Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Widmung eines Teilstücks der Christophstraße in Sinnersdorf)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
128 kB
Datum
10.10.2017
Erstellt
03.07.17, 18:31
Aktualisiert
03.07.17, 18:31
Beschlussvorlage (Widmung eines Teilstücks der Christophstraße in Sinnersdorf) Beschlussvorlage (Widmung eines Teilstücks der Christophstraße in Sinnersdorf)

öffnen download melden Dateigröße: 128 kB

Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 201/2017 Erstellt am: 14.06.2017 Aktenzeichen: IV/60/66.12.02 Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung nö. Sitzung Termin Ausschuss für Tiefbau und Verkehr X 12.07.2017 Rat X 10.10.2017 Betreff Widmung eines Teilstücks der Christophstraße in Sinnersdorf Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ja X nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja X nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja X nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): ja nein Vorlage Nr.: 201/2017 . Seite 2 / 2 Beschlussvorschlag Der Ausschuss für Tiefbau und Verkehr empfiehlt, der Rat der Stadt Pulheim beschließt die Widmung der nachfolgend aufgeführten Flurstücke entsprechend der Kennzeichnung in der beigefügten Anlage gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes (StrWG NRW) vom 23. September 1995 in der derzeit gültigen Fassung für den öffentlichen Verkehr zu verfügen: Christophstraße Gemarkung Sinnersdorf Flur 7, Flurstück 26 (teilweise), 111 (teilweise), 247 (teilweise), 249 (teilweise) Der in der Anlage schraffiert gekennzeichnete Bereich wird als Gemeindestraße ohne Beschränkung auf eine bestimmte Nutzungsart im Sinne von § 3 Abs. 1 Ziffer 3 in Verbindung mit Abs. 4 Ziffer 2 StrWG NRW gewidmet. Erläuterungen Die Straße „Christophstraße“ wurde bereits im Abschnitt von der Peter-Wolff-Straße in einer Länge von 70 Metern im Jahr 1979 gewidmet. Gegenstand dieser Widmungsvorlage ist nunmehr der in der Kartenanlage kenntlich gemachte Teil bis zum Ende des Grundstücks Christophstraße Nr. 11, für den die Widmungsvoraussetzungen (Darstellung im Bebauungsplan Nr. 1.9 Sinnersdorf, entsprechende Herstellung und städtisches Eigentum) vorliegen. Der gekennzeichnete Bereich der Flurstücke 26 (teilweise), 111 (teilweise), 247 (teilweise) und 249 (teilweise) ist bereits dem öffentlichen Verkehr übergeben. Die Widmung tritt frühestens mit der nach § 6 Abs. 1 StrWG NRW vorgeschriebenen öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.