Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
8,7 kB
Datum
02.12.2010
Erstellt
19.11.10, 06:18
Aktualisiert
19.11.10, 06:18
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 512/2010
Az.: 63-3510/B.-Mauer, Haus Nr. 9
Amt: - 63 BeschlAusf.: - 63 Datum: 08.10.2010
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtentwicklung
Betrifft:
Termin
02.12.2010
Bemerkungen
vorberatend
Erweiterung der in Backstein errichteten Kirchhofmauer, St.-Clemens-Straße, in E.Herrig
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 08.10.2010
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt die Erweiterung der bestehenden Eintragung der
Kirchhofmauer unter der laufenden DL-Nr. 221 in E.-Herrig, St.-Clemens-Straße, Gemarkung
Lechenich, Flur 48, Flurstück 606/33.
Begründung:
Das Amt für Denkmalpflege im Rheinland (LVR) vertritt die Auffassung, dass das weitere, noch
nicht unter Denkmalschutz stehende Teilstück der Backsteinmauer des Kirchhofs St.-ClemensStraße in E.-Herrig die erforderlichen Kriterien nach dem nordrhein-westfälischen Denkmalschutzgesetz aufweist. Das Restteilstück der Friedhofsmauer, das sich entlang der St.-Clemens-Straße
erstreckt, ist Teil der bereits unter Denkmalschutz stehenden Kirchhofmauer. Die Kirchhofmauer
wurde in Backstein errichtet. Als Teil der Ortsgeschichte ist der Kirchhof und somit auch die gesamte errichtete Backsteinmauer für die Geschichte der Menschen vor Ort von Bedeutung. Die
notwendige / erforderliche Benehmensherstellung des Amtes für Denkmalpflege im Rheinland
(LVR) vom 28.09.2010, die Erweiterung der bestehenden Eintragung weiterzubetreiben, liegt in
schriftlicher Form vor. Aus diesem Grunde ist die Stadt Erftstadt von Amts wegen verpflichtet, die
Erweiterung der bestehenden Eintragung zu beschließen und durchzuführen.
(Dr. Rips)
Anlage: Formblatt