Daten
Kommune
Pulheim
Größe
140 kB
Datum
10.10.2017
Erstellt
04.09.17, 18:38
Aktualisiert
04.09.17, 18:38
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
241/2017
Erstellt am:
18.08.2017
Aktenzeichen:
IV / 61 br
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
nö. Sitzung
Termin
Umweltausschuss
X
13.09.2017
Planungsausschuss
X
20.09.2017
Rat
X
10.10.2017
Betreff
Bebauungsplan Nr. 53 Brauweiler, 4. Änderung
Bereich: ehemaliger Spielplatz zwischen Albert-Einstein-Straße und Von-Werth-Straße
- Beschlussfassung über die während der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden
und sonstigen Träger öffentlicher Belange (gemäß § 3 Abs. 1 und 2, § 4 Abs. 1 und 2 BauGB) eingegangenen
Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
siehe UA vom 08.03.2017
siehe PA vom 15.03.2017
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
X nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
X nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
X nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
ja
nein
Vorlage Nr.: 241/2017 . Seite 2 / 3
Beschlussvorschlag
Der Umweltausschuss nimmt die Abwägungsvorschläge der Verwaltung zu den während der Beteiligung gem. §§ 3
Abs. 1 und 2 und 4 Abs. 1 und 2 BauGB eingegangenen umweltrelevanten Äußerungen und Stellungnahmen zur
Kenntnis und empfiehlt dem Planungsausschuss die Abwägung der Umweltbelange - vorberatend für den Rat - entsprechend vorzunehmen.
Der Planungsausschuss empfiehlt, der Rat der Stadt Pulheim beschließt:
1. Die während der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (gemäß
§§ 3 Abs. 1 und 2, 4 Abs. 1 und 2, 4a Abs. 3 BauGB) eingegangenen Stellungnahmen werden gemäß den vorgelegten Abwägungsvorschlägen der Verwaltung berücksichtigt / nicht berücksichtigt.
2. Der Rat der Stadt Pulheim beschließt gemäß § 10 BauGB Abs. 1 vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert
durch Artikel 2 Absatz 3 des Gesetzes vom 20.07.2017 (BGBl. I S. 2808) in Verbindung mit § 7 (1) der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666) zuletzt geändert durch
Artikel 1 des Gesetzes vom 15.11.2016 (GV. NRW. S. 966) den Bebauungsplan Nr. 53 Brauweiler, 4. Änderung als
Satzung.
Der Bebauungsplan besteht aus der Planzeichnung, textlichen Festsetzungen sowie örtlichen Bauvorschriften gemäß § 86 BauO NRW in Verbindung mit § 9 (4) BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch
Artikel 2 Absatz 3 des Gesetzes vom 20.07.2017 (BGBl. I S. 2808) als Bestandteil des Bebauungsplanes.
Dem Bebauungsplan ist gemäß § 9 (8) BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Artikel 2
Absatz 3 des Gesetzes vom 20.07.2017 (BGBl. I S. 2808) die Begründung beigefügt, die Bestandteil dieses Beschlusses ist.
Erläuterungen
Die Unterrichtung der Bürger (frühzeitige Beteiligung § 3 (1) BauGB) fand in der Zeit vom 09.12.2015 bis 08.01.2016
einschließlich statt. Die Bekanntmachung hierzu erfolgte im Amtsblatt am 01.12.2015 und die Träger öffentlicher Belange (§ 4 (1) BauGB) wurden mit Schreiben vom 07.12.2015 über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung unterrichtet und um Äußerung gebeten.
Die eingegangenen planungsrelevanten Äußerungen der Öffentlichkeit (T 1 fBÖ, T 2 fBÖ, T 3 fBÖ, T 5 fBÖ sowie B 1
fBÖ, und B 2 fBÖ) sind nachfolgend aufgelistet und mit den Abwägungsvorschlägen der Verwaltung als Grundlage zur
Beschlussfassung von Ausschüssen und Rat beigefügt.
Der Umweltausschuss der Stadt Pulheim hat am 08.03.2017 die Darstellung der Umweltbelange zustimmend zur Kenntnis genommen und der Planungsausschuss der Stadt Pulheim hat am 15.03.2017 die Beteiligung der Öffentlichkeit
(Auslegung) gemäß § 3 (2) BauGB und die Beteiligung der Behörden gem. § 4 (2) BauGB für den Bebauungsplan Nr. 53
Brauweiler, 4. Änderung beschlossen.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit (Auslegung) erfolgte in der Zeit vom 03.05.2017 bis 06.06.2017 einschließlich. Die
Bekanntmachung hierzu erfolgte im Amtsblatt am 25.04.2017. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
wurden mit Schreiben vom 27.04.2017 um Stellungnahme zum Planentwurf und der Begründung gebeten.
Während dieses Verfahrensschrittes der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (T 1) ging eine planungsrelevante Stellungnahme mit abwägungsrelevanten Belangen ein, sie ist nachfolgend in die beigefügte Liste mit den
Abwägungsvorschlägen der Verwaltung als Grundlage zur Beschlussfassung von Ausschüssen und Rat eingearbeitet.
Seitens der betroffenen Bürger gingen keine Stellungnahmen ein.
Vorlage Nr.: 241/2017 . Seite 3 / 3
Die Verwaltung schlägt – nach der Empfehlung des Umweltausschusses zu den umweltrelevanten Belangen - dem
Planungsausschuss vor, dem Rat zu empfehlen, entsprechend der Abwägungsvorschläge zu entscheiden und den Bebauungsplan Nr. 53 Brauweiler, 4. Änderung als Satzung zu beschließen.