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Mitteilungsvorlage (Umgebungslärm Schiene: Lärmaktionsplanung für die Haupteisenbahnstrecken des Bundes (Eisenbahnbundesamt EBA) Hier: Information und Stellungnahme der Stadt Pulheim (siehe Vorlage 231/2015))

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
102 kB
Datum
20.09.2017
Erstellt
04.09.17, 18:38
Aktualisiert
04.09.17, 18:38
Mitteilungsvorlage (Umgebungslärm Schiene: Lärmaktionsplanung für die Haupteisenbahnstrecken des Bundes (Eisenbahnbundesamt EBA)
Hier: Information und Stellungnahme der Stadt Pulheim
(siehe Vorlage 231/2015)) Mitteilungsvorlage (Umgebungslärm Schiene: Lärmaktionsplanung für die Haupteisenbahnstrecken des Bundes (Eisenbahnbundesamt EBA)
Hier: Information und Stellungnahme der Stadt Pulheim
(siehe Vorlage 231/2015))

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 257/2017 Erstellt am: 25.08.2017 Aktenzeichen: IV/61 Mitteilungsvorlage Gremium TOP ö. Sitzung nö. Sitzung Termin Umweltausschuss 15 X 13.09.2017 Planungsausschuss 13 X 20.09.2017 Betreff Umgebungslärm Schiene: Lärmaktionsplanung für die Haupteisenbahnstrecken des Bundes (Eisenbahnbundesamt EBA) Hier: Information und Stellungnahme der Stadt Pulheim (siehe Vorlage 231/2015) Mitteilung Die Lärmaktionsplanung für alle Haupteisenbahnstrecken des Bundes – durchgeführt durch das Eisenbahnbundesamt EBA - hat begonnen. Die Strecke Köln-Mönchengladbach, die durch die Ortsteile Pulheim und Stommeln führt, zählt zu diesen Strecken. Mit Mail vom 4. Juli 2017 wurde die Verwaltung per Weiterleitung der Information des EBA durch das Landesamt für Natur, Umweltschutz und Verbraucherschutz NRW darüber informiert, dass die Öffentlichkeit bis zum 25. August 2017 die Gelegenheit habe, sich an der Lärmaktionsplanung des Eisenbahn-Bundesamtes zu beteiligen. Die Verwaltung hat hierzu bereits im Rahmen der Sitzung von Planungsausschuss und Umweltausschuss mündlich informiert und eine Pressemitteilung lanciert, um trotz der Sommerferien die Beteiligungsmöglichkeit publik zu machen. Folgende weitergehende Informationen wurden in die Presseerklärung eingearbeitet: „Die Öffentlichkeitsbeteiligung findet in zwei zeitlich getrennten Phasen statt. Das Eisenbahn-Bundesamt bietet hierzu eine Informations- und Beteiligungsplattform an, die über die folgende Adresse im Internet erreichbar ist: www.laermaktionsplanung-schiene.de Ab sofort besteht die Möglichkeit, sich über eine entsprechende Anwendung auf der Informationsplattform an der Lärmaktionsplanung des Eisenbahn-Bundesamtes zu beteiligen. Alternativ hierzu können Beteiligungen auch per Post an die Redaktion Lärmaktionsplanung, Postfach 601230 in 14412 Potsdam geschickt werden. Der vom Eisenbahn-Bundesamt hierfür vorbereitete Fragebogen kann über die angegebene Internetadresse heruntergeladen oder postalisch über obenstehende Adresse angefordert werden. Hintergründe und Inhalt der Öffentlichkeitsbeteiligung: Unter Beteiligung der Öffentlichkeit erstellt das Eisenbahn-Bundesamt alle fünf Jahre einen Lärmaktionsplan für die Haupteisenbahnstrecken des Bundes. Ziel der Lärmaktionsplanung ist die Regelung von Lärmproblemen und Lärmauswirkungen. Eine Haupteisenbahnstrecke ist ein Schienenweg mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 30.000 Zügen pro Jahr. Die gesetzlichen Regelungen finden sich in § 47 lit. a-f Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG). Vorlage Nr.: 257/2017 . Seite 2 / 2 Weitere Informationen und Fragen: Weitere Informationen erhalten Sie im Internet unter folgender Adresse: www.laermaktionsplanung-schiene.de Fragen können Sie an das Eisenbahn-Bundesamt unter lap@eba.bund.de oder postalisch mit dem Stichwort „Lärmaktionsplanung“ an die Zentrale in Bonn richten.“ Die Stadt Pulheim als Träger öffentlicher Belange wurde zwar nicht aufgefordert, sich zu beteiligen, hat aber dennoch ein Schreiben im Zuge dieses Verfahrensschrittes verfasst, welches als Anlage 1 zur Kenntnis gegeben wird. Als Anlage 2 ist das Schreiben beigefügt, das im Zuge der letzten Beteiligung (siehe Vorlage 231/2015) verfasst wurde, auf das jedoch keine Antwort erfolgte. Die Stadt wurde jedoch kürzlich darüber informiert, dass im Bereich der für Pulheim relevanten Streckenabschnitte Lärmschutzmaßnahmen vorgesehen sind. Man wolle „zeitnah mit der Planung von Maßnahmen beginnen“. In diesem Rahmen wurde die Verwaltung um Mitwirkung gebeten, insbesondere in Form von Datenbereitstellungen (Pläne etc.). Die Verwaltung wird wie erbeten mitwirken und regt im Zuge der Öffentlichkeitsbeteiligung an, auch gezielt die betroffenen Bürger vor Ort einzubeziehen. Die Verwaltung wird weiterhin über neue Sachstände informieren.