Daten
Kommune
Pulheim
Größe
129 kB
Datum
17.05.2017
Erstellt
11.05.17, 12:19
Aktualisiert
11.05.17, 12:19
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
228/2016
Erstellt am:
05.07.2016
Aktenzeichen:
IV/61 ro
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
Planungsausschuss
X
nö. Sitzung
Termin
17.05.2017
Betreff
Bebauungsplan Nr. 26 Pulheim 1302
Bereich: Siemensstraße
- Änderung gem. § 13 BauGB
- Beschluss zur Beteiligung gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB
Auslegungsbeschluss
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung/Investor
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
X nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
X nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
X nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
ja
nein
Vorlage Nr.: 228/2016 . Seite 2 / 2
Beschlussvorschlag
Der Planungsausschuss der Stadt Pulheim beschließt:
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 26 Pulheim 1302 sowie der Entwurf der Begründung sind gemäß § 3 (2) BauGB
vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20.10.2015 (BGBl. I S. 1722) öffentlich auszulegen.
- Auslegungsbeschluss
Die Auslegung erfolgt während eines Monats in den Sprechstunden der Verwaltung.
Erläuterungen
In seiner Sitzung am 04.05.2016 beschloss der Planungsausschuss einstimmig die Aufstellung der vereinfachten Änderung 1302 des Bebauungsplans Nr. 26 Pulheim und beauftragte die Verwaltung, die Beteiligung gemäß § 13 BauGB
durchzuführen. Diese erfolgte in der Zeit vom 22.06.2016 bis 13.07.2016.
Stellungnahmen erhielt die Verwaltung nur von Trägern öffentlicher Belange (TöB), Bürger äußerten sich nicht zu den
ausgelegten Unterlagen.
Von den sieben eingegangenen TöB-Schreiben enthielt lediglich eines planungsrelevante Anregungen und Bedenken.
Der Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen verweist auf Risiken für die Leistungsfähigkeit des Knotens Bonnstraße/Venloer Straße und fordert „ein belastbares und nachvollziehbares Verkehrsgutachten mit realisierbaren Lösungsvorschlägen“. Er gibt zu bedenken, dass eventuell notwendige Lärmschutzmaßnahmen zu Lasten der Stadt gingen und regt an, auf Verkehrsemissionen (Staub, Abgase) sowie Zulässigkeitsvorschriften von Werbeanlagen im Bebauungsplan hinzuweisen (im Einzelnen siehe beigefügtes Schreiben).
Nach mehreren Abstimmungsgesprächen mit dem Investor und dem Landesbetrieb wurde ein Verkehrsplanungsbüro
mit der Erarbeitung des erforderlichen Gutachtens beauftragt. Dieses liegt mittlerweile vor und soll mit dem Planentwurf
ausgelegt werden. Der Bebauungsplanentwurf nimmt die Anregungen bzw. Hinweise des Landesbetriebs teilweise auf.
Inwieweit die Ergebnisse des Gutachtens in der Lage sind, die Bedenken des Landesbetriebs auszuräumen, wird sich
im Rahmen der Offenlage zeigen. Der Beschlussvorlage als Ausdruck beigefügt sind – zwecks Papierersparnis - nur die
ersten 31 Seiten des Gutachtens. Die restlichen 49 Seiten Anlagen sind aber im Ratsinformationssystem einsehbar.
Unter Verweis auf die beigefügte Planbegründung schlägt die Verwaltung vor, den Auslegungsbeschluss zu fassen.