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Beschlussvorlage (Erschließungsanlage "Zum Geyener Kreuz" Stommeln, Abschnitt von "Im Schildchen" bis "Bröhlsgasse" Beitrittsbeschluss zur Prüfung gem. § 125 Abs. 2 BauGB der Verwaltung)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
128 kB
Datum
10.10.2017
Erstellt
11.09.17, 18:31
Aktualisiert
11.09.17, 18:31
Beschlussvorlage (Erschließungsanlage "Zum Geyener Kreuz" Stommeln, Abschnitt von "Im Schildchen" bis "Bröhlsgasse"
Beitrittsbeschluss zur Prüfung gem. § 125 Abs. 2 BauGB der Verwaltung) Beschlussvorlage (Erschließungsanlage "Zum Geyener Kreuz" Stommeln, Abschnitt von "Im Schildchen" bis "Bröhlsgasse"
Beitrittsbeschluss zur Prüfung gem. § 125 Abs. 2 BauGB der Verwaltung)

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 244/2017 Erstellt am: 21.08.2017 Aktenzeichen: IV/61 sh Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP Planungsausschuss 12 ö. Sitzung Rat nö. Sitzung Termin X 20.09.2017 X 10.10.2017 Betreff Erschließungsanlage "Zum Geyener Kreuz" Stommeln, Abschnitt von "Im Schildchen" bis "Bröhlsgasse" Beitrittsbeschluss zur Prüfung gem. § 125 Abs. 2 BauGB der Verwaltung Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ja X nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja X nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja X nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): ja nein Vorlage Nr.: 244/2017 . Seite 2 / 2 Beschlussvorschlag Der Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Pulheim, folgenden Beschluss zu fassen: Der Rat bestätigt das Ergebnis der verwaltungsintern vorgenommenen planrechtersetzenden Entscheidung gem. § 125 Abs. 2 BauGB für die Erschließungsanlage „Zum Geyener Kreuz“ Abschnitt zwischen „Im Schildchen“ und „Bröhlsgasse“ und beschließt dieses. Erläuterungen Mit Schreiben vom 15.08.2017 wurde das Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Demografie um die gemeindliche Prüfung gem. § 125 Abs. 2 BauGB für die damals anstehende Erschließungsbeitragsabrechnung für o.g. Erschließungsanlage gebeten. Die Prüfung der Verwaltung hat ergeben, dass den Anforderungen des § 1 Abs. 4 bis 7 BauGB entsprechend den damaligen Gegebenheiten entsprochen wurde. Auch zum Zeitraum der durchgeführten Prüfung standen keine anderslautenden Erkenntnisse entgegen. Das Ergebnis wurde Amt 60 mit Schreiben vom 22.10.2015 mitgeteilt. Laut jüngerer Rechtsprechung muss die Feststellung per Beschluss durch den Rat erfolgen bzw. der Rat den Beschluss der Verwaltung bestätigen.