Daten
Kommune
Pulheim
Größe
306 kB
Datum
11.07.2017
Erstellt
03.07.17, 18:31
Aktualisiert
03.07.17, 18:31
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Inhalt der Datei
Anlage I
Konsolidierungsliste Stadt Pulheim
Stichtag: 15.05.2017
Vom Rat in seiner Sitzung am 20.12.2016 beschlossene Konsolidierungsmaßnahmen auf Vorschlag der GPA NRW, Vorlage 363/2016, 1. Ergänzung, Liste 3:
lfd.
Nr.
1
2
Amt Konsolidierungsmaßnahme
10
10
Beschreibung der Maßnahme
Konsolidierungsbetrag in Euro pro
Jahr
Im Haushalt
2017/2018
berücksichtigt
Einführung papierloser
Sitzungsdienst
In Pulheim ist die Einführung der digitalen, papierlosen
Gremienarbeit geplant. Hierfür müssen mobile Endgeräte
beschafft, Software-Lizenzen erworben sowie das WLAN in den
Sitzungsräumen ausgebaut werden. Im Gegenzug entfallen
Personalkosten für den Druck der Sitzungsunterlagen sowie
Papier- und Portokosten für den Versand. Die Arbeitsprozesse
werden nach der Einführung des papierlosen Sitzungsdienstes
deutlich schneller ablaufen. Basierend auf der Druckerleistung
des Jahres 2015 können 12.000 Euro Druck- und Portokosten
sowie 23.000 Euro Personalkosten gespart werden. Hierbei ist
jedoch zu berücksichtigen, dass die Druckerleistung im Jahr 2015
geringer war, weil kein Haushaltsplan gedruckt und versendet
worden ist.
35.000 €
zunächst nur
Druck- und
Portokosten
12.000 €
Zahl der Ausschussmitglieder
reduzieren
Zum Teil sind die Ausschüsse mit vielen sachkundigen Bürgern
besetzt. Die Anzahl der Ausschussmitglieder könnte pro
Ausschuss auf die Hälfte der Ratsmitglieder begrenzt werden.
Viele Mitglieder haben insbesondere der Ausschuss für Bildung,
Kultur, Sport und Freizeit, der Ausschuss für Tiefbau und
Verkehr, der Jugendhilfeausschuss sowie der
Planungsausschuss. Bei einer Begrenzung der Größe dieser
Ausschüsse auf 25 Mitglieder, könnten rechnerisch insgesamt 39
Ausschussmitglieder entfallen. Eine Reduzierung der Anzahl der
sachkundigen Bürger führt zu einer Einsparung der
Aufwandsentschädigung i.H.v. rund 12.000 Euro. (Annahmen:
rund 27 € Sitzungsgeld sowie 4 Ausschüsse mit jeweils 3
Sitzungen pro Jahr). Hinzu kommen noch Einsparungen durch
die Reduzierung der Sitzungsvorlagen (Druck- und Portokosten).
Der Vorschlag kann jedoch erst in der nächsten Wahlperiode
umgesetzt werden.
12.000 €
0€
umsetzbar ab
Jahr
Stand der Umsetzung zum Stichtag in %, ggf. ergänzende Erläuterung
Eine konkrete Festlegung ist verwaltungsseitig noch nicht getroffen.
Voraussetzung für die Einführung des papierlosen Sitzungsdienstes ist,
dass alle Rats- und Ausschuss-/ Gremienmitglieder über ein
entsprechendes Endgerät verfügen; beabsichtigt ist insofern dem v. g.
Personenkreis [187 Personen] grundsätzlich ein Tablet zur Verfügung zu
stellen; hierbei ist jedoch zu berücksichtigen, dass – so die Erfahrungen der
2018 Kommunen, die bereits einen papierlosen Sitzungsdienst eingeführt haben
– zahlreiche Personen ihre eigenen Endgeräte nutzen. Neben der
Anschaffung der Endgeräte ist auch die Schaffung einer entsprechenden
Infrastruktur in den Besprechungs-/ Sitzungsräumen der Verwaltung
erforderlich; die konkreten Rahmenbedingungen werden bei
entsprechender Mittelbereitstellung durch die Verwaltung zeitnah erarbeitet
und zur Beschlussfassung vorgelegt.
2021
vom Rat beschlossene Maßnahmen
Die Einsparungen können erst ab dem Jahr 2021 nach Ablauf der
derzeitigen Ratsperiode realisiert werden.
erreichter
Konsolidierungsbetrag 2017 zum
Stichtag
Adressat der
Bericht-erstattung
0,00
Rat und Kommunalaufsicht
0,00
Rat und Kommunalaufsicht
1 von 16
Anlage I
lfd.
Nr.
3
4
Amt Konsolidierungsmaßnahme
Beschreibung der Maßnahme
Aktuell werden in beiden Ausschüssen gleiche Themen
behandelt. Wir schlagen vor, die Zuständigkeitsordnung
10/ Optimierung der
dahingehend zu ändern, dass eine Doppelbehandlung von
003/ Zuständigkeitsordnung für
Themen, insbesondere von Planverfahren, ausgeschlossen wird.
61 Planungs- und Umweltausschuss Dadurch vereinfacht sich die inhaltliche Arbeit,
Entscheidungsprozesse werden gestrafft, das Versenden von
umfangreichen Sitzungsunterlagen wird reduziert.
10
Fraktionszuwendungen
reduzieren
Die Stadt Pulheim gewährt den Fraktionen rund 225.000 Euro
Geldleistungen sowie geldwerte Leistungen. Dieser Betrag ist
bezogen auf Kommunen der Größenordnung 50 - 60.000
Einwohner vergleichsweise hoch. Sowohl der Grundbetrag je
Fraktion von derzeit 800 € als Zuwendung zu den
Geschäftskosten soll um 10% gekürzt werden auf 720 €, als auch
die Pauschale pro Ratsmitglied von derzeit 200 € soll um 10 %
gekürzt werden auf 180 € (= 1.600 € Einsparung). Die
Pauschalen pro Ratsmitglied von derzeit 280 € als Zuwendung zu
den kommunalpolitischen Schulungen sollen ebenfalls um 10%
auf 250 € je Ratsmitglied gekürzt werden (= 1.680 € Einsparung).
Konsolidierungsbetrag in Euro pro
Jahr
nicht bezifferbar
Im Haushalt
2017/2018
berücksichtigt
0€
umsetzbar ab
Jahr
Stand der Umsetzung zum Stichtag in %, ggf. ergänzende Erläuterung
Eine Zusammenlegung während der laufenden Legislaturperiode ist
rechtlich möglich; es wird jedoch darauf hingewiesen, dass dies gem. § 58
V GO NRW grundsätzlich eine Neuverteilung sämtlicher Ausschussvorsitze
bedingt. Angeregt wird daher, eine Zusammenlegung der v. g. Ausschüsse
bis zur nächsten Legislaturperiode zurückzustellen.
Die Verwaltung wird eine beabsichtigte `Optimierung´ der Beratungsabläufe
k.A. durch eine Anpassung der Zuständigkeitsordnung vorbereiten.
erreichter
Konsolidierungsbetrag 2017 zum
Stichtag
Adressat der
Bericht-erstattung
0,00
Rat und Kommunalaufsicht
3.280 €
Rat und Kommunalaufsicht
Sitzungsvorlagen sind derzeit oft doppelt zu drucken und zu versenden, die
Sitzungsbetreuung erfolgt doppelt. Zu diesen Kostenaspekten treten
Verfahrensverlängerungen von z.T. einem Quartal, da die um eine Woche
verkürzte Dauer zwischen zwei Sitzungsreihen oft gerade die Durchführung
z.B. einer Offenlage samt Fertigung des Folgeschlusses verhindert.
3.280 €
3.280 €
2017 Diese Kürzung wurde im Doppelhaushalt 2017/2018 bereits berücksichtigt.
vom Rat beschlossene Maßnahmen
2 von 16
Anlage I
lfd.
Nr.
5
6
Amt Konsolidierungsmaßnahme
Beschreibung der Maßnahme
Konsolidierungsbetrag in Euro pro
Jahr
Im Haushalt
2017/2018
berücksichtigt
10
Reduzierung der Kosten für
öffentliche Bekanntmachungen
Der Personalaufwand für öffentliche Bekanntmachungen kann
reduziert werden, indem auf die Aushängung der
Bekanntmachungen in den dezentralen Kästen verzichtet wird.
Aktuell werden die Kästen zweimal pro Woche angefahren, was
mit einem hohem Zeitaufwand verbunden ist.
8.000 €
0€
10
Wir schlagen eine Kürzung der zentralen
Zentrale Geschäftsaufwendungen Geschäftsaufwendungen (Bürobedarf, Bücher und Zeitschriften,
kürzen
Post- und Fernmeldegebühren, Öffentliche Bekanntmachungen,
Kraftfahrzeugentschädigungen, Dienstreisen) um 25.600 € vor.
25.600 €
25.600 €
umsetzbar ab
Jahr
Stand der Umsetzung zum Stichtag in %, ggf. ergänzende Erläuterung
Verwaltungsintern wird derzeit ein Optimierungsvorschlag zur Änderung der
k.A. Hauptsatzung vorbereitet. Dieser wird den politischen Gremien zur
Beratung vorgelegt.
2017 Diese Kürzung wurde im Doppelhaushalt 2017/2018 bereits berücksichtigt.
vom Rat beschlossene Maßnahmen
erreichter
Konsolidierungsbetrag 2017 zum
Stichtag
Adressat der
Bericht-erstattung
0,00
Rat und Kommunalaufsicht
25.600 €
Rat und Kommunalaufsicht
3 von 16
Anlage I
lfd.
Nr.
7
Amt Konsolidierungsmaßnahme
10
Aufwand für Sach- und
Dienstleistungen reduzieren
Beschreibung der Maßnahme
Die Stadt Pulheim setzt bereits ein DMS-Verfahren ein. Aktuell
nutzen jedoch nur einige Ämter die digitale Archivierung. Die
Einführung der e-Akte sollte ausgeweitet werden. Hierfür müssen
entsprechende Personalkapazitäten eingesetzt werden. Durch die
flächendeckende Einführung des DMS können signifikante
Einsparpotenziale realisiert werden. Die Kosten für Papier und
Ausdrucke können reduziert werden. Alle Informationen werden
an einem Speicherort abgelegt und revisionssicher gespeichert.
Durch die Einführung von elektronischen Workflows können
Arbeitsabläufe verbessert werden, so dass die Durchlaufzeit von
Prozessen sinkt. Unter Berücksichtigung der Tätigkeiten, die bei
einem DMS-Einsatz anfallen (Unterlagen scannen,
Qualitätssicherung der Scans, Anwenderbetreuung) kann
erfahrungsgemäß ein Effizienzpotenzial von ca. 5 % (VZÄ)
angesetzt werden. Bei einem bereinigten Stellenvolumen von
rund 364 VZÄ (600 Stellen abzüglich 90 Stellen Bauhof sowie
146 Stellen Förderung von Kindern in der Tagesbetreuung) ergibt
sich vorsichtig geschätzt ein Potenzial von rund 900.000 Euro.
Das Potenzial kann unter Berücksichtigung der Einführungsphase
mittelfristig realisiert werden. Berücksichtigt werden müssen noch
Investitionskosten sowie Kosten für die Hardware.
Konsolidierungsbetrag in Euro pro
Jahr
900.000 €
Im Haushalt
2017/2018
berücksichtigt
0€
umsetzbar ab
Jahr
Stand der Umsetzung zum Stichtag in %, ggf. ergänzende Erläuterung
Hierzu wird auf die Vorlage-Nr. 283/2016 verwiesen; aufgrund der
hochkomplexen Materie, die mit tiefgreifenden organisatorischen und
personellen Änderungen verbunden sein wird und deren Umsetzung
langfristig angelegt. ist, hat der Rat auf Empfehlung des HFA in seiner
>2021 Sitzung am 08.11.2016 eine vertiefende Untersuchung unter externer
Begleitung bei Einführung der E-Akte beschlossen. Ob das seitens der
GPA bezifferte Einsparpotential i. H. v. 900 T€ [pauschal 5% aller VZÄ des
Verwaltungsbereichs] erreicht wird, kann verwaltungsseitig nicht bewertet
werden, wird allerdings äußerst kritisch bewertet.
vom Rat beschlossene Maßnahmen
erreichter
Konsolidierungsbetrag 2017 zum
Stichtag
0,00
Adressat der
Bericht-erstattung
Rat und Kommunalaufsicht
4 von 16
Anlage I
lfd.
Nr.
Amt Konsolidierungsmaßnahme
Beschreibung der Maßnahme
Beim risikoorientierten Prüfansatz werden für die
Verwaltungsbereiche Risiken identifiziert, so dass die
Prüfintensität nach den Risiken ausgerichtet werden kann. Auch
für Vergaben kann ein derartiger Prüfungsansatz zu einem
risikoorientiertem Personaleinsatz führen. Durch den
risikoorientierten Prüfansatz kann das Personal nach
entsprechender Fortbildung für die Prüfung des
Jahresabschlusses eingesetzt werden.
8
14
Personalaufwand durch
risikoorientierten Prüfansatz
optimieren, Aufwendungen für
Sach- und Dienstleistungen
streichen
9
20
Aufwand für NKF-Schulungen
reduzieren
von 8.000 Euro auf 4.000 Euro reduzieren.
Kosten für Papier reduzieren
Einführung des elektronischen Rechnungseingangs-Workflow ist
zum 01.01.2017 geplant, bei rund 110.000 Kassenanordnungen
pro Jahr und angenommen doppeltem Ausdruck der
Anordnungen (einmal für Akte im Fachamt, einmal für die
Finanzbuchhaltung) können 220.000 Ausdrucke gespart werden,
bei geschätzten Kosten von 5 Cent pro gedruckter DINA 4-Seite
(empirischer Wert) können rund 11.100 Euro gespart werden, ggf.
weitere Konsolidierung durch Reduzierung des Personaleinsatzes
in Fibu möglich. Darüber hinaus können die Durchlaufzeiten der
Rechnungen reduziert und Prozessverbesserungen umgesetzt
werden (siehe auch DMS- Einsatz beim Amt 10).
Erhöhung der
Hundesteuererträge
Durch Pressemitteilung (auf Steuerhinterziehung, Straftatbestand
hinweisen) Anzahl der angemeldeten Hunde erhöhen, ggf. kann
eine Hundebestandsaufnahme durchgeführt werden.
Hundesteuer auf 3. Quartil im Rhein-Erft-Kreis (97,50 Euro pro
Hund) erhöhen, rund 3.500 Hunde in Pulheim, aus
Vereinfachungsgründen mit allen Hunden als Ersthund
gerechnet, ggf. bei differenzierter Betrachtung der Hunde noch
höheres Potenzial.
10
11
20
20
Konsolidierungsbetrag in Euro pro
Jahr
Im Haushalt
2017/2018
berücksichtigt
umsetzbar ab
Jahr
Stand der Umsetzung zum Stichtag in %, ggf. ergänzende Erläuterung
40.000 €
40.000 €
2019
Die Prüfung des Jahresabschlusses soll ab dem Jahresabschluss 2019
durch das örtliche Rechnungsprüfungsamt ohne externe Begleitung
erfolgen und wurde entsprechend bereits im Haushaltsentwurf ab dem Jahr
2019 berücksichtigt.
4.000 €
4.000 €
2017
Dies wurde bereits im Entwurf des Doppelhaushalts 2017/2018
berücksichtigt.
11.100 €
83.000 €
11.100 €
Nach der derzeitigen Projektplanung ist ein Echtbetrieb für die gesamte
Verwaltung ab 01.01.2018 vorgesehen. Mit dem Testbetrieb kann erst nach
2018
Genehmigung des Doppelhaushaltes begonnen werden. Die Einsparung ist
ab dem Haushaltsjahr 2018 im Haushalt berücksichtigt.
83.000 €
Dieser Konsolidierungsbetrag ist bereits im Doppelhaushalt 2017/2018
berücksichtigt.
Bei den neuen Hundesteuersätzen wurde sich an den Durchschnitt der
2017 Hundesteuersätze im Rhein-Erft-Kreis orientiert. Die Steuersätze haben
sich ab dem 01.01.2017 für einen gehaltenen Hund von 75 € auf 90 €, für
zwei gehaltene Hunde von 90 € auf 115 € je Hund und für drei und mehr
gehaltene Hunde von 105 € auf 150 € je gehaltenen Hund erhöht.
vom Rat beschlossene Maßnahmen
erreichter
Konsolidierungsbetrag 2017 zum
Stichtag
Adressat der
Bericht-erstattung
0,00
Rat und Kommunalaufsicht
4.000,00
Rat und Kommunalaufsicht
0,00
Rat und Kommunalaufsicht
83.000,00
Rat und Kommunalaufsicht
5 von 16
Anlage I
lfd.
Nr.
Amt Konsolidierungsmaßnahme
Beschreibung der Maßnahme
Durch Erhöhung des Personaleinsatzes von 0,5 VZÄ gem.
Stellenplan auf 1,5 VZÄ Überprüfung der Erklärungen im Bereich
der Vergnügungssteuer, Überprüfung von
vergnügungssteuerpflichtigen Veranstaltungen sowie
Überprüfungstätigkeiten im Bereich der Gewerbesteuer. Wenn
die Mehrerträge durch diese Maßnahmen bei 350.000 Euro
liegen, beträgt das Konsolidierungspotenzial abzüglich der
Personalaufwendungen 300.000 Euro.
Konsolidierungsbetrag in Euro pro
Jahr
Im Haushalt
2017/2018
berücksichtigt
umsetzbar ab
Jahr
Stand der Umsetzung zum Stichtag in %, ggf. ergänzende Erläuterung
12
20
Überprüfung der
vergnügungssteuerpflichtigen
Tatbestände, Überprüfung von
Veranstaltungen,
Überprüfungstätigkeiten im
Bereich der Gewerbesteuer
13
20
Einführung einer Steuer auf
Vergnügen sexueller Art
Durch die Einführung einer Steuer auf Vergnügen sexueller Art
("Sex-Steuer") können zusätzliche Steuererträge realisiert
werden.
Optimierung der Arbeitsabläufe
Nutzung des Vollstreckungsmoduls in Infoma, Arbeitsabläufe
werden erleichtert, indem zukünftig direkt aus Infoma auf das
Vollstreckungsportal zugegriffen werden kann. Es ist keine
Personaleinsparung möglich, da die Fallzahlen im Bereich der
Amtshilfeersuchen gestiegen sind. Darüber hinaus ist geplant,
durch einen stärkeren Personaleinsatz die Vollstreckungsquote
zu erhöhen. Wir empfehlen, die VZÄ für diesen Aufgabenbereich
zu erhöhen.
nicht bezifferbar
0€
Durch Prozessoptimierungen im Jahr 2016 konnte die
Wertberichtigungsquote von Forderungen gegenüber dem Jahr 2015 um
2,6% gesenkt werden. Im Stellenplan 2017/2018 ist eine
Personalverstärkung um 0,35 VZÄ berücksichtigt. Diese wird ab 06/2017
2017
umgesetzt. Durch schnelleren Vollstreckungszugriff soll die
Wertberichtigungsquote weiter gesenkt werden. Eine Beurteilung des
Erfolgs kann erst im Rahmen des Jahresabschlusses vorgenommen
werden.
26
Wartungsverträge optimieren
Durch eine flächendeckende Überprüfung der Wartungsverträge
können Optimierungspotenziale erschlossen werden. Hierzu ist
ein befristeter Mehraufwand des Personaleinsatzes erforderlich.
Ausgehend von Kosten für die Wartungsverträge von 270.000
Euro jährlich wäre eine jährliche Einsparung von 10% (empirisch
ermittelt) i.H.v. 27.000 Euro möglich. Dem gegenüber zu stellen
ist ein befristeter Personalmehraufwand, im Umfang von
geschätzt 0,5 VZÄ für ein halbes Jahr.
27.000 €
0€
2019
32
In der Nebenstelle Brauweiler wird lediglich der städtische
Bürgerservice an einem Nachmittag in der Woche
(Einwohnermeldeamt) durchgeführt. Die weiteren Räumlichkeiten
Nebenstelle Brauweiler schließen werden von anderen Vereine und Verbänden genutzt. Durch
bzw. Anpassung der Nutzung
Zentralisierung des Bürgerservice im Rathaus können die frei
gewordene Räumlichkeit an Vereine vermietet werden
(Jahresmiete 1.730 Euro wird eingespart zzgl. Neuvermietung an
Vereine).
0€
0 %, mit Verweis auf den Ratsbeschluss zur Vorlage 504/2010, bei
welchem der HFA die Schließung der Nebenstelle Brauweiler empfohlen
hatte und der Rat die Weiterbetreibung und Einrichtung eines 2.
sofort Arbeitsplatzes beschlossen hatte.
14
15
16
20
300.000 €
300.000 €
20.000 €
20.000 €
3.500 €
erreichter
Konsolidierungsbetrag 2017 zum
Stichtag
Adressat der
Bericht-erstattung
Dieser Konsolidierungsbetrag ist bereits im Doppelhaushalt 2017/2018
berücksichtigt.
300.000,00
Rat und Kommunalaufsicht
Dieser Konsolidierungsbetrag ist bereits im Haushalt ab dem Jahr 2017
2017 berücksichtigt. Der Rat hat die Satzung über die Erhebung einer Steuer auf
Vergnügungen sexueller Art am 20.12.2016 beschlossen.
20.000,00
Rat und Kommunalaufsicht
0,00
Rat und Kommunalaufsicht
0,00
Rat und Kommunalaufsicht
0,00
Rat und Kommunalaufsicht
2017
Eine flächendeckende Überprüfung der Wartungsverträge wurde bisher
noch nicht begonnen.
Die nochmalige Hereingabe der Angelegenheit in den zuständigen
Fachausschuss (HFA/Rat) ist nach den Sommerferien geplant.
vom Rat beschlossene Maßnahmen
6 von 16
Anlage I
lfd.
Nr.
Amt Konsolidierungsmaßnahme
17
26/
40
Zentralisieren der
Hausmeisterdienste beim
Immobilienmanagement für die
Bereiche Schulen und
Kindertagesstätten
Optimierung der Auslastung der Schulhausmeisterdienste /
Zentralisierung im Immobilienmanagement und Flexibilisierung
der Einsatztätigkeiten und -orte. Das Konsolidierungspotenzial
entspricht 4,5 VZÄ.
26
Veränderung des
Nutzerverhaltens in städtischen
Gebäuden
Durch Projekte/Beratungen z.B. in Schulen und in
Flüchtlingsunterkünften in Bezug auf das Nutzerverhalten (
Wartungskosten, Bauunterhaltungskosten, Energiekosten) kann
eine Nutzungs- und Verhaltensänderung bewirkt werden, um
Folgekosten zu sparen.
26
Reduzierung der
Zuschusszahlungen an die
Einzelhandelsinitiativen im
Stadtgebiet
Streichen der Zuschusszahlungen an die Einzelhandelsinitiativen
im Stadtgebiet Pulheim
18
19
20
10/
34
Umsetzung des
Stellenpotenziales aus der
überörtlichen Prüfung
Beschreibung der Maßnahme
Der Bericht der überörtlichen Prüfung hat ein Stellenpotenzial von
rund 0,90 VZÄ bei insgesamt 2,5 VZÄ ergeben. Ein weiterer
Mitarbeiter sollte zum Standesbeamten bestellt werden, der im
Vertretungsfall als Springer eingesetzt werden kann. Einige
Kommunen haben gute Erfahrungen mit dem Einsatz von
Honorarkräften (ehemalige Standesbeamte) gemacht.
Konsolidierungsbetrag in Euro pro
Jahr
Im Haushalt
2017/2018
berücksichtigt
umsetzbar ab
Jahr
2019, 2024Die vertiefende Untersuchung muss abgewartet werden.
2028
Adressat der
Bericht-erstattung
Rat und Kommunalaufsicht
0,00
Rat und Kommunalaufsicht
0€
Die Verwaltung wird zunächst beauftragt, mit den entsprechenden
Initiativen Gespräch über die Verwendung zu führen. Ein evtl.
k.A.
Konsolidierungsbetrag wird nach Beratung im Fachausschuss in der
Haushaltsplanung 2019 berücksichtigt.
0,00
Rat und Kommunalaufsicht
0€
0%; Der Konsolidierungsvorschlag nimmt Bezug auf Resultate der
Ergebnisse der überörtlichen Prüfung der Gemeindeprüfungsanstalt (GPA).
Dort wurde von Seiten der GPA festgestellt, dass ein personelles
Einsparpotential von 0,9 Vollzeitäquivalente = 45.000 € gesehen wird.
Einer detaillierten Prüfung zu unterziehen ist, in wie weit sich bei einer
möglichen Realisierung einer ebenfalls in Rede stehende Eingliederung des
k.A. Standesamtes in das Ordnungsamt dieses Potential tatsächlich umsetzen
lässt.
Der Grund ist, dass die GPA davon ausgeht, dass bereits zum jetzigen
Zeitpunkt Aufgaben des Personenstandswesens in einer vergleichbaren
Aufgabenwahrnehmung wie in anderen Kommunen in deren
Ordnungsämtern stattfindet. Dies ist für Pulheim im Detail noch zu
untersuchen.
0,00
Rat und Kommunalaufsicht
0€
nicht bezifferbar
0€
k.A.
45.000 €
erreichter
Konsolidierungsbetrag 2017 zum
Stichtag
0,00
225.000 €
11.000 €
Stand der Umsetzung zum Stichtag in %, ggf. ergänzende Erläuterung
vom Rat beschlossene Maßnahmen
Die Stelle der Energiemangerin ist seit Ende April 2017 wieder besetzt.
Einzelne Maßnahmen werden regelmäßig geführt.
7 von 16
Anlage I
lfd.
Nr.
Amt Konsolidierungsmaßnahme
Beschreibung der Maßnahme
21
40
Konzentration von Nutzungen
Nutzung der Schulräume von Dritten - wenn möglich (bei
überörtlichen Anbietern) - zeitlich und örtlich bündeln und
konzentrieren
22
40
Optimierung Einsatz
Schulsekretariate
Besetzung der Sekretariate reduzieren (Stärke und zeitliche
Dauer), Umsetzung einer möglichen Stellenreduzierung. Die
Stadt Pulheim wird dies bei Nachbesetzungen berücksichtigen.
Finanzierungslücke OGS
schließen
Im Haushaltsplan 2016 ist für den Bereich OGS eine
Finanzierungslücke in Höhe von 192.000 Euro ausgewiesen.
Erwartete Mehrerträge von 60.000 € werden zukünftig bereits zur
Reduzierung der Finanzierungslücke berücksichtigt. Das noch
verbleibende Defizit könnte zum einen durch eine weitere
Erhöhung der Elternbeiträge geschlossen werden (z.B.
Geschwisterkind-Befreiung abschaffen). Nach mehr als 10 Jahren
Laufzeit des OGS-Kooperationsvertrages können zum anderen
aber auch durch eine Neuausschreibung der Betreuungsleistung
zusätzliche Konsolidierungspotenziale auf der Aufwandsseite
erwartet werden. Eine solche Neuausschreibung sollte dann auch
mit Blick auf den weiteren Ausbau der OGS zum Anlass
genommen werden, bestehende Betreuungsstandards in Frage
zu stellen und ggf. anzupassen.
23
40
Konsolidierungsbetrag in Euro pro
Jahr
Im Haushalt
2017/2018
berücksichtigt
umsetzbar ab
Jahr
Stand der Umsetzung zum Stichtag in %, ggf. ergänzende Erläuterung
nicht bezifferbar
0€
Im Rahmen der vertiefenden Untersuchung zur Optimierung der
Hausmeisterdienste soll auch dieses Thema berücksichtigt werden.
k.A.
Die außerschulische Nutzung von VHS und Musikschule sind bereits
weitestgehend auf die Schulzentren und die GHS konzentriert.
45.000 €
0€
0%; Aufgrund steigender Schülerzahlen, den Anforderungen der Inklusion
k.A. und des offenen Ganztages ist die Stellenbemessung bei den Sekretariaten
derzeit als zu knapp anzusehen.
132.000 €
0€
30%; Die Erhöhung der Elternbeiträge wurde am 04.04.2017 vom Rat
beschlossen (Vorlage 357/2016). Derzeit werden die neuen Beiträge im
EDV-Programm hinterlegt, sodass derzeit noch kein konkreter
2018
Konsolidierungsbetrag genannt werden kann.
Aufgrund der Personalsituation im Fachamt wurde die Prüfung der
Neuausschreibung zurückgestellt.
vom Rat beschlossene Maßnahmen
erreichter
Konsolidierungsbetrag 2017 zum
Stichtag
Adressat der
Bericht-erstattung
0,00
Rat und Kommunalaufsicht
0,00
Rat und Kommunalaufsicht
0,00
Rat und Kommunalaufsicht
8 von 16
Anlage I
lfd.
Nr.
Amt Konsolidierungsmaßnahme
Beschreibung der Maßnahme
24
40
Transferaufwand reduzieren
Mietzuschuss an Förderverein des Gymnasiums Pulheim
streichen (U3-Betreuung in Kooperation mit GiP e.V.)
25
40
Aufwendungen für Sach- und
Dienstleistungen reduzieren
externen Schließdienst für Schulen streichen, wenn
Hausmeisterdienste optimiert sind
26
40
Transferaufwendungen
reduzieren
Mietzuschuss an Kooperationspartner der Schulen im Ganztag
streichen (Büronutzung in ehemaliger Hausmeisterwohnung an
der Realschule Pulheim)
40
Schwerpunkt der Arbeit ist der kulturelle Anspruch (keine
Eintrittsgelder für kulturelle
kommerzielle Ausrichtung). Durch die eine oder andere
Veranstaltungen nach Möglichkeit Veranstaltung, die sich auf ein breites Publikum bezieht, können
erhöhen
durch zusätzliche Einnahmen Kostenbeiträge für die bisher
angebotenen Veranstaltungen generiert werden.
27
28
29
Im Jahr 2013 sind die Nutzungsentgelte letztmalig erhöht worden.
Aufgrund gestiegener Kosten ist eine Erhöhung um 10 %
vertretbar. Durch bauliche Veränderungen könnte darüber hinaus
die Anzahl der Nutzungen (parallele Nutzungen an
Wochenenden) erhöht werden. Durch eine Straffung zur
Verfügung gestellter Zeiten können noch zusätzliche Nutzungen
ermöglicht werden.
40
Entgelte für die Nutzung des
Köster-Saals erhöhen
40
Durch eine Reduzierung der Öffnungszeiten von 30
Wochenstunden auf 25 Wochenstunden kann der
Personaleinsatz gesenkt werden. Eine sog. Bücher-Klappe
Reduzierung der Öffnungszeiten ermöglicht die fristgerechte Rückgabe von Medien unabhängig
von den Öffnungszeiten der Stadtbücherei und stellt eine
Serviceverbesserung dar. Die Personalreduzierung kann im
Rahmen der (altersbedingten) Fluktuation umgesetzt werden.
Konsolidierungsbetrag in Euro pro
Jahr
Im Haushalt
2017/2018
berücksichtigt
umsetzbar ab
Jahr
9.500 €
0€
2018
35.000 €
0€
k.A.
4.860 €
0€
2018
nicht bezifferbar
0€
5.400 €
0€
44.000 €
0€
Stand der Umsetzung zum Stichtag in %, ggf. ergänzende Erläuterung
0,00
Rat und Kommunalaufsicht
Eine vertiefende Untersuchung der Hausmeisterdienste ist noch nicht
erfolgt.(vgl. lfd. Nr.17)
0,00
Rat und Kommunalaufsicht
Aufgrund der Personalsituation im Fachamt wurde die Prüfung der
Maßnahme zurückgestellt.
0,00
Rat und Kommunalaufsicht
0,00
Rat und Kommunalaufsicht
0,00
Rat und Kommunalaufsicht
0,00
Rat und Kommunalaufsicht
Aufgrund der Personalsituation im Fachamt wurde die Prüfung der
Maßnahme zurückgestellt.
Aufgrund des Personalmangels wurden die Öffnungszeiten bereits
k.A. zwangsweise reduziert, was zu erhöhter Unzufriedenheit der Nutzer/innen
geführt hat. (vgl. auch Jahresbericht Stadtbücherei)
vom Rat beschlossene Maßnahmen
Adressat der
Bericht-erstattung
Aufgrund der Personalsituation im Fachamt wurde die Prüfung der
Maßnahme zurückgestellt.
Das hier hinterlegte Konsolidierungspotential ist deswegen nicht
bezifferbar, da es für die Veranstaltungen unterschiedliche
Vertragsgestaltungen gibt. In der Bandbreite von fest vereinbarten Gagen
k.A.
bis zur prozentualen Einnahmeverteilung sind vielfältige Konstellationen
Praxis. Die genaue Bezifferung des Konsolidierungspotentials würde eine
für jede Veranstaltung differenzierte Darstellung erforderlich machen.
2017
erreichter
Konsolidierungsbetrag 2017 zum
Stichtag
9 von 16
Anlage I
lfd.
Nr.
Amt Konsolidierungsmaßnahme
30
40
Schließung der Sportanlage
Brauweiler, Bernhardstraße
(überörtliche Prüfung)
40
Seit 2009 werden Entgelte für die Nutzungen der Sportstätten
erhoben. Die Abrechnung erfolgt nach Mitgliederzahlen der
Erhöhung der Entgelte für die
Vereine. Durch eine Erhöhung der Entgelte von 2 auf 3 Euro für
Nutzung von Sportanlagen und - die Erwachsenen, die Erhöhung der Entgelte von 1 auf 1,50 Euro
stätten
für die Kinder und Jugendlichen sowie den Verzicht auf die
Abrechnung für inaktive Vereinsmitglieder ergibt sich ein
Konsolidierungspotenzial in Höhe von rund 80.000 Euro.
31
Beschreibung der Maßnahme
Geringe Nachfrage, Nutzung durch Vereine: Anteil der
tatsächlichen Nutzungszeiten an den verfügbaren Zeiten beträgt
nur 28 %, Schließung der Anlage
Konsolidierungsbetrag in Euro pro
Jahr
nicht bezifferbar
80.000 €
Im Haushalt
2017/2018
berücksichtigt
Erträge aus
Grundstücksverkäufen
0€
umsetzbar ab
Jahr
Stand der Umsetzung zum Stichtag in %, ggf. ergänzende Erläuterung
erreichter
Konsolidierungsbetrag 2017 zum
Stichtag
Adressat der
Bericht-erstattung
Nach Fertigstellung des Kunstrasenplatzes findet keine Nutzung mehr statt
2019 bzw. kann eine verbleibende Nutzung zum Kunstrasenplatz übergehen. Die
Vermarktung der Anlage wurde im Haushaltsentwurf berücksichtigt.
0,00
Rat und Kommunalaufsicht
Mit Vorlage 289/2014 (Rat 23.09.2014) wurde die Erhebung des
Sportstättennutzungsentgelts für den Zeitraum vom 01.01.2015 bis zum
31.12.2020 beschlossen. Somit ist eine Anpassung des
2021
Sportstättennutzungsentgeltes erst ab dem 01.01.2021 möglich. Zur
Haushaltsplanung 2021 wird ein entsprechender Vorschlag
verwaltungsintern vorbereitet.
0,00
Rat und Kommunalaufsicht
vom Rat beschlossene Maßnahmen
10 von 16
Anlage I
Konsolidierungsbetrag in Euro pro
Jahr
Im Haushalt
2017/2018
berücksichtigt
umsetzbar ab
Jahr
lfd.
Nr.
Amt Konsolidierungsmaßnahme
Beschreibung der Maßnahme
32
40
Nutzung der Aquarena
Reduzierung der Zeiten der Vereinsnutzung sowie Erhebung
eines Nutzungsentgelts in Höhe von 10 Euro pro Stunde und
Bahn von DLRG, DUC Stommeln sowie Schwimmsportabteilung
des Pulheimer Sportclubs.
36.800 €
0€
2021
33
51
Anpassung der
Elternbeitragssatzung, stärkere
Differenzierung in den hohen
Einkommensstufen
Die Einkommensstufen in den höheren Einkommensklassen bei
der Erhebung der Elternbeiträge sollten differenzierter gestaffelt
werden. Gleichzeitig kann eine Entlastung in den unteren
Einkommensklassen erfolgen.
nicht bezifferbar
0€
2017
34
35
51
60
Erhöhung Elternbeiträge
höherer Beitrag für U3-Betreuung im Vergleich zur Ü3-Betreuung
Privatrechtliche Leistungsentgelte Erlöse aus dem Verkauf von Mietspiegeln von 3,50 Euro
erhöhen
Schutzgebühr auf 5,00 Euro erhöhen
Stand der Umsetzung zum Stichtag in %, ggf. ergänzende Erläuterung
In Anlehnung an das Sportstättennutzungsentgelt soll eine Anpassung auch
erst ab 01.01.2021 erfolgen, um den Vereinen eine Planungssicherheit zu
gewährleisten. Zur Haushaltsplanung 2021 wird ein entsprechender
Vorschlag verwaltungsintern vorbereitet.
Die Satzungsänderung wurde im Rat am 04.04.2017 (Vorlage 357/2016)
beschlossen. Die Ansätze werden ab dem 01.08.2017 erhöht (5%ige
Erhöhung). Die Beiträge für U3-Kinder wurden darüber hinaus um weitere
15 % gesteigert. Ebenfalls wurden zusätzliche Einkommensklassen
beschlossen.
nicht bezifferbar
500 €
0€
500 €
erreichter
Konsolidierungsbetrag 2017 zum
Stichtag
0,00
vom Rat beschlossene Maßnahmen
Rat und Kommunalaufsicht
Rat und Kommunalaufsicht
mind. 74.700 € für
2017
Rat und Kommunalaufsicht
2017
Herausgeber des Mietspiegels ist die Rheinische Immobilienbörse. Die
Schutzgebühr beträgt gem. Aufdruck 3,50 €. Zu diesem Preis wird der
Mietspiegel von der Rhein. Immobilienbörse, dem Haus- und
Grundbesitzerverein und dem Mieterverein vertrieben. Zudem kann der
Mietspiegel zu diesem Preis auch online bezogen werden.
Die Sinnhaftigkeit einer Preiserhöhung durch die Stadt Pulheim muss
bezweifelt werden. Vor einer Erhöhung müsste die Zulässigkeit rechtlich
geklärt werden. Möglicherweise wäre dies nur im Wege einer
Verwaltungsgebühr zu bewerkstelligen, die zusätzlich zur aufgedruckten
Schutzgebühr zu erheben wäre. Zuvor müsste jedoch die
Verwaltungsgebührensatzung auf einen entsprechenden
2017
Gebührentatbestand hin geprüft und ggf. ergänzt werden.
Die zu erwartenden Mehreinnahmen lägen unter Zugrundelegung bisheriger
Verkaufszahlen in einer Größenordnung von bis zu 200 x 1,50 € = 300,00 €
im Jahr der Neuherausgabe und bis zu 100 x 1,50 =
150,00 € im Folgejahr.
Aus Gründen der Amtspflicht müssten die Kaufinteressenten auf die
Möglichkeiten eines preiswerteren Erwerbs hingewiesen werden, was zu
einer deutlichen Reduzierung der städt. Verkaufszahlen führen dürfte.
Hinzu käme ein hohes Maß an Bürgerunzufriedenheit.
Zudem würde die Stadt Pulheim aus der im Rhein-Erft-Kreis einheitlich
geübten Preissetzung ausscheren.
Adressat der
Bericht-erstattung
0,00
Rat und Kommunalaufsicht
11 von 16
Anlage I
lfd.
Nr.
36
Amt Konsolidierungsmaßnahme
60
Beitragssätze der
Wirtschaftswege überarbeiten
Beschreibung der Maßnahme
Beitragssätze der Wirtschaftswege nach Nutzungsklassen mit
entsprechenden Beitragssätzen einteilen und in die Satzung für
Straßenbaubeiträge nach § 8 KAG aufnehmen
Konsolidierungsbetrag in Euro pro
Jahr
nicht bezifferbar
Im Haushalt
2017/2018
berücksichtigt
0€
umsetzbar ab
Jahr
Stand der Umsetzung zum Stichtag in %, ggf. ergänzende Erläuterung
Die vorgeschlagene Konsolidierungsmaßnahme steht in keinem Verhältnis
zum Aufwand, beitragsrechtlich ist sie unnötig. Die bestehende
Satzungsregelung erfordert im Einzelfall eine Bestimmung der
anrechenbaren Höchstbreite und des Anteils der beitragspflichtigen
Grundstückseigentümer. Diese Bestimmung erfolgt nach der Lage und
Funktion des Wirtschaftsweges und dem zulässigen Nutzerkreis. Denkbar
wären hier „Hauptwirtschaftswege“ (mit einem für Anlieger geringeren
Nutzungsanteil) oder reine „Anliegerwirtschaftswege“ (mit einem höheren
Nutzungsanteil). Hinzu kommt, dass zahlreiche Wirtschaftswege
Bestandteil von Radwegen (z.B. Herzroute) sind, so dass auch
Freizeitverkehr zu berücksichtigen wäre.
§ 4 Abs. 5 der Straßenbaubeitragssatzung sieht bei Bedarf den Erlass einer
sog. Einzelsatzung vor. Im Verfahren werden die Besonderheiten des
Einzelfalles abgewogen und dementsprechend die für eine
k.A. Beitragserhebung erforderlichen Eckdaten (Anrechenbare Höchstbreite,
Anteil der Beitragspflichtigen) festgelegt. Einer generalisierenden Erfassung
aller Wirtschaftswege und Typisierung bedarf es hier nicht.
Beitragsrechtlich könnte hierdurch nicht ausgeschlossen werden, dass im
Einzelfall doch eine Korrektur durch Erlass einer Einzelsatzung
vorgenommen werden muss.
Warum die GPA in diesem Vorschlag eine Konsolidierungsmaßnahme
sieht, ist nicht nachvollziehbar. Ein generalisierendes Aufarbeiten des
Themas „um seiner selbst willen“ verursacht und bindet erheblichen
Verwaltungsaufwand. Mehreinnahmen sind hierüber nicht zu erzielen.
vom Rat beschlossene Maßnahmen
erreichter
Konsolidierungsbetrag 2017 zum
Stichtag
0,00
Adressat der
Bericht-erstattung
Rat und Kommunalaufsicht
12 von 16
Anlage I
lfd.
Nr.
37
38
39
Amt Konsolidierungsmaßnahme
60
61/
26
63
Beschreibung der Maßnahme
Straßenbaubeitragssätze nach
KAG auf einen Beitragssatz von
80 Prozent anheben und an die
Mustersatzung anlehnen
Auf der Grundlage der Anpassung des Beitragssatzes
(Anliegerstraßen) auf 80 Prozent errechnet sich für die Jahre
2015 bis 2018 eine Einzahlungssteigerung in Höhe von rund
293.000 Euro. Die Ertragslage wird durch die zu bildenden
Sonderposten und die anschließende Auflösung über die
Nutzungsdauer der Straße positiv unterstützt. Bezogen auf eine
50-jährige Nutzungsdauer ergibt sich eine jährliche
Ergebnisverbesserung von 5.860 Euro.
Umwandlung von Flächen in
Bauplätze
Die Reduzierung der Anzahl der Spielplätze wird regelmäßig
thematisiert. Es sind bereits Spielplätze stillgelegt worden.
Darüber hinaus sollte eine Folgenutzung für nicht mehr benötigte
Sportanlagen geprüft werden (z.B. Sportanlage Brauweiler). Je
nach Lage der Anlage bietet sich ggf. eine Vermarktung der
Grundstücke (z. B. zur Wohnbebauung) an. Darüber hinaus
reduzieren sich die Pflegekosten für die Flächen.
Gebührenerhöhung für die
Aktenauskünfte
Derzeit wird die Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Pulheim
(Erhebung Gebühren für grundbuchliche Erklärungen/
Gebührenerhebung für Kataster- und Aktenauskünfte/ Erhöhung
der Beratungsgebühr für Bau-/Planungsberatung) angepasst.
Durch die Gebührenanpassung und die Erhöhung bzw.
Erweiterung der Gebührenforderung für die Akteneinsicht können
Mehrerträge erreicht werden.
Konsolidierungsbetrag in Euro pro
Jahr
5.860 €
nicht bezifferbar
4.000 €
Im Haushalt
2017/2018
berücksichtigt
umsetzbar ab
Jahr
Stand der Umsetzung zum Stichtag in %, ggf. ergänzende Erläuterung
erreichter
Konsolidierungsbetrag 2017 zum
Stichtag
Adressat der
Bericht-erstattung
0€
Gegen eine entsprechende Satzungsänderung werden dem Grunde nach
k.A. keine Bedenken vorgebracht. Die zeitliche Durchführung scheitert aktuell an
der Personalsituation in der Erschließungsabteilung.
0,00
Rat und Kommunalaufsicht
0€
Die Umwandlung von Flächen soll im Einzelfall mit Vorlage entschieden
werden. Diese Maßnahme ist abhängig von der Sachlage der
k.A. Spielplatzplanung allgemein und des Einzelfalles. Ergibt sich keine
Notwendigkeit zur Vorhaltung der Spielplatzfläche wird über eine mögliche
Vermarktung ein Beschluss herbeigeführt.
0,00
Rat und Kommunalaufsicht
4.000 €
Derzeit wird auf Basis der örtlichen Verwaltungsgebührenordnung pro
Akteneinsicht eine Gebühr von 18,40 € erhoben. Diese resultiert aus dem
durchschnittlichen Zeitaufwand von 15 min. zur Aktensuche. Hinzu kommen
2017 Gebühren für Kopien pro Stück. In dieser Gebührenbemessung ist der
Beratungsaufwand, der verwaltungsseitig entsteht, nicht berücksichtigt. Ein
entsprechender Änderungsvorschlag der Verwaltungsgebührensatzung
befindet sich in der verwaltungsinternen Abstimmung.
vom Rat beschlossene Maßnahmen
Rat und Kommunalaufsicht
13 von 16
Anlage I
lfd.
Nr.
40
41
42
43
44
Konsolidierungsbetrag in Euro pro
Jahr
Im Haushalt
2017/2018
berücksichtigt
umsetzbar ab
Jahr
Adressat der
Bericht-erstattung
Beschreibung der Maßnahme
66
Erhöhung Parkgebühren
In Pulheim betragen die Parkgebühren aktuell 10 Cent pro 12
Minuten. Wir schlagen vor zu prüfen, ob zusätzliche Flächen in
die Bewirtschaftung aufgenommen werden können.
Darüberhinaus können die Erträge durch eine Erhöhung der
Parkgebühren auf 10 Cent pro 10 Minuten gesteigert werden.
28.000 €
0€
2017
0,00
Rat und Kommunalaufsicht
66
Überprüfung der Flächen in
Parkraumbewirtschaftung
In Brauweiler decken die Erträge aus der
Parkraumbewirtschaftung relativ knapp die entsprechenden
Kosten. Wir schlagen eine Überprüfung und ggf. Änderung der
Flächen der Parkraumbewirtschaftung vor, um die Erträge zu
erhöhen.
nicht bezifferbar
0€
2017 Das Fachamt erstellt derzeit ein Gesamtkonzept. Nach verwaltungsinterner
Abstimmung wird dieses den Ausschüssen nach den Sommerferien zur
Beschlussfassung vorgelegt.
0,00
Rat und Kommunalaufsicht
66
In Sinnersdorf sind zwei Parkscheinautomaten aufgestellt, die
Erträge decken jedoch nicht die Kosten. Durch eine Abschaffung
der Parkraumbewirtschaftung in Sinnersdorf entfallen unmittelbar
Aufwand für Unterhaltung der
die Kosten für die Entleerung und Wartung der Automaten. Das
Parkscheinautomaten reduzieren
ausgewiesene Potenzial ist der Saldo aus Erträgen und
Aufwendungen für die Parkraumbewirtschaftung in Sinnersdorf
(ohne Abschreibung und kalk. Verzinsung).
2.500 €
0€
2017
0,00
Rat und Kommunalaufsicht
66
Pflegeaufwand Kreisverkehre
reduzieren (Patenschaften)
Für die meisten Kreisverkehre innerhalb der Stadt Pulheim ist der
Kreis oder das Land als Straßenbaulastträger für die Pflege
zuständig. Sofern eine über diese Pflege hinaus gehende
Bepflanzung gewünscht ist, muss die Stadt die entsprechenden
Arbeiten übernehmen. Wir schlagen vor, die Bepflanzung der
Kreisverkehre an örtliche Gärtnereien zu übergeben, die diese
Bepflanzung als Werbung für ihre Gärtnerei nutzen können.
nicht bezifferbar
0€
k.A.
Die rechtlichen Möglichkeiten zur Umsetzung des Vorschlags werden noch
geprüft.
0,00
Rat und Kommunalaufsicht
Stromaufwand für
Straßenbeleuchtung reduzieren
Die Straßenbeleuchtung wird aktuell auf energiesparende LEDTechnik umgerüstet. Die neuen Leuchten werden nachts,
zwischen 22.00 und 05.00 Uhr, um 50 % gedimmt. Diese
Maßnahmen werden zu einer Stromeinsparung von
voraussichtlich 21.000 kWh pro Jahr führen. Nach der geplanten
Umstellung kann eine Einsparung von 12.000 Euro erwartet
werden.
12.000 €
12.000 €
2017
Die Ausschreibung der Maßnahme wird derzeit vorbereitet. Die Umsetzung
soll noch in diesem Jahr erfolgen.
0,00
Rat und Kommunalaufsicht
66
vom Rat beschlossene Maßnahmen
Stand der Umsetzung zum Stichtag in %, ggf. ergänzende Erläuterung
erreichter
Konsolidierungsbetrag 2017 zum
Stichtag
Amt Konsolidierungsmaßnahme
14 von 16
Anlage I
lfd.
Nr.
45
Amt Konsolidierungsmaßnahme
Beschreibung der Maßnahme
61/6
Einführung Grünflächenkataster
6/70
Die Stadt Pulheim sollte den Flächenbestand systematisch in
einem Grünflächenkataster erfassen und sukzessive zu einem
Grünflächeninformationssystem ausbauen. Für die manuellen
Eingaben, die für den Aufbau des Grünflächenkatasters
erforderlich sind, können z.B. Studenten eingesetzt werden.
Dadurch kann eigenes Personal entlastet werden.
46
70
Pflegeaufwand Straßenbeete
reduzieren
Durch eine entsprechende Bepflanzung wird der Pflegeaufwand
für Straßenbeete bereits reduziert, wenn möglich erfolgt eine
Umwandlung in Rasenflächen. Geschätzt gibt es in Pulheim ca.
6.500 Baumscheiben und Straßenbeete, die 2 x pro Jahr durch
den Bauhof gepflegt werden. Die regelmäßige Pflege ist sehr
aufwendig auch unter Berücksichtigung der anfallenden
Rüstzeiten. Die Anzahl der Straßenbeete sollte reduziert werden.
Bei neuen Baugebieten sollten keine bzw. weniger neue
Straßenbeete geplant werden. Durch die vorherrschende
Einfamilienhausbebauung mit Vorgärten erscheint diese
Maßnahme möglich und vertretbar. Darüber hinaus kann der
Bestand der Straßenbeete in den nächsten Jahren um ca. 2.000
Beete reduziert werden, indem diese Beete als Parkraum zurück
gebaut werden. Durch diese Maßnahmen würde sich der PflegeAufwand deutlich reduzieren. Kosten für den Rückbau der Beete
müssen berücksichtigt werden. Die Personalreduzierung kann im
Rahmen der (altersbedingten) Fluktuation umgesetzt werden.
47
70
Pflegeaufwand Park- und
Gartenanlagen reduzieren
48
70
Flexibilisierung des
Personaleinsatzes
Konsolidierungsbetrag in Euro pro
Jahr
nicht bezifferbar
Im Haushalt
2017/2018
berücksichtigt
0€
umsetzbar ab
Jahr
Stand der Umsetzung zum Stichtag in %, ggf. ergänzende Erläuterung
Die Software ist vorhanden und teilweise sind Daten bereits eingepflegt.
Eine Umsetzung des Grünflächenkatasters würde die Haushalts- und
k.A. Personalplanung insgesamt effizienter gestalten. Auf längere Sicht können
dann auch Einsparungen erzielt werden. Eine Bezifferung ist zur Zeit nicht
möglich.
erreichter
Konsolidierungsbetrag 2017 zum
Stichtag
Adressat der
Bericht-erstattung
0,00
Rat und Kommunalaufsicht
Die Ergebnisse der vertiefenden Untersuchung müssen abgewartet werden.
74.000 €
0€
Die gewünschte Auflistung der in Frage kommenden Flächen existiert nicht
k.A. und muss erst erstellt werden. Um die Flächen nachvollziehbar
darzustellen, müssten Planauszüge hergestellt werden.
0,00
Rat und Kommunalaufsicht
Bei der Vielzahl der kleinen Park- und Gartenanlagen unter 500
m² sollte die Stadt Pulheim überlegen, inwiefern sich einzelne
Anlagen zum Rückbau und zur Veräußerung anbieten.
nicht bezifferbar
0€
Die gewünschte Auflistung der in Frage kommenden Flächen existiert nicht
k.A. und muss erst erstellt werden. Um die Flächen nachvollziehbar
darzustellen, müssten Planauszüge hergestellt werden.
0,00
Rat und Kommunalaufsicht
Durch die Einführung einer Jahresarbeitszeit können besondere
saisonale Arbeitsbelastungen aufgefangen werden.
nicht bezifferbar
0€
k.A. Die Prüfung der rechtlichen Rahmenbedingungen ist noch nicht erfolgt.
0,00
Rat und Kommunalaufsicht
vom Rat beschlossene Maßnahmen
15 von 16
Anlage I
lfd.
Nr.
Amt Konsolidierungsmaßnahme
49
70
Aufwand für Beauftragung von
Fremdunternehmen reduzieren
50
70
Der Haushaltsansatz beträgt 20.000 Euro. Davon entfallen auf
Aufwand für Aus- und Fortbildung
Pflichtschulungen 10.000 Euro. Der Ansatz kann um den Betrag
reduzieren
von 5.000 Euro für freiwillige Leistungen gekürzt werden.
Beschreibung der Maßnahme
Für Aufgaben im handwerklichen Bereich (z.B. Maurer-, Elektriker, Maler-Arbeiten) prüfen, ob eigene Leistungserbringung
wirtschaftlicher ist als Beauftragung eines Fremdunternehmens.
Konsolidierungsbetrag in Euro pro
Jahr
Im Haushalt
2017/2018
berücksichtigt
nicht bezifferbar
0€
5.000 €
5.000 €
umsetzbar ab
Jahr
2018
Stand der Umsetzung zum Stichtag in %, ggf. ergänzende Erläuterung
Es soll geprüft werden, ob handwerkliche Arbeiten an und um städtische
Gebäude, die heute fremdvergeben werden, durch eigenes Personal
(Bauhof) erbracht werden kann und welche Maßnahmen für eine
Realisierung nötig wären.
2017 Das ist bereits bei der Haushaltsplanung für 2017/2017 umgesetzt worden.
vom Rat beschlossene Maßnahmen
erreichter
Konsolidierungsbetrag 2017 zum
Stichtag
Adressat der
Bericht-erstattung
0,00
Rat und Kommunalaufsicht
5.000 €
Rat und Kommunalaufsicht
16 von 16