Daten
Kommune
Pulheim
Größe
153 kB
Datum
17.05.2017
Erstellt
08.05.17, 18:35
Aktualisiert
08.05.17, 18:35
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
128/2017
Erstellt am:
19.04.2017
Aktenzeichen:
IV/61 sh
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
Planungsausschuss
X
nö. Sitzung
Termin
17.05.2017
Betreff
Bebauungsplan Nr. 135 Stommeln
Bereich: Venloer Straße / Nußbaumer Weg
Aufstellung gemäß § 13a BauGB
Aufstellungsbeschluss,
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB und Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (1) BauGB
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung/Investor
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
X nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
X nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
X nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
ja
nein
Vorlage Nr.: 128/2017 . Seite 2 / 3
Beschlussvorschlag
1.
Der Planungsausschuss der Stadt Pulheim beschließt, den Bebauungsplan Nr. 135 Stommeln (Bereich: Venloer
Straße / Nußbaumer Weg) im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414)
zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20.10.2015 (BGBl. I S. 1722) aufzustellen.
Ziel der Planung ist die bauleitplanerischen Voraussetzungen für die Realisierung eines Bebauungskonzeptes zu
schaffen, welches für den gesamten Geltungsbereich eine Wohnnutzung in Form von Geschosswohnungsbau vorsieht.
Lage und Abgrenzung des Geltungsbereiches sind aus anliegender Planskizze ersichtlich.
– Aufstellungsbeschluss
2.
Es wird festgestellt, dass die Voraussetzungen für die Aufstellung des Plans gemäß § 13a Abs. 1 BauGB vom
23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20.10.2015 (BGBl. I S. 1722) erfüllt sind.
3.
Der Plan erhält die Bezeichnung „Bebauungsplan Nr. 135 Stommeln".
4.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 13a (3) Nr. 2 BauGB i.V.m. §§ 3 (1)
und 4 (1) oder §§ 3 (2) und 4 (2) vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes
vom 20.10.2015 (BGBl. I S. 1722) durchzuführen.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt während 3 Wochen in den Sprechstunden der Verwaltung.
Erläuterungen
Auf Antrag eines Eigentümers und in Abstimmung mit einer weiteren benachbarten Eigentümerin ist für den Bereich
unmittelbar nach dem Ortseingang Stommeln an der Venloer Straße / Ecke Nußbaumer Weg ein Bebauungskonzept
entwickelt worden, welches drei Einzelgebäude für Geschosswohnungsbau im Sinne einer geordneten städtebaulichen
Entwicklung vorsieht. Da es sich bei der Fläche um einen Bereich handelt, der sowohl in direkter Nähe zu ortsansässigen Nahversorgern liegt als auch an überörtliche Verkehrswege angebunden ist, wird eine Entwicklung durch die Verwaltung befürwortet. Mit Erarbeitung des Bebauungsplans und der damit einhergehenden Realisierbarkeit des Bebauungskonzepts kann der zunehmenden Nachfrage nach Geschosswohnungsbau im Stadtgebiet Pulheims entgegen gekommen werden.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 135 Stommeln umfasst drei Flurstücke mit einer Gesamtgröße von
5.038m². Die Bebauung aller drei Grundstücke erfolgte in den jeweiligen Genehmigungsjahren gemäß den Kriterien des
§ 34 BauGB.
Heute unterliegen die beiden Grundstücke im Nußbaumer Weg im Planungsrecht dem rechtsverbindlichen Bebauungsplan Nr. 11 Stommeln aus dem Jahr 1990, das Grundstück Venloer Str. 502 ist weiterhin gemäß den Kriterien des § 34
BauGB bebaubar. Das erarbeitete Bebauungskonzept ist nach derzeitigem Planrecht nicht umsetzbar, sodass die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich ist.
Das Bebauungskonzept stellt als Nachverdichtungsprojekt eine Maßnahme der Innenentwicklung dar. Demzufolge ist es
vorgesehen, den Bebauungsplan Nr. 135 Stommeln im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB aufzustellen, da
das gesamte Plangebiet eine zulässige Grundfläche im Sinne des § 19 Abs. 2 Baunutzungsverordnung (BauNVO) von
auf jeden Fall ≤ 20 000 qm weit unterschreitet.
Im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 3
BauGB entsprechend. Danach wird von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und von einem Umweltbericht
nach § 2a BauGB abgesehen.
Auf Grund der im Osten verlaufenden viel befahrenen Venloer Straße wird im weiteren Verfahren ein Schallschutzgutachten erarbeitet.
Auch hinsichtlich des Artenschutzes wird es eine Aussage im weiteren Verfahren geben. Hierzu ist anzumerken, dass
auf Grund der Bestandsbebauung der Grundstücke mit der beabsichtigten Neubebauung derzeit nicht erkennbar ist,
Vorlage Nr.: 128/2017 . Seite 3 / 3
dass Verbote des § 44 Abs. 1 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSch G) bei der Umsetzung der beabsichtigten Planung
betroffen sind.
Parallel zum Bauleitplanverfahren ist der aktuelle FNP der Stadt Pulheim gem. § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB im Wege der
Berichtigung anzupassen, da die aktuelle Darstellung gemischte Baufläche (M-Fläche) mit der zukünftigen Festsetzung
eines Allgemeinen Wohngebietes (WA-Gebiet) nicht übereinstimmt. Nach der Anpassung wird die Fläche, die den Geltungsbereich abbildet, als Wohnbaufläche (W-Fläche) dargestellt sein. In der Begründung zum Aufstellungsbeschluss
des Bebauungsplans Nr. 135 Stommeln wurde unter Punkt 3 – Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan- auf die
vorzunehmende Anpassung hingewiesen.
Dem Beschlussvorschlag und seinen Erläuterungen sind folgende Unterlagen als Anlagen beigefügt:
Übersichtsplan Geltungsbereich Bebauungsplan Nr. 135 Stommeln
Bebauungskonzept für die drei Grundstücke innerhalb des zukünftigen Geltungsbereichs
Begründung für die Beteiligung gem. § 3 (1) und § 4 (1) BauGB
Derzeitiges Planrecht Bebauungsplan Nr. 11 Stommeln
Die Verwaltung schlägt vor, mit diesen Unterlagen die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung durchzuführen.