Daten
Kommune
Pulheim
Größe
135 kB
Datum
10.10.2017
Erstellt
18.09.17, 18:33
Aktualisiert
18.09.17, 18:33
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
226/2017
Erstellt am:
21.08.2017
Aktenzeichen:
IV 66 662
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
nö. Sitzung
Termin
Haupt- und Finanzausschuss
X
26.09.2017
Rat
X
10.10.2017
Betreff
4. Änderung der Abwassergebührensatzung vom 10. März 2014
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
x ja
nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
x ja
nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
x nein
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
2.023.710 €
— im Haushalt des laufenden Jahres
2017
0€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
2018
2.023.710 €
2019 ff*
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
x ja
nein
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): Die Aufwandsreduzierung im Vergleich zur Kalkulation 2017
beträgt 87.410 €. Die Mittel stehen im Haushalt 2018 in den Produkten 120101 für die städt. Straßen, Wege und Plätze
und 011202 für die städt. Gebäude und Außenanlagen bereit. * Eine Aussage für die Jahre ab 2019 ist nicht möglich,
da die weitere Entwicklung von den Gebührenkalkulationen der Folgejahre abhängt.
Vorlage Nr.: 226/2017 . Seite 2 / 3
Beschlussvorschlag
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat beschließt die anliegende 4. Änderung der Abwassergebührensatzung vom 10. März 2014 mit Wirkung ab dem
1. Januar 2018.
Erläuterungen
Aufgrund der Abwassergebührenkalkulation 2018 muss die Abwassergebührensatzung vom 10. März 2014 zum
1. Januar 2018 gemäß der Anlage angepasst werden.
Vorlage Nr.: 226/2017 . Seite 3 / 3
Anlage zur Vorlage 226 / 2017
4. Änderung vom ________ der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der öffentlichen
Abwasseranlage der Stadt Pulheim - Abwassergebührensatzung - vom 10. März 2014
Aufgrund der §§ 7 bis 9 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung
vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 3. Februar 2015 (GV. NRW. S. 208), der §§ 1,
2, 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 21. Oktober 1969 (GV. NRW. S.
712), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 12. Mai 2015 (GV. NRW. S. 448) sowie § 54 des Wassergesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 25. Juni 1995 (GV NRW. S. 926), neu gefasst durch Artikel 1 des Gesetzes
vom 8. Juli 2016 (GV. NRW. S. 559) hat der Rat der Stadt Pulheim in seiner Sitzung am ________ folgende 4. Änderung
der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der öffentlichen Abwasseranlage der Stadt Pulheim Abwassergebührensatzung - vom 10. März 2014 beschlossen:
§ 1 - Änderungen
(Änderungen unterstrichen)
§ 3 - Schmutzwassergebühren
(7)
Die Gebühr beträgt für jeden angefangenen Kubikmeter Schmutzwasser (bezogen auf den Frischwasserbezug)
jährlich 1,82 € / m³.
§ 4 - Niederschlagswassergebühren
(4)
Die Gebühr beträgt für jeden angefangenen Quadratmeter bebauter bzw. überbauter und / oder befestigter und
an die städtische Abwasseranlage angeschlossener Fläche i. S. d. Absatzes 1 jährlich 0,87 € / m².
§ 2 - Inkrafttreten
Diese 4. Änderung der Abwassergebührensatzung vom 10. März 2014 tritt zum 1. Januar 2018 in Kraft.