Daten
Kommune
Pulheim
Größe
128 kB
Datum
10.10.2017
Erstellt
18.09.17, 18:33
Aktualisiert
18.09.17, 18:33
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
271/2017
Erstellt am:
30.08.2017
Aktenzeichen:
I/10.24.00
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
nö. Sitzung
Termin
Haupt- und Finanzausschuss
X
26.09.2017
Rat
X
10.10.2017
Betreff
Neufassung der Ehrenordnung der Stadt Pulheim
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
X nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
X nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
X nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
ja
nein
Vorlage Nr.: 271/2017 . Seite 2 / 2
Beschlussvorschlag
Der Haupt- und Finanzausschuss hebt seinen Beschluss vom 13.03.2007, TOP I.3, Vorlage 1041, bzgl. der Veröffentlichung der Daten nach dem Korruptionsbekämpfungsgesetz auf und empfiehlt dem Rat die als Anlage beigefügte Neufassung der Ehrenordnung der Stadt Pulheim.
Erläuterungen
Der HFA hat am 13.03.2007 folgenden Beschluss gefasst:
„Der Haupt- und Finanzausschuss lehnt die Anregung von Herrn Kauth ab und beschließt, die gem. § 17 Korruptionsgesetz NRW zu veröffentlichenden Daten auf der städtischen Internetseite zur Verfügung zu stellen. Des
Weiteren werden die Daten für vier Wochen in den städtischen Bekanntmachungskästen ausgehängt.
In Abhängigkeit von der Entscheidung der einzelnen Rats-, Ausschussmitglieder und Ortsvorsteher/innen werden
die Daten für vier Wochen oder ganzjährig im Internet zur Verfügung gestellt.“
Auf die entsprechenden Ausführungen der Vorlage 1041, die als Anlage beigefügt ist, wird verwiesen.
Gem. § 16 S. 3 Korruptionsbekämpfungsgesetz NRW vom 16. Dezember 2004 (GV. NRW. 2005 S. 8), zuletzt geändert
durch Artikel 4 des Gesetzes vom 8. Juli 2016 (GV. NRW. S. 619), sind die erhobenen Daten in geeigneter Weise jährlich zu veröffentlichen.
Die Verwaltung schlägt vor, die Ehrenordnung von 1994 zu ändern. Die Angaben nach § 43 GO NRW und § 16 Korruptionsbekämpfungsgesetz sollen zusammengefasst werden. Bisher wurden die Rats- und Ausschussmitglieder bzgl. des
Korruptionsbekämpfungsgesetzes separat angeschrieben. Mit der neuen Regelung in der Ehrenordnung wird nur noch
einmalig bei Mandatsantritt abgefragt. Die Veröffentlichung der Daten soll auf der städtischen Homepage erfolgen und
stetig aktualisiert werden. Dabei soll auf die bisher mögliche Beschränkung der Veröffentlichung auf vier Wochen verzichtet werden.
Zur Aktualisierung der Angaben werden sämtliche Rats- und Ausschussmitglieder nach der Ratssitzung angeschrieben.
Die Veröffentlichung der Daten soll im Anschluss erfolgen.