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Beschlussvorlage (Landesgartenschau in Pulheim - Vorstudie zur möglichen Durchführung einer Landesgartenschau - Antrag gem. § 24 GO NRW, hier: Machbarkeitsstudie für eine Landesgartenschau)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
134 kB
Datum
26.09.2017
Erstellt
04.09.17, 18:38
Aktualisiert
04.09.17, 18:38
Beschlussvorlage (Landesgartenschau in Pulheim
- Vorstudie zur möglichen Durchführung einer Landesgartenschau
- Antrag gem. § 24 GO NRW, hier: Machbarkeitsstudie für eine Landesgartenschau) Beschlussvorlage (Landesgartenschau in Pulheim
- Vorstudie zur möglichen Durchführung einer Landesgartenschau
- Antrag gem. § 24 GO NRW, hier: Machbarkeitsstudie für eine Landesgartenschau)

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 253/2017 Erstellt am: 24.08.2017 Aktenzeichen: IV/003 Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung nö. Sitzung Termin Umweltausschuss X 13.09.2017 Planungsausschuss X 20.09.2017 Haupt- und Finanzausschuss X 26.09.2017 Betreff Landesgartenschau in Pulheim - Vorstudie zur möglichen Durchführung einer Landesgartenschau - Antrag gem. § 24 GO NRW, hier: Machbarkeitsstudie für eine Landesgartenschau Veranlasser/in / Antragsteller/in AKTIONSRING e.V., Verwalltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ja x nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja x nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja x nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): ja nein Vorlage Nr.: 253/2017 . Seite 2 / 2 Beschlussvorschlag Der Umweltausschuss nimmt die Ergebnisse der Vorstudie zur möglichen Durchführung einer Landesgartenschau in Pulheim zur Kenntnis und verzichtet auf die Beauftragung einer Machbarkeitsstudie zur Durchführung einer Landesgartenschau in Pulheim für das Jahr 2023. Die entsprechende Anregung gem. § 24 GO NRW des Aktionsrings e.V. vom 18.04.2017 wird damit abgelehnt. Der Planungsausschuss nimmt die Ergebnisse der Vorstudie zur möglichen Durchführung einer Landesgartenschau in Pulheim zur Kenntnis. Der HFA bestätigt den Beschluss des Umweltausschusses. Erläuterungen Der Umweltausschuss und der Planungsausschuss hatten sich in einer gemeinsamen Sitzung am 17.06.2015 mit einem Antrag nach § 24 GO NRW zur Durchführung einer Machbarkeitsstudie für eine Landesgartenschau in Pulheim beschäftigt (Vorlage 247/2015). Damals war beschlossen worden, die abschließende Entscheidung über den Antrag nach § 24 GO NRW des Aktionsrings e.V. vom 18.04.2015 zurückzustellen, da der Rat der Stadt Pulheim die Verwaltung kurz zuvor mit der Erarbeitung und Aufstellung einer Rahmenplanung „Masterplan 2030“ beauftragt hatte. Die Ergebnisse dieser Untersuchung sollten abgewartet werden. Am 8. März 2017 wurde im Umweltausschuss unter dem Punkt Anfragen mitgeteilt, dass die Verwaltung beabsichtigt, die Prüfung zur Durchführung einer Machbarkeitsstudie zu einer Landesgartenschau von dem Prozess der Rahmenplanung abzukoppeln, um diese Ergebnisse rechtzeitig vor dem Bewerbungsschluss für die Landesgartenschau 2023 zu erhalten. Daraufhin wurden Ende März 2017 mehrere Fachbüros, die Erfahrungen mit dem Thema Landesgartenschau aufweisen, gebeten, ein Angebot zur Durchführung einer Vorstudie zur möglichen Durchführung einer Landesgartenschau in Pulheim abzugeben. Im Rahmen der Anfrage wurde den Büros die Liste mit den Ideen übermittelt, die Teil des Antrags nach § 24 GO NRW war, mit der Bitte um Prüfung, ob aus dieser Ideensammlung eine Landesgartenschau in Pulheim entwickelt werden kann. Nach Prüfung der Angebote wurde das Büro RMP Stephan Lenzen Landschaftsarchitekten aus Bonn mit den Arbeiten beauftragt. Mittlerweile liegt der Abschlussbericht der Vorstudie zur Durchführung einer Landesgartenschau in Pulheim vor. Der Bericht ist als Anlage beigefügt. Die Ergebnisse der Vorstudie werden in der Sitzung von dem Fachbüro präsentiert. Entsprechend der auf Seite 55 des Abschlussberichtes dargestellten Schlussfolgerungen schlägt die Verwaltung vor, auf die Beauftragung einer Machbarkeitsstudie zur Durchführung einer Landesgartenschau in 2023 zu verzichten und den Antrag nach § 24 GO NRW abzulehnen. Hinweis zur Anlage: Aus Gründen des Urheberrechts wurden in der veröffentlichten Version einzelne Darstellungen gepixelt.