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Beschlussvorlage (Anlage II - investive Ermächtigungsübertragungen)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
531 kB
Datum
23.05.2017
Erstellt
15.05.17, 18:31
Aktualisiert
15.05.17, 18:31

Inhalt der Datei

Anlage II Übertragung von nicht in Anspruch genommenen Ermächtigungen gem. § 22 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) hier: Anmeldung zur Übertragung von investiven Auszahlungsermächtigungen in das Jahr 2017 lfd. Nr. 1 Produkt 01 06 01 Auftrag M 70880001 Beschreibung Fahrzeuge und BGA (KFZ) Bezeichnung Sachkonto Auszahlung Erwerb bewegliches Anlagevermögen > 410 € netto zu übertragende Ermächtigung nach 2017 -227.922,00 Ansatz 2017 Begründung Für die Beschaffung eines Baggers inkl. Lasthaken müssen Mittel in Höhe von 100.353 € übertragen werden. Weiterhin müssen für die Beschaffung eines LKWs Mittel in Höhe von 127.569 € übertragen werden. Der LKW mit Hakenlift ist umbaubar zum Winterdiensteinsatz. Die Lieferung ist für das 2. -104.000,00 Quartal 2017 vorgesehen. Seit Sommer 2016 sind durch personelle Veränderungen nicht alle geplanten Maßnahmen umsetzbar gewesen und werden nachgeholt. Im Zusammenhang mit dem Raumkonzept ist mit zusätzlichem Mittelaufwand in 2017 zu rechnen. 2 01 07 01 M 10000001 Beschaffung Büroeinrichtung/Büromaschinen/Geräte Auszahlung Erwerb bewegliches Anlagevermögen > 410 € netto -2.815,41 -9.000,00 Die Mittel sind aufgrund eines neuen M-Auftrags in 2017 auf M 10880001.7826000 umzusetzen. Seit Sommer 2016 sind durch personelle Veränderungen nicht alle geplanten Maßnahmen umsetzbar gewesen und werden nachgeholt. Im Zusammenhang mit dem Raumkonzept ist mit zusätzlichem Mittelaufwand in 2017 zu rechnen. 3 01 07 01 M 10000001 Beschaffung Büroeinrichtung/Büromaschinen/Geräte Auszahlung Erwerb bewegliches Anlagevermögen < 410 € netto (GWG) Auszahlung Erwerb bewegliches Anlagevermögen > 410 € netto 4 01 07 02 M 10188001 Einrichtung TUIV (Soft-/Hardware) 5 01 12 01 M 26070007 Erwerb von Straßenland 6 01 12 01 M 26880014 Grunderwerb Sonstige Auszahlung Baumaßnahme Auszahlung Erwerb bewegliches Anlagevermögen > 410 € netto 7 02 07 01 M 26130005 Feuerwache Am Schwelfelberg Raumbedarf 8 02 07 01 M 32090001 Beschaffung von Funkgeräten für den Digitalfunk Auszahlung Erwerb unbebaute Grundstücke Auszahlung Erwerb unbebaute Grundstücke -13.036,25 Die Mittel sind aufgrund eines neuen M-Auftrags in 2017 auf M -26.000,00 10880001.7827000 umzusetzen. Übertragung erfolgte gem. § 9, Nr. 2.5 der Haushaltssatzung (Leistung 2016, Zahlung 2017). -1.689,25 -61.000,00 -50.000,00 -50.000,00 -497.443,31 -454.000,00 -2.477.105,64 Die Mittel werden zur Umsetzung und zum Abschluss offener Grunderwerbsvorgänge benötigt. Die Mittel sind zu übertragen, da sich die Baumaßnahme aktuell in der 0,00 Umsetzung befindet. Die Mittel sind zur Begleichung einer Rechnung nach 2017 zu übertragen. -18.240,66 0,00 Seite 1 von 19 Anlage II Übertragung von nicht in Anspruch genommenen Ermächtigungen gem. § 22 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) hier: Anmeldung zur Übertragung von investiven Auszahlungsermächtigungen in das Jahr 2017 lfd. Nr. 9 10 11 12 Produkt 02 07 01 02 07 01 02 07 01 02 07 01 Auftrag Beschreibung Bezeichnung Sachkonto M 32880001 Beschaffung Geräte,Ausstattung/-rüstung Auszahlung Erwerb bewegliches Feuerwehr Anlagevermögen > 410 € netto M 32880001 Beschaffung Geräte,Ausstattung/-rüstung Auszahlung Erwerb bewegliches Feuerwehr Anlagevermögen < 410 € netto (GWG) M 32880002 M 32880005 Beschaffung Einrichtungsgegenstände Feuerwehr Beschaffung Dienst- und Schutzkleidung Feuerwehr Auszahlung Erwerb bewegliches Anlagevermögen < 410 € netto (GWG) Auszahlung Erwerb bewegliches Anlagevermögen < 410 € netto (GWG) zu übertragende Ermächtigung nach 2017 Ansatz 2017 Begründung Zur Begleichung von Rechnungen (Lieferung 2016, Rechnungstellung 2017) sind Mittel i.H.v. 1.963,25 € in das Jahr 2017 zu übertragen. Es wird um Umsetzung von Mitteln in Höhe von 3.100 € auf den M-Auftrag M32880002.7826000 "Beschaffung Einrichtungsgegenstände Feuerwehr" gebeten. Zum einen müssen für neu geschaffene Damenumkleiden im Gerätehaus Stommeln Spinde angeschafft werden, die insgesamt 2.000 € kosten (600 € Übertragung M 32880002.7826000). Des weiteren müssen vorhandene 10 Matratzen aufgrund Verschleiß für insgesamt 1.700 € ausgetauscht werden. Ferner wird um Umsetzung der restlichen Mittel (2.215,04 €) auf den MAuftrag M 32170004.7826000 "Raumbedarf Feuerwache Am Schwefelberg Ausstattung" gebeten. Die hier in 2017 bereitgestellten Mittel in Höhe von 23.500 € sind nicht ausreichend für die gesamte Ausstattung des Anbaus mit 10 Betten, dazugehörigen Schränken sowie Tischen und Stühlen für den Aufenthaltsraum, Regale für das RD-Lager, spezielle Edelstahlschränke, Spüle, Ablagefächer für den RD und Schränke und Kleiderstangen für die Vergrößerung der Kleiderkammer. -7.278,29 -13.400,00 Die in 2016 geplante Anschaffung eines Navigationsgerätes inklusive Halterung für den HLF soll in 2017 erfolgen. -400,00 -9.000,00 Es werden zu den in 2017 vorhandenen Mitteln in Höhe von 1.500 € die verfügbaren Mittel aus 2016 für die Beschaffung von 5 notwendigen Mitarbeiterschränken für neue Kollegen sowie für Spinde für die neu geschaffene Damenumkleide im Gerätehaus Stommeln benötigt. -1.500,00 -841,44 -1.500,00 -22.500,00 Aufgrund der Erweiterung des Notarztdienstes und dem damit verbundenen häufigeren Wechsel der Kleidung muss der Bekleidungspool vergrößert werden. Hierfür werden 3.000 € zusätzliche Mittel im Rettungsdienst insgesamt benötigt. Die verbleibenden Restmittel in Höhe von 841,44 € sollen das Konto M 32880009.7827000 "Dienst- und Schutzkleidung Notarzt" umgesetzt werden. Seite 2 von 19 Anlage II Übertragung von nicht in Anspruch genommenen Ermächtigungen gem. § 22 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) hier: Anmeldung zur Übertragung von investiven Auszahlungsermächtigungen in das Jahr 2017 lfd. Nr. 13 14 15 16 17 Produkt 02 07 01 02 08 01 02 08 01 02 08 01 02 08 01 Auftrag M 32880011 M 32880003 M 32880003 M 32880007 M 32880009 Beschreibung Beschaffung von Sirenen Bezeichnung Sachkonto Auszahlung Erwerb bewegliches Anlagevermögen > 410 € netto Beschaffung Geräte/Einrichtung RTW Auszahlung Erwerb bewegliches Anlagevermögen > 410 € netto Beschaffung Geräte/Einrichtung RTW Auszahlung Erwerb bewegliches Anlagevermögen < 410 € netto (GWG) Dienst- und Schutzkleidung Rettungsdienst Dienst- und Schutzkleidung Notarzt Auszahlung Erwerb bewegliches Anlagevermögen < 410 € netto (GWG) Auszahlung Erwerb bewegliches Anlagevermögen < 410 € netto (GWG) zu übertragende Ermächtigung nach 2017 Ansatz 2017 Begründung -5.502,86 Die restlichen Mittel werden für diesen Zweck nicht benötigt. 1.209,09 € sollen beim M-Auftrag M 32880009.7827000 "Dienst- und Schutzkleidung Notarzt" für die notwendige Vergrößerung des Bekleidungspools zur Verfügung stehen. Nach Hochrechnung wird um Übertragung der restlichen Mittel (4.293,77 €) auf den M-Auftrag M 32170004.7826000 "Raumbedarf Feuerwache Am Schwefelberg Ausstattung" gebeten. Die hier bereitgestellten Mittel in Höhe von 23.500 € sind nicht ausreichend für die gesamte Ausstattung des Anbaus mit 10 Betten mit dazugehörigen Schränken, Tischen und Stühlen für den Aufenthaltsraum, Regale für das RD-Lager, spezielle Edelstahlschränke, Spüle, Ablagefächer für den RD und Schränke und -7.720,00 Kleiderstangen für die Vergrößerung der Kleiderkammer. -21.000,00 Da der Rhein-Erft- Kreis bislang noch keine Vorgaben bezüglich der mechanischen Reanimationshilfe verbindlich gegeben hat, mit dieser Entscheidung aber 2017 gerechnet werden kann, sind die hierfür in 2016 veranschlagten Mittel in Höhe von 17.000 € nach 2017 zu übertragen. Diese 17.000 € werden jedoch nicht auskömmlich sein, da die Kosten sich derzeit auf 21.000 € erhöht haben. Dafür wird auf die Beschaffung des Mega-Code -6.000,00 Übungs-Phantom für 3.800 € verzichtet. -1.907,46 -300,15 -649,32 Die Umrüstung von Notfallkoffern auf Notfallrucksäcke soll in 2017 vorgenommen werden, so dass die Übertragung der gesamten Mittel -1.300,00 benötigt wird. -2.000,00 -2.250,00 Aufgrund der Dienstzeiterweiterung des zweiten RTW´s und dem damit verbundenen häufigeren Wechsel der Kleidung muss der Bekleidungspool vergrößert werden. Hierfür werden 3.000 € zusätzliche Mittel im Rettungsdienst insgesamt benötigt. Die verbleibenden Restmittel in Höhe von 300,15 € sollen das Konto M 32880009.7827000 "Dienst- und Schutzkleidung Notarzt" umgesetzt werden. Aufgrund der Dienstzeiterweiterung des zweiten RTW´s und dem damit verbundenen häufigeren Wechsel der Kleidung muss der Bekleidungspool vergrößert werden. Hierfür werden 3.000 € zusätzliche Mittel im Rettungsdienst insgesamt benötigt. Seite 3 von 19 Anlage II Übertragung von nicht in Anspruch genommenen Ermächtigungen gem. § 22 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) hier: Anmeldung zur Übertragung von investiven Auszahlungsermächtigungen in das Jahr 2017 lfd. Nr. Produkt Auftrag Beschreibung Bezeichnung Sachkonto zu übertragende Ermächtigung nach 2017 18 03 01 01 M 26150300 Errichtung zusätzlicher OGS-Räume Barbaraschule Auszahlung Baumaßnahme -88.608,47 19 03 01 01 M 40150001 EGS Auweilerstraße Neubeschaffung Lehrerzimmer Auszahlung Baumaßnahme -21.500,00 20 03 01 01 M 40160001 Beschaffung für zusätzliche OGS-Plätze 2016/2017 Auszahlung Erwerb bewegliches Anlagevermögen > 410 € netto -14.799,92 Ansatz 2017 Die Maßnahme ist in der Planung. Die bauliche Umsetzung beginnt in 2017. Hierfür ist neben dem Ansatz für 2017 auch die Übertragung der Restmittel -780.000,00 aus 2016 erforderlich. Die Maßnahme wurde noch nicht begonnen. Sie soll in 2017 umgesetzt 0,00 werden. -9.000,00 21 03 01 01 M 40160001 Beschaffung für zusätzliche OGS-Plätze 2016/2017 Auszahlung Erwerb bewegliches Anlagevermögen < 410 € netto (GWG) -11.178,84 -6.640,00 22 03 01 01 M 40160003 Beschaffung für OGS-Küchen Auszahlung Erwerb bewegliches Anlagevermögen > 410 € netto -50.000,00 -80.000,00 23 24 03 01 01 03 01 01 M 40880013 M 40880013 Neuanschaffung OGS (Ausstattung/Ausrüstung) Neuanschaffung OGS (Ausstattung/Ausrüstung) Auszahlung Erwerb bewegliches Anlagevermögen > 410 € netto Auszahlung Erwerb bewegliches Anlagevermögen < 410 € netto (GWG) Begründung Die Bereitstellung entsprechender Räumlichkeiten hat zu zeitlichen Verzögerungen bei den Einrichtungen geführt, diese werden in 2017 abgeschlossen. Die Bereitstellung entsprechender Räumlichkeiten hat zu zeitlichen Verzögerungen bei den Einrichtungen geführt, diese werden in 2017 abgeschlossen. Die Ausschreibung der 4 OGS-Küchen erfolgt in 2017. Da sich die Bereitstellung von entsprechenden Räumlichkeiten erst zum HHJahr 2017 ergibt und damit erst die Möglichkeit zur Anschaffung entsprechender Ausstattung und Ausrüstung der diversen OGS-Gruppen gegeben ist, ist eine Üerbtragung der Restmittel aus 2016 notwendig. -10.995,60 -9.000,00 Da sich die Bereitstellung von entsprechenden Räumlichkeiten erst zum HHJahr 2017 ergibt und damit erst die Möglichkeit zur Anschaffung entsprechender Ausstattung und Ausrüstung der diversen OGS-Gruppen gegeben ist, ist eine Üerbtragung der Restmittel aus 2016 notwendig. -6.640,00 -6.640,00 Durch den längerfristigen Ausfall eines Mitarbeiters konnten 2016 nicht alle geplanten Maßnahmen durchgeführt werden und werden 2017 nachgeholt. 25 03 01 01 M 40880014 Beschaffung EDV Grundschulen (Ausstattung) Auszahlung Erwerb immaterielle Vermögensgegenstände -4.500,00 -6.000,00 Die Mittel sind aufgrund eines neuen M-Auftrags in 2017 auf M 10188004.7821000 umzusetzen. Seite 4 von 19 Anlage II Übertragung von nicht in Anspruch genommenen Ermächtigungen gem. § 22 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) hier: Anmeldung zur Übertragung von investiven Auszahlungsermächtigungen in das Jahr 2017 lfd. Nr. 26 27 Produkt 03 01 01 03 01 01 Auftrag M 40880014 Beschreibung Beschaffung EDV Grundschulen (Ausstattung) Bezeichnung Sachkonto Auszahlung Erwerb bewegliches Anlagevermögen > 410 € netto zu übertragende Ermächtigung nach 2017 Ansatz 2017 Durch den längerfristigen Ausfall eines Mitarbeiters konnten 2016 nicht alle geplanten Maßnahmen durchgeführt werden und werden 2017 nachgeholt. Die Mittel sind aufgrund eines neuen M-Auftrags in 2017 auf M 10188004.7826000 umzusetzen. -2.369,49 -47.000,00 M 40880016 Beschaffung Einrichtung/Lehrmittel D.Bonhoefer-GS Auszahlung Erwerb bewegliches Anlagevermögen > 410 € netto Auszahlung Erwerb bewegliches Anlagevermögen < 410 € netto (GWG) -1.147,08 -2.150,00 -1.576,04 -1.800,00 -480,00 -1.600,00 -3.087,07 -1.800,00 -965,09 -1.520,00 -1.985,80 -1.800,00 28 03 01 01 M 40880016 Beschaffung Einrichtung/Lehrmittel D.Bonhoefer-GS 29 03 01 01 M 40880017 Beschaffung Einrichtung/Lehrmittel KGS Buschweg Auszahlung Erwerb bewegliches Anlagevermögen > 410 € netto 30 03 01 01 M 40880017 Beschaffung Einrichtung/Lehrmittel KGS Buschweg Auszahlung Erwerb bewegliches Anlagevermögen < 410 € netto (GWG) 31 03 01 01 M 40880018 Beschaffung Einrichtung/Lehrmittel GGS Brauweiler Auszahlung Erwerb bewegliches Anlagevermögen > 410 € netto 32 03 01 01 M 40880019 Beschaffung Einrichtung/Lehrmittel GGS Dansweiler Auszahlung Erwerb bewegliches Anlagevermögen < 410 € netto (GWG) 33 03 01 01 M 40880020 Beschaffung Einrichtung/Lehrmittel GGS Sinth/Geyen Auszahlung Erwerb bewegliches Anlagevermögen > 410 € netto 34 03 02 02 M 26140100 Gesamtschule Auszahlung Baumaßnahme Begründung -3.399,05 -1.800,00 Die Mittel wurden in 2016 nicht verausgabt, da eine Konzeptumstellung erarbeitet wurde und entsprechende Anschaffungen in 2017 erfolgen sollen. Abweichend der Dienstanweisung wird die Übertragung der gesamten Restmittel beantragt. Die Mittel wurden in 2016 nicht verausgabt, da eine Konzeptumstellung erarbeitet wurde und entsprechende Anschaffungen in 2017 erfolgen sollen. Die Mittel sind zur Begleichung einer Rechnung nach 2017 zu übertragen. Die Mittel sind zur Begleichung einer Rechnung nach 2017 zu übertragen. Die Mittel sind zur Begleichung einer Rechnung nach 2017 zu übertragen. Die Mittel sind zur Begleichung einer Rechnung nach 2017 zu übertragen. -279.494,04 Die Mittel sind zur Begleichung einer Rechnung nach 2017 zu übertragen. Die Umsetzung der Maßnahme für diesen Schuljahrgang erfolgt in den -1.500.000,00 Sommerferien 2017. Seite 5 von 19 Anlage II Übertragung von nicht in Anspruch genommenen Ermächtigungen gem. § 22 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) hier: Anmeldung zur Übertragung von investiven Auszahlungsermächtigungen in das Jahr 2017 lfd. Nr. Produkt Auftrag Beschreibung Bezeichnung Sachkonto zu übertragende Ermächtigung nach 2017 Ansatz 2017 Begründung Die Mittel sind zur Begleichung einer Rechnung nach 2017 zu übertragen. 35 36 37 03 02 02 03 02 02 03 02 02 M 40880041 Beschaffung Einrichtung/Lehrmittel Gesamtschule Auszahlung Erwerb bewegliches Anlagevermögen > 410 € netto M 40880041 Beschaffung Einrichtung/Lehrmittel Gesamtschule Auszahlung Erwerb bewegliches Anlagevermögen < 410 € netto (GWG) M 40880042 Gesamtschule, Beschaffung von EDVAusstattung Auszahlung Erwerb bewegliches Anlagevermögen > 410 € netto Auszahlung Erwerb bewegliches Anlagevermögen > 410 € netto Auszahlung Erwerb bewegliches Anlagevermögen > 410 € netto Auszahlung Erwerb bewegliches Anlagevermögen > 410 € netto 38 03 02 02 M 40880043 39 03 04 01 M 40880030 40 03 04 01 M 40880031 Gesamtschule, Ersteinrichtung Beschaffung Einrichtung/Lehrmittel Geschw.-Sch.-G. Beschaffung Einrichtung/Lehrmittel AbteiGymn. 41 03 04 01 M 40880031 Beschaffung Einrichtung/Lehrmittel Abtei- Auszahlung Erwerb bewegliches Gymn. Anlagevermögen < 410 € netto (GWG) 42 03 06 01 M 40880008 Beschaffungen für Schulturnhallen Auszahlung Erwerb bewegliches Anlagevermögen > 410 € netto 43 03 06 01 M 40880008 Beschaffungen für Schulturnhallen Auszahlung Erwerb bewegliches Anlagevermögen < 410 € netto (GWG) 44 03 06 01 M 40880009 Beschaffung Ausstattung Schulen allgemein Auszahlung Erwerb bewegliches Anlagevermögen > 410 € netto -21.615,16 -10.000,00 Die Mittel sind zur Begleichung einer Rechnung nach 2017 zu übertragen. -2.647,74 -20.600,00 -3.970,00 -25.000,00 -7.359,94 -75.000,00 -589,05 -13.000,00 -4.238,61 -11.000,00 -102,73 -11.310,00 -1.666,00 -3.000,00 Durch den längerfristigen Ausfall eines Mitarbeiters konnten 2016 nicht alle geplanten Maßnahmen durchgeführt werden und werden 2017 nachgeholt. Die Mittel sind aufgrund eines neuen M-Auftrags in 2017 auf M 10188006.7826000 umzusetzen. Für die im Aufbau befindliche Gesamtschule ist die Übertragung von Restmittel zur Finanzierung weiterer Einrichtungsgegenstände notwendig. Die geplanten Maßnahmen konnten im Vorjahr nicht gänzlich umgesetzt werden. Die Mittel sind zur Begleichung einer Rechnung nach 2017 zu übertragen. Die Mittel sind zur Begleichung einer Rechnung nach 2017 zu übertragen. Die Mittel sind zur Begleichung einer Rechnung nach 2017 zu übertragen. -11.400,00 -3.960,42 Die Mittel sind zur Begleichung einer Rechnung nach 2017 zu übertragen. Die Restmittel i.H.v. 11.400 € werden zur Begleichung beauftragter Leistungen und für erforderliche Beschaffungen nach Durchführung der Sicherheitsinspektion benötigt. Die Sicherheitsinspektion wurde in 2016 -7.000,00 beauftragt und wird in 2017 erfolgen. 0,00 Die Mittel sind zur Begleichung einer Rechnung nach 2017 zu übertragen. Seite 6 von 19 Anlage II Übertragung von nicht in Anspruch genommenen Ermächtigungen gem. § 22 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) hier: Anmeldung zur Übertragung von investiven Auszahlungsermächtigungen in das Jahr 2017 lfd. Nr. 45 46 47 Produkt 03 06 01 04 01 01 04 01 03 Auftrag M 40880040 M 40880034 M 40880001 Beschreibung Bezeichnung Sachkonto Beschaffung von Außenspielgeräten Auszahlung Erwerb bewegliches Anlagevermögen > 410 € netto Erwerb von Kunstgegenständen Auszahlung Erwerb bewegliches Anlagevermögen > 410 € netto -2.700,00 -30.000,00 -2.700,00 Begründung Unter dieser Position sind Mittel i.H.v. 51.630 € für die Errichtung eines Kleinspielfelds an der Wolfhelmschule in Dansweiler berücksichtigt. Zur Haushaltsklarheit und Transparenz werden diese Mittel auf einen separaten M-Auftrag M 40161000.7831000 "Kleinspielfeld Wolfhelmschule Dansweiler" umgesetzt. Aufgrund personeller Engpässe sowie Verschiebungen von Maßnahmen, die im unmittelbaren Zusammenhang mit der Anschaffung der Geräte lagen, konnten die in 2016 geplanten Anschaffungen von Außenspielgeräten nicht vollständig umgesetzt werden. Die Umsetzung ist für 2017 vorgesehen. Da es sich bei Außenspielgeräten nicht um bewegliches Anlagevermögen, sondern um Aufbauten handelt, werden die Mittel auf das Auszahlungskonto 7831000 "Auszahlungen für Baumaßnahmen" umgesetzt. Für 2017 ist die Anschaffung eines größeren Kunstwerks vorgesehen, daher werden die nicht verausgabten Mittel aus 2016 i.H.v. 2.700 € benötigt. Die Mittel wurden zur Anschaffung eines Mikrofon-Drumsets in 2016 veranschlagt. Eine Beschaffung steht unmittelbar bevor. Zur Finanzierung sind die Mittel zu übertragen. Auszahlung Erwerb bewegliches Anlagevermögen > 410 € netto -1.050,00 -3.000,00 Der Betrag wurde in 2016 für die Ergänzung des Lichtpults bereitgestellt. -660,00 Eine Beschaffung wird 2017 erfolgen. In 2016 wurden Zoom-Profilscheinwerfer bestellt. Die Lieferung und Rechnungsstellung erfolgte in 2017. Der Restbetrag in Höhe von 507,74 € -8.700,00 wird für die dringende Beschaffung eines Schranktresors benötigt. -4.961,25 -1.250,00 -468,60 -1.000,00 48 04 01 03 M 40880001 Beschaffung Geräte/Ausstattung KMZ 49 04 01 03 M 40880002 Beschaffung Geräte/Ausstattung Köstersaal Auszahlung Erwerb bewegliches Anlagevermögen > 410 € netto 50 04 01 03 M 40880002 51 04 02 01 M 40880036 Beschaffung Geräte/Ausstattung Köstersaal Beschaffung Ausstattung/Geräte Stadtbücherei Auszahlung Erwerb bewegliches Anlagevermögen < 410 € netto (GWG) Auszahlung Erwerb bewegliches Anlagevermögen < 410 € netto (GWG) M 26150301 Schaffung einer Unterkunft am Sportzentrum PU 05 02 01 -71.320,74 Ansatz 2017 Beschaffung Geräte/Ausstattung KMZ Auszahlung Erwerb bewegliches Anlagevermögen < 410 € netto (GWG) 52 zu übertragende Ermächtigung nach 2017 Auszahlung Baumaßnahme -1.640,00 -1.573.525,74 -1.900,00 0,00 Die Mittel sind zur Begleichung einer Rechnung nach 2017 zu übertragen. Die Mittel sind zur Begleichung einer Rechnung nach 2017 zu übertragen. Eine Maßnahme befindet sich aktuell in der Umsetzung. Die weiteren Mittel sollen übertragen werden, um je nach Bedarf weitere Möglichkeiten zur Unterbringung schaffen zu können. Seite 7 von 19 Anlage II Übertragung von nicht in Anspruch genommenen Ermächtigungen gem. § 22 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) hier: Anmeldung zur Übertragung von investiven Auszahlungsermächtigungen in das Jahr 2017 lfd. Nr. 53 54 Produkt 05 02 01 05 02 01 Auftrag Beschreibung M 26150301 Schaffung einer Unterkunft am Sportzentrum PU M 50080001 Erneuerung Asylbewerberunterkünfte Donatusstr. BW Bezeichnung Sachkonto Auszahlung Erwerb unbebaute Grundstücke Auszahlung Baumaßnahme zu übertragende Ermächtigung nach 2017 -270.200,00 -5.171,57 55 05 02 01 M 50880001 Beschaffung Einrichtung Asylbewerber Auszahlung Erwerb bewegliches Anlagevermögen < 410 € netto (GWG) -50.000,00 56 06 01 01 M 26100300 U3-Ausbau KiTa Sinnersdorfer Str. Um/Aus-/Anbau Auszahlung Erwerb bewegliches Anlagevermögen > 410 € netto -10.661,88 U3-Ausbau KiTa Zu den Fußfällen Um/Aus-/Anbau Umbau/Einrichtung Küche KiTa KarlZörgiebel-Straße Umbau/Einrichtung Küche KiTa Von-HarffStraße Umbau/Einrichtung Küche KiTa Von-HarffStraße Umbau/Einrichtung Küche KiTa Kesselsgasse Umbau/Einrichtung Küche KiTa Kesselsgasse Umbau/Einrichtung Küche KiTa Zu den Fußfällen Umbau/Einrichtung Küche KiTa Vochemsgasse Umbau/Einrichtung Küche KiTa Vochemsgasse Umbau/Einrichtung Küche KiTa Am Fronhof Umbau/Einrichtung Küche KiTa Am Fronhof Auszahlung Erwerb bewegliches Anlagevermögen > 410 € netto 57 06 01 01 M 26100500 58 06 01 01 M 26150101 59 06 01 01 M 26150200 60 06 01 01 M 26150200 61 06 01 01 M 26150400 62 06 01 01 M 26150400 63 06 01 01 M 26150500 64 06 01 01 M 26160100 65 06 01 01 M 26160100 66 06 01 01 M 26160201 67 06 01 01 M 26160201 Ansatz 2017 Die Mittel stehen für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden zur Verfügung und sollen übertragen werden, um je nach Bedarf weitere 0,00 Möglichkeiten zur Unterbringung schaffen zu können. 0,00 -15.000,00 Die Maßnahme ist baulich abgeschlossen. Zur Begleichung einer Schlussabrechnung sind die Mittel zu übertragen. Die Haushaltsmittel waren für die Einrichtung und Ergänzungsbeschaffung neuer Unterkünfte, besonders für das Objekt am Zirkusplatz, vorgesehen. Die Baumaßnahme hat sich verzögert. Es ist damit zu rechnen, dass das Objekt in 2017 einzurichten ist. Darüber hinaus ist durch erneute Zuweisung von Flüchtlingen mit verstärkten Ergänzungsbeschaffungen zu rechnen. Zur Begleichung von Rechnungen sind Mittel i.H.v. 10.661,88 € in das Jahr 0,00 2017 zu übertragen. -3.644,75 0,00 Auszahlung Baumaßnahme -39.200,00 0,00 Auszahlung Baumaßnahme Auszahlung Erwerb bewegliches Anlagevermögen > 410 € netto -56.200,00 0,00 -43.100,00 0,00 Auszahlung Baumaßnahme Auszahlung Erwerb bewegliches Anlagevermögen > 410 € netto Auszahlung Erwerb bewegliches Anlagevermögen > 410 € netto -6.500,00 0,00 -28.100,00 0,00 -24.848,89 Begründung Zur Begleichung von Rechnungen sind Mittel i.H.v. 3.644,75 € in das Jahr 2017 zu übertragen. Nach Beschluss des Jugendhilfeauschusses sollen in alle städtischen Kitas frisch zubereitete Speisen angeboten werden. Zur Zeit wird die Vergabe der 0,00 noch ausstehenden Küchenplanungen als Gesamtauftrag an ein Planungsbüro vorbereitet, damit die Grundlagen für die sich daran 0,00 anschließenden baulichen Maßnahmen geschaffen werden. Auszahlung Baumaßnahme Auszahlung Erwerb bewegliches Anlagevermögen > 410 € netto -10.900,00 -36.200,00 0,00 Auszahlung Baumaßnahme Auszahlung Erwerb bewegliches Anlagevermögen > 410 € netto -30.500,00 0,00 -32.531,00 0,00 Seite 8 von 19 Anlage II Nach Beschluss des Jugendhilfeauschusses sollen in alle städtischen Kitas frisch zubereitete Speisen angeboten werden. Zur Zeit wird die Vergabe der noch ausstehenden Küchenplanungen als Gesamtauftrag an ein Übertragung von nicht in Anspruch genommenen Ermächtigungen gem. § 22 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) Planungsbüro hier: Anmeldung zur Übertragung von investiven Auszahlungsermächtigungen in das Jahr 2017 vorbereitet, damit die Grundlagen für die sich daran anschließenden baulichen Maßnahmen geschaffen werden. lfd. Nr. Produkt 68 06 01 01 M 26160300 69 06 01 01 M 26160300 70 71 72 73 74 75 76 06 01 01 06 01 01 06 01 01 06 01 01 06 01 01 06 01 01 06 01 01 Auftrag M 26150700 Beschreibung Umbau/Einrichtung Küche KiTa Nelkenweg Umbau/Einrichtung Küche KiTa Nelkenweg Umbau Hauptschule Pulheim zu Kita Bezeichnung Sachkonto Auszahlung Baumaßnahme Auszahlung Erwerb bewegliches Anlagevermögen > 410 € netto Auszahlung Baumaßnahme M 26150800 Erweiterung KiTa Karl-Zörgiebel-Straße Auszahlung Baumaßnahme M 51095000 Erneuerung Außenspielanlage KiTa Zu den Fußfällen Auszahlung Erwerb bewegliches Anlagevermögen > 410 € netto M 51140002 M 51140200 Auszahlung Erwerb immaterielle Programmiererweiterung KiTa-Programm Vermögensgegenstände Erneuerung Außenspielanlage KiTa Am Fronhof Auszahlung Erwerb bewegliches Anlagevermögen > 410 € netto M 51150001 Küchenausstattung Kitas(frisch zubereitete Mahlz.) Auszahlung Erwerb bewegliches Anlagevermögen < 410 € netto (GWG) M 51150004 Erweit. KiTa, Karl-Zörgiebel-Str., Ersteinrichtung Auszahlung Erwerb bewegliches Anlagevermögen > 410 € netto zu übertragende Ermächtigung nach 2017 Ansatz 2017 -34.400,00 0,00 -41.900,00 0,00 -1.274.715,25 -120.589,79 0,00 0,00 Begründung Die Maßnahme ist weitgehend abgeschlossen. Es erfolgen noch Restarbeiten und Mängelbeseitigung. Im Anschluss erfolgt die Schlussrechnung. Dafür ist die Übertragung der Mittel notwendig. Die Maßnahme ist baulich abgeschlossen. Die Schlussrechnung erfolgt noch. Dafür ist die Übertragung der Mittel notwendig. Im Außenbereich der Kita sind noch ergänzende Spielgeräte und Ausstattungsgegenstände anzuschaffen. Diese werden in 2017 umgesetzt. -2.169,03 -12.001,00 -6.635,65 0,00 -2.000,00 0,00 Hierbei handelt es sich um die Veranschlagung von investiven Mitteln für das Programm Kita-Navigator und die vorsorglich veranschlagte Mittel für die Erweiterung des Elternbeitragsprogramms (einkommensabhängiges Essensgeld). Da die Zuordnung der EDV-Mittel ab 2017 zentral im Produkt 01/07/02 "Technikunterstützte Informationsverarbeitung" erfolgt, werden die Mittel auf M 10117006.7821000 "Programmiererweiterung KiTa-Programm" umgesetzt. Die Erneuerung der Außenspielanlage im Außengelände der Kita wurde noch nicht abgeschlossen. Die Umsetzung erfolgt in 2017. Daher sind die Mittel in das Jahr 2017 zu übertragen. Für die städtischen Kitas wurden Pauschalbeträge für die Beschaffung von Küchenausstattungen (für die Herstellung frisch zubereiteter Mahlzeiten) veranschlagt. Diese Beschaffungen können erst erfolgen, wenn die Umbauten sowie die Einrichtung der Küchen beendet wurden. -7.721,09 0,00 -1.645,10 Es sind noch Komplettierungen bei der Ersteinrichtung der 4. Gruppe in der 0,00 Kita erforderlich. Diese werden in 2017 abgeschlossen. Seite 9 von 19 Anlage II Übertragung von nicht in Anspruch genommenen Ermächtigungen gem. § 22 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) hier: Anmeldung zur Übertragung von investiven Auszahlungsermächtigungen in das Jahr 2017 lfd. Nr. Produkt 77 06 01 01 78 79 80 81 82 06 01 01 06 01 01 06 01 01 06 01 01 06 01 01 Auftrag Beschreibung Bezeichnung Sachkonto M 51151000 Einrichtung Büro- u. Personalraum Kita Vochemsgasse Auszahlung Erwerb bewegliches Anlagevermögen > 410 € netto M 51153000 Spielgeräte Außengelände Kita ehem. Hauptschule PU Auszahlung Erwerb bewegliches Anlagevermögen > 410 € netto M 51153001 Einr. Küche Kita ehem. Hauptschule Pulheim Auszahlung Erwerb bewegliches Anlagevermögen > 410 € netto M 51160001 Ersteinrichtung für flexible Betreuung Auszahlung Erwerb bewegliches Anlagevermögen > 410 € netto M 51161001 Beschaffung Außenspielgerät Kita Erfurter Auszahlung Erwerb bewegliches Straße Anlagevermögen > 410 € netto M 51880003 Beschaffung Ausstattung/Geräte städt. Kindergärten Auszahlung Erwerb bewegliches Anlagevermögen > 410 € netto Auszahlung Erwerb bewegliches Anlagevermögen < 410 € netto (GWG) -4.900,00 -4.000,00 83 06 01 01 M 51880003 Beschaffung Ausstattung/Geräte städt. Kindergärten 84 06 01 01 M 51880005 Beschaffung Außenspielgeräte städt. Kindergärten Auszahlung Erwerb bewegliches Anlagevermögen > 410 € netto M 51140003 Ausstattungsgegenstände für Schulsozialarbeit Auszahlung Erwerb bewegliches Anlagevermögen < 410 € netto (GWG) 85 06 02 01 zu übertragende Ermächtigung nach 2017 -2.636,54 -37.000,00 Ansatz 2017 0,00 Begründung Die Komplettierung des Büro- und Personalraums erfolgt in 2017. Die Außenanlagen werden zur Zeit herstellt. Zur Begleichung der 0,00 Rechnungen sind die Mittel zu übertragen. Die Beauftragung der Küche wurde in 2016 erteilt. Die Küche wird derzeit eingebaut. Die Mittel werden in 2017 verausgabt. -72.367,45 -9.600,00 -5.038,82 -7.968,35 -279,43 0,00 0,00 0,00 -4.000,00 -23.650,00 Die Auszahlung der Mittel an die Elterninitiative "Flexible Betreuung" erfolgte in 2017. Im Außenbereich der Kita sind noch ergänzende Spielgeräte und Ausstattungsgegenstände anzuschaffen. Die Übertragung des Gesamtbetrages ist erforderlich, um alle in 2016 beauftragten Bestellungen finanzieren zu können. Die Übertragung des Gesamtbetrages ist erforderlich, um alle in 2016 beauftragten Bestellungen finanzieren zu können. Der Bauhof hat in 2016 bei der Kontrolle der Spielgeräte festgestellt, dass -4.000,00 einige Geräte dringend ausgetauscht werden müssen. 0,00 Die Restmittel werden in 2017 für die Beschaffung von weiteren Materialien über der Wertgrenze von 60 € benötigt. Die Maßnahme wurde noch nicht begonnen. Sie soll im Herbst 2017 umgesetzt werden. Daher sind die Mittel zu übertragen. 86 06 03 01 M 51084000 Anlegung Bolzplatz Sinnersdorf Auszahlung Baumaßnahme -51.940,00 0,00 Seite 10 von 19 Anlage II Übertragung von nicht in Anspruch genommenen Ermächtigungen gem. § 22 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) hier: Anmeldung zur Übertragung von investiven Auszahlungsermächtigungen in das Jahr 2017 lfd. Nr. 87 88 89 90 91 92 93 Produkt 06 03 01 06 04 01 06 04 02 08 01 01 08 01 01 08 01 01 08 01 01 Auftrag M 51880006 M 51130001 Beschreibung Bezeichnung Sachkonto Auszahlung Erwerb bewegliches Beschaffung von Kinderspielplatzgeräten Anlagevermögen > 410 € netto Ankauf Software für das Jugendamt Auszahlung Erwerb immaterielle Vermögensgegenstände M 51880002 Beschaffung von Spiel- und Beschäftigungsmaterial M 26150100 Erstellung Kunstrasenplatz Sportzentrum Brauweiler Auszahlung Baumaßnahme M 26150401 Generalsanierung Umkleide Sportplatz Stommelner St Auszahlung Baumaßnahme M 40880010 Beschaffung Geräte/Ausstattung Sportanlagen Auszahlung Erwerb bewegliches Anlagevermögen < 410 € netto (GWG) Beschaffung Turn- und Sportgeräte Auszahlung Erwerb bewegliches Anlagevermögen > 410 € netto M 40880035 Auszahlung Erwerb bewegliches Anlagevermögen < 410 € netto (GWG) zu übertragende Ermächtigung nach 2017 Ansatz 2017 Begründung In 2016 wurden nicht alle geplanten Beschaffungen von Kinderspielplatzgeräten umgesetzt. Diese Beschaffungen erfolgen in 2017. Es sind bereits Aufträge i.H.v. 15.127,67 € an Firmen vergeben. Da es sich bei Spielplatzgeräten nicht um bewegliches Anlagevermögen, sondern um Aufbauten handelt, werden die Mittel aus das Auszahlungskonto 7831000 "Auszahlungen für Baumaßnahmen" umgesetzt. -15.130,00 -55.000,00 Hierbei handelt es sich um die restlichen Haushaltsmittel für die Anschaffung der Software Gedok. Die wird in 2017 abgeschlossen. Da die Zuordnung der EDV-Mittel ab 2017 zentral im Produkt 01/07/02 "Technikunterstützte Informationsverarbeitung" erfolgt, werden die Mittel auf M 10117005.7821000 "Anschaffung zusätzliche Lizenz Gedok" umgesetzt. -822,84 -1.610,00 Bedingt durch den Umzug der Erziehungsberatung in 2016 ins Rathauscenter wurde die Beschaffung von neuem Spiel- und Beschäftigungsmaterial erst Ende 2016 getätigt. Der Betrag von 316,95 € soll in das Jahr 2017 übertragen werden, um noch ausstehenden Beschaffungen für das Jahr 2017 tätigen zu können. -316,95 -482.763,59 -100.000,00 -1.384,17 -564,94 -400,00 0,00 0,00 -1.400,00 -14.000,00 Das Projekt ist baulich abgeschlossen. Zur Begleichung der Schlussabrechnung sind die Mittel zu übertragen. Die Maßnahme wurde noch nicht begonnen. Sie soll in 2017 umgesetzt werden. Daher sind die Mittel zu übertragen. Die Mittel werden benötigt, um die erforderlichen Beschaffungen nach Durchführung der Sicherheitsinspektion zu tätigen. Die Mittel werden benötigt, um die erforderlichen Beschaffungen nach Durchführung der Sicherheitsinspektion zu tätigen. Seite 11 von 19 Anlage II Übertragung von nicht in Anspruch genommenen Ermächtigungen gem. § 22 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) hier: Anmeldung zur Übertragung von investiven Auszahlungsermächtigungen in das Jahr 2017 lfd. Nr. 94 95 96 97 98 99 100 101 102 103 Produkt 08 03 02 08 03 02 11 01 01 11 02 01 11 02 01 11 02 01 11 02 01 11 02 01 11 02 01 11 02 01 Auftrag M 26080004 Beschreibung Bäderlandschaft Pulheim Bezeichnung Sachkonto Auszahlung Erwerb bewegliches Anlagevermögen > 410 € netto M 26080004 Bäderlandschaft Pulheim M 20880003 Beschaffung von Abfallbehältnissen (Dog Auszahlung Erwerb bewegliches Stations) Anlagevermögen < 410 € netto (GWG) M 66108003 baul. Kanalsanierung in allen Ortsteilen Auszahlung Baumaßnahme Auszahlung Baumaßnahme M 66108200 Retentionsfilter am RÜB Geyen Auszahlung Baumaßnahme M 66108303 Erschließung BP 69 Schwefelberg, Pulheim M 66108500 Kanalsan. ST (RHB Weidstr./Brunostr u NeußerGasse) M 66108501 Kanalsan. ST(RÜB Bruchstr/Am Sonnenhang/Tannenweg) M 66109300 Erw. RRB A.-v.-Menzel-Str. Regenwasserbehandl.anl. M 66110300 Kanalsanierung Pulheim, Friedrich-EbertStraße Auszahlung Baumaßnahme Auszahlung Baumaßnahme Auszahlung Baumaßnahme Auszahlung Baumaßnahme Auszahlung Baumaßnahme zu übertragende Ermächtigung nach 2017 -24.680,56 -665.940,59 -624,48 -324.328,11 -33.162,23 -8.000,00 -169.334,69 -32.220,56 Ansatz 2017 0,00 0,00 Begründung Die Mittel sind zur Begleichung von Rechnungen nach 2017 zu übertragen. Der M-Auftrag ist auf das Produkt 08/03/01 "Aquarena" umzusetzen. Das Projekt ist weitgehend abgeschlossen. Es erfolgen noch Restarbeiten und Mängelbeseitigung. Die Schlussrechnungen erfolgen noch. Hierfür ist die Übertragung der Mittel erforderlich. Der M-Auftrag ist auf das Produkt 08/03/01 "Aquarena" umzusetzen. Die Mittel werden für neue Behälter benötigt. Insgesamt wurden 20 -750,00 Standorte gemeldet, die mit Behältern auszustatten sind. 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Die Mittel werden für weitere geplante Kanalsanierungsmaßnahmen benötigt. Die Umsetzung wird im Herbst 2017 bis Frühjahr 2018 erfolgen. Die Mittel sind aufgrund eines neuen M-Auftrags für diese Maßnahme in 2017 auf M 66188003.7831000 umzusetzen. Die Mittel werden zur Erneuerung der M+E Technik des Pumpwerks benötigt. Die Umsetzung wird im Herbst 2017 erfolgen. Im Rahmen der Baumaßnahme wird die Entwicklungspflege erst Ende 2017 abgeschlossen sein. Daher sind die Mittel zu übertragen. Die Baumaßnahme wird erst nach dem Einbau einer Reinigungsvorrichtung Ende 2017 abgeschlossen. Daher sind die Mittel zu übertagen. Aufgrund der laufenden Entwicklungspflege sind die Mittel zu übertragen. Die Baumaßnahme wird Ende 2017 abgeschlossen sein. Da die Maßnahme noch nicht vollständig schlussgerechnet ist, sind die Mittel zu übertragen. -56.608,53 0,00 -35.000,00 Die Maßnahme wurde noch nicht begonnen. Da voraussichtlich 2018 mit der Planung der Maßnahme begonnen wird, sind die Mittel für die Planung zu 0,00 übertragen. Seite 12 von 19 Anlage II Übertragung von nicht in Anspruch genommenen Ermächtigungen gem. § 22 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) hier: Anmeldung zur Übertragung von investiven Auszahlungsermächtigungen in das Jahr 2017 lfd. Nr. 104 105 106 107 108 Produkt 11 02 01 11 02 01 11 02 01 11 02 01 11 02 01 Auftrag M 66110301 Beschreibung Hauptsa. PU EscherStr (Jägerstr b Fried.EbertStr) M 66110302 Erschließung BP 99 Pulheim M 66111100 Filterstrecke Einleitung in nördl. DW Ronne NT5.05 M 66111300 Kanalsanierung Pulheim, Rommerskirchener Straße M 66111303 Bezeichnung Sachkonto Auszahlung Baumaßnahme Auszahlung Baumaßnahme zu übertragende Ermächtigung nach 2017 -800.000,00 -374.540,00 Auszahlung Baumaßnahme Auszahlung Baumaßnahme PU Regenwasserkanalsan.(Buschweg b. A.-Dürer-Str.) Auszahlung Baumaßnahme -110.000,00 -75.000,00 -2.033.782,08 11 02 01 M 66113200 BP Geyener Berg Süd Auszahlung Baumaßnahme -203.770,61 110 11 02 01 M 66113301 Entwässerung, Parkplatz Steinstraße Auszahlung Baumaßnahme -10.000,00 112 113 11 02 01 11 02 01 11 02 01 0,00 0,00 Begründung Die Maßnahme wurde noch nicht begonnen. Die geplante Umsetzung ist für 2018/2019 vorgesehen. Die Maßnahme wurde noch nicht begonnen. Die geplante Umsetzung ist für 2017/2018 vorgesehen. Die Baumaßnahme ist noch nicht umgesetzt, sie befindet sich derzeit in der Planungsphase. Die geplante Umsetzung ist für 2017/2018 vorgesehen. 109 111 Ansatz 2017 M 66113302 Kanalsanierung Nordring Auszahlung Baumaßnahme M 66114003 Erneuerung M+E Technik am Pumpwerk AvM-Straße Auszahlung Baumaßnahme M 66114300 PU, Erschließung BP 36/1A, Stichweg Christianstr. Auszahlung Baumaßnahme -91.000,00 -245.000,00 -500,00 0,00 0,00 0,00 Die Baumaßnahme ist noch nicht umgesetzt, sie befindet sich derzeit in der Planungsphase. Die geplante Umsetzung ist für Herbst 2017 vorgesehen. Die Baumaßnahme ist noch nicht umgesetzt. Die Bauzeit beläuft sich auf 18 Monate. Die geplante Umsetzung ist für Herbst 2017 bis Frühjahr 2019 vorgesehen. Die Baumaßnahme ist noch nicht schlussgerechnet. Die Abrechnung erfolgt 0,00 voraussichtlich bis Mitte 2017. 0,00 0,00 0,00 0,00 Die Maßnahme wurde noch nicht begonnen. Die geplante Umsetzung ist für 2018 vorgesehen. Die Baumaßnahme ist noch nicht umgesetzt, sie befindet sich derzeit in der Planungsphase. Die geplante Umsetzung ist für 2017 vorgesehen. Die Baumaßnahme ist noch nicht umgesetzt, sie befindet sich derzeit in der Planungsphase. Die geplante Umsetzung ist für 2017 vorgesehen. Es werden noch Mittel für die Objektbetreuung (Ingenieurleistung) während der Gewährleistungszeit (in der Regel 5 Jahre) benötigt. Seite 13 von 19 Anlage II Übertragung von nicht in Anspruch genommenen Ermächtigungen gem. § 22 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) hier: Anmeldung zur Übertragung von investiven Auszahlungsermächtigungen in das Jahr 2017 lfd. Nr. 114 Produkt 11 02 01 Auftrag Beschreibung Bezeichnung Sachkonto M 66114500 Kanalsanierung Brunostr./Neußer Gasse Auszahlung Baumaßnahme 115 11 02 01 M 66115500 Stommeln, Kanalerneuerung Am Trappenbruch 116 11 02 01 M 66116001 Auszahlung Erwerb bewegliches Beschaffung einer Schacht-Zoom-Kamera Anlagevermögen > 410 € netto 117 11 02 01 Auszahlung Baumaßnahme -550.000,00 Ansatz 2017 0,00 -102.334,98 0,00 -16.660,00 0,00 M 66116300 Erschließung Farnweg, Kanal Auszahlung Baumaßnahme -93.983,27 0,00 Auszahlung Baumaßnahme -9.384,93 0,00 118 11 02 01 M 66116302 Pulheim, Erschließung BP 115, Entwässerung 119 11 02 01 M 66116400 Hochwasserschutz Gleisdreieck Auszahlung Baumaßnahme zu übertragende Ermächtigung nach 2017 -500,00 0,00 Begründung Die Baumaßnahme ist noch nicht umgesetzt, sie befindet sich derzeit in der Planungsphase. Die geplante Umsetzung ist für Herbst 2017 bis Frühjahr 2018 vorgesehen. Die Baumaßnahme ist noch nicht schlussgerechnet. Die Abrechnung erfolgt bis Mitte 2017. Daher sind die Mittel zu übertragen. Zur Beschaffung einer Kamera sind die Mittel zu übertragen. Es werden noch Mittel für die Objektbetreuung (Ingenieurleistung) während der Gewährleistungszeit (in der Regel 5 Jahre) benötigt. Die Baumaßnahme ist noch nicht umgesetzt, sie befindet sich derzeit in der Planungsphase. Die geplante Umsetzung ist für 2017 vorgesehen. Zur Begleichung einer Rechnungen in 2017 sind die Mittel zu übertragen. Die Baumaßnahme ist noch nicht abgeschlossen. Abschluss der Baumaßnahme sowie entsprechende Schlussabrechnung erfolgt in 2017. 120 11 02 01 M 66116500 Kanalsanierung Fliestedener Weg Auszahlung Baumaßnahme -306.196,55 121 12 01 01 M 66007012 Stommeln, Weidtstr. Wohnwege Auszahlung Baumaßnahme -14.870,02 Der Fußweg wurde bisher noch nicht hergestellt. Die Herstellung erfolgt in 0,00 2017. 122 12 01 01 M 66007018 Erschließung BP 77, Sinthern Auszahlung Baumaßnahme -30.000,00 0,00 0,00 Der Gehweg wird in 2017 hergestellt. Die Baumaßnahme ist noch nicht umgesetzt, sie befindet sich derzeit in der Planungsphase. Die geplante Umsetzung ist für 2017 vorgesehen. 123 12 01 01 M 66008200 Geyen, Rather Str. KAG Auszahlung Baumaßnahme -97.048,64 0,00 124 12 01 01 M 66009302 BP 76 Pulheim einschl. Knoten KVP - K 25 Auszahlung Baumaßnahme -99.391,23 Die Baumaßnahme ist noch nicht endgültig abgerechnet. Daher sind die 0,00 Mittel zu übertragen. Seite 14 von 19 Anlage II Übertragung von nicht in Anspruch genommenen Ermächtigungen gem. § 22 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) hier: Anmeldung zur Übertragung von investiven Auszahlungsermächtigungen in das Jahr 2017 lfd. Nr. 125 126 127 128 129 Produkt 12 01 01 12 01 01 12 01 01 12 01 01 12 01 01 Auftrag Beschreibung Bezeichnung Sachkonto M 66010305 Pulheim, Friedrich-Ebert-Straße KAG Auszahlung Baumaßnahme M 66010500 Stommeln, Am Trappenbruch (Fahrbahn) KAG Auszahlung Baumaßnahme M 66011101 BW Bürgerwerkstatt Nebenanl. Bernhardstr.(ggf.KAG) Auszahlung Baumaßnahme M 66011201 Geyen, Erschließung BP 98, Nellesweg Auszahlung Baumaßnahme M 66011307 Pulheim, Erschließung BP 99 Süd-West, 1. BA Auszahlung Baumaßnahme zu übertragende Ermächtigung nach 2017 -60.000,00 -2.139,43 -230.000,00 -6.142,71 -232.025,00 Ansatz 2017 0,00 0,00 0,00 Begründung Die Maßnahme wurde noch nicht begonnen. Da voraussichtlich 2018 mit der Planung der Maßnahme begonnen wird, sind die Mittel für die Planung zu übertragen. Die Baumaßnahme ist noch nicht endgültig abgerechnet. Die Abrechnung erfolgt bis Mitte 2017. Die Baumaßnahme ist noch nicht umgesetzt. Die geplante Umsetzung ist für 2017/2018 vorgesehen. Die Baumaßnahme ist noch nicht endgültig abgerechnet. Die Abrechnung 0,00 erfolgt in 2017. 0,00 Die Baumaßnahme ist noch nicht umgesetzt. Die geplante Umsetzung ist für 2017/2018 vorgesehen. Die Baumaßnahme ist noch nicht umgesetzt, sie befindet sich derzeit in der Planungsphase. Die geplante Umsetzung ist für 2019 vorgesehen. 130 12 01 01 M 66012302 Pulheim, Planung Brückenstraße Auszahlung Baumaßnahme -4.802,48 131 12 01 01 M 66013200 Erschließung Geyener Berg Süd Auszahlung Baumaßnahme -178.351,12 132 12 01 01 M 66013302 Pulheim, Erschließung BP 99 Süd-West, 2. BA Auszahlung Baumaßnahme -3.512,50 M 66013303 Pulheim, Steinstraße, Zufahrtstraße zum Parkplatz 133 134 12 01 01 12 01 01 M 66013305 Erneuerung Nordring Auszahlung Baumaßnahme Auszahlung Baumaßnahme -20.000,00 -200.000,00 0,00 0,00 Da es zu dieser Maßnahme zwei M-Aufträge, getrennt nach Planungs- und Ausbaukosten, gibt, sind die Mittel im Rahmen der Ermächtigungsübertagung auf den M-Auftrag M 66014301.7831000 umzusetzen. Die Baumaßnahme ist noch nicht schlussgerechnet. Die Abrechnung erfolgt bis Mitte 2017. Die Maßnahme befindet sich derzeit in der Planung. Daher sind die Mittel zu 0,00 übertragen. 0,00 Die Maßnahme wurde noch nicht begonnen. Die geplante Umsetzung ist für 2018 vorgesehen. Die Maßnahme wurde noch nicht begonnen. Die geplante Umsetzung ist für 0,00 2018 vorgesehen. Seite 15 von 19 Anlage II Übertragung von nicht in Anspruch genommenen Ermächtigungen gem. § 22 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) hier: Anmeldung zur Übertragung von investiven Auszahlungsermächtigungen in das Jahr 2017 Produkt 135 12 01 01 M 66014302 PU, Erschließung BP 36/1A, Stichweg Christianstr. Auszahlung Baumaßnahme -7.568,45 Die Maßnahme befindet sich derzeit in der Umsetzung. Daher sind Mittel zu 0,00 übertragen. 136 12 01 01 M 66014501 Stommeln, Rheidter Weg Auszahlung Baumaßnahme -70.256,61 Die Baumaßnahme ist noch nicht umgesetzt, sie befindet sich derzeit in der 0,00 Planungsphase. Die geplante Umsetzung ist für 2017 vorgesehen. 137 12 01 01 M 66015401 PU, BP 117 - Verkehrsflächenanpassung Auszahlung Baumaßnahme -30.496,00 Die Baumaßnahme ist noch nicht umgesetzt, sie befindet sich derzeit in der 0,00 Planungsphase. Die geplante Umsetzung ist für 2018 vorgesehen. M 66015500 Stommeln, Erschließungsanlage "Im Schildchen" Auszahlung Baumaßnahme -17.417,70 0,00 Auszahlung Baumaßnahme -82.605,55 Die Maßnahme ist noch nicht schlussgerechnet. Dies erfolgt in 2017. Daher 0,00 sind die Mittel zu übertagen. 138 12 01 01 Auftrag Beschreibung 139 12 01 01 M 66015501 ST, Ern. Berlich zw. Kirchtalweg u. Schmittegasse 140 12 01 01 M 66015502 Erneuerung Parkplatz Bäderlandschaft Pulheim Bezeichnung Sachkonto zu übertragende Ermächtigung nach 2017 lfd. Nr. Auszahlung Baumaßnahme -51.018,25 Ansatz 2017 0,00 Begründung Die Baumaßnahme ist noch nicht umgesetzt, sie befindet sich derzeit in der Planungsphase. Die geplante Umsetzung ist für 2017/2018 vorgesehen. Die Baumaßnahme ist noch nicht umgesetzt, sie befindet sich derzeit in der Planungsphase. Die geplante Umsetzung ist für 2018 vorgesehen. 141 12 01 01 M 66016300 Erschließung Farnweg Auszahlung Baumaßnahme -33.397,41 Die Maßnahme befindet sich derzeit in der Umsetzung. Daher sind Mittel zu 0,00 übertragen. 142 12 01 01 M 66016302 PU, Erschließung BP 115 - Straßenbau Auszahlung Baumaßnahme -95.699,32 Die Baumaßnahme ist noch nicht umgesetzt, sie befindet sich derzeit in der 0,00 Planungsphase. Die geplante Umsetzung ist für 2017 vorgesehen. 143 144 12 01 01 12 01 01 M 66016502 Stommeln, Erneuerung Schwalbengasse Auszahlung Baumaßnahme M 66017500 Stommeln, Neußer Gasse zw Weidtstr. u. Venloer Str Auszahlung Baumaßnahme 145 12 01 01 M 66088002 Beschaffung von Arbeitsgeräten (BGA) Auszahlung Erwerb bewegliches Anlagevermögen > 410 € netto 146 12 01 01 M 66776311 Ortskern Brauweiler Auszahlung Baumaßnahme -347.512,90 -42.179,70 -1.000,00 -1.574.817,89 0,00 0,00 0,00 Die Baumaßnahme ist noch nicht umgesetzt, sie befindet sich derzeit in der Planungsphase. Die geplante Umsetzung ist für 2018 vorgesehen. Die Baumaßnahme ist noch nicht umgesetzt, sie befindet sich derzeit in der Planungsphase. Die geplante Umsetzung ist für 2017/2018 vorgesehen. Die Mittel sind zwecks Beschaffung eines LED-Geschwindigkeitsanzeigers (s. Beschluss TVA v.15.02.2017 - Vorlagen-Nr. 15) zu übertragen. Die Maßnahme befindet sich derzeit in der Umsetzung. Daher sind Mittel zu 0,00 übertragen. Seite 16 von 19 Anlage II Übertragung von nicht in Anspruch genommenen Ermächtigungen gem. § 22 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) hier: Anmeldung zur Übertragung von investiven Auszahlungsermächtigungen in das Jahr 2017 lfd. Nr. 147 148 Produkt 12 02 01 12 02 01 Auftrag Beschreibung M 66015201 Straßenbeleuchtung, Sinthern, Restausbau BP 77 M 66016304 Straßenbeleuchtung, PU, Erschließung BP76 Bezeichnung Sachkonto Auszahlung Baumaßnahme Auszahlung Baumaßnahme 149 12 02 01 M 66016305 150 12 02 01 7829001 Straßenbeleuchtung, PU, Erschl. BP 113 Pulheim Süd Auszahlung Baumaßnahme Ausbau der Ausbau der Straßenbeleuchtungsanlage Straßenbeleuchtungsanlage im im Stadtgebiet Stadtgebiet 7829002 Erneuerung der Straßenbeleuchtungsanlage im Stadtgebiet 151 12 02 01 Erneuerung der Straßenbeleuchtungsanlage im Stadtgebiet zu übertragende Ermächtigung nach 2017 -7.500,00 -32.346,60 -35.579,92 -981,75 Ansatz 2017 0,00 Begründung Die Baumaßnahme ist noch nicht umgesetzt. Der Gehweg wird in 2017 hergestellt. Die Baumaßnahme ist noch nicht schlussgerechnet. Daher sind die Mittel zu 0,00 übertragen. 0,00 Die Baumaßnahme ist noch nicht vollständig umgesetzt, sie befindet sich derzeit in der Planungsphase. Die geplante Umsetzung ist für Ende 2018/Anfang 2019 vorgesehen. Die Übertragung erfolgte gem. § 9, Nr. 2.5 der Haushaltssatzung (Leistung 0,00 2016, Zahlung 2017). Die Straßenbeleuchtungsmaßnahme ist noch nicht umgesetzt. Die Ausführung erfolgt voraussichtlich 2017. Daher sind die Mittel zu übertragen. -300.895,28 -30.000,00 Die Straßenbeleuchtungsmaßnahme ist noch nicht umgesetzt. Die Ausführung erfolgt voraussichtlich 2018. Daher sind die Mittel zu übertragen. 152 153 154 155 156 157 12 02 01 12 02 01 12 02 01 12 02 01 12 02 01 12 02 01 7829009 7829014 7829016 7829028 7829030 7829034 SB, Pulheim Kreisverkehr Boschstraße SB. Ortskern BW, Guidelplatz SB, GN, Rather Straße SB, Minikreisel Hagelkreuzstraße SB, Im Trappenbruch Friedrich-Ebert-Straße KAG SB, Pulheim Kreisverkehr Boschstraße SB. Ortskern BW, Guidelplatz SB, GN, Rather Straße SB, Minikreisel Hagelkreuzstraße SB, Im Trappenbruch SB, Friedrich-Ebert-Straße KAG -20.000,00 -20.000,00 -17.000,00 -24.000,00 -3.900,00 -15.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Die Maßnahme befindet sich derzeit in der Umsetzung, daher sind die Mittel zu übertragen. Die Straßenbeleuchtungsmaßnahme ist noch nicht umgesetzt. Die Ausführung erfolgt voraussichtlich 2017. Daher sind die Mittel zu übertragen. Die Baumaßnahme wurde bereits umgesetzt. Es erfolgt noch die Schlussabrechnung. Daher sind die Mittel zu übertragen. Die Baumaßnahme ist noch nicht endgültig abgerechnet. Daher sind die 0,00 Mittel zu übertragen. 0,00 Die Straßenbeleuchtungsmaßnahme ist noch nicht umgesetzt. Die Ausführung erfolgt voraussichtlich 2018. Daher sind die Mittel zu übertragen. Seite 17 von 19 Anlage II Übertragung von nicht in Anspruch genommenen Ermächtigungen gem. § 22 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) hier: Anmeldung zur Übertragung von investiven Auszahlungsermächtigungen in das Jahr 2017 lfd. Nr. 158 159 160 161 Produkt 12 02 01 12 02 01 12 02 01 12 02 01 Auftrag 7829036 7829037 7829042 7829043 Beschreibung SB, Forsterhütte SB, Knoten Rathaus-/Steinstr. SB, Bernhardstraße SB, Erschließung Farnweg Bezeichnung Sachkonto SB, Forsterhütte SB, Knoten Rathaus-/Steinstr. SB, Bernhardstraße SB, Erschließung Farnweg zu übertragende Ermächtigung nach 2017 -15.000,00 -10.000,00 -90.000,00 -1.185,28 Ansatz 2017 Begründung Die Straßenbeleuchtungsmaßnahme ist noch nicht umgesetzt. Die Ausführung erfolgt voraussichtlich 2018/2019. Daher sind die Mittel zu 0,00 übertragen. 0,00 0,00 0,00 Die Straßenbeleuchtungsmaßnahme ist noch nicht umgesetzt. Die Ausführung erfolgt voraussichtlich 2018. Daher sind die Mittel zu übertragen. Die Straßenbeleuchtungsmaßnahme ist noch nicht umgesetzt. Die Ausführung erfolgt voraussichtlich 2017/2018. Daher sind die Mittel zu übertragen. Die Straßenbeleuchtungsmaßnahme ist noch nicht umgesetzt. Die Ausführung erfolgt voraussichtlich 2018. Daher sind die Mittel zu übertragen. Die Straßenbeleuchtungsmaßnahme ist noch nicht umgesetzt. Die Ausführung erfolgt voraussichtlich 2017. Daher sind die Mittel zu übertragen. 162 163 12 02 01 12 02 01 7829058 7829060 SB, Wendehammer Im Schildchen SB, Rheidter Weg SB, Wendehammer Im Schildchen SB, Rheidter Weg -5.000,00 -17.045,23 0,00 0,00 164 12 03 01 M 20100002 Errichtung Buscaps, barrierefreie Bushaltestellen Auszahlung Baumaßnahme -218.342,13 0,00 165 12 03 01 M 20160200 Bushaltestelle Nordpark Auszahlung Baumaßnahme -10.000,00 -10.000,00 166 12 04 01 M 66880003 Beschaffung Ausstattung, Arbeitsgeräte, Maschinen (KFZ) Auszahlung Erwerb bewegliches Anlagevermögen > 410 € netto -52.432,00 0,00 Die Straßenbeleuchtungsmaßnahme ist noch nicht umgesetzt. Die Ausführung erfolgt voraussichtlich 2017. Daher sind die Mittel zu übertragen. Die Mittel werden für die Fertigstellung der Bushaltestelle Rathausstraße hier investiver Anteil (s. auch Vl. 20/2017, Ratssitzung am 14.02.2017) benötigt. Übertragung erfolgte gem. § 9, Nr. 2.5 der Haushaltssatzung i.H.v. 8.292,44 € (Leistung 2016, Zahlung 2017). Ermächtigungsübertragung i.H.v. 4.627,83 € (Leistung und Zahlung in 2017). Die Planung der Bushaltestelle soll in 2017 erfolgen. Dazu werden der Ansatz von 2017 und die übertragenen Mittel aus 2016 benötigt. Für die Beschaffung eines Streugerätes inkl. Anbaugerät für das Winterdienstfahrzeug sind Mittel in Höhe von 52.432,00 € zu übertragen. Die Lieferung ist für das 2. Quartal 2017 vorgesehen. Seite 18 von 19 Anlage II Übertragung von nicht in Anspruch genommenen Ermächtigungen gem. § 22 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) hier: Anmeldung zur Übertragung von investiven Auszahlungsermächtigungen in das Jahr 2017 lfd. Nr. 167 Produkt 13 01 01 Auftrag M 00315200 Beschreibung Grünanlage BP 98 Geyen Bezeichnung Sachkonto Auszahlung Baumaßnahme 168 13 01 01 M 00388001 Erholungsgebiet Stöckheimer Hof Auszahlung Erwerb unbebaute Grundstücke 169 13 02 01 M 70880003 Beschaffung von Arbeitsgeräten und Fahrzeugen (BGA) Auszahlung Erwerb bewegliches Anlagevermögen > 410 € netto M 20160001 Erhöhung Stammkapital Wirtschaftsförderung RE 170 16 01 01 Ausz. Erw. Finanzanl. (oh.Aus) zu übertragende Ermächtigung nach 2017 -24.888,01 Ansatz 2017 0,00 -275.208,85 0,00 -731,00 -4.500,00 -6,16 0,00 Begründung Die Grünfläche BP 98 wurde in 2016 gebaut, aber es läuft noch die Fertigstellungs- und eine dreijährige Entwicklungspflege. Anschließend ist die Anlage endgültig fertig und übernahmefähig. Es sind noch zwei Grunderwerbsvorgänge offen. Ein Tauschvertrag ist soeben beurkundet worden, aber noch nicht vollzogen. Die Mittel werden weiterhin zur Umsetzung des vollständigen Grunderwerbs benötigt. Für die Beschaffung von 30 neuen Stühlen für eine Trauerhalle müssen Mittel in Höhe von 731 € übertragen werden. Übertragung muss gem. § 9, Nr. 2.5 der Haushaltssatzung erfolgen (Leistung 2016, Zahlung 2017). Seite 19 von 19