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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 26 Pulheim 1302 Bereich: Siemensstraße - Änderung gem. § 13 BauGB - Beschluss zur Beteiligung gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB Auslegungsbeschluss)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
129 kB
Datum
17.05.2017
Erstellt
11.05.17, 12:19
Aktualisiert
11.05.17, 12:19
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 26 Pulheim 1302
Bereich: Siemensstraße
- Änderung gem. § 13 BauGB
- Beschluss zur Beteiligung gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB
Auslegungsbeschluss) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 26 Pulheim 1302
Bereich: Siemensstraße
- Änderung gem. § 13 BauGB
- Beschluss zur Beteiligung gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB
Auslegungsbeschluss)

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 228/2016 Erstellt am: 05.07.2016 Aktenzeichen: IV/61 ro Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung Planungsausschuss X nö. Sitzung Termin 17.05.2017 Betreff Bebauungsplan Nr. 26 Pulheim 1302 Bereich: Siemensstraße - Änderung gem. § 13 BauGB - Beschluss zur Beteiligung gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB Auslegungsbeschluss Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung/Investor Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ja X nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja X nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja X nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): ja nein Vorlage Nr.: 228/2016 . Seite 2 / 2 Beschlussvorschlag Der Planungsausschuss der Stadt Pulheim beschließt: Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 26 Pulheim 1302 sowie der Entwurf der Begründung sind gemäß § 3 (2) BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20.10.2015 (BGBl. I S. 1722) öffentlich auszulegen. - Auslegungsbeschluss Die Auslegung erfolgt während eines Monats in den Sprechstunden der Verwaltung. Erläuterungen In seiner Sitzung am 04.05.2016 beschloss der Planungsausschuss einstimmig die Aufstellung der vereinfachten Änderung 1302 des Bebauungsplans Nr. 26 Pulheim und beauftragte die Verwaltung, die Beteiligung gemäß § 13 BauGB durchzuführen. Diese erfolgte in der Zeit vom 22.06.2016 bis 13.07.2016. Stellungnahmen erhielt die Verwaltung nur von Trägern öffentlicher Belange (TöB), Bürger äußerten sich nicht zu den ausgelegten Unterlagen. Von den sieben eingegangenen TöB-Schreiben enthielt lediglich eines planungsrelevante Anregungen und Bedenken. Der Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen verweist auf Risiken für die Leistungsfähigkeit des Knotens Bonnstraße/Venloer Straße und fordert „ein belastbares und nachvollziehbares Verkehrsgutachten mit realisierbaren Lösungsvorschlägen“. Er gibt zu bedenken, dass eventuell notwendige Lärmschutzmaßnahmen zu Lasten der Stadt gingen und regt an, auf Verkehrsemissionen (Staub, Abgase) sowie Zulässigkeitsvorschriften von Werbeanlagen im Bebauungsplan hinzuweisen (im Einzelnen siehe beigefügtes Schreiben). Nach mehreren Abstimmungsgesprächen mit dem Investor und dem Landesbetrieb wurde ein Verkehrsplanungsbüro mit der Erarbeitung des erforderlichen Gutachtens beauftragt. Dieses liegt mittlerweile vor und soll mit dem Planentwurf ausgelegt werden. Der Bebauungsplanentwurf nimmt die Anregungen bzw. Hinweise des Landesbetriebs teilweise auf. Inwieweit die Ergebnisse des Gutachtens in der Lage sind, die Bedenken des Landesbetriebs auszuräumen, wird sich im Rahmen der Offenlage zeigen. Der Beschlussvorlage als Ausdruck beigefügt sind – zwecks Papierersparnis - nur die ersten 31 Seiten des Gutachtens. Die restlichen 49 Seiten Anlagen sind aber im Ratsinformationssystem einsehbar. Unter Verweis auf die beigefügte Planbegründung schlägt die Verwaltung vor, den Auslegungsbeschluss zu fassen.