Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (BP 53 BW 4. Ä Satb Abwägungstabelle)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
108 kB
Datum
10.10.2017
Erstellt
04.09.17, 18:38
Aktualisiert
04.09.17, 18:38
Beschlussvorlage (BP 53 BW 4. Ä Satb Abwägungstabelle) Beschlussvorlage (BP 53 BW 4. Ä Satb Abwägungstabelle) Beschlussvorlage (BP 53 BW 4. Ä Satb Abwägungstabelle)

öffnen download melden Dateigröße: 108 kB

Inhalt der Datei

Bebauungsplan Nr. 53 Brauweiler, 4. Änderung Abwägung Äußerungen zur frühzeitigen Beteiligung gem. § 3 (1) und § 4 (1) BauGB Stellungnahmen zur Beteiligung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB Äußerungen zur frühzeitigen Beteiligung in der Zeit 09.12.2015 bis 08.01.2016 T 1 fBÖ, Deutsche Telekom Technik GmbH Schreiben vom 11.12.2015 Inhalt der Äußerung Abwägungsvorschlag Der Eingabesteller weist auf eine durch das Plangebiet verlaufende Telekommunikationslinie hin, deren Verlauf bei der Bebauung des Grundstücks zu berücksichtigen ist. Im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens sind der Verlauf und die Zugänglichkeit der Telekommunikationslinie zu beachten, einer Bebaubarkeit steht dies aber nicht entgegen. T 2 fBÖ, Rheinische NETZGesellschaft mbH Schreiben vom 07.01.2016 Inhalt der Äußerung Abwägungsvorschlag Der Eingabesteller weist auf eine durch das Plangebiet verlaufende Gasleitung hin, deren Verlauf bei der Planung zu berücksichtigen ist. T 3 fBÖ, Rhein-Erft-Kreis Schreiben vom 08.01.2016 Inhalt der Äußerung Für den Fall, dass während des Rodungsvorgangs Fortpflanzungs- oder Ruhestätten von Tieren der besonders geschützten Arten vorgefunden werden, ist die Untere Landschaftsbehörde des RheinErft-Kreises zu beteiligen. Vom zuständigen Fachamt ist eine Abstimmung mit dem Betreiber der Gasleitung dahingehend erfolgt, dass die Leitung im Zuge von auf dem Grundstück erfolgenden Baumaßnahme bei Bedarf zurück zu bauen ist (siehe Anlage, n. ö. T). Abwägungsvorschlag Eine gegebenenfalls erforderliche Beteiligung des Rhein-Erft-Kreises kann im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens erfolgen. T 5 fBÖ, ADFC-Ortsgruppe Pulheim Schreiben vom 14.12.2015 Inhalt der Äußerung Abwägungsvorschlag Es wird die Beibehaltung einer Querungsmöglichkeit des Plangebiets für Fußgänger und Radfahrer gefordert. In der Vergangenheit war die Fläche zwar – aufgrund der Aufgabe des Spielplatzes - in der Örtlichkeit querbar, eine Wegeverbindung für Radfahrer war aber nicht planungsrechtlich gesichert. Eine wesentliche oder abkürzende Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Demografie Beschlussvorschlag für PA und RAT Die Verwaltung empfiehlt, die Anregungen zu berücksichtigen. Beschlussvorschlag für PA und RAT Die Verwaltung empfiehlt, die Anregungen zu berücksichtigen. Beschlussvorschlag für UA, PA und RAT Die Verwaltung empfiehlt, die Anregungen zu berücksichtigen. Beschlussvorschlag für PA und RAT Die Verwaltung empfiehlt, die Anregungen nicht zu berücksichtigen. Seite 1 von 3 Bebauungsplan Nr. 53 Brauweiler, 4. Änderung Abwägung Verbindung stellte diese Option nicht dar. Eine sinnvolle bauliche Nutzung des Grundstücks wäre unmöglich. B1 fBÖ, Schreiben vom 09.12.2014 Inhalt der Äußerung Abwägungsvorschlag Die Änderung des Bebauungsplans wird seitens des Eingabestellers u .a dahingehend abgelehnt, dass eine nicht-vertretbare Verdichtung der Bebauung erfolgt und eine wertvolle Spielfläche für Grundschulkinder wegfällt. Es wird angeregt, eine Obergrenze für die Höhe des Daches und von Bäumen im Bebauungsplan festzulegen. Bei der Neubebauung sollte die niedrigste Höhe der umgebenden Bebauung berücksichtigt werden. Zu 1: Die durch die Bebauungsplanänderung ermöglichte Verdichtung bewegt sich im Rahmen der Größenvorgaben der Baunutzungsverordnung und ist mit der festgesetzten Bebauungshöhe, die lediglich einen eingeschossigen Bungalow ermöglicht, sehr moderat und der teilweise umgebenden Bungalowbebauung angepasst. Entsprechend der weiterhin sehr starken Nachfrage nach Baugrundstücken für Eigenheime im Stadtgebiet Pulheims ist die Inanspruchnahme von bereits erschlossenen, umnutzbaren Flächen in zentralen Ortslagen grundsätzlich sinnvoller, als die Schaffung neuer Baugebiete auf der 'grünen Wiese'. Grundsätzlich besteht für Politik und Verwaltung aufgrund der Bevölkerungs- und wirtschaftlichen Entwicklung in der Region Pulheim ein hoher Handlungsbedarf zur Schaffung von Wohnraum. Die bereits seit längerem erfolgte und dauerhafte Aufgabe der öffentlichen Spielplatzfläche wurde durch das zuständige Fachamt vorgenommen und war Auslöser zur alternativen Nutzung. B 2 fBÖ, Schreiben vom 25.03.2015 Inhalt der Äußerung Abwägungsvorschlag Der Eingabesteller befürchtet die Verschattung seiner Photovoltaikanlage und spricht sich gegen die Zugänglichkeit des neu entstehenden Baugrundstücks vom im Privateigentum befindlichen, nördlich angrenzenden, zur August-Bebel-Straße führenden Fußweg aus. Hinsichtlich einer möglichen Verschattung bleibt das Gebot der Rücksichtnahme gewahrt, wenn die Vorgaben des Planungs- und Bauordnungsrechts eingehalten werden. Gleichzeitig ist die maximal zulässige Höhe der Neubebauung vergleichsweise niedrig. Die Haupterschließung des Grundstücks erfolgt über die VonWerth-Straße. Zudem grenzt es noch an die Albert-Einstein-Straße an. Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Demografie Beschlussvorschlag für PA und RAT Die Verwaltung empfiehlt, die Anregungen teilweise zu berücksichtigen. Beschlussvorschlag für UA, PA und RAT Die Verwaltung empfiehlt, die Anregungen nicht zu berücksichtigen. Seite 2 von 3 Bebauungsplan Nr. 53 Brauweiler, 4. Änderung Abwägung Stellungnahmen zur Beteiligung in der Zeit vom 03.05.2017 bis zum 06.06.2017 T 1, Rheinische NETZGesellschaft mbH Schreiben vom 24.05.2017 Inhalt der Äußerung Abwägungsvorschlag Der Eingabesteller weist auf eine durch das Plangebiet verlaufende Gasleitung hin, die bei einer Bebauung des Grundstücks verlegt werden müsste. In diesem Zusammenhang ist der Leitungsträger rechtzeitig über anstehende Baumaßnahmen zu informieren. Gleichzeit wird eine neue Leitung zu Versorgung der Häuser Von-Werth-Straße 13 bis 21 erforderlich. Vom zuständigen Fachamt ist eine Abstimmung mit dem Betreiber der Gasleitung dahingehend erfolgt, dass die Leitung im Zuge der geplanten Baumaßnahme bei Bedarf zurück zu bauen ist. Die Kosten für die Außerbetriebnahme der Leitung und die Verlegung der neuen Ringleitung trägt die GVG. Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Demografie Beschlussvorschlag für PA und RAT Die Verwaltung empfiehlt, die Anregungen zu berücksichtigen. Seite 3 von 3