Daten
Kommune
Pulheim
Größe
194 kB
Datum
17.05.2017
Erstellt
02.05.17, 18:32
Aktualisiert
11.05.17, 12:19
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
129/2017
Erstellt am:
19.04.2017
Aktenzeichen:
IV/61 - bu
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
Umweltausschuss
5
ö. Sitzung
Planungsausschuss
nö. Sitzung
Termin
X
10.05.2017
X
17.05.2017
Betreff
Erarbeitungsverfahren für den Braunkohlenplan Garzweiler II, Sachlicher Teilplan: Sicherung einer Trasse für
die Rheinwassertransportleitung;
Mitwirkung der Beteiligten gemäß § 10 Raumordnungsgesetz (ROG) i.V.m. §§ 13 und 28 Abs. 1 und 2 Landesplanungsgesetz Nordrhein-Westfalen (LPlG) und des § 32 der Verordnung zur Durchführung des Landesplanungsgesetzes (LandesplanungsgesetzDVO - LPlG DVO)
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
X nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
X nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
X nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
ja
nein
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Beschlussvorschlag
Der Umweltausschuss empfiehlt dem Planungsausschuss zu beschließen,
der Planungsausschuss beschließt,
die Verwaltung zu beauftragen, die in Anlage 2 beigefügte Stellungnahme „Mitwirkung an der Erarbeitung des Braunkohlenplanes Garzweiler II, Sachlicher Teilplan: Sicherung einer Trasse für die Rheinwassertransportleitung“ im Rahmen
des Beteiligungsverfahrens der Bezirksregierung Köln zuzuleiten.
Erläuterungen
Mit dem Schreiben vom 24.03.2017 fordert die Bezirksregierung Köln die Stadt Pulheim zur Mitwirkung an der Erarbeitung des Braunkohlenplanes „Garzweiler II, Sachlicher Teilplan: Sicherung einer Trasse für die Rheinwassertransportleitung“ auf. Bis zum 04.08.2017 können Anregungen zum Entwurf des Braunkohleplanes schriftlich oder unter
http://www.beteiligung-online.nrw.de/bo_rwtl/start.php (bis 04.07.2017) in das Verfahren eingebracht werden. Unter dem
Link sind auch die benötigten Unterlagen (textliche Darstellung mit Erläuterung, zeichnerische Darstellung, Unterlagen
zur Umweltprüfung (UP) und Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP)) zu finden, die der Stadt Pulheim auch in Papierform
zur Verfügung gestellt wurden.
Der Braunkohlenplan „Garzweiler II“ wurde am 20. Dezember 1994 durch Beschluss des Braunkohleausschusses aufgestellt. Am 31. März 1995 wurde dieser und somit auch der Tagebau Garzweiler II durch das damalige Ministerium für
Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft des Landes Nordrhein-Westfalen genehmigt. Der Braunkohlenplan „Garzweiler II“ hat unter anderem die Bereitstellung von Ersatz-, Ausgleichs- und Ökowasser mit Rheinwasser nach 2030 sowie
die Befüllung des Restsees mit Rheinwasser als Ziel der Raumordnung festgesetzt.
Um diese Ziele zu erreichen, ist der Bau und Betrieb einer Rheinwassertransportleitung vom Rhein bis zum RWEBetriebsgelände in Frimmersdorf sowie eine Entnahmestelle erforderlich. Ergänzend zum Braunkohlenplan „Garzweiler
II“ wurde daher die Aufstellung des Braunkohlenplan „Garzweiler II, Sachlicher Teilplan: Sicherung einer Trasse für die
Rheinwassertransportleitung“ aufgestellt. Er dient der landesplanerischen Festlegung und Sicherung eines ca. 70 m
breiten Arbeitsstreifens für die Rheinwassertransportleitung sowie eines Entnahmestandortes am Rhein.
Mit dem Fremdwasser aus dem Rhein sollen zum einen die durch den Tagebau Garzweiler II hervorgerufenen Grundwasserabsenkungen nach 2030 ausgeglichen werden. Gegenwärtig wird das gehobene Sümpfungswasser für beeinträchtigte Fremdentnehmer (Ersatzwasser), als Ausgleich für die Reduzierung oder Einstellung der Wasserentnahme
Dritter zur Schonung des Grundwassers (Ausgleichswasser) sowie die Feuchthaltung von Feuchtgebieten und den Erhalt des Wasserstandes eines Gewässers (Ökowasser) benötigt. Der dafür benötigte Wasserbedarf kann nach 2030
nicht mehr nur durch das Sümpfungswasser gedeckt werden, sodass die Zufuhr von Fremdwasser aus dem Rhein benötigt wird.
Zum anderen soll nach der Beendigung des Abbaus der Braunkohle voraussichtlich ab dem Jahr 2045 das durch die
Auskohlung des Tagebaus entstehende Restloch zu einem See umgestaltet werden. Die Befüllung des Sees muss
durch Zuleitung von Fremdwasser aus dem Rhein gesichert werden.
Da eine textliche oder zeichnerische Festlegung der Entnahmestelle sowie einer Leitungstrasse zwischen Rhein und
RWE-Betriebsgebäude Frimmersdorf derzeit nicht im Braunkohlenplan „Garzweiler II“ festgesetzt ist, soll die raumordnerische Sicherung des Rheinwassertransports mit Hilfe eines Braunkohlenplans festgelegt werden (Beschluss Braunkohlenausschuss 27. Juni 2011). Daher wird derzeit der Braunkohlenplan „Garzweiler II, Sachlicher Teilplan: Sicherung
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einer Trasse für die Rheinwassertransportleitung“ erarbeitet. Das Braunkohlenplanverfahren wurde auf Antrag der RWE
Power AG vom 18.02.2014 begonnen und wird unter Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit
durchgeführt (vgl. § 28 LPlG).
Die Errichtung und der Betrieb der Rheinwassertransportleitung ist ein Vorhaben, welches nach der Verordnung über die
Umweltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben (UVP-V Berg) einer Umweltverträglichkeitsprüfung bedarf. Darüber hinaus ist bei der Aufstellung eines Braunkohlenplans eine Umweltprüfung (UP) nach § 27 Abs.1 LPlG NRW
i. V. m. § 9 ROG durchzuführen. Dabei werden die voraussichtlichen erheblichen Auswirkungen des Raumordnungsplans auf die Schutzgüter (z. B. Menschen, menschliche Gesundheit, Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt, Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft, Kulturgüter,…) ermittelt. Die Umweltprüfung und die Umweltverträglichkeitsprüfung
werden in einem gemeinsamen Verfahren durchgeführt.
In der Umweltprüfung wurde ein Untersuchungsraum abgegrenzt und begründet, in dem die Bewertung der Umwelt zur
Identifizierung konfliktarmer Entnahmebereiche und Trassenkorridore anhand von Restriktionsanalysen durchgeführt
wurden.
Für die Identifizierung und Festlegung eines Entnahmebereichs am Rhein wurden im Untersuchungsraum sowohl die
technischen (Fließtiefe, Lage am Ufer, Ufernähe,…) als auch die umweltfachlichen Aspekte (FFH-Gebiet einschließlich
Fischzone, Naturschutzgebiet, Biotope, Landschaftsschutzgebiet,…) berücksichtigt. Anhand der Bewertung wurden drei
mögliche Entnahmebereiche ausgemacht:
· Bereich südlich von Zons,
· Bereich zwischen Piwipp und den Bayer Sportanlagen,
· Bereich nördlich von Langel.
Die Ermittlung der Trassenkorridore hat sich an den identifizierten Entnahmebereichen orientiert. Von diesen ausgehend
werden Trassenkorridore ermittelt, die eine Beanspruchung oder Beeinträchtigung von Schutzgütern sowie Restriktionen
und Raumwiderstände vermeidet, sodass Konfliktpotenziale verringert werden. Aus den Untersuchungen sind zwei
Trassenkorridore; Nord- und Südkorridor hervorgegangen.
Der Nordkorridor verläuft nördlich vom Pulheimer Stadtgebiet, während der Südkorridor das Stadtgebiet nördlich von
Sinnersdorf und Stommeln quert.
Nordkorridor
Der Nordkorridor verläuft ausgehend der beiden analysierten möglichen Entnahmebereichen zwischen Piwipp und Bayer
Sportanlagen bzw. dem Entnahmebereich südlich von Zons. Dieser Korridor ist aufgrund der Raumwiderstandsverteilung unter dem Gesichtspunkt einer weitgehenden Konfliktvermeidung und –verringerung möglich. Für den denkbaren
Entnahmebereich zwischen Piwipp und den Bayer Sportanlagen würde die Trasse südwestlich der Kläranlage Dormagen verlaufen und anschließend zwischen der Industriedeponie Dormagen und dem Ortsrand von Rheinfeld. Er umgeht
den Ortsrand östlich und verläuft nach Norden bis zur Hochspannungsleitung nördlich von Rheinfeld und folgt dieser erst
nach Westen und anschließend nach Nordwesten bis zum nördlichen Ortsrand von Dormagen. Für den möglichen Entnahmebereich südlich von Zons verläuft der Trassenkorridor in westlicher Richtung bis auch dieser die Hochspannungsleitungen erreicht. Entlang dieser Leitungstrasse erfolgt ein gemeinsamer Trassenkorridor nach Westen in Richtung
Nievenheim mit Querung der A 57 und weiter entlang der Hochspannungsleitungen. Nievenheim wird südöstlich und der
Bereich Straberg nördlich passiert. Das FFH-Gebiet „Knechtstedener Wald mit Chorbusch“ wird im Bereich der Engstelle
zusammen mit der Hochspannungsleitungstrasse gequert, bevor die Ortslage Gohr im Süden umgangen wird. Nach
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Querung der B 477 unmittelbar westlich der Umspannanlage verlässt der Trassenkorridor die Bündelungslage mit der
Hochspannungsleitungstrasse, um die Ortslage von Widdeshoven südlich zu umgehen. Nach Querung des Gillbachs
wird die Bündelungslage südwestlich von Widdeshoven wieder aufgenommen, und der Trassenkorridor verläuft weiter
nach Südwesten. Die Ortslage von Allrath wird südöstlich passiert, und die Trasse lehnt sich an den Böschungsfuß der
Vollrather Höhe an (Bündelung mit der Nord-Süd-Kohlenbahn). Im weiteren Verlauf wird der Bereich zwischen dem
nördlichen Ortsrand von Frimmersdorf und dem Südrand des gleichnamigen Kraftwerkes für die Führung des Trassenkorridors genutzt, bevor nach der Querung der Erft der Endpunkt auf dem RWE-Betriebsgelände bei Frimmersdorf unmittelbar westlich der L 116 erreicht wird.
Südkorridor
Ein alternativer südlicher Trassenkorridor schließt an den analysierten möglichen Entnahmebereich nördlich von Langel
an. Er beginnt unmittelbar nördlich von Langel südlich des Naturschutzgebietes „Rheinaue Worringen-Langel“ und verläuft nach Westen in Richtung Worringer Bruch, den er unmittelbar südlich umgeht. Im weiteren Verlauf wird die Ortslage
von Roggendorf-Thenhoven unmittelbar südlich passiert, so dass das Wasserschutzgebiet „Weiler“ mit der Schutzzone
II durch den Korridor nur randlich berührt wird. Die A 57 und der Kölner Randkanal nördlich von Sinnersdorf werden
gequert, und der Trassenkorridor nutzt für seine Führung den Raum zwischen dem nördlichen Ortsrand von Sinnersdorf
und dem Südrand des Abgrabungsgewässers. Der weitere Verlauf ist nach Westen gerichtet und führt südlich an den
beiden Golfplatzanlagen und dem Siedlungsbereich der Ortslage von Stommelerbusch vorbei. Östlich von Rommerskirchen wird die Bahnstrecke Pulheim – Grevenbroich erreicht, mit der der südliche Trassenkorridor im Folgenden eine
Bündelungslage auf der Nordseite der Bahnstrecke einnimmt. Diese Bündelungslage endet nordöstlich der Ortslage von
Sinsteden, wo der Trassenkorridor die Bahnstrecke quert. Die Ortslage Sinsteden wird nördlich passiert, bevor er auf die
Hochspannungsleitungstrasse und die Nord-Süd-Kohlenbahn trifft; der Leitungstrasse und der Nord-Süd-Kohlenbahn
folgt der Südkorridor bis unmittelbar östlich des Böschungsbereiches der Vollrather Höhe. Hier wird die Führung des
Nordkorridors erreicht, mit der der Südkorridor im folgenden Verlauf identisch ist.
Der Vergleich von Bewertungskriterien zwischen dem dargestellten Nordkorridor und dem Südkorridor stellt sich folgendermaßen dar. Der Nordkorridor hat je nach Entnahmebereich eine Länge zwischen ca. 23,6 km und ca. 24,8 km, ein
möglicher Südkorridor ist mit einer Streckenlänge von etwa 25,2 km etwas länger. Während der Nordkorridor auf einer
Länge von ca. 8,8 km durch Bereiche mit mittlerem und geringem Raumwiderstand verläuft, sind es bei einem Südkorridor nur etwa 4,5 km. Umgekehrt berührt der Südkorridor auf einer Länge von ca. 19,5 km Bereiche mit einem hohen
Raumwiderstand, im Fall des Nordkorridors sind es dagegen nur etwa 12,5 km, die als Flächen mit einem hohen Raumwiderstand durchquert werden. Der Bündelungsanteil mit der bestehenden Bandinfrastruktur ist beim Nordkorridor höher
als beim Südkorridor und liegt bei knapp 70 % zu knapp 40 %. Der Südkorridor tangiert auf dem Kölner Stadtgebiet ein
FFH-Gebiet (Worringer Bruch) und drei Naturschutzgebiete (Rheinaue Worringen – Langel, Worringer Bruch, An der
Ziegelei). Biotopverbundflächen mit herausragender Bedeutung werden gequert oder unmittelbar tangiert. Im Fall des
Nordkorridors ist die Querung des FFH-Gebietes „Knechtstedener Wald mit Chorbusch“ als besonderer naturschutzfachlicher Konfliktpunkt zu nennen. Aus Sicht des Schutzgutes Wasser müsste ein Südkorridor durch den geplanten Retentionsraum Worringen verlaufen. Weiterhin ist bei diesem Korridor eine Querung des Wasserschutzgebietes „Weiler“ mit
der Zone IIIA und eine Tangierung der Zone II unumgänglich. Der Nordkorridor verläuft nur durch die Schutzzone IIIB
des Wasserschutzgebietes „Auf dem Grind“. Wohnsiedlungsflächen sind bei beiden Trassenkorridoren gleichermaßen
betroffen. Im Fall des Nordkorridors handelt es sich um die randlich im Korridor liegenden Wohnsiedlungsflächen von
Rheinfeld, Dormagen-Nord und Straberg, beim Südkorridor werden die Ortsränder von Roggendorf-Thenhoven und
Rommerskirchen durch den Korridorbereich tangiert. Ebenso werden besonders schutzwürdige Böden beim Südkorridor
im gleichen Umfang gequert wie beim Nordkorridor. Auch Fließgewässerquerungen sind im gleichen Umfang erforderlich.
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Unter Zugrundelegung der oben dargestellten Restriktionen stellt sich im Vergleich der drei möglichen Entnahmebereiche der Entnahmebereich zwischen Piwipp und den Bayer Sportanlagen sowohl umweltfachlich als auch technisch
deutlich günstiger als die beiden anderen möglichen Entnahmebereiche südlich von Zons und nördlich von Langel dar.
Der Bereich zwischen Piwipp und den Bayer Sportanlagen umfasst umweltfachlich eine hohe Restriktion und ist technisch geeignet, während die beiden anderen Bereiche eine sehr hohe Restriktion aufweisen und technisch nur als bedingt geeignet klassifiziert werden. Im Hinblick auf den Trassenkorridor ist der nördliche Trassenkorridor bei Betrachtung
der Raumwiderstände geeigneter als der südliche Trassenkorridor. Insgesamt sind daher aus technischer und umweltfachlicher Sicht:
· der Entnahmebereich zwischen Piwipp und den Bayer Sportanlagen (Rheinstrom-km 711,5-713,45),
· eine nördliche Trassenkorridorführung
zu empfehlen.
Seitens der Stadt Dormagen wurden im Oktober 2014 darüber hinaus zwei weitere Alternativtrassen angeregt:
· Variante Europastraße: Trasse im Bereich der ehemaligen Zuckerfabrik Dormagen und entlang der Europastraße K 18 sowie
· Variante Chempark: durch den Chempark Dormagen.
Mit einer Ergänzung der Umweltprüfung vom 18. August 2014 wurde untersucht, ob die beiden Alternativtrassen im
Umweltbericht für die Rheinwassertransportleitung darzustellen sind. Dabei wurde festgestellt, dass die Variante entlang
der Europastraße ein erheblich größeres Konfliktpotenzial besitzt als die bereits herausgestellte Nordvariante. Demnach
hat die Variante Europastraße aufgrund der unsicheren Flächenverfügbarkeit, der planerischen Restriktionen, der Erschwernisse in der Betriebsphase sowie der erheblich technischen Einschränkungen und Risiken bei der Bauausführung
keine verhältnismäßige Planungsalternative dargestellt und ist daher keine in Betracht kommende Planungsalternative.
Eine weitere Untersuchung der erheblichen Umweltauswirkungen ist daher im Rahmen der Umweltprüfung zum Braunkohleplan nicht weiter erforderlich.
Bei der Variante Chempark wurde festgestellt, dass diese die Entwicklung des Chemparkes deutlich einschränken würde. Durch das Bauvorhaben wären erhebliche temporäre und dauerhafte Beeinträchtigungen des Betriebs sowie Umsetzungsrisiken zu erwarten. Auch eine Flächenverfügbarkeit ist nicht in prognostisch benötigtem Maß zu erreichen weder
durch freie Verhandlungen noch über ein Enteignungsverfahren. Die vorgeschlagene Variante Chempark wurde somit
als nicht vernünftige und verhältnismäßige Alternative ausgeschlossen.
Als Ergebnis der Umweltprüfung und deren Ergänzung wurde keine vernünftige Alternative mit geringeren Umweltauswirkungen als die bereits untersuchte Nordvariante herausgestellt. Der Entnahmebereich zwischen den Bayer Sportanlagen und der Gaststätte Piwipp sowie ein nördlich verlaufender Trassenkorridor (Nordkorridor) erwies sich als umweltfachlich günstig und technisch realisierbar heraus. Daher wurde diese Variante als weiterzuverfolgender Untersuchungsbereich zur Konkretisierung des Entnahmestandortes sowie des möglichen Leitungsverlaufs der Rheinwassertransportleitung vorgeschlagen. Der Braunkohlenausschuss hat am 22.06.2015 den Nordkorridor und den Entnahmebereich bei Dormagen für die weitere Planung festgelegt.
Aus Sicht der Stadt Pulheim wird die Wahl des Nordkorridors begrüßt, da die Südtrasse auf Pulheimer Stadtgebiet zu
erheblichen Eingriffen in landschaftlich hochwertige und naturschutzfachlich bedeutende Bereiche führen würde.
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Die Südtrasse durchschneidet den RegioGrün Korridor Nord „Am alten Rhein“. Hierbei handelt es sich um einen von fünf
Freiraumkorridoren, die im Rahmen des Projektes RegioGrün qualifiziert und mit aufwertenden Maßnahmen belegt
wurden. Das Projekt RegioGrün wurde als Teil der Regionale 2010 mit Bundes-, Landes- und europäischen Mitteln
gefördert. Der Korridor „Am alten Rhein“ wird durch die RegioGrün Erlebnisroute „Mediapark-Kloster Knechtsteden“
erschlossen, die im Bereich zwischen Randkanal und Scheurenhof durch die Südtrasse erheblich beeinträchtigt würde.
Diese Radroute wurde im Rahmen der Regionale 2010 entwickelt und ausgebaut.
Zudem verläuft die Südtrasse westlich von Sinnersdorf zwischen dem als Geschützter Landschaftsbestandteil ausgewiesenem Biotop Sinnersdorf und dem Hasselrather See. Der Bereich zwischen beiden Wasserflächen wurde in den
letzten Jahren durch verschiedene Akteure umfangreich ökologisch aufgewertet. Seitens des Rhein-Erft-Kreises sind
Flächen aufgeforstet worden. Die Stadt Pulheim hat eine mehrere Hektar große ökologische Ausgleichsfläche angelegt.
Ein privater Eigentümer hat ebenfalls umfangreiche Flächen mit heimischen Gehölzen bepflanzt. Bei diesem Bereich
handelt es sich um einen ökologischen Vorrangbereich auf Pulheimer Stadtgebiet. Ein 70 m breiter von Gehölzpflanzen
freizuhaltender Streifen hätte hier erhebliche negative Auswirkungen.
Im weiteren Verlauf der Südtrasse müsste der Hahnengraben mit den begleitenden Gehölzen gequert werden. Zwischen
Stommeln und dem Golfplatz Velderhof verläuft die Südtrasse durch ein weiteres ökologisch hochwertiges Gebiet, in
dem in den letzten zwei Jahrzehnten durch die Anlage mehrerer Ausgleichsflächen im Rahmen des Grünordnungsplanes der Stadt Pulheim hochwertige zum Teil Bach begleitende Grünstrukturen entwickelt wurden. Hier befindet sich
auch das Landschaftsschutzgebiet „Stommelner Terrassenkante“.
An der westlichen Grenze des Pulheimer Stadtgebietes führt die Südtrasse zudem über die dort vorhandene „Prallhangkante“ des alten Rheins und ebenfalls durch das dort ausgewiesene Landschaftsschutzgebiet „Stommelner Terassenkante“. Eingriffe in diesen geomorphologisch besonders bedeutenden Bereich sollten möglichst vermieden werden.