Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Bestellung einer Schriftführerin und einer stellvertretenden Schriftführerin)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
123 kB
Erstellt
11.09.17, 18:31
Aktualisiert
11.09.17, 18:31
Beschlussvorlage (Bestellung einer Schriftführerin und einer stellvertretenden Schriftführerin) Beschlussvorlage (Bestellung einer Schriftführerin und einer stellvertretenden Schriftführerin)

öffnen download melden Dateigröße: 123 kB

Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 262/2017 Erstellt am: 28.08.2017 Aktenzeichen: II 40 Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung Ausschuss für Bildung, Kultur, Sport und Freizeit X nö. Sitzung Termin 19.09.2017 Betreff Bestellung einer Schriftführerin und einer stellvertretenden Schriftführerin Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ja x nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja x nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja x nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): ja nein Vorlage Nr.: 262/2017 . Seite 2 / 2 Beschlussvorschlag 1. Der Ausschuss für Bildung, Kultur, Sport und Freizeit (BKSF) bestellt Frau Ann-Kathrin Muth zur Schriftführerin und Frau Rita Keweloh zur stellvertretenden Schriftführerin. 2. Der BKSF entlässt Frau Judith Schwibbe aus dem Amt der Schriftführerin und Frau Hannelore Unger aus dem Amt der stellvertretenden Schriftführerin. Erläuterungen Gemäß § 58 (2) GO NRW i.V. mit § 52 (1) GO NRW ist über die im Ausschuss gefassten Beschlüsse einen Niederschrift aufzunehmen. Diese wird von der/dem Ausschussvorsitzenden und einem/einer vom Ausschuss zu bestellenden Schriftführer/Schriftführerin unterzeichnet. Es bleibt dem Ausschuss überlassen, ob er ein Ausschussmitglied oder eine Verwaltungsmitarbeiterin/einen Verwaltungsmitarbeiter zur Schriftführerin/zum Schriftführer bestellt. Die Verwaltung empfiehlt, wie vorgeschlagen zu beschließen.