Daten
Kommune
Pulheim
Größe
379 kB
Datum
23.05.2017
Erstellt
15.05.17, 18:31
Aktualisiert
15.05.17, 18:31
Stichworte
Inhalt der Datei
Carl Ley Landschaftsbau GmbH
z. Hd. Herrn Fricke
Baumschulenweg 22
52355 Düren
Burgheim, 24.04.2017
Betreff: SBR Untersuchung PAK, Pulheimer Sport – Club 1924/57 e.V.
Sehr geehrter Herr Fricke,
anbei erhalten Sie unsere Erläuterung und Stellungnahme zu den vorliegenden Prüfergebnissen für
o.g. Bauvorhaben.
Wie bereits mehrfach in den Medien berichtet, hat die EU Kommission die Grenzwerte für Artikel, die
Gummibestandteile enthalten, mit einer Änderung der REACH Verordnung Ende des Jahres 2015
verschärft (Anhang XVII Nr. 50 Absatz 5 der Verordnung EG Nr. 1907:2006).
Einfüllgranulate wie das SBR Gummigranulat fallen allerdings nicht unter diese Regelung.
Die Einfüllgranulate aus wiederverwerteten Fahrzeugreifen (SBR Granulate) wurde im Juli 2016 durch
die EU Kommission festgelegt, dass für Einfüllgranulate in Kunststoffrasensystemen die Regelung für
Mischungen nach Eintrag 28 (Anhang XVII Nr. 28 der Verordnung EG Nr. 1907:2006 zu REACH)
zutrifft.
Weiter bezieht sich die EU Verordnung grundsätzlich auf 8 PAK Typen, die im Verdacht stehen
krebserregend zu sein, bzw. bei denen ein Zusammenhang zwischen PAK und Erkrankung bei
Versuchen bereits nachgewiesen werden konnte.
Diese 8 PAK und die dafür gültigen Grenzwerte für eine Mischung (Gemisch gem. EG 1907: 2006
Anhang XVII Nr. 28) sind in der folgenden Übersicht aufgeführt.
Das durch das Bremer Umweltinstitut analysierte SBR Infill auf dem Sportplatz in Pulheim liegt in den
Messwerten um ein Vielfaches unter den von der EU gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwerten.
Gemisch gem. EG
Ergebnisse der
1907: 2006 Anhang
Feststoffanalyse durch
XVII Nr. 28 in
Bremer Umweltinstitut;
Verbindung mit EG
K 4483 FM vom
1272: 2008 (z. Bsp.
03.02.2017
Einfüllgranulate aus
SBR Gummi)
Grenzwerte in mg/kg
Messwerte in mg/kg
Benzo(a)pyren
≤ 100
Benzo(e)pyren
≤ 1.000
-
Benzo(a)anthracen
≤ 1.000
2,3
Benzo(b)fluoranthen
≤ 1.000
1,8
Benzo(j)fluoranthen
≤ 1.000
-
Benzo(k)fluoranthen
≤ 1.000
0,5
Chrysen
Dibenz(a,h)anthracen
≤ 1.000
≤ 100
3,1
Keine Angabe im
Bericht
Keine Angabe im
Bericht
1,4
n.n.
Tabelle 1 – Grenzwerte nach EU Verordnung für Mischung vs. Meßwerte aus Feststoffanalyse
Ferner gilt zu berücksichtigen, dass es sich hierbei um eine reine Feststoffanalyse handelt, bei der
nicht bewertet wird inwiefern die gemessenen PAKs mobil sind und somit auch aus dem Granulat
migrieren und dann z. Bsp. an die Haut des Nutzers gelangen können. Aktuelle Studien gehen
übereinstimmend davon aus, dass keine über das normale Maß hinausgehende Gesundheitsgefährdung durch die SBR Einfüllgranulate aus dem Recycling von Reifengummi besteht.
Weitere Anforderungen, Regelungen oder abweichende Grenzwerte sind für Kunstrasenbeläge im
Außenbereich nicht zutreffend, sofern sie nicht im Leistungsverzeichnis für die Auftragsvergabe
beschrieben und gefordert sind bzw. waren.
Um die Sachlage rund um die PAKs in Sportrasensysteme besser bewerten zu können, wurde die
ECHA (European Chemical Agency) von der EU Kommission Anfang des Jahres 2016 damit
beauftragt, eine Untersuchung durchzuführen, in der ggf. erhöhte Risiken, die durch die Benutzung
von Sportplätzen mit SBR Einfüllgranulat entstehen könnten, beurteilt werden sollten.
Diese Studie wurde im Februar 2017 abgeschlossen und kam zu dem Schluss, dass kein erhöhtes
Risiko für eine Erkrankung bei der Nutzung von Sportplätzen mit Infillmaterialien aus recycelten Reifen
(SBR) besteht. Diese Studie liegt der Öffentlichkeit vor und kann eingesehen werden.
Polytan liefert nur SBR Gummigranulate aus güteüberwachter Produktion. Unsere Lieferanten, die uns
persönlich bekannt sind, liefern als Einfüllgranulat für Sportplätze nur Gummigranulate mit bekannten
Herkunftsquellen (Reifen) und lassen ihre Produktion durch von der RAL akkreditierte Labore
regelmäßig überwachen.
Mit freundlichen Grüßen
ppa.
Friedemann Söll
Polytan GmbH