Daten
Kommune
Pulheim
Größe
132 kB
Datum
20.09.2017
Erstellt
04.09.17, 18:38
Aktualisiert
04.09.17, 18:38
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
238/2017
Erstellt am:
17.08.2017
Aktenzeichen:
IV/61 ro
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
nö. Sitzung
Termin
Umweltausschuss
X
13.09.2017
Planungsausschuss
X
20.09.2017
Betreff
Flächennutzungsplan der Stadt Pulheim
Teilbereichsänderung Nr. 16.9 Pulheim, Gewerbegebiet Pulheim Südwest
Änderung der Darstellung von "Fläche für die Landwirtschaft" in "Gewerbliche Bauflächen"
- Beauftragung zur Durchführung der Anfrage nach § 34 LPlG
- Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1
BauGB
Siehe Vorlage 2/2010
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
ja
nein
Vorlage Nr.: 238/2017 . Seite 2 / 2
Beschlussvorschlag
1. Der Umweltausschuss stimmt dem nachfolgenden Beschlussvorschlag für den Planungsausschuss zu.
2. Der Planungsausschuss beauftragt die Verwaltung, für die FNP-Teilbereichsänderung 16.9 bei der Bezirksregierung
Köln eine Anfrage gemäß § 34 LPlG zu stellen und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden
gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit erfolgt während drei Wochen in den Sprechstunden der Verwaltung.
Erläuterungen
Der Aufstellungsbeschluss für die FNP-Teilbereichsänderung 16.9 wurde vom Rat der Stadt am 02.02.2010 gefasst.
Auslöser bzw. Anlass war seinerzeit das Ziel, Baurecht für die Ansiedlung eines großen Logistik-Betriebs zu schaffen.
Parallel zum FNP-Änderungsverfahren sollte die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 99 Pulheim durchgeführt werden.
Da der Logistik-Betrieb einen anderen Standort wählte, wurden die Aufstellungsverfahren für die beiden Bauleitpläne bis
auf weiteres zurückgestellt.
Inzwischen sind die gewerblichen Bauflächenreserven in Pulheim erschöpft, und die Nachfrager-Liste für Grundstücke
bei der städtischen Wirtschaftsförderung ist sehr lang geworden. Aus diesem Grund sollen die GIB-Flächen des Regionalplans, die westlich der K 6 liegen und bisher keiner (abgeschlossenen) Bauleitplanung unterzogen sind, für Gewerbebetriebe baurechtlich nutzbar gemacht werden.
Die Verwaltung schlägt daher vor, die Aufstellungsverfahren für die FNP-Teilbereichsänderung 16.9 und den Bebauungsplan Nr. 99 Pulheim (siehe Vorlage Nr. 234/2017) fortzusetzen.
Der Aufstellungsbeschluss für die FNP-Teilbereichsänderung 16.9 aus 2010 hat Bestand. Als nächste Verfahrensschritte
ist eine Anfrage gemäß § 34 LPlG NRW (seinerzeit § 32) bei der Bezirksregierung Köln zu stellen sowie die frühzeitige
Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden durchzuführen. Ersteres dient der Klärung der Frage, ob die beabsichtigte Bauleitplanung den Zielen der Raumordnung angepasst ist; letzteres hat den Zweck, die Öffentlichkeit und betroffenen Behörden möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie möglichen Auswirkungen der Planung
zu unterrichten.
Die Verwaltung sollte beauftragt werden, mit den dieser Vorlage beigefügten Unterlagen diese Verfahrensschritte zu
betreiben.