Daten
Kommune
Pulheim
Größe
587 kB
Datum
23.05.2017
Erstellt
15.05.17, 18:31
Aktualisiert
15.05.17, 18:31
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Anlage I
Übertragung von nicht in Anspruch genommenen Ermächtigungen gem. § 22 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO)
hier: Anmeldung zur Übertragung von konsumtiven Aufwands- und Auszahlungsermächtigungen in das Jahr 2017
lfd.
Produkt Bezeichnung Kostenstelle
Nr.
Bezeichnung
Aufwand
Auszahlung
zu übertragen
nach 2017
zu übertragen
nach 2017
1 01 02 01 Organisation und Steuerung Sachverständigen-, Gerichts-, Beraterkosten
85.615,00
2 01 06 01 Bauhof
3 01 07 01 Service und Organisation
Aufw.f.Aus- u.Fortbildung
4.846,79
-22.988,80
Aufgrund eingeschränkter Personalkapazitäten konnten nicht alle
Maßnahmen der Unterhaltung der EDV Einrichtungen in 2016
130.000,00 durchgeführt werden. Diese werden in 2017 nachgeholt.
-50.000,00
680.000,00
Sachverständigen-, Gerichts-, Berater- und Gutachterkosten
8.625,55
7 01 09 01 Personalabteilung
Aufgrund der Übertragung von Auszahlungsmitteln im investiven
Bereich für die Beschaffung von geringwertigen Wirtschaftsgütern
(GWG) sind in gleicher Höhe die Ermächtigungen für Abschreibungen
ins Jahr 2017 zu übertragen.
Umlage an Zweckverbände
50.000,00
6 01 07 02 Organisation/EDV
Aufgrund verschiedener in 2016 geplanter Fortbildungen bezüglich
20.000,00 des Grünflächenkatasters werden die Mittel in 2017 benötigt.
---
Unterhaltung und Beschaffung von BGA < 60 € netto
22.988,80
5 01 07 02 Organisation/EDV
-4.846,79
-8.625,55
10.000,00
Arbeits- und Gesundheitsschutz
20.090,37
Aufwandsmittel werden mit positivem, Auszahlungsmittel mit negativem Vorzeichen dargestellt.
-20.090,37
Bemerkungen
Gem. Beschluss zur Vorlage 283/2016 sollen im Anschluss zum
Haushaltskonsolidierungsprojekt der GPA NRW drei Bereiche vertieft
extern untersucht werden. Aufgrund dessen ist eine weitere
0,00 Übertragung der bereitgestellten Mittel notwendig.
Abschreibungen GWG
13.036,25
4 01 07 02 Organisation/EDV
-150.000,00
Ansatz 2017
76.000,00
Die Schlussrechnung für das Jahr 2016 erfolgt erst zur Jahresmitte.
Aufgrund der unterjährig regelmäßig erfolgenden Änderungen kann
erst nach der Schlussrechnung abschließend beurteilt werden, ob
Mittel aus 2016 nicht benötigt werden.
Für die Einführung des kreditorischen Rechnungsworkflows werden
die Restmittel benötigt.
Es sind nicht alle Maßnahmen durchgeführt worden, diese werden in
2017 verstärkt nachgeholt.
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Anlage I
Übertragung von nicht in Anspruch genommenen Ermächtigungen gem. § 22 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO)
hier: Anmeldung zur Übertragung von konsumtiven Aufwands- und Auszahlungsermächtigungen in das Jahr 2017
lfd.
Produkt Bezeichnung Kostenstelle
Nr.
8 versch.
Personalabteilung
Bezeichnung
Aufwand
Auszahlung
zu übertragen
nach 2017
zu übertragen
nach 2017
Personalkosten
-1.662.019,89
-104.091,35
Aufwendungen und Auszahlungen im Zusammenhang mit
Grundstücksverkäufen
1.306.610,00
13 01 12 02 Immobilienmanagement
33.750
6.000
-6.852.717,67
290.000,00
Die in 2016 noch verfügbaren Mittel sind nach 2017 zu übertragen,
da die Einführung des neuen § 2b UStG aufgrund der Neuregelung
der Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand unter externer
Begleitung in 2017 fortgesetzt wird.
Die Mittel werden zum Abschluss der Bodendenkmaluntersuchungen
im Bereich des BP 114 Pulheim-Süd benötigt.
Verschiedene Verkaufsvorgänge konnten nicht wie geplant in 2016
abgeschlossen werden. Aufgrund dessen sind die Aufwendungen in
das Jahr 2017 zu übertragen. Die Verkaufserlöse werden
8.078.950,00 außerplanmäßig in 2017 eingenommen.
Die Mittel werden für Bauunterhaltungsmaßnahmen benötigt die in
2016 begonnen wurden, aber erst im Jahr 2017 abgeschlossen sind.
Unterhaltung der Grundstücke und Gebäude
1.241.001,55
Aufwandsmittel werden mit positivem, Auszahlungsmittel mit negativem Vorzeichen dargestellt.
Die Differenz zwischen Aufwand und Auszahlung ist auf
Rechnungsabgrenzungen zurück zu führen. Die Übertragung der
Finanzmittel erfolgt auf Grundlage der Rechnungsabgrenzung
2016/2017 gemäß § 9 Ziffer 2.5 der Haushaltssatzung.
Für den Erwerb von weiteren Flächen zum Zwecke des
Wiederverkaufs ist die Übertragung von nebenstehendem Betrag
-8.838.000,00 notwendig.
Prospektion
33.989,10
12 01 12 01 Immobilienmanagement
-40.541,07
Beschaffung von Grundstücken des UV
-
11 01 12 01 Immobilienmanagement
-154.566,08
Sachverständigen-, Gerichts-, Berater- und Gutachterkosten
40.541,07
10 01 12 01 Immobilienmanagement
Bemerkungen
Bisher konnten die Springerstellen in den Kindertagesstätten nicht
besetzt werden, so dass weiterhin Leiharbeitskräfte beschäftigt
werden müssen. In der Haushaltsplanung für das Jahr 2017 wurde
unterstellt, dass zum 01.04.2017 alle neuen Stellen besetzt sind und
der Ansatz für Leiharbeitskräfte entsprechend niedrig angesetzt.
143.954,81
9 01 10 01 Kämmerei
Ansatz 2017
-1.241.001,55
2.293.000,00
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Anlage I
Übertragung von nicht in Anspruch genommenen Ermächtigungen gem. § 22 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO)
hier: Anmeldung zur Übertragung von konsumtiven Aufwands- und Auszahlungsermächtigungen in das Jahr 2017
lfd.
Produkt Bezeichnung Kostenstelle
Nr.
Bezeichnung
Aufwand
Auszahlung
zu übertragen
nach 2017
zu übertragen
nach 2017
Ansatz 2017
Bemerkungen
Die Mittel werden für Bauunterhaltungsmaßnahmen an angemieteten
Gebäuden (Flüchtlingsunterkünften) benötigt die in 2016 begonnen
wurden, aber erst im Jahr 2017 abgeschlossen sind.
14 01 12 02 Immobilienmanagement
Instandsetzung fremder Gebäude
241.963,56
15 01 12 02 Immobilienmanagement
Auszahlung Instandhaltungsrückstellung
16 01 11 01 Recht
Sachverständigen-, Gerichts-, Berater- und Gutachterkosten
---
130.000,00
17 02 01 01 Ordnungsamt
-284.648,61
Die Differenz zwischen Aufwand und Auszahlung ist auf
Rechnungsabgrenzungen zurück zu führen. Die Übertragung der
Finanzmittel auf Grundlage der erfolgten Rechnungsabgrenzung
0,00 2017/2018 erfolgt gemäß § 9 Ziffer 2.5 der Haushaltssatzung.
-409.556,25
Die zu übertragenden Mittel sind Auszahlungsmittel für in Vorjahren
0,00 gebildete Instandhaltungsrückstellungen.
-130.000,00
Beseitigung ordnungswidriger Zustände
0,00
-6.370,00
0,00
-3.776,85
-1.241,27
Die Differenz zwischen Aufwand und Auszahlung ist auf
Rechnungsabgrenzungen zurück zu führen. Die Übertragung der
Finanzmittel auf Grundlage der erfolgten Rechnungsabgrenzung
29.500,00 2017/2018 erfolgt gemäß § 9 Ziffer 2.5 der Haushaltssatzung.
-2.305,94
Die Differenz zwischen Aufwand und Auszahlung ist auf
Rechnungsabgrenzungen zurück zu führen. Die Übertragung der
Finanzmittel auf Grundlage der erfolgten Rechnungsabgrenzung
53.500,00 2017/2018 erfolgt gemäß § 9 Ziffer 2.5 der Haushaltssatzung.
Aufwendungen für Betriebsstoffe
0,00
20 02 07 01 Feuerwehr
Unterhaltung der Fahrzeuge
0,00
Aufwandsmittel werden mit positivem, Auszahlungsmittel mit negativem Vorzeichen dargestellt.
16.000,00
Die Differenz zwischen Aufwand und Auszahlung ist auf
Rechnungsabgrenzungen zurück zu führen. Die Übertragung der
Finanzmittel auf Grundlage der erfolgten Rechnungsabgrenzung
2017/2018 erfolgt gemäß § 9 Ziffer 2.5 der Haushaltssatzung.
Die Differenz zwischen Aufwand und Auszahlung ist auf
Rechnungsabgrenzungen zurück zu führen. Die Übertragung der
Finanzmittel auf Grundlage der erfolgten Rechnungsabgrenzung
210.000,00 2017/2018 erfolgt gemäß § 9 Ziffer 2.5 der Haushaltssatzung.
Einwohnermeldeangelegenh
18 02 04 01
Geschäftsaufwendungen
eiten
19 02 07 01 Feuerwehr
45.000,00
Da zwei große Verfahren noch nicht endgültig abgerechnet sind,
werden die Mittel weiterhin benötigt.
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Anlage I
Übertragung von nicht in Anspruch genommenen Ermächtigungen gem. § 22 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO)
hier: Anmeldung zur Übertragung von konsumtiven Aufwands- und Auszahlungsermächtigungen in das Jahr 2017
lfd.
Produkt Bezeichnung Kostenstelle
Nr.
21 02 07 01 Feuerwehr
Bezeichnung
Aufwand
Auszahlung
zu übertragen
nach 2017
zu übertragen
nach 2017
22 02 07 01 Feuerwehr
23 02 07 01 Feuerwehr
Aufw. Für Aus.- u. Fortbildung
-30.933,60
Die Differenz zwischen Aufwand und Auszahlung ist auf
Rechnungsabgrenzungen zurück zu führen. Die Übertragung der
Finanzmittel auf Grundlage der erfolgten Rechnungsabgrenzung
29.950,00 2017/2018 erfolgt gemäß § 9 Ziffer 2.5 der Haushaltssatzung.
Aufwandsentschädigungen
0,00
25 02 07 01 Feuerwehr
-1.795,10
Die Differenz zwischen Aufwand und Auszahlung ist auf
Rechnungsabgrenzungen zurück zu führen. Die Übertragung der
Finanzmittel auf Grundlage der erfolgten Rechnungsabgrenzung
3.500,00 2017/2018 erfolgt gemäß § 9 Ziffer 2.5 der Haushaltssatzung.
Von den verfügbaren Mitteln werden 30.000 Euro für die
Endabrechnung der Stadt Duisburg für die beiden
Brandmeisteranwärter sowie deren noch ausstehenden
Fahrtkostenabrechnungen benötigt. Die Abrechnung der Stadt
Duisburg erfolgt in 2017.
30.000,00
24 02 07 01 Feuerwehr
-933,60
Förderung der Jugendfeuerwehr
0,00
-4.561,12
Abschreibungen GWG
2.741,44
Aufwandsmittel werden mit positivem, Auszahlungsmittel mit negativem Vorzeichen dargestellt.
Bemerkungen
Die Differenz zwischen Aufwand und Auszahlung ist auf
Rechnungsabgrenzungen zurück zu führen. Die Übertragung der
Finanzmittel auf Grundlage der erfolgten Rechnungsabgrenzung
27.000,00 2017/2018 erfolgt gemäß § 9 Ziffer 2.5 der Haushaltssatzung.
Unterhaltung und Beschaffung von BGA < 60 € netto
0,00
Ansatz 2017
---
57.000,00
Die Differenz zwischen Aufwand und Auszahlung ist auf
Rechnungsabgrenzungen zurück zu führen. Die Übertragung der
Finanzmittel auf Grundlage der erfolgten Rechnungsabgrenzung
2017/2018 erfolgt gemäß § 9 Ziffer 2.5 der Haushaltssatzung.
Aufgrund der Übertragung von Auszahlungsmitteln im investiven
Bereich für die Beschaffung von geringwertigen Wirtschaftsgütern
(GWG) sind in gleicher Höhe die Ermächtigungen für Abschreibungen
ins Jahr 2017 zu übertragen.
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Anlage I
Übertragung von nicht in Anspruch genommenen Ermächtigungen gem. § 22 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO)
hier: Anmeldung zur Übertragung von konsumtiven Aufwands- und Auszahlungsermächtigungen in das Jahr 2017
lfd.
Produkt Bezeichnung Kostenstelle
Nr.
26 02 08 01 Rettungsdienst
Bezeichnung
Aufwand
Auszahlung
zu übertragen
nach 2017
zu übertragen
nach 2017
Verbrauchsmittel
0,00
27 02 08 01 Rettungsdienst
20.500,00
-464,45
-13.377,50
Abschreibungen GWG
649,32
Aufwandsmittel werden mit positivem, Auszahlungsmittel mit negativem Vorzeichen dargestellt.
---
Bemerkungen
Die Differenz zwischen Aufwand und Auszahlung ist auf
Rechnungsabgrenzungen zurück zu führen. Die Übertragung der
Finanzmittel auf Grundlage der erfolgten Rechnungsabgrenzung
2017/2018 erfolgt gemäß § 9 Ziffer 2.5 der Haushaltssatzung.
Die Differenz zwischen Aufwand und Auszahlung ist auf
Rechnungsabgrenzungen zurück zu führen. Die Übertragung der
Finanzmittel auf Grundlage der erfolgten Rechnungsabgrenzung
2017/2018 erfolgt gemäß § 9 Ziffer 2.5 der Haushaltssatzung.
Aufgrund der Übertragung von Auszahlungsmitteln im investiven
Bereich für die Beschaffung von geringwertigen Wirtschaftsgütern
(GWG) sind in gleicher Höhe die Ermächtigungen für Abschreibungen
ins Jahr 2017 zu übertragen.
---
Honorar Notärzte
0,00
31 02 08 01 Notarzt
-929,16
Aufwendungen für Betriebsstoffe
0,00
30 02 08 01 Notarzt
60.000,00
Abschreibungen GWG
2.207,61
29 02 08 01 Notarzt
-1.550,97
Aufwendungen für Betriebsstoffe
0,00
28 02 08 01 Rettungsdienst
Ansatz 2017
3.300,00
Die Differenz zwischen Aufwand und Auszahlung ist auf
Rechnungsabgrenzungen zurück zu führen. Die Übertragung der
Finanzmittel auf Grundlage der erfolgten Rechnungsabgrenzung
2017/2018 erfolgt gemäß § 9 Ziffer 2.5 der Haushaltssatzung.
Die Differenz zwischen Aufwand und Auszahlung ist auf
Rechnungsabgrenzungen zurück zu führen. Die Übertragung der
Finanzmittel auf Grundlage der erfolgten Rechnungsabgrenzung
345.000,00 2017/2018 erfolgt gemäß § 9 Ziffer 2.5 der Haushaltssatzung.
Aufgrund der Übertragung von Auszahlungsmitteln im investiven
Bereich für die Beschaffung von geringwertigen Wirtschaftsgütern
(GWG) sind in gleicher Höhe die Ermächtigungen für Abschreibungen
ins Jahr 2017 zu übertragen.
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Anlage I
Übertragung von nicht in Anspruch genommenen Ermächtigungen gem. § 22 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO)
hier: Anmeldung zur Übertragung von konsumtiven Aufwands- und Auszahlungsermächtigungen in das Jahr 2017
lfd.
Produkt Bezeichnung Kostenstelle
Nr.
32 03 01 01 KGS Pulheim
Bezeichnung
Aufwand
Auszahlung
zu übertragen
nach 2017
zu übertragen
nach 2017
Lernmittel nach Schulgesetz
218,89
33 03 01 01 KGS Pulheim
5.260,00
-83,47
220,00
Lernmittel nach Schulgesetz
1.318,76
37 03 01 01 GGS Dansweiler
-364,81
-1.318,76
4.800,00
Mieten/Pachten
0,00
Aufwandsmittel werden mit positivem, Auszahlungsmittel mit negativem Vorzeichen dargestellt.
-63,53
Bemerkungen
Die Lernmittel sind nach § 96 Schulgesetz sowie der hierzu
ergangenen Verordnungen in voller Höhe zu übertragen, da die
Schulen ggf. pro Schüler nur in einigen Jahren, dafür dann aber
umfangreicher, Lernmittel zur Verfügung stellen.
Die Differenz zwischen Aufwand und Auszahlung ist auf
Rechnungsabgrenzungen zurück zu führen. Die Übertragung der
Finanzmittel auf Grundlage der erfolgten Rechnungsabgrenzung
1.400,00 2017/2018 erfolgt gemäß § 9 Ziffer 2.5 der Haushaltssatzung.
Mieten/Pachten
0,00
36 03 01 01 GGS Dansweiler
-83,30
5.060,00
Lernmittel nach Schulgesetz
364,81
35 03 01 01 GGS Brauweiler
-218,89
Mieten/Pachten
0,00
34 03 01 01 GGS Brauweiler
Ansatz 2017
1.900,00
Die Lernmittel sind nach § 96 Schulgesetz sowie der hierzu
ergangenen Verordnungen in voller Höhe zu übertragen, da die
Schulen ggf. pro Schüler nur in einigen Jahren, dafür dann aber
umfangreicher, Lernmittel zur Verfügung stellen.
Die Differenz zwischen Aufwand und Auszahlung ist auf
Rechnungsabgrenzungen zurück zu führen. Die Übertragung der
Finanzmittel auf Grundlage der erfolgten Rechnungsabgrenzung
2017/2018 erfolgt gemäß § 9 Ziffer 2.5 der Haushaltssatzung.
Die Lernmittel sind nach § 96 Schulgesetz sowie der hierzu
ergangenen Verordnungen in voller Höhe zu übertragen, da die
Schulen ggf. pro Schüler nur in einigen Jahren, dafür dann aber
umfangreicher, Lernmittel zur Verfügung stellen.
Die Differenz zwischen Aufwand und Auszahlung ist auf
Rechnungsabgrenzungen zurück zu führen. Die Übertragung der
Finanzmittel auf Grundlage der erfolgten Rechnungsabgrenzung
2017/2018 erfolgt gemäß § 9 Ziffer 2.5 der Haushaltssatzung.
Seite 6 von 28
Anlage I
Übertragung von nicht in Anspruch genommenen Ermächtigungen gem. § 22 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO)
hier: Anmeldung zur Übertragung von konsumtiven Aufwands- und Auszahlungsermächtigungen in das Jahr 2017
lfd.
Produkt Bezeichnung Kostenstelle
Nr.
38 03 01 01 GGS Sinthern/Geyen
Bezeichnung
Aufwand
Auszahlung
zu übertragen
nach 2017
zu übertragen
nach 2017
Lernmittel nach Schulgesetz
1.895,48
39 03 01 01 GGS Sinthern/Geyen
42 03 01 01 KGS Stommeln
-3.012,49
Mieten/Pachten
0,00
44 03 01 01 KGS Stommeln
-53,81
Die Differenz zwischen Aufwand und Auszahlung ist auf
Rechnungsabgrenzungen zurück zu führen. Die Übertragung der
Finanzmittel auf Grundlage der erfolgten Rechnungsabgrenzung
1.100,00 2017/2018 erfolgt gemäß § 9 Ziffer 2.5 der Haushaltssatzung.
Lernmittel nach Schulgesetz
3.012,49
43 03 01 01 KGS Stommeln
-172,79
Mieten/Pachten
0,00
1.400,00
-65,68
Die Lernmittel sind nach § 96 Schulgesetz sowie der hierzu
ergangenen Verordnungen in voller Höhe zu übertragen, da die
Schulen ggf. pro Schüler nur in einigen Jahren, dafür dann aber
4.560,00 umfangreicher, Lernmittel zur Verfügung stellen.
Die Differenz zwischen Aufwand und Auszahlung ist auf
Rechnungsabgrenzungen zurück zu führen. Die Übertragung der
Finanzmittel auf Grundlage der erfolgten Rechnungsabgrenzung
1.900,00 2017/2018 erfolgt gemäß § 9 Ziffer 2.5 der Haushaltssatzung.
Geschäftsaufwendungen
0,00
Aufwandsmittel werden mit positivem, Auszahlungsmittel mit negativem Vorzeichen dargestellt.
Die Differenz zwischen Aufwand und Auszahlung ist auf
Rechnungsabgrenzungen zurück zu führen. Die Übertragung der
Finanzmittel auf Grundlage der erfolgten Rechnungsabgrenzung
2017/2018 erfolgt gemäß § 9 Ziffer 2.5 der Haushaltssatzung.
Die Lernmittel sind nach § 96 Schulgesetz sowie der hierzu
ergangenen Verordnungen in voller Höhe zu übertragen, da die
Schulen ggf. pro Schüler nur in einigen Jahren, dafür dann aber
5.860,00 umfangreicher, Lernmittel zur Verfügung stellen.
Lernmittel nach Schulgesetz
172,79
41 03 01 01 Christinaschule
-58,65
Bemerkungen
Die Lernmittel sind nach § 96 Schulgesetz sowie der hierzu
ergangenen Verordnungen in voller Höhe zu übertragen, da die
Schulen ggf. pro Schüler nur in einigen Jahren, dafür dann aber
4.990,00 umfangreicher, Lernmittel zur Verfügung stellen.
Mieten/Pachten
0,00
40 03 01 01 Christinaschule
-1.895,48
Ansatz 2017
-17,97
1.950,00
Die Differenz zwischen Aufwand und Auszahlung ist auf
Rechnungsabgrenzungen zurück zu führen. Die Übertragung der
Finanzmittel auf Grundlage der erfolgten Rechnungsabgrenzung
2017/2018 erfolgt gemäß § 9 Ziffer 2.5 der Haushaltssatzung.
Seite 7 von 28
Anlage I
Übertragung von nicht in Anspruch genommenen Ermächtigungen gem. § 22 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO)
hier: Anmeldung zur Übertragung von konsumtiven Aufwands- und Auszahlungsermächtigungen in das Jahr 2017
lfd.
Produkt Bezeichnung Kostenstelle
Nr.
45 03 01 01 GGS Sinnersdorf
Bezeichnung
Aufwand
Auszahlung
zu übertragen
nach 2017
zu übertragen
nach 2017
Lernmittel nach Schulgesetz
393,62
46 03 01 01 GGS Sinnersdorf
1.800,00
-6.733,36
7.660,00
-613,57
6.790,00
Mieten/Pachten
0,00
50 03 01 01 Schulverwaltungsamt
-70,90
Lernmittel nach Schulgesetz
613,57
49 03 01 01 EGS Pulheim
4.460,00
Lernmittel nach Schulgesetz
6.733,36
48 03 01 01 EGS Pulheim
-393,62
Mieten/Pachten
0,00
47 03 01 01 Barbaraschule
Ansatz 2017
-134,89
2.200,00
Unterhaltung und Beschaffung von BGA < 60 € netto
15.000,00
Aufwandsmittel werden mit positivem, Auszahlungsmittel mit negativem Vorzeichen dargestellt.
-15.000,00
0,00
Bemerkungen
Die Lernmittel sind nach § 96 Schulgesetz sowie der hierzu
ergangenen Verordnungen in voller Höhe zu übertragen, da die
Schulen ggf. pro Schüler nur in einigen Jahren, dafür dann aber
umfangreicher, Lernmittel zur Verfügung stellen.
Die Differenz zwischen Aufwand und Auszahlung ist auf
Rechnungsabgrenzungen zurück zu führen. Die Übertragung der
Finanzmittel auf Grundlage der erfolgten Rechnungsabgrenzung
2017/2018 erfolgt gemäß § 9 Ziffer 2.5 der Haushaltssatzung.
Die Lernmittel sind nach § 96 Schulgesetz sowie der hierzu
ergangenen Verordnungen in voller Höhe zu übertragen, da die
Schulen ggf. pro Schüler nur in einigen Jahren, dafür dann aber
umfangreicher, Lernmittel zur Verfügung stellen.
Die Lernmittel sind nach § 96 Schulgesetz sowie der hierzu
ergangenen Verordnungen in voller Höhe zu übertragen, da die
Schulen ggf. pro Schüler nur in einigen Jahren, dafür dann aber
umfangreicher, Lernmittel zur Verfügung stellen.
Die Differenz zwischen Aufwand und Auszahlung ist auf
Rechnungsabgrenzungen zurück zu führen. Die Übertragung der
Finanzmittel auf Grundlage der erfolgten Rechnungsabgrenzung
2015/2016 erfolgt gemäß § 9 Ziffer 2.5 der Haushaltssatzung.
Mit Vorlage 136/2016 (Rat 10.05.2016) wurde eine überplanmäßige
Ausgabe i.H.v. 15.000 € für Aussattung von OGS-Küchen genehmigt.
Die Ausschreibung der 4 OGS-Küchen erfolgt in 2017, sodass die
konsumtiven Mittel für die Aussattung nach 2017 zu übertragen sind.
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Anlage I
Übertragung von nicht in Anspruch genommenen Ermächtigungen gem. § 22 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO)
hier: Anmeldung zur Übertragung von konsumtiven Aufwands- und Auszahlungsermächtigungen in das Jahr 2017
lfd.
Produkt Bezeichnung Kostenstelle
Nr.
51 03 01 01 Schulverwaltungsamt
Bezeichnung
Aufwand
Auszahlung
zu übertragen
nach 2017
zu übertragen
nach 2017
Qualitätszirkel OGS
5.000,00
52 03 01 01 Schulverwaltungsamt
9.620,00
-9.573,45
22.930,00
Mieten/Pachten
0,00
56 03 02 02 Schulverwaltungsamt
---
-9.410,00
-75,86
Abschreibungen GWG
2.647,74
Aufwandsmittel werden mit positivem, Auszahlungsmittel mit negativem Vorzeichen dargestellt.
---
Bemerkungen
Aufgrund des zeitlichen Versatzes Schuljahr zu Haushaltsjahr werden
die in 2016 noch nicht verausgabten Mittel für das noch laufende
Schuljahr 2016/17 benötigt.
Aufgrund der Übertragung von Auszahlungsmitteln im investiven
Bereich für die Beschaffung von geringwertigen Wirtschaftsgütern
(GWG) sind in gleicher Höhe die Ermächtigungen für Abschreibungen
ins Jahr 2017 zu übertragen.
Lernmittel nach Schulgesetz
9.573,45
55 03 02 02 Gesamtschule
3.500,00
Lernmittel nach Schulgesetz
9.410,00
54 03 02 02 Gesamtschule
-5.000,00
Abschreibungen GWG
18.965,92
53 03 02 01 Hauptschule Escher Str.
Ansatz 2017
4.000,00
Die Lernmittel sind nach § 96 Schulgesetz sowie der hierzu
ergangenen Verordnungen in voller Höhe zu übertragen, da die
Schulen ggf. pro Schüler nur in einigen Jahren, dafür dann aber
umfangreicher, Lernmittel zur Verfügung stellen.
Die auslaufende Schließung der Hauptschule bedingt einen bereits
im Schuljahr 2015/16 nicht benötigten Haushaltsrest i.H.v. 14.995,41
€. Dieser ist nicht mehr zu übertragen.
Die Lernmittel sind nach § 96 Schulgesetz sowie der hierzu
ergangenen Verordnungen in voller Höhe zu übertragen, da die
Schulen ggf. pro Schüler nur in einigen Jahren, dafür dann aber
umfangreicher, Lernmittel zur Verfügung stellen.
Die Differenz zwischen Aufwand und Auszahlung ist auf
Rechnungsabgrenzungen zurück zu führen. Die Übertragung der
Finanzmittel auf Grundlage der erfolgten Rechnungsabgrenzung
2015/2016 erfolgt gemäß § 9 Ziffer 2.5 der Haushaltssatzung.
Aufgrund der Übertragung von Auszahlungsmitteln im investiven
Bereich für die Beschaffung von geringwertigen Wirtschaftsgütern
(GWG) sind in gleicher Höhe die Ermächtigungen für Abschreibungen
ins Jahr 2017 zu übertragen.
Seite 9 von 28
Anlage I
Übertragung von nicht in Anspruch genommenen Ermächtigungen gem. § 22 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO)
hier: Anmeldung zur Übertragung von konsumtiven Aufwands- und Auszahlungsermächtigungen in das Jahr 2017
lfd.
Produkt Bezeichnung Kostenstelle
Nr.
57 03 03 01 Realschule Pulheim
Bezeichnung
Aufwand
Auszahlung
zu übertragen
nach 2017
zu übertragen
nach 2017
Lernmittel nach Schulgesetz
6.158,27
58 03 03 01 Realschule Pulheim
Lernmittel nach Schulgesetz
19.760,00
60 03 03 01 Realschule Brauweiler
-242,61
4.900,00
Aufwandsmittel werden mit positivem, Auszahlungsmittel mit negativem Vorzeichen dargestellt.
Die Differenz zwischen Aufwand und Auszahlung ist auf
Rechnungsabgrenzungen zurück zu führen. Die Übertragung der
Finanzmittel auf Grundlage der erfolgten Rechnungsabgrenzung
2016/2017 erfolgt gemäß § 9 Ziffer 2.5 der Haushaltssatzung.
Die Lernmittel sind nach § 96 Schulgesetz sowie der hierzu
ergangenen Verordnungen in voller Höhe zu übertragen, da die
Schulen ggf. pro Schüler nur in einigen Jahren, dafür dann aber
umfangreicher, Lernmittel zur Verfügung stellen.
-2.439,42
76.770,00
-1.427,72
Die Differenz zwischen Aufwand und Auszahlung ist auf
Rechnungsabgrenzungen zurück zu führen. Die Übertragung der
Finanzmittel auf Grundlage der erfolgten Rechnungsabgrenzung
18.220,00 2016/2017 erfolgt gemäß § 9 Ziffer 2.5 der Haushaltssatzung.
Geschäftsaufwendungen
0,00
Die Differenz zwischen Aufwand und Auszahlung ist auf
Rechnungsabgrenzungen zurück zu führen. Die Übertragung der
Finanzmittel auf Grundlage der erfolgten Rechnungsabgrenzung
2016/2017 erfolgt gemäß § 9 Ziffer 2.5 der Haushaltssatzung.
Die Lernmittel sind nach § 96 Schulgesetz sowie der hierzu
ergangenen Verordnungen in voller Höhe zu übertragen, da die
Schulen ggf. pro Schüler nur in einigen Jahren, dafür dann aber
umfangreicher, Lernmittel zur Verfügung stellen.
Die auslaufende Schließung der Arthur-Koepchen-Realschule
bedingt einen bereits im Schuljahr 2015/16 nicht benötigten
17.730,00 Haushaltsrest i.H.v. 37.477,71 €. Dieser ist nicht mehr zu übertragen.
Lernmittel nach Schulgesetz
2.439,42
62 03 04 01 Gymnasium Pulheim
-19.760,00
5.700,00
Mieten/Pachten
0,00
61 03 04 01 Gymnasium Pulheim
-312,02
Bemerkungen
Die Lernmittel sind nach § 96 Schulgesetz sowie der hierzu
ergangenen Verordnungen in voller Höhe zu übertragen, da die
Schulen ggf. pro Schüler nur in einigen Jahren, dafür dann aber
38.960,00 umfangreicher, Lernmittel zur Verfügung stellen.
Miete und Pachten
0,00
59 03 03 01 Realschule Brauweiler
-6.158,27
Ansatz 2017
Seite 10 von 28
Anlage I
Übertragung von nicht in Anspruch genommenen Ermächtigungen gem. § 22 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO)
hier: Anmeldung zur Übertragung von konsumtiven Aufwands- und Auszahlungsermächtigungen in das Jahr 2017
lfd.
Produkt Bezeichnung Kostenstelle
Nr.
63 03 04 01 Gymnasium Brauweiler
Bezeichnung
Aufwand
Auszahlung
zu übertragen
nach 2017
zu übertragen
nach 2017
Lernmittel nach Schulgesetz
54.826,87
64 03 04 01 Gymnasium Brauweiler
66 03 04 01 Gymnasium Brauweiler
67 03 05 01 Förderschule Jahnstraße
-617,51
Die Differenz zwischen Aufwand und Auszahlung ist auf
Rechnungsabgrenzungen zurück zu führen. Die Übertragung der
Finanzmittel auf Grundlage der erfolgten Rechnungsabgrenzung
11.800,00 2016/2017 erfolgt gemäß § 9 Ziffer 2.5 der Haushaltssatzung.
-853,98
Lernmittel nach Schulgesetz
4.500,00
68 03 06 01 Schulverwaltungsamt
16.530,00
Geschäftsaufwendungen
0,00
-4.500,00
15.350,00
Aufwandsmittel werden mit positivem, Auszahlungsmittel mit negativem Vorzeichen dargestellt.
-8.650,59
Die Differenz zwischen Aufwand und Auszahlung ist auf
Rechnungsabgrenzungen zurück zu führen. Die Übertragung der
Finanzmittel auf Grundlage der erfolgten Rechnungsabgrenzung
2016/2017 erfolgt gemäß § 9 Ziffer 2.5 der Haushaltssatzung.
Die Lernmittel sind nach § 96 Schulgesetz sowie der hierzu
ergangenen Verordnungen in voller Höhe zu übertragen, da die
Schulen ggf. pro Schüler nur in einigen Jahren, dafür dann aber
umfangreicher, Lernmittel zur Verfügung stellen.
Die auslaufende Schließung der Förderschule bedingt einen bereits
im Schuljahr 2015/16 nicht benötigten Haushaltsrest i.H.v. 1.618,65 €.
3.000,00 Dieser ist nicht mehr zu übertragen.
Aufwand für Unterhaltung technische Anlagen
(Sicherheitsinspektion u. Ersatzbeschaffungen Schulturnhallen)
0,00
Die Differenz zwischen Aufwand und Auszahlung ist auf
Rechnungsabgrenzungen zurück zu führen. Die Übertragung der
Finanzmittel auf Grundlage der erfolgten Rechnungsabgrenzung
2016/2017 erfolgt gemäß § 9 Ziffer 2.5 der Haushaltssatzung.
-470,96
Mieten/Pachten
0,00
Bemerkungen
Die Lernmittel sind nach § 96 Schulgesetz sowie der hierzu
ergangenen Verordnungen in voller Höhe zu übertragen, da die
Schulen ggf. pro Schüler nur in einigen Jahren, dafür dann aber
64.690,00 umfangreicher, Lernmittel zur Verfügung stellen.
Lehr- und Unterrichtsmittel
0,00
65 03 04 01 Gymnasium Brauweiler
-54.826,87
Ansatz 2017
26.000,00
Die Differenz zwischen Aufwand und Auszahlung ist auf
Rechnungsabgrenzungen zurück zu führen. Die Übertragung der
Finanzmittel auf Grundlage der erfolgten Rechnungsabgrenzung
2016/2017 erfolgt gemäß § 9 Ziffer 2.5 der Haushaltssatzung.
Seite 11 von 28
Anlage I
Übertragung von nicht in Anspruch genommenen Ermächtigungen gem. § 22 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO)
hier: Anmeldung zur Übertragung von konsumtiven Aufwands- und Auszahlungsermächtigungen in das Jahr 2017
lfd.
Produkt Bezeichnung Kostenstelle
Nr.
69 03 06 01 Schulverwaltungsamt
Bezeichnung
Aufwand
Auszahlung
zu übertragen
nach 2017
zu übertragen
nach 2017
Beschaffung und Unterhaltung Geräte, Ausstattung und
Ausrüstung OGS
13.100,49
70 03 06 01 Schulverwaltungsamt
35.000,00
-5.363,00
10.000,00
Schülerbeförderungskosten
0,00
74 03 06 01 Schulverwaltungsamt
-2.238,50
-62.512,92
Abschreibungen GWG
9.534,08
Aufwandsmittel werden mit positivem, Auszahlungsmittel mit negativem Vorzeichen dargestellt.
---
Bemerkungen
Aufgrund der Neukonzeptionierung im OGS-Bereich wurden dringend
erforderliche Anschaffungen bis zur Realisierung der entsprechenden
Räumlichkeiten zurückgestellt. Es wird - um Übertragung der noch
nicht verausgabten Restmittel aus 2016 gebeten.
Die Differenz zwischen Aufwand und Auszahlung ist auf
Rechnungsabgrenzungen zurück zu führen. Die Übertragung der
Finanzmittel auf Grundlage der erfolgten Rechnungsabgrenzung
0,00 2016/2017 erfolgt gemäß § 9 Ziffer 2.5 der Haushaltssatzung.
Schulentwicklungsplan
5.363,00
73 03 06 01 Schulverwaltungsamt
-18.359,68
18.500,00
Bewirtschaftungskosten u.a. Reinigung
0,00
72 03 06 01 Schulverwaltungsamt
-13.100,49
EDV-Administration
0,00
71 03 06 01 Schulverwaltungsamt
Ansatz 2017
659.100,00
Die Differenz zwischen Aufwand und Auszahlung ist auf
Rechnungsabgrenzungen zurück zu führen. Die Übertragung der
Finanzmittel auf Grundlage der erfolgten Rechnungsabgrenzung
2016/2017 erfolgt gemäß § 9 Ziffer 2.5 der Haushaltssatzung.
Die Auftragserteilung an ein externes Büro erfolgte in 2016. Die
Leistungen werden in 2017 abgerechnet, somit ist eine Übertragung
erforderlich.
Die Differenz zwischen Aufwand und Auszahlung ist auf
Rechnungsabgrenzungen zurück zu führen. Die Übertragung der
Finanzmittel auf Grundlage der erfolgten Rechnungsabgrenzung
2016/2017 erfolgt gemäß § 9 Ziffer 2.5 der Haushaltssatzung.
Aufgrund der Übertragung von Auszahlungsmitteln im investiven
Bereich für die Beschaffung von geringwertigen Wirtschaftsgütern
(GWG) sind in gleicher Höhe die Ermächtigungen für Abschreibungen
ins Jahr 2017 zu übertragen.
Seite 12 von 28
Anlage I
Übertragung von nicht in Anspruch genommenen Ermächtigungen gem. § 22 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO)
hier: Anmeldung zur Übertragung von konsumtiven Aufwands- und Auszahlungsermächtigungen in das Jahr 2017
lfd.
Produkt Bezeichnung Kostenstelle
Nr.
75 04 01 01 Kulturabteilung
Bezeichnung
Aufwand
Auszahlung
zu übertragen
nach 2017
zu übertragen
nach 2017
Kosten für Veranstaltungen
0,00
76 04 01 03 Kulturabteilung
100,00
---
Abschreibungen GWG
468,60
Aufwandsmittel werden mit positivem, Auszahlungsmittel mit negativem Vorzeichen dargestellt.
---
Die Differenz zwischen Aufwand und Auszahlung ist auf
Rechnungsabgrenzungen zurück zu führen. Die Übertragung der
Finanzmittel auf Grundlage der erfolgten Rechnungsabgrenzung
2016/2017 erfolgt gemäß § 9 Ziffer 2.5 der Haushaltssatzung.
Die Differenz zwischen Aufwand und Auszahlung ist auf
Rechnungsabgrenzungen zurück zu führen. Die Übertragung der
Finanzmittel auf Grundlage der erfolgten Rechnungsabgrenzung
2016/2017 erfolgt gemäß § 9 Ziffer 2.5 der Haushaltssatzung.
Da es sich beim KMZ um einen Betrieb gewerblicher Art handelt,
erfolgt die Bilanzierung von Vermögensgegenständen in diesem
Bereich teilweise zu Nettobeträgen. Der Steueranteil für die
Beschaffung von Vermögensgegenständen, der bisher bereitgestellt
wurde, ist ebenso entsprechend der in 2016 verfügbaren investiven
Mittel zu übertragen.
-2.030,00
-919,05
Bemerkungen
Aufgrund der Übertragung von Auszahlungsmitteln im investiven
Bereich für die Beschaffung von geringwertigen Wirtschaftsgütern
(GWG) sind in gleicher Höhe die Ermächtigungen für Abschreibungen
ins Jahr 2017 zu übertragen.
Beschaffung und Bereitstellung von Medien
0,00
80 04 02 01 Kulturabteilung
-26,72
Auszahlung Steuer
---
79 04 02 01 Kulturabteilung
76.500,00
Abschreibungen GWG
6.011,25
78 04 01 03 Kulturabteilung
-3.594,24
Verbrauchsmittel
0,00
77 04 01 03 Kulturabteilung
Ansatz 2017
46.500,00
Die Differenz zwischen Aufwand und Auszahlung ist auf
Rechnungsabgrenzungen zurück zu führen. Die Übertragung der
Finanzmittel auf Grundlage der erfolgten Rechnungsabgrenzung
2016/2017 erfolgt gemäß § 9 Ziffer 2.5 der Haushaltssatzung.
Aufgrund der Übertragung von Auszahlungsmitteln im investiven
Bereich für die Beschaffung von geringwertigen Wirtschaftsgütern
(GWG) sind in gleicher Höhe die Ermächtigungen für Abschreibungen
ins Jahr 2017 zu übertragen.
Seite 13 von 28
Anlage I
Übertragung von nicht in Anspruch genommenen Ermächtigungen gem. § 22 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO)
hier: Anmeldung zur Übertragung von konsumtiven Aufwands- und Auszahlungsermächtigungen in das Jahr 2017
lfd.
Produkt Bezeichnung Kostenstelle
Nr.
81 05 02 01 Sozialamt
Bezeichnung
Aufwand
Auszahlung
zu übertragen
nach 2017
zu übertragen
nach 2017
Aufwendungen für Betriebsstoffe
0,00
82 05 02 01 Sozialamt
-289,34
20.000,00
-18.696,69
0,00
Kostenerstattungen an Gemeinden
0,00
85 05 02 01 Sozialamt
4.000,00
Unterhaltung TUIV
18.696,69
84 05 02 01 Sozialamt
-417,77
Unterhaltung und Beschaffung von BGA < 60 € netto
0,00
83 05 02 01 Sozialamt
Ansatz 2017
-13.947,72
72.000,00
Kosten für Sicherheitsdienst
0,00
Aufwandsmittel werden mit positivem, Auszahlungsmittel mit negativem Vorzeichen dargestellt.
-141.126,38
1.920.000,00
Bemerkungen
Die Differenz zwischen Aufwand und Auszahlung ist auf
Rechnungsabgrenzungen zurück zu führen. Die Übertragung der
Finanzmittel erfolgt auf Grundlage der Rechnungsabgrenzung
2016/2017 gemäß § 9 Ziffer 2.5 der Haushaltssatzung.
Die Differenz zwischen Aufwand und Auszahlung ist auf
Rechnungsabgrenzungen zurück zu führen. Die Übertragung der
Finanzmittel erfolgt auf Grundlage der Rechnungsabgrenzung
2016/2017 gemäß § 9 Ziffer 2.5 der Haushaltssatzung.
Zusammen mit der in 2016 erfolgten Systemumstellung auf
"ProsozOpen" wurden bereits die Schulungen vorgenommen. Der
Prozess wurde Anfang 2017 abgeschlossen. Die Mittel sind zur
Begleichung der Rechnung nach 2017 zu übertragen.
Ab dem Haushaltsjahr 2017 werden die Aufwendungen für TUIV
zentral im Produkt 01/07/02 "Technikunterstützte
Informationsverarbeitung" ausgewiesen. Der Haushaltsrest wird in
2017 auf Produktsachkonto 01/07/02.5236030/7236030 umgesetzt.
Die Differenz zwischen Aufwand und Auszahlung ist auf
Rechnungsabgrenzungen zurück zu führen. Die Übertragung der
Finanzmittel erfolgt auf Grundlage der Rechnungsabgrenzung
2016/2017 gemäß § 9 Ziffer 2.5 der Haushaltssatzung.
Die Differenz zwischen Aufwand und Auszahlung ist auf
Rechnungsabgrenzungen zurück zu führen. Die Übertragung der
Finanzmittel erfolgt auf Grundlage der Rechnungsabgrenzung
2016/2017 gemäß § 9 Ziffer 2.5 der Haushaltssatzung.
Seite 14 von 28
Anlage I
Übertragung von nicht in Anspruch genommenen Ermächtigungen gem. § 22 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO)
hier: Anmeldung zur Übertragung von konsumtiven Aufwands- und Auszahlungsermächtigungen in das Jahr 2017
lfd.
Produkt Bezeichnung Kostenstelle
Nr.
86 05 02 01 Sozialamt
Bezeichnung
Aufwand
Auszahlung
zu übertragen
nach 2017
zu übertragen
nach 2017
Sonstige Leistungen (§ 6 ASYLBLG) - Beihilfe etc.
17.000,00
87 05 02 01 Sozialamt
0,00
89 05 04 01 Sozialamt
Aufgrund der Übertragung von Auszahlungsmitteln im investiven
Bereich für die Beschaffung von geringwertigen Wirtschaftsgütern
(GWG) sind in gleicher Höhe die Ermächtigungen für Abschreibungen
ins Jahr 2017 zu übertragen.
---
Kostenerstattungen an das Land
-3.836,10
Die Differenz zwischen Aufwand und Auszahlung ist auf
Rechnungsabgrenzungen zurück zu führen. Die Übertragung der
Finanzmittel erfolgt auf Grundlage der Rechnungsabgrenzung
210.000,00 2016/2017 gemäß § 9 Ziffer 2.5 der Haushaltssatzung.
Altenarbeit
0,00
Aufwandsmittel werden mit positivem, Auszahlungsmittel mit negativem Vorzeichen dargestellt.
-451,60
Bemerkungen
Ende August 2016 war es aufgrund der Gefahrenlage erforderlich,
eine Mutter mit 3 minderjährige Kindern in einem Frauenhaus
außerhalb des Stadtgebietes Pulheim unterzubringen. Die hierfür
anfallenden Kosten der Unterbringung und sozialen Betreuung
belaufen sich auf rund 200 €/täglich (2016 rd. 25.000 €; 2017 rd.
17.000 €) und wurden von dem am Aufenthaltsort zuständigen
Jobcenter vorgeleistet. Die Kosten sind nach Vorlage und Prüfung
der Abrechnung nach § 6 AsylbLG zu erstatten. Eine Abrechnung für
2016 liegt allerdings noch nicht vor. Für diese ausstehenden
Rechnungen i.H.v. 25.000 € wurde eine Rückstellung im
Jahresabschluss 2016 gebildet, sodass hier lediglich die
Auszahlungsmittel zu übertragen sind.
Für diesen Geschäftsvorfall sind im Haushalt 2017 keine Mittel
50.000,00 enthalten, sodass 17.000 € nach 2017 übertragen werden.
Abschreibungen GWG
50.000,00
88 05 03 01 Sozialamt
-42.000,00
Ansatz 2017
22.700,00
Die Differenz zwischen Aufwand und Auszahlung ist auf
Rechnungsabgrenzungen zurück zu führen. Die Übertragung der
Finanzmittel erfolgt auf Grundlage der Rechnungsabgrenzung
2016/2017 gemäß § 9 Ziffer 2.5 der Haushaltssatzung.
Seite 15 von 28
Anlage I
Übertragung von nicht in Anspruch genommenen Ermächtigungen gem. § 22 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO)
hier: Anmeldung zur Übertragung von konsumtiven Aufwands- und Auszahlungsermächtigungen in das Jahr 2017
lfd.
Produkt Bezeichnung Kostenstelle
Nr.
90 06 01 01 Jugendamt
Bezeichnung
Aufwand
Auszahlung
zu übertragen
nach 2017
zu übertragen
nach 2017
Erstattungen an das Land
0,00
91 06 01 01 Jugendamt
545.000,00
-3.040,00
0,00
-543,80
7.000,00
---
Partizipationsprojekt der Schülerinnen/Schüler
4.260,50
Aufwandsmittel werden mit positivem, Auszahlungsmittel mit negativem Vorzeichen dargestellt.
-4.260,50
Bemerkungen
Die Differenz zwischen Aufwand und Auszahlung ist auf
Rechnungsabgrenzungen zurück zu führen. Die Übertragung der
Finanzmittel erfolgt auf Grundlage der Rechnungsabgrenzung
2016/2017 gemäß § 9 Ziffer 2.5 der Haushaltssatzung.
Die Differenz zwischen Aufwand und Auszahlung ist auf
Rechnungsabgrenzungen zurück zu führen. Die Übertragung der
Finanzmittel erfolgt auf Grundlage der Rechnungsabgrenzung
2016/2017 gemäß § 9 Ziffer 2.5 der Haushaltssatzung.
Die Differenz zwischen Aufwand und Auszahlung ist auf
Rechnungsabgrenzungen zurück zu führen. Die Übertragung der
Finanzmittel erfolgt auf Grundlage der Rechnungsabgrenzung
2016/2017 gemäß § 9 Ziffer 2.5 der Haushaltssatzung.
Die Differenz zwischen Aufwand und Auszahlung ist auf
Rechnungsabgrenzungen zurück zu führen. Die Übertragung der
Finanzmittel erfolgt auf Grundlage der Rechnungsabgrenzung
2016/2017 gemäß § 9 Ziffer 2.5 der Haushaltssatzung.
Aufgrund der Übertragung von Auszahlungsmitteln im investiven
Bereich für die Beschaffung von geringwertigen Wirtschaftsgütern
(GWG) sind in gleicher Höhe die Ermächtigungen für Abschreibungen
ins Jahr 2017 zu übertragen.
Abschreibungen GWG
12.621,09
95 06 02 01 Jugendamt
-7.214,03
Fernmeldegebühren
0,00
94 06 01 01 Jugendamt
0,00
Zuschuss an Elterninitiative "flexible Betreuung"
0,00
93 06 01 01 Jugendamt
-4.189,05
Abrechnung Essensgeld in städt. Kitas
0,00
92 06 01 01 Jugendamt
Ansatz 2017
0,00
Es sind noch Honorarleistungen für die fachliche Begleitung des
Jugendpartizipationsprojektes zu bezahlen.
Seite 16 von 28
Anlage I
Übertragung von nicht in Anspruch genommenen Ermächtigungen gem. § 22 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO)
hier: Anmeldung zur Übertragung von konsumtiven Aufwands- und Auszahlungsermächtigungen in das Jahr 2017
lfd.
Produkt Bezeichnung Kostenstelle
Nr.
96 06 02 01 Jugendamt
Bezeichnung
Aufwand
Auszahlung
zu übertragen
nach 2017
zu übertragen
nach 2017
Erstattungen nicht in Anspruch genommener Mittel an den LVR
30.000,00
---
-1.847,31
-17.053,31
220.000,00
420.000,00
Hilfen zur Erziehung nach § 27 SGB VIII
0,00
Aufwandsmittel werden mit positivem, Auszahlungsmittel mit negativem Vorzeichen dargestellt.
-21.939,66
Die Differenz zwischen Aufwand und Auszahlung ist auf
Rechnungsabgrenzungen zurück zu führen. Die Übertragung der
Finanzmittel erfolgt auf Grundlage der Rechnungsabgrenzung
2016/2017 gemäß § 9 Ziffer 2.5 der Haushaltssatzung.
Aufgrund der Übertragung von Auszahlungsmitteln im investiven
Bereich für die Beschaffung von geringwertigen Wirtschaftsgütern
(GWG) sind in gleicher Höhe die Ermächtigungen für Abschreibungen
ins Jahr 2017 zu übertragen.
Pflege/Erzieh. von Minderjährigen in fremden Familien
0,00
101 06 04 01 Jugendamt
-720,80
Kostenerstattungen an übrige Bereiche
0,00
100 06 04 01 Jugendamt
0,00
Abschreibungen GWG
279,43
99 06 04 01 Jugendamt
-4.236,68
Zuwendung für Jugendfahrten/-Lager (§ 11 SGB VIII)
0,00
98 06 02 01 Jugendamt
Bemerkungen
Für Maßnahmen der Kinderbetreuung in besonderen Fällen wurden
Mittel i.H.v. 16.680 € vom Landschaftsverband Rheinland für den
Zeitraum 17.08.2015 bis zum 06.07.2016 zweckgebunden
vereinnahmt. Nach der Erstellung des Verwendungsnachweises sind
nicht in Anspruch genommene Mittel i.H.v. 4.236,68 € an den
Landschaftsverband zu erstatten.
4.236,68
97 06 02 01 Jugendamt
Ansatz 2017
370.000,00
Die Differenz zwischen Aufwand und Auszahlung ist auf
Rechnungsabgrenzungen zurück zu führen. Die Übertragung der
Finanzmittel erfolgt auf Grundlage der Rechnungsabgrenzung
2016/2017 gemäß § 9 Ziffer 2.5 der Haushaltssatzung.
Die Differenz zwischen Aufwand und Auszahlung ist auf
Rechnungsabgrenzungen zurück zu führen. Die Übertragung der
Finanzmittel erfolgt auf Grundlage der Rechnungsabgrenzung
2016/2017 gemäß § 9 Ziffer 2.5 der Haushaltssatzung.
Die Differenz zwischen Aufwand und Auszahlung ist auf
Rechnungsabgrenzungen zurück zu führen. Die Übertragung der
Finanzmittel erfolgt auf Grundlage der Rechnungsabgrenzung
2016/2017 gemäß § 9 Ziffer 2.5 der Haushaltssatzung.
Seite 17 von 28
Anlage I
Übertragung von nicht in Anspruch genommenen Ermächtigungen gem. § 22 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO)
hier: Anmeldung zur Übertragung von konsumtiven Aufwands- und Auszahlungsermächtigungen in das Jahr 2017
lfd.
Produkt Bezeichnung Kostenstelle
Nr.
102 06 04 01 Jugendamt
Bezeichnung
Aufwand
Auszahlung
zu übertragen
nach 2017
zu übertragen
nach 2017
Betreutes Umgangsrecht (per richterlicher Anordnung)
0,00
103 06 04 01 Jugendamt
1.320.000,00
-176.503,20
1.661.700,00
-9.500,38
66.000,00
Hilfe zur Einrichtung - soz.-päd. Einzelfallhilfe
0,00
107 06 04 01 Jugendamt
-85.011,89
Hilfe zur Einrichtung in einer Tagesgruppe (§ 32 SGB VIII)
0,00
106 06 04 01 Jugendamt
8.000,00
Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder
0,00
105 06 04 01 Jugendamt
-941,29
Pflege/Erzieh. von Minderjährigen in fremden Einrichtungen
0,00
104 06 04 01 Jugendamt
Ansatz 2017
Aufwandsmittel werden mit positivem, Auszahlungsmittel mit negativem Vorzeichen dargestellt.
Die Differenz zwischen Aufwand und Auszahlung ist auf
Rechnungsabgrenzungen zurück zu führen. Die Übertragung der
Finanzmittel erfolgt auf Grundlage der Rechnungsabgrenzung
2016/2017 gemäß § 9 Ziffer 2.5 der Haushaltssatzung.
Die Differenz zwischen Aufwand und Auszahlung ist auf
Rechnungsabgrenzungen zurück zu führen. Die Übertragung der
Finanzmittel erfolgt auf Grundlage der Rechnungsabgrenzung
2016/2017 gemäß § 9 Ziffer 2.5 der Haushaltssatzung.
Die Differenz zwischen Aufwand und Auszahlung ist auf
Rechnungsabgrenzungen zurück zu führen. Die Übertragung der
Finanzmittel erfolgt auf Grundlage der Rechnungsabgrenzung
2016/2017 gemäß § 9 Ziffer 2.5 der Haushaltssatzung.
Die Differenz zwischen Aufwand und Auszahlung ist auf
Rechnungsabgrenzungen zurück zu führen. Die Übertragung der
Finanzmittel erfolgt auf Grundlage der Rechnungsabgrenzung
2016/2017 gemäß § 9 Ziffer 2.5 der Haushaltssatzung.
Die Differenz zwischen Aufwand und Auszahlung ist auf
Rechnungsabgrenzungen zurück zu führen. Die Übertragung der
Finanzmittel erfolgt auf Grundlage der Rechnungsabgrenzung
2016/2017 gemäß § 9 Ziffer 2.5 der Haushaltssatzung.
-41.496,46
310.000,00
-34.588,71
Die Differenz zwischen Aufwand und Auszahlung ist auf
Rechnungsabgrenzungen zurück zu führen. Die Übertragung der
Finanzmittel erfolgt auf Grundlage der Rechnungsabgrenzung
250.000,00 2016/2017 gemäß § 9 Ziffer 2.5 der Haushaltssatzung.
Hilfen für junge Volljährige, Nachbetreuung (§ 41 SGB VIII)
0,00
Bemerkungen
Seite 18 von 28
Anlage I
Übertragung von nicht in Anspruch genommenen Ermächtigungen gem. § 22 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO)
hier: Anmeldung zur Übertragung von konsumtiven Aufwands- und Auszahlungsermächtigungen in das Jahr 2017
lfd.
Produkt Bezeichnung Kostenstelle
Nr.
108 06 04 01 Jugendamt
Bezeichnung
Aufwand
Auszahlung
zu übertragen
nach 2017
zu übertragen
nach 2017
Pflege/Erzieh. von Minderjährigen in Einrichtungen
0,00
109 06 04 01 Jugendamt
Aufgrund der Übertragung von Auszahlungsmitteln im investiven
Bereich für die Beschaffung von geringwertigen Wirtschaftsgütern
(GWG) sind in gleicher Höhe die Ermächtigungen für Abschreibungen
ins Jahr 2017 zu übertragen.
---
-730,45
7.070,00
---
Verbrauchsmittel
0,00
-1.180,41
Die Differenz zwischen Aufwand und Auszahlung ist auf
Rechnungsabgrenzungen zurück zu führen. Die Übertragung der
Finanzmittel auf Grundlage der erfolgten Rechnungsabgrenzung
2016/2017 erfolgt gemäß § 9 Ziffer 2.5 der Haushaltssatzung.
Aufgrund der Übertragung von Auszahlungsmitteln im investiven
Bereich für die Beschaffung von geringwertigen Wirtschaftsgütern
(GWG) sind in gleicher Höhe die Ermächtigungen für Abschreibungen
ins Jahr 2017 zu übertragen.
Abschreibungen GWG
Aufwandsmittel werden mit positivem, Auszahlungsmittel mit negativem Vorzeichen dargestellt.
Die Differenz zwischen Aufwand und Auszahlung ist auf
Rechnungsabgrenzungen zurück zu führen. Die Übertragung der
Finanzmittel erfolgt auf Grundlage der Rechnungsabgrenzung
2016/2017 gemäß § 9 Ziffer 2.5 der Haushaltssatzung.
1.982.400,00
Zuweisungen an Sportvereine (Allgemeine Zuschüsse)
1.384,17
113 08 03 01 Aquarena
-45.496,97
Abschreibungen GWG
0,00
112 08 01 01 Sportabteilung
30.000,00
Kosten für die Betreuung von UMAs
316,95
111 08 01 01 Sportabteilung
-27.644,99
Bemerkungen
Die Differenz zwischen Aufwand und Auszahlung ist auf
Rechnungsabgrenzungen zurück zu führen. Die Übertragung der
Finanzmittel erfolgt auf Grundlage der Rechnungsabgrenzung
2016/2017 gemäß § 9 Ziffer 2.5 der Haushaltssatzung.
0,00
110 06 04 01 Jugendamt
Ansatz 2017
3.000,00
Die Differenz zwischen Aufwand und Auszahlung ist auf
Rechnungsabgrenzungen zurück zu führen. Die Übertragung der
Finanzmittel auf Grundlage der erfolgten Rechnungsabgrenzung
2016/2017 erfolgt gemäß § 9 Ziffer 2.5 der Haushaltssatzung.
Seite 19 von 28
Anlage I
Übertragung von nicht in Anspruch genommenen Ermächtigungen gem. § 22 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO)
hier: Anmeldung zur Übertragung von konsumtiven Aufwands- und Auszahlungsermächtigungen in das Jahr 2017
lfd.
Produkt Bezeichnung Kostenstelle
Nr.
114 08 03 01 Aquarena
Bezeichnung
Aufwand
Auszahlung
zu übertragen
nach 2017
zu übertragen
nach 2017
Bewirtschaftungskosten u.a. Reinigung
0,00
115 08 03 01 Aquarena
117 08 03 02 Pulheimer See
-1.110,97
-10.115,00
Auszahlung Steuer
---
118 09 01 01 Planungsamt
Da es sich bei der Aquarena um einen Betrieb gewerblicher Art
handelt, erfolgt die Verbuchung der Aufwendungen im Produkt 08 03
01 "Bäderlandschaft" sowie die Bilanzierung von
Vermögensgegenständen in diesem Bereich teilweise zu
Nettobeträgen. Der Steueranteil im Produkt 08 03 01, der bisher
bereitgestellt wurde, ist entsprechend nach 2016 zu übertragen.
Machbarkeitsstudie Pulheimer See
10.115,00
-200.000,00
Untersuchung Entwicklung alternder Einfam.häuser
25.000,00
Aufwandsmittel werden mit positivem, Auszahlungsmittel mit negativem Vorzeichen dargestellt.
-25.000,00
Bemerkungen
Die Differenz zwischen Aufwand und Auszahlung ist auf
Rechnungsabgrenzungen zurück zu führen. Die Übertragung der
Finanzmittel auf Grundlage der erfolgten Rechnungsabgrenzung
30.000,00 2016/2017 erfolgt gemäß § 9 Ziffer 2.5 der Haushaltssatzung.
Auszahlung Steuer
---
116 08 03 02 Pulheimer See
-3.324,60
Ansatz 2017
0,00
Die Beauftragung der Machbarkeitsstudie/Potentialanalyse ist im
November 2016 erfolgt. Die Leistungen werden in 2017 erbracht.
Eine Übertragung ist zwingend erforderlich, da hierfür in 2017 keine
Mittel veranschlagt sind.
Da es sich bei der Aquarena um einen Betrieb gewerblicher Art
handelt, erfolgt die Bilanzierung von Vermögensgegenständen in
diesem Bereich teilweise zu Nettobeträgen. Der Steueranteil für das
Projekt Bäderlandschaft, der bisher bereitgestellt wurde, ist ebenso
wie der investive Anteil zu übertragen.
Die Mittel wurden bisher im Produkt 08/03/02 "Hallenbad
ausgewiesen und werden im Rahmen der Ermächtigungsübertragung
auf das Produkt 08/03/01 "Bäderlandschaft" umgesetzt.
Mit Beschluss des PA am 09.03.2016 wurde die Verwaltung damit
beauftragt, mithilfe geeigneter Büros eine Untersuchung
exemplarischer Bestandswohngebiete zu prüfen und eine mögliche
Aufgabenstellung zu entwickeln.
0,00 Die Untersuchung ist für die zweite Jahreshälfte 2017 vorgesehen.
Seite 20 von 28
Anlage I
Übertragung von nicht in Anspruch genommenen Ermächtigungen gem. § 22 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO)
hier: Anmeldung zur Übertragung von konsumtiven Aufwands- und Auszahlungsermächtigungen in das Jahr 2017
lfd.
Produkt Bezeichnung Kostenstelle
Nr.
119 09 01 01 Planungsamt
Bezeichnung
Aufwand
Auszahlung
zu übertragen
nach 2017
zu übertragen
nach 2017
120 09 01 01 Planungsamt
121 09 01 01 Planungsamt
-4.277,69
-16.670,00
Die Differenz zwischen Aufwand und Auszahlung ist auf
Rechnungsabgrenzungen zurückzuführen. Die Übertragung der
Finanzmittel auf Grundlage der erfolgten Rechnungsabgrenzung
108.430,00 2016/2017 erfolgt gemäß § 9 Ziffer 2.5 der Haushaltssatzung.
-65.236,33
Die Differenz zwischen Aufwand und Auszahlung ist auf
Rechnungsabgrenzungen zurück zu führen. Die Übertragung der
Finanzmittel auf Grundlage der erfolgten Rechnungsabgrenzung
2.256.820,00 2016/2017 erfolgt gemäß § 9 Ziffer 2.5 der Haushaltssatzung.
Kostenerstattungen an übrige Bereiche
0,00
Aufwandsmittel werden mit positivem, Auszahlungsmittel mit negativem Vorzeichen dargestellt.
0,00
Die Rahmenplanung bzw. die dazu erforderliche Ausschreibung
befindet sich derzeit in Vorbereitung.
Die Differenz zwischen Aufwand und Auszahlung ist auf
Rechnungsabgrenzungen zurück zu führen. Die Übertragung der
Finanzmittel auf Grundlage der erfolgten Rechnungsabgrenzung
4.000,00 2016/2017 erfolgt gemäß § 9 Ziffer 2.5 der Haushaltssatzung.
Umlage Unterhaltungsverband Pulheimer Bach
0,00
125 11 01 01 Abfallbeseitigung
-130.000,00
Förderung des Denkmalschutzes
0,00
124 10 02 01 Wohnungswesen
-52.865,96
Eine Übertragung der Mittel in Höhe von 52.865,96 € ist erforderlich,
um Gutachterkosten im Zuge der Regionalplanfortschreibung
56.000,00 (Erschließungen) finanzieren zu können.
Rahmenplanung Pulheim Mitte 2030
130.000,00
123 10 01 01 Bauordnungs-amt
-40.000,00
Die bisherigen Bausteine des kommunales Flächenmanagements
(KFM) wurden verwaltungsintern erarbeitet. Die Mittel sollen zunächst
erneut für 2017 zur Verfügung gestellt werden, um die intern
erarbeitete Datenbasis (Bestand Baulücken und Planung
Regionalplanfortschreibung, Siedlungsflächenmonitoring) mit externer
0,00 Hilfe weiter bearbeiten zu können.
Sachverständigen-, Gerichts-, Berater- und Gutachterkosten
52.865,96
122 09 01 01 Planungsamt
-81.322,95
Entwicklung/Einführung kommunales Flächenmanagement
40.000,00
Bemerkungen
Für die GIS-Koordination ist eine Nachbesetzung in Vorbereitung.
Sobald die Stelle besetzt ist und die Einarbeitung erfolgt ist werden
die übertragenen und möglicherweise zu übertragenden Mittel wie
geplant zum weiteren Systemaufbau eingesetzt. Bis dahin werden
0,00 Einzelmaßnahmen extern begleitet.
Digitales Geodateninformationssystem
81.322,95
Ansatz 2017
Seite 21 von 28
Anlage I
Übertragung von nicht in Anspruch genommenen Ermächtigungen gem. § 22 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO)
hier: Anmeldung zur Übertragung von konsumtiven Aufwands- und Auszahlungsermächtigungen in das Jahr 2017
lfd.
Produkt Bezeichnung Kostenstelle
Nr.
126 11 01 01 Abfallbeseitigung
Bezeichnung
Aufwand
Auszahlung
zu übertragen
nach 2017
zu übertragen
nach 2017
Sonst. Aufw. Dienstleistungen
0,00
127 11 01 01 Abfallbeseitigung
129 11 02 01 Entwässerungsabteilung
---
-29.538,66
Aufwendung für Unterhaltung Infrastruktur
771.697,82
130 11 02 01 Entwässerungsabteilung
Aufgrund der Übertragung von Auszahlungsmitteln im investiven
Bereich für die Beschaffung von geringwertigen Wirtschaftsgütern
(GWG) sind in gleicher Höhe die Ermächtigungen für Abschreibungen
ins Jahr 2017 zu übertragen.
Unterhaltung Grundstücke und Gebäude
0,00
-829.262,35
Sachverständigen-, Gerichts-, Berater- und Gutachtachterkosten
0,00
Aufwandsmittel werden mit positivem, Auszahlungsmittel mit negativem Vorzeichen dargestellt.
-1.198,62
Bemerkungen
Die Differenz zwischen Aufwand und Auszahlung ist auf
Rechnungsabgrenzungen zurück zu führen. Die Übertragung der
Finanzmittel auf Grundlage der erfolgten Rechnungsabgrenzung
1.565.600,00 2016/2017 erfolgt gemäß § 9 Ziffer 2.5 der Haushaltssatzung.
Abschreibungen GWG
624,48
128 11 02 01 Zentralkläranlage
-59.470,52
Ansatz 2017
340.000,00
Die Differenz zwischen Aufwand und Auszahlung ist auf
Rechnungsabgrenzungen zurückzuführen. Die Übertragung der
Finanzmittel auf Grundlage der erfolgten Rechnungsabgrenzung
2016/2017 erfolgt gemäß § 9 Ziffer 2.5 der Haushaltssatzung.
Rd. 127 T€ werden für noch laufende Projekte (Sandfangsanierung)
benötigt und sind daher zu übertragen. Die Umsetzung der
Baumaßnahme erfolgt in 2017.
Rd. 645 T€ werden für geplante Kanalsanierungsmaßnahmen
benötigt. In 2016 konnten die geplanten Kanalsanierungen nicht im
erforderlichen Umfang durchgeführt werden. Die Bezirksregierung hat
jedoch bereits dazu aufgefordert, die aufgelaufenen
Sanierungsmaßnahmen durchzuführen. Hierzu werden Mittel aus
2016 benötigt. Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt voraussichtlich
in 2017.
Die Differenz zwischen Aufwand und Auszahlung ist auf
Rechnungsabgrenzungen zurückzuführen. Die Übertragung der
Finanzmittel auf Grundlage der erfolgten Rechnungsabgrenzung
0,00 2016/2017 erfolgt gemäß § 9 Ziffer 2.5 der Haushaltssatzung.
Die Differenz zwischen Aufwand und Auszahlung ist auf
Rechnungsabgrenzungen zurückzuführen. Die Übertragung der
Finanzmittel auf Grundlage der erfolgten Rechnungsabgrenzung
42.000,00 2016/2017 erfolgt gemäß § 9 Ziffer 2.5 der Haushaltssatzung.
Seite 22 von 28
Anlage I
Übertragung von nicht in Anspruch genommenen Ermächtigungen gem. § 22 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO)
hier: Anmeldung zur Übertragung von konsumtiven Aufwands- und Auszahlungsermächtigungen in das Jahr 2017
lfd.
Produkt Bezeichnung Kostenstelle
Nr.
131 11 02 01 Entwässerungsabteilung
Bezeichnung
Aufwand
Auszahlung
zu übertragen
nach 2017
zu übertragen
nach 2017
Fernmeldegebühren
0,00
132 11 02 01 Entwässerungsabteilung
135 12 01 01 Straßenbauabteilung
Knoten Rathausstr./Steinstr.
136 12 01 01 Straßenbauabteilung
Umbau Knoten L183/K6
1.094.502,20
550.337,20
-5.466,65
Die Mittel werden für die Erstattung von Gebühren, hier Stadt
Frechen, benötigt und sind zu übertragen. Die Umsetzung erfolgt in
2017.
In 2017 werden die Produkte 11/02/01 "Entwässerung und
Abwasserbeseitigungsanlagen" sowie 11/02/01 "Gebührenkalkulation
und -erhebung" zum erstgenannten Produkt zusammengefasst.
6.000,00 Daher sind die Mittel auf das erstgenannte Produkt umzusetzen.
-12.770,87
-1.100.000,00
-557.322,50
520.000,00
Aufwandsmittel werden mit positivem, Auszahlungsmittel mit negativem Vorzeichen dargestellt.
-98.441,01
Die Differenz zwischen Aufwand und Auszahlung ist auf
Rechnungsabgrenzungen zurückzuführen. Die Übertragung der
Finanzmittel auf Grundlage der erfolgten Rechnungsabgrenzung
2016/2017 erfolgt gemäß § 9 Ziffer 2.5 der Haushaltssatzung.
Die Maßnahme befindet sich derzeit in der Planung. Die Umsetzung
650.000,00 der Baumaßnahme ist für 2018 vorgesehen.
0,00
AS Pulheim-Nord B 59/L183
6.264,45
Die Differenz zwischen Aufwand und Auszahlung ist auf
Rechnungsabgrenzungen zurückzuführen. Die Übertragung der
Finanzmittel auf Grundlage der erfolgten Rechnungsabgrenzung
2016/2017 erfolgt gemäß § 9 Ziffer 2.5 der Haushaltssatzung.
-1.520,00
Aufwendung für Unterhaltung Infrastruktur
0,00
137 12 01 01 Straßenbauabteilung
6.800,00
Bemerkungen
Die Differenz zwischen Aufwand und Auszahlung ist auf
Rechnungsabgrenzungen zurückzuführen. Die Übertragung der
Finanzmittel auf Grundlage der erfolgten Rechnungsabgrenzung
0,00 2016/2017 erfolgt gemäß § 9 Ziffer 2.5 der Haushaltssatzung.
Erstattungen an Gemeinden
5.466,65
134 12 01 01 Straßenbauabteilung
-594,91
Aufwendungen f. Schadensfälle
0,00
133 11 02 02 Entwässerungsabteilung
Ansatz 2017
0,00
Die Maßnahme befindet sich derzeit in der Planung. Die Umsetzung
der Baumaßnahme ist für 2018 vorgesehen.
Die Maßnahme befindet sich derzeit in der Planung. Die Umsetzung
der Baumaßnahme ist für 2018 vorgesehen.
Seite 23 von 28
Anlage I
Übertragung von nicht in Anspruch genommenen Ermächtigungen gem. § 22 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO)
hier: Anmeldung zur Übertragung von konsumtiven Aufwands- und Auszahlungsermächtigungen in das Jahr 2017
lfd.
Produkt Bezeichnung Kostenstelle
Nr.
138 12 01 01 Straßenbauabteilung
Bezeichnung
Aufwand
Auszahlung
zu übertragen
nach 2017
zu übertragen
nach 2017
Erneuerung der K25 Kreisel Sonnenallee/Am Bendacker
120.700,00
139 12 01 01 Straßenbauabteilung
143 12 01 01 Straßenbauabteilung
-80.000,00
0,00
-526,00
0,00
Unterhaltung und Beschaffung von BGA < 60 € netto
0,00
144 12 02 01 Straßenbauabteilung
-10.635,10
Die Differenz zwischen Aufwand und Auszahlung ist auf
Rechnungsabgrenzungen zurückzuführen. Die Übertragung der
Finanzmittel auf Grundlage der erfolgten Rechnungsabgrenzung
35.000,00 2016/2017 erfolgt gemäß § 9 Ziffer 2.5 der Haushaltssatzung.
Ortsdurchfahrt Geyen Verkehrsuntersuchung
526,00
-623,29
35.000,00
Die Maßnahme befindet sich derzeit in der Planung. Die Umsetzung
der Baumaßnahme ist für 2018 vorgesehen.
Die Maßnahme befindet sich derzeit in der Umsetzung. Daher sind
die Mittel zu übertragen.
Die Differenz zwischen Aufwand und Auszahlung ist auf
Rechnungsabgrenzungen zurückzuführen. Die Übertragung der
Finanzmittel auf Grundlage der erfolgten Rechnungsabgrenzung
2016/2017 erfolgt gemäß § 9 Ziffer 2.5 der Haushaltssatzung.
Die Differenz zwischen Aufwand und Auszahlung ist auf
Rechnungsabgrenzungen zurückzuführen. Die Übertragung der
Finanzmittel auf Grundlage der erfolgten Rechnungsabgrenzung
2016/2017 erfolgt gemäß § 9 Ziffer 2.5 der Haushaltssatzung.
Aufwendung für Unterhaltung Infrastruktur
91.305,87
Aufwandsmittel werden mit positivem, Auszahlungsmittel mit negativem Vorzeichen dargestellt.
Die Baumaßnahme wurde bereits umgesetzt. Es erfolgt noch die
Schlussabrechnung. Daher sind die Mittel zu übertragen.
-4.873,05
Anpassung Lichtsignalanlage BP 109 PU
80.000,00
142 12 01 01 Straßenbauabteilung
0,00
Bemerkungen
Die Differenz zwischen Aufwand und Auszahlung ist auf
Rechnungsabgrenzungen zurückzuführen. Die Übertragung der
Finanzmittel auf Grundlage der erfolgten Rechnungsabgrenzung
170.000,00 2016/2017 erfolgt gemäß § 9 Ziffer 2.5 der Haushaltssatzung.
Aufwendung für Unterhaltung technische Anlagen
0,00
141 12 01 01 Straßenbauabteilung
-120.700,00
Brücke Am Kleekamp
0,00
140 12 01 01 Straßenbauabteilung
Ansatz 2017
-100.268,68
Die Mittel werden für noch laufende Projekte benötigt und sind daher
20.000,00 zu übertragen. Die Umsetzung erfolgt in 2017.
Seite 24 von 28
Anlage I
Übertragung von nicht in Anspruch genommenen Ermächtigungen gem. § 22 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO)
hier: Anmeldung zur Übertragung von konsumtiven Aufwands- und Auszahlungsermächtigungen in das Jahr 2017
lfd.
Produkt Bezeichnung Kostenstelle
Nr.
145 12 02 01 Straßenbauabteilung
Bezeichnung
Aufwand
Auszahlung
zu übertragen
nach 2017
zu übertragen
nach 2017
Erneuerung Straßenbeleuchtungsanlage Pulheim
263.195,28
146 12 02 01 Straßenbauabteilung
147 12 02 01 Straßenbauabteilung
SB. Ortskern BW, Guidelplatz
148 12 02 01 Straßenbauabteilung
SB, GN, Rather Straße
20.000,00
17.000,00
150 12 02 01 Straßenbauabteilung
SB, Im Trappenbruch
151 12 02 01 Straßenbauabteilung
Sb, Friedrich-Ebert-Straße KAG
3.900,00
15.000,00
Aufwandsmittel werden mit positivem, Auszahlungsmittel mit negativem Vorzeichen dargestellt.
Die Straßenbeleuchtungsmaßnahme ist noch nicht umgesetzt. Die
Ausführung erfolgt voraussichtlich 2017. Daher sind die Mittel zu
übertragen.
-----
Die Maßnahme befindet sich derzeit in der Umsetzung, daher sind die
0,00 Mittel zu übertragen.
---
Die Straßenbeleuchtungsmaßnahme ist noch nicht umgesetzt. Die
Ausführung erfolgt voraussichtlich 2017. Daher sind die Mittel zu
0,00 übertragen.
Die Baumaßnahme wurde bereits umgesetzt. Es erfolgt noch die
Schlussabrechnung. Daher sind die Mittel zu übertragen.
---
0,00
---
Die Baumaßnahme ist noch nicht endgültig abgerechnet. Daher sind
0,00 die Mittel zu übertragen.
---
Die Straßenbeleuchtungsmaßnahme ist noch nicht umgesetzt. Die
Ausführung erfolgt voraussichtlich 2018. Daher sind die Mittel zu
0,00 übertragen.
---
Die Straßenbeleuchtungsmaßnahme ist noch nicht umgesetzt. Die
Ausführung erfolgt voraussichtlich 2018/2019. Daher sind die Mittel
0,00 zu übertragen.
---
Die Straßenbeleuchtungsmaßnahme ist noch nicht umgesetzt. Die
Ausführung erfolgt voraussichtlich 2018. Daher sind die Mittel zu
10.000,00 übertragen.
SB, Knoten Rathaus-/Steinstr.
10.000,00
Bemerkungen
Die Straßenbeleuchtungsmaßnahme ist noch nicht umgesetzt. Die
Ausführung erfolgt voraussichtlich 2018. Daher sind die Mittel zu
0,00 übertragen.
SB, Forsterhütte
15.000,00
153 12 02 01 Straßenbauabteilung
30.000,00
SB, Minikreisel Hagelkreuzstraße
24.000,00
152 12 02 01 Straßenbauabteilung
---
SB, Pulheim Kreuzung Boschstraße/Siemensstraße
20.000,00
149 12 02 01 Straßenbauabteilung
Ansatz 2017
Seite 25 von 28
Anlage I
Übertragung von nicht in Anspruch genommenen Ermächtigungen gem. § 22 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO)
hier: Anmeldung zur Übertragung von konsumtiven Aufwands- und Auszahlungsermächtigungen in das Jahr 2017
lfd.
Produkt Bezeichnung Kostenstelle
Nr.
154 12 02 01 Straßenbauabteilung
Bezeichnung
Aufwand
Auszahlung
zu übertragen
nach 2017
zu übertragen
nach 2017
SB, Bernhardstraße
90.000,00
155 12 02 01 Straßenbauabteilung
157 12 02 01 Straßenbauabteilung
158 12 03 01 ÖPNV
---
Die Straßenbeleuchtungsmaßnahme ist noch nicht umgesetzt. Die
Ausführung erfolgt voraussichtlich 2017. Daher sind die Mittel zu
0,00 übertragen.
---
Die Straßenbeleuchtungsmaßnahme ist noch nicht umgesetzt. Die
Ausführung erfolgt voraussichtlich 2017. Daher sind die Mittel zu
0,00 übertragen.
sonst. Aufw. Dienstleistungen
50.000,00
159 12 03 01 ÖPNV
---
Die Straßenbeleuchtungsmaßnahme ist noch nicht umgesetzt. Die
Ausführung erfolgt voraussichtlich 2018. Daher sind die Mittel zu
0,00 übertragen.
SB, Rheidter Weg
17.045,23
-50.000,00
Die Verwaltung wurde beauftragt, ein Mobilitätskonzept zu erstellen.
Die Beauftragung ist für 2017 geplant. Daher sind die hierfür
0,00 bereitgestellten Mittel zu übertragen.
Bau einer barrierefreien Bushaltestelle Aquarena
102.968,27
Aufwandsmittel werden mit positivem, Auszahlungsmittel mit negativem Vorzeichen dargestellt.
Die Straßenbeleuchtungsmaßnahme ist noch nicht umgesetzt. Die
Ausführung erfolgt voraussichtlich 2017/2018. Daher sind die Mittel
zu übertragen.
0,00
SB, Wendehammer Im Schildchen
5.000,00
Bemerkungen
---
SB, Erschließung Farnweg
1.185,28
156 12 02 01 Straßenbauabteilung
Ansatz 2017
-103.682,27
0,00
Mit Vorlage Nr. 20/2017 hat der Rat die Genehmigung einer
erheblichen außerplanmäßigen Ausgabe (Aufwand und Auszahlung)
in 2016 für den Bau einer barrierefreien Bushaltestelle Aquarena in
Höhe von 264.500 € beschlossen. Da die Maßnahme noch nicht
vollständig abgerechnet wurde, sind die verbleibenden Restmittel in
nebenstehender Höhe zu übertragen.
Die Differenz zwischen Aufwand und Auszahlung ist auf
Rechnungsabgrenzungen zurück zu führen. Die Übertragung der
Finanzmittel auf Grundlage der erfolgten Rechnungsabgrenzung
2016/2017 erfolgt gemäß § 9 Ziffer 2.5 der Haushaltssatzung.
Seite 26 von 28
Anlage I
Übertragung von nicht in Anspruch genommenen Ermächtigungen gem. § 22 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO)
hier: Anmeldung zur Übertragung von konsumtiven Aufwands- und Auszahlungsermächtigungen in das Jahr 2017
lfd.
Produkt Bezeichnung Kostenstelle
Nr.
160 12 03 01 ÖPNV
Bezeichnung
Aufwand
Auszahlung
zu übertragen
nach 2017
zu übertragen
nach 2017
161 12 03 01 ÖPNV
162 13 02 01 Friedhof
-275.548,07
-19.793,81
Die Mittel werden für den Bau des Buswarteplatzes in 2017 benötigt.
Die Maßnahme ist noch nicht abgeschlossen. Die Maßnahme wird
0,00 von der NVR GmbH gefördert.
Buswarteplatz Sinnersdorf Nord
19.793,81
Friedhofskonzept
15.689,39
-15.689,39
163 14 01 01 Koordinierung Umweltschutz Öffentlichkeitsarbeit
3.000,00
-3.000,00
0,00
Aufwandsmittel werden mit positivem, Auszahlungsmittel mit negativem Vorzeichen dargestellt.
-45.000,00
Zur Begleichung einer Abschlussrechnung im Bereich "Friedhöfe" war
eine außerplanmäßige Mittelbereitstellung im Haushaltsjahr 2016
notwendig, vgl. Vorlage 77/2017, Rat 04.04.2017. Die Mittel müssen
in das Haushaltsjahr 2017 übertragen werden.
Im Hinblick auf die ab Sommer ggf. umzusetzenden
öffentlichkeitswirksamen Klimaschutzmaßnahmen soll der Betrag von
1.500,00 3.000 € übertragen werden.
164 14 01 01 Koordinierung Umweltschutz Mieten/Pachten
45.000,00
Bemerkungen
Mit Vorlage Nr. 20/2017 hat der Rat die Genehmigung einer
erheblichen außerplanmäßigen Ausgabe (Aufwand und Auszahlung)
in 2016 für den Bau einer barrierefreien Bushaltestelle Rathausstraße
in Höhe von 314.730 € beschlossen. Im Rahmen der
Jahresabschlussarbeiten 2016 wurde festgestellt, dass die
Maßnahme in konsumtive und investive Bestandteile aufgeteilt
werden muss. Die zu übertragenden Mittel werden für die Auszahlung
der bereits beauftragten Leistungen, insbesondere die
Schlusszahlung bezüglich der Bauleistungen benötigt.
Die Differenz zwischen Aufwand und Auszahlung ist auf
Rechnungsabgrenzungen zurück zu führen. Die Übertragung der
Finanzmittel auf Grundlage der erfolgten Rechnungsabgrenzung
0,00 2016/2017 erfolgt gemäß § 9 Ziffer 2.5 der Haushaltssatzung.
Bau einer barrierefreien Bushaltestelle Rathausstr.
270.171,13
Ansatz 2017
0,00
Der Auftrag für die Anmietung einer Messstation zur Messung von
Feinstaub- und Schwermetallbelastungen wurde bereits in 2016
erteilt. Dieser läuft noch bis zum 3. Quartal 2017. Aufgrund dessen
sind Mittel in nebenstehender Höhe zu übertragen.
Seite 27 von 28
Anlage I
Übertragung von nicht in Anspruch genommenen Ermächtigungen gem. § 22 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO)
hier: Anmeldung zur Übertragung von konsumtiven Aufwands- und Auszahlungsermächtigungen in das Jahr 2017
lfd.
Produkt Bezeichnung Kostenstelle
Nr.
Bezeichnung
Aufwand
Auszahlung
zu übertragen
nach 2017
zu übertragen
nach 2017
Ansatz 2017
165 14 01 01 Koordinierung Umweltschutz Erstellung Klimaschutzkonzept
64.551,76
166 16 01 01 Kämmereiabteilung
-64.551,76
Sachverständigen-, Gerichts-, Berater- und Gutachterkosten
20.000,00
-60.354,39
0,00
Der Durchführungszeitraum des mit Bundesmitteln geförderten
Projektes "Erstellung eines integrierten Klimaschutzkonzeptes für
Pulheim" endet laut Zuwendungsbescheid am 31.08.2017. Die Mittel
werden benötigt um die im Zusammenhang mit dem
Klimaschutzkonzept bereits beauftragten Leistungen, hier vor allem
das Honorar des mit der Erarbeitung beauftragten Büros, zu
bezahlen.
Zur weiteren Beratung im Zusammenhang mit außergerichtlichen
Verhandlungen zur Konzessionierung der Stadtwerke Pulheim
werden die nebenstehenden Haushaltsmittel benötigt. Die
Übertragung der Finanzmittel auf Grundlage der erfolgten
Rechnungsabgrenzung 2016/2017 erfolgt gemäß § 9 Ziffer 2.5 der
20.000,00 Haushaltssatzung in Höhe von 40.354,39 €.
Die Differenz zwischen Aufwand und Auszahlung (6.539,01 €) ist auf
Rechnungsabgrenzungen zurück zu führen. Die Übertragung der
Finanzmittel auf Grundlage der erfolgten Rechnungsabgrenzung
2016/2017 erfolgt gemäß § 9 Ziffer 2.5 der Haushaltssatzung.
167 16 01 01 Allgemeine Finanzwirtschaft Zinsaufwendungen Swap
0,00
Aufwandsmittel werden mit positivem, Auszahlungsmittel mit negativem Vorzeichen dargestellt.
Bemerkungen
-6.539,01
1.000,00
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