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Beschlussvorlage (Landschaftspläne 1 - 8 des Rhein-Erft-Kreises Textliche Aktualisierung der allgemeinen Festsetzungen (Ge- und Verbote, Ausnahmen, Unberührtheitsklauseln) für Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete, Naturdenkmale und geschützte Landschaftsbestandteile Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 15 Landesnaturschutzgesetz (LNatSchG NRW))

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
135 kB
Datum
10.10.2017
Erstellt
04.09.17, 18:38
Aktualisiert
04.09.17, 18:38
Beschlussvorlage (Landschaftspläne 1 - 8 des Rhein-Erft-Kreises
Textliche Aktualisierung der allgemeinen Festsetzungen (Ge- und Verbote, Ausnahmen, Unberührtheitsklauseln) für Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete, Naturdenkmale und geschützte Landschaftsbestandteile
Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 15 Landesnaturschutzgesetz
(LNatSchG NRW)) Beschlussvorlage (Landschaftspläne 1 - 8 des Rhein-Erft-Kreises
Textliche Aktualisierung der allgemeinen Festsetzungen (Ge- und Verbote, Ausnahmen, Unberührtheitsklauseln) für Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete, Naturdenkmale und geschützte Landschaftsbestandteile
Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 15 Landesnaturschutzgesetz
(LNatSchG NRW))

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 243/2017 Erstellt am: 18.08.2017 Aktenzeichen: IV/003 Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung nö. Sitzung Termin Umweltausschuss X 13.09.2017 Rat X 10.10.2017 Betreff Landschaftspläne 1 - 8 des Rhein-Erft-Kreises Textliche Aktualisierung der allgemeinen Festsetzungen (Ge- und Verbote, Ausnahmen, Unberührtheitsklauseln) für Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete, Naturdenkmale und geschützte Landschaftsbestandteile Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 15 Landesnaturschutzgesetz (LNatSchG NRW) Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ja x nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja x nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja x nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): ja nein Vorlage Nr.: 243/2017 . Seite 2 / 2 Beschlussvorschlag Der Umweltausschuss empfiehlt, der Rat beschließt, zur 14. Änderung des Landschaftsplanes 6 „Rekultivierte Ville“ bzw. zur 12. Änderung des Landschaftsplanes 7 „Rommerskirchener Lössplatte“ im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange keine Anregungen und Bedenken zu äußern. Erläuterungen Mit Schreiben vom 05.07.2017 (Anlage 1) hat der Rhein-Erft-Kreis die Stadt Pulheim über die geplante Änderung der Landschaftspläne 1 bis 8 informiert und im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange um Stellungnahme gebeten. Inhalt dieser Änderungen der Landschaftspläne im Rhein-Erft-Kreis ist die Aktualisierung der allgemeinen Festsetzungen für Landschaftsschutzgebiete, Naturschutzgebiete, Naturdenkmale und geschützte Landschaftsbestandteile, die aufgrund der Novellierung des Bundesnaturschutzgesetzes und des Landesnaturschutzgesetzes NRW notwendig werden. Die Abgrenzungen der Gebiete und die spezifischen Festsetzungen für einzelne Schutzgebiete sind von dieser Änderung nicht berührt. Weiteres Ziel der Änderungen ist einheitliche rechtssichere Regelungen für den gesamten Rhein-Erft-Kreis zu formulieren. In der Anlage 2 bis 7 sind die für das Stadtgebiet von Pulheim relevanten Änderungen beigefügt: Anlage 2 Synopse der bisherigen und der aktualisierten allgemeinen Festsetzungen für Naturschutzgebiete Anlage 3 Synopse der bisherigen und der aktualisierten allgemeinen Festsetzungen für Landschaftsschutzgebiete Anlage 4 Synopse der bisherigen und der aktualisierten allgemeinen Festsetzungen für Naturdenkmale Anlage 5 Synopse der bisherigen und der aktualisierten allgemeinen Festsetzungen für Geschützte Landschaftsbestandteile Anlage 6 Strategische Umweltprüfung zur 14. Änderung des Landschaftsplanes 6 Anlage 7 Textentwurf des geänderten Landschaftsplanes 6 „Rekultivierte Ville“, 14. Änderung Anlage 8 Strategische Umweltprüfung zur 12. Änderung des Landschaftsplanes 7 Anlage 9 Textentwurf des geänderten Landschaftsplanes 7 „Rommerskirchener Lössplatte“, 12. Änderung Aufgrund des Umfangs der Anlagen 6 bis 9 werden diese lediglich im gesonderten Anlagenpaket in geringerer Stückzahl zur Verfügung gestellt. Alle Unterlagen können außerdem auf der im Anschreiben des Rhein-Erft-Kreises (Anlage 1) angegebenen Internetseite eingesehen werden. Die Frist zur Beteiligung wurde im Einvernehmen mit dem Rhein-Erft-Kreis für die Stadt Pulheim verlängert, so dass die Beratung der geplanten Änderungen im Fachausschuss erfolgen kann. Die Stellungnahme soll dem Kreis vorbehaltlich der endgültigen Beschlussfassung durch den Rat nach der Sitzung des Umweltausschusses zugeleitet werden. Aus Sicht der Verwaltung bestehen gegen die geplanten Änderungen keine Bedenken, da die aktualisierten Festsetzungen lediglich auf die geänderte Rechtsgrundlage angepasst wurden. Der Schutz der Gebiete ist nach wie vor gewährleistet.