Daten
Kommune
Pulheim
Größe
108 kB
Datum
10.10.2017
Erstellt
04.09.17, 18:38
Aktualisiert
04.09.17, 18:38
Stichworte
Inhalt der Datei
Bebauungsplan Nr. 53 Brauweiler, 4. Änderung
Abwägung
Äußerungen zur frühzeitigen Beteiligung gem. § 3 (1) und § 4 (1) BauGB
Stellungnahmen zur Beteiligung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
Äußerungen zur frühzeitigen Beteiligung in der Zeit 09.12.2015 bis 08.01.2016
T 1 fBÖ, Deutsche Telekom Technik GmbH
Schreiben vom 11.12.2015
Inhalt der Äußerung
Abwägungsvorschlag
Der Eingabesteller weist auf eine
durch das Plangebiet verlaufende
Telekommunikationslinie hin,
deren Verlauf bei der Bebauung
des Grundstücks zu
berücksichtigen ist.
Im Rahmen des
Baugenehmigungsverfahrens sind
der Verlauf und die Zugänglichkeit
der Telekommunikationslinie zu
beachten, einer Bebaubarkeit steht
dies aber nicht entgegen.
T 2 fBÖ, Rheinische NETZGesellschaft mbH
Schreiben vom 07.01.2016
Inhalt der Äußerung
Abwägungsvorschlag
Der Eingabesteller weist auf eine
durch das Plangebiet verlaufende
Gasleitung hin, deren Verlauf bei
der Planung zu berücksichtigen
ist.
T 3 fBÖ, Rhein-Erft-Kreis
Schreiben vom 08.01.2016
Inhalt der Äußerung
Für den Fall, dass während des
Rodungsvorgangs
Fortpflanzungs- oder Ruhestätten
von Tieren der besonders
geschützten Arten vorgefunden
werden, ist die Untere
Landschaftsbehörde des RheinErft-Kreises zu beteiligen.
Vom zuständigen Fachamt ist eine
Abstimmung mit dem Betreiber der
Gasleitung dahingehend erfolgt, dass
die Leitung im Zuge von auf dem
Grundstück erfolgenden
Baumaßnahme bei Bedarf zurück zu
bauen ist (siehe Anlage, n. ö. T).
Abwägungsvorschlag
Eine gegebenenfalls erforderliche
Beteiligung des Rhein-Erft-Kreises
kann im Rahmen des
Baugenehmigungsverfahrens
erfolgen.
T 5 fBÖ, ADFC-Ortsgruppe Pulheim
Schreiben vom 14.12.2015
Inhalt der Äußerung
Abwägungsvorschlag
Es wird die Beibehaltung einer
Querungsmöglichkeit des
Plangebiets für Fußgänger und
Radfahrer gefordert.
In der Vergangenheit war die Fläche
zwar – aufgrund der Aufgabe des
Spielplatzes - in der Örtlichkeit
querbar, eine Wegeverbindung für
Radfahrer war aber nicht
planungsrechtlich gesichert. Eine
wesentliche oder abkürzende
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Demografie
Beschlussvorschlag für
PA und RAT
Die Verwaltung empfiehlt, die
Anregungen zu berücksichtigen.
Beschlussvorschlag für
PA und RAT
Die Verwaltung empfiehlt, die
Anregungen zu berücksichtigen.
Beschlussvorschlag für
UA, PA und RAT
Die Verwaltung empfiehlt, die
Anregungen zu berücksichtigen.
Beschlussvorschlag für
PA und RAT
Die Verwaltung empfiehlt, die
Anregungen nicht zu
berücksichtigen.
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Bebauungsplan Nr. 53 Brauweiler, 4. Änderung
Abwägung
Verbindung stellte diese Option nicht
dar. Eine sinnvolle bauliche Nutzung
des Grundstücks wäre unmöglich.
B1 fBÖ, Schreiben vom 09.12.2014
Inhalt der Äußerung
Abwägungsvorschlag
Die Änderung des
Bebauungsplans wird seitens des
Eingabestellers u .a dahingehend
abgelehnt, dass
eine nicht-vertretbare Verdichtung
der Bebauung erfolgt und eine
wertvolle Spielfläche für
Grundschulkinder wegfällt.
Es wird angeregt, eine
Obergrenze für die Höhe des
Daches und von Bäumen im
Bebauungsplan festzulegen. Bei
der Neubebauung sollte die
niedrigste Höhe der umgebenden
Bebauung berücksichtigt werden.
Zu 1: Die durch die
Bebauungsplanänderung ermöglichte
Verdichtung bewegt sich im Rahmen
der Größenvorgaben der
Baunutzungsverordnung und ist mit
der festgesetzten Bebauungshöhe,
die lediglich einen eingeschossigen
Bungalow ermöglicht, sehr moderat
und der teilweise umgebenden
Bungalowbebauung angepasst.
Entsprechend der weiterhin sehr
starken Nachfrage nach
Baugrundstücken für Eigenheime im
Stadtgebiet Pulheims ist die
Inanspruchnahme von bereits
erschlossenen, umnutzbaren Flächen
in zentralen Ortslagen grundsätzlich
sinnvoller, als die Schaffung neuer
Baugebiete auf der 'grünen Wiese'.
Grundsätzlich besteht für Politik und
Verwaltung aufgrund der
Bevölkerungs- und wirtschaftlichen
Entwicklung in der Region Pulheim
ein hoher Handlungsbedarf zur
Schaffung von Wohnraum.
Die bereits seit längerem erfolgte und
dauerhafte Aufgabe der öffentlichen
Spielplatzfläche wurde durch das
zuständige Fachamt vorgenommen
und war Auslöser zur alternativen
Nutzung.
B 2 fBÖ, Schreiben vom 25.03.2015
Inhalt der Äußerung
Abwägungsvorschlag
Der Eingabesteller befürchtet die
Verschattung seiner
Photovoltaikanlage und spricht
sich gegen die Zugänglichkeit des
neu entstehenden
Baugrundstücks vom im
Privateigentum befindlichen,
nördlich angrenzenden, zur
August-Bebel-Straße führenden
Fußweg aus.
Hinsichtlich einer möglichen
Verschattung bleibt das Gebot der
Rücksichtnahme gewahrt, wenn die
Vorgaben des Planungs- und
Bauordnungsrechts eingehalten
werden. Gleichzeitig ist die maximal
zulässige Höhe der Neubebauung
vergleichsweise niedrig.
Die Haupterschließung des
Grundstücks erfolgt über die VonWerth-Straße. Zudem grenzt es noch
an die Albert-Einstein-Straße an.
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Demografie
Beschlussvorschlag für
PA und RAT
Die Verwaltung empfiehlt, die
Anregungen teilweise zu
berücksichtigen.
Beschlussvorschlag für
UA, PA und RAT
Die Verwaltung empfiehlt, die
Anregungen nicht zu
berücksichtigen.
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Bebauungsplan Nr. 53 Brauweiler, 4. Änderung
Abwägung
Stellungnahmen zur Beteiligung in der Zeit vom 03.05.2017 bis zum 06.06.2017
T 1, Rheinische NETZGesellschaft mbH
Schreiben vom 24.05.2017
Inhalt der Äußerung
Abwägungsvorschlag
Der Eingabesteller weist auf eine
durch das Plangebiet verlaufende
Gasleitung hin, die bei einer
Bebauung des Grundstücks
verlegt werden müsste. In diesem
Zusammenhang ist der
Leitungsträger rechtzeitig über
anstehende Baumaßnahmen zu
informieren. Gleichzeit wird eine
neue Leitung zu Versorgung der
Häuser Von-Werth-Straße 13 bis
21 erforderlich.
Vom zuständigen Fachamt ist eine
Abstimmung mit dem Betreiber der
Gasleitung dahingehend erfolgt, dass
die Leitung im Zuge der geplanten
Baumaßnahme bei Bedarf zurück zu
bauen ist. Die Kosten für die
Außerbetriebnahme der Leitung und
die Verlegung der neuen Ringleitung
trägt die GVG.
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Demografie
Beschlussvorschlag für
PA und RAT
Die Verwaltung empfiehlt, die
Anregungen zu berücksichtigen.
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