Daten
Kommune
Pulheim
Größe
43 kB
Datum
17.05.2017
Erstellt
02.05.17, 18:32
Aktualisiert
02.05.17, 18:32
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage 2
Stellungnahme der Stadt Pulheim zum
Braunkohlenplan Garzweiler II, Sachlicher Teilplan: Sicherung einer Trasse für die
Rheinwassertransportleitung;
Mitwirkung der Beteiligten gemäß § 10 Raumordnungsgesetz (ROG) i.V.m. §§ 13 und 28 Abs. 1 und 2
Landesplanungsgesetz Nordrhein-Westfalen (LPlG) und des § 32 der Verordnung zur Durchführung des
Landesplanungsgesetzes (LandesplanungsgesetzDVO - LPlG DVO)
Aus Sicht der Stadt Pulheim wird die Wahl des Nordkorridors begrüßt, da die Südtrasse auf Pulheimer
Stadtgebiet zu erheblichen Eingriffen in landschaftlich hochwertige und naturschutzfachlich bedeutende Bereiche
führen würde und aus diesen Gründen abgelehnt wird.
Begründung
1. Die Südtrasse durchschneidet den RegioGrün Korridor Nord „Am alten Rhein“. Hierbei handelt es sich um
einen von fünf Freiraumkorridoren, die im Rahmen des Projektes RegioGrün qualifiziert und mit aufwertenden
Maßnahmen belegt wurden. Das Projekt RegioGrün wurde als Teil der Regionale 2010 mit Bundes-, Landesund europäischen Mitteln gefördert. Der Korridor „Am alten Rhein“ wird durch die RegioGrün Erlebnisroute
„Mediapark-Kloster Knechtsteden“ erschlossen, die im Bereich zwischen Randkanal und Scheurenhof durch
die Südtrasse erheblich beeinträchtigt würde. Diese Radroute wurde im Rahmen der Regionale 2010
entwickelt und ausgebaut.
2. Die Südtrasse verläuft westlich von Sinnersdorf zwischen dem als Geschützter Landschaftsbestandteil
ausgewiesenem Biotop Sinnersdorf und dem Hasselrather See. Der Bereich zwischen beiden Wasserflächen
wurde in den letzten Jahren durch verschiedene Akteure umfangreich ökologisch aufgewertet. Seitens des
Rhein-Erft-Kreises sind Flächen aufgeforstet worden. Die Stadt Pulheim hat eine mehrere Hektar große
ökologische Ausgleichsfläche angelegt. Ein privater Eigentümer hat ebenfalls umfangreiche Flächen mit
heimischen Gehölzen bepflanzt. Bei diesem Bereich handelt es sich um einen ökologischen Vorrangbereich
auf Pulheimer Stadtgebiet. Ein 70 m breiter von Gehölzpflanzen freizuhaltender Streifen hätte hier erhebliche
negative Auswirkungen.
3. Im weiteren Verlauf der Südtrasse müsste der Hahnengraben mit den begleitenden Gehölzen gequert
werden.
4. Zwischen Stommeln und dem Golfplatz Velderhof verläuft die Südtrasse durch ein weiteres ökologisch
hochwertiges Gebiet, in dem in den letzten zwei Jahrzehnten durch die Anlage mehrerer Ausgleichsflächen
im Rahmen des Grünordnungsplanes der Stadt Pulheim hochwertige zum Teil Bach begleitende
Grünstrukturen entwickelt wurden. Hier befindet sich auch das Landschaftsschutzgebiet „Stommelner
Terrassenkante“.
5. An der westlichen Grenze des Pulheimer Stadtgebietes führt die Südtrasse zudem über die dort vorhandene
„Prallhangkante“ des alten Rheins und ebenfalls durch das dort ausgewiesene Landschaftsschutzgebiet
„Stommelner Terrassenkante“. Eingriffe in diesen geomorphologisch besonders bedeutenden Bereich sollten
möglichst vermieden werden.