Daten
Kommune
Pulheim
Größe
2,2 MB
Datum
13.09.2017
Erstellt
04.09.17, 18:38
Aktualisiert
04.09.17, 18:38
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
222/2017
Erstellt am:
03.08.2017
Aktenzeichen:
III/70
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
Umweltausschuss
X
nö. Sitzung
Termin
13.09.2017
Betreff
Gestaltung und Platzierung neuer Grabtypen auf den Pulheimer Friedhöfen
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
X nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
X nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
X nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
ja
nein
Vorlage Nr.: 222/2017 . Seite 2 / 19
Beschlussvorschlag
I. Der Umweltausschuss stimmt der in den Erläuterungen beschriebenen Gestaltungen und Platzierungen der neuen
Grabtypen auf den Pulheimer Friedhöfen, zu.
II. Der Umweltausschuss lehnt den Antrag der FDP-Fraktion vom 14. Juli 2017 zur Friedhofsgestaltung ab.
Erläuterungen
I. Gestaltung und Platzierungen der neuen Grabtypen auf den Pulheimer Friedhöfen
Der Rat der Stadt Pulheim hat in seiner Sitzung am 15. November 2016 (Vorlage – Nr. 293/2016) beschlossen, neue
Grabtypen auf den Pulheimer Friedhöfen einzuführen. Da die Nachfrage nach Urnengräbern in den letzten Jahren stetig
angestiegen ist, handelt es sich hierbei überwiegend um Grabtypen für Aschebeisetzungen.
Folgende neue Grabtypen werden eingeführt:
1. Pflegefreie Rasenwahlgrabstätten (Särge und Urnen)
2. Kolumbarien, Urnenstelen
3. Pflegefreie Urnengemeinschaftsanlagen
4. Grabstätten im Beisetzungsgarten
5. Pflegefreie Baumgrabstätten
6. Pflegefreie Grabstätten für Sternenkinder
1. Neue Grabtypen
Da die Friedhofsverwaltung bisher keine neuen Grabtypen angelegt hat, können zur Verdeutlichung nur Beispielbilder
aufgeführt werden, die den Vorstellungen der Verwaltung entsprechen.
1.1 Pflegefreie Rasenwahlgrabstätten (Särge und Urnen)
Die Größe und Gestaltung der Gedenkplatten ist in der Friedhofssatzung bereits weitgehend
geregelt, sodass hier kein nennenswerter Gestaltungsspielraum besteht.
Friedhofssatzung § 20 – Grabmale und Grabeinfassungen
(5) Pflegefreie Rasengrabstätten:
Das Erstellen eines Grabmals bei pflegefreien Rasengrabstätten ist Pflicht. Die Aufstellung des Grabsteines erfolgt
innerhalb von einem Jahr. Die Frist beginnt mit dem Tag der Bestattung bzw. Beisetzung.
Die nachfolgenden Raummaße dürfen nicht überschritten werden:
a) Rasenurnengräber
Vorgegebenes Raummaß für die Erstellung eines Grabmals: L 0,4 m x B 0,4 m x H 0,1 m.
Material: Impala Granit, geschliffen
Vorlage Nr.: 222/2017 . Seite 3 / 19
b) Rasenwahlgräber
Vorgegebenes Raummaß für die Erstellung eines Grabmals: L 0,9 m x B 0,6 m x H 0,1 m.
Material Impala Granit, geschliffen
1.2 Pflegefreie Urnengemeinschaftsanlagen (UGAs)
Grabfeld mit Stele, beispielhaft.
Friedhofssatzung § 16 – Aschenbeisetzungen
9) Die pflegefreie Urnengemeinschaftsanlage mit gemeinschaftlichem Grabmal ist eine besondere Form der Reihenoder Wahlgrabstätte. Die einzelnen Grabstätten werden nicht gekennzeichnet. Die gärtnerische Anlage und Pflege
werden von der Friedhofsverwaltung übernommen. Blumen und sonstiger Grabschmuck können auf dem dafür vorgesehenen Teil der Urnengemeinschaftsanlage abgelegt werden. Das gemeinschaftliche Grabmal wird von der
Friedhofsverwaltung aufgestellt und kann mit Namen und Sterbedaten der dort Beigesetzten beschriftet werden.
Die Form wird von der Friedhofsverwaltung vorgeschrieben. Die Beschriftung ist vom Nutzungsberechtigten auf eigene Kosten zu veranlassen.
Materialien
Die Materialien zur Herstellung von Stelen sind ganz entscheidend für die Nachhaltigkeit und den Pflegeaufwand. Daher
sollten folgende Materialien in einer Ausschreibung vorgegeben werden:
1. Ruhrsandstein
2. Bergische Grauwacke
3. Westfälischer Anröchter Grünstein
Diese Gesteine haben sich nachweisbar durch ihre besonderen Eigenschaften, wie Witterungsbeständigkeit und
Haltbarkeit, bewährt.
Vorlage Nr.: 222/2017 . Seite 4 / 19
1.3 Baumgräber
Friedhofssatzung § 16 – Aschenbeisetzungen
10) Zur Beisetzung von Urnen unter Bäumen werden Baumfelder eingerichtet. Es werden mehrere Grabstätten nach
Vorgabe der Friedhofsverwaltung kreisförmig um einen Baum angeordnet. Die Bäume sowie umgebenen Rasenflächen werden von der Friedhofsverwaltung gepflegt. Es kann ein Hinweis auf den Verstorbenen in Form einer ebenerdigen Gedenkplatte erfolgen (§ 20 Abs. 5 a gilt entsprechend). Baumurnengräber werden als Urnenwahl- und Urnenreihengräber angeboten. In Baumurnenwahlgräber können bis zu zwei Urnen beigesetzt werden. In Baumurnenreihengräbern kann nur eine Urne beigesetzt werden. An dem betreffenden Baum darf kein entsprechender
Hinweis befestigt werden. Für den Fall des Untergangs oder erheblicher Beschädigung des Baumes wird durch die
Friedhofsverwaltung ein geeignetes Gehölz nachgepflanzt. Es besteht kein Anspruch auf die gleiche Art und Größe.
Die Beisetzung darf nur in biologisch abbaubaren Urnen erfolgen.
1.4 Pflegefreie Grabstätten für Sternenkinder
Auf dem Foto ist das aktuelle Gräberfeld für Sternenkinder auf dem Friedhof Sinnersdorf Neu zu sehen. Bisher waren
dort keine Bestattungen zugelassen. Mit der durch den Rat beschlossenen Satzungsänderung vom
15. November 2016, können dort jetzt Sternenkinder bestattet werden. Als Grabmal ist in Abstimmung mit den Initiatoren
des Grabfeldes (Katholische Frauengemeinschaft Deutschlands (kfd) in Sinnersdorf) ein Stein mit den Maßen 0,1 m x
0,1 m x 0,1 m vorgesehen.
Vorlage Nr.: 222/2017 . Seite 5 / 19
1.5 Beisetzungsgarten
Der Beisetzungsgarten wird mit einem Kooperationspartner (Genossenschaft oder Treuhand) betrieben, der sicherstellt,
dass die vertraglichen Leistungen auch noch in 100 Jahren erbracht werden.
Die gebührenrechtlichen Leistungen (Aushub und Verschließen des Grabes, Bestattungen/Beisetzungen) werden weiterhin von der Friedhofsverwaltung erbracht. Für die Grabpflege muss der Nutzungsberechtige einen Pflegevertrag mit
dem Kooperationspartner abschließen.
Friedhofssatzung § 18b – Beisetzungsgarten
(1) Die Vergabe und Verlängerung eines Nutzungsrechtes an einer Grabstätte im Beisetzungsgarten erfolgt nur unter der Voraussetzung, dass zuvor ein Dauergrabpflegevertrag mit dem Kooperationspartner der Stadt Pulheim
abgeschlossen wurde. Der Dauergrabpflegevertrag ist für die Dauer der Ruhe-/Nutzungsfrist abzuschließen.
(2) Es werden Grabstätten für Sargbestattungen und Urnenbeisetzungen angeboten. Diese Grabstätten werden als
Wahlgräber angelegt.
(3) Die Gestaltung des Bestattungsgartens ist zwischen dem Kooperationspartner und der Stadt Pulheim vertraglich zu regeln.
(4) Es gelten zusätzliche Gestaltungspflichten. (siehe §26 Abs.11).
Friedhofssatzung § 26 – Herrichtung und Unterhaltung
(11) Der Beisetzungsgarten einschließlich der Grabstätten wird durch den Kooperationspartner der Stadt Pulheim angelegt und dauerhaft gepflegt. Einzelheiten zur Grabgestaltung und -pflege sind vom Nutzungsberechtigten über den
Dauergrabpflegevertrag mit dem Kooperationspartner abzustimmen.
Das Wesen eines Beisetzungsgartens, auch Memoriam-Gartens genannt, ist die anspruchsvolle, gärtnerische Gestaltung der Grabanlage. Eingebettet in einen kleinen oder auch größeren Garten finden sich verschiedene Grabarten, in
denen Menschen letzte Ruhe finden. Integriert in diesen Garten sind Urnen- und Erdbestattungsplätze sowie verschiedene Formen der Bestattung vom Einzelgrab bis zum Partnergrab.
Möglichkeiten einen Beisetzungsgarten anzulegen gibt es auf dem Parkfriedhof sowie in Brauweiler und in Stommeln, da
es nur auf diesen Friedhöfen geeignete Flächen gibt, die eine adäquate Größe für die Errichtung eines Beisetzungsgarten aufweisen. Da sich in Stommeln noch alte Gräber auf der geeigneten Fläche befinden, muss hier erst abgewartet
werden, bis die letzten Nutzungsrechte abgelaufen sind.
Vorlage Nr.: 222/2017 . Seite 6 / 19
Für die Errichtung eines ersten Beisetzungsgartens schlägt die Verwaltung die geeignete Fläche auf dem Parkfriedhof
(Schürgespfad) vor (siehe Friedhofsplan Pulheim Neu- Parkfriedhof).
Fläche für den Beisetzungsgarten
Ausschnitt aus dem Friedhofsplan
Die Verwaltung hat zwischenzeitlich ein Interessenbekundungsverfahren durchgeführt. Hierbei wurden Interessenten
aufgefordert, sich als Kooperationspartner der Stadt Pulheim für die Errichtung eines Beisetzungsgartens zu bewerben.
Sollte der Umweltausschuss in der heutigen Sitzung dem Vorschlag der Verwaltung für die Fläche zur Errichtung des
Bestattungsgartens folgen, werden die fachlich geeigneten Interessenten, die Ihr Interesse fristgerecht bekundet haben,
unter Bekanntgabe der konkret zu beplanenden Fläche sowie evtl. einzuhaltender Gestaltungsvorgaben zur Abgabe
einer Bewerbung aufgefordert.
Die Bewerbung muss die nachstehenden Bewerbungsbedingungen und Vorgaben erfüllen.
Vorlage Nr.: 222/2017 . Seite 7 / 19
Bewerbungsbedingungen:
1. Vorlage eines Gestaltungskonzeptes, das traditionelle und neue gestalterische Elemente
harmonisch miteinander verbindet und sich harmonisch in die vorhandene Umgebung
einfügt.
2. Vorlage eines landschaftspflegerischen Vorentwurfs zur Gestaltung des Grabfeldes im
Maßstab 1:100.
3. Vorlage der Kalkulation der Pflegekosten je Vertrag, bezogen auf die jeweilige Grabart
und eine Nutzungsdauer von 20 und 30 Jahren.
4. Nachweis der Sicherung der Dauergrabpflegekosten für die Nutzungszeit von 30 Jahren
über selbstschuldnerische Bankbürgschaft, eine Treuhandstelle für Dauergrabpflege,
einer Genossenschaft für Dauergrabpflege oder vergleichbare Organisation/Institution.
5. Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung.
6. Aktueller Nachweis zur Berufsgenossenschaft (Unbedenklichkeitsbescheinigung).
7. Aktueller Nachweis zur Betriebshaftpflichtversicherung.
8. Vorlage eines Entwurfs Kooperationsvertrag mit allen Rechten und Pflichten der
Vertragspartner.
Vorgaben:
1. Berücksichtigung der Friedhofs- und Bestattungs- sowie Friedhofsgebührensatzung.
2. Die organisatorische Abwicklung der Bestattung verbleibt bei der Stadt Pulheim.
3. Die Anlage muss barrierefrei sein.
Wertung:
Die Wertung erfolgt gemäß der als Anlage 1 beigefügten festgelegten Wertungsmatrix. Der höchste Gesamtwert
ist der beste Wert.
Analog der Vorgehensweise bei der Vergabe von Wohnbaugrundstücken an Investoren/Bauträgern erfolgt die Wertung
durch eine Jury der Verwaltung, der folgende Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter angehören:
1. Amtsleiter 61
2. Amtsleiter 70
3. Koordinierungsstelle Umweltschutz 003
4. Bereichsleiter 70
5. Friedhofsverwaltung
1.6 Kolumbarien: Urnenwände und Urnenstelen
Kolumbarium, auch Columbarium (lateinisch columbarium „Taubenschlag“, zu columba „Taube“), war ursprünglich die
Bezeichnung für einen Taubenschlag; Wegen der optischen Ähnlichkeit wurden dann auch altrömische Grabkammern
mit reihenweise übereinander angebrachten Nischen zur Aufnahme von Urnen nach Feuerbestattungen so benannt.
Heute bezeichnet man als Kolumbarium ein meist oberirdisches Bauwerk, das der Aufbewahrung von Urnen oder Särgen dient und oft einem Friedhof oder Krematorium angegliedert ist. Kolumbarien werden in Urnenwände und Urnenstelen unterteilt.
Vorlage Nr.: 222/2017 . Seite 8 / 19
Gestaltung der Urnenwand
Die Gestaltungsmöglichkeiten für Urnenwände und Urnenstelen sind sehr vielfältig und sollen hier beispielhaft dargestellt werden. Urnenwände können etwas auseinandergezogen (Abbildung 1) oder zusammenhängend (Abbildung 2)
gestaltet werden. Abbildung 3 stellt eine Möglichkeit dar, die auf der einen Seite platzsparender ist und auf der anderen
Seite erweitert werden kann.
Die Verwaltung schlägt die Gestaltung gemäß Abbildung 1 vor.
´ Abbildung 1
Abbildung 2
A
Abbildung 3
Vorlage Nr.: 222/2017 . Seite 9 / 19
Materialien
Die Materialien zur Herstellung von Urnenwänden und Urnenstelen sind ganz entscheidend für die Nachhaltigkeit und
den Pflegeaufwand. Daher sollten folgende Parameter in einer Ausschreibung vorgegeben werden:
Die Urnenwürfel (40 cm x 40 cm x 40 cm) sollen vollständig aus hochwertigem 1,0 cm starkem Granit kombiniert mit 1,0
cm glasfaserarmiertem Trägermaterial bestehen und bis zu 3 Überurnen aufnehmen.
Ein nicht sichtbarer Verschlussmechanismus aus verzinkten Stahlwinkeln und Rundmagneten soll die Sicherheit gegen
unbefugtes Öffnen gewährleisten. Ersatzverschlussplatten für einen temporären Austausch müssen vorgesehen werden.
Für die technischen Eigenschaften wie Dauerhaftigkeit und Frostsicherheit sowie die statische Berechnung und Standsicherheit sind Nachweise zu erbringen.
Verfügbare Haushaltsmittel für Kolumbarien
In die Haushalte 2017/2018 sind jeweils Mittel in Höhe von 31.000,-€ für die Umsetzung eingestellt.
Damit können ca. 25 Urnenwürfel pro Jahr aufgestellt werden. Die genaue Anzahl wird durch die Ausschreibung
und Angebote der Firmen bestimmt, die an der Ausschreibung teilnehmen.
Die Verwaltung schlägt vor, auf dem Friedhof Pulheim Blumenstraße mit der Aufstellung von Urnenwänden zu beginnen
und je nach Nachfrage und verfügbaren Haushaltsmitteln in folgender Reihenfolge in künftigen Jahren weitere Friedhöfe
auszustatten:
1. Friedhof Brauweiler
2. Friedhof Stommeln
3. Friedhof Sinnersdorf Neu
4. Friedhof Geyen Neu
5. Friedhof Sinthern Neu
6. Friedhof Parkfriedhof
Vorlage Nr.: 222/2017 . Seite 10 / 19
1.7 Urnengemeinschaftsanlagen in denkmalgeschützten Grabstätten
Beispielhaft zwei denkmalgeschützte Grabstätten auf den Stommelner Friedhof, die von den Nutzungsberechtigten an
die Stadt Pulheim zurückgegeben wurden.
Auf den Friedhöfen Pulheims befinden sich insgesamt rund 120 kulturgeschichtlich bedeutende und handwerklich hochwertige Grabstätten, die unter Denkmalschutz stehen. Es handelt sich hier um Grabmale, die auf Grund ihrer besonderen kunstgeschichtlichen Bedeutung einzigartig sind. Der Erhaltungszustand ist sehr unterschiedlich – einige benötigen
eine fachkundige Restaurierung, überwiegend sind die Grabmale jedoch in einem guten Zustand.
Einige dieser Grabstätten sollen zukünftig als Urnengemeinschaftsanlagen genutzt werden. Dort könnten namentlich
oder anonym Beisetzungen durchgeführt werden.
In Abstimmung mit der unteren Denkmalbehörde sollen geeignete Grabstätten bestimmt werden und dem Umweltausschuss zu einem späteren Zeitpunkt vorgestellt werden.
Bei der Einrichtung aller neuen Grabformen wird auf den vorhandenen Baumbestand Rücksicht genommen, z.B. beim
Erstellen von Fundamenten oder notwendigen Befestigungen. Insbesondere gilt dies für die Einrichtung von Flächen für
pflegefreie Baumgrabstätten. Bei vorhandenem Baumbestand werden die Bereiche, in denen Urnenbeisetzungen erfolgen können, so festgelegt, dass eine Verletzung von Wurzeln möglichst von vorneherein ausgeschlossen wird. Um
Schäden an Wurzeln sicher zu vermeiden, erfolgen hier die Arbeiten zum Ausheben der Urnengrabstätte prinzipiell von
Hand.
Vorlage Nr.: 222/2017 . Seite 11 / 19
2. Nachfolgend wird dargestellt, welche neunen Grabtypen auf den verschiedenen freien Flächen der
einzelnen Friedhöfe geplant sind.
2.1 Friedhof Brauweiler
Legende
Kolumbarien /
Urnenwände
Pflegefreie Baumgrabstätten
Pflegefreie Rasensargwahlgräber
Pflegefreie Rasenurnenwahlgräber
Im Bereich Baumgrabstätten wird auf das Wurzelwerk des Altbaumbestandes Rücksicht genommen.
Vorlage Nr.: 222/2017 . Seite 12 / 19
2.2 Friedhof Geyen Neu
Legende
Urnenwand
Pflegefreie Rasenwahlgrabstätte Sarg
Pflegefreie Rasenwahlgrabstätte Urne
Bei der Anlage der Urnenwand wird auf die auf der Fläche stehende Zeder Rücksicht genommen.
Vorlage Nr.: 222/2017 . Seite 13 / 19
2.3 Friedhof Sinthern Alt
Legende
Pflegefreie Rasenwahlgrabstätten
Urne
Pflegefreie Baumgrabstätten
Bei der Anlage der pflegefreien Rasenwahlgrabstätten für Urnen und der pflegefreien Baumgrabstätten wird auf die in
diesem Bereich stehende Baumhasel Rücksicht genommen.
Vorlage Nr.: 222/2017 . Seite 14 / 19
2.4 Friedhof Sinthern Neu
Legende
Urnenwand
Vorlage Nr.: 222/2017 . Seite 15 / 19
2.5 Friedhof Stommeln
Legende
Urnenwand
Pflegefreie Baumgrabstätte Beisetzungsgarten
UGA
Im Bereich des geplanten Beisetzungsgartens stehen mehrere alte Bäume (Rotbuchen, Feldahorn). Vor dem Hintergrund der erfolgten notwendigen Fällung der alten Kastanien auf diesem Friedhof sollen diese Altbäume unbedingt erhalten werden und sind bei der zukünftigen Nutzung der Fläche zu berücksichtigen. Erst wenn in ca. zehn Jahren die
letzten Grabnutzungsrechte in diesem Bereich ausgelaufen sind, sollte diese Fläche im Ganzen für die Errichtung eines
Beisetzungsgartens genutzt werden. Alternativ könnten dort pflegefreie Sarg- und Urnengräber angelegt werden.
Die pflegefreien Baumgrabstätten sind unter Beachtung des Wurzelwerks der dort stehenden Bäume möglich.
Vorlage Nr.: 222/2017 . Seite 16 / 19
2.6 Friedhof Pulheim Alt, Blumenstraße
Legende
Urnenwand
Pflegefreie Rasenwahlgrabstätte Urne
Pflegefreie Baumgräber
Die pflegefreien Baumgrabstätten sind unter Beachtung des Wurzelwerks der dort stehenden Bäume (Rotbuchen bzw.
Birken) möglich.
Vorlage Nr.: 222/2017 . Seite 17 / 19
2.7 Friedhof Pulheim Neu, Parkfriedhof, Schürgespfad
Legende
Urnenwand
UGA
Beisetzungsgarten Pflegefreie
Pflegefreie
Rasenwahlgrabstätte Rasenwahlgrabstätte
Urne
Sarg
Vorlage Nr.: 222/2017 . Seite 18 / 19
2.8 Friedhof Sinnersdorf Alt
Legende
Urnengemeinschaftsanlage
Pflegefreie Rasenwahlgrabstätte Urne
Vorlage Nr.: 222/2017 . Seite 19 / 19
2.9 Friedhof Sinnersdorf Neu
Legende
Urnenwand
Pflegefreie Rasenwahlgrabstätte Urne
Pflegefreie Rasenwahlgrabstätte Sarg
Sternenkinder
Bei der Aufstellung der Urnenwand werden die im Bereich stehenden Bäume berücksichtigt.
II. Antrag der FDP-Fraktion zur Friedhofsgestaltung
Mit dem als Anlage 2 beigefügten Schreiben beantragt die FDP-Fraktion, dass die Aufenthaltsqualität bezogen auf die
Pulheimer Friedhöfe verbessert werden sollte, da viele Bürgerinnen und Bürger aufgrund mangelnder Aufenthaltsqualität
Bestattungen/Beisetzungen außerhalb von Pulheim vornehmen lassen. Das ist aus Sicht der Verwaltung nicht nachzuvollziehen und auch nicht bekannt. Eine Anfrage bei den örtlichen Bestattern konnte diese These ebenfalls nicht bestätigen.
Einen konkreten Gestaltungsvorschlag enthält der Antrag nicht, insofern kann nur allgemein festgestellt werden, dass
jede weitere Maßnahme zur Verbesserung der Aufenthaltsqualität mit zusätzlichen Aufwendungen verbunden wären, die
sich im Gebührenhaushalt widerspiegeln. Das stünde im Gegensatz zum jüngst beschlossenen Friedhofskonzept, das
gerade zum Ziel hatte, Aufwendungen einzusparen.