Daten
Kommune
Pulheim
Größe
134 kB
Datum
10.10.2017
Erstellt
11.09.17, 18:31
Aktualisiert
11.09.17, 18:31
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
277/2017
Erstellt am:
06.09.2017
Aktenzeichen:
II/40/400
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
Ausschuss für Bildung, Kultur, Sport und Freizeit
Haupt- und Finanzausschuss
5
Rat
nö. Sitzung
Termin
X
19.09.2017
X
26.09.2017
X
10.10.2017
Betreff
Pulheimer Schulbaurichtlinie (Primarstufe)
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
ja
nein
Vorlage Nr.: 277/2017 . Seite 2 / 3
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss für Bildung, Kultur, Sport und Freizeit (BKSF) und der Haupt- und Finanzausschuss (HFA) empfehlen
dem Rat,
der Rat beschließt
1) den vorliegenden Entwurf der Pulheimer Schulbaurichtlinie für die Primarstufe (Anlage 1 und 2),
2) die Verwaltung mit der Erstellung eines Soll-Ist-Abgleiches für die einzelnen Grundschulen in städtischer
Trägerschaft mit der Pulheimer Schulbaurichtlinie zu beauftragen.
Erläuterungen
Nach § 79 Schulgesetz (SchulG) ist der Schulträger verpflichtet, „die für einen ordnungsgemäßen Unterricht erforderlichen Schulanlagen…bereitzustellen und zu unterhalten.“
Gerade in den letzten Jahren sehen sich die Schulen neuen und wachsenden Anforderungen gegenüber. Die flächendeckende Einführung des Ganztages, neue Lehr- und Unterrichtsformen sowie die Erfordernisse der Inklusion stellen
erweiterte Anforderungen an die Rahmenbedingungen von Schule. Diese spiegeln sich auch in den Anforderungen an
die Raumprogramme wieder.
Im Spannungsfeld zwischen den Anforderungen des § 29 SchulG, den Ansprüchen der Schulen auf Basis der erweiterten Aufgaben und ihrer jeweiligen Profile sowie den haushaltswirtschaftlichen Voraussetzungen der Stadt Pulheim sollen mit dieser Schulbaurichtlinie Standards festgelegt und eine verlässliche Planungsgrundlage für Schulen wie Verwaltung geschaffen werden.
Hierzu wurde von der Verwaltung ein Standardraumprogramm (Anlage 2) für einen (fiktiven) Schulneubau, begleitet von
einem umfassenden Erläuterungstext (Anlage 1) erarbeitet. Zusammen ergeben diese die „Pulheimer Schulbaurichtlinie“.
Um ein transparentes, dialogisches Verfahren sicherzustellen, wurde diese Pulheimer Schulbaurichtlinie zunächst in
zwei Gesprächsrunden den unmittelbar Betroffenen (Schulleitungen, Elternvertreter, Vertreter von GiP) vorgestellt und
diskutiert.
Die Ergebnisse und Optimierungsvorschläge aus der ersten Gesprächsrunde am 21.06.2017 wurden durch die Verwaltung geprüft und, wo sinnvoll und erforderlich, in die Entwurfsfassung der Schulbaurichtlinie eingearbeitet.
Diese überarbeitete Entwurfsfassung wurde den genannten Akteuren übersandt und in einer zweiten Gesprächsrunde
am 05.09.2017 nochmals diskutiert.
Ergebnis dieser Runde war ein Konsens aller am Gespräch Beteiligten darüber, dass die Pulheimer Schulbaurichtlinie in
der Fassung der Anlagen 1 und 2 den politischen Gremien der Stadt Pulheim zur Beschlussfassung wie empfohlen
vorgelegt werden solle.
Die Pulheimer Schulbaurichtlinie stellt keine einklagbare Mindestanforderung für Schulraum dar. Sie dient aber als Leitfaden für eine gerechte Raumbedarfsermittlung.
Der schulische Rahmen ist so gefasst, dass qualitativ wie quantitativ gute Lehr-, Lern- und Lebensbedingungen gewährleistet sind. Der Stadt Pulheim als Schulträger dient die Pulheimer Schulbaurichtlinie künftig als Kalkulationsbasis für
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ihre Investitions- und Finanzplanung, die Ermittlung und Überprüfung des Raumbedarfs an den einzelnen Standorten
sowie als Grundlage zur Erhebung von Folgekosten.
Mithilfe eines Soll-Ist-Abgleichs auf Basis dieser Schulbaurichtlinie kann im nächsten Schritt ermittelt werden, welcher
Raumsaldo sich aus dem Bestand an jedem Standort ergibt. Diese Ergebnisse sollen dann in weiteren Investitionsentscheidungen, z.B. in Form von Prioritätenlisten, im Bereich Schule Berücksichtigung finden.