Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (BP 53 BW 4. Ä Eingabesteller T 1 Aus)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
418 kB
Datum
10.10.2017
Erstellt
04.09.17, 18:38
Aktualisiert
04.09.17, 18:38
Beschlussvorlage (BP 53 BW 4. Ä Eingabesteller T 1 Aus)

öffnen download melden Dateigröße: 418 kB

Inhalt der Datei

T4 Mai 2017 eingegangen A.rs F|NG Elhelnleche NETZGogcllgchaft §iÄ6TF0LFETM 2 9. 2 g. MAI 2017 Posr§iEllE Stadt Pulheim Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Demografie Frau Hatting Postfach 1345 50241Pulheim Netzplanung (RNG-P) Björn Lohwasser Telefon 0221 4746-236 Teletax0221 4746-8236 b.lohwasser@rng.de 24. Mai2017 Stellungnahme zum Bebauungsplan Nr. 53 Brauweiler, 4. Änderung Sehr geehrte Frau Hatting, gegen das im Betreff genannte Verfahren bestehen aus unserer Sicht keine Bedenken. Wir weisen jedoch darauf hin, dass sich im Plangebiet eine Leitung der öffentlichen Gasversorgung befindet. lm Falle der Bebauung des Grundstückes muss die Leitung stillgelegt werden (Trennung, Entgasung, Belüftung, Verschließung). ln den Bereichen, wo die Leitung eine Bebauung verhindert, ist die Leitung durch den Bauherrn freizulegen. Die störenden Leitungsabschnitte werden dann von der Gasversorgungsgesellschaft mbH Rhein-Erft (GVG) abgetrennt und entsorgt. Die Kosten für die Rohrarbeiten sowie die Entsorgung trägt der Netzbetreiber. Die Maßnahme ist frühzeitig mit der GVG abzustimmen. Weiterhin sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen: 1. 2. 3. Die GVG braucht eine schriftliche Aufforderung von der Stadt Pulheim zur Stilllegung der o.g. Leitung. Die GVG benötigt die Angabe des Termins, zu dem die o.g. Leitung spätestens stillgelegt sein soll. Vor der Stilllegung der besagten Erdgasleitung muss eine neue Ringschlussleitung zur Versorgung der Häuser Von-Werth-Straße 13 bis 21 verlegt werden, und zwar von der Albert-Einstein-Straße i Ecke Von-Werth-Straße bis zum Haus Von-Werth-Str. 13. Die Länge der neuen Stahlleitung DN 100 beträgt ca. 43 m. Die Vorlaufzeit für diese Arbeiten beträqt mindestens 3 Monate. Ansprechpartner von der GVG in diesem Zusammenhang ist der Fachbereich Netmanagement, Herr Kordt, Tel. 0233/7909-3074, E-Mail michael.kordt@gvg.de. Bei Fragen in Bezug auf die Verfahrensstellungnahme stehen wir lhnen unter o.g. Kontaktdaten gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen I Dr. G Lohwasser AZ,/ 1t1 Fh.irarch. NETZG.r.lbchän Prkgurt€{ 26 5@23 Xöh nüH r*16cq2147464 T€lefa( 0221 47.16,1 'nfo6mq.de I1 O.- UhchG.!ß. KEslon Thi.rr'rh Vo§ts€ndc. d.s Arrfi sictns-atE Sprk6so Ka,hBorh AnGgsirrl Kötl }nB EAN 0€5«i7050198190021 79r 8 §€|j€ rr. BIC COLSDE33 5€302 75785/065,1 USt.-ldNr. OEEI 4567,$1 21