Daten
Kommune
Pulheim
Größe
102 kB
Datum
20.09.2017
Erstellt
04.09.17, 18:38
Aktualisiert
04.09.17, 18:38
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
257/2017
Erstellt am:
25.08.2017
Aktenzeichen:
IV/61
Mitteilungsvorlage
Gremium
TOP
ö. Sitzung
nö. Sitzung
Termin
Umweltausschuss
15
X
13.09.2017
Planungsausschuss
13
X
20.09.2017
Betreff
Umgebungslärm Schiene: Lärmaktionsplanung für die Haupteisenbahnstrecken des Bundes (Eisenbahnbundesamt EBA)
Hier: Information und Stellungnahme der Stadt Pulheim
(siehe Vorlage 231/2015)
Mitteilung
Die Lärmaktionsplanung für alle Haupteisenbahnstrecken des Bundes – durchgeführt durch das Eisenbahnbundesamt
EBA - hat begonnen. Die Strecke Köln-Mönchengladbach, die durch die Ortsteile Pulheim und Stommeln führt, zählt zu
diesen Strecken.
Mit Mail vom 4. Juli 2017 wurde die Verwaltung per Weiterleitung der Information des EBA durch das Landesamt für
Natur, Umweltschutz und Verbraucherschutz NRW darüber informiert, dass die Öffentlichkeit bis zum 25. August 2017
die Gelegenheit habe, sich an der Lärmaktionsplanung des Eisenbahn-Bundesamtes zu beteiligen. Die Verwaltung hat
hierzu bereits im Rahmen der Sitzung von Planungsausschuss und Umweltausschuss mündlich informiert und eine
Pressemitteilung lanciert, um trotz der Sommerferien die Beteiligungsmöglichkeit publik zu machen.
Folgende weitergehende Informationen wurden in die Presseerklärung eingearbeitet:
„Die Öffentlichkeitsbeteiligung findet in zwei zeitlich getrennten Phasen statt. Das Eisenbahn-Bundesamt bietet hierzu
eine Informations- und Beteiligungsplattform an, die über die folgende Adresse im Internet erreichbar ist:
www.laermaktionsplanung-schiene.de
Ab sofort besteht die Möglichkeit, sich über eine entsprechende Anwendung auf der Informationsplattform an der Lärmaktionsplanung des Eisenbahn-Bundesamtes zu beteiligen. Alternativ hierzu können Beteiligungen auch per Post an die
Redaktion Lärmaktionsplanung, Postfach 601230 in 14412 Potsdam geschickt werden. Der vom Eisenbahn-Bundesamt
hierfür vorbereitete Fragebogen kann über die angegebene Internetadresse heruntergeladen oder postalisch über obenstehende Adresse angefordert werden.
Hintergründe und Inhalt der Öffentlichkeitsbeteiligung:
Unter Beteiligung der Öffentlichkeit erstellt das Eisenbahn-Bundesamt alle fünf Jahre einen Lärmaktionsplan für die
Haupteisenbahnstrecken des Bundes. Ziel der Lärmaktionsplanung ist die Regelung von Lärmproblemen und Lärmauswirkungen. Eine Haupteisenbahnstrecke ist ein Schienenweg mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 30.000 Zügen pro Jahr. Die gesetzlichen Regelungen finden sich in § 47 lit. a-f Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG).
Vorlage Nr.: 257/2017 . Seite 2 / 2
Weitere Informationen und Fragen:
Weitere Informationen erhalten Sie im Internet unter folgender Adresse: www.laermaktionsplanung-schiene.de
Fragen können Sie an das Eisenbahn-Bundesamt unter lap@eba.bund.de oder postalisch mit dem Stichwort „Lärmaktionsplanung“ an die Zentrale in Bonn richten.“
Die Stadt Pulheim als Träger öffentlicher Belange wurde zwar nicht aufgefordert, sich zu beteiligen, hat aber dennoch
ein Schreiben im Zuge dieses Verfahrensschrittes verfasst, welches als Anlage 1 zur Kenntnis gegeben wird. Als Anlage
2 ist das Schreiben beigefügt, das im Zuge der letzten Beteiligung (siehe Vorlage 231/2015) verfasst wurde, auf das
jedoch keine Antwort erfolgte.
Die Stadt wurde jedoch kürzlich darüber informiert, dass im Bereich der für Pulheim relevanten Streckenabschnitte
Lärmschutzmaßnahmen vorgesehen sind. Man wolle „zeitnah mit der Planung von Maßnahmen beginnen“. In diesem
Rahmen wurde die Verwaltung um Mitwirkung gebeten, insbesondere in Form von Datenbereitstellungen (Pläne etc.).
Die Verwaltung wird wie erbeten mitwirken und regt im Zuge der Öffentlichkeitsbeteiligung an, auch gezielt die betroffenen Bürger vor Ort einzubeziehen.
Die Verwaltung wird weiterhin über neue Sachstände informieren.