.147,08
-2.150,00
-1.576,04
-1.800,00
-480,00
-1.600,00
-3.087,07
-1.800,00
-965,09
-1.520,00
-1.985,80
-1.800,00
28
03 01 01
M 40880016
Beschaffung Einrichtung/Lehrmittel D.Bonhoefer-GS
29
03 01 01
M 40880017
Beschaffung Einrichtung/Lehrmittel KGS
Buschweg
Auszahlung Erwerb bewegliches
Anlagevermögen > 410 € netto
30
03 01 01
M 40880017
Beschaffung Einrichtung/Lehrmittel KGS
Buschweg
Auszahlung Erwerb bewegliches
Anlagevermögen < 410 € netto (GWG)
31
03 01 01
M 40880018
Beschaffung Einrichtung/Lehrmittel GGS
Brauweiler
Auszahlung Erwerb bewegliches
Anlagevermögen > 410 € netto
32
03 01 01
M 40880019
Beschaffung Einrichtung/Lehrmittel GGS
Dansweiler
Auszahlung Erwerb bewegliches
Anlagevermögen < 410 € netto (GWG)
33
03 01 01
M 40880020
Beschaffung Einrichtung/Lehrmittel GGS
Sinth/Geyen
Auszahlung Erwerb bewegliches
Anlagevermögen > 410 € netto
34
03 02 02
M 26140100
Gesamtschule
Auszahlung Baumaßnahme
Begründung
-3.399,05
-1.800,00
Die Mittel wurden in 2016 nicht verausgabt, da eine Konzeptumstellung
erarbeitet wurde und entsprechende Anschaffungen in 2017 erfolgen sollen.
Abweichend der Dienstanweisung wird die Übertragung der gesamten
Restmittel beantragt.
Die Mittel wurden in 2016 nicht verausgabt, da eine Konzeptumstellung
erarbeitet wurde und entsprechende Anschaffungen in 2017 erfolgen sollen.
Die Mittel sind zur Begleichung einer Rechnung nach 2017 zu übertragen.
Die Mittel sind zur Begleichung einer Rechnung nach 2017 zu übertragen.
Die Mittel sind zur Begleichung einer Rechnung nach 2017 zu übertragen.
Die Mittel sind zur Begleichung einer Rechnung nach 2017 zu übertragen.
-279.494,04
Die Mittel sind zur Begleichung einer Rechnung nach 2017 zu übertragen.
Die Umsetzung der Maßnahme für diesen Schuljahrgang erfolgt in den
-1.500.000,00 Sommerferien 2017.
Seite 5 von 19
Anlage II
Übertragung von nicht in Anspruch genommenen Ermächtigungen gem. § 22 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO)
hier: Anmeldung zur Übertragung von investiven Auszahlungsermächtigungen in das Jahr 2017
lfd. Nr.
Produkt
Auftrag
Beschreibung
Bezeichnung Sachkonto
zu übertragende
Ermächtigung nach
2017
Ansatz 2017
Begründung
Die Mittel sind zur Begleichung einer Rechnung nach 2017 zu übertragen.
35
36
37
03 02 02
03 02 02
03 02 02
M 40880041
Beschaffung Einrichtung/Lehrmittel
Gesamtschule
Auszahlung Erwerb bewegliches
Anlagevermögen > 410 € netto
M 40880041
Beschaffung Einrichtung/Lehrmittel
Gesamtschule
Auszahlung Erwerb bewegliches
Anlagevermögen < 410 € netto (GWG)
M 40880042
Gesamtschule, Beschaffung von EDVAusstattung
Auszahlung Erwerb bewegliches
Anlagevermögen > 410 € netto
Auszahlung Erwerb bewegliches
Anlagevermögen > 410 € netto
Auszahlung Erwerb bewegliches
Anlagevermögen > 410 € netto
Auszahlung Erwerb bewegliches
Anlagevermögen > 410 € netto
38
03 02 02
M 40880043
39
03 04 01
M 40880030
40
03 04 01
M 40880031
Gesamtschule, Ersteinrichtung
Beschaffung Einrichtung/Lehrmittel
Geschw.-Sch.-G.
Beschaffung Einrichtung/Lehrmittel AbteiGymn.
41
03 04 01
M 40880031
Beschaffung Einrichtung/Lehrmittel Abtei- Auszahlung Erwerb bewegliches
Gymn.
Anlagevermögen < 410 € netto (GWG)
42
03 06 01
M 40880008
Beschaffungen für Schulturnhallen
Auszahlung Erwerb bewegliches
Anlagevermögen > 410 € netto
43
03 06 01
M 40880008
Beschaffungen für Schulturnhallen
Auszahlung Erwerb bewegliches
Anlagevermögen < 410 € netto (GWG)
44
03 06 01
M 40880009
Beschaffung Ausstattung Schulen
allgemein
Auszahlung Erwerb bewegliches
Anlagevermögen > 410 € netto
-21.615,16
-10.000,00
Die Mittel sind zur Begleichung einer Rechnung nach 2017 zu übertragen.
-2.647,74
-20.600,00
-3.970,00
-25.000,00
-7.359,94
-75.000,00
-589,05
-13.000,00
-4.238,61
-11.000,00
-102,73
-11.310,00
-1.666,00
-3.000,00
Durch den längerfristigen Ausfall eines Mitarbeiters konnten 2016 nicht alle
geplanten Maßnahmen durchgeführt werden und werden 2017 nachgeholt.
Die Mittel sind aufgrund eines neuen M-Auftrags in 2017 auf M
10188006.7826000 umzusetzen.
Für die im Aufbau befindliche Gesamtschule ist die Übertragung von
Restmittel zur Finanzierung weiterer Einrichtungsgegenstände notwendig.
Die geplanten Maßnahmen konnten im Vorjahr nicht gänzlich umgesetzt
werden.
Die Mittel sind zur Begleichung einer Rechnung nach 2017 zu übertragen.
Die Mittel sind zur Begleichung einer Rechnung nach 2017 zu übertragen.
Die Mittel sind zur Begleichung einer Rechnung nach 2017 zu übertragen.
-11.400,00
-3.960,42
Die Mittel sind zur Begleichung einer Rechnung nach 2017 zu übertragen.
Die Restmittel i.H.v. 11.400 € werden zur Begleichung beauftragter
Leistungen und für erforderliche Beschaffungen nach Durchführung der
Sicherheitsinspektion benötigt. Die Sicherheitsinspektion wurde in 2016
-7.000,00 beauftragt und wird in 2017 erfolgen.
0,00
Die Mittel sind zur Begleichung einer Rechnung nach 2017 zu übertragen.
Seite 6 von 19
Anlage II
Übertragung von nicht in Anspruch genommenen Ermächtigungen gem. § 22 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO)
hier: Anmeldung zur Übertragung von investiven Auszahlungsermächtigungen in das Jahr 2017
lfd. Nr.
45
46
47
Produkt
03 06 01
04 01 01
04 01 03
Auftrag
M 40880040
M 40880034
M 40880001
Beschreibung
Bezeichnung Sachkonto
Beschaffung von Außenspielgeräten
Auszahlung Erwerb bewegliches
Anlagevermögen > 410 € netto
Erwerb von Kunstgegenständen
Auszahlung Erwerb bewegliches
Anlagevermögen > 410 € netto
-2.700,00
-30.000,00
-2.700,00
Begründung
Unter dieser Position sind Mittel i.H.v. 51.630 € für die Errichtung eines
Kleinspielfelds an der Wolfhelmschule in Dansweiler berücksichtigt. Zur
Haushaltsklarheit und Transparenz werden diese Mittel auf einen separaten
M-Auftrag M 40161000.7831000 "Kleinspielfeld Wolfhelmschule Dansweiler"
umgesetzt.
Aufgrund personeller Engpässe sowie Verschiebungen von Maßnahmen, die
im unmittelbaren Zusammenhang mit der Anschaffung der Geräte lagen,
konnten die in 2016 geplanten Anschaffungen von Außenspielgeräten nicht
vollständig umgesetzt werden. Die Umsetzung ist für 2017 vorgesehen. Da
es sich bei Außenspielgeräten nicht um bewegliches Anlagevermögen,
sondern um Aufbauten handelt, werden die Mittel auf das Auszahlungskonto
7831000 "Auszahlungen für Baumaßnahmen" umgesetzt.
Für 2017 ist die Anschaffung eines größeren Kunstwerks vorgesehen, daher
werden die nicht verausgabten Mittel aus 2016 i.H.v. 2.700 € benötigt.
Die Mittel wurden zur Anschaffung eines Mikrofon-Drumsets in 2016
veranschlagt. Eine Beschaffung steht unmittelbar bevor. Zur Finanzierung
sind die Mittel zu übertragen.
Auszahlung Erwerb bewegliches
Anlagevermögen > 410 € netto
-1.050,00
-3.000,00
Der Betrag wurde in 2016 für die Ergänzung des Lichtpults bereitgestellt.
-660,00 Eine Beschaffung wird 2017 erfolgen.
In 2016 wurden Zoom-Profilscheinwerfer bestellt. Die Lieferung und
Rechnungsstellung erfolgte in 2017. Der Restbetrag in Höhe von 507,74 €
-8.700,00 wird für die dringende Beschaffung eines Schranktresors benötigt.
-4.961,25
-1.250,00
-468,60
-1.000,00
48
04 01 03
M 40880001
Beschaffung Geräte/Ausstattung KMZ
49
04 01 03
M 40880002
Beschaffung Geräte/Ausstattung
Köstersaal
Auszahlung Erwerb bewegliches
Anlagevermögen > 410 € netto
50
04 01 03
M 40880002
51
04 02 01
M 40880036
Beschaffung Geräte/Ausstattung
Köstersaal
Beschaffung Ausstattung/Geräte
Stadtbücherei
Auszahlung Erwerb bewegliches
Anlagevermögen < 410 € netto (GWG)
Auszahlung Erwerb bewegliches
Anlagevermögen < 410 € netto (GWG)
M 26150301
Schaffung einer Unterkunft am
Sportzentrum PU
05 02 01
-71.320,74
Ansatz 2017
Beschaffung Geräte/Ausstattung KMZ
Auszahlung Erwerb bewegliches
Anlagevermögen < 410 € netto (GWG)
52
zu übertragende
Ermächtigung nach
2017
Auszahlung Baumaßnahme
-1.640,00
-1.573.525,74
-1.900,00
0,00
Die Mittel sind zur Begleichung einer Rechnung nach 2017 zu übertragen.
Die Mittel sind zur Begleichung einer Rechnung nach 2017 zu übertragen.
Eine Maßnahme befindet sich aktuell in der Umsetzung. Die weiteren Mittel
sollen übertragen werden, um je nach Bedarf weitere Möglichkeiten zur
Unterbringung schaffen zu können.
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Anlage II
Übertragung von nicht in Anspruch genommenen Ermächtigungen gem. § 22 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO)
hier: Anmeldung zur Übertragung von investiven Auszahlungsermächtigungen in das Jahr 2017
lfd. Nr.
53
54
Produkt
05 02 01
05 02 01
Auftrag
Beschreibung
M 26150301
Schaffung einer Unterkunft am
Sportzentrum PU
M 50080001
Erneuerung Asylbewerberunterkünfte
Donatusstr. BW
Bezeichnung Sachkonto
Auszahlung Erwerb unbebaute
Grundstücke
Auszahlung Baumaßnahme
zu übertragende
Ermächtigung nach
2017
-270.200,00
-5.171,57
55
05 02 01
M 50880001
Beschaffung Einrichtung Asylbewerber
Auszahlung Erwerb bewegliches
Anlagevermögen < 410 € netto (GWG)
-50.000,00
56
06 01 01
M 26100300
U3-Ausbau KiTa Sinnersdorfer Str. Um/Aus-/Anbau
Auszahlung Erwerb bewegliches
Anlagevermögen > 410 € netto
-10.661,88
U3-Ausbau KiTa Zu den Fußfällen Um/Aus-/Anbau
Umbau/Einrichtung Küche KiTa KarlZörgiebel-Straße
Umbau/Einrichtung Küche KiTa Von-HarffStraße
Umbau/Einrichtung Küche KiTa Von-HarffStraße
Umbau/Einrichtung Küche KiTa
Kesselsgasse
Umbau/Einrichtung Küche KiTa
Kesselsgasse
Umbau/Einrichtung Küche KiTa Zu den
Fußfällen
Umbau/Einrichtung Küche KiTa
Vochemsgasse
Umbau/Einrichtung Küche KiTa
Vochemsgasse
Umbau/Einrichtung Küche KiTa Am
Fronhof
Umbau/Einrichtung Küche KiTa Am
Fronhof
Auszahlung Erwerb bewegliches
Anlagevermögen > 410 € netto
57
06 01 01
M 26100500
58
06 01 01
M 26150101
59
06 01 01
M 26150200
60
06 01 01
M 26150200
61
06 01 01
M 26150400
62
06 01 01
M 26150400
63
06 01 01
M 26150500
64
06 01 01
M 26160100
65
06 01 01
M 26160100
66
06 01 01
M 26160201
67
06 01 01
M 26160201
Ansatz 2017
Die Mittel stehen für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden zur
Verfügung und sollen übertragen werden, um je nach Bedarf weitere
0,00 Möglichkeiten zur Unterbringung schaffen zu können.
0,00
-15.000,00
Die Maßnahme ist baulich abgeschlossen. Zur Begleichung einer
Schlussabrechnung sind die Mittel zu übertragen.
Die Haushaltsmittel waren für die Einrichtung und Ergänzungsbeschaffung
neuer Unterkünfte, besonders für das Objekt am Zirkusplatz, vorgesehen.
Die Baumaßnahme hat sich verzögert. Es ist damit zu rechnen, dass das
Objekt in 2017 einzurichten ist. Darüber hinaus ist durch erneute Zuweisung
von Flüchtlingen mit verstärkten Ergänzungsbeschaffungen zu rechnen.
Zur Begleichung von Rechnungen sind Mittel i.H.v. 10.661,88 € in das Jahr
0,00 2017 zu übertragen.
-3.644,75
0,00
Auszahlung Baumaßnahme
-39.200,00
0,00
Auszahlung Baumaßnahme
Auszahlung Erwerb bewegliches
Anlagevermögen > 410 € netto
-56.200,00
0,00
-43.100,00
0,00
Auszahlung Baumaßnahme
Auszahlung Erwerb bewegliches
Anlagevermögen > 410 € netto
Auszahlung Erwerb bewegliches
Anlagevermögen > 410 € netto
-6.500,00
0,00
-28.100,00
0,00
-24.848,89
Begründung
Zur Begleichung von Rechnungen sind Mittel i.H.v. 3.644,75 € in das Jahr
2017 zu übertragen.
Nach Beschluss des Jugendhilfeauschusses sollen in alle städtischen Kitas
frisch zubereitete Speisen angeboten werden. Zur Zeit wird die Vergabe der
0,00
noch ausstehenden Küchenplanungen als Gesamtauftrag an ein
Planungsbüro vorbereitet, damit die Grundlagen für die sich daran
0,00
anschließenden baulichen Maßnahmen geschaffen werden.
Auszahlung Baumaßnahme
Auszahlung Erwerb bewegliches
Anlagevermögen > 410 € netto
-10.900,00
-36.200,00
0,00
Auszahlung Baumaßnahme
Auszahlung Erwerb bewegliches
Anlagevermögen > 410 € netto
-30.500,00
0,00
-32.531,00
0,00
Seite 8 von 19
Anlage II
Nach Beschluss des Jugendhilfeauschusses sollen in alle städtischen Kitas
frisch zubereitete Speisen angeboten werden. Zur Zeit wird die Vergabe der
noch ausstehenden
Küchenplanungen als Gesamtauftrag an ein
Übertragung von nicht in Anspruch genommenen Ermächtigungen gem. § 22 Gemeindehaushaltsverordnung
(GemHVO)
Planungsbüro
hier: Anmeldung zur Übertragung von investiven Auszahlungsermächtigungen in das
Jahr 2017 vorbereitet, damit die Grundlagen für die sich daran
anschließenden baulichen Maßnahmen geschaffen werden.
lfd. Nr.
Produkt
68
06 01 01
M 26160300
69
06 01 01
M 26160300
70
71
72
73
74
75
76
06 01 01
06 01 01
06 01 01
06 01 01
06 01 01
06 01 01
06 01 01
Auftrag
M 26150700
Beschreibung
Umbau/Einrichtung Küche KiTa
Nelkenweg
Umbau/Einrichtung Küche KiTa
Nelkenweg
Umbau Hauptschule Pulheim zu Kita
Bezeichnung Sachkonto
Auszahlung Baumaßnahme
Auszahlung Erwerb bewegliches
Anlagevermögen > 410 € netto
Auszahlung Baumaßnahme
M 26150800
Erweiterung KiTa Karl-Zörgiebel-Straße
Auszahlung Baumaßnahme
M 51095000
Erneuerung Außenspielanlage KiTa Zu
den Fußfällen
Auszahlung Erwerb bewegliches
Anlagevermögen > 410 € netto
M 51140002
M 51140200
Auszahlung Erwerb immaterielle
Programmiererweiterung KiTa-Programm Vermögensgegenstände
Erneuerung Außenspielanlage KiTa Am
Fronhof
Auszahlung Erwerb bewegliches
Anlagevermögen > 410 € netto
M 51150001
Küchenausstattung Kitas(frisch
zubereitete Mahlz.)
Auszahlung Erwerb bewegliches
Anlagevermögen < 410 € netto (GWG)
M 51150004
Erweit. KiTa, Karl-Zörgiebel-Str.,
Ersteinrichtung
Auszahlung Erwerb bewegliches
Anlagevermögen > 410 € netto
zu übertragende
Ermächtigung nach
2017
Ansatz 2017
-34.400,00
0,00
-41.900,00
0,00
-1.274.715,25
-120.589,79
0,00
0,00
Begründung
Die Maßnahme ist weitgehend abgeschlossen. Es erfolgen noch
Restarbeiten und Mängelbeseitigung. Im Anschluss erfolgt die
Schlussrechnung. Dafür ist die Übertragung der Mittel notwendig.
Die Maßnahme ist baulich abgeschlossen. Die Schlussrechnung erfolgt
noch. Dafür ist die Übertragung der Mittel notwendig.
Im Außenbereich der Kita sind noch ergänzende Spielgeräte und
Ausstattungsgegenstände anzuschaffen. Diese werden in 2017 umgesetzt.
-2.169,03
-12.001,00
-6.635,65
0,00
-2.000,00
0,00
Hierbei handelt es sich um die Veranschlagung von investiven Mitteln für das
Programm Kita-Navigator und die vorsorglich veranschlagte Mittel für die
Erweiterung des Elternbeitragsprogramms (einkommensabhängiges
Essensgeld). Da die Zuordnung der EDV-Mittel ab 2017 zentral im Produkt
01/07/02 "Technikunterstützte Informationsverarbeitung" erfolgt, werden die
Mittel auf M 10117006.7821000 "Programmiererweiterung KiTa-Programm"
umgesetzt.
Die Erneuerung der Außenspielanlage im Außengelände der Kita wurde
noch nicht abgeschlossen. Die Umsetzung erfolgt in 2017. Daher sind die
Mittel in das Jahr 2017 zu übertragen.
Für die städtischen Kitas wurden Pauschalbeträge für die Beschaffung von
Küchenausstattungen (für die Herstellung frisch zubereiteter Mahlzeiten)
veranschlagt. Diese Beschaffungen können erst erfolgen, wenn die
Umbauten sowie die Einrichtung der Küchen beendet wurden.
-7.721,09
0,00
-1.645,10
Es sind noch Komplettierungen bei der Ersteinrichtung der 4. Gruppe in der
0,00 Kita erforderlich. Diese werden in 2017 abgeschlossen.
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Anlage II
Übertragung von nicht in Anspruch genommenen Ermächtigungen gem. § 22 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO)
hier: Anmeldung zur Übertragung von investiven Auszahlungsermächtigungen in das Jahr 2017
lfd. Nr.
Produkt
77
06 01 01
78
79
80
81
82
06 01 01
06 01 01
06 01 01
06 01 01
06 01 01
Auftrag
Beschreibung
Bezeichnung Sachkonto
M 51151000
Einrichtung Büro- u. Personalraum Kita
Vochemsgasse
Auszahlung Erwerb bewegliches
Anlagevermögen > 410 € netto
M 51153000
Spielgeräte Außengelände Kita ehem.
Hauptschule PU
Auszahlung Erwerb bewegliches
Anlagevermögen > 410 € netto
M 51153001
Einr. Küche Kita ehem. Hauptschule
Pulheim
Auszahlung Erwerb bewegliches
Anlagevermögen > 410 € netto
M 51160001
Ersteinrichtung für flexible Betreuung
Auszahlung Erwerb bewegliches
Anlagevermögen > 410 € netto
M 51161001
Beschaffung Außenspielgerät Kita Erfurter Auszahlung Erwerb bewegliches
Straße
Anlagevermögen > 410 € netto
M 51880003
Beschaffung Ausstattung/Geräte städt.
Kindergärten
Auszahlung Erwerb bewegliches
Anlagevermögen > 410 € netto
Auszahlung Erwerb bewegliches
Anlagevermögen < 410 € netto (GWG)
-4.900,00
-4.000,00
83
06 01 01
M 51880003
Beschaffung Ausstattung/Geräte städt.
Kindergärten
84
06 01 01
M 51880005
Beschaffung Außenspielgeräte städt.
Kindergärten
Auszahlung Erwerb bewegliches
Anlagevermögen > 410 € netto
M 51140003
Ausstattungsgegenstände für
Schulsozialarbeit
Auszahlung Erwerb bewegliches
Anlagevermögen < 410 € netto (GWG)
85
06 02 01
zu übertragende
Ermächtigung nach
2017
-2.636,54
-37.000,00
Ansatz 2017
0,00
Begründung
Die Komplettierung des Büro- und Personalraums erfolgt in 2017.
Die Außenanlagen werden zur Zeit herstellt. Zur Begleichung der
0,00 Rechnungen sind die Mittel zu übertragen.
Die Beauftragung der Küche wurde in 2016 erteilt. Die Küche wird derzeit
eingebaut. Die Mittel werden in 2017 verausgabt.
-72.367,45
-9.600,00
-5.038,82
-7.968,35
-279,43
0,00
0,00
0,00
-4.000,00
-23.650,00
Die Auszahlung der Mittel an die Elterninitiative "Flexible Betreuung" erfolgte
in 2017.
Im Außenbereich der Kita sind noch ergänzende Spielgeräte und
Ausstattungsgegenstände anzuschaffen.
Die Übertragung des Gesamtbetrages ist erforderlich, um alle in 2016
beauftragten Bestellungen finanzieren zu können.
Die Übertragung des Gesamtbetrages ist erforderlich, um alle in 2016
beauftragten Bestellungen finanzieren zu können.
Der Bauhof hat in 2016 bei der Kontrolle der Spielgeräte festgestellt, dass
-4.000,00 einige Geräte dringend ausgetauscht werden müssen.
0,00
Die Restmittel werden in 2017 für die Beschaffung von weiteren Materialien
über der Wertgrenze von 60 € benötigt.
Die Maßnahme wurde noch nicht begonnen. Sie soll im Herbst 2017 umgesetzt
werden. Daher sind die Mittel zu übertragen.
86
06 03 01
M 51084000
Anlegung Bolzplatz Sinnersdorf
Auszahlung Baumaßnahme
-51.940,00
0,00
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Anlage II
Übertragung von nicht in Anspruch genommenen Ermächtigungen gem. § 22 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO)
hier: Anmeldung zur Übertragung von investiven Auszahlungsermächtigungen in das Jahr 2017
lfd. Nr.
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91
92
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Produkt
06 03 01
06 04 01
06 04 02
08 01 01
08 01 01
08 01 01
08 01 01
Auftrag
M 51880006
M 51130001
Beschreibung
Bezeichnung Sachkonto
Auszahlung Erwerb bewegliches
Beschaffung von Kinderspielplatzgeräten Anlagevermögen > 410 € netto
Ankauf Software für das Jugendamt
Auszahlung Erwerb immaterielle
Vermögensgegenstände
M 51880002
Beschaffung von Spiel- und
Beschäftigungsmaterial
M 26150100
Erstellung Kunstrasenplatz Sportzentrum
Brauweiler
Auszahlung Baumaßnahme
M 26150401
Generalsanierung Umkleide Sportplatz
Stommelner St
Auszahlung Baumaßnahme
M 40880010
Beschaffung Geräte/Ausstattung
Sportanlagen
Auszahlung Erwerb bewegliches
Anlagevermögen < 410 € netto (GWG)
Beschaffung Turn- und Sportgeräte
Auszahlung Erwerb bewegliches
Anlagevermögen > 410 € netto
M 40880035
Auszahlung Erwerb bewegliches
Anlagevermögen < 410 € netto (GWG)
zu übertragende
Ermächtigung nach
2017
Ansatz 2017
Begründung
In 2016 wurden nicht alle geplanten Beschaffungen von
Kinderspielplatzgeräten umgesetzt. Diese Beschaffungen erfolgen in 2017.
Es sind bereits Aufträge i.H.v. 15.127,67 € an Firmen vergeben. Da es sich
bei Spielplatzgeräten nicht um bewegliches Anlagevermögen, sondern um
Aufbauten handelt, werden die Mittel aus das Auszahlungskonto 7831000
"Auszahlungen für Baumaßnahmen" umgesetzt.
-15.130,00
-55.000,00
Hierbei handelt es sich um die restlichen Haushaltsmittel für die Anschaffung
der Software Gedok. Die wird in 2017 abgeschlossen.
Da die Zuordnung der EDV-Mittel ab 2017 zentral im Produkt 01/07/02
"Technikunterstützte Informationsverarbeitung" erfolgt, werden die Mittel auf
M 10117005.7821000 "Anschaffung zusätzliche Lizenz Gedok" umgesetzt.
-822,84
-1.610,00
Bedingt durch den Umzug der Erziehungsberatung in 2016 ins
Rathauscenter wurde die Beschaffung von neuem Spiel- und
Beschäftigungsmaterial erst Ende 2016 getätigt. Der Betrag von 316,95 €
soll in das Jahr 2017 übertragen werden, um noch ausstehenden
Beschaffungen für das Jahr 2017 tätigen zu können.
-316,95
-482.763,59
-100.000,00
-1.384,17
-564,94
-400,00
0,00
0,00
-1.400,00
-14.000,00
Das Projekt ist baulich abgeschlossen. Zur Begleichung der
Schlussabrechnung sind die Mittel zu übertragen.
Die Maßnahme wurde noch nicht begonnen. Sie soll in 2017 umgesetzt
werden. Daher sind die Mittel zu übertragen.
Die Mittel werden benötigt, um die erforderlichen Beschaffungen nach
Durchführung der Sicherheitsinspektion zu tätigen.
Die Mittel werden benötigt, um die erforderlichen Beschaffungen nach
Durchführung der Sicherheitsinspektion zu tätigen.
Seite 11 von 19
Anlage II
Übertragung von nicht in Anspruch genommenen Ermächtigungen gem. § 22 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO)
hier: Anmeldung zur Übertragung von investiven Auszahlungsermächtigungen in das Jahr 2017
lfd. Nr.
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95
96
97
98
99
100
101
102
103
Produkt
08 03 02
08 03 02
11 01 01
11 02 01
11 02 01
11 02 01
11 02 01
11 02 01
11 02 01
11 02 01
Auftrag
M 26080004
Beschreibung
Bäderlandschaft Pulheim
Bezeichnung Sachkonto
Auszahlung Erwerb bewegliches
Anlagevermögen > 410 € netto
M 26080004
Bäderlandschaft Pulheim
M 20880003
Beschaffung von Abfallbehältnissen (Dog Auszahlung Erwerb bewegliches
Stations)
Anlagevermögen < 410 € netto (GWG)
M 66108003
baul. Kanalsanierung in allen Ortsteilen
Auszahlung Baumaßnahme
Auszahlung Baumaßnahme
M 66108200
Retentionsfilter am RÜB Geyen
Auszahlung Baumaßnahme
M 66108303
Erschließung BP 69 Schwefelberg,
Pulheim
M 66108500
Kanalsan. ST (RHB Weidstr./Brunostr u
NeußerGasse)
M 66108501
Kanalsan. ST(RÜB Bruchstr/Am
Sonnenhang/Tannenweg)
M 66109300
Erw. RRB A.-v.-Menzel-Str.
Regenwasserbehandl.anl.
M 66110300
Kanalsanierung Pulheim, Friedrich-EbertStraße
Auszahlung Baumaßnahme
Auszahlung Baumaßnahme
Auszahlung Baumaßnahme
Auszahlung Baumaßnahme
Auszahlung Baumaßnahme
zu übertragende
Ermächtigung nach
2017
-24.680,56
-665.940,59
-624,48
-324.328,11
-33.162,23
-8.000,00
-169.334,69
-32.220,56
Ansatz 2017
0,00
0,00
Begründung
Die Mittel sind zur Begleichung von Rechnungen nach 2017 zu übertragen.
Der M-Auftrag ist auf das Produkt 08/03/01 "Aquarena" umzusetzen.
Das Projekt ist weitgehend abgeschlossen. Es erfolgen noch Restarbeiten
und Mängelbeseitigung. Die Schlussrechnungen erfolgen noch. Hierfür ist
die Übertragung der Mittel erforderlich.
Der M-Auftrag ist auf das Produkt 08/03/01 "Aquarena" umzusetzen.
Die Mittel werden für neue Behälter benötigt. Insgesamt wurden 20
-750,00 Standorte gemeldet, die mit Behältern auszustatten sind.
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
Die Mittel werden für weitere geplante Kanalsanierungsmaßnahmen
benötigt. Die Umsetzung wird im Herbst 2017 bis Frühjahr 2018 erfolgen.
Die Mittel sind aufgrund eines neuen M-Auftrags für diese Maßnahme in
2017 auf M 66188003.7831000 umzusetzen.
Die Mittel werden zur Erneuerung der M+E Technik des Pumpwerks
benötigt. Die Umsetzung wird im Herbst 2017 erfolgen.
Im Rahmen der Baumaßnahme wird die Entwicklungspflege erst Ende 2017
abgeschlossen sein. Daher sind die Mittel zu übertragen.
Die Baumaßnahme wird erst nach dem Einbau einer Reinigungsvorrichtung
Ende 2017 abgeschlossen. Daher sind die Mittel zu übertagen.
Aufgrund der laufenden Entwicklungspflege sind die Mittel zu übertragen.
Die Baumaßnahme wird Ende 2017 abgeschlossen sein.
Da die Maßnahme noch nicht vollständig schlussgerechnet ist, sind die
Mittel zu übertragen.
-56.608,53
0,00
-35.000,00
Die Maßnahme wurde noch nicht begonnen. Da voraussichtlich 2018 mit der
Planung der Maßnahme begonnen wird, sind die Mittel für die Planung zu
0,00 übertragen.
Seite 12 von 19
Anlage II
Übertragung von nicht in Anspruch genommenen Ermächtigungen gem. § 22 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO)
hier: Anmeldung zur Übertragung von investiven Auszahlungsermächtigungen in das Jahr 2017
lfd. Nr.
104
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107
108
Produkt
11 02 01
11 02 01
11 02 01
11 02 01
11 02 01
Auftrag
M 66110301
Beschreibung
Hauptsa. PU EscherStr (Jägerstr b
Fried.EbertStr)
M 66110302
Erschließung BP 99 Pulheim
M 66111100
Filterstrecke Einleitung in nördl. DW
Ronne NT5.05
M 66111300
Kanalsanierung Pulheim,
Rommerskirchener Straße
M 66111303
Bezeichnung Sachkonto
Auszahlung Baumaßnahme
Auszahlung Baumaßnahme
zu übertragende
Ermächtigung nach
2017
-800.000,00
-374.540,00
Auszahlung Baumaßnahme
Auszahlung Baumaßnahme
PU Regenwasserkanalsan.(Buschweg b.
A.-Dürer-Str.)
Auszahlung Baumaßnahme
-110.000,00
-75.000,00
-2.033.782,08
11 02 01
M 66113200
BP Geyener Berg Süd
Auszahlung Baumaßnahme
-203.770,61
110
11 02 01
M 66113301
Entwässerung, Parkplatz Steinstraße
Auszahlung Baumaßnahme
-10.000,00
112
113
11 02 01
11 02 01
11 02 01
0,00
0,00
Begründung
Die Maßnahme wurde noch nicht begonnen. Die geplante Umsetzung ist für
2018/2019 vorgesehen.
Die Maßnahme wurde noch nicht begonnen. Die geplante Umsetzung ist für
2017/2018 vorgesehen.
Die Baumaßnahme ist noch nicht umgesetzt, sie befindet sich derzeit in der
Planungsphase. Die geplante Umsetzung ist für 2017/2018 vorgesehen.
109
111
Ansatz 2017
M 66113302
Kanalsanierung Nordring
Auszahlung Baumaßnahme
M 66114003
Erneuerung M+E Technik am Pumpwerk
AvM-Straße
Auszahlung Baumaßnahme
M 66114300
PU, Erschließung BP 36/1A, Stichweg
Christianstr.
Auszahlung Baumaßnahme
-91.000,00
-245.000,00
-500,00
0,00
0,00
0,00
Die Baumaßnahme ist noch nicht umgesetzt, sie befindet sich derzeit in der
Planungsphase. Die geplante Umsetzung ist für Herbst 2017 vorgesehen.
Die Baumaßnahme ist noch nicht umgesetzt. Die Bauzeit beläuft sich auf 18
Monate. Die geplante Umsetzung ist für Herbst 2017 bis Frühjahr 2019
vorgesehen.
Die Baumaßnahme ist noch nicht schlussgerechnet. Die Abrechnung erfolgt
0,00 voraussichtlich bis Mitte 2017.
0,00
0,00
0,00
0,00
Die Maßnahme wurde noch nicht begonnen. Die geplante Umsetzung ist für
2018 vorgesehen.
Die Baumaßnahme ist noch nicht umgesetzt, sie befindet sich derzeit in der
Planungsphase. Die geplante Umsetzung ist für 2017 vorgesehen.
Die Baumaßnahme ist noch nicht umgesetzt, sie befindet sich derzeit in der
Planungsphase. Die geplante Umsetzung ist für 2017 vorgesehen.
Es werden noch Mittel für die Objektbetreuung (Ingenieurleistung) während
der Gewährleistungszeit (in der Regel 5 Jahre) benötigt.
Seite 13 von 19
Anlage II
Übertragung von nicht in Anspruch genommenen Ermächtigungen gem. § 22 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO)
hier: Anmeldung zur Übertragung von investiven Auszahlungsermächtigungen in das Jahr 2017
lfd. Nr.
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Produkt
11 02 01
Auftrag
Beschreibung
Bezeichnung Sachkonto
M 66114500
Kanalsanierung Brunostr./Neußer Gasse Auszahlung Baumaßnahme
115
11 02 01
M 66115500
Stommeln, Kanalerneuerung Am
Trappenbruch
116
11 02 01
M 66116001
Auszahlung Erwerb bewegliches
Beschaffung einer Schacht-Zoom-Kamera Anlagevermögen > 410 € netto
117
11 02 01
Auszahlung Baumaßnahme
-550.000,00
Ansatz 2017
0,00
-102.334,98
0,00
-16.660,00
0,00
M 66116300
Erschließung Farnweg, Kanal
Auszahlung Baumaßnahme
-93.983,27
0,00
Auszahlung Baumaßnahme
-9.384,93
0,00
118
11 02 01
M 66116302
Pulheim, Erschließung BP 115,
Entwässerung
119
11 02 01
M 66116400
Hochwasserschutz Gleisdreieck
Auszahlung Baumaßnahme
zu übertragende
Ermächtigung nach
2017
-500,00
0,00
Begründung
Die Baumaßnahme ist noch nicht umgesetzt, sie befindet sich derzeit in der
Planungsphase. Die geplante Umsetzung ist für Herbst 2017 bis Frühjahr
2018 vorgesehen.
Die Baumaßnahme ist noch nicht schlussgerechnet. Die Abrechnung erfolgt
bis Mitte 2017. Daher sind die Mittel zu übertragen.
Zur Beschaffung einer Kamera sind die Mittel zu übertragen.
Es werden noch Mittel für die Objektbetreuung (Ingenieurleistung) während
der Gewährleistungszeit (in der Regel 5 Jahre) benötigt.
Die Baumaßnahme ist noch nicht umgesetzt, sie befindet sich derzeit in der
Planungsphase. Die geplante Umsetzung ist für 2017 vorgesehen.
Zur Begleichung einer Rechnungen in 2017 sind die Mittel zu übertragen.
Die Baumaßnahme ist noch nicht abgeschlossen. Abschluss der
Baumaßnahme sowie entsprechende Schlussabrechnung erfolgt in 2017.
120
11 02 01
M 66116500
Kanalsanierung Fliestedener Weg
Auszahlung Baumaßnahme
-306.196,55
121
12 01 01
M 66007012
Stommeln, Weidtstr. Wohnwege
Auszahlung Baumaßnahme
-14.870,02
Der Fußweg wurde bisher noch nicht hergestellt. Die Herstellung erfolgt in
0,00 2017.
122
12 01 01
M 66007018
Erschließung BP 77, Sinthern
Auszahlung Baumaßnahme
-30.000,00
0,00
0,00
Der Gehweg wird in 2017 hergestellt.
Die Baumaßnahme ist noch nicht umgesetzt, sie befindet sich derzeit in der
Planungsphase. Die geplante Umsetzung ist für 2017 vorgesehen.
123
12 01 01
M 66008200
Geyen, Rather Str. KAG
Auszahlung Baumaßnahme
-97.048,64
0,00
124
12 01 01
M 66009302
BP 76 Pulheim einschl. Knoten KVP - K
25
Auszahlung Baumaßnahme
-99.391,23
Die Baumaßnahme ist noch nicht endgültig abgerechnet. Daher sind die
0,00 Mittel zu übertragen.
Seite 14 von 19
Anlage II
Übertragung von nicht in Anspruch genommenen Ermächtigungen gem. § 22 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO)
hier: Anmeldung zur Übertragung von investiven Auszahlungsermächtigungen in das Jahr 2017
lfd. Nr.
125
126
127
128
129
Produkt
12 01 01
12 01 01
12 01 01
12 01 01
12 01 01
Auftrag
Beschreibung
Bezeichnung Sachkonto
M 66010305
Pulheim, Friedrich-Ebert-Straße KAG
Auszahlung Baumaßnahme
M 66010500
Stommeln, Am Trappenbruch (Fahrbahn)
KAG
Auszahlung Baumaßnahme
M 66011101
BW Bürgerwerkstatt Nebenanl.
Bernhardstr.(ggf.KAG)
Auszahlung Baumaßnahme
M 66011201
Geyen, Erschließung BP 98, Nellesweg
Auszahlung Baumaßnahme
M 66011307
Pulheim, Erschließung BP 99 Süd-West,
1. BA
Auszahlung Baumaßnahme
zu übertragende
Ermächtigung nach
2017
-60.000,00
-2.139,43
-230.000,00
-6.142,71
-232.025,00
Ansatz 2017
0,00
0,00
0,00
Begründung
Die Maßnahme wurde noch nicht begonnen. Da voraussichtlich 2018 mit der
Planung der Maßnahme begonnen wird, sind die Mittel für die Planung zu
übertragen.
Die Baumaßnahme ist noch nicht endgültig abgerechnet. Die Abrechnung
erfolgt bis Mitte 2017.
Die Baumaßnahme ist noch nicht umgesetzt. Die geplante Umsetzung ist für
2017/2018 vorgesehen.
Die Baumaßnahme ist noch nicht endgültig abgerechnet. Die Abrechnung
0,00 erfolgt in 2017.
0,00
Die Baumaßnahme ist noch nicht umgesetzt. Die geplante Umsetzung ist für
2017/2018 vorgesehen.
Die Baumaßnahme ist noch nicht umgesetzt, sie befindet sich derzeit in der
Planungsphase. Die geplante Umsetzung ist für 2019 vorgesehen.
130
12 01 01
M 66012302
Pulheim, Planung Brückenstraße
Auszahlung Baumaßnahme
-4.802,48
131
12 01 01
M 66013200
Erschließung Geyener Berg Süd
Auszahlung Baumaßnahme
-178.351,12
132
12 01 01
M 66013302
Pulheim, Erschließung BP 99 Süd-West,
2. BA
Auszahlung Baumaßnahme
-3.512,50
M 66013303
Pulheim, Steinstraße, Zufahrtstraße zum
Parkplatz
133
134
12 01 01
12 01 01
M 66013305
Erneuerung Nordring
Auszahlung Baumaßnahme
Auszahlung Baumaßnahme
-20.000,00
-200.000,00
0,00
0,00
Da es zu dieser Maßnahme zwei M-Aufträge, getrennt nach Planungs- und
Ausbaukosten, gibt, sind die Mittel im Rahmen der
Ermächtigungsübertagung auf den M-Auftrag M 66014301.7831000
umzusetzen.
Die Baumaßnahme ist noch nicht schlussgerechnet. Die Abrechnung erfolgt
bis Mitte 2017.
Die Maßnahme befindet sich derzeit in der Planung. Daher sind die Mittel zu
0,00 übertragen.
0,00
Die Maßnahme wurde noch nicht begonnen. Die geplante Umsetzung ist für
2018 vorgesehen.
Die Maßnahme wurde noch nicht begonnen. Die geplante Umsetzung ist für
0,00 2018 vorgesehen.
Seite 15 von 19
Anlage II
Übertragung von nicht in Anspruch genommenen Ermächtigungen gem. § 22 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO)
hier: Anmeldung zur Übertragung von investiven Auszahlungsermächtigungen in das Jahr 2017
Produkt
135
12 01 01
M 66014302
PU, Erschließung BP 36/1A, Stichweg
Christianstr.
Auszahlung Baumaßnahme
-7.568,45
Die Maßnahme befindet sich derzeit in der Umsetzung. Daher sind Mittel zu
0,00 übertragen.
136
12 01 01
M 66014501
Stommeln, Rheidter Weg
Auszahlung Baumaßnahme
-70.256,61
Die Baumaßnahme ist noch nicht umgesetzt, sie befindet sich derzeit in der
0,00 Planungsphase. Die geplante Umsetzung ist für 2017 vorgesehen.
137
12 01 01
M 66015401
PU, BP 117 - Verkehrsflächenanpassung Auszahlung Baumaßnahme
-30.496,00
Die Baumaßnahme ist noch nicht umgesetzt, sie befindet sich derzeit in der
0,00 Planungsphase. Die geplante Umsetzung ist für 2018 vorgesehen.
M 66015500
Stommeln, Erschließungsanlage "Im
Schildchen"
Auszahlung Baumaßnahme
-17.417,70
0,00
Auszahlung Baumaßnahme
-82.605,55
Die Maßnahme ist noch nicht schlussgerechnet. Dies erfolgt in 2017. Daher
0,00 sind die Mittel zu übertagen.
138
12 01 01
Auftrag
Beschreibung
139
12 01 01
M 66015501
ST, Ern. Berlich zw. Kirchtalweg u.
Schmittegasse
140
12 01 01
M 66015502
Erneuerung Parkplatz Bäderlandschaft
Pulheim
Bezeichnung Sachkonto
zu übertragende
Ermächtigung nach
2017
lfd. Nr.
Auszahlung Baumaßnahme
-51.018,25
Ansatz 2017
0,00
Begründung
Die Baumaßnahme ist noch nicht umgesetzt, sie befindet sich derzeit in der
Planungsphase. Die geplante Umsetzung ist für 2017/2018 vorgesehen.
Die Baumaßnahme ist noch nicht umgesetzt, sie befindet sich derzeit in der
Planungsphase. Die geplante Umsetzung ist für 2018 vorgesehen.
141
12 01 01
M 66016300
Erschließung Farnweg
Auszahlung Baumaßnahme
-33.397,41
Die Maßnahme befindet sich derzeit in der Umsetzung. Daher sind Mittel zu
0,00 übertragen.
142
12 01 01
M 66016302
PU, Erschließung BP 115 - Straßenbau
Auszahlung Baumaßnahme
-95.699,32
Die Baumaßnahme ist noch nicht umgesetzt, sie befindet sich derzeit in der
0,00 Planungsphase. Die geplante Umsetzung ist für 2017 vorgesehen.
143
144
12 01 01
12 01 01
M 66016502
Stommeln, Erneuerung Schwalbengasse Auszahlung Baumaßnahme
M 66017500
Stommeln, Neußer Gasse zw Weidtstr. u.
Venloer Str
Auszahlung Baumaßnahme
145
12 01 01
M 66088002
Beschaffung von Arbeitsgeräten (BGA)
Auszahlung Erwerb bewegliches
Anlagevermögen > 410 € netto
146
12 01 01
M 66776311
Ortskern Brauweiler
Auszahlung Baumaßnahme
-347.512,90
-42.179,70
-1.000,00
-1.574.817,89
0,00
0,00
0,00
Die Baumaßnahme ist noch nicht umgesetzt, sie befindet sich derzeit in der
Planungsphase. Die geplante Umsetzung ist für 2018 vorgesehen.
Die Baumaßnahme ist noch nicht umgesetzt, sie befindet sich derzeit in der
Planungsphase. Die geplante Umsetzung ist für 2017/2018 vorgesehen.
Die Mittel sind zwecks Beschaffung eines LED-Geschwindigkeitsanzeigers
(s. Beschluss TVA v.15.02.2017 - Vorlagen-Nr. 15) zu übertragen.
Die Maßnahme befindet sich derzeit in der Umsetzung. Daher sind Mittel zu
0,00 übertragen.
Seite 16 von 19
Anlage II
Übertragung von nicht in Anspruch genommenen Ermächtigungen gem. § 22 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO)
hier: Anmeldung zur Übertragung von investiven Auszahlungsermächtigungen in das Jahr 2017
lfd. Nr.
147
148
Produkt
12 02 01
12 02 01
Auftrag
Beschreibung
M 66015201
Straßenbeleuchtung, Sinthern,
Restausbau BP 77
M 66016304
Straßenbeleuchtung, PU, Erschließung
BP76
Bezeichnung Sachkonto
Auszahlung Baumaßnahme
Auszahlung Baumaßnahme
149
12 02 01
M 66016305
150
12 02 01
7829001
Straßenbeleuchtung, PU, Erschl. BP 113
Pulheim Süd
Auszahlung Baumaßnahme
Ausbau der
Ausbau der Straßenbeleuchtungsanlage Straßenbeleuchtungsanlage im
im Stadtgebiet
Stadtgebiet
7829002
Erneuerung der
Straßenbeleuchtungsanlage im
Stadtgebiet
151
12 02 01
Erneuerung der
Straßenbeleuchtungsanlage im
Stadtgebiet
zu übertragende
Ermächtigung nach
2017
-7.500,00
-32.346,60
-35.579,92
-981,75
Ansatz 2017
0,00
Begründung
Die Baumaßnahme ist noch nicht umgesetzt. Der Gehweg wird in 2017
hergestellt.
Die Baumaßnahme ist noch nicht schlussgerechnet. Daher sind die Mittel zu
0,00 übertragen.
0,00
Die Baumaßnahme ist noch nicht vollständig umgesetzt, sie befindet sich
derzeit in der Planungsphase. Die geplante Umsetzung ist für Ende
2018/Anfang 2019 vorgesehen.
Die Übertragung erfolgte gem. § 9, Nr. 2.5 der Haushaltssatzung (Leistung
0,00 2016, Zahlung 2017).
Die Straßenbeleuchtungsmaßnahme ist noch nicht umgesetzt. Die
Ausführung erfolgt voraussichtlich 2017. Daher sind die Mittel zu übertragen.
-300.895,28
-30.000,00
Die Straßenbeleuchtungsmaßnahme ist noch nicht umgesetzt. Die
Ausführung erfolgt voraussichtlich 2018. Daher sind die Mittel zu übertragen.
152
153
154
155
156
157
12 02 01
12 02 01
12 02 01
12 02 01
12 02 01
12 02 01
7829009
7829014
7829016
7829028
7829030
7829034
SB, Pulheim Kreisverkehr Boschstraße
SB. Ortskern BW, Guidelplatz
SB, GN, Rather Straße
SB, Minikreisel Hagelkreuzstraße
SB, Im Trappenbruch
Friedrich-Ebert-Straße KAG
SB, Pulheim Kreisverkehr Boschstraße
SB. Ortskern BW, Guidelplatz
SB, GN, Rather Straße
SB, Minikreisel Hagelkreuzstraße
SB, Im Trappenbruch
SB, Friedrich-Ebert-Straße KAG
-20.000,00
-20.000,00
-17.000,00
-24.000,00
-3.900,00
-15.000,00
0,00
0,00
0,00
0,00
Die Maßnahme befindet sich derzeit in der Umsetzung, daher sind die Mittel
zu übertragen.
Die Straßenbeleuchtungsmaßnahme ist noch nicht umgesetzt. Die
Ausführung erfolgt voraussichtlich 2017. Daher sind die Mittel zu übertragen.
Die Baumaßnahme wurde bereits umgesetzt. Es erfolgt noch die
Schlussabrechnung. Daher sind die Mittel zu übertragen.
Die Baumaßnahme ist noch nicht endgültig abgerechnet. Daher sind die
0,00 Mittel zu übertragen.
0,00
Die Straßenbeleuchtungsmaßnahme ist noch nicht umgesetzt. Die
Ausführung erfolgt voraussichtlich 2018. Daher sind die Mittel zu übertragen.
Seite 17 von 19
Anlage II
Übertragung von nicht in Anspruch genommenen Ermächtigungen gem. § 22 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO)
hier: Anmeldung zur Übertragung von investiven Auszahlungsermächtigungen in das Jahr 2017
lfd. Nr.
158
159
160
161
Produkt
12 02 01
12 02 01
12 02 01
12 02 01
Auftrag
7829036
7829037
7829042
7829043
Beschreibung
SB, Forsterhütte
SB, Knoten Rathaus-/Steinstr.
SB, Bernhardstraße
SB, Erschließung Farnweg
Bezeichnung Sachkonto
SB, Forsterhütte
SB, Knoten Rathaus-/Steinstr.
SB, Bernhardstraße
SB, Erschließung Farnweg
zu übertragende
Ermächtigung nach
2017
-15.000,00
-10.000,00
-90.000,00
-1.185,28
Ansatz 2017
Begründung
Die Straßenbeleuchtungsmaßnahme ist noch nicht umgesetzt. Die
Ausführung erfolgt voraussichtlich 2018/2019. Daher sind die Mittel zu
0,00 übertragen.
0,00
0,00
0,00
Die Straßenbeleuchtungsmaßnahme ist noch nicht umgesetzt. Die
Ausführung erfolgt voraussichtlich 2018. Daher sind die Mittel zu übertragen.
Die Straßenbeleuchtungsmaßnahme ist noch nicht umgesetzt. Die
Ausführung erfolgt voraussichtlich 2017/2018. Daher sind die Mittel zu
übertragen.
Die Straßenbeleuchtungsmaßnahme ist noch nicht umgesetzt. Die
Ausführung erfolgt voraussichtlich 2018. Daher sind die Mittel zu übertragen.
Die Straßenbeleuchtungsmaßnahme ist noch nicht umgesetzt. Die
Ausführung erfolgt voraussichtlich 2017. Daher sind die Mittel zu übertragen.
162
163
12 02 01
12 02 01
7829058
7829060
SB, Wendehammer Im Schildchen
SB, Rheidter Weg
SB, Wendehammer Im Schildchen
SB, Rheidter Weg
-5.000,00
-17.045,23
0,00
0,00
164
12 03 01
M 20100002
Errichtung Buscaps, barrierefreie
Bushaltestellen
Auszahlung Baumaßnahme
-218.342,13
0,00
165
12 03 01
M 20160200
Bushaltestelle Nordpark
Auszahlung Baumaßnahme
-10.000,00
-10.000,00
166
12 04 01
M 66880003
Beschaffung Ausstattung, Arbeitsgeräte,
Maschinen (KFZ)
Auszahlung Erwerb bewegliches
Anlagevermögen > 410 € netto
-52.432,00
0,00
Die Straßenbeleuchtungsmaßnahme ist noch nicht umgesetzt. Die
Ausführung erfolgt voraussichtlich 2017. Daher sind die Mittel zu übertragen.
Die Mittel werden für die Fertigstellung der Bushaltestelle Rathausstraße hier investiver Anteil (s. auch Vl. 20/2017, Ratssitzung am 14.02.2017) benötigt.
Übertragung erfolgte gem. § 9, Nr. 2.5 der Haushaltssatzung i.H.v. 8.292,44
€ (Leistung 2016, Zahlung 2017). Ermächtigungsübertragung i.H.v. 4.627,83
€ (Leistung und Zahlung in 2017).
Die Planung der Bushaltestelle soll in 2017 erfolgen. Dazu werden der
Ansatz von 2017 und die übertragenen Mittel aus 2016 benötigt.
Für die Beschaffung eines Streugerätes inkl. Anbaugerät für das
Winterdienstfahrzeug sind Mittel in Höhe von 52.432,00 € zu übertragen. Die
Lieferung ist für das 2. Quartal 2017 vorgesehen.
Seite 18 von 19
Anlage II
Übertragung von nicht in Anspruch genommenen Ermächtigungen gem. § 22 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO)
hier: Anmeldung zur Übertragung von investiven Auszahlungsermächtigungen in das Jahr 2017
lfd. Nr.
167
Produkt
13 01 01
Auftrag
M 00315200
Beschreibung
Grünanlage BP 98 Geyen
Bezeichnung Sachkonto
Auszahlung Baumaßnahme
168
13 01 01
M 00388001
Erholungsgebiet Stöckheimer Hof
Auszahlung Erwerb unbebaute
Grundstücke
169
13 02 01
M 70880003
Beschaffung von Arbeitsgeräten und
Fahrzeugen (BGA)
Auszahlung Erwerb bewegliches
Anlagevermögen > 410 € netto
M 20160001
Erhöhung Stammkapital
Wirtschaftsförderung RE
170
16 01 01
Ausz. Erw. Finanzanl. (oh.Aus)
zu übertragende
Ermächtigung nach
2017
-24.888,01
Ansatz 2017
0,00
-275.208,85
0,00
-731,00
-4.500,00
-6,16
0,00
Begründung
Die Grünfläche BP 98 wurde in 2016 gebaut, aber es läuft noch die
Fertigstellungs- und eine dreijährige Entwicklungspflege. Anschließend ist
die Anlage endgültig fertig und übernahmefähig.
Es sind noch zwei Grunderwerbsvorgänge offen. Ein Tauschvertrag ist
soeben beurkundet worden, aber noch nicht vollzogen. Die Mittel werden
weiterhin zur Umsetzung des vollständigen Grunderwerbs benötigt.
Für die Beschaffung von 30 neuen Stühlen für eine Trauerhalle müssen
Mittel in Höhe von 731 € übertragen werden.
Übertragung muss gem. § 9, Nr. 2.5 der Haushaltssatzung erfolgen
(Leistung 2016, Zahlung 2017).
Seite 19 von 19