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Mitteilungsvorlage (KunstrasenplatzPSC_PAK Anschreiben Pulheim)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
379 kB
Datum
23.05.2017
Erstellt
15.05.17, 18:31
Aktualisiert
15.05.17, 18:31
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Inhalt der Datei

Carl Ley Landschaftsbau GmbH z. Hd. Herrn Fricke Baumschulenweg 22 52355 Düren Burgheim, 24.04.2017 Betreff: SBR Untersuchung PAK, Pulheimer Sport – Club 1924/57 e.V. Sehr geehrter Herr Fricke, anbei erhalten Sie unsere Erläuterung und Stellungnahme zu den vorliegenden Prüfergebnissen für o.g. Bauvorhaben. Wie bereits mehrfach in den Medien berichtet, hat die EU Kommission die Grenzwerte für Artikel, die Gummibestandteile enthalten, mit einer Änderung der REACH Verordnung Ende des Jahres 2015 verschärft (Anhang XVII Nr. 50 Absatz 5 der Verordnung EG Nr. 1907:2006). Einfüllgranulate wie das SBR Gummigranulat fallen allerdings nicht unter diese Regelung. Die Einfüllgranulate aus wiederverwerteten Fahrzeugreifen (SBR Granulate) wurde im Juli 2016 durch die EU Kommission festgelegt, dass für Einfüllgranulate in Kunststoffrasensystemen die Regelung für Mischungen nach Eintrag 28 (Anhang XVII Nr. 28 der Verordnung EG Nr. 1907:2006 zu REACH) zutrifft. Weiter bezieht sich die EU Verordnung grundsätzlich auf 8 PAK Typen, die im Verdacht stehen krebserregend zu sein, bzw. bei denen ein Zusammenhang zwischen PAK und Erkrankung bei Versuchen bereits nachgewiesen werden konnte. Diese 8 PAK und die dafür gültigen Grenzwerte für eine Mischung (Gemisch gem. EG 1907: 2006 Anhang XVII Nr. 28) sind in der folgenden Übersicht aufgeführt. Das durch das Bremer Umweltinstitut analysierte SBR Infill auf dem Sportplatz in Pulheim liegt in den Messwerten um ein Vielfaches unter den von der EU gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwerten. Gemisch gem. EG Ergebnisse der 1907: 2006 Anhang Feststoffanalyse durch XVII Nr. 28 in Bremer Umweltinstitut; Verbindung mit EG K 4483 FM vom 1272: 2008 (z. Bsp. 03.02.2017 Einfüllgranulate aus SBR Gummi) Grenzwerte in mg/kg Messwerte in mg/kg Benzo(a)pyren ≤ 100 Benzo(e)pyren ≤ 1.000 - Benzo(a)anthracen ≤ 1.000 2,3 Benzo(b)fluoranthen ≤ 1.000 1,8 Benzo(j)fluoranthen ≤ 1.000 - Benzo(k)fluoranthen ≤ 1.000 0,5 Chrysen Dibenz(a,h)anthracen ≤ 1.000 ≤ 100 3,1 Keine Angabe im Bericht Keine Angabe im Bericht 1,4 n.n. Tabelle 1 – Grenzwerte nach EU Verordnung für Mischung vs. Meßwerte aus Feststoffanalyse Ferner gilt zu berücksichtigen, dass es sich hierbei um eine reine Feststoffanalyse handelt, bei der nicht bewertet wird inwiefern die gemessenen PAKs mobil sind und somit auch aus dem Granulat migrieren und dann z. Bsp. an die Haut des Nutzers gelangen können. Aktuelle Studien gehen übereinstimmend davon aus, dass keine über das normale Maß hinausgehende Gesundheitsgefährdung durch die SBR Einfüllgranulate aus dem Recycling von Reifengummi besteht. Weitere Anforderungen, Regelungen oder abweichende Grenzwerte sind für Kunstrasenbeläge im Außenbereich nicht zutreffend, sofern sie nicht im Leistungsverzeichnis für die Auftragsvergabe beschrieben und gefordert sind bzw. waren. Um die Sachlage rund um die PAKs in Sportrasensysteme besser bewerten zu können, wurde die ECHA (European Chemical Agency) von der EU Kommission Anfang des Jahres 2016 damit beauftragt, eine Untersuchung durchzuführen, in der ggf. erhöhte Risiken, die durch die Benutzung von Sportplätzen mit SBR Einfüllgranulat entstehen könnten, beurteilt werden sollten. Diese Studie wurde im Februar 2017 abgeschlossen und kam zu dem Schluss, dass kein erhöhtes Risiko für eine Erkrankung bei der Nutzung von Sportplätzen mit Infillmaterialien aus recycelten Reifen (SBR) besteht. Diese Studie liegt der Öffentlichkeit vor und kann eingesehen werden. Polytan liefert nur SBR Gummigranulate aus güteüberwachter Produktion. Unsere Lieferanten, die uns persönlich bekannt sind, liefern als Einfüllgranulat für Sportplätze nur Gummigranulate mit bekannten Herkunftsquellen (Reifen) und lassen ihre Produktion durch von der RAL akkreditierte Labore regelmäßig überwachen. Mit freundlichen Grüßen ppa. Friedemann Söll Polytan GmbH