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Beschlussvorlage (Anlage I - vom Rat beschlossene Maßnahmen)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
306 kB
Datum
11.07.2017
Erstellt
03.07.17, 18:31
Aktualisiert
03.07.17, 18:31

Inhalt der Datei

Anlage I Konsolidierungsliste Stadt Pulheim Stichtag: 15.05.2017 Vom Rat in seiner Sitzung am 20.12.2016 beschlossene Konsolidierungsmaßnahmen auf Vorschlag der GPA NRW, Vorlage 363/2016, 1. Ergänzung, Liste 3: lfd. Nr. 1 2 Amt Konsolidierungsmaßnahme 10 10 Beschreibung der Maßnahme Konsolidierungsbetrag in Euro pro Jahr Im Haushalt 2017/2018 berücksichtigt Einführung papierloser Sitzungsdienst In Pulheim ist die Einführung der digitalen, papierlosen Gremienarbeit geplant. Hierfür müssen mobile Endgeräte beschafft, Software-Lizenzen erworben sowie das WLAN in den Sitzungsräumen ausgebaut werden. Im Gegenzug entfallen Personalkosten für den Druck der Sitzungsunterlagen sowie Papier- und Portokosten für den Versand. Die Arbeitsprozesse werden nach der Einführung des papierlosen Sitzungsdienstes deutlich schneller ablaufen. Basierend auf der Druckerleistung des Jahres 2015 können 12.000 Euro Druck- und Portokosten sowie 23.000 Euro Personalkosten gespart werden. Hierbei ist jedoch zu berücksichtigen, dass die Druckerleistung im Jahr 2015 geringer war, weil kein Haushaltsplan gedruckt und versendet worden ist. 35.000 € zunächst nur Druck- und Portokosten 12.000 € Zahl der Ausschussmitglieder reduzieren Zum Teil sind die Ausschüsse mit vielen sachkundigen Bürgern besetzt. Die Anzahl der Ausschussmitglieder könnte pro Ausschuss auf die Hälfte der Ratsmitglieder begrenzt werden. Viele Mitglieder haben insbesondere der Ausschuss für Bildung, Kultur, Sport und Freizeit, der Ausschuss für Tiefbau und Verkehr, der Jugendhilfeausschuss sowie der Planungsausschuss. Bei einer Begrenzung der Größe dieser Ausschüsse auf 25 Mitglieder, könnten rechnerisch insgesamt 39 Ausschussmitglieder entfallen. Eine Reduzierung der Anzahl der sachkundigen Bürger führt zu einer Einsparung der Aufwandsentschädigung i.H.v. rund 12.000 Euro. (Annahmen: rund 27 € Sitzungsgeld sowie 4 Ausschüsse mit jeweils 3 Sitzungen pro Jahr). Hinzu kommen noch Einsparungen durch die Reduzierung der Sitzungsvorlagen (Druck- und Portokosten). Der Vorschlag kann jedoch erst in der nächsten Wahlperiode umgesetzt werden. 12.000 € 0€ umsetzbar ab Jahr Stand der Umsetzung zum Stichtag in %, ggf. ergänzende Erläuterung Eine konkrete Festlegung ist verwaltungsseitig noch nicht getroffen. Voraussetzung für die Einführung des papierlosen Sitzungsdienstes ist, dass alle Rats- und Ausschuss-/ Gremienmitglieder über ein entsprechendes Endgerät verfügen; beabsichtigt ist insofern dem v. g. Personenkreis [187 Personen] grundsätzlich ein Tablet zur Verfügung zu stellen; hierbei ist jedoch zu berücksichtigen, dass – so die Erfahrungen der 2018 Kommunen, die bereits einen papierlosen Sitzungsdienst eingeführt haben – zahlreiche Personen ihre eigenen Endgeräte nutzen. Neben der Anschaffung der Endgeräte ist auch die Schaffung einer entsprechenden Infrastruktur in den Besprechungs-/ Sitzungsräumen der Verwaltung erforderlich; die konkreten Rahmenbedingungen werden bei entsprechender Mittelbereitstellung durch die Verwaltung zeitnah erarbeitet und zur Beschlussfassung vorgelegt. 2021 vom Rat beschlossene Maßnahmen Die Einsparungen können erst ab dem Jahr 2021 nach Ablauf der derzeitigen Ratsperiode realisiert werden. erreichter Konsolidierungsbetrag 2017 zum Stichtag Adressat der Bericht-erstattung 0,00 Rat und Kommunalaufsicht 0,00 Rat und Kommunalaufsicht 1 von 16 Anlage I lfd. Nr. 3 4 Amt Konsolidierungsmaßnahme Beschreibung der Maßnahme Aktuell werden in beiden Ausschüssen gleiche Themen behandelt. Wir schlagen vor, die Zuständigkeitsordnung 10/ Optimierung der dahingehend zu ändern, dass eine Doppelbehandlung von 003/ Zuständigkeitsordnung für Themen, insbesondere von Planverfahren, ausgeschlossen wird. 61 Planungs- und Umweltausschuss Dadurch vereinfacht sich die inhaltliche Arbeit, Entscheidungsprozesse werden gestrafft, das Versenden von umfangreichen Sitzungsunterlagen wird reduziert. 10 Fraktionszuwendungen reduzieren Die Stadt Pulheim gewährt den Fraktionen rund 225.000 Euro Geldleistungen sowie geldwerte Leistungen. Dieser Betrag ist bezogen auf Kommunen der Größenordnung 50 - 60.000 Einwohner vergleichsweise hoch. Sowohl der Grundbetrag je Fraktion von derzeit 800 € als Zuwendung zu den Geschäftskosten soll um 10% gekürzt werden auf 720 €, als auch die Pauschale pro Ratsmitglied von derzeit 200 € soll um 10 % gekürzt werden auf 180 € (= 1.600 € Einsparung). Die Pauschalen pro Ratsmitglied von derzeit 280 € als Zuwendung zu den kommunalpolitischen Schulungen sollen ebenfalls um 10% auf 250 € je Ratsmitglied gekürzt werden (= 1.680 € Einsparung). Konsolidierungsbetrag in Euro pro Jahr nicht bezifferbar Im Haushalt 2017/2018 berücksichtigt 0€ umsetzbar ab Jahr Stand der Umsetzung zum Stichtag in %, ggf. ergänzende Erläuterung Eine Zusammenlegung während der laufenden Legislaturperiode ist rechtlich möglich; es wird jedoch darauf hingewiesen, dass dies gem. § 58 V GO NRW grundsätzlich eine Neuverteilung sämtlicher Ausschussvorsitze bedingt. Angeregt wird daher, eine Zusammenlegung der v. g. Ausschüsse bis zur nächsten Legislaturperiode zurückzustellen. Die Verwaltung wird eine beabsichtigte `Optimierung´ der Beratungsabläufe k.A. durch eine Anpassung der Zuständigkeitsordnung vorbereiten. erreichter Konsolidierungsbetrag 2017 zum Stichtag Adressat der Bericht-erstattung 0,00 Rat und Kommunalaufsicht 3.280 € Rat und Kommunalaufsicht Sitzungsvorlagen sind derzeit oft doppelt zu drucken und zu versenden, die Sitzungsbetreuung erfolgt doppelt. Zu diesen Kostenaspekten treten Verfahrensverlängerungen von z.T. einem Quartal, da die um eine Woche verkürzte Dauer zwischen zwei Sitzungsreihen oft gerade die Durchführung z.B. einer Offenlage samt Fertigung des Folgeschlusses verhindert. 3.280 € 3.280 € 2017 Diese Kürzung wurde im Doppelhaushalt 2017/2018 bereits berücksichtigt. vom Rat beschlossene Maßnahmen 2 von 16 Anlage I lfd. Nr. 5 6 Amt Konsolidierungsmaßnahme Beschreibung der Maßnahme Konsolidierungsbetrag in Euro pro Jahr Im Haushalt 2017/2018 berücksichtigt 10 Reduzierung der Kosten für öffentliche Bekanntmachungen Der Personalaufwand für öffentliche Bekanntmachungen kann reduziert werden, indem auf die Aushängung der Bekanntmachungen in den dezentralen Kästen verzichtet wird. Aktuell werden die Kästen zweimal pro Woche angefahren, was mit einem hohem Zeitaufwand verbunden ist. 8.000 € 0€ 10 Wir schlagen eine Kürzung der zentralen Zentrale Geschäftsaufwendungen Geschäftsaufwendungen (Bürobedarf, Bücher und Zeitschriften, kürzen Post- und Fernmeldegebühren, Öffentliche Bekanntmachungen, Kraftfahrzeugentschädigungen, Dienstreisen) um 25.600 € vor. 25.600 € 25.600 € umsetzbar ab Jahr Stand der Umsetzung zum Stichtag in %, ggf. ergänzende Erläuterung Verwaltungsintern wird derzeit ein Optimierungsvorschlag zur Änderung der k.A. Hauptsatzung vorbereitet. Dieser wird den politischen Gremien zur Beratung vorgelegt. 2017 Diese Kürzung wurde im Doppelhaushalt 2017/2018 bereits berücksichtigt. vom Rat beschlossene Maßnahmen erreichter Konsolidierungsbetrag 2017 zum Stichtag Adressat der Bericht-erstattung 0,00 Rat und Kommunalaufsicht 25.600 € Rat und Kommunalaufsicht 3 von 16 Anlage I lfd. Nr. 7 Amt Konsolidierungsmaßnahme 10 Aufwand für Sach- und Dienstleistungen reduzieren Beschreibung der Maßnahme Die Stadt Pulheim setzt bereits ein DMS-Verfahren ein. Aktuell nutzen jedoch nur einige Ämter die digitale Archivierung. Die Einführung der e-Akte sollte ausgeweitet werden. Hierfür müssen entsprechende Personalkapazitäten eingesetzt werden. Durch die flächendeckende Einführung des DMS können signifikante Einsparpotenziale realisiert werden. Die Kosten für Papier und Ausdrucke können reduziert werden. Alle Informationen werden an einem Speicherort abgelegt und revisionssicher gespeichert. Durch die Einführung von elektronischen Workflows können Arbeitsabläufe verbessert werden, so dass die Durchlaufzeit von Prozessen sinkt. Unter Berücksichtigung der Tätigkeiten, die bei einem DMS-Einsatz anfallen (Unterlagen scannen, Qualitätssicherung der Scans, Anwenderbetreuung) kann erfahrungsgemäß ein Effizienzpotenzial von ca. 5 % (VZÄ) angesetzt werden. Bei einem bereinigten Stellenvolumen von rund 364 VZÄ (600 Stellen abzüglich 90 Stellen Bauhof sowie 146 Stellen Förderung von Kindern in der Tagesbetreuung) ergibt sich vorsichtig geschätzt ein Potenzial von rund 900.000 Euro. Das Potenzial kann unter Berücksichtigung der Einführungsphase mittelfristig realisiert werden. Berücksichtigt werden müssen noch Investitionskosten sowie Kosten für die Hardware. Konsolidierungsbetrag in Euro pro Jahr 900.000 € Im Haushalt 2017/2018 berücksichtigt 0€ umsetzbar ab Jahr Stand der Umsetzung zum Stichtag in %, ggf. ergänzende Erläuterung Hierzu wird auf die Vorlage-Nr. 283/2016 verwiesen; aufgrund der hochkomplexen Materie, die mit tiefgreifenden organisatorischen und personellen Änderungen verbunden sein wird und deren Umsetzung langfristig angelegt. ist, hat der Rat auf Empfehlung des HFA in seiner >2021 Sitzung am 08.11.2016 eine vertiefende Untersuchung unter externer Begleitung bei Einführung der E-Akte beschlossen. Ob das seitens der GPA bezifferte Einsparpotential i. H. v. 900 T€ [pauschal 5% aller VZÄ des Verwaltungsbereichs] erreicht wird, kann verwaltungsseitig nicht bewertet werden, wird allerdings äußerst kritisch bewertet. vom Rat beschlossene Maßnahmen erreichter Konsolidierungsbetrag 2017 zum Stichtag 0,00 Adressat der Bericht-erstattung Rat und Kommunalaufsicht 4 von 16 Anlage I lfd. Nr. Amt Konsolidierungsmaßnahme Beschreibung der Maßnahme Beim risikoorientierten Prüfansatz werden für die Verwaltungsbereiche Risiken identifiziert, so dass die Prüfintensität nach den Risiken ausgerichtet werden kann. Auch für Vergaben kann ein derartiger Prüfungsansatz zu einem risikoorientiertem Personaleinsatz führen. Durch den risikoorientierten Prüfansatz kann das Personal nach entsprechender Fortbildung für die Prüfung des Jahresabschlusses eingesetzt werden. 8 14 Personalaufwand durch risikoorientierten Prüfansatz optimieren, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen streichen 9 20 Aufwand für NKF-Schulungen reduzieren von 8.000 Euro auf 4.000 Euro reduzieren. Kosten für Papier reduzieren Einführung des elektronischen Rechnungseingangs-Workflow ist zum 01.01.2017 geplant, bei rund 110.000 Kassenanordnungen pro Jahr und angenommen doppeltem Ausdruck der Anordnungen (einmal für Akte im Fachamt, einmal für die Finanzbuchhaltung) können 220.000 Ausdrucke gespart werden, bei geschätzten Kosten von 5 Cent pro gedruckter DINA 4-Seite (empirischer Wert) können rund 11.100 Euro gespart werden, ggf. weitere Konsolidierung durch Reduzierung des Personaleinsatzes in Fibu möglich. Darüber hinaus können die Durchlaufzeiten der Rechnungen reduziert und Prozessverbesserungen umgesetzt werden (siehe auch DMS- Einsatz beim Amt 10). Erhöhung der Hundesteuererträge Durch Pressemitteilung (auf Steuerhinterziehung, Straftatbestand hinweisen) Anzahl der angemeldeten Hunde erhöhen, ggf. kann eine Hundebestandsaufnahme durchgeführt werden. Hundesteuer auf 3. Quartil im Rhein-Erft-Kreis (97,50 Euro pro Hund) erhöhen, rund 3.500 Hunde in Pulheim, aus Vereinfachungsgründen mit allen Hunden als Ersthund gerechnet, ggf. bei differenzierter Betrachtung der Hunde noch höheres Potenzial. 10 11 20 20 Konsolidierungsbetrag in Euro pro Jahr Im Haushalt 2017/2018 berücksichtigt umsetzbar ab Jahr Stand der Umsetzung zum Stichtag in %, ggf. ergänzende Erläuterung 40.000 € 40.000 € 2019 Die Prüfung des Jahresabschlusses soll ab dem Jahresabschluss 2019 durch das örtliche Rechnungsprüfungsamt ohne externe Begleitung erfolgen und wurde entsprechend bereits im Haushaltsentwurf ab dem Jahr 2019 berücksichtigt. 4.000 € 4.000 € 2017 Dies wurde bereits im Entwurf des Doppelhaushalts 2017/2018 berücksichtigt. 11.100 € 83.000 € 11.100 € Nach der derzeitigen Projektplanung ist ein Echtbetrieb für die gesamte Verwaltung ab 01.01.2018 vorgesehen. Mit dem Testbetrieb kann erst nach 2018 Genehmigung des Doppelhaushaltes begonnen werden. Die Einsparung ist ab dem Haushaltsjahr 2018 im Haushalt berücksichtigt. 83.000 € Dieser Konsolidierungsbetrag ist bereits im Doppelhaushalt 2017/2018 berücksichtigt. Bei den neuen Hundesteuersätzen wurde sich an den Durchschnitt der 2017 Hundesteuersätze im Rhein-Erft-Kreis orientiert. Die Steuersätze haben sich ab dem 01.01.2017 für einen gehaltenen Hund von 75 € auf 90 €, für zwei gehaltene Hunde von 90 € auf 115 € je Hund und für drei und mehr gehaltene Hunde von 105 € auf 150 € je gehaltenen Hund erhöht. vom Rat beschlossene Maßnahmen erreichter Konsolidierungsbetrag 2017 zum Stichtag Adressat der Bericht-erstattung 0,00 Rat und Kommunalaufsicht 4.000,00 Rat und Kommunalaufsicht 0,00 Rat und Kommunalaufsicht 83.000,00 Rat und Kommunalaufsicht 5 von 16 Anlage I lfd. Nr. Amt Konsolidierungsmaßnahme Beschreibung der Maßnahme Durch Erhöhung des Personaleinsatzes von 0,5 VZÄ gem. Stellenplan auf 1,5 VZÄ Überprüfung der Erklärungen im Bereich der Vergnügungssteuer, Überprüfung von vergnügungssteuerpflichtigen Veranstaltungen sowie Überprüfungstätigkeiten im Bereich der Gewerbesteuer. Wenn die Mehrerträge durch diese Maßnahmen bei 350.000 Euro liegen, beträgt das Konsolidierungspotenzial abzüglich der Personalaufwendungen 300.000 Euro. Konsolidierungsbetrag in Euro pro Jahr Im Haushalt 2017/2018 berücksichtigt umsetzbar ab Jahr Stand der Umsetzung zum Stichtag in %, ggf. ergänzende Erläuterung 12 20 Überprüfung der vergnügungssteuerpflichtigen Tatbestände, Überprüfung von Veranstaltungen, Überprüfungstätigkeiten im Bereich der Gewerbesteuer 13 20 Einführung einer Steuer auf Vergnügen sexueller Art Durch die Einführung einer Steuer auf Vergnügen sexueller Art ("Sex-Steuer") können zusätzliche Steuererträge realisiert werden. Optimierung der Arbeitsabläufe Nutzung des Vollstreckungsmoduls in Infoma, Arbeitsabläufe werden erleichtert, indem zukünftig direkt aus Infoma auf das Vollstreckungsportal zugegriffen werden kann. Es ist keine Personaleinsparung möglich, da die Fallzahlen im Bereich der Amtshilfeersuchen gestiegen sind. Darüber hinaus ist geplant, durch einen stärkeren Personaleinsatz die Vollstreckungsquote zu erhöhen. Wir empfehlen, die VZÄ für diesen Aufgabenbereich zu erhöhen. nicht bezifferbar 0€ Durch Prozessoptimierungen im Jahr 2016 konnte die Wertberichtigungsquote von Forderungen gegenüber dem Jahr 2015 um 2,6% gesenkt werden. Im Stellenplan 2017/2018 ist eine Personalverstärkung um 0,35 VZÄ berücksichtigt. Diese wird ab 06/2017 2017 umgesetzt. Durch schnelleren Vollstreckungszugriff soll die Wertberichtigungsquote weiter gesenkt werden. Eine Beurteilung des Erfolgs kann erst im Rahmen des Jahresabschlusses vorgenommen werden. 26 Wartungsverträge optimieren Durch eine flächendeckende Überprüfung der Wartungsverträge können Optimierungspotenziale erschlossen werden. Hierzu ist ein befristeter Mehraufwand des Personaleinsatzes erforderlich. Ausgehend von Kosten für die Wartungsverträge von 270.000 Euro jährlich wäre eine jährliche Einsparung von 10% (empirisch ermittelt) i.H.v. 27.000 Euro möglich. Dem gegenüber zu stellen ist ein befristeter Personalmehraufwand, im Umfang von geschätzt 0,5 VZÄ für ein halbes Jahr. 27.000 € 0€ 2019 32 In der Nebenstelle Brauweiler wird lediglich der städtische Bürgerservice an einem Nachmittag in der Woche (Einwohnermeldeamt) durchgeführt. Die weiteren Räumlichkeiten Nebenstelle Brauweiler schließen werden von anderen Vereine und Verbänden genutzt. Durch bzw. Anpassung der Nutzung Zentralisierung des Bürgerservice im Rathaus können die frei gewordene Räumlichkeit an Vereine vermietet werden (Jahresmiete 1.730 Euro wird eingespart zzgl. Neuvermietung an Vereine). 0€ 0 %, mit Verweis auf den Ratsbeschluss zur Vorlage 504/2010, bei welchem der HFA die Schließung der Nebenstelle Brauweiler empfohlen hatte und der Rat die Weiterbetreibung und Einrichtung eines 2. sofort Arbeitsplatzes beschlossen hatte. 14 15 16 20 300.000 € 300.000 € 20.000 € 20.000 € 3.500 € erreichter Konsolidierungsbetrag 2017 zum Stichtag Adressat der Bericht-erstattung Dieser Konsolidierungsbetrag ist bereits im Doppelhaushalt 2017/2018 berücksichtigt. 300.000,00 Rat und Kommunalaufsicht Dieser Konsolidierungsbetrag ist bereits im Haushalt ab dem Jahr 2017 2017 berücksichtigt. Der Rat hat die Satzung über die Erhebung einer Steuer auf Vergnügungen sexueller Art am 20.12.2016 beschlossen. 20.000,00 Rat und Kommunalaufsicht 0,00 Rat und Kommunalaufsicht 0,00 Rat und Kommunalaufsicht 0,00 Rat und Kommunalaufsicht 2017 Eine flächendeckende Überprüfung der Wartungsverträge wurde bisher noch nicht begonnen. Die nochmalige Hereingabe der Angelegenheit in den zuständigen Fachausschuss (HFA/Rat) ist nach den Sommerferien geplant. vom Rat beschlossene Maßnahmen 6 von 16 Anlage I lfd. Nr. Amt Konsolidierungsmaßnahme 17 26/ 40 Zentralisieren der Hausmeisterdienste beim Immobilienmanagement für die Bereiche Schulen und Kindertagesstätten Optimierung der Auslastung der Schulhausmeisterdienste / Zentralisierung im Immobilienmanagement und Flexibilisierung der Einsatztätigkeiten und -orte. Das Konsolidierungspotenzial entspricht 4,5 VZÄ. 26 Veränderung des Nutzerverhaltens in städtischen Gebäuden Durch Projekte/Beratungen z.B. in Schulen und in Flüchtlingsunterkünften in Bezug auf das Nutzerverhalten ( Wartungskosten, Bauunterhaltungskosten, Energiekosten) kann eine Nutzungs- und Verhaltensänderung bewirkt werden, um Folgekosten zu sparen. 26 Reduzierung der Zuschusszahlungen an die Einzelhandelsinitiativen im Stadtgebiet Streichen der Zuschusszahlungen an die Einzelhandelsinitiativen im Stadtgebiet Pulheim 18 19 20 10/ 34 Umsetzung des Stellenpotenziales aus der überörtlichen Prüfung Beschreibung der Maßnahme Der Bericht der überörtlichen Prüfung hat ein Stellenpotenzial von rund 0,90 VZÄ bei insgesamt 2,5 VZÄ ergeben. Ein weiterer Mitarbeiter sollte zum Standesbeamten bestellt werden, der im Vertretungsfall als Springer eingesetzt werden kann. Einige Kommunen haben gute Erfahrungen mit dem Einsatz von Honorarkräften (ehemalige Standesbeamte) gemacht. Konsolidierungsbetrag in Euro pro Jahr Im Haushalt 2017/2018 berücksichtigt umsetzbar ab Jahr 2019, 2024Die vertiefende Untersuchung muss abgewartet werden. 2028 Adressat der Bericht-erstattung Rat und Kommunalaufsicht 0,00 Rat und Kommunalaufsicht 0€ Die Verwaltung wird zunächst beauftragt, mit den entsprechenden Initiativen Gespräch über die Verwendung zu führen. Ein evtl. k.A. Konsolidierungsbetrag wird nach Beratung im Fachausschuss in der Haushaltsplanung 2019 berücksichtigt. 0,00 Rat und Kommunalaufsicht 0€ 0%; Der Konsolidierungsvorschlag nimmt Bezug auf Resultate der Ergebnisse der überörtlichen Prüfung der Gemeindeprüfungsanstalt (GPA). Dort wurde von Seiten der GPA festgestellt, dass ein personelles Einsparpotential von 0,9 Vollzeitäquivalente = 45.000 € gesehen wird. Einer detaillierten Prüfung zu unterziehen ist, in wie weit sich bei einer möglichen Realisierung einer ebenfalls in Rede stehende Eingliederung des k.A. Standesamtes in das Ordnungsamt dieses Potential tatsächlich umsetzen lässt. Der Grund ist, dass die GPA davon ausgeht, dass bereits zum jetzigen Zeitpunkt Aufgaben des Personenstandswesens in einer vergleichbaren Aufgabenwahrnehmung wie in anderen Kommunen in deren Ordnungsämtern stattfindet. Dies ist für Pulheim im Detail noch zu untersuchen. 0,00 Rat und Kommunalaufsicht 0€ nicht bezifferbar 0€ k.A. 45.000 € erreichter Konsolidierungsbetrag 2017 zum Stichtag 0,00 225.000 € 11.000 € Stand der Umsetzung zum Stichtag in %, ggf. ergänzende Erläuterung vom Rat beschlossene Maßnahmen Die Stelle der Energiemangerin ist seit Ende April 2017 wieder besetzt. Einzelne Maßnahmen werden regelmäßig geführt. 7 von 16 Anlage I lfd. Nr. Amt Konsolidierungsmaßnahme Beschreibung der Maßnahme 21 40 Konzentration von Nutzungen Nutzung der Schulräume von Dritten - wenn möglich (bei überörtlichen Anbietern) - zeitlich und örtlich bündeln und konzentrieren 22 40 Optimierung Einsatz Schulsekretariate Besetzung der Sekretariate reduzieren (Stärke und zeitliche Dauer), Umsetzung einer möglichen Stellenreduzierung. Die Stadt Pulheim wird dies bei Nachbesetzungen berücksichtigen. Finanzierungslücke OGS schließen Im Haushaltsplan 2016 ist für den Bereich OGS eine Finanzierungslücke in Höhe von 192.000 Euro ausgewiesen. Erwartete Mehrerträge von 60.000 € werden zukünftig bereits zur Reduzierung der Finanzierungslücke berücksichtigt. Das noch verbleibende Defizit könnte zum einen durch eine weitere Erhöhung der Elternbeiträge geschlossen werden (z.B. Geschwisterkind-Befreiung abschaffen). Nach mehr als 10 Jahren Laufzeit des OGS-Kooperationsvertrages können zum anderen aber auch durch eine Neuausschreibung der Betreuungsleistung zusätzliche Konsolidierungspotenziale auf der Aufwandsseite erwartet werden. Eine solche Neuausschreibung sollte dann auch mit Blick auf den weiteren Ausbau der OGS zum Anlass genommen werden, bestehende Betreuungsstandards in Frage zu stellen und ggf. anzupassen. 23 40 Konsolidierungsbetrag in Euro pro Jahr Im Haushalt 2017/2018 berücksichtigt umsetzbar ab Jahr Stand der Umsetzung zum Stichtag in %, ggf. ergänzende Erläuterung nicht bezifferbar 0€ Im Rahmen der vertiefenden Untersuchung zur Optimierung der Hausmeisterdienste soll auch dieses Thema berücksichtigt werden. k.A. Die außerschulische Nutzung von VHS und Musikschule sind bereits weitestgehend auf die Schulzentren und die GHS konzentriert. 45.000 € 0€ 0%; Aufgrund steigender Schülerzahlen, den Anforderungen der Inklusion k.A. und des offenen Ganztages ist die Stellenbemessung bei den Sekretariaten derzeit als zu knapp anzusehen. 132.000 € 0€ 30%; Die Erhöhung der Elternbeiträge wurde am 04.04.2017 vom Rat beschlossen (Vorlage 357/2016). Derzeit werden die neuen Beiträge im EDV-Programm hinterlegt, sodass derzeit noch kein konkreter 2018 Konsolidierungsbetrag genannt werden kann. Aufgrund der Personalsituation im Fachamt wurde die Prüfung der Neuausschreibung zurückgestellt. vom Rat beschlossene Maßnahmen erreichter Konsolidierungsbetrag 2017 zum Stichtag Adressat der Bericht-erstattung 0,00 Rat und Kommunalaufsicht 0,00 Rat und Kommunalaufsicht 0,00 Rat und Kommunalaufsicht 8 von 16 Anlage I lfd. Nr. Amt Konsolidierungsmaßnahme Beschreibung der Maßnahme 24 40 Transferaufwand reduzieren Mietzuschuss an Förderverein des Gymnasiums Pulheim streichen (U3-Betreuung in Kooperation mit GiP e.V.) 25 40 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen reduzieren externen Schließdienst für Schulen streichen, wenn Hausmeisterdienste optimiert sind 26 40 Transferaufwendungen reduzieren Mietzuschuss an Kooperationspartner der Schulen im Ganztag streichen (Büronutzung in ehemaliger Hausmeisterwohnung an der Realschule Pulheim) 40 Schwerpunkt der Arbeit ist der kulturelle Anspruch (keine Eintrittsgelder für kulturelle kommerzielle Ausrichtung). Durch die eine oder andere Veranstaltungen nach Möglichkeit Veranstaltung, die sich auf ein breites Publikum bezieht, können erhöhen durch zusätzliche Einnahmen Kostenbeiträge für die bisher angebotenen Veranstaltungen generiert werden. 27 28 29 Im Jahr 2013 sind die Nutzungsentgelte letztmalig erhöht worden. Aufgrund gestiegener Kosten ist eine Erhöhung um 10 % vertretbar. Durch bauliche Veränderungen könnte darüber hinaus die Anzahl der Nutzungen (parallele Nutzungen an Wochenenden) erhöht werden. Durch eine Straffung zur Verfügung gestellter Zeiten können noch zusätzliche Nutzungen ermöglicht werden. 40 Entgelte für die Nutzung des Köster-Saals erhöhen 40 Durch eine Reduzierung der Öffnungszeiten von 30 Wochenstunden auf 25 Wochenstunden kann der Personaleinsatz gesenkt werden. Eine sog. Bücher-Klappe Reduzierung der Öffnungszeiten ermöglicht die fristgerechte Rückgabe von Medien unabhängig von den Öffnungszeiten der Stadtbücherei und stellt eine Serviceverbesserung dar. Die Personalreduzierung kann im Rahmen der (altersbedingten) Fluktuation umgesetzt werden. Konsolidierungsbetrag in Euro pro Jahr Im Haushalt 2017/2018 berücksichtigt umsetzbar ab Jahr 9.500 € 0€ 2018 35.000 € 0€ k.A. 4.860 € 0€ 2018 nicht bezifferbar 0€ 5.400 € 0€ 44.000 € 0€ Stand der Umsetzung zum Stichtag in %, ggf. ergänzende Erläuterung 0,00 Rat und Kommunalaufsicht Eine vertiefende Untersuchung der Hausmeisterdienste ist noch nicht erfolgt.(vgl. lfd. Nr.17) 0,00 Rat und Kommunalaufsicht Aufgrund der Personalsituation im Fachamt wurde die Prüfung der Maßnahme zurückgestellt. 0,00 Rat und Kommunalaufsicht 0,00 Rat und Kommunalaufsicht 0,00 Rat und Kommunalaufsicht 0,00 Rat und Kommunalaufsicht Aufgrund der Personalsituation im Fachamt wurde die Prüfung der Maßnahme zurückgestellt. Aufgrund des Personalmangels wurden die Öffnungszeiten bereits k.A. zwangsweise reduziert, was zu erhöhter Unzufriedenheit der Nutzer/innen geführt hat. (vgl. auch Jahresbericht Stadtbücherei) vom Rat beschlossene Maßnahmen Adressat der Bericht-erstattung Aufgrund der Personalsituation im Fachamt wurde die Prüfung der Maßnahme zurückgestellt. Das hier hinterlegte Konsolidierungspotential ist deswegen nicht bezifferbar, da es für die Veranstaltungen unterschiedliche Vertragsgestaltungen gibt. In der Bandbreite von fest vereinbarten Gagen k.A. bis zur prozentualen Einnahmeverteilung sind vielfältige Konstellationen Praxis. Die genaue Bezifferung des Konsolidierungspotentials würde eine für jede Veranstaltung differenzierte Darstellung erforderlich machen. 2017 erreichter Konsolidierungsbetrag 2017 zum Stichtag 9 von 16 Anlage I lfd. Nr. Amt Konsolidierungsmaßnahme 30 40 Schließung der Sportanlage Brauweiler, Bernhardstraße (überörtliche Prüfung) 40 Seit 2009 werden Entgelte für die Nutzungen der Sportstätten erhoben. Die Abrechnung erfolgt nach Mitgliederzahlen der Erhöhung der Entgelte für die Vereine. Durch eine Erhöhung der Entgelte von 2 auf 3 Euro für Nutzung von Sportanlagen und - die Erwachsenen, die Erhöhung der Entgelte von 1 auf 1,50 Euro stätten für die Kinder und Jugendlichen sowie den Verzicht auf die Abrechnung für inaktive Vereinsmitglieder ergibt sich ein Konsolidierungspotenzial in Höhe von rund 80.000 Euro. 31 Beschreibung der Maßnahme Geringe Nachfrage, Nutzung durch Vereine: Anteil der tatsächlichen Nutzungszeiten an den verfügbaren Zeiten beträgt nur 28 %, Schließung der Anlage Konsolidierungsbetrag in Euro pro Jahr nicht bezifferbar 80.000 € Im Haushalt 2017/2018 berücksichtigt Erträge aus Grundstücksverkäufen 0€ umsetzbar ab Jahr Stand der Umsetzung zum Stichtag in %, ggf. ergänzende Erläuterung erreichter Konsolidierungsbetrag 2017 zum Stichtag Adressat der Bericht-erstattung Nach Fertigstellung des Kunstrasenplatzes findet keine Nutzung mehr statt 2019 bzw. kann eine verbleibende Nutzung zum Kunstrasenplatz übergehen. Die Vermarktung der Anlage wurde im Haushaltsentwurf berücksichtigt. 0,00 Rat und Kommunalaufsicht Mit Vorlage 289/2014 (Rat 23.09.2014) wurde die Erhebung des Sportstättennutzungsentgelts für den Zeitraum vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2020 beschlossen. Somit ist eine Anpassung des 2021 Sportstättennutzungsentgeltes erst ab dem 01.01.2021 möglich. Zur Haushaltsplanung 2021 wird ein entsprechender Vorschlag verwaltungsintern vorbereitet. 0,00 Rat und Kommunalaufsicht vom Rat beschlossene Maßnahmen 10 von 16 Anlage I Konsolidierungsbetrag in Euro pro Jahr Im Haushalt 2017/2018 berücksichtigt umsetzbar ab Jahr lfd. Nr. Amt Konsolidierungsmaßnahme Beschreibung der Maßnahme 32 40 Nutzung der Aquarena Reduzierung der Zeiten der Vereinsnutzung sowie Erhebung eines Nutzungsentgelts in Höhe von 10 Euro pro Stunde und Bahn von DLRG, DUC Stommeln sowie Schwimmsportabteilung des Pulheimer Sportclubs. 36.800 € 0€ 2021 33 51 Anpassung der Elternbeitragssatzung, stärkere Differenzierung in den hohen Einkommensstufen Die Einkommensstufen in den höheren Einkommensklassen bei der Erhebung der Elternbeiträge sollten differenzierter gestaffelt werden. Gleichzeitig kann eine Entlastung in den unteren Einkommensklassen erfolgen. nicht bezifferbar 0€ 2017 34 35 51 60 Erhöhung Elternbeiträge höherer Beitrag für U3-Betreuung im Vergleich zur Ü3-Betreuung Privatrechtliche Leistungsentgelte Erlöse aus dem Verkauf von Mietspiegeln von 3,50 Euro erhöhen Schutzgebühr auf 5,00 Euro erhöhen Stand der Umsetzung zum Stichtag in %, ggf. ergänzende Erläuterung In Anlehnung an das Sportstättennutzungsentgelt soll eine Anpassung auch erst ab 01.01.2021 erfolgen, um den Vereinen eine Planungssicherheit zu gewährleisten. Zur Haushaltsplanung 2021 wird ein entsprechender Vorschlag verwaltungsintern vorbereitet. Die Satzungsänderung wurde im Rat am 04.04.2017 (Vorlage 357/2016) beschlossen. Die Ansätze werden ab dem 01.08.2017 erhöht (5%ige Erhöhung). Die Beiträge für U3-Kinder wurden darüber hinaus um weitere 15 % gesteigert. Ebenfalls wurden zusätzliche Einkommensklassen beschlossen. nicht bezifferbar 500 € 0€ 500 € erreichter Konsolidierungsbetrag 2017 zum Stichtag 0,00 vom Rat beschlossene Maßnahmen Rat und Kommunalaufsicht Rat und Kommunalaufsicht mind. 74.700 € für 2017 Rat und Kommunalaufsicht 2017 Herausgeber des Mietspiegels ist die Rheinische Immobilienbörse. Die Schutzgebühr beträgt gem. Aufdruck 3,50 €. Zu diesem Preis wird der Mietspiegel von der Rhein. Immobilienbörse, dem Haus- und Grundbesitzerverein und dem Mieterverein vertrieben. Zudem kann der Mietspiegel zu diesem Preis auch online bezogen werden. Die Sinnhaftigkeit einer Preiserhöhung durch die Stadt Pulheim muss bezweifelt werden. Vor einer Erhöhung müsste die Zulässigkeit rechtlich geklärt werden. Möglicherweise wäre dies nur im Wege einer Verwaltungsgebühr zu bewerkstelligen, die zusätzlich zur aufgedruckten Schutzgebühr zu erheben wäre. Zuvor müsste jedoch die Verwaltungsgebührensatzung auf einen entsprechenden 2017 Gebührentatbestand hin geprüft und ggf. ergänzt werden. Die zu erwartenden Mehreinnahmen lägen unter Zugrundelegung bisheriger Verkaufszahlen in einer Größenordnung von bis zu 200 x 1,50 € = 300,00 € im Jahr der Neuherausgabe und bis zu 100 x 1,50 = 150,00 € im Folgejahr. Aus Gründen der Amtspflicht müssten die Kaufinteressenten auf die Möglichkeiten eines preiswerteren Erwerbs hingewiesen werden, was zu einer deutlichen Reduzierung der städt. Verkaufszahlen führen dürfte. Hinzu käme ein hohes Maß an Bürgerunzufriedenheit. Zudem würde die Stadt Pulheim aus der im Rhein-Erft-Kreis einheitlich geübten Preissetzung ausscheren. Adressat der Bericht-erstattung 0,00 Rat und Kommunalaufsicht 11 von 16 Anlage I lfd. Nr. 36 Amt Konsolidierungsmaßnahme 60 Beitragssätze der Wirtschaftswege überarbeiten Beschreibung der Maßnahme Beitragssätze der Wirtschaftswege nach Nutzungsklassen mit entsprechenden Beitragssätzen einteilen und in die Satzung für Straßenbaubeiträge nach § 8 KAG aufnehmen Konsolidierungsbetrag in Euro pro Jahr nicht bezifferbar Im Haushalt 2017/2018 berücksichtigt 0€ umsetzbar ab Jahr Stand der Umsetzung zum Stichtag in %, ggf. ergänzende Erläuterung Die vorgeschlagene Konsolidierungsmaßnahme steht in keinem Verhältnis zum Aufwand, beitragsrechtlich ist sie unnötig. Die bestehende Satzungsregelung erfordert im Einzelfall eine Bestimmung der anrechenbaren Höchstbreite und des Anteils der beitragspflichtigen Grundstückseigentümer. Diese Bestimmung erfolgt nach der Lage und Funktion des Wirtschaftsweges und dem zulässigen Nutzerkreis. Denkbar wären hier „Hauptwirtschaftswege“ (mit einem für Anlieger geringeren Nutzungsanteil) oder reine „Anliegerwirtschaftswege“ (mit einem höheren Nutzungsanteil). Hinzu kommt, dass zahlreiche Wirtschaftswege Bestandteil von Radwegen (z.B. Herzroute) sind, so dass auch Freizeitverkehr zu berücksichtigen wäre. § 4 Abs. 5 der Straßenbaubeitragssatzung sieht bei Bedarf den Erlass einer sog. Einzelsatzung vor. Im Verfahren werden die Besonderheiten des Einzelfalles abgewogen und dementsprechend die für eine k.A. Beitragserhebung erforderlichen Eckdaten (Anrechenbare Höchstbreite, Anteil der Beitragspflichtigen) festgelegt. Einer generalisierenden Erfassung aller Wirtschaftswege und Typisierung bedarf es hier nicht. Beitragsrechtlich könnte hierdurch nicht ausgeschlossen werden, dass im Einzelfall doch eine Korrektur durch Erlass einer Einzelsatzung vorgenommen werden muss. Warum die GPA in diesem Vorschlag eine Konsolidierungsmaßnahme sieht, ist nicht nachvollziehbar. Ein generalisierendes Aufarbeiten des Themas „um seiner selbst willen“ verursacht und bindet erheblichen Verwaltungsaufwand. Mehreinnahmen sind hierüber nicht zu erzielen. vom Rat beschlossene Maßnahmen erreichter Konsolidierungsbetrag 2017 zum Stichtag 0,00 Adressat der Bericht-erstattung Rat und Kommunalaufsicht 12 von 16 Anlage I lfd. Nr. 37 38 39 Amt Konsolidierungsmaßnahme 60 61/ 26 63 Beschreibung der Maßnahme Straßenbaubeitragssätze nach KAG auf einen Beitragssatz von 80 Prozent anheben und an die Mustersatzung anlehnen Auf der Grundlage der Anpassung des Beitragssatzes (Anliegerstraßen) auf 80 Prozent errechnet sich für die Jahre 2015 bis 2018 eine Einzahlungssteigerung in Höhe von rund 293.000 Euro. Die Ertragslage wird durch die zu bildenden Sonderposten und die anschließende Auflösung über die Nutzungsdauer der Straße positiv unterstützt. Bezogen auf eine 50-jährige Nutzungsdauer ergibt sich eine jährliche Ergebnisverbesserung von 5.860 Euro. Umwandlung von Flächen in Bauplätze Die Reduzierung der Anzahl der Spielplätze wird regelmäßig thematisiert. Es sind bereits Spielplätze stillgelegt worden. Darüber hinaus sollte eine Folgenutzung für nicht mehr benötigte Sportanlagen geprüft werden (z.B. Sportanlage Brauweiler). Je nach Lage der Anlage bietet sich ggf. eine Vermarktung der Grundstücke (z. B. zur Wohnbebauung) an. Darüber hinaus reduzieren sich die Pflegekosten für die Flächen. Gebührenerhöhung für die Aktenauskünfte Derzeit wird die Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Pulheim (Erhebung Gebühren für grundbuchliche Erklärungen/ Gebührenerhebung für Kataster- und Aktenauskünfte/ Erhöhung der Beratungsgebühr für Bau-/Planungsberatung) angepasst. Durch die Gebührenanpassung und die Erhöhung bzw. Erweiterung der Gebührenforderung für die Akteneinsicht können Mehrerträge erreicht werden. Konsolidierungsbetrag in Euro pro Jahr 5.860 € nicht bezifferbar 4.000 € Im Haushalt 2017/2018 berücksichtigt umsetzbar ab Jahr Stand der Umsetzung zum Stichtag in %, ggf. ergänzende Erläuterung erreichter Konsolidierungsbetrag 2017 zum Stichtag Adressat der Bericht-erstattung 0€ Gegen eine entsprechende Satzungsänderung werden dem Grunde nach k.A. keine Bedenken vorgebracht. Die zeitliche Durchführung scheitert aktuell an der Personalsituation in der Erschließungsabteilung. 0,00 Rat und Kommunalaufsicht 0€ Die Umwandlung von Flächen soll im Einzelfall mit Vorlage entschieden werden. Diese Maßnahme ist abhängig von der Sachlage der k.A. Spielplatzplanung allgemein und des Einzelfalles. Ergibt sich keine Notwendigkeit zur Vorhaltung der Spielplatzfläche wird über eine mögliche Vermarktung ein Beschluss herbeigeführt. 0,00 Rat und Kommunalaufsicht 4.000 € Derzeit wird auf Basis der örtlichen Verwaltungsgebührenordnung pro Akteneinsicht eine Gebühr von 18,40 € erhoben. Diese resultiert aus dem durchschnittlichen Zeitaufwand von 15 min. zur Aktensuche. Hinzu kommen 2017 Gebühren für Kopien pro Stück. In dieser Gebührenbemessung ist der Beratungsaufwand, der verwaltungsseitig entsteht, nicht berücksichtigt. Ein entsprechender Änderungsvorschlag der Verwaltungsgebührensatzung befindet sich in der verwaltungsinternen Abstimmung. vom Rat beschlossene Maßnahmen Rat und Kommunalaufsicht 13 von 16 Anlage I lfd. Nr. 40 41 42 43 44 Konsolidierungsbetrag in Euro pro Jahr Im Haushalt 2017/2018 berücksichtigt umsetzbar ab Jahr Adressat der Bericht-erstattung Beschreibung der Maßnahme 66 Erhöhung Parkgebühren In Pulheim betragen die Parkgebühren aktuell 10 Cent pro 12 Minuten. Wir schlagen vor zu prüfen, ob zusätzliche Flächen in die Bewirtschaftung aufgenommen werden können. Darüberhinaus können die Erträge durch eine Erhöhung der Parkgebühren auf 10 Cent pro 10 Minuten gesteigert werden. 28.000 € 0€ 2017 0,00 Rat und Kommunalaufsicht 66 Überprüfung der Flächen in Parkraumbewirtschaftung In Brauweiler decken die Erträge aus der Parkraumbewirtschaftung relativ knapp die entsprechenden Kosten. Wir schlagen eine Überprüfung und ggf. Änderung der Flächen der Parkraumbewirtschaftung vor, um die Erträge zu erhöhen. nicht bezifferbar 0€ 2017 Das Fachamt erstellt derzeit ein Gesamtkonzept. Nach verwaltungsinterner Abstimmung wird dieses den Ausschüssen nach den Sommerferien zur Beschlussfassung vorgelegt. 0,00 Rat und Kommunalaufsicht 66 In Sinnersdorf sind zwei Parkscheinautomaten aufgestellt, die Erträge decken jedoch nicht die Kosten. Durch eine Abschaffung der Parkraumbewirtschaftung in Sinnersdorf entfallen unmittelbar Aufwand für Unterhaltung der die Kosten für die Entleerung und Wartung der Automaten. Das Parkscheinautomaten reduzieren ausgewiesene Potenzial ist der Saldo aus Erträgen und Aufwendungen für die Parkraumbewirtschaftung in Sinnersdorf (ohne Abschreibung und kalk. Verzinsung). 2.500 € 0€ 2017 0,00 Rat und Kommunalaufsicht 66 Pflegeaufwand Kreisverkehre reduzieren (Patenschaften) Für die meisten Kreisverkehre innerhalb der Stadt Pulheim ist der Kreis oder das Land als Straßenbaulastträger für die Pflege zuständig. Sofern eine über diese Pflege hinaus gehende Bepflanzung gewünscht ist, muss die Stadt die entsprechenden Arbeiten übernehmen. Wir schlagen vor, die Bepflanzung der Kreisverkehre an örtliche Gärtnereien zu übergeben, die diese Bepflanzung als Werbung für ihre Gärtnerei nutzen können. nicht bezifferbar 0€ k.A. Die rechtlichen Möglichkeiten zur Umsetzung des Vorschlags werden noch geprüft. 0,00 Rat und Kommunalaufsicht Stromaufwand für Straßenbeleuchtung reduzieren Die Straßenbeleuchtung wird aktuell auf energiesparende LEDTechnik umgerüstet. Die neuen Leuchten werden nachts, zwischen 22.00 und 05.00 Uhr, um 50 % gedimmt. Diese Maßnahmen werden zu einer Stromeinsparung von voraussichtlich 21.000 kWh pro Jahr führen. Nach der geplanten Umstellung kann eine Einsparung von 12.000 Euro erwartet werden. 12.000 € 12.000 € 2017 Die Ausschreibung der Maßnahme wird derzeit vorbereitet. Die Umsetzung soll noch in diesem Jahr erfolgen. 0,00 Rat und Kommunalaufsicht 66 vom Rat beschlossene Maßnahmen Stand der Umsetzung zum Stichtag in %, ggf. ergänzende Erläuterung erreichter Konsolidierungsbetrag 2017 zum Stichtag Amt Konsolidierungsmaßnahme 14 von 16 Anlage I lfd. Nr. 45 Amt Konsolidierungsmaßnahme Beschreibung der Maßnahme 61/6 Einführung Grünflächenkataster 6/70 Die Stadt Pulheim sollte den Flächenbestand systematisch in einem Grünflächenkataster erfassen und sukzessive zu einem Grünflächeninformationssystem ausbauen. Für die manuellen Eingaben, die für den Aufbau des Grünflächenkatasters erforderlich sind, können z.B. Studenten eingesetzt werden. Dadurch kann eigenes Personal entlastet werden. 46 70 Pflegeaufwand Straßenbeete reduzieren Durch eine entsprechende Bepflanzung wird der Pflegeaufwand für Straßenbeete bereits reduziert, wenn möglich erfolgt eine Umwandlung in Rasenflächen. Geschätzt gibt es in Pulheim ca. 6.500 Baumscheiben und Straßenbeete, die 2 x pro Jahr durch den Bauhof gepflegt werden. Die regelmäßige Pflege ist sehr aufwendig auch unter Berücksichtigung der anfallenden Rüstzeiten. Die Anzahl der Straßenbeete sollte reduziert werden. Bei neuen Baugebieten sollten keine bzw. weniger neue Straßenbeete geplant werden. Durch die vorherrschende Einfamilienhausbebauung mit Vorgärten erscheint diese Maßnahme möglich und vertretbar. Darüber hinaus kann der Bestand der Straßenbeete in den nächsten Jahren um ca. 2.000 Beete reduziert werden, indem diese Beete als Parkraum zurück gebaut werden. Durch diese Maßnahmen würde sich der PflegeAufwand deutlich reduzieren. Kosten für den Rückbau der Beete müssen berücksichtigt werden. Die Personalreduzierung kann im Rahmen der (altersbedingten) Fluktuation umgesetzt werden. 47 70 Pflegeaufwand Park- und Gartenanlagen reduzieren 48 70 Flexibilisierung des Personaleinsatzes Konsolidierungsbetrag in Euro pro Jahr nicht bezifferbar Im Haushalt 2017/2018 berücksichtigt 0€ umsetzbar ab Jahr Stand der Umsetzung zum Stichtag in %, ggf. ergänzende Erläuterung Die Software ist vorhanden und teilweise sind Daten bereits eingepflegt. Eine Umsetzung des Grünflächenkatasters würde die Haushalts- und k.A. Personalplanung insgesamt effizienter gestalten. Auf längere Sicht können dann auch Einsparungen erzielt werden. Eine Bezifferung ist zur Zeit nicht möglich. erreichter Konsolidierungsbetrag 2017 zum Stichtag Adressat der Bericht-erstattung 0,00 Rat und Kommunalaufsicht Die Ergebnisse der vertiefenden Untersuchung müssen abgewartet werden. 74.000 € 0€ Die gewünschte Auflistung der in Frage kommenden Flächen existiert nicht k.A. und muss erst erstellt werden. Um die Flächen nachvollziehbar darzustellen, müssten Planauszüge hergestellt werden. 0,00 Rat und Kommunalaufsicht Bei der Vielzahl der kleinen Park- und Gartenanlagen unter 500 m² sollte die Stadt Pulheim überlegen, inwiefern sich einzelne Anlagen zum Rückbau und zur Veräußerung anbieten. nicht bezifferbar 0€ Die gewünschte Auflistung der in Frage kommenden Flächen existiert nicht k.A. und muss erst erstellt werden. Um die Flächen nachvollziehbar darzustellen, müssten Planauszüge hergestellt werden. 0,00 Rat und Kommunalaufsicht Durch die Einführung einer Jahresarbeitszeit können besondere saisonale Arbeitsbelastungen aufgefangen werden. nicht bezifferbar 0€ k.A. Die Prüfung der rechtlichen Rahmenbedingungen ist noch nicht erfolgt. 0,00 Rat und Kommunalaufsicht vom Rat beschlossene Maßnahmen 15 von 16 Anlage I lfd. Nr. Amt Konsolidierungsmaßnahme 49 70 Aufwand für Beauftragung von Fremdunternehmen reduzieren 50 70 Der Haushaltsansatz beträgt 20.000 Euro. Davon entfallen auf Aufwand für Aus- und Fortbildung Pflichtschulungen 10.000 Euro. Der Ansatz kann um den Betrag reduzieren von 5.000 Euro für freiwillige Leistungen gekürzt werden. Beschreibung der Maßnahme Für Aufgaben im handwerklichen Bereich (z.B. Maurer-, Elektriker, Maler-Arbeiten) prüfen, ob eigene Leistungserbringung wirtschaftlicher ist als Beauftragung eines Fremdunternehmens. Konsolidierungsbetrag in Euro pro Jahr Im Haushalt 2017/2018 berücksichtigt nicht bezifferbar 0€ 5.000 € 5.000 € umsetzbar ab Jahr 2018 Stand der Umsetzung zum Stichtag in %, ggf. ergänzende Erläuterung Es soll geprüft werden, ob handwerkliche Arbeiten an und um städtische Gebäude, die heute fremdvergeben werden, durch eigenes Personal (Bauhof) erbracht werden kann und welche Maßnahmen für eine Realisierung nötig wären. 2017 Das ist bereits bei der Haushaltsplanung für 2017/2017 umgesetzt worden. vom Rat beschlossene Maßnahmen erreichter Konsolidierungsbetrag 2017 zum Stichtag Adressat der Bericht-erstattung 0,00 Rat und Kommunalaufsicht 5.000 € Rat und Kommunalaufsicht 16 von 16