Daten
Kommune
Pulheim
Größe
134 kB
Datum
26.09.2017
Erstellt
04.09.17, 18:38
Aktualisiert
04.09.17, 18:38
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
253/2017
Erstellt am:
24.08.2017
Aktenzeichen:
IV/003
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
nö. Sitzung
Termin
Umweltausschuss
X
13.09.2017
Planungsausschuss
X
20.09.2017
Haupt- und Finanzausschuss
X
26.09.2017
Betreff
Landesgartenschau in Pulheim
- Vorstudie zur möglichen Durchführung einer Landesgartenschau
- Antrag gem. § 24 GO NRW, hier: Machbarkeitsstudie für eine Landesgartenschau
Veranlasser/in / Antragsteller/in
AKTIONSRING e.V., Verwalltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
x nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
x nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
x nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
ja
nein
Vorlage Nr.: 253/2017 . Seite 2 / 2
Beschlussvorschlag
Der Umweltausschuss nimmt die Ergebnisse der Vorstudie zur möglichen Durchführung einer Landesgartenschau in
Pulheim zur Kenntnis und verzichtet auf die Beauftragung einer Machbarkeitsstudie zur Durchführung einer Landesgartenschau in Pulheim für das Jahr 2023. Die entsprechende Anregung gem. § 24 GO NRW des Aktionsrings e.V. vom
18.04.2017 wird damit abgelehnt.
Der Planungsausschuss nimmt die Ergebnisse der Vorstudie zur möglichen Durchführung einer Landesgartenschau in
Pulheim zur Kenntnis.
Der HFA bestätigt den Beschluss des Umweltausschusses.
Erläuterungen
Der Umweltausschuss und der Planungsausschuss hatten sich in einer gemeinsamen Sitzung am 17.06.2015 mit einem
Antrag nach § 24 GO NRW zur Durchführung einer Machbarkeitsstudie für eine Landesgartenschau in Pulheim beschäftigt (Vorlage 247/2015). Damals war beschlossen worden, die abschließende Entscheidung über den Antrag nach
§ 24 GO NRW des Aktionsrings e.V. vom 18.04.2015 zurückzustellen, da der Rat der Stadt Pulheim die Verwaltung kurz
zuvor mit der Erarbeitung und Aufstellung einer Rahmenplanung „Masterplan 2030“ beauftragt hatte. Die Ergebnisse
dieser Untersuchung sollten abgewartet werden.
Am 8. März 2017 wurde im Umweltausschuss unter dem Punkt Anfragen mitgeteilt, dass die Verwaltung beabsichtigt,
die Prüfung zur Durchführung einer Machbarkeitsstudie zu einer Landesgartenschau von dem Prozess der Rahmenplanung abzukoppeln, um diese Ergebnisse rechtzeitig vor dem Bewerbungsschluss für die Landesgartenschau 2023 zu
erhalten.
Daraufhin wurden Ende März 2017 mehrere Fachbüros, die Erfahrungen mit dem Thema Landesgartenschau aufweisen, gebeten, ein Angebot zur Durchführung einer Vorstudie zur möglichen Durchführung einer Landesgartenschau in
Pulheim abzugeben. Im Rahmen der Anfrage wurde den Büros die Liste mit den Ideen übermittelt, die Teil des Antrags
nach § 24 GO NRW war, mit der Bitte um Prüfung, ob aus dieser Ideensammlung eine Landesgartenschau in Pulheim
entwickelt werden kann.
Nach Prüfung der Angebote wurde das Büro RMP Stephan Lenzen Landschaftsarchitekten aus Bonn mit den Arbeiten
beauftragt.
Mittlerweile liegt der Abschlussbericht der Vorstudie zur Durchführung einer Landesgartenschau in Pulheim vor. Der
Bericht ist als Anlage beigefügt. Die Ergebnisse der Vorstudie werden in der Sitzung von dem Fachbüro präsentiert.
Entsprechend der auf Seite 55 des Abschlussberichtes dargestellten Schlussfolgerungen schlägt die Verwaltung vor,
auf die Beauftragung einer Machbarkeitsstudie zur Durchführung einer Landesgartenschau in 2023 zu verzichten und
den Antrag nach § 24 GO NRW abzulehnen.
Hinweis zur Anlage:
Aus Gründen des Urheberrechts wurden in der veröffentlichten Version einzelne Darstellungen gepixelt.