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Beschlussvorlage (Anlage I - konsumtive Ermächtigungsübertragungen)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
587 kB
Datum
23.05.2017
Erstellt
15.05.17, 18:31
Aktualisiert
15.05.17, 18:31

Inhalt der Datei

Anlage I Übertragung von nicht in Anspruch genommenen Ermächtigungen gem. § 22 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) hier: Anmeldung zur Übertragung von konsumtiven Aufwands- und Auszahlungsermächtigungen in das Jahr 2017 lfd. Produkt Bezeichnung Kostenstelle Nr. Bezeichnung Aufwand Auszahlung zu übertragen nach 2017 zu übertragen nach 2017 1 01 02 01 Organisation und Steuerung Sachverständigen-, Gerichts-, Beraterkosten 85.615,00 2 01 06 01 Bauhof 3 01 07 01 Service und Organisation Aufw.f.Aus- u.Fortbildung 4.846,79 -22.988,80 Aufgrund eingeschränkter Personalkapazitäten konnten nicht alle Maßnahmen der Unterhaltung der EDV Einrichtungen in 2016 130.000,00 durchgeführt werden. Diese werden in 2017 nachgeholt. -50.000,00 680.000,00 Sachverständigen-, Gerichts-, Berater- und Gutachterkosten 8.625,55 7 01 09 01 Personalabteilung Aufgrund der Übertragung von Auszahlungsmitteln im investiven Bereich für die Beschaffung von geringwertigen Wirtschaftsgütern (GWG) sind in gleicher Höhe die Ermächtigungen für Abschreibungen ins Jahr 2017 zu übertragen. Umlage an Zweckverbände 50.000,00 6 01 07 02 Organisation/EDV Aufgrund verschiedener in 2016 geplanter Fortbildungen bezüglich 20.000,00 des Grünflächenkatasters werden die Mittel in 2017 benötigt. --- Unterhaltung und Beschaffung von BGA < 60 € netto 22.988,80 5 01 07 02 Organisation/EDV -4.846,79 -8.625,55 10.000,00 Arbeits- und Gesundheitsschutz 20.090,37 Aufwandsmittel werden mit positivem, Auszahlungsmittel mit negativem Vorzeichen dargestellt. -20.090,37 Bemerkungen Gem. Beschluss zur Vorlage 283/2016 sollen im Anschluss zum Haushaltskonsolidierungsprojekt der GPA NRW drei Bereiche vertieft extern untersucht werden. Aufgrund dessen ist eine weitere 0,00 Übertragung der bereitgestellten Mittel notwendig. Abschreibungen GWG 13.036,25 4 01 07 02 Organisation/EDV -150.000,00 Ansatz 2017 76.000,00 Die Schlussrechnung für das Jahr 2016 erfolgt erst zur Jahresmitte. Aufgrund der unterjährig regelmäßig erfolgenden Änderungen kann erst nach der Schlussrechnung abschließend beurteilt werden, ob Mittel aus 2016 nicht benötigt werden. Für die Einführung des kreditorischen Rechnungsworkflows werden die Restmittel benötigt. Es sind nicht alle Maßnahmen durchgeführt worden, diese werden in 2017 verstärkt nachgeholt. Seite 1 von 28 Anlage I Übertragung von nicht in Anspruch genommenen Ermächtigungen gem. § 22 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) hier: Anmeldung zur Übertragung von konsumtiven Aufwands- und Auszahlungsermächtigungen in das Jahr 2017 lfd. Produkt Bezeichnung Kostenstelle Nr. 8 versch. Personalabteilung Bezeichnung Aufwand Auszahlung zu übertragen nach 2017 zu übertragen nach 2017 Personalkosten -1.662.019,89 -104.091,35 Aufwendungen und Auszahlungen im Zusammenhang mit Grundstücksverkäufen 1.306.610,00 13 01 12 02 Immobilienmanagement 33.750 6.000 -6.852.717,67 290.000,00 Die in 2016 noch verfügbaren Mittel sind nach 2017 zu übertragen, da die Einführung des neuen § 2b UStG aufgrund der Neuregelung der Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand unter externer Begleitung in 2017 fortgesetzt wird. Die Mittel werden zum Abschluss der Bodendenkmaluntersuchungen im Bereich des BP 114 Pulheim-Süd benötigt. Verschiedene Verkaufsvorgänge konnten nicht wie geplant in 2016 abgeschlossen werden. Aufgrund dessen sind die Aufwendungen in das Jahr 2017 zu übertragen. Die Verkaufserlöse werden 8.078.950,00 außerplanmäßig in 2017 eingenommen. Die Mittel werden für Bauunterhaltungsmaßnahmen benötigt die in 2016 begonnen wurden, aber erst im Jahr 2017 abgeschlossen sind. Unterhaltung der Grundstücke und Gebäude 1.241.001,55 Aufwandsmittel werden mit positivem, Auszahlungsmittel mit negativem Vorzeichen dargestellt. Die Differenz zwischen Aufwand und Auszahlung ist auf Rechnungsabgrenzungen zurück zu führen. Die Übertragung der Finanzmittel erfolgt auf Grundlage der Rechnungsabgrenzung 2016/2017 gemäß § 9 Ziffer 2.5 der Haushaltssatzung. Für den Erwerb von weiteren Flächen zum Zwecke des Wiederverkaufs ist die Übertragung von nebenstehendem Betrag -8.838.000,00 notwendig. Prospektion 33.989,10 12 01 12 01 Immobilienmanagement -40.541,07 Beschaffung von Grundstücken des UV - 11 01 12 01 Immobilienmanagement -154.566,08 Sachverständigen-, Gerichts-, Berater- und Gutachterkosten 40.541,07 10 01 12 01 Immobilienmanagement Bemerkungen Bisher konnten die Springerstellen in den Kindertagesstätten nicht besetzt werden, so dass weiterhin Leiharbeitskräfte beschäftigt werden müssen. In der Haushaltsplanung für das Jahr 2017 wurde unterstellt, dass zum 01.04.2017 alle neuen Stellen besetzt sind und der Ansatz für Leiharbeitskräfte entsprechend niedrig angesetzt. 143.954,81 9 01 10 01 Kämmerei Ansatz 2017 -1.241.001,55 2.293.000,00 Seite 2 von 28 Anlage I Übertragung von nicht in Anspruch genommenen Ermächtigungen gem. § 22 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) hier: Anmeldung zur Übertragung von konsumtiven Aufwands- und Auszahlungsermächtigungen in das Jahr 2017 lfd. Produkt Bezeichnung Kostenstelle Nr. Bezeichnung Aufwand Auszahlung zu übertragen nach 2017 zu übertragen nach 2017 Ansatz 2017 Bemerkungen Die Mittel werden für Bauunterhaltungsmaßnahmen an angemieteten Gebäuden (Flüchtlingsunterkünften) benötigt die in 2016 begonnen wurden, aber erst im Jahr 2017 abgeschlossen sind. 14 01 12 02 Immobilienmanagement Instandsetzung fremder Gebäude 241.963,56 15 01 12 02 Immobilienmanagement Auszahlung Instandhaltungsrückstellung 16 01 11 01 Recht Sachverständigen-, Gerichts-, Berater- und Gutachterkosten --- 130.000,00 17 02 01 01 Ordnungsamt -284.648,61 Die Differenz zwischen Aufwand und Auszahlung ist auf Rechnungsabgrenzungen zurück zu führen. Die Übertragung der Finanzmittel auf Grundlage der erfolgten Rechnungsabgrenzung 0,00 2017/2018 erfolgt gemäß § 9 Ziffer 2.5 der Haushaltssatzung. -409.556,25 Die zu übertragenden Mittel sind Auszahlungsmittel für in Vorjahren 0,00 gebildete Instandhaltungsrückstellungen. -130.000,00 Beseitigung ordnungswidriger Zustände 0,00 -6.370,00 0,00 -3.776,85 -1.241,27 Die Differenz zwischen Aufwand und Auszahlung ist auf Rechnungsabgrenzungen zurück zu führen. Die Übertragung der Finanzmittel auf Grundlage der erfolgten Rechnungsabgrenzung 29.500,00 2017/2018 erfolgt gemäß § 9 Ziffer 2.5 der Haushaltssatzung. -2.305,94 Die Differenz zwischen Aufwand und Auszahlung ist auf Rechnungsabgrenzungen zurück zu führen. Die Übertragung der Finanzmittel auf Grundlage der erfolgten Rechnungsabgrenzung 53.500,00 2017/2018 erfolgt gemäß § 9 Ziffer 2.5 der Haushaltssatzung. Aufwendungen für Betriebsstoffe 0,00 20 02 07 01 Feuerwehr Unterhaltung der Fahrzeuge 0,00 Aufwandsmittel werden mit positivem, Auszahlungsmittel mit negativem Vorzeichen dargestellt. 16.000,00 Die Differenz zwischen Aufwand und Auszahlung ist auf Rechnungsabgrenzungen zurück zu führen. Die Übertragung der Finanzmittel auf Grundlage der erfolgten Rechnungsabgrenzung 2017/2018 erfolgt gemäß § 9 Ziffer 2.5 der Haushaltssatzung. Die Differenz zwischen Aufwand und Auszahlung ist auf Rechnungsabgrenzungen zurück zu führen. Die Übertragung der Finanzmittel auf Grundlage der erfolgten Rechnungsabgrenzung 210.000,00 2017/2018 erfolgt gemäß § 9 Ziffer 2.5 der Haushaltssatzung. Einwohnermeldeangelegenh 18 02 04 01 Geschäftsaufwendungen eiten 19 02 07 01 Feuerwehr 45.000,00 Da zwei große Verfahren noch nicht endgültig abgerechnet sind, werden die Mittel weiterhin benötigt. Seite 3 von 28 Anlage I Übertragung von nicht in Anspruch genommenen Ermächtigungen gem. § 22 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) hier: Anmeldung zur Übertragung von konsumtiven Aufwands- und Auszahlungsermächtigungen in das Jahr 2017 lfd. Produkt Bezeichnung Kostenstelle Nr. 21 02 07 01 Feuerwehr Bezeichnung Aufwand Auszahlung zu übertragen nach 2017 zu übertragen nach 2017 22 02 07 01 Feuerwehr 23 02 07 01 Feuerwehr Aufw. Für Aus.- u. Fortbildung -30.933,60 Die Differenz zwischen Aufwand und Auszahlung ist auf Rechnungsabgrenzungen zurück zu führen. Die Übertragung der Finanzmittel auf Grundlage der erfolgten Rechnungsabgrenzung 29.950,00 2017/2018 erfolgt gemäß § 9 Ziffer 2.5 der Haushaltssatzung. Aufwandsentschädigungen 0,00 25 02 07 01 Feuerwehr -1.795,10 Die Differenz zwischen Aufwand und Auszahlung ist auf Rechnungsabgrenzungen zurück zu führen. Die Übertragung der Finanzmittel auf Grundlage der erfolgten Rechnungsabgrenzung 3.500,00 2017/2018 erfolgt gemäß § 9 Ziffer 2.5 der Haushaltssatzung. Von den verfügbaren Mitteln werden 30.000 Euro für die Endabrechnung der Stadt Duisburg für die beiden Brandmeisteranwärter sowie deren noch ausstehenden Fahrtkostenabrechnungen benötigt. Die Abrechnung der Stadt Duisburg erfolgt in 2017. 30.000,00 24 02 07 01 Feuerwehr -933,60 Förderung der Jugendfeuerwehr 0,00 -4.561,12 Abschreibungen GWG 2.741,44 Aufwandsmittel werden mit positivem, Auszahlungsmittel mit negativem Vorzeichen dargestellt. Bemerkungen Die Differenz zwischen Aufwand und Auszahlung ist auf Rechnungsabgrenzungen zurück zu führen. Die Übertragung der Finanzmittel auf Grundlage der erfolgten Rechnungsabgrenzung 27.000,00 2017/2018 erfolgt gemäß § 9 Ziffer 2.5 der Haushaltssatzung. Unterhaltung und Beschaffung von BGA < 60 € netto 0,00 Ansatz 2017 --- 57.000,00 Die Differenz zwischen Aufwand und Auszahlung ist auf Rechnungsabgrenzungen zurück zu führen. Die Übertragung der Finanzmittel auf Grundlage der erfolgten Rechnungsabgrenzung 2017/2018 erfolgt gemäß § 9 Ziffer 2.5 der Haushaltssatzung. Aufgrund der Übertragung von Auszahlungsmitteln im investiven Bereich für die Beschaffung von geringwertigen Wirtschaftsgütern (GWG) sind in gleicher Höhe die Ermächtigungen für Abschreibungen ins Jahr 2017 zu übertragen. Seite 4 von 28 Anlage I Übertragung von nicht in Anspruch genommenen Ermächtigungen gem. § 22 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) hier: Anmeldung zur Übertragung von konsumtiven Aufwands- und Auszahlungsermächtigungen in das Jahr 2017 lfd. Produkt Bezeichnung Kostenstelle Nr. 26 02 08 01 Rettungsdienst Bezeichnung Aufwand Auszahlung zu übertragen nach 2017 zu übertragen nach 2017 Verbrauchsmittel 0,00 27 02 08 01 Rettungsdienst 20.500,00 -464,45 -13.377,50 Abschreibungen GWG 649,32 Aufwandsmittel werden mit positivem, Auszahlungsmittel mit negativem Vorzeichen dargestellt. --- Bemerkungen Die Differenz zwischen Aufwand und Auszahlung ist auf Rechnungsabgrenzungen zurück zu führen. Die Übertragung der Finanzmittel auf Grundlage der erfolgten Rechnungsabgrenzung 2017/2018 erfolgt gemäß § 9 Ziffer 2.5 der Haushaltssatzung. Die Differenz zwischen Aufwand und Auszahlung ist auf Rechnungsabgrenzungen zurück zu führen. Die Übertragung der Finanzmittel auf Grundlage der erfolgten Rechnungsabgrenzung 2017/2018 erfolgt gemäß § 9 Ziffer 2.5 der Haushaltssatzung. Aufgrund der Übertragung von Auszahlungsmitteln im investiven Bereich für die Beschaffung von geringwertigen Wirtschaftsgütern (GWG) sind in gleicher Höhe die Ermächtigungen für Abschreibungen ins Jahr 2017 zu übertragen. --- Honorar Notärzte 0,00 31 02 08 01 Notarzt -929,16 Aufwendungen für Betriebsstoffe 0,00 30 02 08 01 Notarzt 60.000,00 Abschreibungen GWG 2.207,61 29 02 08 01 Notarzt -1.550,97 Aufwendungen für Betriebsstoffe 0,00 28 02 08 01 Rettungsdienst Ansatz 2017 3.300,00 Die Differenz zwischen Aufwand und Auszahlung ist auf Rechnungsabgrenzungen zurück zu führen. Die Übertragung der Finanzmittel auf Grundlage der erfolgten Rechnungsabgrenzung 2017/2018 erfolgt gemäß § 9 Ziffer 2.5 der Haushaltssatzung. Die Differenz zwischen Aufwand und Auszahlung ist auf Rechnungsabgrenzungen zurück zu führen. Die Übertragung der Finanzmittel auf Grundlage der erfolgten Rechnungsabgrenzung 345.000,00 2017/2018 erfolgt gemäß § 9 Ziffer 2.5 der Haushaltssatzung. Aufgrund der Übertragung von Auszahlungsmitteln im investiven Bereich für die Beschaffung von geringwertigen Wirtschaftsgütern (GWG) sind in gleicher Höhe die Ermächtigungen für Abschreibungen ins Jahr 2017 zu übertragen. Seite 5 von 28 Anlage I Übertragung von nicht in Anspruch genommenen Ermächtigungen gem. § 22 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) hier: Anmeldung zur Übertragung von konsumtiven Aufwands- und Auszahlungsermächtigungen in das Jahr 2017 lfd. Produkt Bezeichnung Kostenstelle Nr. 32 03 01 01 KGS Pulheim Bezeichnung Aufwand Auszahlung zu übertragen nach 2017 zu übertragen nach 2017 Lernmittel nach Schulgesetz 218,89 33 03 01 01 KGS Pulheim 5.260,00 -83,47 220,00 Lernmittel nach Schulgesetz 1.318,76 37 03 01 01 GGS Dansweiler -364,81 -1.318,76 4.800,00 Mieten/Pachten 0,00 Aufwandsmittel werden mit positivem, Auszahlungsmittel mit negativem Vorzeichen dargestellt. -63,53 Bemerkungen Die Lernmittel sind nach § 96 Schulgesetz sowie der hierzu ergangenen Verordnungen in voller Höhe zu übertragen, da die Schulen ggf. pro Schüler nur in einigen Jahren, dafür dann aber umfangreicher, Lernmittel zur Verfügung stellen. Die Differenz zwischen Aufwand und Auszahlung ist auf Rechnungsabgrenzungen zurück zu führen. Die Übertragung der Finanzmittel auf Grundlage der erfolgten Rechnungsabgrenzung 1.400,00 2017/2018 erfolgt gemäß § 9 Ziffer 2.5 der Haushaltssatzung. Mieten/Pachten 0,00 36 03 01 01 GGS Dansweiler -83,30 5.060,00 Lernmittel nach Schulgesetz 364,81 35 03 01 01 GGS Brauweiler -218,89 Mieten/Pachten 0,00 34 03 01 01 GGS Brauweiler Ansatz 2017 1.900,00 Die Lernmittel sind nach § 96 Schulgesetz sowie der hierzu ergangenen Verordnungen in voller Höhe zu übertragen, da die Schulen ggf. pro Schüler nur in einigen Jahren, dafür dann aber umfangreicher, Lernmittel zur Verfügung stellen. Die Differenz zwischen Aufwand und Auszahlung ist auf Rechnungsabgrenzungen zurück zu führen. Die Übertragung der Finanzmittel auf Grundlage der erfolgten Rechnungsabgrenzung 2017/2018 erfolgt gemäß § 9 Ziffer 2.5 der Haushaltssatzung. Die Lernmittel sind nach § 96 Schulgesetz sowie der hierzu ergangenen Verordnungen in voller Höhe zu übertragen, da die Schulen ggf. pro Schüler nur in einigen Jahren, dafür dann aber umfangreicher, Lernmittel zur Verfügung stellen. Die Differenz zwischen Aufwand und Auszahlung ist auf Rechnungsabgrenzungen zurück zu führen. Die Übertragung der Finanzmittel auf Grundlage der erfolgten Rechnungsabgrenzung 2017/2018 erfolgt gemäß § 9 Ziffer 2.5 der Haushaltssatzung. Seite 6 von 28 Anlage I Übertragung von nicht in Anspruch genommenen Ermächtigungen gem. § 22 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) hier: Anmeldung zur Übertragung von konsumtiven Aufwands- und Auszahlungsermächtigungen in das Jahr 2017 lfd. Produkt Bezeichnung Kostenstelle Nr. 38 03 01 01 GGS Sinthern/Geyen Bezeichnung Aufwand Auszahlung zu übertragen nach 2017 zu übertragen nach 2017 Lernmittel nach Schulgesetz 1.895,48 39 03 01 01 GGS Sinthern/Geyen 42 03 01 01 KGS Stommeln -3.012,49 Mieten/Pachten 0,00 44 03 01 01 KGS Stommeln -53,81 Die Differenz zwischen Aufwand und Auszahlung ist auf Rechnungsabgrenzungen zurück zu führen. Die Übertragung der Finanzmittel auf Grundlage der erfolgten Rechnungsabgrenzung 1.100,00 2017/2018 erfolgt gemäß § 9 Ziffer 2.5 der Haushaltssatzung. Lernmittel nach Schulgesetz 3.012,49 43 03 01 01 KGS Stommeln -172,79 Mieten/Pachten 0,00 1.400,00 -65,68 Die Lernmittel sind nach § 96 Schulgesetz sowie der hierzu ergangenen Verordnungen in voller Höhe zu übertragen, da die Schulen ggf. pro Schüler nur in einigen Jahren, dafür dann aber 4.560,00 umfangreicher, Lernmittel zur Verfügung stellen. Die Differenz zwischen Aufwand und Auszahlung ist auf Rechnungsabgrenzungen zurück zu führen. Die Übertragung der Finanzmittel auf Grundlage der erfolgten Rechnungsabgrenzung 1.900,00 2017/2018 erfolgt gemäß § 9 Ziffer 2.5 der Haushaltssatzung. Geschäftsaufwendungen 0,00 Aufwandsmittel werden mit positivem, Auszahlungsmittel mit negativem Vorzeichen dargestellt. Die Differenz zwischen Aufwand und Auszahlung ist auf Rechnungsabgrenzungen zurück zu führen. Die Übertragung der Finanzmittel auf Grundlage der erfolgten Rechnungsabgrenzung 2017/2018 erfolgt gemäß § 9 Ziffer 2.5 der Haushaltssatzung. Die Lernmittel sind nach § 96 Schulgesetz sowie der hierzu ergangenen Verordnungen in voller Höhe zu übertragen, da die Schulen ggf. pro Schüler nur in einigen Jahren, dafür dann aber 5.860,00 umfangreicher, Lernmittel zur Verfügung stellen. Lernmittel nach Schulgesetz 172,79 41 03 01 01 Christinaschule -58,65 Bemerkungen Die Lernmittel sind nach § 96 Schulgesetz sowie der hierzu ergangenen Verordnungen in voller Höhe zu übertragen, da die Schulen ggf. pro Schüler nur in einigen Jahren, dafür dann aber 4.990,00 umfangreicher, Lernmittel zur Verfügung stellen. Mieten/Pachten 0,00 40 03 01 01 Christinaschule -1.895,48 Ansatz 2017 -17,97 1.950,00 Die Differenz zwischen Aufwand und Auszahlung ist auf Rechnungsabgrenzungen zurück zu führen. Die Übertragung der Finanzmittel auf Grundlage der erfolgten Rechnungsabgrenzung 2017/2018 erfolgt gemäß § 9 Ziffer 2.5 der Haushaltssatzung. Seite 7 von 28 Anlage I Übertragung von nicht in Anspruch genommenen Ermächtigungen gem. § 22 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) hier: Anmeldung zur Übertragung von konsumtiven Aufwands- und Auszahlungsermächtigungen in das Jahr 2017 lfd. Produkt Bezeichnung Kostenstelle Nr. 45 03 01 01 GGS Sinnersdorf Bezeichnung Aufwand Auszahlung zu übertragen nach 2017 zu übertragen nach 2017 Lernmittel nach Schulgesetz 393,62 46 03 01 01 GGS Sinnersdorf 1.800,00 -6.733,36 7.660,00 -613,57 6.790,00 Mieten/Pachten 0,00 50 03 01 01 Schulverwaltungsamt -70,90 Lernmittel nach Schulgesetz 613,57 49 03 01 01 EGS Pulheim 4.460,00 Lernmittel nach Schulgesetz 6.733,36 48 03 01 01 EGS Pulheim -393,62 Mieten/Pachten 0,00 47 03 01 01 Barbaraschule Ansatz 2017 -134,89 2.200,00 Unterhaltung und Beschaffung von BGA < 60 € netto 15.000,00 Aufwandsmittel werden mit positivem, Auszahlungsmittel mit negativem Vorzeichen dargestellt. -15.000,00 0,00 Bemerkungen Die Lernmittel sind nach § 96 Schulgesetz sowie der hierzu ergangenen Verordnungen in voller Höhe zu übertragen, da die Schulen ggf. pro Schüler nur in einigen Jahren, dafür dann aber umfangreicher, Lernmittel zur Verfügung stellen. Die Differenz zwischen Aufwand und Auszahlung ist auf Rechnungsabgrenzungen zurück zu führen. Die Übertragung der Finanzmittel auf Grundlage der erfolgten Rechnungsabgrenzung 2017/2018 erfolgt gemäß § 9 Ziffer 2.5 der Haushaltssatzung. Die Lernmittel sind nach § 96 Schulgesetz sowie der hierzu ergangenen Verordnungen in voller Höhe zu übertragen, da die Schulen ggf. pro Schüler nur in einigen Jahren, dafür dann aber umfangreicher, Lernmittel zur Verfügung stellen. Die Lernmittel sind nach § 96 Schulgesetz sowie der hierzu ergangenen Verordnungen in voller Höhe zu übertragen, da die Schulen ggf. pro Schüler nur in einigen Jahren, dafür dann aber umfangreicher, Lernmittel zur Verfügung stellen. Die Differenz zwischen Aufwand und Auszahlung ist auf Rechnungsabgrenzungen zurück zu führen. Die Übertragung der Finanzmittel auf Grundlage der erfolgten Rechnungsabgrenzung 2015/2016 erfolgt gemäß § 9 Ziffer 2.5 der Haushaltssatzung. Mit Vorlage 136/2016 (Rat 10.05.2016) wurde eine überplanmäßige Ausgabe i.H.v. 15.000 € für Aussattung von OGS-Küchen genehmigt. Die Ausschreibung der 4 OGS-Küchen erfolgt in 2017, sodass die konsumtiven Mittel für die Aussattung nach 2017 zu übertragen sind. Seite 8 von 28 Anlage I Übertragung von nicht in Anspruch genommenen Ermächtigungen gem. § 22 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) hier: Anmeldung zur Übertragung von konsumtiven Aufwands- und Auszahlungsermächtigungen in das Jahr 2017 lfd. Produkt Bezeichnung Kostenstelle Nr. 51 03 01 01 Schulverwaltungsamt Bezeichnung Aufwand Auszahlung zu übertragen nach 2017 zu übertragen nach 2017 Qualitätszirkel OGS 5.000,00 52 03 01 01 Schulverwaltungsamt 9.620,00 -9.573,45 22.930,00 Mieten/Pachten 0,00 56 03 02 02 Schulverwaltungsamt --- -9.410,00 -75,86 Abschreibungen GWG 2.647,74 Aufwandsmittel werden mit positivem, Auszahlungsmittel mit negativem Vorzeichen dargestellt. --- Bemerkungen Aufgrund des zeitlichen Versatzes Schuljahr zu Haushaltsjahr werden die in 2016 noch nicht verausgabten Mittel für das noch laufende Schuljahr 2016/17 benötigt. Aufgrund der Übertragung von Auszahlungsmitteln im investiven Bereich für die Beschaffung von geringwertigen Wirtschaftsgütern (GWG) sind in gleicher Höhe die Ermächtigungen für Abschreibungen ins Jahr 2017 zu übertragen. Lernmittel nach Schulgesetz 9.573,45 55 03 02 02 Gesamtschule 3.500,00 Lernmittel nach Schulgesetz 9.410,00 54 03 02 02 Gesamtschule -5.000,00 Abschreibungen GWG 18.965,92 53 03 02 01 Hauptschule Escher Str. Ansatz 2017 4.000,00 Die Lernmittel sind nach § 96 Schulgesetz sowie der hierzu ergangenen Verordnungen in voller Höhe zu übertragen, da die Schulen ggf. pro Schüler nur in einigen Jahren, dafür dann aber umfangreicher, Lernmittel zur Verfügung stellen. Die auslaufende Schließung der Hauptschule bedingt einen bereits im Schuljahr 2015/16 nicht benötigten Haushaltsrest i.H.v. 14.995,41 €. Dieser ist nicht mehr zu übertragen. Die Lernmittel sind nach § 96 Schulgesetz sowie der hierzu ergangenen Verordnungen in voller Höhe zu übertragen, da die Schulen ggf. pro Schüler nur in einigen Jahren, dafür dann aber umfangreicher, Lernmittel zur Verfügung stellen. Die Differenz zwischen Aufwand und Auszahlung ist auf Rechnungsabgrenzungen zurück zu führen. Die Übertragung der Finanzmittel auf Grundlage der erfolgten Rechnungsabgrenzung 2015/2016 erfolgt gemäß § 9 Ziffer 2.5 der Haushaltssatzung. Aufgrund der Übertragung von Auszahlungsmitteln im investiven Bereich für die Beschaffung von geringwertigen Wirtschaftsgütern (GWG) sind in gleicher Höhe die Ermächtigungen für Abschreibungen ins Jahr 2017 zu übertragen. Seite 9 von 28 Anlage I Übertragung von nicht in Anspruch genommenen Ermächtigungen gem. § 22 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) hier: Anmeldung zur Übertragung von konsumtiven Aufwands- und Auszahlungsermächtigungen in das Jahr 2017 lfd. Produkt Bezeichnung Kostenstelle Nr. 57 03 03 01 Realschule Pulheim Bezeichnung Aufwand Auszahlung zu übertragen nach 2017 zu übertragen nach 2017 Lernmittel nach Schulgesetz 6.158,27 58 03 03 01 Realschule Pulheim Lernmittel nach Schulgesetz 19.760,00 60 03 03 01 Realschule Brauweiler -242,61 4.900,00 Aufwandsmittel werden mit positivem, Auszahlungsmittel mit negativem Vorzeichen dargestellt. Die Differenz zwischen Aufwand und Auszahlung ist auf Rechnungsabgrenzungen zurück zu führen. Die Übertragung der Finanzmittel auf Grundlage der erfolgten Rechnungsabgrenzung 2016/2017 erfolgt gemäß § 9 Ziffer 2.5 der Haushaltssatzung. Die Lernmittel sind nach § 96 Schulgesetz sowie der hierzu ergangenen Verordnungen in voller Höhe zu übertragen, da die Schulen ggf. pro Schüler nur in einigen Jahren, dafür dann aber umfangreicher, Lernmittel zur Verfügung stellen. -2.439,42 76.770,00 -1.427,72 Die Differenz zwischen Aufwand und Auszahlung ist auf Rechnungsabgrenzungen zurück zu führen. Die Übertragung der Finanzmittel auf Grundlage der erfolgten Rechnungsabgrenzung 18.220,00 2016/2017 erfolgt gemäß § 9 Ziffer 2.5 der Haushaltssatzung. Geschäftsaufwendungen 0,00 Die Differenz zwischen Aufwand und Auszahlung ist auf Rechnungsabgrenzungen zurück zu führen. Die Übertragung der Finanzmittel auf Grundlage der erfolgten Rechnungsabgrenzung 2016/2017 erfolgt gemäß § 9 Ziffer 2.5 der Haushaltssatzung. Die Lernmittel sind nach § 96 Schulgesetz sowie der hierzu ergangenen Verordnungen in voller Höhe zu übertragen, da die Schulen ggf. pro Schüler nur in einigen Jahren, dafür dann aber umfangreicher, Lernmittel zur Verfügung stellen. Die auslaufende Schließung der Arthur-Koepchen-Realschule bedingt einen bereits im Schuljahr 2015/16 nicht benötigten 17.730,00 Haushaltsrest i.H.v. 37.477,71 €. Dieser ist nicht mehr zu übertragen. Lernmittel nach Schulgesetz 2.439,42 62 03 04 01 Gymnasium Pulheim -19.760,00 5.700,00 Mieten/Pachten 0,00 61 03 04 01 Gymnasium Pulheim -312,02 Bemerkungen Die Lernmittel sind nach § 96 Schulgesetz sowie der hierzu ergangenen Verordnungen in voller Höhe zu übertragen, da die Schulen ggf. pro Schüler nur in einigen Jahren, dafür dann aber 38.960,00 umfangreicher, Lernmittel zur Verfügung stellen. Miete und Pachten 0,00 59 03 03 01 Realschule Brauweiler -6.158,27 Ansatz 2017 Seite 10 von 28 Anlage I Übertragung von nicht in Anspruch genommenen Ermächtigungen gem. § 22 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) hier: Anmeldung zur Übertragung von konsumtiven Aufwands- und Auszahlungsermächtigungen in das Jahr 2017 lfd. Produkt Bezeichnung Kostenstelle Nr. 63 03 04 01 Gymnasium Brauweiler Bezeichnung Aufwand Auszahlung zu übertragen nach 2017 zu übertragen nach 2017 Lernmittel nach Schulgesetz 54.826,87 64 03 04 01 Gymnasium Brauweiler 66 03 04 01 Gymnasium Brauweiler 67 03 05 01 Förderschule Jahnstraße -617,51 Die Differenz zwischen Aufwand und Auszahlung ist auf Rechnungsabgrenzungen zurück zu führen. Die Übertragung der Finanzmittel auf Grundlage der erfolgten Rechnungsabgrenzung 11.800,00 2016/2017 erfolgt gemäß § 9 Ziffer 2.5 der Haushaltssatzung. -853,98 Lernmittel nach Schulgesetz 4.500,00 68 03 06 01 Schulverwaltungsamt 16.530,00 Geschäftsaufwendungen 0,00 -4.500,00 15.350,00 Aufwandsmittel werden mit positivem, Auszahlungsmittel mit negativem Vorzeichen dargestellt. -8.650,59 Die Differenz zwischen Aufwand und Auszahlung ist auf Rechnungsabgrenzungen zurück zu führen. Die Übertragung der Finanzmittel auf Grundlage der erfolgten Rechnungsabgrenzung 2016/2017 erfolgt gemäß § 9 Ziffer 2.5 der Haushaltssatzung. Die Lernmittel sind nach § 96 Schulgesetz sowie der hierzu ergangenen Verordnungen in voller Höhe zu übertragen, da die Schulen ggf. pro Schüler nur in einigen Jahren, dafür dann aber umfangreicher, Lernmittel zur Verfügung stellen. Die auslaufende Schließung der Förderschule bedingt einen bereits im Schuljahr 2015/16 nicht benötigten Haushaltsrest i.H.v. 1.618,65 €. 3.000,00 Dieser ist nicht mehr zu übertragen. Aufwand für Unterhaltung technische Anlagen (Sicherheitsinspektion u. Ersatzbeschaffungen Schulturnhallen) 0,00 Die Differenz zwischen Aufwand und Auszahlung ist auf Rechnungsabgrenzungen zurück zu führen. Die Übertragung der Finanzmittel auf Grundlage der erfolgten Rechnungsabgrenzung 2016/2017 erfolgt gemäß § 9 Ziffer 2.5 der Haushaltssatzung. -470,96 Mieten/Pachten 0,00 Bemerkungen Die Lernmittel sind nach § 96 Schulgesetz sowie der hierzu ergangenen Verordnungen in voller Höhe zu übertragen, da die Schulen ggf. pro Schüler nur in einigen Jahren, dafür dann aber 64.690,00 umfangreicher, Lernmittel zur Verfügung stellen. Lehr- und Unterrichtsmittel 0,00 65 03 04 01 Gymnasium Brauweiler -54.826,87 Ansatz 2017 26.000,00 Die Differenz zwischen Aufwand und Auszahlung ist auf Rechnungsabgrenzungen zurück zu führen. Die Übertragung der Finanzmittel auf Grundlage der erfolgten Rechnungsabgrenzung 2016/2017 erfolgt gemäß § 9 Ziffer 2.5 der Haushaltssatzung. Seite 11 von 28 Anlage I Übertragung von nicht in Anspruch genommenen Ermächtigungen gem. § 22 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) hier: Anmeldung zur Übertragung von konsumtiven Aufwands- und Auszahlungsermächtigungen in das Jahr 2017 lfd. Produkt Bezeichnung Kostenstelle Nr. 69 03 06 01 Schulverwaltungsamt Bezeichnung Aufwand Auszahlung zu übertragen nach 2017 zu übertragen nach 2017 Beschaffung und Unterhaltung Geräte, Ausstattung und Ausrüstung OGS 13.100,49 70 03 06 01 Schulverwaltungsamt 35.000,00 -5.363,00 10.000,00 Schülerbeförderungskosten 0,00 74 03 06 01 Schulverwaltungsamt -2.238,50 -62.512,92 Abschreibungen GWG 9.534,08 Aufwandsmittel werden mit positivem, Auszahlungsmittel mit negativem Vorzeichen dargestellt. --- Bemerkungen Aufgrund der Neukonzeptionierung im OGS-Bereich wurden dringend erforderliche Anschaffungen bis zur Realisierung der entsprechenden Räumlichkeiten zurückgestellt. Es wird - um Übertragung der noch nicht verausgabten Restmittel aus 2016 gebeten. Die Differenz zwischen Aufwand und Auszahlung ist auf Rechnungsabgrenzungen zurück zu führen. Die Übertragung der Finanzmittel auf Grundlage der erfolgten Rechnungsabgrenzung 0,00 2016/2017 erfolgt gemäß § 9 Ziffer 2.5 der Haushaltssatzung. Schulentwicklungsplan 5.363,00 73 03 06 01 Schulverwaltungsamt -18.359,68 18.500,00 Bewirtschaftungskosten u.a. Reinigung 0,00 72 03 06 01 Schulverwaltungsamt -13.100,49 EDV-Administration 0,00 71 03 06 01 Schulverwaltungsamt Ansatz 2017 659.100,00 Die Differenz zwischen Aufwand und Auszahlung ist auf Rechnungsabgrenzungen zurück zu führen. Die Übertragung der Finanzmittel auf Grundlage der erfolgten Rechnungsabgrenzung 2016/2017 erfolgt gemäß § 9 Ziffer 2.5 der Haushaltssatzung. Die Auftragserteilung an ein externes Büro erfolgte in 2016. Die Leistungen werden in 2017 abgerechnet, somit ist eine Übertragung erforderlich. Die Differenz zwischen Aufwand und Auszahlung ist auf Rechnungsabgrenzungen zurück zu führen. Die Übertragung der Finanzmittel auf Grundlage der erfolgten Rechnungsabgrenzung 2016/2017 erfolgt gemäß § 9 Ziffer 2.5 der Haushaltssatzung. Aufgrund der Übertragung von Auszahlungsmitteln im investiven Bereich für die Beschaffung von geringwertigen Wirtschaftsgütern (GWG) sind in gleicher Höhe die Ermächtigungen für Abschreibungen ins Jahr 2017 zu übertragen. Seite 12 von 28 Anlage I Übertragung von nicht in Anspruch genommenen Ermächtigungen gem. § 22 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) hier: Anmeldung zur Übertragung von konsumtiven Aufwands- und Auszahlungsermächtigungen in das Jahr 2017 lfd. Produkt Bezeichnung Kostenstelle Nr. 75 04 01 01 Kulturabteilung Bezeichnung Aufwand Auszahlung zu übertragen nach 2017 zu übertragen nach 2017 Kosten für Veranstaltungen 0,00 76 04 01 03 Kulturabteilung 100,00 --- Abschreibungen GWG 468,60 Aufwandsmittel werden mit positivem, Auszahlungsmittel mit negativem Vorzeichen dargestellt. --- Die Differenz zwischen Aufwand und Auszahlung ist auf Rechnungsabgrenzungen zurück zu führen. Die Übertragung der Finanzmittel auf Grundlage der erfolgten Rechnungsabgrenzung 2016/2017 erfolgt gemäß § 9 Ziffer 2.5 der Haushaltssatzung. Die Differenz zwischen Aufwand und Auszahlung ist auf Rechnungsabgrenzungen zurück zu führen. Die Übertragung der Finanzmittel auf Grundlage der erfolgten Rechnungsabgrenzung 2016/2017 erfolgt gemäß § 9 Ziffer 2.5 der Haushaltssatzung. Da es sich beim KMZ um einen Betrieb gewerblicher Art handelt, erfolgt die Bilanzierung von Vermögensgegenständen in diesem Bereich teilweise zu Nettobeträgen. Der Steueranteil für die Beschaffung von Vermögensgegenständen, der bisher bereitgestellt wurde, ist ebenso entsprechend der in 2016 verfügbaren investiven Mittel zu übertragen. -2.030,00 -919,05 Bemerkungen Aufgrund der Übertragung von Auszahlungsmitteln im investiven Bereich für die Beschaffung von geringwertigen Wirtschaftsgütern (GWG) sind in gleicher Höhe die Ermächtigungen für Abschreibungen ins Jahr 2017 zu übertragen. Beschaffung und Bereitstellung von Medien 0,00 80 04 02 01 Kulturabteilung -26,72 Auszahlung Steuer --- 79 04 02 01 Kulturabteilung 76.500,00 Abschreibungen GWG 6.011,25 78 04 01 03 Kulturabteilung -3.594,24 Verbrauchsmittel 0,00 77 04 01 03 Kulturabteilung Ansatz 2017 46.500,00 Die Differenz zwischen Aufwand und Auszahlung ist auf Rechnungsabgrenzungen zurück zu führen. Die Übertragung der Finanzmittel auf Grundlage der erfolgten Rechnungsabgrenzung 2016/2017 erfolgt gemäß § 9 Ziffer 2.5 der Haushaltssatzung. Aufgrund der Übertragung von Auszahlungsmitteln im investiven Bereich für die Beschaffung von geringwertigen Wirtschaftsgütern (GWG) sind in gleicher Höhe die Ermächtigungen für Abschreibungen ins Jahr 2017 zu übertragen. Seite 13 von 28 Anlage I Übertragung von nicht in Anspruch genommenen Ermächtigungen gem. § 22 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) hier: Anmeldung zur Übertragung von konsumtiven Aufwands- und Auszahlungsermächtigungen in das Jahr 2017 lfd. Produkt Bezeichnung Kostenstelle Nr. 81 05 02 01 Sozialamt Bezeichnung Aufwand Auszahlung zu übertragen nach 2017 zu übertragen nach 2017 Aufwendungen für Betriebsstoffe 0,00 82 05 02 01 Sozialamt -289,34 20.000,00 -18.696,69 0,00 Kostenerstattungen an Gemeinden 0,00 85 05 02 01 Sozialamt 4.000,00 Unterhaltung TUIV 18.696,69 84 05 02 01 Sozialamt -417,77 Unterhaltung und Beschaffung von BGA < 60 € netto 0,00 83 05 02 01 Sozialamt Ansatz 2017 -13.947,72 72.000,00 Kosten für Sicherheitsdienst 0,00 Aufwandsmittel werden mit positivem, Auszahlungsmittel mit negativem Vorzeichen dargestellt. -141.126,38 1.920.000,00 Bemerkungen Die Differenz zwischen Aufwand und Auszahlung ist auf Rechnungsabgrenzungen zurück zu führen. Die Übertragung der Finanzmittel erfolgt auf Grundlage der Rechnungsabgrenzung 2016/2017 gemäß § 9 Ziffer 2.5 der Haushaltssatzung. Die Differenz zwischen Aufwand und Auszahlung ist auf Rechnungsabgrenzungen zurück zu führen. Die Übertragung der Finanzmittel erfolgt auf Grundlage der Rechnungsabgrenzung 2016/2017 gemäß § 9 Ziffer 2.5 der Haushaltssatzung. Zusammen mit der in 2016 erfolgten Systemumstellung auf "ProsozOpen" wurden bereits die Schulungen vorgenommen. Der Prozess wurde Anfang 2017 abgeschlossen. Die Mittel sind zur Begleichung der Rechnung nach 2017 zu übertragen. Ab dem Haushaltsjahr 2017 werden die Aufwendungen für TUIV zentral im Produkt 01/07/02 "Technikunterstützte Informationsverarbeitung" ausgewiesen. Der Haushaltsrest wird in 2017 auf Produktsachkonto 01/07/02.5236030/7236030 umgesetzt. Die Differenz zwischen Aufwand und Auszahlung ist auf Rechnungsabgrenzungen zurück zu führen. Die Übertragung der Finanzmittel erfolgt auf Grundlage der Rechnungsabgrenzung 2016/2017 gemäß § 9 Ziffer 2.5 der Haushaltssatzung. Die Differenz zwischen Aufwand und Auszahlung ist auf Rechnungsabgrenzungen zurück zu führen. Die Übertragung der Finanzmittel erfolgt auf Grundlage der Rechnungsabgrenzung 2016/2017 gemäß § 9 Ziffer 2.5 der Haushaltssatzung. Seite 14 von 28 Anlage I Übertragung von nicht in Anspruch genommenen Ermächtigungen gem. § 22 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) hier: Anmeldung zur Übertragung von konsumtiven Aufwands- und Auszahlungsermächtigungen in das Jahr 2017 lfd. Produkt Bezeichnung Kostenstelle Nr. 86 05 02 01 Sozialamt Bezeichnung Aufwand Auszahlung zu übertragen nach 2017 zu übertragen nach 2017 Sonstige Leistungen (§ 6 ASYLBLG) - Beihilfe etc. 17.000,00 87 05 02 01 Sozialamt 0,00 89 05 04 01 Sozialamt Aufgrund der Übertragung von Auszahlungsmitteln im investiven Bereich für die Beschaffung von geringwertigen Wirtschaftsgütern (GWG) sind in gleicher Höhe die Ermächtigungen für Abschreibungen ins Jahr 2017 zu übertragen. --- Kostenerstattungen an das Land -3.836,10 Die Differenz zwischen Aufwand und Auszahlung ist auf Rechnungsabgrenzungen zurück zu führen. Die Übertragung der Finanzmittel erfolgt auf Grundlage der Rechnungsabgrenzung 210.000,00 2016/2017 gemäß § 9 Ziffer 2.5 der Haushaltssatzung. Altenarbeit 0,00 Aufwandsmittel werden mit positivem, Auszahlungsmittel mit negativem Vorzeichen dargestellt. -451,60 Bemerkungen Ende August 2016 war es aufgrund der Gefahrenlage erforderlich, eine Mutter mit 3 minderjährige Kindern in einem Frauenhaus außerhalb des Stadtgebietes Pulheim unterzubringen. Die hierfür anfallenden Kosten der Unterbringung und sozialen Betreuung belaufen sich auf rund 200 €/täglich (2016 rd. 25.000 €; 2017 rd. 17.000 €) und wurden von dem am Aufenthaltsort zuständigen Jobcenter vorgeleistet. Die Kosten sind nach Vorlage und Prüfung der Abrechnung nach § 6 AsylbLG zu erstatten. Eine Abrechnung für 2016 liegt allerdings noch nicht vor. Für diese ausstehenden Rechnungen i.H.v. 25.000 € wurde eine Rückstellung im Jahresabschluss 2016 gebildet, sodass hier lediglich die Auszahlungsmittel zu übertragen sind. Für diesen Geschäftsvorfall sind im Haushalt 2017 keine Mittel 50.000,00 enthalten, sodass 17.000 € nach 2017 übertragen werden. Abschreibungen GWG 50.000,00 88 05 03 01 Sozialamt -42.000,00 Ansatz 2017 22.700,00 Die Differenz zwischen Aufwand und Auszahlung ist auf Rechnungsabgrenzungen zurück zu führen. Die Übertragung der Finanzmittel erfolgt auf Grundlage der Rechnungsabgrenzung 2016/2017 gemäß § 9 Ziffer 2.5 der Haushaltssatzung. Seite 15 von 28 Anlage I Übertragung von nicht in Anspruch genommenen Ermächtigungen gem. § 22 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) hier: Anmeldung zur Übertragung von konsumtiven Aufwands- und Auszahlungsermächtigungen in das Jahr 2017 lfd. Produkt Bezeichnung Kostenstelle Nr. 90 06 01 01 Jugendamt Bezeichnung Aufwand Auszahlung zu übertragen nach 2017 zu übertragen nach 2017 Erstattungen an das Land 0,00 91 06 01 01 Jugendamt 545.000,00 -3.040,00 0,00 -543,80 7.000,00 --- Partizipationsprojekt der Schülerinnen/Schüler 4.260,50 Aufwandsmittel werden mit positivem, Auszahlungsmittel mit negativem Vorzeichen dargestellt. -4.260,50 Bemerkungen Die Differenz zwischen Aufwand und Auszahlung ist auf Rechnungsabgrenzungen zurück zu führen. Die Übertragung der Finanzmittel erfolgt auf Grundlage der Rechnungsabgrenzung 2016/2017 gemäß § 9 Ziffer 2.5 der Haushaltssatzung. Die Differenz zwischen Aufwand und Auszahlung ist auf Rechnungsabgrenzungen zurück zu führen. Die Übertragung der Finanzmittel erfolgt auf Grundlage der Rechnungsabgrenzung 2016/2017 gemäß § 9 Ziffer 2.5 der Haushaltssatzung. Die Differenz zwischen Aufwand und Auszahlung ist auf Rechnungsabgrenzungen zurück zu führen. Die Übertragung der Finanzmittel erfolgt auf Grundlage der Rechnungsabgrenzung 2016/2017 gemäß § 9 Ziffer 2.5 der Haushaltssatzung. Die Differenz zwischen Aufwand und Auszahlung ist auf Rechnungsabgrenzungen zurück zu führen. Die Übertragung der Finanzmittel erfolgt auf Grundlage der Rechnungsabgrenzung 2016/2017 gemäß § 9 Ziffer 2.5 der Haushaltssatzung. Aufgrund der Übertragung von Auszahlungsmitteln im investiven Bereich für die Beschaffung von geringwertigen Wirtschaftsgütern (GWG) sind in gleicher Höhe die Ermächtigungen für Abschreibungen ins Jahr 2017 zu übertragen. Abschreibungen GWG 12.621,09 95 06 02 01 Jugendamt -7.214,03 Fernmeldegebühren 0,00 94 06 01 01 Jugendamt 0,00 Zuschuss an Elterninitiative "flexible Betreuung" 0,00 93 06 01 01 Jugendamt -4.189,05 Abrechnung Essensgeld in städt. Kitas 0,00 92 06 01 01 Jugendamt Ansatz 2017 0,00 Es sind noch Honorarleistungen für die fachliche Begleitung des Jugendpartizipationsprojektes zu bezahlen. Seite 16 von 28 Anlage I Übertragung von nicht in Anspruch genommenen Ermächtigungen gem. § 22 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) hier: Anmeldung zur Übertragung von konsumtiven Aufwands- und Auszahlungsermächtigungen in das Jahr 2017 lfd. Produkt Bezeichnung Kostenstelle Nr. 96 06 02 01 Jugendamt Bezeichnung Aufwand Auszahlung zu übertragen nach 2017 zu übertragen nach 2017 Erstattungen nicht in Anspruch genommener Mittel an den LVR 30.000,00 --- -1.847,31 -17.053,31 220.000,00 420.000,00 Hilfen zur Erziehung nach § 27 SGB VIII 0,00 Aufwandsmittel werden mit positivem, Auszahlungsmittel mit negativem Vorzeichen dargestellt. -21.939,66 Die Differenz zwischen Aufwand und Auszahlung ist auf Rechnungsabgrenzungen zurück zu führen. Die Übertragung der Finanzmittel erfolgt auf Grundlage der Rechnungsabgrenzung 2016/2017 gemäß § 9 Ziffer 2.5 der Haushaltssatzung. Aufgrund der Übertragung von Auszahlungsmitteln im investiven Bereich für die Beschaffung von geringwertigen Wirtschaftsgütern (GWG) sind in gleicher Höhe die Ermächtigungen für Abschreibungen ins Jahr 2017 zu übertragen. Pflege/Erzieh. von Minderjährigen in fremden Familien 0,00 101 06 04 01 Jugendamt -720,80 Kostenerstattungen an übrige Bereiche 0,00 100 06 04 01 Jugendamt 0,00 Abschreibungen GWG 279,43 99 06 04 01 Jugendamt -4.236,68 Zuwendung für Jugendfahrten/-Lager (§ 11 SGB VIII) 0,00 98 06 02 01 Jugendamt Bemerkungen Für Maßnahmen der Kinderbetreuung in besonderen Fällen wurden Mittel i.H.v. 16.680 € vom Landschaftsverband Rheinland für den Zeitraum 17.08.2015 bis zum 06.07.2016 zweckgebunden vereinnahmt. Nach der Erstellung des Verwendungsnachweises sind nicht in Anspruch genommene Mittel i.H.v. 4.236,68 € an den Landschaftsverband zu erstatten. 4.236,68 97 06 02 01 Jugendamt Ansatz 2017 370.000,00 Die Differenz zwischen Aufwand und Auszahlung ist auf Rechnungsabgrenzungen zurück zu führen. Die Übertragung der Finanzmittel erfolgt auf Grundlage der Rechnungsabgrenzung 2016/2017 gemäß § 9 Ziffer 2.5 der Haushaltssatzung. Die Differenz zwischen Aufwand und Auszahlung ist auf Rechnungsabgrenzungen zurück zu führen. Die Übertragung der Finanzmittel erfolgt auf Grundlage der Rechnungsabgrenzung 2016/2017 gemäß § 9 Ziffer 2.5 der Haushaltssatzung. Die Differenz zwischen Aufwand und Auszahlung ist auf Rechnungsabgrenzungen zurück zu führen. Die Übertragung der Finanzmittel erfolgt auf Grundlage der Rechnungsabgrenzung 2016/2017 gemäß § 9 Ziffer 2.5 der Haushaltssatzung. Seite 17 von 28 Anlage I Übertragung von nicht in Anspruch genommenen Ermächtigungen gem. § 22 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) hier: Anmeldung zur Übertragung von konsumtiven Aufwands- und Auszahlungsermächtigungen in das Jahr 2017 lfd. Produkt Bezeichnung Kostenstelle Nr. 102 06 04 01 Jugendamt Bezeichnung Aufwand Auszahlung zu übertragen nach 2017 zu übertragen nach 2017 Betreutes Umgangsrecht (per richterlicher Anordnung) 0,00 103 06 04 01 Jugendamt 1.320.000,00 -176.503,20 1.661.700,00 -9.500,38 66.000,00 Hilfe zur Einrichtung - soz.-päd. Einzelfallhilfe 0,00 107 06 04 01 Jugendamt -85.011,89 Hilfe zur Einrichtung in einer Tagesgruppe (§ 32 SGB VIII) 0,00 106 06 04 01 Jugendamt 8.000,00 Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder 0,00 105 06 04 01 Jugendamt -941,29 Pflege/Erzieh. von Minderjährigen in fremden Einrichtungen 0,00 104 06 04 01 Jugendamt Ansatz 2017 Aufwandsmittel werden mit positivem, Auszahlungsmittel mit negativem Vorzeichen dargestellt. Die Differenz zwischen Aufwand und Auszahlung ist auf Rechnungsabgrenzungen zurück zu führen. Die Übertragung der Finanzmittel erfolgt auf Grundlage der Rechnungsabgrenzung 2016/2017 gemäß § 9 Ziffer 2.5 der Haushaltssatzung. Die Differenz zwischen Aufwand und Auszahlung ist auf Rechnungsabgrenzungen zurück zu führen. Die Übertragung der Finanzmittel erfolgt auf Grundlage der Rechnungsabgrenzung 2016/2017 gemäß § 9 Ziffer 2.5 der Haushaltssatzung. Die Differenz zwischen Aufwand und Auszahlung ist auf Rechnungsabgrenzungen zurück zu führen. Die Übertragung der Finanzmittel erfolgt auf Grundlage der Rechnungsabgrenzung 2016/2017 gemäß § 9 Ziffer 2.5 der Haushaltssatzung. Die Differenz zwischen Aufwand und Auszahlung ist auf Rechnungsabgrenzungen zurück zu führen. Die Übertragung der Finanzmittel erfolgt auf Grundlage der Rechnungsabgrenzung 2016/2017 gemäß § 9 Ziffer 2.5 der Haushaltssatzung. Die Differenz zwischen Aufwand und Auszahlung ist auf Rechnungsabgrenzungen zurück zu führen. Die Übertragung der Finanzmittel erfolgt auf Grundlage der Rechnungsabgrenzung 2016/2017 gemäß § 9 Ziffer 2.5 der Haushaltssatzung. -41.496,46 310.000,00 -34.588,71 Die Differenz zwischen Aufwand und Auszahlung ist auf Rechnungsabgrenzungen zurück zu führen. Die Übertragung der Finanzmittel erfolgt auf Grundlage der Rechnungsabgrenzung 250.000,00 2016/2017 gemäß § 9 Ziffer 2.5 der Haushaltssatzung. Hilfen für junge Volljährige, Nachbetreuung (§ 41 SGB VIII) 0,00 Bemerkungen Seite 18 von 28 Anlage I Übertragung von nicht in Anspruch genommenen Ermächtigungen gem. § 22 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) hier: Anmeldung zur Übertragung von konsumtiven Aufwands- und Auszahlungsermächtigungen in das Jahr 2017 lfd. Produkt Bezeichnung Kostenstelle Nr. 108 06 04 01 Jugendamt Bezeichnung Aufwand Auszahlung zu übertragen nach 2017 zu übertragen nach 2017 Pflege/Erzieh. von Minderjährigen in Einrichtungen 0,00 109 06 04 01 Jugendamt Aufgrund der Übertragung von Auszahlungsmitteln im investiven Bereich für die Beschaffung von geringwertigen Wirtschaftsgütern (GWG) sind in gleicher Höhe die Ermächtigungen für Abschreibungen ins Jahr 2017 zu übertragen. --- -730,45 7.070,00 --- Verbrauchsmittel 0,00 -1.180,41 Die Differenz zwischen Aufwand und Auszahlung ist auf Rechnungsabgrenzungen zurück zu führen. Die Übertragung der Finanzmittel auf Grundlage der erfolgten Rechnungsabgrenzung 2016/2017 erfolgt gemäß § 9 Ziffer 2.5 der Haushaltssatzung. Aufgrund der Übertragung von Auszahlungsmitteln im investiven Bereich für die Beschaffung von geringwertigen Wirtschaftsgütern (GWG) sind in gleicher Höhe die Ermächtigungen für Abschreibungen ins Jahr 2017 zu übertragen. Abschreibungen GWG Aufwandsmittel werden mit positivem, Auszahlungsmittel mit negativem Vorzeichen dargestellt. Die Differenz zwischen Aufwand und Auszahlung ist auf Rechnungsabgrenzungen zurück zu führen. Die Übertragung der Finanzmittel erfolgt auf Grundlage der Rechnungsabgrenzung 2016/2017 gemäß § 9 Ziffer 2.5 der Haushaltssatzung. 1.982.400,00 Zuweisungen an Sportvereine (Allgemeine Zuschüsse) 1.384,17 113 08 03 01 Aquarena -45.496,97 Abschreibungen GWG 0,00 112 08 01 01 Sportabteilung 30.000,00 Kosten für die Betreuung von UMAs 316,95 111 08 01 01 Sportabteilung -27.644,99 Bemerkungen Die Differenz zwischen Aufwand und Auszahlung ist auf Rechnungsabgrenzungen zurück zu führen. Die Übertragung der Finanzmittel erfolgt auf Grundlage der Rechnungsabgrenzung 2016/2017 gemäß § 9 Ziffer 2.5 der Haushaltssatzung. 0,00 110 06 04 01 Jugendamt Ansatz 2017 3.000,00 Die Differenz zwischen Aufwand und Auszahlung ist auf Rechnungsabgrenzungen zurück zu führen. Die Übertragung der Finanzmittel auf Grundlage der erfolgten Rechnungsabgrenzung 2016/2017 erfolgt gemäß § 9 Ziffer 2.5 der Haushaltssatzung. Seite 19 von 28 Anlage I Übertragung von nicht in Anspruch genommenen Ermächtigungen gem. § 22 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) hier: Anmeldung zur Übertragung von konsumtiven Aufwands- und Auszahlungsermächtigungen in das Jahr 2017 lfd. Produkt Bezeichnung Kostenstelle Nr. 114 08 03 01 Aquarena Bezeichnung Aufwand Auszahlung zu übertragen nach 2017 zu übertragen nach 2017 Bewirtschaftungskosten u.a. Reinigung 0,00 115 08 03 01 Aquarena 117 08 03 02 Pulheimer See -1.110,97 -10.115,00 Auszahlung Steuer --- 118 09 01 01 Planungsamt Da es sich bei der Aquarena um einen Betrieb gewerblicher Art handelt, erfolgt die Verbuchung der Aufwendungen im Produkt 08 03 01 "Bäderlandschaft" sowie die Bilanzierung von Vermögensgegenständen in diesem Bereich teilweise zu Nettobeträgen. Der Steueranteil im Produkt 08 03 01, der bisher bereitgestellt wurde, ist entsprechend nach 2016 zu übertragen. Machbarkeitsstudie Pulheimer See 10.115,00 -200.000,00 Untersuchung Entwicklung alternder Einfam.häuser 25.000,00 Aufwandsmittel werden mit positivem, Auszahlungsmittel mit negativem Vorzeichen dargestellt. -25.000,00 Bemerkungen Die Differenz zwischen Aufwand und Auszahlung ist auf Rechnungsabgrenzungen zurück zu führen. Die Übertragung der Finanzmittel auf Grundlage der erfolgten Rechnungsabgrenzung 30.000,00 2016/2017 erfolgt gemäß § 9 Ziffer 2.5 der Haushaltssatzung. Auszahlung Steuer --- 116 08 03 02 Pulheimer See -3.324,60 Ansatz 2017 0,00 Die Beauftragung der Machbarkeitsstudie/Potentialanalyse ist im November 2016 erfolgt. Die Leistungen werden in 2017 erbracht. Eine Übertragung ist zwingend erforderlich, da hierfür in 2017 keine Mittel veranschlagt sind. Da es sich bei der Aquarena um einen Betrieb gewerblicher Art handelt, erfolgt die Bilanzierung von Vermögensgegenständen in diesem Bereich teilweise zu Nettobeträgen. Der Steueranteil für das Projekt Bäderlandschaft, der bisher bereitgestellt wurde, ist ebenso wie der investive Anteil zu übertragen. Die Mittel wurden bisher im Produkt 08/03/02 "Hallenbad ausgewiesen und werden im Rahmen der Ermächtigungsübertragung auf das Produkt 08/03/01 "Bäderlandschaft" umgesetzt. Mit Beschluss des PA am 09.03.2016 wurde die Verwaltung damit beauftragt, mithilfe geeigneter Büros eine Untersuchung exemplarischer Bestandswohngebiete zu prüfen und eine mögliche Aufgabenstellung zu entwickeln. 0,00 Die Untersuchung ist für die zweite Jahreshälfte 2017 vorgesehen. Seite 20 von 28 Anlage I Übertragung von nicht in Anspruch genommenen Ermächtigungen gem. § 22 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) hier: Anmeldung zur Übertragung von konsumtiven Aufwands- und Auszahlungsermächtigungen in das Jahr 2017 lfd. Produkt Bezeichnung Kostenstelle Nr. 119 09 01 01 Planungsamt Bezeichnung Aufwand Auszahlung zu übertragen nach 2017 zu übertragen nach 2017 120 09 01 01 Planungsamt 121 09 01 01 Planungsamt -4.277,69 -16.670,00 Die Differenz zwischen Aufwand und Auszahlung ist auf Rechnungsabgrenzungen zurückzuführen. Die Übertragung der Finanzmittel auf Grundlage der erfolgten Rechnungsabgrenzung 108.430,00 2016/2017 erfolgt gemäß § 9 Ziffer 2.5 der Haushaltssatzung. -65.236,33 Die Differenz zwischen Aufwand und Auszahlung ist auf Rechnungsabgrenzungen zurück zu führen. Die Übertragung der Finanzmittel auf Grundlage der erfolgten Rechnungsabgrenzung 2.256.820,00 2016/2017 erfolgt gemäß § 9 Ziffer 2.5 der Haushaltssatzung. Kostenerstattungen an übrige Bereiche 0,00 Aufwandsmittel werden mit positivem, Auszahlungsmittel mit negativem Vorzeichen dargestellt. 0,00 Die Rahmenplanung bzw. die dazu erforderliche Ausschreibung befindet sich derzeit in Vorbereitung. Die Differenz zwischen Aufwand und Auszahlung ist auf Rechnungsabgrenzungen zurück zu führen. Die Übertragung der Finanzmittel auf Grundlage der erfolgten Rechnungsabgrenzung 4.000,00 2016/2017 erfolgt gemäß § 9 Ziffer 2.5 der Haushaltssatzung. Umlage Unterhaltungsverband Pulheimer Bach 0,00 125 11 01 01 Abfallbeseitigung -130.000,00 Förderung des Denkmalschutzes 0,00 124 10 02 01 Wohnungswesen -52.865,96 Eine Übertragung der Mittel in Höhe von 52.865,96 € ist erforderlich, um Gutachterkosten im Zuge der Regionalplanfortschreibung 56.000,00 (Erschließungen) finanzieren zu können. Rahmenplanung Pulheim Mitte 2030 130.000,00 123 10 01 01 Bauordnungs-amt -40.000,00 Die bisherigen Bausteine des kommunales Flächenmanagements (KFM) wurden verwaltungsintern erarbeitet. Die Mittel sollen zunächst erneut für 2017 zur Verfügung gestellt werden, um die intern erarbeitete Datenbasis (Bestand Baulücken und Planung Regionalplanfortschreibung, Siedlungsflächenmonitoring) mit externer 0,00 Hilfe weiter bearbeiten zu können. Sachverständigen-, Gerichts-, Berater- und Gutachterkosten 52.865,96 122 09 01 01 Planungsamt -81.322,95 Entwicklung/Einführung kommunales Flächenmanagement 40.000,00 Bemerkungen Für die GIS-Koordination ist eine Nachbesetzung in Vorbereitung. Sobald die Stelle besetzt ist und die Einarbeitung erfolgt ist werden die übertragenen und möglicherweise zu übertragenden Mittel wie geplant zum weiteren Systemaufbau eingesetzt. Bis dahin werden 0,00 Einzelmaßnahmen extern begleitet. Digitales Geodateninformationssystem 81.322,95 Ansatz 2017 Seite 21 von 28 Anlage I Übertragung von nicht in Anspruch genommenen Ermächtigungen gem. § 22 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) hier: Anmeldung zur Übertragung von konsumtiven Aufwands- und Auszahlungsermächtigungen in das Jahr 2017 lfd. Produkt Bezeichnung Kostenstelle Nr. 126 11 01 01 Abfallbeseitigung Bezeichnung Aufwand Auszahlung zu übertragen nach 2017 zu übertragen nach 2017 Sonst. Aufw. Dienstleistungen 0,00 127 11 01 01 Abfallbeseitigung 129 11 02 01 Entwässerungsabteilung --- -29.538,66 Aufwendung für Unterhaltung Infrastruktur 771.697,82 130 11 02 01 Entwässerungsabteilung Aufgrund der Übertragung von Auszahlungsmitteln im investiven Bereich für die Beschaffung von geringwertigen Wirtschaftsgütern (GWG) sind in gleicher Höhe die Ermächtigungen für Abschreibungen ins Jahr 2017 zu übertragen. Unterhaltung Grundstücke und Gebäude 0,00 -829.262,35 Sachverständigen-, Gerichts-, Berater- und Gutachtachterkosten 0,00 Aufwandsmittel werden mit positivem, Auszahlungsmittel mit negativem Vorzeichen dargestellt. -1.198,62 Bemerkungen Die Differenz zwischen Aufwand und Auszahlung ist auf Rechnungsabgrenzungen zurück zu führen. Die Übertragung der Finanzmittel auf Grundlage der erfolgten Rechnungsabgrenzung 1.565.600,00 2016/2017 erfolgt gemäß § 9 Ziffer 2.5 der Haushaltssatzung. Abschreibungen GWG 624,48 128 11 02 01 Zentralkläranlage -59.470,52 Ansatz 2017 340.000,00 Die Differenz zwischen Aufwand und Auszahlung ist auf Rechnungsabgrenzungen zurückzuführen. Die Übertragung der Finanzmittel auf Grundlage der erfolgten Rechnungsabgrenzung 2016/2017 erfolgt gemäß § 9 Ziffer 2.5 der Haushaltssatzung. Rd. 127 T€ werden für noch laufende Projekte (Sandfangsanierung) benötigt und sind daher zu übertragen. Die Umsetzung der Baumaßnahme erfolgt in 2017. Rd. 645 T€ werden für geplante Kanalsanierungsmaßnahmen benötigt. In 2016 konnten die geplanten Kanalsanierungen nicht im erforderlichen Umfang durchgeführt werden. Die Bezirksregierung hat jedoch bereits dazu aufgefordert, die aufgelaufenen Sanierungsmaßnahmen durchzuführen. Hierzu werden Mittel aus 2016 benötigt. Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt voraussichtlich in 2017. Die Differenz zwischen Aufwand und Auszahlung ist auf Rechnungsabgrenzungen zurückzuführen. Die Übertragung der Finanzmittel auf Grundlage der erfolgten Rechnungsabgrenzung 0,00 2016/2017 erfolgt gemäß § 9 Ziffer 2.5 der Haushaltssatzung. Die Differenz zwischen Aufwand und Auszahlung ist auf Rechnungsabgrenzungen zurückzuführen. Die Übertragung der Finanzmittel auf Grundlage der erfolgten Rechnungsabgrenzung 42.000,00 2016/2017 erfolgt gemäß § 9 Ziffer 2.5 der Haushaltssatzung. Seite 22 von 28 Anlage I Übertragung von nicht in Anspruch genommenen Ermächtigungen gem. § 22 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) hier: Anmeldung zur Übertragung von konsumtiven Aufwands- und Auszahlungsermächtigungen in das Jahr 2017 lfd. Produkt Bezeichnung Kostenstelle Nr. 131 11 02 01 Entwässerungsabteilung Bezeichnung Aufwand Auszahlung zu übertragen nach 2017 zu übertragen nach 2017 Fernmeldegebühren 0,00 132 11 02 01 Entwässerungsabteilung 135 12 01 01 Straßenbauabteilung Knoten Rathausstr./Steinstr. 136 12 01 01 Straßenbauabteilung Umbau Knoten L183/K6 1.094.502,20 550.337,20 -5.466,65 Die Mittel werden für die Erstattung von Gebühren, hier Stadt Frechen, benötigt und sind zu übertragen. Die Umsetzung erfolgt in 2017. In 2017 werden die Produkte 11/02/01 "Entwässerung und Abwasserbeseitigungsanlagen" sowie 11/02/01 "Gebührenkalkulation und -erhebung" zum erstgenannten Produkt zusammengefasst. 6.000,00 Daher sind die Mittel auf das erstgenannte Produkt umzusetzen. -12.770,87 -1.100.000,00 -557.322,50 520.000,00 Aufwandsmittel werden mit positivem, Auszahlungsmittel mit negativem Vorzeichen dargestellt. -98.441,01 Die Differenz zwischen Aufwand und Auszahlung ist auf Rechnungsabgrenzungen zurückzuführen. Die Übertragung der Finanzmittel auf Grundlage der erfolgten Rechnungsabgrenzung 2016/2017 erfolgt gemäß § 9 Ziffer 2.5 der Haushaltssatzung. Die Maßnahme befindet sich derzeit in der Planung. Die Umsetzung 650.000,00 der Baumaßnahme ist für 2018 vorgesehen. 0,00 AS Pulheim-Nord B 59/L183 6.264,45 Die Differenz zwischen Aufwand und Auszahlung ist auf Rechnungsabgrenzungen zurückzuführen. Die Übertragung der Finanzmittel auf Grundlage der erfolgten Rechnungsabgrenzung 2016/2017 erfolgt gemäß § 9 Ziffer 2.5 der Haushaltssatzung. -1.520,00 Aufwendung für Unterhaltung Infrastruktur 0,00 137 12 01 01 Straßenbauabteilung 6.800,00 Bemerkungen Die Differenz zwischen Aufwand und Auszahlung ist auf Rechnungsabgrenzungen zurückzuführen. Die Übertragung der Finanzmittel auf Grundlage der erfolgten Rechnungsabgrenzung 0,00 2016/2017 erfolgt gemäß § 9 Ziffer 2.5 der Haushaltssatzung. Erstattungen an Gemeinden 5.466,65 134 12 01 01 Straßenbauabteilung -594,91 Aufwendungen f. Schadensfälle 0,00 133 11 02 02 Entwässerungsabteilung Ansatz 2017 0,00 Die Maßnahme befindet sich derzeit in der Planung. Die Umsetzung der Baumaßnahme ist für 2018 vorgesehen. Die Maßnahme befindet sich derzeit in der Planung. Die Umsetzung der Baumaßnahme ist für 2018 vorgesehen. Seite 23 von 28 Anlage I Übertragung von nicht in Anspruch genommenen Ermächtigungen gem. § 22 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) hier: Anmeldung zur Übertragung von konsumtiven Aufwands- und Auszahlungsermächtigungen in das Jahr 2017 lfd. Produkt Bezeichnung Kostenstelle Nr. 138 12 01 01 Straßenbauabteilung Bezeichnung Aufwand Auszahlung zu übertragen nach 2017 zu übertragen nach 2017 Erneuerung der K25 Kreisel Sonnenallee/Am Bendacker 120.700,00 139 12 01 01 Straßenbauabteilung 143 12 01 01 Straßenbauabteilung -80.000,00 0,00 -526,00 0,00 Unterhaltung und Beschaffung von BGA < 60 € netto 0,00 144 12 02 01 Straßenbauabteilung -10.635,10 Die Differenz zwischen Aufwand und Auszahlung ist auf Rechnungsabgrenzungen zurückzuführen. Die Übertragung der Finanzmittel auf Grundlage der erfolgten Rechnungsabgrenzung 35.000,00 2016/2017 erfolgt gemäß § 9 Ziffer 2.5 der Haushaltssatzung. Ortsdurchfahrt Geyen Verkehrsuntersuchung 526,00 -623,29 35.000,00 Die Maßnahme befindet sich derzeit in der Planung. Die Umsetzung der Baumaßnahme ist für 2018 vorgesehen. Die Maßnahme befindet sich derzeit in der Umsetzung. Daher sind die Mittel zu übertragen. Die Differenz zwischen Aufwand und Auszahlung ist auf Rechnungsabgrenzungen zurückzuführen. Die Übertragung der Finanzmittel auf Grundlage der erfolgten Rechnungsabgrenzung 2016/2017 erfolgt gemäß § 9 Ziffer 2.5 der Haushaltssatzung. Die Differenz zwischen Aufwand und Auszahlung ist auf Rechnungsabgrenzungen zurückzuführen. Die Übertragung der Finanzmittel auf Grundlage der erfolgten Rechnungsabgrenzung 2016/2017 erfolgt gemäß § 9 Ziffer 2.5 der Haushaltssatzung. Aufwendung für Unterhaltung Infrastruktur 91.305,87 Aufwandsmittel werden mit positivem, Auszahlungsmittel mit negativem Vorzeichen dargestellt. Die Baumaßnahme wurde bereits umgesetzt. Es erfolgt noch die Schlussabrechnung. Daher sind die Mittel zu übertragen. -4.873,05 Anpassung Lichtsignalanlage BP 109 PU 80.000,00 142 12 01 01 Straßenbauabteilung 0,00 Bemerkungen Die Differenz zwischen Aufwand und Auszahlung ist auf Rechnungsabgrenzungen zurückzuführen. Die Übertragung der Finanzmittel auf Grundlage der erfolgten Rechnungsabgrenzung 170.000,00 2016/2017 erfolgt gemäß § 9 Ziffer 2.5 der Haushaltssatzung. Aufwendung für Unterhaltung technische Anlagen 0,00 141 12 01 01 Straßenbauabteilung -120.700,00 Brücke Am Kleekamp 0,00 140 12 01 01 Straßenbauabteilung Ansatz 2017 -100.268,68 Die Mittel werden für noch laufende Projekte benötigt und sind daher 20.000,00 zu übertragen. Die Umsetzung erfolgt in 2017. Seite 24 von 28 Anlage I Übertragung von nicht in Anspruch genommenen Ermächtigungen gem. § 22 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) hier: Anmeldung zur Übertragung von konsumtiven Aufwands- und Auszahlungsermächtigungen in das Jahr 2017 lfd. Produkt Bezeichnung Kostenstelle Nr. 145 12 02 01 Straßenbauabteilung Bezeichnung Aufwand Auszahlung zu übertragen nach 2017 zu übertragen nach 2017 Erneuerung Straßenbeleuchtungsanlage Pulheim 263.195,28 146 12 02 01 Straßenbauabteilung 147 12 02 01 Straßenbauabteilung SB. Ortskern BW, Guidelplatz 148 12 02 01 Straßenbauabteilung SB, GN, Rather Straße 20.000,00 17.000,00 150 12 02 01 Straßenbauabteilung SB, Im Trappenbruch 151 12 02 01 Straßenbauabteilung Sb, Friedrich-Ebert-Straße KAG 3.900,00 15.000,00 Aufwandsmittel werden mit positivem, Auszahlungsmittel mit negativem Vorzeichen dargestellt. Die Straßenbeleuchtungsmaßnahme ist noch nicht umgesetzt. Die Ausführung erfolgt voraussichtlich 2017. Daher sind die Mittel zu übertragen. ----- Die Maßnahme befindet sich derzeit in der Umsetzung, daher sind die 0,00 Mittel zu übertragen. --- Die Straßenbeleuchtungsmaßnahme ist noch nicht umgesetzt. Die Ausführung erfolgt voraussichtlich 2017. Daher sind die Mittel zu 0,00 übertragen. Die Baumaßnahme wurde bereits umgesetzt. Es erfolgt noch die Schlussabrechnung. Daher sind die Mittel zu übertragen. --- 0,00 --- Die Baumaßnahme ist noch nicht endgültig abgerechnet. Daher sind 0,00 die Mittel zu übertragen. --- Die Straßenbeleuchtungsmaßnahme ist noch nicht umgesetzt. Die Ausführung erfolgt voraussichtlich 2018. Daher sind die Mittel zu 0,00 übertragen. --- Die Straßenbeleuchtungsmaßnahme ist noch nicht umgesetzt. Die Ausführung erfolgt voraussichtlich 2018/2019. Daher sind die Mittel 0,00 zu übertragen. --- Die Straßenbeleuchtungsmaßnahme ist noch nicht umgesetzt. Die Ausführung erfolgt voraussichtlich 2018. Daher sind die Mittel zu 10.000,00 übertragen. SB, Knoten Rathaus-/Steinstr. 10.000,00 Bemerkungen Die Straßenbeleuchtungsmaßnahme ist noch nicht umgesetzt. Die Ausführung erfolgt voraussichtlich 2018. Daher sind die Mittel zu 0,00 übertragen. SB, Forsterhütte 15.000,00 153 12 02 01 Straßenbauabteilung 30.000,00 SB, Minikreisel Hagelkreuzstraße 24.000,00 152 12 02 01 Straßenbauabteilung --- SB, Pulheim Kreuzung Boschstraße/Siemensstraße 20.000,00 149 12 02 01 Straßenbauabteilung Ansatz 2017 Seite 25 von 28 Anlage I Übertragung von nicht in Anspruch genommenen Ermächtigungen gem. § 22 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) hier: Anmeldung zur Übertragung von konsumtiven Aufwands- und Auszahlungsermächtigungen in das Jahr 2017 lfd. Produkt Bezeichnung Kostenstelle Nr. 154 12 02 01 Straßenbauabteilung Bezeichnung Aufwand Auszahlung zu übertragen nach 2017 zu übertragen nach 2017 SB, Bernhardstraße 90.000,00 155 12 02 01 Straßenbauabteilung 157 12 02 01 Straßenbauabteilung 158 12 03 01 ÖPNV --- Die Straßenbeleuchtungsmaßnahme ist noch nicht umgesetzt. Die Ausführung erfolgt voraussichtlich 2017. Daher sind die Mittel zu 0,00 übertragen. --- Die Straßenbeleuchtungsmaßnahme ist noch nicht umgesetzt. Die Ausführung erfolgt voraussichtlich 2017. Daher sind die Mittel zu 0,00 übertragen. sonst. Aufw. Dienstleistungen 50.000,00 159 12 03 01 ÖPNV --- Die Straßenbeleuchtungsmaßnahme ist noch nicht umgesetzt. Die Ausführung erfolgt voraussichtlich 2018. Daher sind die Mittel zu 0,00 übertragen. SB, Rheidter Weg 17.045,23 -50.000,00 Die Verwaltung wurde beauftragt, ein Mobilitätskonzept zu erstellen. Die Beauftragung ist für 2017 geplant. Daher sind die hierfür 0,00 bereitgestellten Mittel zu übertragen. Bau einer barrierefreien Bushaltestelle Aquarena 102.968,27 Aufwandsmittel werden mit positivem, Auszahlungsmittel mit negativem Vorzeichen dargestellt. Die Straßenbeleuchtungsmaßnahme ist noch nicht umgesetzt. Die Ausführung erfolgt voraussichtlich 2017/2018. Daher sind die Mittel zu übertragen. 0,00 SB, Wendehammer Im Schildchen 5.000,00 Bemerkungen --- SB, Erschließung Farnweg 1.185,28 156 12 02 01 Straßenbauabteilung Ansatz 2017 -103.682,27 0,00 Mit Vorlage Nr. 20/2017 hat der Rat die Genehmigung einer erheblichen außerplanmäßigen Ausgabe (Aufwand und Auszahlung) in 2016 für den Bau einer barrierefreien Bushaltestelle Aquarena in Höhe von 264.500 € beschlossen. Da die Maßnahme noch nicht vollständig abgerechnet wurde, sind die verbleibenden Restmittel in nebenstehender Höhe zu übertragen. Die Differenz zwischen Aufwand und Auszahlung ist auf Rechnungsabgrenzungen zurück zu führen. Die Übertragung der Finanzmittel auf Grundlage der erfolgten Rechnungsabgrenzung 2016/2017 erfolgt gemäß § 9 Ziffer 2.5 der Haushaltssatzung. Seite 26 von 28 Anlage I Übertragung von nicht in Anspruch genommenen Ermächtigungen gem. § 22 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) hier: Anmeldung zur Übertragung von konsumtiven Aufwands- und Auszahlungsermächtigungen in das Jahr 2017 lfd. Produkt Bezeichnung Kostenstelle Nr. 160 12 03 01 ÖPNV Bezeichnung Aufwand Auszahlung zu übertragen nach 2017 zu übertragen nach 2017 161 12 03 01 ÖPNV 162 13 02 01 Friedhof -275.548,07 -19.793,81 Die Mittel werden für den Bau des Buswarteplatzes in 2017 benötigt. Die Maßnahme ist noch nicht abgeschlossen. Die Maßnahme wird 0,00 von der NVR GmbH gefördert. Buswarteplatz Sinnersdorf Nord 19.793,81 Friedhofskonzept 15.689,39 -15.689,39 163 14 01 01 Koordinierung Umweltschutz Öffentlichkeitsarbeit 3.000,00 -3.000,00 0,00 Aufwandsmittel werden mit positivem, Auszahlungsmittel mit negativem Vorzeichen dargestellt. -45.000,00 Zur Begleichung einer Abschlussrechnung im Bereich "Friedhöfe" war eine außerplanmäßige Mittelbereitstellung im Haushaltsjahr 2016 notwendig, vgl. Vorlage 77/2017, Rat 04.04.2017. Die Mittel müssen in das Haushaltsjahr 2017 übertragen werden. Im Hinblick auf die ab Sommer ggf. umzusetzenden öffentlichkeitswirksamen Klimaschutzmaßnahmen soll der Betrag von 1.500,00 3.000 € übertragen werden. 164 14 01 01 Koordinierung Umweltschutz Mieten/Pachten 45.000,00 Bemerkungen Mit Vorlage Nr. 20/2017 hat der Rat die Genehmigung einer erheblichen außerplanmäßigen Ausgabe (Aufwand und Auszahlung) in 2016 für den Bau einer barrierefreien Bushaltestelle Rathausstraße in Höhe von 314.730 € beschlossen. Im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten 2016 wurde festgestellt, dass die Maßnahme in konsumtive und investive Bestandteile aufgeteilt werden muss. Die zu übertragenden Mittel werden für die Auszahlung der bereits beauftragten Leistungen, insbesondere die Schlusszahlung bezüglich der Bauleistungen benötigt. Die Differenz zwischen Aufwand und Auszahlung ist auf Rechnungsabgrenzungen zurück zu führen. Die Übertragung der Finanzmittel auf Grundlage der erfolgten Rechnungsabgrenzung 0,00 2016/2017 erfolgt gemäß § 9 Ziffer 2.5 der Haushaltssatzung. Bau einer barrierefreien Bushaltestelle Rathausstr. 270.171,13 Ansatz 2017 0,00 Der Auftrag für die Anmietung einer Messstation zur Messung von Feinstaub- und Schwermetallbelastungen wurde bereits in 2016 erteilt. Dieser läuft noch bis zum 3. Quartal 2017. Aufgrund dessen sind Mittel in nebenstehender Höhe zu übertragen. Seite 27 von 28 Anlage I Übertragung von nicht in Anspruch genommenen Ermächtigungen gem. § 22 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) hier: Anmeldung zur Übertragung von konsumtiven Aufwands- und Auszahlungsermächtigungen in das Jahr 2017 lfd. Produkt Bezeichnung Kostenstelle Nr. Bezeichnung Aufwand Auszahlung zu übertragen nach 2017 zu übertragen nach 2017 Ansatz 2017 165 14 01 01 Koordinierung Umweltschutz Erstellung Klimaschutzkonzept 64.551,76 166 16 01 01 Kämmereiabteilung -64.551,76 Sachverständigen-, Gerichts-, Berater- und Gutachterkosten 20.000,00 -60.354,39 0,00 Der Durchführungszeitraum des mit Bundesmitteln geförderten Projektes "Erstellung eines integrierten Klimaschutzkonzeptes für Pulheim" endet laut Zuwendungsbescheid am 31.08.2017. Die Mittel werden benötigt um die im Zusammenhang mit dem Klimaschutzkonzept bereits beauftragten Leistungen, hier vor allem das Honorar des mit der Erarbeitung beauftragten Büros, zu bezahlen. Zur weiteren Beratung im Zusammenhang mit außergerichtlichen Verhandlungen zur Konzessionierung der Stadtwerke Pulheim werden die nebenstehenden Haushaltsmittel benötigt. Die Übertragung der Finanzmittel auf Grundlage der erfolgten Rechnungsabgrenzung 2016/2017 erfolgt gemäß § 9 Ziffer 2.5 der 20.000,00 Haushaltssatzung in Höhe von 40.354,39 €. Die Differenz zwischen Aufwand und Auszahlung (6.539,01 €) ist auf Rechnungsabgrenzungen zurück zu führen. Die Übertragung der Finanzmittel auf Grundlage der erfolgten Rechnungsabgrenzung 2016/2017 erfolgt gemäß § 9 Ziffer 2.5 der Haushaltssatzung. 167 16 01 01 Allgemeine Finanzwirtschaft Zinsaufwendungen Swap 0,00 Aufwandsmittel werden mit positivem, Auszahlungsmittel mit negativem Vorzeichen dargestellt. Bemerkungen -6.539,01 1.000,00 Seite 28 von 28