Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Gewerbeflächenkonzept Rhein-Erft-Kreis hier: Beschluss Chartgutachten / Maßnahmen (siehe Vorlage 361/2013))

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
134 kB
Datum
17.05.2017
Erstellt
08.05.17, 18:35
Aktualisiert
08.05.17, 18:35
Beschlussvorlage (Gewerbeflächenkonzept Rhein-Erft-Kreis
hier: Beschluss Chartgutachten / Maßnahmen 
(siehe Vorlage 361/2013)) Beschlussvorlage (Gewerbeflächenkonzept Rhein-Erft-Kreis
hier: Beschluss Chartgutachten / Maßnahmen 
(siehe Vorlage 361/2013)) Beschlussvorlage (Gewerbeflächenkonzept Rhein-Erft-Kreis
hier: Beschluss Chartgutachten / Maßnahmen 
(siehe Vorlage 361/2013))

öffnen download melden Dateigröße: 134 kB

Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 91/2016 Erstellt am: 26.02.2016 Aktenzeichen: IV/61;III/26 Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP Planungsausschuss 9 ö. Sitzung X nö. Sitzung Termin 17.05.2017 Betreff Gewerbeflächenkonzept Rhein-Erft-Kreis hier: Beschluss Chartgutachten / Maßnahmen (siehe Vorlage 361/2013) Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ja X nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja X nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja X nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): ja nein Vorlage Nr.: 91/2016 . Seite 2 / 3 Beschlussvorschlag 1. Die Stadt Pulheim bringt die in der Anlage dargestellten Bereiche gemäß der Eignungsflächenuntersuchung des Büros Stadt- und Regionalplanung Dr. Jansen GmbH, Köln, in das regionale „Industrie- und Gewerbeflächenkonzept für die Kommunen des Rhein-Erft-Kreises“ zum Zwecke der Anmeldung für die Regionalplanneuaufstellung ein. 2. Die Stadt Pulheim wirkt darauf hin, dass durch Flächenrecycling verfügbare Brachflächen einer geeigneten baulichen Nutzung, wo möglich für Industrie und Gewerbe, zugeführt werden. Dies setzt insbesondere eine ausreichende Größe, die baurechtliche Zulässigkeit, die Eignung gem. Immissionsschutz, ggf. die Sanierung von Altlasten sowie die Verfügbarkeit der Fläche voraus. 3. Der Planungsausschuss nimmt das als Anlage beigefügte Chartgutachten zustimmend zur Kenntnis. Erläuterungen Die Konferenz der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister im Rhein-Erft-Kreis hat im Dezember 2011 beschlossen, ein regionales Gewerbe- und Industrieflächenkonzept für den Rhein-Erft-Kreis zu erarbeiten. Zunächst wurde im ersten Teil des Konzeptes unter Moderation der IHK Köln der Bedarf an gewerblichen Gewerbeflächen ermittelt. Zudem wurde der planerische Bestand an Reserveflächen erhoben und qualitativ bewertet. Das Ergebnis wurde im Oktober 2013 öffentlich vorgestellt. Demnach fehlen im Rhein-Erft-Kreis ausreichend große Flächen für das Wachstum der bestehenden Unternehmen oder für die Neuansiedlung von Betrieben. Auf Wunsch der Konferenz der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister im Rhein-Erft-Kreis hat die Wirtschaftsförderung Rhein-Erft GmbH (WFG) den Auftrag für die Erarbeitung des zweiten Teils des Gewerbe- und Industrieflächenkonzeptes für den Rhein-Erft-Kreis vergeben. Mit der Durchführung des Projekts wurde das Stadtplanungsbüro Dr. Jansen GmbH, Köln, beauftragt. Die fachliche Einbindung der kreisangehörigen Kommunen, des Rhein-Erft-Kreises und der Industrieund Handelskammer zu Köln (Geschäftsstelle Rhein-Erft) war über einen Lenkungskreis gewährleistet, der im Verlauf der Erarbeitung sieben Mal zusammentraf. Alle Verfahrensschritte erfolgten in enger Abstimmung mit den Städten. Die regionale Abstimmung, im Hinblick auf zukünftig neu auszuweisende Gewerbe- und Industrieflächen, ist durch die Vorgaben des Landesentwicklungsplanes und der Bezirksregierung Köln unabdingbar geworden. Auch die in räumlicher Nähe zum Rhein-Erft-Kreis befindlichen Kreise haben regionale Konzepte erarbeitet, die bereits fertig gestellt oder noch in Bearbeitung sind. Das regionale Gewerbe- und Industrieflächenkonzept schränkt dabei die kommunale Planungshoheit nicht ein. Ziel ist es zunächst, den Gewerbe- und Industriebetrieben aus dem Rhein-Erft-Kreis und aus der Region unter Beachtung der planerischen, umweltrechtlichen und sonstigen Bindungen Flächenpotentiale für betriebliche Ansiedlungen bzw. Erweiterungen anbieten zu können. Aufgrund der herausragenden Standortbedingungen ist es weiterhin das Ziel, zur Weiterentwicklung der Wirtschaftsregion Rhein-Erft-Kreis ausreichend Flächen planerisch zu disponieren. Auf Basis der Bestandsaufnahme des ersten Teils wurden Suchräume für mögliche weitere Industrie- und Gewerbeflächen identifiziert und einer Restriktionsanalyse unterzogen. Des Weiteren wurde auch das Erfordernis zur Umplanung erörtert, sollten sich Flächen, die bisher noch in der Planung stehen, auch perspektivisch nicht realisieren lassen. Vorlage Nr.: 91/2016 . Seite 3 / 3 Das Konzept ist ein Angebot an die Städte des Rhein-Erft-Kreises, identifizierte Flächen in einen späteren Planungsprozess in die vorbereitende und verbindliche Bauleitplanung zu überführen. Die Entscheidung darüber treffen diese im Rahmen ihrer Planungshoheit. Es empfiehlt sich jedoch zur Wahrung möglicher Optionen, bereits jetzt die identifizierten Flächen in das bereits laufende Verfahren zur Neuaufstellung des Regionalplans einzubringen. Um dieses Anliegen auch mit dem notwendigen politischen Nachdruck zu befördern, ist eine entsprechende Beschlussfassung erforderlich. Das als Anlage beigefügte Chartgutachten stellt eine Zusammenfassung der Ergebnisse dar und wird im Rahmen der Ausschusssitzung von Herrn Dipl.-Ing Geyer von der Stadtplanung und Regionalplanung Dr. Jansen GmbH vorgestellt und erläutert. Die Beschlussvorlage basiert auf einer Mustervorlage, die in allen Kommunen des Rhein-Erft-Kreises eingebracht wird. Die Stadt Pulheim hat zu Beschlussvorschlag 1 bereits im Kommunalgespräch die beiden Potenzialflächen in Brauweiler in das Verfahren zur Regionalplanfortschreibung eingebracht, wobei die Fläche südlich des bestehenden Gewerbegebietes Brauweiler als kurzfristiger Bedarf beziffert wurde, die Fläche nördlich des Amprion-Standortes jedoch perspektivisch für eine mögliche zukünftige Inanspruchnahme benannt wurde. Der Beschlussvorschlag 2 entfaltet in Pulheim eine vergleichsweise geringe Wirkung, da relativ wenige Brachflächen in Frage kommen bzw. diese bereits unter aktiver Mitwirkung der Verwaltung einer neuen Nutzung zugeführt werden. Der Altstandort der Fa. Knauber befindet sich aktuell in der Revitalisierung, für das hinter liegende Gelände von Breebeton steht eine Aktivierung für eine Logistiknutzung (Hochregallager) bevor.