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Mitteilungsvorlage (Sachstand Kunstrasenplatz Pulheim)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
89 kB
Datum
23.05.2017
Erstellt
15.05.17, 18:31
Aktualisiert
15.05.17, 18:31
Mitteilungsvorlage (Sachstand Kunstrasenplatz Pulheim)

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 154/2017 Erstellt am: 05.05.2017 Aktenzeichen: II/40/520 Mitteilungsvorlage Gremium Rat TOP ö. Sitzung X nö. Sitzung Termin 23.05.2017 Betreff Sachstand Kunstrasenplatz Pulheim Mitteilung Seitens der Hockeyabteilung des PSC wurde ein Gutachten bzgl. des verwendeten Granulats auf dem Kunstrasenplatz Pulheim beim Bremer Umweltinstitut in Auftrag gegeben. Eine entsprechende Probe wurde dem Bremer Umweltinstitut durch Vertreter des PSC zugesandt. Hintergrund war eine befürchtete Gesundheitsgefährdung der Sportler durch polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK). Hauptursachen für PAK-Belastungen in Verbrauchsmaterialien sind der Einsatz von PAK-kontaminierten Weichmacherölen in Gummi und flexiblen (Weich-)Kunststoffen oder von PAK-kontaminiertem Ruß als Schwarzpigment in Gummi, Kunststoffen und Lacken. Speziell im Bereich der Sportplatzerstellung können PAK auftreten, wenn z.B. Altmaterial aus recycelten Autoreifen verwendet wird. Im Ergebnis und mit Datum vom 21.02.2017 hat das Institut eine erhöhte PAK-Belastung in der zugesandten Probe festgestellt und einen vorsorglichen Austausch des Granulats empfohlen. Im Vorfeld dieser Untersuchung hatte die Stadtverwaltung bereits 2016 aufgrund von Medienberichterstattungen über PAK-Belastungen auf holländischen Kunstrasenplätzen eine Stellungnahme der Herstellerfirma eingeholt. Diese hatte im Oktober 2016 Zertifikate sowie eine Stellungnahme der RAL-Gütegemeinschaft vorgelegt. Danach seien unstrittig PAKBelastungen in den verwendeten Granulaten nachzuweisen. In internationalen Studien habe jedoch keine signifikante Belastung durch PAK für Benutzer von Kunstrasenplätzen festgestellt werden können. Damit sei auch kein spezielles Gesundheitsrisiko, das vom Feinstaub oder den PAK ausgehen würde, vorhanden. Zum gleichen Ergebnis kommt auch die EU die hierzu jüngst am 28.02.2017 den Bericht der EHCA veröffentlicht hat. Gleichwohl hat die Stadtverwaltung in Reaktion auf die Vorlage des Gutachtens durch den PSC reagiert und erneut Stellungnahmen von folgenden Institutionen eingeholt: - Stellungnahme des Gesundheitsamtes des Rhein-Erft-Kreises vom 31.03.2017, - Stellungnahme der Firma Polytan vom 24.04.2017 - Stellungnahme des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz vom 27.04.2017. Alle Stellungnahmen kommen zu dem Ergebnis, dass kein erhöhtes Gesundheitsrisiko besteht und ein Austausch des Gummigranulats insofern nicht erforderlich ist.