Daten
Kommune
Pulheim
Größe
123 kB
Erstellt
11.09.17, 18:31
Aktualisiert
11.09.17, 18:31
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
262/2017
Erstellt am:
28.08.2017
Aktenzeichen:
II 40
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
Ausschuss für Bildung, Kultur, Sport und Freizeit
X
nö. Sitzung
Termin
19.09.2017
Betreff
Bestellung einer Schriftführerin und einer stellvertretenden Schriftführerin
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
x nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
x nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
x nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
ja
nein
Vorlage Nr.: 262/2017 . Seite 2 / 2
Beschlussvorschlag
1. Der Ausschuss für Bildung, Kultur, Sport und Freizeit (BKSF) bestellt Frau Ann-Kathrin Muth zur Schriftführerin und
Frau Rita Keweloh zur stellvertretenden Schriftführerin.
2. Der BKSF entlässt Frau Judith Schwibbe aus dem Amt der Schriftführerin und Frau Hannelore Unger aus dem Amt
der stellvertretenden Schriftführerin.
Erläuterungen
Gemäß § 58 (2) GO NRW i.V. mit § 52 (1) GO NRW ist über die im Ausschuss gefassten Beschlüsse einen Niederschrift
aufzunehmen. Diese wird von der/dem Ausschussvorsitzenden und einem/einer vom Ausschuss zu bestellenden Schriftführer/Schriftführerin unterzeichnet.
Es bleibt dem Ausschuss überlassen, ob er ein Ausschussmitglied oder eine Verwaltungsmitarbeiterin/einen Verwaltungsmitarbeiter zur Schriftführerin/zum Schriftführer bestellt.
Die Verwaltung empfiehlt, wie vorgeschlagen zu beschließen.