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Beschlussvorlage (4. Änderung der Abwassergebührensatzung vom 10. März 2014)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
135 kB
Datum
10.10.2017
Erstellt
18.09.17, 18:33
Aktualisiert
18.09.17, 18:33
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Vorlage Nr.: 226/2017 Erstellt am: 21.08.2017 Aktenzeichen: IV 66 662 Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung nö. Sitzung Termin Haupt- und Finanzausschuss X 26.09.2017 Rat X 10.10.2017 Betreff 4. Änderung der Abwassergebührensatzung vom 10. März 2014 Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen x ja nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen x ja nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja x nein Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) 2.023.710 € — im Haushalt des laufenden Jahres 2017 0€ — in den Haushalten der folgenden Jahre 2018 2.023.710 € 2019 ff* € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: x ja nein Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): Die Aufwandsreduzierung im Vergleich zur Kalkulation 2017 beträgt 87.410 €. Die Mittel stehen im Haushalt 2018 in den Produkten 120101 für die städt. Straßen, Wege und Plätze und 011202 für die städt. Gebäude und Außenanlagen bereit. * Eine Aussage für die Jahre ab 2019 ist nicht möglich, da die weitere Entwicklung von den Gebührenkalkulationen der Folgejahre abhängt. Vorlage Nr.: 226/2017 . Seite 2 / 3 Beschlussvorschlag Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen: Der Rat beschließt die anliegende 4. Änderung der Abwassergebührensatzung vom 10. März 2014 mit Wirkung ab dem 1. Januar 2018. Erläuterungen Aufgrund der Abwassergebührenkalkulation 2018 muss die Abwassergebührensatzung vom 10. März 2014 zum 1. Januar 2018 gemäß der Anlage angepasst werden. Vorlage Nr.: 226/2017 . Seite 3 / 3 Anlage zur Vorlage 226 / 2017 4. Änderung vom ________ der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der öffentlichen Abwasseranlage der Stadt Pulheim - Abwassergebührensatzung - vom 10. März 2014 Aufgrund der §§ 7 bis 9 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 3. Februar 2015 (GV. NRW. S. 208), der §§ 1, 2, 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 21. Oktober 1969 (GV. NRW. S. 712), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 12. Mai 2015 (GV. NRW. S. 448) sowie § 54 des Wassergesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 25. Juni 1995 (GV NRW. S. 926), neu gefasst durch Artikel 1 des Gesetzes vom 8. Juli 2016 (GV. NRW. S. 559) hat der Rat der Stadt Pulheim in seiner Sitzung am ________ folgende 4. Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der öffentlichen Abwasseranlage der Stadt Pulheim Abwassergebührensatzung - vom 10. März 2014 beschlossen: § 1 - Änderungen (Änderungen unterstrichen) § 3 - Schmutzwassergebühren (7) Die Gebühr beträgt für jeden angefangenen Kubikmeter Schmutzwasser (bezogen auf den Frischwasserbezug) jährlich 1,82 € / m³. § 4 - Niederschlagswassergebühren (4) Die Gebühr beträgt für jeden angefangenen Quadratmeter bebauter bzw. überbauter und / oder befestigter und an die städtische Abwasseranlage angeschlossener Fläche i. S. d. Absatzes 1 jährlich 0,87 € / m². § 2 - Inkrafttreten Diese 4. Änderung der Abwassergebührensatzung vom 10. März 2014 tritt zum 1. Januar 2018 in Kraft.